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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Einsatz des Bundesministeriums der Finanzen zu Sanktionen wegen des Baus der Nord-Stream-2-Pipeline

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

23.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2321008.10.2020

Einsatz des Bundesministeriums der Finanzen zu Sanktionen wegen des Baus der Nord-Stream-2-Pipeline

der Abgeordneten Markus Herbrand, Hagen Reinhold, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar, Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Wieland Schinnenburg, Dr. Hermann Otto Solms, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 17. September 2020 berichtete die Wochenzeitung „Die Zeit“ über ein Angebot des Bundesministers der Finanzen, Olaf Scholz, an seinen US-amerikanischen Amtskollegen Steven Mnuchin. Hiernach soll der deutsche Finanzminister der US-Regierung ein Milliardeninvestment für sogenannte LNG-Terminals in Brunsbüttel und Bremerhaven in Aussicht gestellt haben, wenn die US-Regierung im Gegenzug von angedrohten Finanzsanktionen wegen des Baus der Gaspipeline Nord Stream 2 ablässt (vgl. „Das Milliardenangebot – Rettet Olaf Scholz die Gasröhre Nord Stream 2?“, in: Die Zeit vom 17. September 2020, S. 7).

Der Deutsche Bundestag hatte die US-Sanktionen gegen den Bau der Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 in den letzten Monaten immer wieder thematisiert, u. a. im Rahmen einer öffentlichen Anhörung im Wirtschaftsausschuss, bei der Altkanzler Gerhard Schröder im Falle einer Verhängung von Sanktionen gegen Deutschland Gegensanktionen gegen die USA vorgeschlagen hatte (vgl. https://www.bundestag.de/resource/blob/710610/aec70e041144d78838e80199e01b753a/protokoll-data.pdf).

Durch die Nord-Stream-2-Pipeline, deren zwei Leitungsstränge bis Ende 2020 fertiggestellt werden sollen und die ungefähr parallel zur Nord-Stream-Pipeline verlaufen werden, erhoffen sich die Anteilseigner und Finanzinvestoren, von dem zunehmenden Gasverbrauch in den Ländern der Europäischen Union profitieren zu können. Insbesondere die Bundesregierung hat sich für den Bau dieser Pipeline eingesetzt. Das Pipelineprojekt ist allerdings umstritten, da einige Länder der EU (und die USA) durch die Pipeline eine zu große Abhängigkeit von Russland befürchten. Zudem verliere die Ukraine, so die Kritiker, jährlich mehrere Milliarden Euro an Gebühren, wenn das russische Gas dann über die Ostsee geleitet würde.

Die Fragestellenden möchten sich vor dem Hintergrund der jüngsten Berichterstattungen über den Einsatz des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zu dem Themenkomplex Nord Stream 2 informieren und in diesem Zuge auch erfahren, mit welcher Begründung die Bundesregierung den US-amerikanischen Behörden Investitionen in Milliardenhöhe in Aussicht stellen kann, ohne dass im Finanzausschuss oder im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über die geplante Milliardeninvestition beraten wurde.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Welche Rolle misst die Bundesregierung der Fertigstellung der Nord-Stream-2-Pipeline bei, die auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene anhaltender Kritik ausgesetzt ist?

2

Zu welchen Daten hat sich der Bundesminister der Finanzen seit Anfang der Legislaturperiode mit welcher Stelle der US-amerikanischen Regierung zum Themenbereich Nord Stream 2 und/oder zur Förderung von LNG-Terminals in Deutschland ausgetauscht (bitte tabellarisch darstellen und nach persönlichen und telefonischen Gesprächen aufschlüsseln)?

3

Was waren die jeweiligen Ergebnisse und Ziele, die der Bundesminister der Finanzen in Gesprächen, in denen der Themenbereich Nord Stream 2 und/oder die Förderung von LNG-Terminals in Deutschland aufgegriffen wurden, mit der US-amerikanischen Regierung verfolgte?

4

Zu welchen Daten hat sich das Bundesministerium der Finanzen (BMF) schriftlich an welche Stelle der US-amerikanischen Regierung gewandt, bei denen der Themenbereich Nord Stream 2 und/oder die Förderung von LNG-Terminals in Deutschland aufgegriffen wurde (bitte tabellarisch darstellen)?

5

Welche Ziele verfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Kommission mit dem Anliegen, eine Energieunion zu etablieren, und inwiefern steht diese mit dem deutschen Engagement zum Bau der Nord-Stream-2-Pipeline in Einklang?

