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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Deutsche Mitverantwortung für den Völkermord an den Armeniern (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 17/824)

Echtheit von Akten im Politischen Archiv des Auswärtigen Amtes, Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung zur Rolle des deutschen Kaiserreichs und politische Konsequenzen, Zugänglichkeit von Unternehmensarchiven, Bildung von Historikerkommissionen, Anwendbarkeit der UN-Völkermordkonvention auf die Massaker und Deportationen im Osmanischen Reich 1915/16, Strafbarkeit der Völkermordleugnung

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

04.06.2010

Aktualisiert

12.03.2025

Deutscher BundestagDrucksache 17/179819. 05. 2010

Deutsche Mitverantwortung für den Völkermord an den Armeniern

der Abgeordneten Katrin Werner, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Andrej Hunko, Harald Koch, Stefan Liebich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Deutsche Mitverantwortung für den Völkermord an den Armeniern (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 17/824)

Am 24. April 2010 gedachte die armenische Gemeinschaft weltweit des 95. Jahrestags des Beginns der Massenvernichtung im Osmanischen Reich 1915/1916. Eine überwältigende Mehrheit der Historiker weltweit bewertet die Massaker als einen Genozid im Sinne der UN-Konvention von 1948 zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordes. Für den Verfasser dieser UN-Konvention, den polnisch-jüdischen Juristen und Historiker Prof. Dr. Raphael Lemkin, bildeten die Vernichtung der Armenier durch das Jungtürkenregime und der vom nationalsozialistischen Deutschland verübte Holocaust am europäischen Judentum die empirischen Prototypen eines Genozids. Dem eigenen Bericht der Kaiserlichen Deutschen Botschaft in Istanbul vom 4. Oktober 1916 sowie zahlreichen unabhängigen Schätzungen zufolge fielen ca. 1,5 Millionen Armenierinnen und Armenier dem Völkermordverbrechen zum Opfer. Neben den Armeniern wurden auch andere indigene Minderheiten (Aramäer/Assyrer, Griechen) massakriert, um das nationalistische Ziel der Jungtürken von einer ethnisch homogenen Türkei zu verwirklichen.

Das deutsche Kaiserreich trug als wichtigster militärischer Bündnispartner des Osmanischen Reichs eine klare Mitverantwortung für die Gräueltaten. Die deutsche Mitverantwortung war umfassend und betraf mehrere Ebenen. Trotz frühzeitiger und nahezu lückenloser Detailberichte deutscher Diplomaten über den Verlauf der Deportation und die Massentötung von Zivilistinnen und Zivilisten intervenierte die deutsche Reichsregierung nicht mit Nachdruck bei ihrem türkischen Verbündeten, um die Vernichtung der armenischen Bevölkerung abzuwenden. Im Osmanischen Reich stationiertes deutsches Militär bestätigte seinerseits fallweise das jungtürkische Vorgehen durch die (Mit-) Unterzeichnung von Deportationsbefehlen. In der Stadt Urfa befehligte ein deutsches militärisches Oberkommando sogar die Niederschlagung eines lokalen Selbstverteidigungsversuchs der armenischen Bevölkerung, die sich gegen ihre drohende Deportation zur Wehr setzte und niedergemetzelt wurde. Deutsche Firmen wie Philipp Holzmann AG und die Deutsche Bank AG profitierten beim Bau der Bagdad-Bahn vom Einsatz zehntausender armenischer Zwangsarbeiter, die sie sich kostenlos von der osmanischen Armee „ausliehen“ und anschließend in den sicheren Tod schickten. Darüber hinaus gewährte Berlin führenden Verantwortlichen des Genozids, darunter der frühere osmanische Innenminister und Großwesir (Ministerpräsident), Talaat Pascha, politisches Asyl und Schutz vor internationaler Strafverfolgung, obwohl die Türkei nach Kriegsende zwei Mal seine Auslieferung verlangte.

