[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne,
Dr. Diether Dehm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/23335 –
Position der Bundesregierung im Bereich Steuerpolitik im Rahmen der
EU-Ratspräsidentschaft
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In ihrer Rolle als Vorsitzende des Rates der Europäischen Union (EU) hat die
Bundesregierung die Verpflichtung, als „ehrlicher und neutraler Vermittler“
(vgl.
https://www.consilium.europa.eu/de/council-eu/presidency-council-eu/)
EU-Rechtsvorschriften voranzubringen und für die Zusammenarbeit der
Mitgliedstaaten zu sorgen, auch in Steuersachen. Es existieren bereits mehrere
Vorschläge und Diskussionen auf EU-Ebene, die die Steuergerechtigkeit
voranbringen wollen: Zu den wichtigsten gehören die Initiativen für eine
öffentliche länderbezogene Berichtspflicht (public country-by-country reporting –
PCBCR –, COM(2016/198 final), die Besteuerung von Einkünften aus der
digitalen Wirtschaft, die Gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage
(Common Corporate Tax Base, 2016/0337/CNS) und die Gemeinsame
konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (Common Consolidated
Corporate Tax Base, 2016/0336/CNS) sowie eine Finanztransaktionssteuer
(vgl.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/euro/finanzmarktreguli
erung/elf-mitgliederstaaten-gehen-vo-ran#:~:text=Deutschland%20hatte%20g
emeinsam%20mit%20Frankreich,inhaltliche%20Ausgestaltung%20der%20Fi
nanztransaktionssteuer%20beginnen). Die Bundesregierung hat nun nach
Ansicht der Fragesteller die Gelegenheit, im Rahmen ihrer EU-
Ratspräsidentschaft diese Vorschläge voranzubringen.
Laut Presseberichten hat sich die Bundesregierung bei den Befassungen des
Rates der EU mit PCBCR im November und Dezember 2019 der Stimme
enthalten, da die Positionsbestimmung in der Bundesregierung noch nicht
abgeschlossen sei. Der Befürwortung von PCBCR durch die Bundesminister der
Finanzen und für Justiz und Verbraucherschutz stünde eine ablehnende
Haltung des Bundesministers für Wirtschaft und Energie gegenüber. Die
Enthaltung der Bundesregierung habe entscheidend zu einer Blockade des
Vorschlags beigetragen (
https://www.zeit.de/wirtschaft/2020-09/europaeische-uni
on-steuervermeidung-konzerne-transparenz-eu-gesetz-bundesregierung/kompl
ettansicht,
https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/eu-steuertranspare
nz-101.html). Der Deutsche Bundestag hatte im Mai 2019 mehrheitlich eine
Initiative der Fraktion DIE LINKE. abgelehnt, welche die Bundesregierung
zur ausdrücklichen Unterstützung der Einführung von PCBCR auf EU-Ebene
Deutscher Bundestag Drucksache 19/24357
19. Wahlperiode 17.11.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17. November
2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
aufgefordert hatte (Bundestagsdrucksache 19/7906). In ihrer Antwort auf die
Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
19/18306 verwies die Bundesregierung erneut darauf, dass der
regierungsinterne Meinungsbildungsprozess noch nicht abgeschlossen sei. Spätestens nach
den ersten Monaten der deutschen EU-Ratspräsidentschaft sollte sich nach
Ansicht der Fragesteller die Linie der Regierung definiert haben, um somit
eine klare Agenda für mehr Steuergerechtigkeit in der EU voranzubringen.
1. Welche Bundesministerien innerhalb der Bundesregierung positionieren
sich derzeit befürwortend bzw. ablehnend bezüglich der im Rat der EU
diskutierten Vorschläge zu PCBCR?
2. Welche Argumente führen sich ablehnend positionierende
Bundesministerien für ihre derzeitige Haltung an (bitte begründen)?
3. Inwiefern trägt welches Bundesministerium welche Verantwortung bei
der Meinungsbildung innerhalb der Regierung zum europäischen
PCBCR?
Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung prüft den Vorschlag der Europäischen Kommission für
die verpflichtende Offenlegung von länderbezogenen
Ertragssteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen. Die
Abstimmung in der Bundesregierung dauert an.
