BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Klimapolitische Einordnung der "Klima-Charta" von Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

03.11.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2333213.10.2020

Klimapolitische Einordnung der „Klima-Charta“ vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier

der Abgeordneten Lisa Badum, Dieter Janecek, Katharina Dröge, Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer, Dr. Ingrid Nestle, Sven-Christian Kindler, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Matthias Gastel, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In der Pressekonferenz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie am 11. September 2020 stellte der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier sein Papier „Klima schützen & Wirtschaft stärken“ (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/klima-schuetzen-wirtschaft-staerken.pdf?__blob=publicationFile&v=30) vor. Das elfseitige Dokument fordert eine „Charta für Klimaneutralität und Wirtschaftskraft“ und skizziert einen 20-Punkte-Plan aus klimapolitischen Maßnahmen. Das vorgelegte Programm erzeugt aus Sicht der fragenstellenden Fraktion den Eindruck, dass das Klimaschutzpaket der Bundesregierung aus dem Jahr 2019 unzureichend ist und lässt Fragen offen, inwieweit der 20-Punkte-Plan in das klimaschutzpolitische Gesamtgefüge der Bundesregierung einzuordnen ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen35

1

Plant die Bundesregierung den Vorschlag des Bundeswirtschaftsministers „Klima schützen & Wirtschaft stärken“ im Kabinett zu behandeln, und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?

2

Unterstützt die Bundesregierung die Vorschläge des Bundeswirtschaftsministers, und teilt sie insbesondere die Forderung nach einer „Charta für Klimaneutralität und Wirtschaftskraft“, und wenn ja, bis zu welchem Zeitpunkt will sie diese umsetzen (Punkt 1)?

3

Ist der Klimaplan vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier nach Ansicht der Bundesregierung als Kritik an der bisherigen Klimapolitik der Regierung zu verstehen, so wie er ja selbst zuletzt auch Fehler in diesem Bereich eingeräumt hat (siehe https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/klimaschutz-peter-altmaier-raeumt-fehler-ein-a-a4879085-61d9-442c-80f8-82d2fdb840ab)?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass der Bundeswirtschaftsminister die Punkte jetzt präsentiert, nachdem viele Initiativen und Gesetze wie der Klimaschutzplan 2030, ein nationaler CO2-Preis für die Bereiche außerhalb des ETS oder das Kohleausstiegsgesetz gerade beschlossen wurden?

5

Nimmt die Bundesregierung die Ankündigung des Bundesministers zum Anlass, diese Initiativen noch einmal zu überarbeiten, und wenn nein, warum nicht?

6

Überlegt die Bundesregierung, insbesondere das Klimaschutzgesetz noch einmal zu überarbeiten, um z. B. „konkrete Minderungsziele für jedes Jahr“, wie es der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier vorschlägt, in jedem Sektor bis 2050 festzulegen und umzusetzen, wenn nein, warum nicht (Punkt 2)?

7

Bedarf es nach Ansicht der Bundesregierung, neben dem 2019 verabschiedeten Bundesklimaschutzgesetz, eine vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier vorgeschlagene Charta, in der das Klimaneutralitätsziel bis 2050 festgeschrieben ist, wo dies doch bereits im nationalen Klimaschutzgesetz verankert ist?

8

Welche rechtliche Bindungswirkung wird nach Einschätzung der Bundesregierung der „Charta für Klimaneutralität und Wirtschaftskraft“ zugeschrieben?

9

Unterstützt die Bundesregierung insbesondere die Vorschläge einer „Klima-Garantie“ und einer „Wirtschafts-Garantie“, und wenn nein, warum nicht (Punkt 3)?

10

Wo erkennt die Bundesregierung dringenden Handlungsbedarf, um notwendige und geeignete Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele und zur Erhaltung der Wirtschaftskraft zu gewährleisten?

11

Welcher jährliche Prozentsatz des Bruttoinlandsprodukts (BIP) wird derzeit für jeweils Klimaschutz und Wirtschaftsförderung ausgegeben, und teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundeswirtschaftsministers, dass dieser Anteil erhöht werden muss, um die Klimaziele sicher zu erreichen, und wenn ja, warum ist dies bisher nicht geschehen (Punkt 4)?