Der Deutsche Bundestag hat im Jahr 2005 in dem einstimmig verabschiedeten Antrag „Erinnerung und Gedenken an die Vertreibungen und Massaker an den Armeniern 1915 – Deutschland muss zur Versöhnung zwischen Türken und Armeniern beitragen“ die Taten der jungtürkischen Regierung beklagt, die zur fast vollständigen Vernichtung der Armenier in Anatolien geführt haben, und darin auch sein Bedauern über die „unrühmliche Rolle“ Deutschlands geäußert (vgl. Bundestagsdrucksache 15/5689). Selbst wenn in dem Bundestagsantrag die Begriffe „Völkermord“ oder „Genozid“ vermieden wurden, wird die Vernichtung der Armenier ganz eindeutig im Einklang mit den Kriterien der UN-Völkermordkonvention beschrieben. Der Deutsche Bundestag hat demnach den Völkermord an den Armeniern zumindest implizit anerkannt, auch wenn er das Verbrechen nicht bei seinem juristisch korrekten Namen nannte.

Demgegenüber antwortete die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur juristischen Bewertung der Massaker ausweichend, dass dies „Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern vorbehalten bleiben (sollte)“ (Bundestagsdrucksache 17/824). Des Weiteren erklärte sie, „dass die Aufarbeitung der ‚tragischen Ereignisse von 1915/16‘ in erster Linie Sache der betroffenen beiden Länder Türkei und Armenien ist“ (Bundestagsdrucksache 17/824) und die Bundesregierung diesbezüglich die Bildung einer gemeinsamen türkisch-armenischen Historikerkommission unterstütze. Mit dieser „Sprachregelung“ fällt die Bundesregierung nicht nur weit hinter den Beschlusstext des Bundestagsantrags zurück, der „die organisierte Vertreibung und Vernichtung von Armeniern“ bereits förmlich festgestellt hat (vgl. Bundestagsdrucksache 15/5689), sondern sie blendet auch die oben beschriebene historische Mitverantwortung Deutschlands völlig aus. Im Unterschied zur Legislative spricht sich die Exekutive offensichtlich gegen die Anerkennung der geschichtlichen Tatsachen aus. Es stellt sich daher die Frage, ob und inwieweit sich die Bundesregierung überhaupt an den Bundestagsbeschluss gebunden fühlt und wie sie die Verständigung zwischen Türken und Armeniern fördern möchte, wenn sie selbst nicht gewillt ist, die Massaker als Völkermord zu bezeichnen und den deutschen Schuldanteil an diesem Verbrechen vorbehaltlos anzuerkennen?

Mit ihrer Haltung entmutigt die Bundesregierung insbesondere die zivilgesellschaftlichen Kräfte in der Türkei, die sich für eine kritische Geschichtsaufarbeitung einsetzen und die am 24. April 2010 in Istanbul auf öffentlichen Gedenkveranstaltungen ihre Anteilnahme am Schicksal der Armenier und die Verurteilung der Verbrechen von 1915 eindrucksvoll zum Ausdruck brachten. Mit ihrer Unterstützung des Vorschlags der Türkei zur Einsetzung einer türkisch-armenischen Historikerkommission (vgl. Bundestagsdrucksache 17/824) ignoriert die Bundesregierung zudem die Ergebnisse jahrzehntelanger seriöser wissenschaftlicher Forschung. Sie erleichtert dadurch den Völkermord leugnenden Kräften auch in der Bundesrepublik Deutschland, unter Berufung auf die Meinungsfreiheit, die Vernichtung der Armenier als einen vorgeblichen Akt nationaler Selbstverteidigung zu rechtfertigen. Erst kürzlich konnte der prominente US-amerikanische Genozidleugner Justin McCarthy im Rathaus Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin seine, den Völkermord rechtfertigenden, Thesen propagieren. Während in anderen Staaten die Leugnung des Völkermords pönalisiert wird, überlässt es die Bundesregierung weiterhin den Nachkommen der Opfer selbst, mit den psychischen Folgen der Leugnung fertig zu werden.

Vor diesem Hintergrund besteht erheblicher Klärungsbedarf über die Haltung der Bundesregierung zu den geschichtlichen Tatsachen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie bewertet die Bundesregierung die Echtheit des umfangreichen Aktenmaterials im Politischen Archiv des Auswärtigen Amts über die Vorgänge im Osmanischen Reich während des Ersten Weltkriegs, und hält sie diese Dokumentensammlung für ausreichend, um die Deportationen und Massaker an den Armeniern nach den Kriterien der UN-Völkermordkonvention zu bewerten?

