[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerhard Zickenheiner,
Beate Walter-Rosenheimer, Lisa Badum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/23252 –
Stark für den Wandel – Fachkräfte für eine nachhaltige Zukunft
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im „Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des
Klimaschutzplans 2050“ (KSP 2050)
https://www.bundesregierung.de/resourc
e/blob/975226/1679914/e01d6bd855f09bf05cf7498e06d0a3ff/2019-10-09-kli
ma-massnahmen-data.pdf?download=1) wird ersichtlich, dass für die
praktische Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen Fachleute gebraucht werden –
sowohl auf Seiten der Forschung und Entwicklung von Strategien und
Maßnahmen als auch bei der Planung und Ausführung in den einzelnen
Handlungsfeldern. Schon heute suchen Unternehmen dringend Fachkräfte. Die
Bundesagentur für Arbeit prognostiziert, dass die Zahl der Erwerbspersonen
bis 2030 um mindestens 3,6 Millionen sinken wird. Weil viel mehr Menschen
den Arbeitsmarkt verlassen als neu dazukommen, wird es schwieriger werden,
qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen.
Dabei kann im Zuge des klimainduzierten wirtschaftlichen Wandels Personal
aus rückläufigen Wirtschaftszweigen eingesetzt werden; es wird jedoch auch
zusätzliches Fachpersonal benötigt werden. Das KSP 2050 nennt als wichtige
Handlungsfelder Energiewirtschaft, Gebäude, Verkehr, Industrie, Landnutzung
und Forstwirtschaft sowie Verwaltung.
In den kommenden zehn Jahren wird die Umsetzung des KSP 2050 also eine
Vielzahl von Beschäftigten mit Handwerksqualifikationen, z. B. Zimmerleute,
Stuckateurinnen und Stuckateure, Heizungsbau und Solartechnik, mit
Ingenieurinnenqualifikation bzw. Ingenieursqualifikation für Verkehr – insbesondere
Radverkehr und ÖPNV –, Bauen und Anlagenbau, Qualifikationen im Garten-
und Landschaftsbau sowie Forsten und nicht zuletzt Verwaltungspersonal
unterschiedlichster Qualifikation benötigen, die der aktuelle Arbeitsmarkt nicht
vorhält. In vielen industriellen Branchen werden sich durch die ökologische
und digitale Transformation zudem die Anforderungsprofile verändern,
werden beispielsweise Fachkräfte im Bereich Batteriezellfertigung benötigt
werden (Quelle:
https://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/autoindustr
ie-studie-e-mobilitaet-vernichtet-keine-auto-jobs-doch-viele-chancen-
bleibenungenutzt/26222606.html?ticket=ST-729212-ffBn2deYyUwvIoMLqXFL-
ap2).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/23868
19. Wahlperiode 02.11.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
30. Oktober 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Eine gezielte Fachkräftestrategie mit Fokus auf Aus- und Weiterbildung der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann aus Sicht der fragestellenden
Fraktion ein Teil der Antwort sein. Heute muss bereits an die Anforderungen
und Bedarfe von morgen gedacht werden.
Die Länder sollen sich an der Fortschreibung des Klimaschutzprogramms
beteiligen, Kommunen, Unternehmen und Verbände sowie weitere AkteurInnen
hat das KSP 2050 im Blick. Sie alle sind beteiligt bei der Gewinnung von
Fachkräften. Gefragt werden sowohl akademische als auch berufliche
Qualifikationen sein.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die fortschreitende Digitalisierung der Arbeitswelt und der Übergang hin zu
einer klimaneutralen Wirtschaft führen dazu, dass sich Berufsbilder, Tätigkeits-
und Qualifikationsprofile und die Nachfrage nach diesen deutlich verändern.
