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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Förderung durch das Einstiegsgeld im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

04.11.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2315107.10.2020

Förderung durch das Einstiegsgeld im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch

der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sven Lehmann, Markus Kurth, Corinna Rüffer, Sven-Christian Kindler, Claudia Müller, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Eigene Ideen verwirklichen, selbstständig werden und ein kleines Unternehmen zu gründen, kann eine Option sein, um nach der Arbeitslosigkeit wieder auf eigenen Beinen zu stehen. Gerade auch für Menschen, die lange arbeitslos sind, kann dies eine Möglichkeit sein, um wieder Fuß zu fassen, auch wenn es zu Beginn vielleicht nur eine kleine Selbstständigkeit ist, die dann in der Zukunft existenzsichernd wird.

Durch die Corona-Pandemie kam die Fluktuation von Personal auf dem Arbeitsmarkt zum Stocken. Das Angebot neuer Stellen ging im August um über ein Drittel zurück (Monatsbericht Arbeits- und Ausbildungsmarkt August 2020). Je zurückhaltender Unternehmen sind, neue Jobs zu schaffen oder bestehende neu zu besetzen, umso wichtiger ist es, die Förderung von Existenzgründungen zu unterstützen. In schwierigen wirtschaftlichen Situationen kann sie eine Alternative zur Integration in abhängige Beschäftigung sein und so die Unabhängigkeit vom Leistungsbezug vorantreiben.

Im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sind im Wesentlichen zwei Instrumente zur Unterstützung einer Selbstständigkeit vorgesehen: das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II und die Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen nach § 16c SGB II.

Die Förderungen über das Einstiegsgeld bei selbstständiger Erwerbstätigkeit gehen seit vielen Jahren beständig zurück (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/17226). Dies kann auf eine verbesserte Arbeitsmarktlage zurückzuführen sein, aber auch auf veränderte, schwierigere Zugangskriterien. Aus Sicht der Fragestellenden gilt es nun – auch angesichts der eingetrübten Arbeitsmarktlage – zu überprüfen, ob die Ausgestaltung der Einstiegshilfe ausreichend und praxistauglich ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wie viele Anträge auf Einstiegsgeld wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von 2006 bis 2019 gestellt, und wie viele Menschen wurden tatsächlich nach dem SGB II gefördert (bitte jährlich und differenziert nach Geschlecht bzw. Einstiegsgeld in eine selbstständige Tätigkeit und in abhängige Beschäftigung sowie absolut und prozentual in Relation zu allen Förderungen nach dem SGB II aufschlüsseln)?

2

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben für das Einstiegsgeld zwischen 2006 und 2019 entwickelt (bitte jährlich und ab 2019 monatlich, differenziert nach Einstiegsgeld in eine selbstständige Tätigkeit und in abhängige Beschäftigung aufschlüsseln)?

3

Wie lange bezogen nach Kenntnis der Bundesregierung die durch das Einstiegsgeld Geförderten vorher Leistungen nach dem SGB II (bitte nach Geschlecht sowie nach Einstiegsgeld in eine selbstständige Tätigkeit und in abhängige Beschäftigung differenzieren)?

4

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die zwischen 2006 und 2019 durch das Einstiegsgeld geförderte Personengruppe hinsichtlich des Alters, des Bildungsstandes, der Berufserfahrung, des Grades der Behinderung und des sozioökonomischen Status (bitte nach Geschlecht sowie nach Einstiegsgeld in eine selbstständige Tätigkeit und in abhängige Beschäftigung differenzieren)?

5

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Dauer und monatliche Höhe des Einstiegsgelds (bitte jährlich und differenziert nach Geschlecht sowie nach Einstiegsgeld in eine selbstständige Tätigkeit und in abhängige Beschäftigung aufschlüsseln)?

6

In welchen Wirtschaftsbereichen und Branchen finden im Rahmen des SGB II geförderte Gründungen nach Kenntnis der Bundesregierung vorrangig statt (bitte nach Geschlecht der Gründerinnen und Gründer differenzieren)?

7

In welchem Umfang tragen im Rahmen des SGB II geförderte Gründungen nach Kenntnis der Bundesregierung zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze bei?

8

Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die wichtigsten Gründe für die Ablehnung von Anträgen auf Einstiegsgeld in eine selbstständige Tätigkeit?

9

Welche Gründe sieht die Bundesregierung für den Rückgang geförderter Selbstständigkeiten nach dem SGB II seit 2007, und welche Rolle spielt dabei nach Ansicht der Bundesregierung der Vermittlungsvorrang?

10

Welche Kriterien müssen nach Kenntnis der Bundesregierung der Antrag auf Einstiegsgeld sowie der Business- und Finanzierungsplan der Antragstellenden erfüllen, damit er bewilligt wird?

Wie können Antragstellende Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit darlegen?

Welche fachkundige Beratung erhalten Gründungsinteressierte nach Kenntnis der Bundesregierung vor und während der Antragstellung sowie in den ersten Monaten der Selbstständigkeit?

Werden der Antrag sowie der Business- und Finanzplan in Bezug auf die Tragfähigkeit des Vorhabens nach Kenntnis der Bundesregierung ausschließlich von eigenem Personal der Jobcenter geprüft, oder werden dafür externe Fachleute einbezogen?

Wenn ersteres der Fall ist, wie wird das Jobcenter-Personal im Vorfeld qualifiziert?

Wenn externe Fachleute einbezogen werden, wie häufig ist das der Fall?

Wie unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ablehnungsquoten, je nachdem ob die Tragfähigkeit des Vorhabens vom Personal des Jobcenters oder von fachkundigen Stellen geprüft wird?

11

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, nach welchen Kriterien externe fachkundige Stellen die Tragfähigkeit der Existenzgründung bei den Antragstellenden bewerten, und wenn ja, wie sehen diese aus?

Folgen die Fachkräfte in den Jobcentern nach Kenntnis der Bundesregierung immer der Bewertung fachkundiger Stellen in Bezug auf die Tragfähigkeitsprüfung?

Wenn nein, in wie vielen Fällen war dies zwischen 2006 und 2019 der Fall, und mit welcher Begründung (bitte nach Geschlecht differenzieren)?

12

Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeit, die geplante Selbstständigkeit vorerst als nebenberufliche Tätigkeit zu fördern, wenn sie langfristig darauf ausgelegt ist, den Haupterwerb zu ermöglichen, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

13

Wie viele Personen mit Anspruch auf Einstiegsgeld haben nach Kenntnis der Bundesregierung zusätzlich Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen nach § 16c SGB II erhalten, und in welcher Höhe (bitte nach Geschlecht differenzieren)?

14

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Mitnahmeeffekte bei der Inanspruchnahme des Einstiegsgelds?

15

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Nachhaltigkeit der Förderung mit dem Einstiegsgeld, ggf. im Vergleich zu anderen Instrumenten der Arbeitsförderung?

16

Plant die Bundesregierung, das Instrument des Einstiegsgelds zu reformieren, und wenn ja, in welche Richtung, und wenn nein, wieso nicht?

17

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Selbstständige, die seit Beginn der Corona-Pandemie Leistungen nach dem SGB II beziehen, mit den Instrumenten nach den §§ 16b und 16c SGB II zu unterstützen?

Berlin, den 28. September 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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