Falls ja, weshalb ist die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/824) darauf nicht eingegangen?

Falls nein, worauf gründen sich ihre Zweifel an der Echtheit der Aktenstücke im Politischen Archiv des Auswärtigen Amts, und weshalb hat die Bundesregierung dann Kopien der Dokumente der Türkei übergeben (vgl. Bundestagsdrucksache 15/5689)?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die vorliegenden Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung zur Rolle des deutschen Kaiserreichs bei der Vernichtung der osmanischen Armenier, und welche politischen Konsequenzen zieht sie daraus

hinsichtlich eines offiziellen Eingeständnisses einer nach der UN- Völkermordkonvention strafrelevanten, politischen Mitschuld Deutschlands an der Vernichtung der Armenier durch Billigung, Beihilfe, Mittäter- und Nutznießerschaft,

hinsichtlich der Überprüfung und Unterstützung möglicher Entschädigungsleistungen für Familien von ehemaligen armenischen Zwangsarbeitern, die von deutschen Firmen im Osmanischen Reich beim Bau der Bagdad-Bahn unter sklavenähnlichen Arbeitsbedingungen schonungslos ausgebeutet wurden,

hinsichtlich der Bereitschaft, einen politischen Beitrag zur Wiedergutmachung zu leisten, beispielsweise im Rahmen eines gemeinsamen deutscharmenischen Stiftungsprojekts,

hinsichtlich der Verpflichtung, gemäß dem Bundestagsantrag aus dem Jahr 2005 im Rahmen demokratischer Bildungspolitik über die politischen Hintergründe der Verbrechen an den Armeniern und die historische Mitverantwortung Deutschlands die Schülerinnen und Schüler auch hierzulande aufzuklären (vgl. Bundestagsdrucksache 15/5689)?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung die Zugänglichkeit der Unternehmensarchive der früheren Philipp Holzmann AG und der Deutschen Bank AG für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die nach den Namen von ehemaligen armenischen Zwangsarbeitern und dem Verbleib armenischer Vermögenseinlagen forschen wollen?

4

Aus welchen Gründen unterstützt die Bundesregierung ausdrücklich den Vorschlag der türkischen Regierung zur Bildung einer gemeinsamen türkischarmenischen Historikerkommission (vgl. Bundestagsdrucksache 17/824), und vertritt sie hierbei die Ansicht, dass die Nachkommen der Opfer einen Beitrag zur Geschichtsaufarbeitung in der Türkei leisten müssten?

5

Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich einer alternativen, aus türkischen und deutschen Vertretern zusammengesetzten Historikerkommission, die sich vor Ort in der Türkei der Erforschung und Aufarbeitung des Völkermords widmet, und würde die Bundesregierung diesbezüglich ggf. der Türkei ihre politische Mitwirkungsbereitschaft signalisieren?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung das Rechtsgutachten, das die mit Wissen und Billigung der türkischen Regierung im Jahr 2001 kurzzeitig gebildete Turkish Armenian Reconciliation Commission beim International Center for Transitional Justice zur Anwendbarkeit der UN-Völkermordkonvention auf die Massaker und Deportationen im Osmanischen Reich 1915/1916 in Auftrag gegeben hat?

7

Welche eigene Position vertritt die Bundesregierung zur Anwendbarkeit der UN-Völkermordkonvention im vorliegenden Fall, und wie bewertet sie selbst die Deportationen und Massaker an den Armeniern 1915/1916 aus juristischer Sicht?

8

Welche Möglichkeiten bietet aus Sicht der Bundesregierung gegenwärtig das deutsche Strafrecht, um die Nachkommen der Opfer vor den Folgen der Genozidleugnung zu schützen?

9

Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um künftig zu verhindern, dass politische Institutionen in der Bundesrepublik Deutschland zur Genozidleugnung missbraucht werden können?

10

Könnte nach Einschätzung der Bundesregierung die Pönalisierung der Völkermordleugnung als eigenständiger Tatbestand ein geeignetes Mittel sein, um den Opferschutz in der Bundesrepublik Deutschland zu verbessern (bitte begründen)?

Berlin, den 19. Mai 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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