Auch der demografische Wandel wird sich zunehmend spürbarer auf die
Beschäftigungsstruktur auswirken. Parallel wächst die ökologische
Herausforderung des Klimawandels mit weitreichenden Auswirkungen auf
Produktionsprozesse und Produkte. Die Ausgleichsprozesse zwischen Arbeitskräfteangebot
und Nachfrage am Arbeitsmarkt sind dynamisch: Diese sich zum Teil
kompensierenden, zum Teil aber auch verstärkenden Trends erfordern eine umfassende
Betrachtung. Als ein Referenzinstrument dafür dient die
Arbeitsmarktprojektion des BMAS, das Fachkräftemonitoring (
https://www.bmas.de/DE/Themen/A
rbeitsmarkt/Fachkraeftesicherung/daten-und-fakten.html). Die Projektion
gründet auf einem empiriebasierten Modell mit modellierten Trends und
Annahmen, welches mögliche mittel- bis langfristige Entwicklungen von
Qualifikationen, Berufen und Branchen abbildet. Die Ergebnisse hängen stark von den im
Modell getroffenen Annahmen ab. Mit der Projektion werden Aussagen nach
aktuellem Kenntnisstand getroffen. Je weiter die Trends in die Zukunft
fortgeschrieben werden, desto höher sind die mit dem Ergebnis verbundenen
Unsicherheiten. Die mit jeder Projektion einhergehenden Unsicherheiten erfordern
eine kontinuierliche Neubewertung der Vorgaben und ihrer Wirkungen auf die
Projektionsergebnisse. Die vorliegenden Auswertungen weisen Ergebnisse bis
zum Jahr 2035 aus. Diese zeigen, dass die zentrale Herausforderung der
kommenden Jahre die zunehmende Gleichzeitigkeit von Fachkräftemangel in einigen
Branchen und Regionen und fehlende Beschäftigungs-aussichten in anderen
Branchen und Regionen sein wird. Ein zentrales Ziel der Fachkräftestrategie
der Bundesregierung ist es daher, dieses zunehmende Fachkräfte-Paradox von
Arbeitskräfteknappheit bei gleichzeitigen Arbeitskräfteüberschuss zu
vermeiden. Im Fokus steht die Weiterbildung der jetzt im Berufsleben stehenden
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit dem bereits 2019 in Kraft getretenen
Qualifizierungschancengesetz und dem im Wesentlichen bereits am 29. Mai
2020 in Kraft getretenen Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung
im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung
wurde insbesondere der Zugang zur Weiterbildungsförderung von Beschäftigten,
die von Strukturwandel betroffen sind, erleichtert und die Förderleistungen
weiter verbessert. Im Fokus steht die Weiterbildung der jetzt im Berufsleben
stehenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Vor diesem Hintergrund
haben sich am 12. Juni 2019 Bund, Länder und Sozialpartner auf eine Nationale
Weiterbildungsstrategie verständigt, um die Anstrengungen in der
Weiterbildung auch im Hinblick auf den digitalen Strukturwandel gemeinsam zu
verstärken und insgesamt eine neue Weiterbildungskultur zu etablieren.
1. Wie viele planende und ausführende Fachkräfte, unterteilt in akademische
Disziplinen und berufliche Qualifikationen, werden nach Kenntnis der
Bundesregierung insgesamt benötigt, um die Umsetzung der Maßnahmen
im KSP 2050 der Bundesregierung gewährleisten zu können?
a) Wie viele davon können im Zuge des wirtschaftlichen Wandels aus
früheren Beschäftigungen gewonnen werden?
b) Wie viele müssen neu ausgebildet oder auf andere Weise
hinzugewonnen werden?
c) Wie viele Ausbildungsplätze, unterteilt in Studienplätze, ggf. duale
Hochschulplätze und Plätze in Berufsschulen und Betrieben werden
zusätzlich benötigt?
Die Fragen 1 bis 1c werden gemeinsam beantwortet.