Die Informationen, auf welche die Fragen abzielen, sind wegen des noch nicht
abgeschlossenen Willensbildungsprozess in der Bundesregierung nicht vom
Auskunftsanspruch des Parlaments umfasst. Der
Willensbildungsbildungsprozess in der Regierung, der sich insbesondere auch in ressortübergreifenden und
-internen Abstimmungsprozessen vollzieht, gehört zum Kernbereich ihrer
exekutiven Eigenverantwortung und ist grundsätzlich nicht ausforschbar (vgl.
BVerfG, Urteil vom 7. November 2017 – Aktenzeichen 2 BvE 2/11 –, ECLI:
DE:BVerfG:2017:es20171107.2bve000211, m. w. N.). Bei dem einer konkreten
Positionierung vorgelagerten Willensbildungsprozess der Bundesregierung
handelt es sich um einen von verschiedenen innen- und außenpolitischen sowie
innerorganschaftlichen Belangen, Erwägungen und Entwicklungen abhängigen
Vorgang, der den Bereich der Bundesregierung noch nicht verlässt und über
den der Bundestag von Verfassungs wegen grundsätzlich (noch) nicht zu
informieren ist (BVerfG a. a. O.).
4. Zu welchen Terminen könnte sich der Rat (und seine Arbeitsgruppen)
mit dem Thema PCBCR befassen?
Wer (welches Bundesministerium, welche Abteilung) ist jeweils für die
Erstellung der Agenda zuständig, und wer hat ein Mitspracherecht?
Die Bundesregierung prüft derzeit noch, ob und, falls ja, wann das Thema
während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im Rat besprochen werden kann.
Für die Agenda des Wettbewerbsfähigkeitsrates ist das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (Abteilung E) federführend zuständig, für eine diesem
Rat vorgelagerte Ratsarbeitsgruppe ist das Bundesministerium der Justiz und
für Verbraucherschutz (Abteilung III) federführend zuständig.
5. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung in den zehn
Monaten, die seit der letzten Befassung mit PCBCR im Rat für
Wettbewerbsfähigkeit vergangen sind, unternommen bzw. unternimmt die
Bundesregierung, um den laut ihren eigenen Angaben nicht abgeschlossenen
Meinungsbildungsprozess weiterzubringen (vgl.
https://www.zeit.de/wirtsch
aft/2020-09/europaeische-union-steuervermeidung-konzerne-transparen
z-eu-gesetz-bundesregierung/komplettansicht)?
Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 wird verwiesen.
6. Wie schätzt die Bundesregierung das Meinungsbild im Rat aktuell ein?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung gesicherte Informationen
darüber, welche Staaten die PCBCR-Initiative heute unterstützen würden,
wenn die Maßnahme im EU-Rat zur Abstimmung gestellt werden
würde?
7. Plant die Bundesregierung, im Zeitraum der deutschen EU-
Ratspräsidentschaft das Gesetzesvorhaben zu PCBCR zur Abstimmung im EU-
Rat einzubringen, und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
Wie verträgt sich dies mit ihrer Rolle als „ehrlicher und neutraler
Vermittler“ (vgl.
https://www.consilium.europa.eu/de/council-eu/presidenc
y-council-eu/) in Anbetracht der Tatsache, dass das EU-Parlament sich
bereits im Juni 2017 positiv darüber geäußert hat und es jetzt eine
qualifizierte Mehrheit im EU-Rat geben könnte (vgl.
https://www.zeit.de/wirt
schaft/2020-09/europaeische-union-steuervermeidung-konzerne-transpar
enz-eu-gesetz-bundesregierung/komplettansicht)?
8. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung im Rahmen der
deutschen Ratspräsidentschaft unternommen, um die Steuertransparenz durch
PCBCR in der EU zu verbessern?
Wenn keine konkreten Schritte unternommen wurden, warum nicht, und
wie verträgt sich das mit der Vermittlerrolle der Bundesregierung im EU-
Rat?
Die Fragen 6 bis 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Meinungsbildung im Rat ist noch nicht abgeschlossen. Die
Bundesregierung ist sich der Rolle des Ratsvorsitzes als „neutralem Vermittler“ bewusst
und stimmt ihr weiteres Vorgehen derzeit ab. Sie prüft derzeit noch, ob und,
falls ja, wann das Thema während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im
Rat besprochen werden kann.
