Datenschutz für wechselfreudige Stromkunden
der Abgeordneten Reinhard Houben, Michael Theurer, Dr. Marcel Klinge, Dr. Martin Neumann, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Christian Dürr, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Bernd Reuther, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
In Deutschland werden laut Presseangaben von Jahr zu Jahr immer mehr Verbraucher bei einem Wechsel des Energieversorgers vom Anbieter abgelehnt („Schwarze Liste für Bonus-Hopper“, Süddeutsche Zeitung, 9. September 2020, S. 15). Hintergrund ist die Speicherung von Daten zu unbezahlten Rechnungen, nicht vertragsgemäßem Verhalten, aber auch Informationen über ungestört verlaufende Vertragsverhältnisse und die bisherige Vertragslaufzeit (Positivdaten). Die Wirtschaftsauskunfteien SCHUFA und CRIF Bürgel planen laut Süddeutscher Zeitung und NDR (https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/energieversorger-wechselkunden-101.html) aktuell Datenpools für Energieversorgungsunternehmen, die branchenweit Vertragsdaten der Kunden von Energieversorgern zusammentragen sollen. Auf Basis von Positivdaten könnten vertragstreue, aber wechselfreudige Verbraucher von Anbietern identifiziert und eventuell abgelehnt oder von attraktiven Konditionen, wie hohen Boni für Neukunden, ausgeschlossen werden. Verbrauchern mit hoher Wechselneigung wird momentan durch Vergleichsportale ein Wechsel des Energieanbieters erleichtert, da diese Portale, nach Registrierung und Angaben zum bisherigen Verbrauch und Versorger, Rankings erstellen und sich in die Kommunikation zwischen Kunden und Energieversorger einschalten.
Innerhalb der Datenschutzbeauftragten der Bundesländer gibt es diesbezüglich Meinungsverschiedenheiten. Der für die SCHUFA zuständige Hessische Landesdatenschutzbeauftragte erachtet nach Presseangaben (https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/energieversorger-wechselkunden-101.html) die Speicherung von Positivdaten für die Energiewirtschaft als rechtmäßig, während Vertreter anderer Datenschutzbehörden eine solche Speicherung eher kritisch sähen. Noch am 11. Juni 2018 hatte die Datenschutzkonferenz festgestellt, dass Handels- und Wirtschaftsauskunfteien Positivdaten zu Privatpersonen grundsätzlich nicht auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erheben, da das schutzwürdige Inte-resse der betroffenen Personen überwiege (https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/DSBundLaender/20180611_VerarbeitungVonPositivdaten_Auskunfteien.pdf?__blob=publicationFile&v=2).
Europaweit gilt die Verordnung (EU) 2016/679 (DS-GVO), welche den Datenschutz reguliert und die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen regelt. Seit dem 25. Mai 2018 gilt in Deutschland zusätzlich das durch das Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) angepasste Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), welches die DS-GVO und die Richtlinie (EU) 2016/680 um die Bereiche, in denen die EU-Verordnungen den Mitgliedstaaten Spielräume belassen, ergänzt. Während auf Bundesebene der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) für Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen des Bundes zuständig ist, kümmert sich der Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) auf Landesebene um diese Aufgaben. Datenschutzbeauftragte des Bundes und der Länder tagen zweimal jährlich, um auch einen gemeinsamen Standpunkt an die Aufsichtsbehörden der anderen Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission oder den Europäischen Datenschutzausschuss geben zu können und eine Zusammenarbeit zu ermöglichen. Die Datenschutzbeauftragten in Europa kommen ebenfalls zweimal jährlich zum Austausch zusammen. Im Europäischen Datenschutzausschuss ist der Bundesbeauftragte als zentrale Anlaufstelle der gemeinsame Vertreter der deutschen Datenschutzbehörden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Inwiefern ist der Bundesregierung die Entwicklung von Datenpools, die branchenweit Vertragsdaten der Kunden von Energieversorgern zusammentragen, bekannt?
Gegebenenfalls wie viele, und welche?
Wie bewertet die Bundesregierung den Austausch von Positivdaten von Stromkunden vor dem Hintergrund einer möglichen Störung des Wettbewerbs?
Inwiefern sieht die Bundesregierung rechtlichen Anpassungsbedarf, um die Positivdaten von Stromkunden vor dem Hintergrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO zu schützen?
Hält die Bundesregierung die Verwendung von Positivdatenpools für mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO vereinbar?
Wenn ja, aus welchen Gründen handelt es sich hierbei nicht um einen Verstoß gegen die DSGVO?
Wie bewertet die Bundesregierung die Ablehnung wechselfreudiger Kunden durch Unternehmen?
Welche Bedeutung spricht die Bundesregierung Vergleichsportalen bezüglich der Häufigkeit eines Anbieterwechsels und der Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs zu?
Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung, um einen Interessenkonflikt zwischen Kunden und Energieversorgern in Bezug auf die Speicherung von Positivdaten zu vermeiden?
Welche Verstöße gegen die Regelungen der DSGVO bzw. des BDSG sind der Bundesregierung bekannt, die im Zusammenhang mit der Verwendung von Positivdatenpools stehen?
Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung ergriffen?
Inwiefern besteht aus Sicht der Bundesregierung Anpassungsbedarf hinsichtlich der aktuell geltenden Regelungen für den Gebrauch von personenbezogenen Daten?
Plant die Bundesregierung auf nationaler und europäischer Ebene strengere Vorschriften in Bezug auf die Verwendung personenbezogener Daten?
Inwiefern steht die Bundesregierung in Kontakt mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten in Bezug auf die Verwertung von Positivdaten von Stromkunden?
Verfügt die Bundesregierung über die Möglichkeit, Einblick in durchgeführte Prüfungen durch behördliche Datenschutzbeauftragte zu bekommen, und wenn ja, inwiefern?
Wie viel Personal befasst sich nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Aufgabe des behördlichen Datenschutzbeauftragten (bitte nach Bundesländern auflisten)?
Reichen nach Ansicht der Bundesregierung die Personalressourcen der behördlichen Datenschutzbeauftragten der Länder aus, um aufmerksame Prüfungen durchzuführen?
Wie viele Insolvenzen im Markt der Stromanbieter innerhalb der letzten zehn Jahre sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass „nutzlose Akquisitionskosten“, insbesondere Boni für wechselfreudige Neukunden, für Insolvenzen im Energiebereich verantwortlich sind, wie sich der Hessische Landesbeauftragte für den Datenschutz geäußert hat (https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/energieversorger-wechselkunden-101.html)?