In den Modellierungen zur „Folgenabschätzung zu den ökologischen, sozialen
und wirtschaftlichen Folgewirkungen der Sektorziele für 2030 des
Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung“ wurden unter anderem auch mögliche
Arbeitsplatzeffekte abgebildet (
https://www.oeko.de/fileadmin/oekodoc/Folgen
abschaetzung-Klimaschutzplan-2050-Endbericht.pdf). Es wurden zwei
unterschiedliche Pfade zum Erreichen der Sektorziele bestimmt (Pfad A: Fokus auf
Energieeffizienz; Pfad B: Fokus auf dem Ausbau der erneuerbaren Energien),
die mit einer Referenzentwicklung (‚business as usual‘) verglichen wurden. Der
veränderte Arbeitskräftebedarf ergibt sich aus den veränderten
Produktionsleistungen in den verschiedenen Sektoren. Ergebnisse werden erheblich von den
Annahmen beeinflusst; in der Zahl der ermittelten Arbeitsplätze schlägt sich
zum Beispiel die Annahme nieder, dass auch bei zunehmender Elektromobilität
der inländische Produktionsanteil der Autoindustrie unverändert hoch bleibt.
Die Modellierungen ergaben für den Zielpfad A ein zusätzliches
Arbeitskräftepotential von 427.000 und für den Zielpfad B zusätzlich 307.000 Beschäftigte
im Jahr 2030. Zuwächse beim Arbeitskräftepotential werden in den Branchen
Handel und sonstige Dienstleistungen, Bau- und Ausbaugewerbe, elektrische
Ausrüstungen und verarbeitendes Gewerbe ausgewiesen. Ein rückläufiges
Arbeitskräftepotential ergibt sich demnach in den Branchen Kraftwagen und
sonstige Fahrzeuge, Kohle und in der Gasversorgung (siehe Abbildung 1).
Aufgrund der Modellstruktur konnten die Arbeitsplatzeffekte nur in der
statistischen Systematik der Wirtschaftszweige (WZ 2008) und nicht in der
Sektorlogik des Klimaschutzplans ausgewiesen werden.
Abbildung 1) Beschäftigung nach Wirtschaftsbereichen – Veränderung
gegenüber der Referenz in 2030
Quelle: Fraunhofer ISI, in: Öko-Institut (2018): Folgenabschätzung der Sektorziele 2030 des
Klimaschutzplans 2050, Endbericht, S. 96
Die Deckung des Personalbedarfs war nicht Gegenstand der Untersuchung. Im
Übrigen wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung verwiesen.
2. Welchen Fachkräftebedarf lösen nach Kenntnis der Bundesregierung die
Maßnahmen des KSP 2050 im Bereich 3.4.1 Energiewirtschaft
(Energiewende, Kohleausstieg, Netzstabilität, Versorgungssicherheit) aus?
Eine Energiewende-bezogene Angabe kann nicht gemacht werden. Nach einer
ersten Studie der Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung (GWS)
von 2018 gibt es Anzeichen für Fachkräftemangel bei Berufsgruppen mit
möglichem Energiewende-Bezug, wie technische Berufe und Bauberufe. Gerade für
Bauberufe zeigt sich aber kein einheitliches Bild: Je nach Berufszweig,
Anforderungsniveau und Region ist der Fachkräftebedarf unterschiedlich stark
ausgeprägt, in einigen Bundesländern liegen keine Engpässe oder lediglich
Anzeichen hierfür vor. Auch sind Berufsgruppen mit Energiewende-Bezug und der
Anteil der Energiewende für die Tätigkeit insgesamt schwer vollständig zu
erfassen. Da die Umsetzung der Energiewende auch über Vorleistungsketten zur
Beschäftigung beiträgt, gibt es hier indirekt auch einen Bedarf an qualifizierten
Fachkräften. Laut Engpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit sind in den
letzten Jahren insbesondere Berufe auf Fachkraftebene von Engpässen
betroffen, darunter vor allem auch Bau- und Handwerksberufe. Im Übrigen wird auf
die Ausführungen in der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
a) Welche Qualifikationen werden für die einzelnen Maßnahmen in
welcher Größenordnung benötigt (bitte einzeln anhand der Maßnahmen
auflisten)?