12

Wie hoch muss nach Kenntnisstand der Bundesregierung der jährliche Prozentsatz des Bruttoinlandsprodukts sein, „(…) dass das sichere Erreichen der Klimaziele ermöglicht (…)“ wird (Punkt 4)?

13

Wie hoch ist der Anteil (in Prozent und Summe gemessen am gesamten Bundeshaushalt) von Ausgaben für Klimaschutz im Bundeshaushalt, inklusive der Sondervermögen, (bitte alle Programme, die die Bundesregierung dem Klimaschutz zurechnet auflisten; investive Mittel bitte separat ausweisen)?

14

Teilt die Bundesregierung den Vorschlag des Bundeswirtschaftsministers, dass öffentliche Einrichtungen verpflichtet werden sollen, bis 2035 Klimaneutralität zu erreichen, und welche Daten zu Energieverbrauch- und CO2-Emissionen der Immobilien, die im Bundesbesitz sind, liegen der Bundesregierung dazu vor (Punkt 5), und wie will sie dies konkret umsetzen?

15

Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag für ein „Scoreboard-System“ für Unternehmen, und gibt es dazu bereits erste Gespräche bzw. Unterstützung aus der Wirtschaft (Punkt 6)?

16

Unterstützt die Bundesregierung ein „marktwirtschaftliches Zertifizierungssystem“, mit dem die Klimaneutralität einer Einrichtung zertifiziert werden kann, und sieht sie ggf. Schwierigkeiten, dass es zu Kompetenz- und Arbeitsüberschneidungen zu bestehenden Zertifizierungsstellen gibt (beispielsweise dem TÜV oder das Deutsche Institut für Qualitätsstandards und -prüfung e. V.) (Punkt 7)?

17

Bis wann wird die Bundesregierung ein tragfähiges Konzept für den Vorschlag der EU-Kommission zur Einführung von sogenannten Carbon Contracts for Difference (Punkt 8) vorlegen?

18

Mit welchen konkreten Branchen und Unternehmen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bereits in den letzten sechs Monaten über sogenannte Carbon Contracts for Difference gesprochen?

19

Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag eines „Matching Mechanismus“, und was ist nach Auffassung der Bundesregierung konkret darunter zu verstehen (Punkt 9)?

20

Unterstützt die Bundesregierung das Anliegen vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier, dass das Erreichen der Klimaziele vorrangig durch marktwirtschaftliche Maßnahmen erfolgen soll und dazu der europäische Emissionshandel und die nationale CO2-Bepreisung entsprechend reformiert werden sollen (bitte begründen)?

21

Welche konkreten Reformvorschläge werden insbesondere derzeit in der Bundesregierung debattiert, die im Zuge der anstehenden EU-ETS-Reform (im Jahr 2021) in den Verhandlungsprozess einfließen sollen (Punkt 10)?

22

Unterstützt die Bundesregierung bei der anstehenden Reform des EU-Emissionshandels (EU-ETS) die Einführung eines EU-ETS-Mindestpreises, und wenn ja, in welcher Höhe sollte dieser ausgestaltet sein?

23

Plant die Bundesregierung, im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft die Einführung eines EU-ETS-Mindestpreises voranzutreiben und in die Verhandlungen einzubringen, und mit welchen europäischen Mitgliedstaaten hat die Bundesregierung in den letzten sechs Monaten konkrete Gespräche hinsichtlich einer Einführung eines EU-ETS Mindestpreises geführt (bitte tabellarisch nach Land und Datum auflisten)?

24

Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier, nachweisbare CO2-Minderungsanstrengungen von Unternehmen oder anderen Interessierten zu auktionieren, und wo sieht sie hier ggf. Missbrauchspotenzial und Abgrenzungsschwierigkeiten zu anderen Regelungsbereichen (Punkt 11), und wie soll dies mit welchem Zeithorizont konkret umgesetzt werden?