9. Wann, und in welcher Form hat die Bundesregierung in diesem Jahr
Gespräche mit Interessenvertretern geführt, bei denen PCBCR Thema war
(bitte Gespräche nach Zeitpunkt, Ansprechpartner und entsprechender
Stelle der Bundesregierung inklusive Ständiger Vertretung Deutschlands
in Brüssel auflisten)?
Die Frage wird so verstanden, dass mit „Bundesregierung“ die
Bundeskanzlerin, die Bundesministerinnen und -minister, Staatsministerinnen und -minister,
Parlamentarischen Staatssekretärinnen und -sekretäre und Staatssekretärinnen
und -sekretäre gemeint sind.
Aufgabenbedingt pflegt die Bundesregierung Kontakte zu einer Vielzahl von
Akteuren. Eine lückenlose Aufstellung der in dem fraglichen Zeitraum
stattgefundenen Gespräche, in denen öffentliches Country-by-Country-Reporting
thematisiert wurde, kann nicht gewährleistet werden. Eine Verpflichtung zur
Erfassung entsprechender Daten (zum Beispiel Erfassung sämtlicher
Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmern) besteht nicht, und eine
solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Insbesondere
bei größeren Veranstaltungen, bei denen auch ein Gedankenaustausch am
Rande der Veranstaltung möglich ist, lässt sich häufig nicht sicher rekonstruieren,
welcher Gesprächsinhalt dem Gedankenaustausch zu Grunde lag und welche
Institutionen tatsächlich teilgenommen haben. Die nachfolgenden
Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden
Erkenntnisse, Unterlagen und Aufzeichnungen.
Nach der dieser Antwort zugrundliegenden Abfrage bei Ressorts und
Bundeskanzleramt wurden keine von der Frage umfassten Gespräche dokumentiert.
10. Aus wessen Initiative fand das auf Bundestagsdrucksache 19/18306
erwähnte Treffen zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie und dem kroatischen Wirtschaftsminister am 26. November
2019 statt?
a) Wer hat an dem Treffen teilgenommen?
b) Wo hat das Treffen stattgefunden?
c) Was waren Gegenstand und Ergebnis der Kommunikation?
d) Gibt es Notizen zu dem Treffen oder Kommunikation im Voraus oder
im Nachgang, und wenn ja, welche?
An dem Telefonat von Bundesminister Peter Altmaier und dem kroatischen
Wirtschaftsminister am 26. November 2019 haben neben den beiden Ministern
Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitsebene teilgenommen. Zu den
vertraulichen Inhalten von Gesprächen mit ausländischen Regierungsvertreterinnen und
Regierungsvertretern äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht.
11. Seit wann bzw. ab wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung die
Daten der an die deutsche Finanzverwaltung gemeldeten
länderbezogenen Berichte an das Statistische Bundesamt weitergereicht?
Seit wann bzw. ab wann, und in welcher Form stellt dieses die Daten in
anonymisierter Form für wissenschaftliche Studien zur Verfügung?
Die Datensätze zu den länderbezogenen Berichten wurden erstmalig Ende Juni
2020 vom Bundeszentralamt für Steuern an das Statistische Bundesamt
übermittelt. Die übermittelten Daten können erst nach abgeschlossener Prüfung und
Aufbereitung durch das Statistische Bundesamt in anonymisierter Form für
wissenschaftliche Studien zur Verfügung gestellt werden. Ein Termin hierfür
kann zurzeit nicht genannt werden.
12. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung im Kontext der
deutschen Ratspräsidentschaft unternommen bzw. welche Schritte plant die
Bundesregierung im Themenbereich Besteuerung der digitalen
Wirtschaft?
a) Ist die Bundesregierung seit dem 1. Juli 2020 mit anderen
Mitgliedstaaten bilateral im Austausch über die Besteuerung der digitalen
Wirtschaft, und wenn ja, mit welchen, und mit welcher Zielsetzung
(bitte Kommunikation nach Art, Datum, Teilnehmer und Thema
auflisten)?
b) In welchem Verfahren und bis zu welchem Zeitpunkt strebt die
Bundesregierung eine Klärung von Fragen der Kompatibilität mit
EU-Recht möglicher internationaler Kompromisse an?
c) Ist für die Bundesregierung ein Kompromiss zu den Vorschlägen für
eine internationale Mindestbesteuerung tragbar, wenn die
Möglichkeit von Abwehrmaßnahmen, wie von einigen Mitgliedstaaten
gefordert, an gängige Kriterien wirtschaftlicher Substanz gebunden bzw.
andere substanzielle Ausnahmen, etwa für Forschung und
Entwicklung, zugelassen würden?
Die Bundesregierung setzt sich mit Nachdruck für eine faire Besteuerung
international tätiger Unternehmen ein. Die Besteuerung soll dort erfolgen, wo die
Unternehmen ihre unternehmerischen Aktivitäten entfalten und ihre
wirtschaftliche Wertschöpfung erzielen. Dies soll insbesondere Unternehmen mit
digitalisierten Geschäftsmodellen umfassen. Die Herausforderungen, die die
zunehmende Globalisierung und Digitalisierung der Wirtschaft mit sich bringen,
lassen sich nach Auffassung der Bundesregierung am effizientesten durch ein
international abgestimmtes und einheitliches Vorgehen aller Staaten bewältigen,
um eine weitere Fragmentierung der Rechtslandschaft zu vermeiden.
Derzeit arbeitet die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD) im Auftrag der G20 intensiv an Lösungen, um den
Herausforderungen einer sich zunehmend globalisierenden und digitalisierenden
Wirtschaft zu begegnen. Der konzeptionelle Ansatz der OECD basiert auf zwei
Säulen: Säule 1 betrifft die Aufteilung von Besteuerungsrechten zwischen den
Staaten. Mit Säule 2 soll eine effektive Mindestbesteuerung international
vereinbart werden. Die Bundesregierung setzt sich in den laufenden
Verhandlungen zur Mindestbesteuerung für wirksame und effektive
Regelungsmechanismen mit möglichst wenigen Ausnahmen ein, um verbleibende BEPS-Risiken
zu beseitigen. Eine abschließende Einschätzung kann vorgenommen werden,
sobald die einzelnen Elemente des neuen Regelwerks endgültig feststehen.
Die G20-Finanzministerinnen und -minister haben bei ihrem virtuellen Treffen
am 14. Oktober 2020 die sog. Blaupausen zu beiden Säulen gebilligt. Sie sollen
den weiteren Arbeitsweg für das Jahr 2021 ebnen. Die Bundesregierung wird
sich weiterhin engagiert für einen internationalen Konsens einsetzen.
Die steuerlichen Herausforderungen der Digitalisierung sind auch ein zentrales
Thema der deutschen EU-Ratspräsidentschaft. Die Bundesregierung befindet
sich während ihrer EU-Ratspräsidentschaft in einem kontinuierlichen
Austausch mit allen europäischen Partnern und setzt sich dafür ein, die Ergebnisse
der internationalen Verhandlungen für die EU zu analysieren und eine EU-weit
einheitliche Position zu formulieren. Die damit einhergehende Frage der
Vereinbarkeit der international erarbeiteten Regelungen mit dem Unionsrecht wird
ebenfalls fortlaufend in den entsprechenden Ratsarbeitsgruppensitzungen
diskutiert. Darüber hinaus nimmt auch die Europäische Kommission an den
Diskussionen auf OECD-Ebene teil.
Zu allen angesprochenen Aspekten wird ergänzend auf die Hauptstadtberichte
aus den jeweiligen Ratsarbeitsgruppen verwiesen, die dem Deutschen
Bundestag von der Bundesregierung zugeleitet wurden.
13. Welche Bedeutung oder welche Konsequenzen hat aus Sicht der
Bundesregierung das (zumindest temporäre) Aussteigen der USA aus den
OECD-Verhandlungen (OECD = Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung) für die Umsetzung einer
Mindestbesteuerung auf immaterielles Vermögen?
Wie hat sich das Verfahren der internationalen Verhandlungen im
Rahmen der G20 und auch in EU-Gremien dadurch verändert?
