Sanierungsmaßnahmen an den Schulen – Umsetzungsstand des Kommunalinvestitionsförderungsfonds
der Abgeordneten Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Dr. Wieland Schinnenburg, Dr. Hermann Otto Solms, Michael Theurer, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Spätestens seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie zeigt sich, dass nicht alle Schulen in Deutschland auf die jetzt mehr als notwendigen Hygienemaßnahmen ausreichend reagieren können. Es fehlt zum Teil an einfachem Hygienematerial wie Seife oder Handtücher. In manchen Schultoiletten steht nicht einmal warmes Wasser zur Verfügung (https://www.welt.de/wirtschaft/article207310065/Hygiene-Schon-bei-warmen-Wasser-wird-es-in-Deutschlands-Schulen-eng.html).
Mit dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds unterstützt der Bund finanzschwache Kommunen seit 2015 mit insgesamt 7 Mrd. Euro. Mit dem Förderprogramm KInvFG Kapitel 1 („Infrastrukturprogramm“) fördert der Bund u. a. auch mit Beschränkungen Investitionen in die Bildungsinfrastruktur.
Maßgeblich dafür ist der Artikel 104b des Grundgesetzes (GG), auf dessen Grundlage der Bund diese Finanzhilfen gewähren darf. Die Fördermöglichkeiten beschränken sich hier daher im Wesentlichen auf Investitionen in die frühkindliche Infrastruktur und in die energetische Sanierung von Schulgebäuden (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Foederale_Finanzbeziehungen/Kommunalfinanzen/Kommunalinvestitionsfoerderungsfonds/Foerderung-von-Investitionen-finanzschwacher-Kommunen.html).
Aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds stehen 3,5 Mrd. Euro für das Förderprogramm KInvFG Kapitel 2 („Schulsanierungsprogramm“) zur Verfügung, das im Sommer 2017 im Rahmen der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen angesichts des erheblichen Sanierungs- und Modernisierungsrückstands im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur neu geschaffen wurde. Gestützt auf Artikel 104c des Grundgesetzes fördert der Bund mit dem Gesetz kommunale Investitionen zur Sanierung, zum Umbau und zur Erweiterung von Schulgebäuden in finanzschwachen Kommunen. Gemäß § 12 Absatz 2 des Kommunalinvestitionsfördungsgesetzes (KInvFG) sind „notwendige ergänzende Infrastrukturmaßnahmen einschließlich solcher zur Gewährleistung der digitalen Anforderungen an Schulgebäude förderfähig“.
Förderfähig sind nur Investitionsmaßnahmen mit einem Investitionsvolumen von mindestens 40 000 Euro. Der Förderzeitraum wurde schon mehrmals verlängert. Das Schulsanierungsprogramm wird nun voraussichtlich bis Ende 2023 gefördert. Über den Stand der Umsetzung des KInvFG II haben die Länder dem Bund zuletzt zum 30. Juni 2020 berichtet (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Foederale_Finanzbeziehungen/Kommunalfinanzen/Kommunalinvestitionsfoerderungsfonds/Umsetzung-KInvFGII.pdf?__blob=publicationFile&v=18).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Wie viele Mittel wurden nach letztem Kenntnisstand der Bundesregierung für die Sanierung von Schulen bzw. Schulgebäuden bzw. Schulgelände über das Förderprogramm Kommunalinvestitionsförderungsfonds – Kapitel II (KInvFG Kapitel 2) beantragt, und wie viele Anträge, Projektvorhaben, Maßnahmen und Mittel sind bereits bewilligt, abgeschlossen und abgeflossen (bitte nach Projektvorhaben, Ländern, Trägerschaft und Schulart aufschlüsseln)?
Über welchen Mittelabfluss aus dem KInvFG Kapitel 2 haben die Länder dem Bund zuletzt berichtet (bitte nach Ländern aufteilen und jeweils Höhe des Mittelabflusses angeben)?
Wie viele Kommunen haben nach dem letzten Kenntnisstand der Bundesregierung Mittel aus dem Förderprogramm KInvFG Kapitel 2 („Schulsanierungsprogramm) beantragt (bitte nach Anzahl und jeweiligem Bundesland aufschlüsseln)?
Aus welchen Kommunen wurden nach letzter Kenntnis der Bundesregierung Maßnahmen aus dem KInvFG Kapitel 2 beantragt, bewilligt bzw. gebunden und abgeschlossen (bitte jeweils mit konkret beantragtem Investitionsgegenstand nach Artikel 104c des Grundgesetzes, des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz –KInvFG) auflisten)?
