Umlagefähigkeit der Kosten für Breitbandanschlüsse
der Abgeordneten Reinhard Houben, Michael Theurer, Dr. Marcel Klinge, Prof. Dr. Martin Neumann, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Roman Müller-Böhm, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Bislang können Kosten eines Kabelanschlusses in Mietshäusern von Vermietern auf die Mieter umgelegt werden, ohne dass dazu Verträge mit den Endnutzern abgeschlossen werden müssen. Hierfür schließen Vermieter mit Netzbetreibern günstige Mehrnutzerverträge ab, die häufig lange Vertragslaufzeiten mit einschließen. In der anstehenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) könnte das sogenannte „Nebenkostenprivileg“ gestrichen werden, sodass die Umlagefähigkeit der Kosten der Breitbandanschlüsse wegfallen würde (https://www.heise.de/hintergrund/Nebenkostenprivileg-Die-Cash-Cow-der-Kabelnetzbetreiber-schlachten-4891156.html).
Befürworter des Nebenkostenprivilegs führen an, dass bisher durch das Nebenkostenprivileg im Rahmen der Betriebskostenverordnung (BetrKV) für alle Bewohner einer Wohnimmobilie die Teilnahme an Telekommunikationsdiensten zu angemessenen Konditionen gewährleistet werden kann. Fällt die Umlagefähigkeit weg, wären beispielsweise viele Transferleistungsempfänger ohne Versorgung mit Rundfunkprogrammen, da derzeit diese Kosten im Rahmen der Sozialleistungen übernommen werden. Manche Einzelnutzer würden außerdem nicht durch die Bonitätsprüfung kommen. Zusätzlich zu einem erhöhten Aufwand für Immobilienbesitzer, Verwalter und Anbieter wären signifikante Kostensteigerungen für alle Endnutzer zu erwarten, und der Netzausbau würde gebremst werden.
Kritiker betonen dagegen, dass durch das Nebenkostenprivileg der Wettbewerb gestört wird, da Verbraucher keinen Einfluss auf die Auswahl des Netzbetreibers hätten und Vertragslaufzeiten bei Mehrnutzerverträgen auf viele Jahre ausgelegt seien. Zudem schließen wenige Verbraucher einen zusätzlichen Vertrag mit einem anderen Anbieter ab, wenn sie ohnehin bereits einen Anschluss bezahlen müssen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Ausbau kabelgebundener Breitbandnetze in Wohngebäuden? Welcher Anpassungsbedarf besteht aus Sicht der Bundesregierung?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Anteil gigabitfähiger passiver Netzstrukturen in Wohngebäuden in Deutschland vor? Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Ausbau der Anschlüsse auf Basis von Glasfaser in den letzten zehn Jahren entwickelt? Wie viele Gebäude oder Wohnungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung an Glasfaser angeschlossen (bitte nach Bundesländern auflisten)?
Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung, um den Ausbau gigabitfähiger Leitungen in Neubauten sowie bei umfassenden Renovierungen zu beschleunigen?
Welche Bedeutung habe nach Ansicht der Bundesregierung gigabitfähige Netzinfrastrukturen für Privathaushalte?
Welchen Einfluss hat die Immobilienwirtschaft nach Kenntnis der Bundesregierung auf den Ausbau gebäudeinterner Breitbandnetze?
Welche sozialen Auswirkungen hätte eine Streichung der Umlagefähigkeit der Kosten von Breitbandanschlüssen nach Ansicht der Bundesregierung? Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung, um Transferleistungsempfänger nach Streichung der Umlagefähigkeit und folgendem Anstieg der Kosten zu unterstützen, falls die Kosten deren finanzielle Leistungsfähigkeit übersteigen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung der Umlagefähigkeit der Kosten von Breitbandanschlüssen für einen breiten und fairen Zugang der Bevölkerung zu Rundfunkprogrammen?
Welche Auswirkungen hat aus Sicht der Bundesregierung die Streichung der Umlagefähigkeit auf den Ausbau der Breitbandnetze bis in die privaten Haushalte?
Inwiefern gibt es aus Sicht der Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Nachfrage der Verbraucher nach höherer Netzleistung und dem Ausbau des Netzes?
Welche Auswirkung hat die Umlagefähigkeit der Kosten von Breitbandanschlüssen auf den Wettbewerb auf den Telekommunikationsmärkten? Welche regionalen Unterschiede bestehen hier nach Kenntnis der Bundesregierung?
Wie bewertet die Bundesregierung jahrelange Mehrnutzerverträge zwischen Wohnungsunternehmen und Kabelnetzbetrieben vor dem Hintergrund einer möglichen Hemmung des Wettbewerbs?
Wie viele Mieter schließen nach Kenntnis der Bundesregierung einen ergänzenden Vertrag mit einem Signalanbieter zusätzlich zu dem in den Nebenkosten enthaltenen Anschluss?