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen setzen sich die
USA weiterhin für eine internationale Lösung der steuerlichen
Herausforderungen der digitalisierten Wirtschaft ein. Die USA haben mit der US-Steuerreform
im Jahr 2018 („Tax Cuts and Jobs Act“) bereits der Mindestbesteuerung
vergleichbare Regeln im amerikanischen Steuerrecht verankert. Die
internationalen Verhandlungen verlaufen weiterhin konstruktiv.
14. Bei welchem Treffen und bei welcher Kommunikation zwischen
Vertretern der Bundesregierung und Vertretern der privaten Wirtschaft in der
jetzigen Legislaturperiode wurde die Besteuerung der digitalen
Wirtschaft thematisiert (bitte Kommunikation nach Art, Datum, Teilnehmer
und Thema auflisten)?
Für die nachfolgenden Angaben gelten die Eingangsbemerkungen aus der
Antwort zu Frage 9. Es ist zudem nicht dokumentiert, ob das Thema in den u. g.
Terminen tatsächlich besprochen oder lediglich für diese Termine vorbereitet
wurde.
Ressort Datum Gesprächsteilnehmer
BMF 15. Mai 2018 Staatssekretär Wolfgang Schmidt – Hal Varian (Google)
BMF 5. Juni 2018 BM Olaf Scholz, Staatssekretär Wolfgang Schmidt, Staatssekretär
Dr. Rolf Bösinger - Prof. Dieter Kempf (Präsident BDI), Dr. Joachim
Lang (Hauptgeschäftsführer BDI)
BMF 10. Juli 2018 BM Olaf Scholz, Staatssekretär Dr. Rolf Bösinger - Bernhard Mattes
(Präsident des Verbands der Automobil-Industrie e.V. (VDA)),
Dr. Kurt-Christian Scheel (Geschäftsführer Betreuung der
Herstellergruppen)
BMF 22. Oktober 2018 BM Olaf Scholz, Dr. Eric Schweitzer (Präsident DIHK), Dr. Martin
Wansleben (Hauptgeschäftsführer)
BMF 31. Oktober 2018 BM Olaf Scholz, Staatssekretär Dr. Rolf Bösinger – Luka Mucic
(SAP-Finanzvorstand), Dr. Pablo Mentzinis
BMF 22. Mai 2019 BM Olaf Scholz, Staatssekretär Dr. Jörg Kukies, Ana Patricia Botín-
Sanz de Sautuola O'Shea (Executive Chairman, Santander Group),
Alejandra Kindelán Oteyza (Head of Public Policy and Research,
Banco Santander), Sebastian A. Fairhurst (Head of Public Policy
Germany, Santander Consumer Bank AG)
BMF 4. Dezember 2019 Staatssekretär Wolfgang Schmidt - Bernd-Peter Bier (Bayer AG)
BK-Amt 26. September 2018 ChefBK Prof. Dr. Helge Braun - Luka Mucic (SAP-Finanzvorstand)
BK-Amt 22. Oktober 2018 BKin Dr. Angela Merkel - Tim Cook (Apple-CEO)
BK-Amt 20. Februar 2019 ChefBK Prof. Dr. Helge Braun - Dr. Thomas Rabe (Bertelsmann-VV)
BK-Amt 30. September 2019 BKin Dr. Angela Merkel - Tim Cook (Apple-CEO)
Ressort Datum Gesprächsteilnehmer
BMWi 8. Mai 2018 BM Peter Altmaier - Dieter Kempf (Präsident BDI), Dr. Joachim
Lang (HGF, BDI), Holger Lösch (Stv. HGF, BDI), Dr. Stefan Mair
(Mitglied der HGF, BDI), Iris Plöger (Mitglied der HGF, BDI);
BMWi 27. November 2018 BM Peter Altmaier - Gespräch mit den Partnerverbänden der
Mittelstandsallianz des BVMW; Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Dr. Mario Ohoven (BVMW), Alexandra Horn (BVMW) Marilyn
Repp (BVMW), Hans-Jürgen Völz (BVMW), Patrick Meinhardt
(BVMW), Michael Müller (Vorstandsvorsitzender, Deutscher Taxi-
und Mietwagenverband), Reiner Holznagel (Präsident Bund der
Steuerzahler), Bernd Rhiemeier (Verband innovativer Unternehmen),
Marco Junk (Geschäftsführer, Bundesverband digitale Wirtschaft),
Thiemo Fojkar (Vorstandsvorsitzender Bildungsverband), Andrea
Glaser (Geschäftsführerin Bundesverband der Innovationszentren),
Dr. Viola Bronsema (Geschäftsführerin Bio Deutschland),
Dr. Heinrich Beyer (Geschäftsführer Bundesverband
Mitarbeiterbeteiligung), Sven Knapp (Leiter Recht Bundesverband
Breitbandkommunikation), Rhett-Christian Grammatik (Geschäftsführer Verband
Deutscher Auskunfts- und Verzeichnismedien), Wolfgang Kuhn (Präsident
Eigenheimer Verband), Bodo Krause (Bundesverband Deutscher
Anzeigenblätter), Matthias Schwierz (Vorstandsmitglied Bundesverband
M&A), Prof. Dr. Kai Lucks (Bundesverband M&A), Heidemarie
Hille (Vizepräsidentin Krankenhaus Kommunikationscentrum), Dr.
Marei Strack (Vorstandsvorsitzende Dachgesellschaft Deutsches Interim
Management), Jan Jagemann (stv. Vorsitzender Bundesverband
selbständige Wissensarbeit)
BMWi 7. Dezember 2018 Staatssekretär Dr. Ulrich Nußbaum - Dr. Stefan Hofschen (CEO
Bundesdruckerei)
BMWi 23. Januar 2019 BM Peter Altmaier - Gespräch u. a. mit Gillian Tans (CEO, Boo-
king.com), Davos
15. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung im Kontext der
deutschen Ratspräsidentschaft unternommen bzw. welche Schritte plant die
Bundesregierung, um die Vorschläge zur Common Corporate Tax Base
(CCTB) und zur Common Consolidated Corporate Tax Base (CCCTB)
voranzubringen?
a) Ist die Bundesregierung seit dem 1. Juli 2020 mit anderen
Mitgliedstaaten bilateral im Austausch dazu, und wenn ja, mit welchen, und
mit welcher Zielsetzung?
b) Wie schätzt die Bundesregierung das Meinungsbild im Rat zu CCTB
und CCCTB aktuell ein?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung gesicherte Informationen
darüber, welche Staaten die CCCTB-Initiative heute unterstützen
würden, wenn die Maßnahme im EU-Rat zur Abstimmung
eingereicht würde?
c) Bei welchem Treffen und bei welcher Kommunikation zwischen
Vertretern der Bundesregierung und Vertretern der privaten Wirtschaft in
der jetzigen Legislaturperiode wurden CCTB oder CCCTB
thematisiert (bitte Kommunikation nach Art, Datum, Teilnehmer und Thema
auflisten)?
Die Fragen 15 bis 15c werden gemeinsam beantwortet.
Die Vereinheitlichung der Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage innerhalb
der Europäischen Union ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung.
Durch einheitliche Regeln würden sich erhebliche Vorteile für den
Binnenmarkt ergeben. Möglichkeiten zur Steuerarbitrage durch die Ausnutzung der
unterschiedlichen Körperschaftsteuersysteme der Mitgliedstaaten würden
erschwert und damit der Verlagerung von Steuersubstrat innerhalb der Union eine
Grundlage entzogen. Gleichzeitig würden durch einheitliche Regelungen im
gesamten Binnenmarkt der Verwaltungsaufwand und die
Rechtsbefolgungskosten für Steuerverwaltung und Unternehmen gesenkt. Dies erleichtert es
insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen, sich im gesamten
Binnenmarkt wirtschaftlich zu betätigen. Nicht zuletzt würde eine einheitliche
Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage dazu beitragen, den Investitionsstandort
Europa insgesamt zu stärken.
Aus den vorgenannten Gründen unterstützt die Bundesregierung die Initiative
der Kommission aus dem Oktober 2016 zur Neuauflage der Gemeinsamen
Konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage. Insbesondere wird
das dort vorgesehene stufenweise Vorgehen unterstützt. Im ersten Schritt sollen
die Regeln für eine gemeinsame Bemessungsgrundlage geschaffen werden, um
im Anschluss die Konsolidierung zu verhandeln. Nach einer hierzu erzielten
Einigung sollen Arbeiten an einer grenzüberschreitenden Konsolidierung mit
formelbasierter Gewinnaufteilung erfolgen (GKKB).
Im Rahmen ihrer Ratspräsidentschaft steht die Bundesregierung in einem
kontinuierlichen Austausch mit allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und
setzt sich dabei für Fortschritte bei den Verhandlungen der Gemeinsamen
Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage ein. Das Meinungsbild der
Mitgliedstaaten ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt uneinheitlich. Es ist jedenfalls eine
Präferenz für ein zweistufiges Vorgehen mit der Verhandlung einer einheitlichen
Bemessungsgrundlage in einem ersten Schritt erkennbar. In den weiteren
Beratungen wird es auch um die Frage gehen, inwiefern die Ergebnisse des Zwei-
Säulen-Projekts des Inclusive Framework on BEPS zu berücksichtigen sind.
Zu Frage 15c gelten die Eingangsbemerkungen der Antwort zu Frage 9. Nach
der dieser Antwort zugrundliegenden Abfrage bei Ressorts und
Bundeskanzleramt wurden keine von der Frage umfassten Gespräche dokumentiert.
16. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung im Kontext der
deutschen Ratspräsidentschaft unternommen bzw. welche Schritte plant die
Bundesregierung zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer?
An dem bisherigen Ziel der Einführung einer Finanztransaktionsteuer (FTT) im
europäischen Kontext hält die Bundesregierung fest. Daher soll die deutsche
EU-Ratspräsidentschaft genutzt werden, den europäischen FTT-Prozess
voranzubringen.
17. Wäre die Einbeziehung von Derivaten bei einer Finanztransaktionssteuer
aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, und wenn nein, warum nicht?
Ein breiterer Anwendungsbereich der FTT, zu dem auch Derivate zählen, war
bislang im Rahmen der Verstärkten Zusammenarbeit nicht konsensfähig. Der
deutsch-französische Vorschlag zur Einführung einer FTT nach französischem
Vorbild definiert den Kern einer zukünftigen Richtlinie. Bei der Umsetzung in
nationales Recht könnten die einzelnen Mitgliedstaaten optional über diesen
Kern hinausgehen und weitere Finanztransaktionen besteuern.
18. Ist die Bundesregierung seit dem 1. Juli 2020 mit anderen
Mitgliedstaaten bilateral im Austausch dazu, und wenn ja, mit welchen, und mit
welcher Zielsetzung (bitte Kommunikation nach Art, Datum, Teilnehmer
und Thema auflisten)?
Im Rahmen ihrer Ratspräsidentschaft steht die Bundesregierung in einem
kontinuierlichen Austausch mit allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und
setzt sich dabei für Fortschritte bei der Einführung einer
Finanztransaktionsteuer im Rahmen der Verstärkten Zusammenarbeit (VZ) ein.
19. Wie schätzt die Bundesregierung das Meinungsbild im Rat zur
Einführung einer umfangreichen Finanztransaktionssteuer aktuell ein?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung gesicherte Informationen
darüber, welche Staaten eine Finanztransaktionssteuer heute unterstützen
würden, wenn die Maßnahme im EU-Rat zur Abstimmung eingereicht
würde?
Die Finanzminister der VZ haben sich im März 2019 darauf verständigt eine
FTT nach französischem Vorbild einführen zu wollen. Im Nachgang zu dieser
Verständigung unterstützt Österreich nach den Nationalratswahlen am 29.
September 2019 diesen Vorschlag nicht mehr und spricht sich für eine FTT mit
verpflichtendem, breitem Anwendungsbereich aus. Vergleichbare Äußerungen
anderer Staaten der VZ hinsichtlich einer umfangreichen FTT sind nicht bekannt.
20. Bei welchem Treffen und bei welcher Kommunikation zwischen
Vertretern der Bundesregierung und Vertretern von Finanzinstituten in der
jetzigen Legislaturperiode wurde die Einführung einer
Finanztransaktionssteuer thematisiert (bitte Kommunikation nach Art, Datum, Teilnehmer
und Thema auflisten)?
