Kommunikation zwischen der Hamburger Finanzbehörde und dem Bundesministerium der Finanzen zu Cum/Ex
der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Frank Schäffler, Katja Hessel, Markus Herbrand, Till Mansmann, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Wieland Schinnenburg, Dr. Hermann Otto Solms, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Aufarbeitung der Cum/Ex-Vorgänge im Zusammenhang mit dem Hamburger Geldinstitut M.M.Warburg ist noch nicht abgeschlossen.
Das Bundesministerium der Finanzen führt keine fortlaufende Liste der Cum/Ex-Verdachtsfälle, sondern fragt zu einzelnen Zeitpunkten den jeweiligen aktuellen Stand bei den obersten Finanzbehörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern ab (Antwort zu Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 19/534, S. 25 ff.) Die Bundeanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) führt kein zu den genannten Stichtagen fortzuschreibendes zentrales Verzeichnis mit Angaben zur Anzahl der Verdachtsfälle und Volumina von Cum/Ex-Geschäften (Antwort zu Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 19/534, S. 25 ff.).
Dem Bundesministerium der Finanzen waren zum 31. Dezember 2016 196 Verdachtsfälle in Bund und Ländern mit einem Volumen von 3 Mrd. Euro, zum 31. Dezember 2017 417 Verdachtsfälle mit einem Volumen von 5,3 Mrd. Euro bekannt (Antwort zu Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 19/534, S. 25 ff.). Dem Bundeszentralamt für Steuern waren zum 31. Dezember 2016 108 Cum/Ex-Verdachtsfälle mit einem Volumen von 1,3 Mrd. Euro, zum 31. Dezember 2017 234 Cum/Ex-Verdachtsfälle mit einem Volumen von 2,1 Mrd. Euro bekannt (Antwort zu Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 19/534, S. 25 ff.).
Seit 2010 hat das Bundesministerium der Finanzen vier Weisungen gegenüber den obersten Finanzbehörden der Länder erlassen (müssen) (vgl. Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/18584). Während es in Sachen Cum/Cum bzw. Cum Fake (ADR-Transaktionen) keine einzige Weisung des Bundesministerium der Finanzen gab, sah sich das Bundesministerium in der Pflicht, gegenüber der Hamburger Finanzbehörde im November 2015 eine Weisung zu Cum/Ex zu erlassen (Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/18584).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Seit wann führt das Bundesministerium der Finanzen regelmäßige Abfragen zu Cum/Ex-Fällen bei den obersten Finanzbehörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern durch?
2. Wie oft bzw. zu welchen Zeitpunkten hat das Bundesministerium der Finanzen jeweils die Abfragen durchgeführt (bitte die einzelnen Daten gesondert nach den Adressaten der Abfragen darstellen)?
- a) Wie viele Fälle wurden hierbei jeweils seitens der obersten Finanzbehörden der Länder und mit welchen Volumina gemeldet?
- b) Wie viele Fälle wurden hierbei jeweils seitens des Bundeszentralamts für Steuern und mit welchen Volumina gemeldet?
3. Welche obersten Finanzbehörden der Länder haben bei welchen Abfragen (zum damaligen Zeitpunkt) jeweils gemeldet, dass die Rückforderung von Cum/Ex-Vorgängen regelverjährt sei, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte granulare Daten darstellen)?
4. Welche obersten Finanzbehörden der Länder haben bei welchen Abfragen (zum damaligen Zeitpunkt) jeweils gemeldet, dass es drohe, dass die Rückforderung von Cum/Ex-Vorgängen der Regelverjährung anheimfallen könne, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte granulare Daten darstellen)?
5. Welche obersten Finanzbehörden der Länder haben bei welchen Abfragen jeweils gemeldet, dass Cum/Ex-Vorgänge Gegenstand von Betriebsprüfungen seien, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte granulare Daten darstellen)?
6. In wie vielen Fällen mit Bezug zu Cum/Ex-Vorgängen war das Bundeszentralamt für Steuern bei Betriebsprüfungen zu welchen Zeitpunkten beteiligt (bitte granulare Daten angeben)?
7. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, in wie vielen Fällen mit Bezug zu Cum/Ex-Vorgängen nach zehn Jahren sogenannte verjährungsunterbrechende Maßnahmen eingeleitet wurden und in welchen Fällen dies nicht binnen zehn Jahren erfolgt (https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/cum-ex/cum-ex-skandal-finanzminister-scholz-tritt-im-kampf-gegen-steuerhinterzieher-die-flucht-nach-vorne-an/v_detail_tab_comments/25899956.html?ticket=ST-3366203-x4b4nlLzfjfCa95azmNx-ap1) , und wenn nein, aus welchen Gründen hat die Bundesregierung hierüber keine Kenntnis?
8. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie das Zeichnungsrecht für Sachgebietsleiter im Finanzamt Hamburg für Großunternehmen ausgestaltet ist?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob das Anheimfallen von Rückforderungsansprüchen in Höhe von 47 Mio. Euro der Regelverjährung bundesweit von Sachgebietsleitern eigenständig entschieden werden kann?
Wenn nein, hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, welche Entscheidungsebenen in den Finanzämtern sowie in den obersten Finanzbehörden der Länder in der Regel gemäß Zeichnungsrecht bei Ansprüchen dieser Höhe einbezogen werden?
9. Wie viele Schreiben hat die Hamburger Finanzbehörde neben ihrer Stellungnahme vom 30. Oktober 2017 in der Causa Cum/Ex und Warburg an das Bundesministerium der Finanzen gerichtet (bitte jeweils Datum der Schreiben sowie des Eingangs beim Bundesministerium der Finanzen angeben)?
10. Wer hat das Schreiben bzw. die Stellungnahme der Hamburger Finanzbehörde vom 30. Oktober 2017 in der Causa Cum/Ex und Warburg unterzeichnet?
11. Wer hat mögliche weitere Schreiben der Hamburger Finanzbehörde nach dem 30. Oktober 2017 in der Causa Cum/Ex und Warburg unterzeichnet?
12. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob und inwieweit die seitens der Hamburger Finanzbehörde der Regelverjährung anheimfallen gelassenen 47 Mio. Euro für den Veranlagungszeitraum 2009 über das Landgericht Bonn im Wege der Einziehung wieder zurückerlangt werden können?
Wenn ja, hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, an welche Gebietskörperschaft diese 47 Mio. Euro in erster Stufe seitens der Warburg Bank (zurück)überwiesen werden würden?
Wenn ja, hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob und inwiefern und auf welcher gesetzlichen Grundlage dieser Betrag von 47 Mio. Euro zurück an das Land Hamburg gehen kann?
Fragen12
Seit wann führt das Bundesministerium der Finanzen regelmäßige Abfragen zu Cum/Ex-Fällen bei den obersten Finanzbehörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern durch?
Wie oft bzw. zu welchen Zeitpunkten hat das Bundesministerium der Finanzen jeweils die Abfragen durchgeführt (bitte die einzelnen Daten gesondert nach den Adressaten der Abfragen darstellen)?
a) Wie viele Fälle wurden hierbei jeweils seitens der obersten Finanzbehörden der Länder und mit welchen Volumina gemeldet?
b) Wie viele Fälle wurden hierbei jeweils seitens des Bundeszentralamts für Steuern und mit welchen Volumina gemeldet?
Welche obersten Finanzbehörden der Länder haben bei welchen Abfragen (zum damaligen Zeitpunkt) jeweils gemeldet, dass die Rückforderung von Cum/Ex-Vorgängen regelverjährt sei, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte granulare Daten darstellen)?
Welche obersten Finanzbehörden der Länder haben bei welchen Abfragen (zum damaligen Zeitpunkt) jeweils gemeldet, dass es drohe, dass die Rückforderung von Cum/Ex-Vorgängen der Regelverjährung anheimfallen könne, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte granulare Daten darstellen)?
Welche obersten Finanzbehörden der Länder haben bei welchen Abfragen jeweils gemeldet, dass Cum/Ex-Vorgänge Gegenstand von Betriebsprüfungen seien, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte granulare Daten darstellen)?
In wie vielen Fällen mit Bezug zu Cum/Ex-Vorgängen war das Bundeszentralamt für Steuern bei Betriebsprüfungen zu welchen Zeitpunkten beteiligt (bitte granulare Daten angeben)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, in wie vielen Fällen mit Bezug zu Cum/Ex-Vorgängen nach zehn Jahren sogenannte verjährungsunterbrechende Maßnahmen eingeleitet wurden und in welchen Fällen dies nicht binnen zehn Jahren erfolgt (https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/cum-ex/cum-ex-skandal-finanzminister-scholz-tritt im-kampf-gegen-steuerhinterzieher-die-flucht-nach-vorne-an/v_detail_tab_comments/25899956.html?ticket=ST-3366203-x4b4nlLzfjfCa95azmNx-ap1) , und wenn nein, aus welchen Gründen hat die Bundesregierung hierüber keine Kenntnis?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie das Zeichnungsrecht für Sachgebietsleiter im Finanzamt Hamburg für Großunternehmen ausgestaltet ist?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob das Anheimfallen von Rückforderungsansprüchen in Höhe von 47 Mio. Euro der Regelverjährung bundesweit von Sachgebietsleitern eigenständig entschieden werden kann?
Wenn nein, hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, welche Entscheidungsebenen in den Finanzämtern sowie in den obersten Finanzbehörden der Länder in der Regel gemäß Zeichnungsrecht bei Ansprüchen dieser Höhe einbezogen werden?
Wie viele Schreiben hat die Hamburger Finanzbehörde neben ihrer Stellungnahme vom 30. Oktober 2017 in der Causa Cum/Ex und Warburg an das Bundesministerium der Finanzen gerichtet (bitte jeweils Datum der Schreiben sowie des Eingangs beim Bundesministerium der Finanzen angeben)?
Wer hat das Schreiben bzw. die Stellungnahme der Hamburger Finanzbehörde vom 30. Oktober 2017 in der Causa Cum/Ex und Warburg unterzeichnet?
Wer hat mögliche weitere Schreiben der Hamburger Finanzbehörde nach dem 30. Oktober 2017 in der Causa Cum/Ex und Warburg unterzeichnet?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob und inwieweit die seitens der Hamburger Finanzbehörde der Regelverjährung anheimfallen gelassenen 47 Mio. Euro für den Veranlagungszeitraum 2009 über das Landgericht Bonn im Wege der Einziehung wieder zurückerlangt werden können?
Wenn ja, hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, an welche Gebietskörperschaft diese 47 Mio. Euro in erster Stufe seitens der Warburg Bank (zurück)überwiesen werden würden?
Wenn ja, hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob und inwiefern und auf welcher gesetzlichen Grundlage dieser Betrag von 47 Mio. Euro zurück an das Land Hamburg gehen kann?