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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zukunft des Kooperations- und Kontrollverfahrens (CVM)

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

30.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2326109.10.2020

Zukunft des Kooperations- und Kontrollverfahrens (CVM)

der Abgeordneten Dr. Jürgen Martens, Stephan Thomae, Renata Alt, Nicole Bauer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im Vorfeld der Aufnahme Bulgariens und Rumäniens in die Europäische Union erließ die Europäische Kommission einen Beschluss über die Errichtung eines Kooperations- und Kontrollverfahrens. Beide Länder hatten noch Defizite in den Bereichen Unabhängigkeit der Justiz und Korruptionsbekämpfung. Bei Bulgarien kam zusätzlich Organisierte Kriminalität als noch bestehende Unzulänglichkeit dazu. Ziel des Kontrollmechanismus war, beiden Ländern anhand Kriterien aufzuzeigen, in welchen Bereichen noch Fortschritte zu erzielen sind und Empfehlungen abzugeben, wie diese zu erreichen sind (vgl. https://ec.europa.eu/info/policies/justice-and-fundamental-rights/upholding-rule-law/rule-law/assistance-bulgaria-and-romania-under-cvm/cooperation-and-verification-mechanism-bulgaria-and-romania_de).

Im Jahr 2018 stellte die Europäische Kommission ihre Westbalkanstrategie vor, in der die europäische Zukunft der Region abermals bestätigt wurde. So könnte es, je nach Fortschritt, bereits im Jahr 2025 zu einer EU-Mitgliedschaft von Serbien und Montenegro kommen. Jüngst hat der Europäische Rat auch die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen mit Albanien und Nordmazedonien beschlossen (vgl. https://ec.europa.eu/germany/news/20180206-westbalkanstrategie_de).

Alle sechs Westbalkanstaaten haben hinsichtlich ihrer Unabhängigkeit der Justiz, Organisierter Kriminalität sowie auf dem Gebiet der Korruptionsbekämpfung noch deutliche Fortschritte zu erzielen. Manche Länder haben in den vergangenen Jahren sogar Rückschritte in der Korruptionsbekämpfung erlitten (vgl. https://www.transparency.org/en/cpi#).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Warum wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bei dem EU-Beitritt von Kroatien dem Land kein Kooperations- und Kontrollverfahren auferlegt?

2

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Kontrollmechanismus in Rumänien in folgenden Bereichen zu substanziellen Erfolgen geführt hat:

a) Unabhängigkeit der Justiz;

b) Wirkung der Nationalen Integritätsbehörde;

c) Arbeit und Wirkung der Behörde für Vermögenseinziehungen;

d) Rechtsstaatlichkeit, insbesondere Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns ;

e) Korruptionsbekämpfung bei mandats- und herausgehobenen Funktionsträgern sowie politisch exponierten Personen (bitte begründen)?

3

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Kontrollmechanismus in Bulgarien zu substanziellen Erfolgen in folgenden Bereichen geführt hat:

a) Unabhängigkeit der Justiz;

b) Rechtsrahmen (Strafprozessordnung, Strafgesetzbuch);

c) Rechtstaatlichkeit, insbesondere Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns;

d) Korruptionsbekämpfung bei mandats- und herausgehobenen Funktionsträgern sowie politisch exponierten Personen;

e) Kampf gegen organisierte Kriminalität (bitte begründen)?

4

Spiegeln nach Auffassung der Bundesregierung die von der Europäischen Kommission veröffentlichten Fortschrittsberichte die Realität in den Ländern vollständig und zutreffend wider?

a) Anhand welcher Kriterien beurteilt die Bundesregierung diese Berichte?

b) Anhand welcher Quellen und Informationen begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?

5

Was unternimmt die Bundesregierung, um die Fortschrittsberichte der Kommission im Allgemeinen auf deren Richtigkeit zu überprüfen?

6

Unternimmt die Bundesregierung eine eigene Evaluierung der Frage, ob das Kontrollverfahren für Rumänien aufgehoben werden kann?

a) Falls ja, warum?

b) Falls nein, warum nicht?

7

Unternimmt die Bundesregierung eine eigene Evaluierung, ob das Kontrollverfahren für Bulgarien aufgehoben werden kann?

a) Falls ja, warum?

b) Falls nein, warum nicht?

8

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufhebung des Kontrollmechanismus für Rumänien und Bulgarien Voraussetzung für den Beitritt beider Länder zum grenzkontrollfreien Schengenraum?

9

Wie beabsichtigt die Bundesregierung mit dem Vorhaben umzugehen, wonach der Kooperations- und Kontrollmechanismus in Bezug auf Rumänien und Bulgarien in den neuen EU-Rechtsstaatsmechanismus der Kommission integriert werden soll, und falls ja, wie soll das umgesetzt werden?

10

Was ist aus Sicht der Bundesregierung notwendig, damit im Fall zukünftig beitretender Staaten die Unumkehrbarkeit der im Vorfeld des EU-Beitritts unternommenen Reformen sichergestellt werden kann?

11

Erscheint der Bundesregierung aus heutiger Sicht die Auferlegung des Kontrollmechanismus bei neuen EU-Mitgliedern als erforderlich?

Berlin, den 7. Oktober 2020

Christian Lindner und Fraktion

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