BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Deutsch-französische Vorschläge für weitere regulatorische Erleichterungen

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

22.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2316607.10.2020

Deutsch-französische Vorschläge für weitere regulatorische Erleichterungen

der Abgeordneten Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Katja Hessel, Markus Herbrand, Till Mansmann, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Wieland Schinnenburg, Dr. Hermann Otto Solms, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

„REUTERS-Online“ meldete am 14. September 2020, Deutschland und Frankreich würden Lockerungen von Kapitalregeln für Banken fordern. „REUTERS“ bezog sich dabei auf ein Schreiben bzw. eine E-Mail von Odile Renaud-Basso (Directrice générale du Trésor), in welchem zwei zwischen Deutschland und Frankreich konsentierte Überlegungen zu zwei Aspekten des EU-Bankensektors vorgestellt worden seien. Das Schreiben bzw. die E-Mail ist inzwischen als Ausschussdrucksache 19(7)599 an die Mitglieder des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages verteilt worden.

Unter der Überschrift „MREL calibration and subordination – link between total and subordinated MREL“ finden sich Ausführungen zu potentiellen Abwärtsanpassungen sowie Aufwärtsanpassungen der sog. MREL-Quote in Höhe 8 Prozent (Mindestanforderungen an Eigenmittel und anrechenbare berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten).

Unter der Überschrift „Next banking package, including the implementation of the final BASEL III standards“ wird zunächst der „Output Floor“ näher beschrieben. Sodann wird auf den Aspekt „Financing for the European Real Economy“ Bezug genommen. Es wird festgehalten, dass die finalen Basel-III-Standards erhebliche Risiken und Wettbewerbsnachteile („uneven level playing field“) für die Kreditversorgung der europäischen Wirtschaft durch Banken auslösen würden. Grund sei, dass Kredite an ungeratete Unternehmen mit einem Risikogewicht von 100 Prozent berücksichtigt werden müssten.

Erschwerend komme hinzu, dass in Europa rund 75 Prozent der Unternehmen über kein Rating verfügten. Vorgeschlagen wird ein „hybrider Ansatz“, der für Kredite an solide Unternehmen ein Risikogewicht von 65 Prozent vorsieht, solange das Unternehmensrating nicht hinreichend breit ausgerollt wurde.

Unter dem Aspekt „Preserving the Variety of the EUʼs Bank Business Models“ wird stärkere Beachtung des Proportionalitätsgedankens avisiert. So soll der regulatorische Aufwand (Offenlegungspflichten, Regel für variable Vergütung) für alle, aber insbesondere für kleine und nichtkomplexe Banken weiter reduziert werden. Ferner solle die Definition von kleinen und nichtkomplexen Banken einer Evaluation unterzogen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

War das in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Schreiben bzw. die E-Mail mit der Bundesregierung abgestimmt?

Wenn ja, welche Ressorts waren hieran beteiligt?

Wenn ja, welche Personen aus der Leitungsebene der jeweils einbezogenen Ressorts waren jeweils an der Abstimmung beteiligt?

2

Sind die Ausführungen in dem genannten Schreiben zu „MREL calibration and subordination – link between total and subordinated MREL“ aus Sicht der Bundesregierung rein deklaratorischer Natur?

Oder verbindet sich mit diesen Ausführungen ein Begehren auf eine Änderung bzw. Anpassung der Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD; –Richtlinie 2014/59/EU)?

Wenn ja, in welcher Weise werden Änderungen bzw. Anpassungen intendiert?

Wenn ja, welche konkreten Änderungen hat die Bundesregierung als EU-Ratspräsidentschaft bereits in reguläre EU-Gremien eingebracht, und zu welchen Zeitpunkten?

Wenn ja, welche Änderungen beabsichtigt die Bundesregierung als EU-Ratspräsidentschaft in reguläre EU-Gremien einzubringen, und zu welchen Zeitpunkten?

3

Wie sind die Ausführungen in dem genannten Schreiben aus Sicht der Bundesregierung konkret zu verstehen, wonach ein begrenztes Säule-2-„Add-on“ für die Aufseher für erforderlich gehalten wird?

Welche konkreten Änderungen bzw. Anpassungen sind intendiert?

Wenn ja, welche konkreten Änderungen hat die Bundesregierung als EU-Ratspräsidentschaft bereits in reguläre EU-Gremien eingebracht, und zu welchen Zeitpunkten?

Wenn ja, welche Änderungen beabsichtigt die Bundesregierung als EU-Ratspräsidentschaft in reguläre EU-Gremien einzubringen, und zu welchen Zeitpunkten?

4

Wie sind die Ausführungen in dem genannten Schreiben aus Sicht der Bundesregierung zum Output Floor konkret zu verstehen?

Welche konkreten Änderungen bzw. Anpassungen sind intendiert?

Wenn ja, welche konkreten Änderungen hat die Bundesregierung als EU-Ratspräsidentschaft bereits in reguläre EU-Gremien eingebracht, und zu welchen Zeitpunkten?

Wenn ja, welche Änderungen beabsichtigt die Bundesregierung als EU-Ratspräsidentschaft in reguläre EU-Gremien einzubringen, und zu welchen Zeitpunkten?

5

Wie sind die Ausführungen in dem genannten Schreiben aus Sicht der Bundesregierung zum hybriden Ansatz für Kredite an ungeratete Unternehmen konkret zu verstehen?

Welche konkreten Änderungen bzw. Anpassungen sind intendiert?

Wenn ja, welche konkreten Änderungen hat die Bundesregierung als EU-Ratspräsidentschaft bereits in reguläre EU-Gremien eingebracht, und zu welchen Zeitpunkten?

Wenn ja, welche Änderungen beabsichtigt die Bundesregierung als EU-Ratspräsidentschaft in reguläre EU-Gremien einzubringen, und zu welchen Zeitpunkten?

6

Wie sind die Ausführungen in dem genannten Schreiben aus Sicht der Bundesregierung zur weiteren Stärkung des Grundsatzes der Proportionalität konkret zu verstehen?

Welche konkreten Änderungen bzw. Anpassungen sind intendiert?

Wenn ja, welche konkreten Änderungen hat die Bundesregierung als EU-Ratspräsidentschaft bereits in reguläre EU-Gremien eingebracht, und zu welchen Zeitpunkten?

Wenn ja, welche Änderungen beabsichtigt die Bundesregierung als EU-Ratspräsidentschaft in reguläre EU-Gremien einzubringen, und zu welchen Zeitpunkten?

Berlin, den 30. September 2020

Christian Lindner und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen