BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kostenübernahme der Mittagsverpflegung für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen während der Corona-Pandemie

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

28.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2329113.10.2020

Kostenübernahme der Mittagsverpflegung für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen während der Corona-Pandemie

der Abgeordneten Pascal Kober, Michael Theurer Jens Beeck, Carl-Julius Cronenberg, Matthias Nölke, Johannes Vogel, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Christian Dürr, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Bernd Reuther, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Familien mit geringem Einkommen waren von den Einschränkungen des öffentlichen Lebens im Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in besonderer Weise betroffen. Lebensmittelpreise, insbesondere für Obst und Gemüse, sind gestiegen, Schulen und Kindertagesstätten waren über einen langen Zeitraum geschlossen, und die Kinder mussten von zu Hause aus betreut werden.

Das wirkte sich insbesondere für Kinder und Jugendliche aus finanzschwachen Familien nachteilig aus, für die warme Mittagsmahlzeiten ansonsten über das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) nach § 28 Absatz 6 finanziert werden. Eine zentrale Voraussetzung für diese Leistung ist, dass Kinder und Jugendlichen an einer gemeinschaftlich eingenommenen Mittagsverpflegung teilnehmen und diese in schulischer Verantwortung angeboten wird oder für Kinder in einer Kindertagesstätte ein Kooperationsvertrag mit der entsprechenden Einrichtung vereinbart ist. Durch die Schließungen wurde folglich auch auf eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung vor Ort verzichtet. Die Fraktion der FDP forderte deshalb *​*bereits früh, Familien und insbesondere Alleinerziehende im SGB-II- und Zwölftes-Buch-Sozialgesetzbuch (SGB XII)-Leistungsbezug mit ihren Kindern unbürokratisch über die Mehrbedarfsregelung zu entlasten.

Die Bundesregierung reagierte erst im Mai 2020, zwei Monate nach den Schulschließungen. Durch das Sozialschutzpaket II, das mehrere sozialpolitische Maßnahmen für die Zeit der Corona-Krise zusammenfasste, ist auch eine Anpassung für das kostenlose Schulmittagessen des Bildungs- und Teilhabepaket in Kraft getreten. Das Gesetz sah vor, die Voraussetzungen für die Übernahme des Mittagessens über eine Anpassung des Bildungs- und Teilhabepakets rückwirkend von 1. März 2020 bis 31. Juli 2020 zu ändern. Für diesen Zeitraum wurde darauf verzichtet, dass das Mittagessen gemeinschaftlich eingenommen werden muss. Zudem sollten die Kommunen die Mahlzeit den Kindern flexibel zustellen können, etwa durch eine Lieferung nach Hause oder durch einen zentralen Abholungsort. Aufwendungen etwa für eine häusliche Belieferung mit Mittagsverpflegung sollte somit als Bedarf nach § 28 Absatz 6 SGB II anerkannt werden können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie viele Kinder und Jugendliche waren in den Monaten März bis einschließlich Juli 2020 anspruchsberechtigt auf die Erstattung der Kosten für eine Mittagsverpflegung über das Bildungs- und Teilhabepaket (bitte für den Bund und für die einzelnen Länder monatlich auflisten)?

2

Wie viele Kinder und Jugendliche waren in den Monaten März bis einschließlich Juli 2020 anspruchsberechtigt auf die Erstattung der Kosten für eine Mittagsverpflegung über das Bildungs- und Teilhabepaket und haben diese Leistung tatsächlich beantragt (bitte für den Bund und für die einzelnen Länder monatlich auflisten)?

3

Wie viele Kinder und Jugendliche waren in den Monaten März bis einschließlich Juli 2020 anspruchsberechtigt auf die Erstattung der Kosten für eine Mittagsverpflegung über das Bildungs- und Teilhabepaket, haben diesen aber nicht geltend gemacht, weil sie die Leistung nicht beantragt haben (bitte für den Bund und für die einzelnen Länder monatlich auflisten)?

4

Wie viele Kinder und Jugendliche hatten in den Monaten März bis einschließlich Juli 2020 ausschließlich deshalb keinen Anspruch auf die Erstattung der Kosten für eine Mittagsverpflegung über das Bildungs- und Teilhabepaket, weil in ihrer Schule oder ihrer Kindertagesstätte kein Mittagessen entsprechend der rechtlichen Voraussetzungen dieser Leistungsart angeboten wurde (bitte für den Bund und für die einzelnen Länder monatlich auflisten)?

5

Wie viele Kinder und Jugendliche hatten in den Monaten März bis einschließlich Juli 2020 ausschließlich deshalb keinen Anspruch auf die Erstattung der Kosten für eine Mittagsverpflegung über das Bildungs- und Teilhabepaket, weil vorrangige Leistungsangebote anderer Träger im Sinne von § 12a SGB II angeboten wurden (bitte für den Bund und für die einzelnen Länder monatlich auflisten)?