Für die nachfolgenden Angaben gelten die Eingangsbemerkungen aus der
Antwort zu Frage 9:
Ressort Datum Gesprächsteilnehmer
BMF 22. Februar 2018 BM Peter Altmaier, Staatssekretär Dr. Thomas Steffen, Günther Bräunig
(Kreditanstalt für Wiederaufbau), Claudia Buch (Deutsche Bundesbank),
Wolfgang Kirsch (DZ Bank AG), Marija Kolak (Bundesverband der
Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken), Helmut Schleweis (Deutscher
Sparkassen- und Giroverband), Wolfgang Weiler (Gesamtverband der
Deutschen Versicherungswirtschaft), Theodor Weimer (Deutsche Börse
AG), Martin Zielke (Commerzbank AG).
BMF 11. Dezember 2018 BM Olaf Scholz, Staatssekretär Dr. Jörg Kukies - Thomas Mirow (Mitglied
des Global Advisory Board der Rothschild-Gruppe), Martin Kreitz (Chef
Rothschild Deutschland)
BMF 29. Oktober 2019 BM Olaf Scholz, Staatssekretär Dr. Jörg Kukies, BaFin-Präsident Felix
Hufeld – Wolfgang Kirsch (DZ Bank AG), Marija Kolak (Bundesverband
der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken), Rainer Neske
(Landesbank Baden-Württemberg), Hans-Walter Peters (Bundesverband deutscher
Banken), Johannes-Jörg Riegler (Bayern LB), Karl von Rohr (Deutsche
Bank AG), Michael Rüdiger (DekaBank), Helmut Schleweis (Deutscher
Sparkassen- und Giroverband), Jens Weidmann (Deutsche Bundesbank),
Wolfgang Weiler (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft),
Theodor Weimer (Deutsche Börse AG)
21. Welche weiteren steuerlichen Themen und Fragestellungen stellen
Schwerpunkte der Bundesregierung in ihrer Rolle in der
Ratspräsidentschaft dar (bitte nach Themen und Initiativen mit entsprechenden
Zielvorstellungen der Bundesregierung auflisten)?
Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um
auf diese Ziele hinzuwirken?
Der steuerliche Schwerpunkt der deutschen EU-Ratspräsidentschaft liegt darin,
die Arbeiten an einer europäischen Architektur für eine faire und effektive
Besteuerung weiter voranzutreiben. Eine faire Besteuerung und sichere
Steuereinnahmen sind das Fundament für die finanzielle Handlungsfähigkeit der
Mitgliedstaaten. Wesentliche Bausteine eines modernen und widerstandsfähigen
Steuersystems sind die EU-einheitliche Anwendung internationaler Standards
zur fairen Besteuerung, die wirksame Bekämpfung von schädlichen
Steuerpraktiken und eine gestärkte grenzüberschreitende
Verwaltungszusammenarbeit.
Auch das von der Kommission am 15. Juli 2020 veröffentliche „Paket für eine
faire und einfache Besteuerung, die den Aufbau unterstützt“ hat eine
vergleichbare Zielrichtung und gibt der deutschen EU-Ratspräsidentschaft die
Möglichkeit, zentrale Elemente dieses Pakets mit den Mitgliedstaaten vertieft zu
erörtern. Das Paket besteht aus einem „Aktionsplan für eine faire und einfache
Besteuerung zur Unterstützung der Aufbaustrategie“, einem „Vorschlag für eine
Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die
Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung“ und der
„Mitteilung der Kommission über verantwortungsvolles Handeln im
Steuerwesen in der EU und darüber hinaus“.
Sämtliche Bestandteile des Pakets werden derzeit auf Arbeitsebene im Rat der
EU diskutiert. So verhandelt die Bundesregierung derzeit über eine
gemeinsame Position der Mitgliedstaaten zu dem im Paket enthaltenen „Aktionsplan für
eine faire und einfache Besteuerung, die den Aufbau unterstützt“ und strebt
eine baldige Verabschiedung des von der Kommission vorgelegten Vorschlags
zur Überarbeitung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der
Verwaltungsbehörden (DAC7) an. Das daneben verfolgte Ziel, das seit dem Jahr 1997
geltende Mandat der Gruppe Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung) zu
überarbeiten, steht im Einklang mit der „Mitteilung über verantwortungsvolles
Handeln im Steuerwesen in der EU und darüber hinaus“. Für weitere Einzelheiten
wird auf die Hauptstadtberichte verwiesen, die dem Bundestag regelmäßig von
der Bundesregierung zugeleitet werden.
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