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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Transparenz bei Ermittlung der Entschädigungen an die Braunkohle-Tagebau- und -Kraftwerksbetreiber RWE und LEAG

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

03.11.2020

Aktualisiert

21.11.2025

Deutscher BundestagDrucksache 19/2333313.10.2020

Transparenz bei Ermittlung der Entschädigungen an die Braunkohle-Tagebau- und -Kraftwerksbetreiber RWE und LEAG

der Abgeordneten Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Lisa Badum, Dr. Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden, Matthias Gastel, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Steffi Lemke, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages fand am 7. September 2020 die Öffentliche Anhörung zu dem geplanten Vertrag zwischen dem Bund und der Kohleindustrie statt. Der Vertragsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums basiert auf dem Mitte August beschlossenen Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG). Das Gesetz soll Zahlungen, Ansprüche und einen Verzicht auf Rechtsmittel gegen das KVBG klären. Wie die Anhörung aufzeigte, sind verschiedene Aspekte des Gesetzentwurfs strittig.

Bei den Stellungnahmen der Sachverständigen zeigten sich nach Ansicht der Fragesteller fundamentale Widersprüche bei der Ableitung der Entschädigungen (Quelle: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a09/Anhoerungen/708848-708848). Es wird zudem in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/18987 von Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie auf eine Entschädigungslogik verwiesen: „Maßstab für die Entschädigung nach § 42 Absatz 2 Nummer 3 KVBG ist eine formelbasierte Entschädigungslogik, die sich an der Vergütungsformel der Sicherheitsbereitschaft gemäß Anhang zum § 13g des Energiewirtschaftsgesetzes orientiert.“ Auch im besonderen Teil B des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für ein Kohleausstiegsgesetz (Bundestagsdrucksache 19/17342), der am 6. März 2020 im Deutschen Bundestag in erster Lesung beraten wurde, wird auf Seite 140 auf eine „formelbasierte Entschädigungslogik“ verwiesen, die jedoch nicht weiter erläutert wurde.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie lautet die Formel, mit denen die Entschädigungen berechnet wurden?

2

Welche Parameter und Variablen finden Eingang in die Herleitung des Maßstabs für die Entschädigung?

3

Welche Entschädigungssummen wurden anhand der Vergütungsformel der Sicherheitsbereitschaft (§ 13g des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)) für die einzelnen Kraftwerksblöcke gemäß der formelbasierten Logik unter Berücksichtigung der Abschaltdaten der Kraftwerksblöcke ermittelt (bitte pro Kraftwerksblock tabellarisch auflisten)?

4

Welche Kriterien führen nach Ansicht der Bundesregierung darüber hinaus zu Entschädigungsansprüchen von RWE und LEAG?

5

Hat einer der Braunkohlebetreiber jemals mit Vertreterinnen oder Vertretern der Bundesregierung die Möglichkeit einer Schiedsgerichtsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Basis des Energiecharta-Vertrags erörtert, und wenn ja, in welchem Zusammenhang?

6

Hatte die Aufnahme des § 24 zum Ausschluss der Schiedsgerichtsbarkeit in den Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrags Einfluss auf die Höhe der Entschädigungszahlungen an die Betreiber von Braunkohlekraftwerken, und wenn ja, in welchem Umfang?

7

Welche Grundlage bzw. Grundlagen hat die Bundesregierung herangezogen, etwa als Vergleich, um zu beurteilen, ob die erreichte Verhandlungssumme von insgesamt 4,35 Mrd. Euro für den Braunkohleausstieg eine angemessene Entschädigung ist?

8

Plant die Bundesregierung, zur Begründung der Entschädigungsfrage, also als Grundlage zur Beurteilung des Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung nach dem öffentlich-rechtlichen Vertrag, noch Informationen zu veröffentlichen, und falls nein, warum nicht?

9

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es weitere Zahlungen, etwa aufgrund von Vertragsanpassungen oder Schadensersatzzahlungen nach dem Vertrag, gibt, und falls nein, wo, und in welcher Höhe rechnet sie damit?

10

Gibt oder gab es zwischen dem Braunkohleunternehmen MIBRAG oder Dritten Gespräche oder Verhandlungen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), die über die im Kohleausstiegsgesetz geregelten Entschädigungsleistungen hinausgehen (bitte einzeln auflisten)?

11

Wann plant die Bundesregierung, die Studie „Ermittlung von Folgekosten des Braunkohletagebaus“, die das BMWi an die Auftragnehmer Ernst&Young und BET-Energie vergeben hatte, (Laufzeit des Projektes bis November 2019, Kosten: 1,1 Mio. Euro) zu veröffentlichen, und warum wurde diese bisher nicht veröffentlicht?

12

Bis spätestens wann rechnet die Bundesregierung mit einer abschließenden Entscheidung von Seiten der Europäischen Kommission zum Beihilfeverfahren im Rahmen des KVBG, und geht die Bundesregierung von einer Genehmigung aus (bitte begründen)?

Berlin, 6. Oktober 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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