Eine abschließende Auflistung von Qualifikationen nach einzelnen
Maßnahmen ist nicht möglich. Bei der Energiewende werden insgesamt vor allem
Fachkräfte der Bau-, Ausbau- und anlagentechnischen Gewerke benötigt. Das
heißt Zimmerer, Elektroniker, Sanitär-,Heizungs- und Klimatechniker,
Dachdecker, Maler, Stuckateur, Gerüstbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer,
Schornsteinfeger, Brunnenbauer, Tischler, Steinmetz, Rolladen- und
Sonnenschutzmechatroniker, Kfz-Mechatroniker, Karosserie- und Fahrzeugbaumecha-niker und
weitere. Eine Größenordnung kann nicht benannt werden. Neben Fachkräften
im Handwerk besteht im Spezialisten- und Expertenbereich vor allem auch
Bedarf an Architekten und Ingenieuren, also Planer. Insgesamt sind die
sogenannten MINT-Studiengänge von größerer Bedeutung, da dieser Fächer wichtige
Innovationen für die Energiewende vorantreiben können.
b) Wie wird der Bedarf bedient, bzw. welche Maßnahmen werden und
wurden eingeleitet, um den Bedarf absehbar bedienen zu können?
Der Bedarf ist für die Energiewende mit den vorhandenen Qualifikationen im
Handwerk breitflächig abzudecken. Dies betrifft sowohl den Bereich der
gesetzlich geregelten Aus- und Fortbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG)
und Handwerksordnung (HwO) als auch den der kammergeregelten Fort- und
Weiterbildung (z. B. Fachkraft für Solartechnik). Es zeichnen sich allerdings
insbesondere Engpässe für Fachkräfte mit diesen Qualifikationen ab. Das
Handwerk bietet attraktive Einstiegsmöglichkeiten und Karriereperspektiven
für eine sehr breite Palette an Zielgruppen, um diesem zunehmenden
Fachkräftebedarf zu begegnen. Neben der klassischen Berufsausbildung gibt es z. B.
hybride Qualifizierungsgänge, mit denen parallel ein Berufsabschluss und die
Hochschulzugangsberechtigung (BerufsAbitur) erworben werden können oder
sogar gleichzeitig ein Berufausbildungs-, ein Studien- (Bachelor) und ein
Fortbildungsabschluss (Meister) wie beim trialen Studium. Ebenso bestehen im
Übergangsbereich zur beruflichen Bildung zahlreiche Möglichkeiten,
unterstützungsbedürftige junge Menschen an eine Berufsausbildung heranzuführen
(z. B. Ausbildungsbegleitende Hilfen, Assistierte Ausbildung, das
Mentorenprogramm). Die Attraktivität der Höheren Berufsbildung wiederum besteht
durch die Entwicklungsperspektiven, die sie ausgebildeten Fachkräften bietet
(z. B. Fortbildung zum Handwerksmeister oder zum Betriebswirt nach der
HwO).
3. Welchen Fachkräftebedarf lösen nach Kenntnis der Bundesregierung die
Maßnahmen des KSP 2050 im Bereich 3.4.2 Gebäude (steuerliche
Förderung der energetischen Gebäudesanierung, Bundesförderung für effiziente
Gebäude einschließlich Investitionszuschüssen sowie einer
Austauschprämie für Ölheizungen, Förderung der seriellen Sanierung, Energetische
Stadtsanierung, Energieberatung und Öffentlichkeitsarbeit) aus?
a) Welche Qualifikationen werden für die einzelnen Maßnahmen in
welcher Größenordnung benötigt (bitte einzeln anhand der Maßnahmen
auflisten)?
b) Wie wird der Bedarf bedient, bzw. welche Maßnahmen werden und
wurden eingeleitet, um den Bedarf absehbar bedienen zu können?
Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet.
Eine Quantifizierung des Fachkräftebedarfs unterteilt auf die einzelnen
genannten Maßnahmen liegt der Bundesregierung nicht vor. Fachkräftegewinnung und
-sicherung ist eine Voraussetzung für die Umsetzung des Klimaschutzplans
2050 (KSP 2050). Vor diesem Hintergrund ist sie auch ein zentrales Thema des
Dialogprozesses „Roadmap Energieeffizienz 2050“. Eine der sechs
Arbeitsgruppen der Roadmap ist mit dem Thema betraut. Die Modellrechnungen der
Prognos AG, welche die Arbeitsgruppe wissenschaftlich unterstützt, gehen von
einem deutlichen Anstieg des Arbeitskräftebedarfs (Fachkräfte und Ungelernte)
im Marktsegment Energieeffiziente Gebäude bis 2040 aus. Die
Modellrechnungen zeigen für den Bereich einen deutlichen Anstieg der Arbeitskräfte-
nachfrage von rund 306.000 Erwerbstätigen im Jahr 2018 auf rund 429.000
Erwerbstätige im Jahr 2040. Der weit überwiegende Anteil dieser Arbeitskräfte sind
Fachkräfte. Mit Blick auf Berufsgruppen besteht Arbeitskräftebedarf im
Gebäudebereich in nahezu allen relevanten Berufsgruppen, kurzfristig bereits im
Bereich Sanitär-, Heizung-, Klimatechnik sowie in der Gebäudetechnik. Die
Abweichung des Angebots zur Nachfrage an Arbeitskräften in 2030 wird im
Gebäudebereich bei einzelnen Berufsgruppen mit bis zu -13 Prozent
(Gebäudetechnik) abgeschätzt. Um den Fachkräftebedarf zu decken, hat die
Bundesregierung bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen insb. das Gesetz zur
Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung sowie das
Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Hierzu wird auf die näheren Ausführungen in der
Vorbemerkung verwiesen. Für den Bereich Gebäude sollen neben den bereits
bestehenden Maßnahmen wie der Mittelstandsinitiative der Bundesregierung und
dem EU-Programm Build up Skills im Rahmen der „Roadmap Energieeffizienz
2050“ Maßnahmen zur Deckung des Fachkräftebedarfs zusammen mit den
beteiligten Stakeholdern diskutiert werden.
Darüber hinaus existieren z. B. für das Handwerk bereits attraktive
Einstiegsmöglichkeiten und Karriereperspektiven für eine sehr breite Palette an
Zielgruppen, um dem zunehmenden Fachkräftebedarf zu begegnen. Hierzu wird
auf die näheren Ausführungen in der Antwort zu Frage 2b verwiesen.
4. Welchen Fachkräftebedarf lösen nach Kenntnis der Bundesregierung die
Maßnahmen des KSP 2050 im Bereich 3.4.3 Verkehr (Schiene, ÖPNV und
Radverkehr, Tank- und Ladeinfrastruktur sowie Oberleitungsinfrastruktur)
aus?
a) Welche Qualifikationen werden für die einzelnen Maßnahmen in
welcher Größenordnung benötigt (bitte einzeln anhand der Maßnahmen
auflisten)?
b) Wie wird der Bedarf bedient, bzw. welche Maßnahmen werden und
wurden eingeleitet, um den Bedarf absehbar bedienen zu können?
Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen der im Koalitionsvertrag angelegten „Nationalen Plattform Zukunft
der Mobilität“ (NPM) erarbeitet die Arbeitsgruppe 4 „Sicherung des
Mobilitäts- und Produktions-standortes, Batteriezellproduktion, Rohstoffe und
Recycling, Bildung und Qualifizierung“ Handlungsempfehlungen für Politik,
Wirtschaft und Gesellschaft. Ein zentrales Beschäftigungsfeld der Arbeitsgruppe
sind die Beschäftigungseffekte in der Produktion von Mobilitätsprodukten und
-diensten sowie Ansätze für die Ausbildung und (Neu-) Qualifizierung der
benötigten Fachkräfte. Die NPM hat am 13. Januar 2020 den „1. Zwischenbericht
zur strategischen Personalplanung und -Entwicklung im Mobilitätssektor“
veröffentlicht, auf den hier verwiesen wird (
https://www.plattform-zukunft-mobilit
aet.de/2download/1-zwischenbericht-zur-strategischen-personalplanung-und-en
twicklung-im-mobilitaetssektor/). Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der
Vorbemerkung verwiesen.
5. Welchen Fachkräftebedarf lösen nach Kenntnis der Bundesregierung die
Maßnahmen des KSP 2050 im Bereich 3.4.6 Landwirtschaft (insbesondere
Neubau güllebasierter Biogasanlagen und gasdichter Lagerstätten) und
3.4.7 Forst (insbesondere Erhalt und nachhaltige Bewirtschaftung der
Wälder und Holzverwendung) aus?
a) Welche Qualifikationen werden für die einzelnen Maßnahmen in
welcher Größenordnung benötigt (bitte einzeln anhand der Maßnahmen
auflisten)?
b) Wie wird der Bedarf bedient, bzw. welche Maßnahmen werden und
wurden eingeleitet, um den Bedarf absehbar bedienen zu können?
Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet.
Im Bereich Landwirtschaft ist für Beratung und Programmabwicklung, z. B. im
Bereich Düngung, Wirtschaftsdüngermanagement / Biogas und Ausbau des
ökologischen Landbaus, ein erhöhter Fachkräftebedarf zu erwarten. Für den
Neubau güllebasierter Biogasanlagen und gasdichter Lagerstätten werden
insbesondere Facharbeiter aus dem Bauhauptgewerbe benötigt, wie beispielsweise
Beton- und Stahlbetonbauer, Baugeräteführer, Rohrleitungs-/Kanalbauer,
Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik,
Produktionsmechaniker, Mechatroniker, Elektroniker und Monteure. Der zusätzliche
Fachkräftebedarf bietet die Möglichkeit, im strukturschwachen ländlichen Raum auch bei
weiter voranschreitendem Strukturwandel und damit verbundenem
Arbeitsplatzverlust in der Landwirtschaft, Arbeitsplätze zu erhalten.
Für den Bereich „Forst“ ist keine bundesweite Quantifizierung des zusätzlichen
zukünftigen Bedarfs bekannt. Ausgehend vom Status quo (Durchschnittsalter
der Beschäftigten) ist in den nächsten 10 Jahren bundesweit mit einem hohen
Personalbedarf alleine zum Halten der aktuellen Personalkapazitäten zu
rechnen. Dem stehen nach wie vor bestehende Stellenabbauabsichten und
kurzfristig durch den Einbruch des Holzmarktes bedingte Budgetrestriktionen der
(Landes-)Forstbetriebe und -verwaltungen entgegen.
Die Vorbemerkung der Fragesteller benennt bereits einige der wichtigsten
Qualifikationen, die vermehrt zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms benötigt
werden. Für den Forst- und Holzsektor sind dies v. a. Waldarbeiter, forstliche
Maschinenführer, Handwerker im Holzbau, speziell Zimmerleute sowie
Architekten mit Holzbauspezialisierung, Holztransporte (Fahrer etc.) und Berater für
Waldbesitzer (Stichwort klimaangepasste Wälder) und für Verbraucher. Die
Länder konkurrieren aktuell miteinander bei Neueinstellungen um die
qualifiziertesten Bewerber im Bereich „Forst“. Im Übrigen wird auf die
Ausführungen in der Vorbemerkung verwiesen.
6. Welchen Fachkräftebedarf lösen nach Kenntnis der Bundesregierung die
Maßnahmen des KSP 2050 im Bereich 3.5 Umsetzung (insbesondere in
Verwaltung und Forschung) aus?
7. a) Welche Qualifikationen werden für die einzelnen Maßnahmen in
welcher Größenordnung benötigt (bitte einzeln anhand der Maßnahmen
auflisten)?
b) Wie wird der Bedarf bedient, bzw. welche Maßnahmen werden und
wurden eingeleitet, um den Bedarf absehbar bedienen zu können?
Die Fragen 6 bis 7b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Frage 6 und nachfolgend 6a und
6b zusammengehören und sich auf das Klimaschutzprogramm 2030 und darin
den Gliederungspunkt 3.5 „Übergreifende Maßnahmen“ beziehen. Diese
Fragen werden zusammen beantwortet. Im Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) ist eine Koordinierungsstelle
klimaneutrale Bundesverwaltung eingerichtet worden, die sich derzeit im Aufbau
befindet. Die Umsetzung der klimaneutralen Bundesverwaltung wird
schätzungsweise zunächst über eine neue Zielorientierung bei den bestehenden Aufgaben
(z. B. Instandhaltung, Gebäudesanierung, Neubau) erfolgen. Ob und in
welchem Umfang zusätzliche Kapazitäten erforderlich sind und ob diese durch
Umsetzung vorhandenen Personals oder über zusätzliche Stellen bereitgestellt
werden, ist derzeit noch nicht absehbar. Im Forschungsbereich werden die Ziele
und Aufgaben der nationalen Klimapolitik bei der Ausrichtung von
Forschungsprogrammen und –mitteln entsprechend berücksichtigt. Im Übrigen
wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
8. Mit welchen Akteurinnen und Akteuren aus den Ländern, den
Kommunen, Unternehmen und Verbänden (und ggf. weitere: welche) ist die
Bundesregierung seit wann im Gespräch, um den Fachkräftebedarf sowie
die Schaffung der zum Aufwuchs benötigten Infrastruktur (Schulen,
Universitäten etc.) zu erörtern?
a) Seit wann, und mit welchen bisherigen Ergebnissen wurden die
Gespräche geführt (bitte einzeln auflisten)?
b) Falls noch keine Gespräche geführt wurden, warum nicht, und wann
wird in welcher Reihenfolge begonnen werden?
Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat ihr Fachkräftekonzept aufbauend auf der
Partnerschaft für Fachkräfte neu ausgerichtet und die Fachkräftestrategie am 6.
November 2018 vorgestellt und mit den Spitzen der Sozialpartner, Länder,
Kammern und der Bundesagentur für Arbeit diskutiert. Die Fachkräftestrategie
umfasst drei Säulen: die inländischen, die europäischen und die internationalen
Fachkräfte- und Beschäftigungspotenziale. Für jede Säule werden die
wichtigsten Handlungsfelder und Maßnahmen beschrieben. Der Fokus in der
Umsetzung der Fachkräftestrategie liegt dabei auf den inländischen Potenzialen.
Neben ineinandergreifenden Maßnahmen im Bereich der Ausbildung, Qualität der
Arbeit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf bildet die Qualifizierung und
Weiterbildung der jetzt im Berufsleben stehenden Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern einen Schwerpunkt. Die Transformation zur nachhaltigen und
digitalen Wirtschaft wird nur mit gut ausgebildeten Fachkräften gelingen. Mit der
Nationalen Weiterbildungsstrategie haben das Bundes-ministerium für Arbeit
und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) in gemeinsamer Federführung zusammen mit dem Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie (BMWi), der Bundesagentur für Arbeit sowie den
Ländern und den Sozialpartnern in einem breiten Prozess zentrale Weichen
gestellt, um insbesondere Antworten auf die durch die digitale Transformation
veränderten Bedingungen in der Arbeits- und Berufswelt zu geben. Ziel ist die
Systematisierung und Stärkung einer Weiterbildungspolitik, die
lebensbegleitendes (Weiter-)Lernen unterstützt und somit zu einer neuen
Weiterbildungskultur beiträgt. Am 12. November 2018 erfolgte die Auftaktsitzung auf
Staatssekretärsebene. Am 12. Juni 2019 erfolgte die Vorstellung der Strategie auf
Spitzenebene. Seitdem erfolgt ein gemeinsamer Arbeitsprozess zur Umsetzung der
Strategie. Im Sommer 2021 wird ein Bericht zum Stand der Umsetzung der
Strategie vorgelegt werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]