6

Welche Fortschritte stellt die Bundesregierung hinsichtlich der Etablierung einer Energieunion fest, und welche Rolle nimmt hierbei die Förderung von LNG-Projekten in Deutschland und der EU ein?

7

Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung LNG-Terminals, und welche Standorte in Deutschland kommen aus Sicht der Bundesregierung für LNG-Terminals in Frage?

Welche Standorte werden im „Non Paper Germany“, das das BMF mit Schreiben vom 7. August 2020 an die US-amerikanische Regierung verschickte, erwähnt?

Weshalb bieten sich Brunsbüttel, Bremerhaven, Wilhelmshaven und Stade besonders als Standorte an (bitte die Argumente, die für die jeweiligen Standorte sprechen, aufgeschlüsselt angeben)?

8

Welche Förderungen zum Bau von LNG-Terminals gibt es zurzeit in Deutschland, wie hoch sind die Mittel, die für eine solche Förderung zur Verfügung gestellt werden, und wie hoch ist der hiermit korrespondierende Betrag, der aus diesen Mitteln zum heutigen Stichtag abgeflossen ist?

9

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass im „Non Paper Germany“, das das BMF mit Schreiben vom 7. August 2020 an die US-amerikanische Regierung verschickte und in dem die Nord-Stream-2-Pipeline thematisiert wird, vorgeschlagen wird, die öffentliche Unterstützung für die Konstruktion von LNG-Terminals in Deutschland massiv durch die Bereitstellung von bis zu 1 Mrd. Euro zu erhöhen?

Falls ja, aus welchen Mitteln soll die vorgeschlagene Förderung kommen?

Falls ja, wie ist der Vorschlag der Bundesregierung, 1 Mrd. Euro zu investieren, mit dem Budgetrecht des Parlaments in Einklang zu bringen?

Falls nein, weshalb kann die Bundesregierung dies nicht bestätigen (bitte begründen)?

10

Welche fünf Staaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung die größten Exporteure von Flüssigerdgas (LNG)?

11

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass das BMF im Gegenzug für die massive Ausweitung der öffentlichen Unterstützung für die Konstruktion von LNG-Terminals in Deutschland auf bis zu 1 Mrd. Euro die US-amerikanische Regierung darum bittet, von Sanktionen gegen Deutschland, die mit Nord Stream 2 in Beziehung gesetzt werden, abzusehen?

Falls ja, weshalb hat die Bundesregierung diese Verknüpfung mit welcher Zielsetzung vorgeschlagen?

Falls nein, weshalb nicht (bitte begründen)?

12

Welche Sanktionen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen Wochen und Monaten gegenüber der deutschen Wirtschaft und/oder Deutschland insgesamt von der US-amerikanischen Regierung und/oder dem US-amerikanischen Kongress angekündigt bzw. in den Raum gestellt, die einen Bezug zum Bau der Nord-Stream-2-Pipeline aufweisen (bitte tabellarisch darstellen und zwischen Sanktionen gegen Deutschland und Sanktionen gegen die deutsche Wirtschaft aufschlüsseln)?

13

Liegt der Bundesregierung eine Schätzung vor, wie hoch der Schaden für Deutschland bzw. deutsche Unternehmen würde, wenn die angekündigten Sanktionen der US-amerikanischen Regierung bzw. des US-amerikanischen Kongresses in die Tat umgesetzt würden, und wenn ja, wie lautet diese?

14

Inwiefern bereitet sich die Bundesregierung auf Sanktionen der USA gegen Deutschland bzw. gegen deutsche Unternehmen vor, und welche Gegenmaßnahmen kommen aus Sicht der Bundesregierung im Falle einer Sanktionsverhängung in Betracht?

15

Inwiefern hat sich die Haltung der Bundesregierung zur Fertigstellung der Nord-Stream-2-Pipeline vor dem Hintergrund der jüngsten Vermutungen zur Vergiftung des russischen Oppositionspolitikers Alexei Nawalny verändert?

16

Hält das BMF sein im „Non Paper Germany“ festgehaltenes Angebot, das auf den 5. August 2020 datiert ist und am 7. August 2020 der US-amerikanischen Regierung übermittelt wurde, angesichts der jüngsten Vermutungen zur Vergiftung des russischen Oppositionspolitikers Alexei Nawalny aufrecht, und falls ja, aus welchen Gründen hält sie daran fest?

Berlin, den 30. September 2020

Christian Lindner und Fraktion

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