Da laut aktuellem Umsetzungsstand (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Foederale_Finanzbeziehungen/Kommunalfinanzen/Kommunalinvestitionsfoerderungsfonds/Umsetzung-KInvFGII.pdf?__blob=publicationFile&v=18) es eine relativ große Differenz zwischen bewilligten und abgeschlossenen Maßnahmen gibt, wie kommt diese Differenz zustande, und welche Ursachen hat die Bundesregierung identifiziert, die dazu führen, dass die Maßnahmen nur geringfügig abgeschlossen werden können?
Wie viele Mittel aus dem KInvFG Kapitel 2 wurden für die Sanierung sanitärer Anlagen beantragt, und wie viele Anträge und Mittel bewilligt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Mittel aus dem KInvFG Kapitel 1 wurden für Investitionen in die frühkindliche Infrastruktur und in die energetische Sanierung von Schulgebäuden beantragt, und wie viele Anträge und Mittel bewilligt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Für welche Projekte wurden die häufigsten Anträge aus KInvFG Kapitel 1 und KInvFG Kapitel 2 im Bereich der frühkindlichen Infrastruktur und für Schulen gestellt (z. B. Sanierung oder Umbau) (bitte so detailliert wie möglich angeben)?
Wie lange dauert es im Durchschnitt von der Beantragung der Mittel aus dem KInvFG Kapitel 2 bis zur Bewilligung?
Wie steht die Bundesregierung dazu, dass die Anforderungen der öffentlichen Ausschreibungen und die Vergabeverfahren von vielen Unternehmen (besonderes kleinere Unternehmen) als zu aufwändig betrachtet werden (https://www.welt.de/politik/deutschland/article194667085/Marode-Schulen-Wenn-die-Sanierung-an-Buerokratie-scheitert.html)?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, damit die förderfähigen Maßnahmen aus den Mitteln des KInvFG Kapitel 2 schneller durchgeführt werden können?
Erkennt die Bundesregierung den Vorwurf an, dass Förderprojekte, wie der DigitalPakt Schule oder der Kommunalinvestitionsförderungsfonds viel zu bürokratisch aufgelegt sind?
Wird das „Schulsanierungsprogramm“ (KInvFG Kapitel 2) voraussichtlich verlängert, wenn die 3,5 Mrd. Euro bis zum Jahr 2023 nicht ausgegeben worden sind, und wenn ja, für welche Dauer?
Wie bewertet die Bundesregierung den KInvFG insgesamt? Mithilfe welcher Parameter wird das Programm evaluiert, und für wann ist diese Evaluation geplant?
Wie viele Kommunen in Deutschland gelten als „finanzschwach“ (bitte absolut und prozentual für die Bundesrepublik und die Länder angeben)?
Wie schätzt die Bundesregierung die Sanierungsbedürftigkeit der Schulen in Deutschland ein?
Liegen der Bundesregierung Zahlen zur derzeitigen Lage der sanierungsbedürftigen Schulen in Deutschland vor?
a) Wenn ja, wie viele Schulen in Deutschland sind nach Einschätzung der Bundesregierung sanierungsbedürftig (bitte absolut und prozentual für die Bundesrepublik und die Länder angeben), und was sind die häufigsten Gründe für die Sanierungsbedürftigkeit von Schulen in Deutschland?
b) Wenn nein, wieso hat die Bundesregierung keine Information zur derzeitigen Lage der sanierungsbedürftigen Schulen?
Wie viele Schulen mussten nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren aufgrund von mangelhaften hygienischen Zuständen (vorübergehend oder dauerhaft) geschlossen werden (bitte absolut und prozentual für die Bundesrepublik Deutschland und die Länder angeben)?
Wie viele Schulen in Deutschland konnten seit dem Beginn des neuen Schuljahres nach Kenntnis der Bundesregierung nicht regulär öffnen, weil sie die Hygienemaßnahmen zum Umgang mit der Corona-Pandemie nicht umsetzen können?
Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die notwendigen Sanierungen von Schulen voranzubringen?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die notwendigen Hygienevorkehrungen in den Schulen zu unterstützen, die im Herbst und Winter nicht mit geöffneten Fenstern Präsenzunterricht abhalten können?
Inwiefern wird die Bundesregierung eine Fördermöglichkeit für Luftfilteranlagen (https://www.deutschlandfunk.de/coronavirus-und-aerosole-luftfilter-koennen-virenlast-in.697.de.html?dram:article_id=483198) in Schulen in Betracht ziehen?
Wie ist die Einschätzung der Bundesregierung zu Präsenzunterricht im Herbst und Winter, wenn Räume weniger oft gelüftet werden können?
Inwiefern erkennt die Bundesregierung die Dringlichkeit, den Sanierungsbedarf an Schulen in Hinblick auf die Corona-Pandemie besonders in den Blick zu nehmen?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Hygiene und die Funktionalität sanitärer Anlagen in Schulgebäuden zum Normalzustand in Deutschlands Schulen werden?