6

Wie viele Kinder und Jugendliche aus Frage 2 waren in den Monaten März bis einschließlich Juli 2020 von Schulschließungen bzw. Schließungen der Kindertagesstätten aufgrund der Corona-Pandemie betroffen (bitte monatlich auflisten)?

7

Wie viele Kinder und Jugendliche aus Frage 6 haben von Mai bis einschließlich Juli 2020 die Mittagsverpflegung des Bildungs- und Teilhabepakets über einen Lieferservice zugestellt bekommen (bitte monatlich auflisten)?

8

Wie viele Kinder und Jugendliche aus Frage 6 hatten von Mai bis einschließlich Juli 2020 die Möglichkeit, die Mittagsverpflegung des Bildungs- und Teilhabepakets über eine zentrale Abholstelle zu erhalten (bitte monatlich auflisten)?

9

Wie viele Kinder und Jugendliche aus Frage 6 haben in den Monaten Mai bis einschließlich Juli 2020 keine Mittagsverpflegung über das Bildungs- und Teilhabepakets erhalten (bitte monatlich auflisten)?

10

Wie viele Kinder und Jugendliche aus Frage 6 leben in einer Familie mit mehreren Kindern mit Anspruch auf die Mittagsverpflegung über das Bildungs- und Teilhabepaket und haben diese in den Monaten Mai bis einschließlich Juli 2020 durch unterschiedliche Lieferservices zugestellt bekommen oder über mehrere Abholstellen erhalten (bitte monatlich auflisten)?

11

Wie viele Kommunen haben nach Kenntnissen der Bundesregierung einen oder mehrere Lieferservices für die Umsetzung der Leistungsgewährung der Mittagsverpflegung des Bildungs- und Teilhabepakets in den Monaten Mai bis Juli 2020 beauftragt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

12

Wie viele Kommunen haben nach Kenntnissen der Bundesregierung eine oder mehrere zentrale Abholstellen für die Umsetzung von der Leistungsgewährung der Mittagsverpflegung des Bildungs- und Teilhabepakets in den Monaten Mai bis Juli 2020 eingerichtet (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

13

Wie viele Kommunen haben nach Kenntnissen der Bundesregierung trotz der Regelungen des Sozialschutzpakets II für die Durchführung der Mittagsverpflegung des Bildungs- und Teilhabepakets weder einen Lieferservice beauftragt noch eine zentrale Abholstelle installiert?

14

In welcher Höhe waren Finanzmittel für die Mittagsverpflegung der Bildungs- und Teilhabeleistungen von März bis Juli 2020 insgesamt und pro Monat vorgesehen?

15

Wie hoch waren die tatsächlichen Aufwendungen für die Mittagsverpflegung des Bildungs- und Teilhabepakets in den Monaten von März bis Juli 2020 insgesamt (bitte monatlich aufschlüsseln)?

16

In welcher Höhe flossen Bundesmittel und Landesmittel a) in die Mittagsverpflegung des Bildungs- und Teilhabepaketes, die direkt in den Schulen und Betreuungseinrichtungen gemeinschaftlich angeboten wurde; b) in die Mittagsverpflegung des Bildungs- und Teilhabepaketes, die über eine mobile Auslieferung angeboten wurde; c) in die Mittagsverpflegung des Bildungs- und Teilhabepaketes, die über eine zentrale Abholstelle angeboten wurde (bitte nach Ländern seit Mai 2020 monatlich aufschlüsseln)?

17

Wie hoch waren die Mittelerstattungen für Aufwendungen für die Mittagsverpflegung des Bildungs- und Teilhabepakets in den Monaten von März bis einschließlich Juli 2020 durchschnittlich pro Kind und Monat, und wie hoch war der Höchst- und Tiefstwert der Mittelerstattungen pro Kind und Monat a) für Mittagessen in Schulen und Betreuungseinrichtung; b) für mobil ausgeliefertes Mittagessen; c) für Abholangebote, (bitte nach den Ländern monatlich aufschlüsseln)?

18

Wie hoch waren die tatsächlich angefallenen Kosten für die Belieferung von Mittagessensmahlzeiten des Bildungs- und Teilhabepakets von März bis einschließlich Juli 2020 a) für die Herstellung der Mahlzeiten selbst; b) für die direkte Ausgabe, Anlieferung oder die Bereitstellung von Abholservices der Mahlzeiten; (bitte nach den einzelnen Ländern monatlich aufschlüsseln)?

Berlin, den 30. September 2020

Christian Lindner und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen