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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Allgemeine Nachfragen zu den FinCEN Files

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

20.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/2304401.10.2020

Allgemeine Nachfragen zu den FinCEN Files

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Frank Schäffler, Katja Hessel, Markus Herbrand, Till Mansmann, Renata Alt, Christine Aschenberg- Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl- Julius Cronenberg, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Wieland Schinnenburg, Dr. Hermann Otto Solms, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Allgemeine Nachfragen zu den FinCEN Files Am Abend des 20. September 2020 hatte „BuzzFeed News Deutschland“ gemeinsam mit dem Internationalen Netzwerk investigativer Journalisten (ICIJ) die sog. FinCEN Files veröffentlicht. Mehr als 400 Journalisten aus 88 Ländern hätten dafür über ein Jahr lang systematisch vertrauliche Verdachtsberichte der US-Finanzaufsicht ausgewertet, sog. Suspicious Activity Reports. Die FinCEN Files sollen dabei nur einen kleinen Ausschnitt aller angefertigten Verdachtsberichte darstellen. Insgesamt handelt es sich bei den FinCEN Files um mehr als 2 100 Geldwäsche-Verdachtsmeldungen, einige davon betreffen Dutzende Transaktionen auf einmal. Die Gesamtsumme, die in diesen Transaktionen abgewickelt worden ist, liegt bei etwa 2 Bill. US-Dollar. Die Verdachtsmeldungen haben Banken in den Jahren 2000 bis 2017 bei der US-Anti-Geldwäsche-Behörde angezeigt, wobei der überwiegende Teil aus den Jahren 2014 bis 2017 stammen soll. Internationale Großbanken, darunter auch deutsche Kreditinstitute, haben laut Medienberichten verdächtige Überweisungen im Wert von mehr als 2 Bill. US- Dollar bewegt, die sie teilweise gar nicht oder erst lange danach an die Behörden gemeldet haben. Das gehe aus den genannten vertraulichen Unterlagen der US-Regierung hervor. Mehr als 600 Mio. US-Dollar habe die Deutsche Bank Anfang 2017 im Rahmen eines Vergleiches an die Behörden in den USA und Großbritannien gezahlt, nachdem die sog. Mirror Trades aufgeflogen seien – ein System, mit dem zwischen 2011 und 2015 Milliarden aus Russland und anderen Staaten der ehemaligen Sowjetunion über Aktienkäufe und Verkäufe ins westliche Finanzsystem geschleust worden seien. Dies geschehe laut Medienberichten, indem Aktien mit Rubel gekauft und noch am gleichen Tag in Dollar wieder verkauft wer- Deutscher Bundestag Drucksache 19/23044 19. Wahlperiode 01.10.2020 den. Diese sog. Mirror Trades würden dafür genutzt, Geld außer Landes zu bringen oder zu waschen (https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/fincen-fi les-deutsche-bank-101.html). Die ermittelnden Behörden in Großbritannien und den Vereinigten Staaten gingen von 10 Mrd. US-Dollar aus dubiosen Geschäften aus, die so ihren Weg aus Osteuropa heraus fanden – durch die Mitwirkung der Deutsche Bank, vor allem an ihren Standorten in Moskau und London. „Gier und Korruption“ hätten dieses System bei der Deutschen Bank befeuert, so die US-Behörde in ihrem Abschlussbericht. Selbst nach der Strafe in dreistelliger Millionenhöhe im Jahr 2017 könnten laut Medienberichten die sog. Mirror Trades fortgesetzt worden sein. Das gehe aus den dem Journalistennetzwerk vorliegenden Geldwäscheverdachtsmeldungen hervor. Die Deutsche Bank habe hier erklärt, die Vorgänge würden alle aus der Zeit vor 2016 stammen. Es seien kriminelle Handlungen von Einzelpersonen gewesen. Das Institut habe aus den Fehlern gelernt, sei Probleme systematisch angegangen und habe das Geschäft neu ausgerichtet, Kontrollen verbessert sowie personelle Konsequenzen gezogen. Außerdem habe man ab 2015 die Zahl der internen Kontrolleure massiv erhöht – von 600 auf 1 500 Mitarbeiter. Auch gegen die Commerzbank AG werden Vorwürfe erhoben. So habe die Commerzbank jahrelang mit Personen und Firmen zusammengearbeitet, die auf Sanktionslisten stehen und habe hunderte Millionen Euro an Firmen und Personen weitergeleitet, die der Terrorfinanzierung oder Geldwäsche beschuldigt werden. Insgesamt habe „BuzzFeed News Deutschland“ in dutzenden Dokumenten verdächtige Commerzbank-Überweisungen gefunden – im Gesamtwert von rund 2 Mrd. Euro. Seit der Finanzkrise im Jahr 2008 ist der deutsche Staat zu mehr als 15 Prozent an der Commerzbank AG beteiligt. Und die Commerzbank AG zahlte schon im Jahr 2015 wegen ähnlicher Vergehen eine Milliardenstrafe an US-Behörden. Die Commerzbank AG habe laut Medienberichten mitgeteilt, ihr seien die Vorwürfe bekannt und diese würden vollumfänglich auf von der Commerzbank überwiegend im Zeitraum 2010 bis 2016 getätigten Meldungen an die zuständigen Behörden beruhen. Die Vertreterin des Bundes im Aufsichtsrat der Commerzbank AG, Jutta Dönges, kündigte an, den Aufsichtsrat mit diesen Vorgängen befassen zu wollen (https://www.hna.de/wirtschaft/commerzbank-fincen-fil es-decken-rund-zwei-milliarden-euro-verdaechtiger-zahlungen-auf-zr-9004877 2.html). Das Bundesministerium der Finanzen teilte zwischenzeitlich mit, es sehe im Hinblick auf eine mutmaßliche Verstrickung von Banken in internationale Geldwäsche keinen unmittelbaren Handlungsbedarf (https://de.reuters.com/arti cle/banken-geldw-sche-ministerium-idDEKCN26C1VF). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Treffen Medienberichte nach Kenntnis der Bundesregierung zu, wonach die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – anders als andere Aufsichtsbehörden – im Zusammenhang mit den im Jahr 2015 gemeldeten sog. Mirror Trades bislang keine Strafe erlassen hat (https://www.tagessch au.de/investigativ/ndr-wdr/fincen-geldwaesche-russland-deutschland-10 1.html)? a) Treffen Medienberichte nach Kenntnis der Bundesregierung zu, wonach die Bundesanstalt bereits im Oktober 2016 signalisiert haben soll, dass die diesbezüglichen Untersuchungen fast abgeschlossen seien (https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/fincen-geldwaesche-r ussland-deutschland-101.html)? b) Treffen Medienberichte nach Kenntnis der Bundesregierung zu, wonach Gelder aus den sog. Mirror Trades auch nach Deutschland geflossen seien (https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/fincen-geld waesche-russland-deutschland-101.html)? Welche Erkenntnisse liegen hierzu der Bundesanstalt vor? Welche Erkenntnisse liegen hierzu der Financial Intelligence Unit nach Aufnahme ihrer Arbeit vor? Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, dass auch die Deutsche Bundesbank in diese Transaktionen einbezogen worden sein soll (https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/fincen-geldwaesc he-russland-deutschland-101.html)?  2. Welcher aktuelle Erkenntnisstand liegt bei der Bundesregierung dahin gehend vor, dass die sog. Mirror Trades bei der Deutschen Bank AG und/ oder ihren Tochtergesellschaften auch nach 2016 fortgesetzt worden sein könnten?  3. Wie viele geldwäscherechtliche Sonderprüfungen wurden bei der Deutschen Bank AG und/oder ihren Tochtergesellschaften im Zuständigkeitsbereich der Bundesanstalt seit 2010 zu welchen genauen Zeitpunkten, durch wen, aus welchen konkreten Anlässen, mit welchen Feststellungen und mit welcher Nachschau im Hinblick auf die Abarbeitung der Feststellungen jeweils durchgeführt?  4. Wie viele geldwäscherechtliche Sonderprüfungen wurden bei der Deutschen Bank AG und/oder ihren Tochtergesellschaften im Zuständigkeitsbereich der EZB-Bankenaufsicht (EZB = Europäische Zentralbank) nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 zu welchen genauen Zeitpunkten, durch wen, aus welchen konkreten Anlässen, mit welchen Feststellungen und mit welcher Nachschau im Hinblick auf die Abarbeitung der Feststellungen jeweils durchgeführt?  5. Kann die Bundesregierung die gegen die Commerzbank AG erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit iranischem Öl bestätigen (https://www.h na.de/wirtschaft/commerzbank-fincen-files-decken-rund-zwei-milliarden-e uro-verdaechtiger-zahlungen-auf-zr-90048772.html)? Wenn nein, kann die Bundesregierung zugleich ausschließen, dass es zu entsprechenden Vorfällen gekommen ist?  6. Kann die Bundesregierung die gegen die Commerzbank AG erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit für das Assad-Regime durchgeführten Transaktionen bestätigen (https://www.hna.de/wirtschaft/commerzbank-fin cen-files-decken-rund-zwei-milliarden-euro-verdaechtiger-zahlungen-auf- zr-90048772.html)? Wenn nein, kann die Bundesregierung zugleich ausschließen, dass es zu entsprechenden Vorfällen gekommen ist?  7. Kann die Bundesregierung die gegen die Commerzbank AG erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit einer kasachischen Minenfirma bestätigen (https://www.hna.de/wirtschaft/commerzbank-fincen-files-decken-run d-zwei-milliarden-euro-verdaechtiger-zahlungen-auf-zr-90048772.html)? Wenn nein, kann die Bundesregierung zugleich ausschließen, dass es zu entsprechenden Vorfällen gekommen ist?  8. Kann die Bundesregierung die gegen die Commerzbank AG erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit Drogenhändlern in Afghanistan bestätigen (https://www.hna.de/wirtschaft/commerzbank-fincen-files-decken-run d-zwei-milliarden-euro-verdaechtiger-zahlungen-auf-zr-90048772.html)? Wenn nein, kann die Bundesregierung zugleich ausschließen, dass es zu entsprechenden Vorfällen gekommen ist?  9. Wie viele geldwäscherechtliche Sonderprüfungen wurden bei der Commerzbank AG und/oder ihren Tochtergesellschaften im Zuständigkeitsbereich der Bundesanstalt seit 2010 zu welchen genauen Zeitpunkten, durch wen, aus welchen konkreten Anlässen, mit welchen Feststellungen und mit welcher Nachschau im Hinblick auf die Abarbeitung der Feststellungen jeweils durchgeführt? 10. Wie viele geldwäscherechtliche Sonderprüfungen wurden bei der Commerzbank AG und/oder ihren Tochtergesellschaften im Zuständigkeitsbereich der EZB-Bankenaufsicht nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 zu welchen genauen Zeitpunkten, durch wen, aus welchen konkreten Anlässen, mit welchen Feststellungen und mit welcher Nachschau im Hinblick auf die Abarbeitung der Feststellungen jeweils durchgeführt? Berlin, den 30. September 2020 Christian Lindner und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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