25

Sind die Vorschläge 12 und 13 insbesondere zur Ausgestaltung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) als ein Instrument, das die Stromtransformation in ganz Europa entscheidend voranbringen soll, konkret in die gerade vom Bundeskabinett beschlossene EEG-Novelle eingeflossen (bitte die entsprechenden Stellen benennen), und wenn nein, warum nicht?

26

Inwieweit stimmt nach Ansicht der Bundesregierung die aktuell vom Bundeskabinett beschlossene EEG-Novelle bereits mit den angekündigten Zielsetzungen der EU überein?

Wenn keine Übereinstimmung vorliegt, wo sieht sie Anpassungsbedarf (Punkt 12)?

27

Führt nach Ansicht der Bundesregierung ein Ausbau der erneuerbaren Energien bis 2030 auf mehr als 65 Prozent zu eher höheren oder niedrigeren Industriestrompreisen, und wie soll die Planungssicherheit bei dem vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier eingeforderten Ansatz der gemeinsamen Industrie- und Klimapolitik bei nur 580 TWh Stromproduktion in 2030 funktionieren?

28

Welche Position vertritt die Bundesregierung im Hinblick auf Grenzausgleichsmaßnahmen, wie sie von der EU-Kommission vorgeschlagen wurden, um etwaige Nachteile für CO2-arme oder CO2-neutrale Produkte auf dem Weltmarkt zu vermeiden?

29

Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag des Bundeswirtschaftsministers Peter Altmaier, einen Prozess zu beginnen, in dem die Vorteile von Grenzausgleichsmechanismen oder Ausgleichsabgaben geprüft und abgewogen werden?

Haben solche bisher noch nicht stattgefunden, und wenn ja warum nicht (Punkt 14)?

30

Wie bewertet die Bundesregierung den Nutzen und die Chancen eines neuen Labels „Clean Products made in Germany“, wie vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier vorgeschlagen, und unterstützt sie diesen Vorschlag (bitte begründen) (Punkt 15)?

31

Ist nach Auffassung der Bundesregierung die Schaffung einer bundesweiten Stiftung „Klima & Wirtschaft“ sinnvoll, und welche Akteure könnten nach Auffassung der Bundesregierung sinnvoll an dieser Stiftung beteiligt werden (Punkt 16)?

32

Ist nach Ansicht der Bundesregierung diesmal mit der Errichtung eines Hauses der Energie zu rechnen nachdem Peter Altmaier bereits im Jahr 2012 in damaliger Funktion des Bundesumweltministers ein Haus der Energiewende angekündigt hatte (https://www.abendblatt.de/politik/deutschland/article111539297/Altmaier-schlaegt-Haus-der-Energiewende-in-Berlin-vor.html), und unterstützt die Bundesregierung diesen Vorschlag, und wenn ja, in welcher Form, und welches Finanzvolumen soll dafür bereitgestellt werden (Punkt 17)?

33

Wo sieht die Bundesregierung Unterschiede in dem Aufgabenfeld einer vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier vorgeschlagenen internationalen Agentur „Climate global“ und der Arbeit des Weltklimarats (IPCC) und der Internationale Energieagentur (IEA), und unterstützt sie diesen Vorschlag (Punkt 18)?

34

Sieht die Bundesregierung die Gefahr von Doppelstrukturen und Kompetenzüberschneidungen in Hinblick auf den vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier vorgeschlagenen „Klima- und Wirtschaftsrat“ im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit den übrigen Expertinnen- und Expertenräten für Klimafragen, der die Bundesregierung bereits beraten hat oder beraten soll, und unterstützt sie diesen Vorschlag (Punkt 19)?

35

Erkennt die Bundesregierung Handlungsbedarf eine eigene „Klima-Universität“ zu etablieren, wie es der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier vorschlägt, wo doch die Klimaforschung nach Ansicht der Fragestellenden bereits etablierter Bestandteil der universitären Landschaft in Deutschland ist, und sieht die Bundesregierung dadurch einen besonderen zusätzlichen Nutzen (Punkt 20) (bitte begründen)?

Berlin, den 6. Oktober 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen