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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Schutz von Lieferketten durch Stärkung der Warenkreditversicherer

(insgesamt 12 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

16.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2303001.10.2020

Schutz von Lieferketten durch Stärkung der Warenkreditversicherer

der Abgeordneten Katja Hessel, Christian Dürr, Frank Schäffler, Dr. Florian Toncar, Markus Herbrand, Till Mansmann, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Wieland Schinnenburg, Dr. Hermann Otto Solms, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Corona-Krise und deren Folgen haben die deutsche Wirtschaft vor beispiellose Herausforderungen gestellt. Die Bundesregierung hat ein umfassendes staatliches Hilfspaket auf den Weg gebracht.

Bereits vor der Krise waren Warenkreditversicherungen ein maßgebliches Finanzierungsinstrument des Mittelstandes (vgl. Markt und Mittelstand, 6. Mai 2020, Mittelstand im Ausfallrisiko). Hintergrund sind zwei zentrale Risiken, denen sich Unternehmen ausgesetzt sehen: Zum einen erwerben sie Rohstoffe, Materialien oder Geräte, um ihr Produkt herstellen zu können, zum anderen gehen sie gegenüber dem Kunden in Vorleistung und liefern in der Regel mit einem Zahlungsziel. Wird dieses Zahlungsziel nicht eingehalten, hat dies für die Unternehmen oft Liquiditätsengpässe zur Folge. Zur Absicherung dieses Forderungsrisikos können sog. Warenkreditversicherungen abgeschlossen werden. Besonders in der Corona-Krise leisteten diese Versicherungen einen elementaren Beitrag zur Aufrechterhaltung der Lieferketten. Die Bundesregierung hat die Kreditversicherungen im April 2020 mit einem Schutzschirm in Höhe von 30 Mrd. Euro unterstützt. So können diese Deckungszusagen einhalten und neue übernehmen (vgl. https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200416-bundesregierung-sichert-warenverkehr-ab.html).

Allerdings umfasst der Schutzschirm nur solche Forderungen gegen die Kreditversicherer, die im Jahr 2020 entstanden sind oder entstehen. Angesichts der anhaltenden schwierigen wirtschaftlichen Lage müssen so viele Neuanträge von den Kreditversicherern abgelehnt werden. Zudem werden erste Warenkreditversicherungen gekündigt, Limits gestrichen oder abgelehnt.

So hat der Warenkreditversicherer Euler Hermes seinen Versicherungsnehmern kürzlich mitgeteilt: „Aufgrund der ungewissen Entwicklung in Bezug auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie und die Aufrechterhaltung des Schutzschirms, werden wir in Kürze den Versicherungsschutz für versicherte Kunden, deren Bonität uns schwach erscheint, mit Ablauf zum 31.12.2020 abändern.“ (Der Treasurer, Ausgabe 16 vom 27. August 2020, S. 2).

Problematisch ist ein Wegfall von Warenkreditversicherungen für das Factoring-Geschäft: Forderungen werden von Factoring-Unternehmen in der Regel nur unter der Bedingung angekauft oder finanziert, dass ein Warenkreditversicherungslimit besteht. Fehlt dieses, kann auch kein Factoring angeboten werden, was wiederum Liquiditätsengpässe für Unternehmen zur Folge haben kann.

Aktuell haben sich Schäden für Kreditversicherer aufgrund der ausgesetzten Insolvenzantragspflicht noch nicht realisiert. Dies könnte allerdings mit dem Wiedereinsetzen der Antragspflicht drohen (vgl. https://m.boersen-zeitung.de/artikel/2020-08-26/2020163003/ueberschuldungsinsolvenz-auf-ende-2020-vertagt), wenn der Schutzschirm des Bundes ausgelaufen ist.

Die fortdauernde Rezession und die Prognosen der Wirtschaft für die folgenden Quartale (vgl. https://www.ifw-kiel.de/de/media-pages/news/2020/tiefpunkt-ueberwunden-krise-noch-nicht/) lässt eine Verlängerung des Schutzschirms für die Kreditversicherer sinnvoll erscheinen, um Lieferketten weiterhin aufrechtzuerhalten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Hat die Bundesregierung Daten darüber, wie hoch das jährliche Absicherungsvolumen über Warenkreditversicherung insgesamt ist, und wenn ja, welche?

2

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, inwieweit das Volumen von Warenkreditversicherungen seit März 2020 gestiegen ist, und wenn ja, welche?

3

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Warenkreditversicherungen seit März 2020 gekündigt worden sind?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, nach welchen Kriterien wurde das Volumen der Garantie des Bundes in Höhe von 30 Mrd. Euro ausgewählt?

4

Plant die Bundesregierung angesichts der anhaltend schwierigen wirtschaftlichen Lage (https://www.ifw-kiel.de/de/media-pages/news/2020/tiefpunkt-ueberwunden-krise-noch-nicht/) Maßnahmen, um die Laufzeit des Schutzschirms für Warenkreditversicherer über 2020 hinaus zu verlängern?

Wenn ja, wann, und wie sehen diese Maßnahmen aus?

Wenn nein, warum nicht?

5

Plant die Bundesregierung Maßnahmen (die über das Aussetzen der Insolvenzantragspflicht hinausgehen), um Lieferketten zu erhalten und zu schützen sowie Insolvenzen durch Zahlungsausfälle infolge der Corona-Krise abzuwenden?

Wenn ja, wann, und wie sehen diese Maßnahmen aus?

Wenn nein, warum nicht?

6

Erhebt die Bundesregierung Daten oder Schätzungen über Zahlungsausfälle und Warenkreditversicherungen?

Wenn ja, wie viele Zahlungsausfälle waren im Jahr 2020 durch Warenkreditversicherungen gedeckt?

Wenn ja, wie viele Zahlungsausfälle waren im Jahr 2020 nicht durch Warenkreditversicherungen gedeckt?

7

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Einnahmen, die der Bund für den Schutzschirm aus der Überlassung von 65 Prozent der Prämieneinnahmen der Versicherer erhält (vgl. https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200416-bundesregierung-sichert-warenverkehr-ab.html)?

8

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Anzahl der Unternehmen, die sich über Factoring finanzieren, und wenn ja, welche (bitte nach Unternehmensgröße aufschlüsseln)?

9

Erwartet die Bundesregierung ein Ansteigen des Risikos für Warenkreditversicherer mit dem Wiedereinsetzen der Insolvenzantragspflicht?

Wenn ja, wie plant die Bundesregierung, diesem zu begegnen?

Wenn nein, warum nicht?

10

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie sich die Prämien für den Abschluss von Warenkreditversicherungen im letzten Jahr entwickelt haben, und wenn ja, welche?

11

Hat die Bundesregierung Kenntnisse oder Schätzungen darüber, wie viele Unternehmen durch das Aussetzen der Insolvenzantragspflicht derzeit „Zombie-Unternehmen“ (also eigentlich zahlungsunfähig) sind?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

12

Führt die Bundesregierung derzeit Gespräche oder steht sie im Austausch mit Vertretern aus der Wirtschaft, um Lösungen für die bevorstehenden Insolvenzen zu finden (https://m.boersen-zeitung.de/artikel/2020-08-26/2020163003/ueberschuldungsinsolvenz-auf-ende-2020-vertagt) und flächendeckende Kündigungen durch Warenkreditversicherungen wie im Fall von Euler Hermes (Der Treasurer, Ausgabe 16 vom 27. August 2020, S. 2) zu verhindern, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 30. September 2020

Christian Lindner und Fraktion

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