[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Badum, Dieter Janecek,
Stephan Kühn (Dresden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/23339 –
Stand zur Umsetzung der Transformationsdialoge Automobilindustrie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die deutsche Automobilindustrie und die vor- und nachgelagerten Branchen
der Zulieferer und Händler geraten zunehmend unter Druck. Die strukturelle
Krise der Automobilindustrie ist jedoch nicht neu. Spätestens seit dem
Übereinkommen von Paris 2015 war nach Ansicht der Fragesteller ersichtlich, dass
das Zeitalter des Verbrenners schon bald der Vergangenheit angehören würde
und eine Neuausrichtung und Neuaufstellung der Automobilindustrie
unausweichlich ist.
Fast fünf Jahre später, am 29. Januar 2020 wurde im Koalitionsausschuss der
Prozess „Transformationsdialoge Automobilindustrie“ beschlossen. Das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) will damit nun auf den
Veränderungsdruck in der Branche reagieren, indem in betroffenen Regionen
„Transformationsdialoge“ eingerichtet werden sollen (
https://www.cducsu.de/t
hemen/innen-recht-sport-und-ehrenamt/koalitionsausschuss-mit-
massnahmenpaket). Um nur ein Beispiel zu nennen: In ganz Oberfranken sind in enger
regionaler Konzentration über 40 000 Menschen in der Zuliefererindustrie tätig
– das entspricht jedem sechsten bayerischen Arbeitsplatz in der Autoindustrie
(
https://docplayer.org/73152074-Strukturwandel-in-der-oberfraenkischen-auto
mobilindustrie-die-sicht-der-ihk-zu-coburg-12-dialog-strukturwandel-in-oberf
ranken.html).
Spätestens jetzt in der durch die Corona-Pandemie zusätzlich verschärften
Krise muss nach Ansicht der Fragesteller die Chance ergriffen werden, den
nachhaltigen und sozialen Strukturwandel der Branche zu gestalten,
zukunftsfähige Arbeitsplätze aufzubauen und in die Zukunft der nachhaltigen Mobilität
aufzubrechen.
Aufgabe der Transformationsdialoge sei es, „[…] insbesondere zu
identifizieren, wie die Unternehmen und Regionen dabei unterstützt werden können,
vorhandene Kompetenzen stärker zu bündeln und neue Kompetenzen und
Netzwerke aufzubauen, um zukunftsfähige Wertschöpfungschancen zu
erschließen.“ (Ausschussdrucksache 19(9)743 – Bericht des BMWi).
Aus einer Auftaktveranstaltung am 16. Juni 2020 (
https://www.bmwi.de/Reda
ktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200616-transformationsdialog-automobi
Deutscher Bundestag Drucksache 19/23765
19. Wahlperiode 28.10.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
28. Oktober 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
lindustrie-gestartet.html) sind vier Regionaldialoge erwachsen, welche bereits
zum Teil stattgefunden haben, sowie ein Steuerungskreis, der sich bereits am
11. August 2020 getroffen hat. Aus dem Bericht des BMWi geht ebenfalls
hervor, dass flankierend bestehende Maßnahmenbündel zur Förderung von
Innovation und Technologieentwicklung, zur Unternehmensfinanzierung und zur
regional- und strukturpolitischen Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung
auf den Prüfstand gestellt werden sollen, um „systematische Hemmnisse“ zu
beseitigen. Zudem plant das BMWi, eine wissenschaftliche Begleitstudie in
Auftrag zu geben, die „… anhand von objektiven Kriterien die „besonders
betroffenen“ regionalen Automobilcluster …“ identifizieren soll.
Ergebnisse der Transformationsdialoge und der jeweiligen Regionaldialoge
sollen in einen Abschlussberichtsentwurf fließen, der am 3. November 2020
vorgestellt werden soll.
1. Inwiefern wird durch die Bundesregierung auf eine Ausgewogenheit der
Zusammensetzung der Transformationsdialoge geachtet zwischen
kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) und großen
Unternehmen – vor allem im Hinblick auf die Zuliefererindustrie?
Der „Transformationsdialog Automobilindustrie“ wurde als Dialogplattform
eingerichtet, um gemeinsam mit relevanten Akteuren aus der Wirtschaft, den
Ländern und besonders betroffenen Regionen die Auswirkungen des
Strukturwandels in der Automobilindustrie zu erörtern. Unter Wahrung der
grundsätzlichen Verteilung von Aufgaben, Möglichkeiten und Verantwortlichkeiten
zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen sowie zwischen dem Staat, den
Unternehmen und den Sozialpartnern soll identifiziert werden, ob und ggf. wie
das bestehende Instrumentenbündel zur Flankierung des Strukturwandels
weiter verbessert oder ergänzt werden könnte.
Der „Transformationsdialog“ ist zweistufig aufgebaut („hochrangiger
Transformationsdialog“ und „Regionaldialoge“). Zu den Sitzungen unter Leitung von
Staatssekretär Dr. Ulrich Nußbaum sind die Wirtschaftsministerinnen und
Wirtschaftsminister der Länder sowie Vertretungen des Verbands der
Automobilindustrie (VDA), der IG Metall, der Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitsgeberverbände (BDA), des Gesamtverbands der Arbeitgeberverbände der
Metall- und Elektro-Industrie e. V. (Gesamtmetall), des Deutschen Industrie-
und Handelskammertag e. V. (DIHK), der Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW), des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), des
Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO), des
Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI), des Verbands Deutscher
Maschinen und Anlagenbau (VDMA) und des Zentralverbands Deutsches
Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) sowie der Vorsitzende des Wissenschaftlichen
Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
eingeladen worden. Vertreterinnen und Vertreter von Einzelunternehmen wurden zu
den Sitzungen nicht eingeladen.
Im September/Oktober 2020 wurden vier Regionaldialoge mit jeweils
Sitzungen zu den Themen „Strategien der Länder und Unternehmen“,
„Innovationsnetzwerke“, „Weiterbildung und Qualifizierung“ und
„Unternehmensfinanzierung, Steuerrecht und Förderinstrumente“ auf Arbeitsebene durchgeführt. Die
Wirtschaftsministerien der Länder haben unter Berücksichtigung der jeweiligen
regionalen Begebenheiten Expertinnen und Experten für die Regionaldialoge
gegenüber dem BMWi benannt. Die von den Ländern vorgeschlagenen
Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen Expertise zu den einzelnen
Themenblöcken der Regionaldialoge mitbringen. An den Regionaldialogen haben
Einzelpersonen, Vertretungen von Unternehmen, Netzwerken, Automobilclustern und
anderen Formaten sowie Vertretungen der Wirtschaftsministerien der Länder
und Vertretungen der bereits oben genannten Institutionen teilgenommen.
Einzelne Fahrzeughersteller haben sich mit Präsentationen oder Vorträgen an den
Regionaldialogen beteiligt, waren aber nicht an der Erstellung der
Ergebnispapiere beteiligt. Nach Auffassung der Bundesregierung waren die
Teilnehmerkreise der Regionaldialoge ausgewogen zusammengesetzt und haben
insbesondere die in den Regionen aktiven Netzwerke, Verbünde und anderen Formate
angemessen repräsentiert.
2. Wie unterscheidet das vorgelegte Programm der Bundesregierung
Förderungsbedarf von Erstausrüstern (OEMs), von den verschiedenen
Zuliefererstufen als auch zwischen großen Unternehmen und KMUs?
Das Konjunkturpaket der Bundesregierung sieht in Ziffer 35c bis zu 2 Mrd.
Euro für „Zukunftsinvestitionen in die Fahrzeugbranche“ vor. Das Förderkonzept,
das das BMWi derzeit zur Umsetzung von Ziffer 35c entwickelt, zielt auf die
umfassende Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Fahrzeugindustrie und wird
die Unternehmen in der Transformation dieser Industrie unterstützen.
Zukunftsinvestitionen in Digitalisierung, Industrie 4.0, neue Technologien und Produkte
sowie die Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden
Schlüsselelemente sein, um die Fahrzeugbranche in Deutschland zu stärken und
resiliente Wertschöpfungsnetzwerke aufzubauen. Auf die Einbindung insbesondere
der KMU-Zulieferindustrie und die Förderung des Wissenstransfers wird
besonderes Augenmerk gelegt. Eine grundsätzliche Unterscheidung bei den
Förderbedarfen entlang der Wertschöpfungskette ist nicht vorgesehen. Bei der
Förderquote gibt es Unterschiede z. B. nach Unternehmensgröße oder Firmensitz.
Die Förderung richtet sich dabei nach der EU-beihilferechtlichen Allgemeinen
Gruppenfreistellungsverordnung.
3. Was versteht die Bundesregierung unter „relevanten Akteuren“ aus den
betroffenen Regionen, die an den Transformationsdialogen beteiligt
werden sollen (Bericht auf Ausschussdrucksache 19(9)588), und welche
dieser Akteure hat die Bundesregierung bisher wie einbezogen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
4. Wie sollen diese „relevanten Akteure“ aus der Region miteinbezogen
werden, wenn die Bundesregierung keine Dialoge in den Regionen selbst
abhält (Antwort auf die Schriftliche Frage 48 der Abgeordneten Lisa
Badum auf Bundestagsdrucksache 19/22831)?
Im Rahmen des Transformationsdialogs Automobilindustrie werden
Dialogformate zu vier übergreifenden Handlungs- bzw. Themenfeldern veranstaltet.
Diese sog. Regionaldialoge finden nicht in bestimmten Regionen statt, sondern
werden infolge der COVID-19-Pandemie als Videokonferenzen durchgeführt.
Mit Vertretungen aus den Ländern und betroffenen Regionen werden die
Themen „Strategien der Länder und der Unternehmen“, „Innovations-Netzwerke“,
„Weiterbildung und Qualifizierung“ sowie „Unternehmensfinanzierung,
Steuerrecht und Förderinstrumente“ diskutiert. Ziel ist der Erfahrungsaustausch
zwischen den Regionen und die Identifizierung von für alle Regionen in der
Transformation in gleicher Weise relevanten Problemlagen und
Handlungsmöglichkeiten. Daher wurde der Begriff „Regionaldialoge“ gewählt. Sie finden aber
nicht in den Regionen statt.
5. Warum wurden Institutionen bzw. Nichtregierungsorganisationen (NGO)
der Umwelt und Verkehrspolitik nicht an den Gesprächen der
Auftaktveranstaltung am 16. Juni 2020 beteiligt?
Der „Transformationsdialog Automobilindustrie“ befasst sich mit
Fragestellungen der Transformation in den Betrieben und Unternehmen sowie des
wirtschaftlichen Strukturwandels und der Förderpolitik in den betroffenen
Regionen. Daher wurden Expertinnen und Experten mit entsprechender Expertise
eingeladen. Fragestellungen der Mobilität der Zukunft und der Entwicklung des
künftigen Antriebsmix werden im Rahmen der „Nationalen Plattform Mobilität
der Zukunft“ (NPM) diskutiert, in der auch Vertreterinnen und Vertreter von
Nichtregierungsorganisationen aus dem Umwelt- und Verkehrsbereich vertreten
sind.
6. Plant die Bundesregierung, für den „hochrangigen
Transformationsdialog“ am 3. November 2020 (Bericht auf Ausschussdrucksache 19(9)743)
auf die Expertise von Umwelt- und Verkehrs-NGOs, sowie neben der IG
Metall auf weitere Sozialpartnerinnen und Sozialpartner und auf die
Expertise von Beschäftigten zurückzugreifen?
Wenn ja, welche konkreten Akteure sind für die Mitarbeit eingeplant?
Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
Zu der Sitzung am 3. November 2020 wurde im Wesentlichen der gleiche Kreis
an Teilnehmerinnen und Teilnehmern eingeladen, der auch schon an der
hochrangigen Sitzung des Transformationsdialogs am 16. Juni 2020 teilgenommen
hat (vgl. Antwort zu Frage 1). Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 5
verwiesen.
7. Aus welchen Mitgliedern besteht der Steuerungskreis, wie regelmäßig
wird dieser zusammenkommen, und welches konkrete Aufgabenprofil
hat der Steuerungskreis?
Der Steuerungskreis setzte sich aus Teilnehmerinnen und Teilnehmern der
Regionaldialoge bzw. Vertreterinnen und Vertretern der teilnehmenden
Institutionen zusammen. Die Mitarbeit im Steuerungskreis stand allen Teilnehmerinnen
und Teilnehmern offen, die Mitglieder wurden im Konsens bestätigt. Im
Steuerungskreis haben Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums für Wirtschaft,
Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg, des Bayerischen
Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, des Niedersächsischen
Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, des
Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes
Nordrhein-Westfalen, des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft
und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz, des Ministeriums für Wirtschaft,
Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes, des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Verbands der Automobilindustrie
(VDA), der IG Metall, des Gesamtverbands der Arbeitgeberverbände der
Metall- und Elektro-Industrie (Gesamtmetall), des Deutschen Industrie- und
Handelskammertag (DIHK) und dem Netzwerk Automobilzulieferer Sachsen
(AMZ) mitgearbeitet. Die Arbeit des Steuerungskreises wurde von
Vertreterinnen und Vertretern des BMWi und des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales (BMAS) unterstützt. Der Steuerungskreis hat sich insgesamt viermal
getroffen. Aufgabe des Steuerungskreises war es, auf der Grundlage der aus den
Diskussionen in den Regionaldialogen resultierenden Ergebnispapiere einen
zusammenfassenden „Bericht über den Transformationsdialog
Automobilindustrie“ zu entwerfen. Dieser Berichtsentwurf soll in der hochrangigen Sitzung
des Transformationsdialogs am 3. November 2020 diskutiert und angenommen
werden.
8. Aus welchen Regionen wird bereits Gesprächsbedarf bezüglich der
Transformation der Automobilbranche angemeldet, und welche
Regionen (bitte die Landkreise nennen) sieht die Bundesregierung als
besonders unterstützenswert und damit förderungswürdig an?
Die Bundesregierung hat aus mehreren Ländern, Regionen und regionalen
Räumen Gesprächsanfragen, Briefe und Hinweise auf transformatorische
Veränderungen erhalten. Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung der Länder und
der Kommunen im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeit für die
Regionalpolitik, die strukturellen Veränderungen durch geeignete Maßnahmen
und Strategien zu unterstützen. Sie haben auch die besten Kenntnisse über die
in den Regionen vorhandenen Kompetenzen und Bedarfe. Der Bund kann nur
in einem verfassungsrechtlich eng begrenzten Rahmen tätig werden.
Insbesondere unterstützt er die Länder im Rahmen der Bund-Länder-
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bei der
Förderung besonders strukturschwacher Regionen. Die Förderung strukturschwacher
Regionen ist dabei branchenunabhängig.
Aktuell unterstützt der Bund über verschiedene Maßnahmen des
Konjunktursowie des Zukunftspakets auch die Automobilindustrie darin, die Corona-Krise
zu bewältigen und sich für die Zukunft noch besser aufzustellen. Ergänzend
wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
Die wissenschaftliche Begleitstudie zum Transformationsdialog (vgl. Frage 12
und 13) zielt darauf ab, Transparenz zu den betroffenen Automobilclustern zu
gewinnen.
9. Nach welchen Kriterien wird die Förderungswürdigkeit bewertet, nach
denen Zukunftstechnologien auf marktwirtschaftlicher Basis in den
regionalen Räumen verankert werden sollen (Bericht auf
Ausschussdrucksache 19(9)588), und auf welcher Grundlage sind diese Kriterien zustande
gekommen?
In der Ausschussdrucksache 19(9)588 wird das Ziel des
Transformationsdialogs Automobilindustrie wie folgt beschrieben: „[…] Konkret sollen die
perspektivisch relevanten Konsequenzen des Strukturwandels gemeinsam mit den
Ländern und relevanten Akteuren aus den betroffenen Regionen erörtert
werden. Leitendes Ziel dabei ist, Zukunftstechnologien auf marktwirtschaftlicher
Basis in den regionalen Räumen zu verankern, um dort neue Perspektiven und
neue Arbeitsplätze zu schaffen.“ In den Regionaldialogen wurden
unterschiedliche Aspekte diskutiert, die dabei helfen können, dieses Ziel zu erreichen. Zu
nennen sind hier z. B. die Zusammenarbeit in Innovationsnetzwerken bzw.
Clustern, förderliche und verlässliche Rahmenbedingungen (u. a. im Bereich
der Unternehmensfinanzierung, des Steuerrechts, der Infrastruktur), Beratung
von kleinen und mittelständischen Unternehmen, aber auch Fördermaßnahmen.
Konkrete Kriterien für eine „Förderwürdigkeit“ wurden in den
Regionaldialogen nicht diskutiert. Es wurden aber zum Beispiel Erfolgsfaktoren von
Innovationsnetzwerken diskutiert, wie zum Beispiel eine Zusammenarbeit über die
gesamte Wertschöpfungskette und branchenübergreifende Kooperationen.
10. Welche weiteren Anwendungsfelder (beispielsweise
Unternehmensförderung, Beschäftigungssicherheit, Fort- und Weiterbildung und
Umschulung) plant die Bundesregierung, neben dem regionalen Wissenstransfer
und der Entwicklung von Zukunftstechnologien im Rahmen der
Transformationsdialoge zu fördern?
Bei der Entscheidung, ob und ggf. welche weiteren Maßnahmen erforderlich
sind, um den Strukturwandel in den Unternehmen, bei den Beschäftigten und in
den Regionen zu flankieren und zukunftsorientiert zu unterstützen, wird die
Bundesregierung auch die Ergebnisse und Empfehlungen des
„Transformationsdialogs Automobilindustrie“ mitberücksichtigen.
11. Inwieweit werden regional betroffene Unternehmen und die
Zivilbevölkerung vor Ort in die jeweiligen der vier Transformationsdialoge
einbezogen?
Eine unmittelbare Einbeziehung von regional betroffenen Einzelunternehmen
und der örtlichen Bevölkerung in den „Transformationsdialog
Automobilindustrie“ und die Regionaldialoge wurde nicht vorgesehen. Die Länder haben
Expertinnen und Experten für die Teilnahme an den Regionaldialogen benannt,
dabei wurde auf eine ausgewogene Zusammensetzung und – um eine
tatsächliche Diskussion zu ermöglichen – eine zahlenmäßige Begrenzung der
Vorschläge geachtet (vgl. hierzu die Antwort zu Frage 1).
12. Bis spätestens wann soll die wissenschaftliche Begleitstudie zu den
besonders betroffenen regionalen Automobilclustern veröffentlicht werden,
und welche Forschungsinstitute werden an der Studienerarbeitung
beteiligt sein?
Für die Identifizierung der betroffenen Automobilcluster hat das BMWi am
28. April 2020 einen Forschungsauftrag mit dem Titel „Wirtschaftliche
Bedeutung regionaler Automobilnetzwerke in Deutschland“ öffentlich
ausgeschrieben. Das Vorhaben wurde an das Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult
GmbH (IW Consult) vergeben, die einen Unterauftrag an das Fraunhofer-
Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO) vergeben hat. Der
Schlussbericht zu der Studie soll im Spätsommer des kommenden Jahres
vorgelegt werden.
13. Wie lautet die konkrete Forschungsfrage bzw. wie lauten die konkreten
Forschungsfragen für die Erarbeitung der Begleitstudie?
Mit dem BMWi-Forschungsvorhaben „Wirtschaftliche Bedeutung regionaler
Automobilnetzwerke in Deutschland“ sollen die Automobilregionen in
Deutschland identifiziert und die Spezifika automobiler Netzwerkstrukturen in
den identifizierten Regionen herausgearbeitet werden. Die wirtschaftliche und
technologische Bedeutung der Automobilwirtschaft für diese Regionen soll
dabei umfassend und über die Abgrenzung der amtlichen Statistik (WZ 2008-29)
hinausgehend analysiert werden. Ausgehend vom aktuellen Trend des
Antriebswechsels soll mittels einer Metanalyse vorhandener Studien und Analysen
ermittelt werden, wie sich die Betroffenheit von Unternehmen der
Automobilwirtschaft und den damit verbundenen Wertschöpfungsketten in Regionen
auswirken kann. Neben möglichen Risiken und Herausforderungen sollen dabei
auch sich bietende Chancen des Strukturwandels in der Automobilindustrie
analysiert werden.
14. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass es nicht zu einer
Doppelarbeit des Transformationsdialog-Prozesses und der Tätigkeit der
Arbeitsgruppe, die nach dem Autogipfel Anfang September entstanden ist
(
https://www.n-tv.de/wirtschaft/Autogipfel-vertagt-Entscheidung-zu-Hilf
en-article22023793.html), kommt?
Der „Transformationsdialog Automobilindustrie“ wurde als Dialogplattform
eingerichtet, um gemeinsam mit relevanten Akteuren aus der Wirtschaft, den
Ländern und besonders betroffenen Regionen die Auswirkungen des
Strukturwandels in der Automobilindustrie zu erörtern. In der Sitzung der
„Konzertierten Aktion Mobilität“ (KAM) am 8. September 2020 unter Leitung von
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel wurde die Einsetzung einer Arbeitsgruppe
beschlossen, die bis zum November 2020 prüfen soll, ob und gegebenenfalls wie
ein marktwirtschaftliches Konzept zur Stärkung des Eigenkapitals insbesondere
von Zulieferunternehmen entwickelt werden könnte. Dieses Thema wurde auch
im Regionaldialog „Unternehmensfinanzierung, Steuerrecht,
Förderinstrumente“ des Transformationsdialoges diskutiert. Die Diskussion konnte aber nicht zu
Ende geführt werden. Unter Berücksichtigung der Diskussionsergebnisse im
Transformationsdialog wird die vorgenannte Arbeitsgruppe sich mit dem
genannten spezifischen Arbeitsauftrag befassen.
15. Welche konkreten neuen Geschäftsmodelle und Wachstumspotenziale
hat die Bundesregierung identifiziert, welche im Zuge der
Transformation im Bereich der Zuliefererbranche entstehen?
Die Gestaltung der Transformation ist zuvorderst Aufgabe der Unternehmen.
Sie können die vorhandenen Kompetenzen und die Chancenpotenziale neuer
Technologien und Geschäftsfelder am besten einschätzen. Die Elektromobilität
ist aktuell wichtigster Treiber der Veränderungen in der Branche. Bei den Pkw
zeichnen sich derzeit rein batterieelektrische Antriebe als zentrale alternative
Technologieoption ab, insbesondere bei schweren Nutzfahrzeugen sind auch
Wasserstofftechnologien perspektivisch eine vielversprechende Option.
Elektromobilität benötigt neue Komponenten und Lösungsansätze (z. B.
Bordelektronik, Heizsysteme für Innenraum) und erfordert einen Infrastrukturwandel
(Ladeinfrastruktur, neue Treibstoffe, z. B. Wasserstoff). Zudem wurde im
Transformationsdialog identifiziert, dass die Trends der Elektrifizierung,
Automatisierung und Vernetzung das Entstehen neuer Mobilitätskonzepte und
-dienstleistungen und damit verbundener neuer Geschäftsfelder begünstigt.
16. Hat die Bundesregierung bereits vor der Corona-Krise Strategien für die
sozial-ökologische Transformation der Zuliefererbranche erarbeitet?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Der Bund hat bereits vor der Corona-Krise ein breites Maßnahmenbündel
erarbeitet, um die Unternehmen und die Regionen bei der erfolgreichen Gestaltung
des Strukturwandels zu unterstützen. Wichtige Elemente sind das
Umweltbonus-Förderprogramm für Elektrofahrzeuge und der Masterplan
Ladeinfrastruktur. Bezüglich der Batteriezellfertigung hat Deutschland zwei sog. IPCEIs
(Important Project of Common European Interest) auf den Weg gebracht, in beiden
Großprojekten spielen deutsche Unternehmen tragende Rollen. Die
Batterieforschung und der Transfer der Ergebnisse in die industrielle Anwendung werden
im Rahmen des Dachkonzepts „Forschungsfabrik Batterie“ gefördert. Die
Entwicklung im Bereich Wasserstoff und andere synthetische Kraftstoffe wird
durch die Bundesregierung mit der Nationalen Wasserstoffstrategie
vorangetrieben. Im Bereich der beruflichen Weiterbildung hat die Bundesregierung
insbesondere zur Flankierung des Strukturwandels übergreifende Initiativen wie
das bereits zum 1. Januar 2019 in Kraft getretene
Qualifizierungschancengesetz, die am 12. Juni 2019 von Bund, Ländern und Verbänden vereinbarte
Nationale Weiterbildungsstrategie und das bereits im Wesentlichen am 29. Mai
2020 in Kraft getretene Arbeit-von-Morgen-Gesetz auf den Weg gebracht.
Auch die Forschung und Entwicklung im Bereich Fahrzeugtechnologien wird
von der Bundesregierung seit langem mit einem breiten Maßnahmenbündel
gefördert (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/14691).
17. Welche Maßnahmen zur Sicherung der Fachkräfte der Branche hat die
Bundesregierung bislang umgesetzt?
Wie wird mit diesen Bemühungen weiter verfahren?
Aus- und Weiterbildung sowie Qualifizierung sind die entscheidenden
Instrumente, damit die Beschäftigten der Automobilbranche ihre Kompetenzen an die
in Zukunft erforderlichen Anforderungen der neuen automobilen
Wertschöpfungskette anpassen können. Dies gilt nicht nur für Beschäftigte der
Automobilindustrie; jedoch ist diese Branche durch Digitalisierung und
Dekarbonisierung im Verkehrssektor einem vergleichsweise starken Transformationsprozess
ausgesetzt. Die Weiterbildung von Beschäftigten ist vorrangig Aufgabe der
Unternehmen. Sie können die vorhandenen Kompetenzen und in Zukunft
erforderlichen Qualifikationsanforderungen an Beschäftigte entlang der automobilen
Wertschöpfungskette am besten einschätzen. Die Umsetzung von
Weiterbildungsmaßnahmen kann jedoch durch gute Rahmenbedingungen maßgeblich
beeinflusst werden. Diese müssen daher regelmäßig überprüft werden, um die
Qualifizierung der Beschäftigung in der Transformation positiv zu unterstützen.
Hier können Sozialpartner, Bund und Länder dazu beitragen,
Weiterbildungsangebote und Fördermöglichkeiten für alle leichter zugänglich zu machen und
Anreize für Kooperationen und Zusammenarbeit zu setzen. Die
Bundesregierung fördert zahlreiche Maßnahmen, die zugänglich für die Branche sind zur
Qualifizierung und Weiterbildung der Beschäftigten (vgl. die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf
Bundestagsdrucksache 19/18518). Mit dem Ausbau der
Qualifizierungsmöglichkeiten durch das Qualifizierungschancengesetz sowie das Arbeit-
vonmorgen-Gesetz hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode bereits die
gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen, Weiterbildung und Qualifizierung
für den Strukturwandel in der Automobilindustrie verstärkt zu fördern. Sie
eröffnen insbesondere Beschäftigten in vom Strukturwandel betroffenen
Betrieben unabhängig von Qualifikation, Alter und Betriebsgröße Zugang zu
erweiterten Fördermöglichkeiten, die auch für Qualifizierungen während der
Kurzarbeit genutzt werden können. Seitens der Länder stehen weitere
Fördermöglichkeiten aus Landes- und/oder ESF-Mitteln für die Qualifizierung von
Beschäftigten zur Verfügung, die neben den gesetzlichen Fördermöglichkeiten des
Bundes genutzt werden können.
Mit der Nationalen Weiterbildungsstrategie haben das BMAS und das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in gemeinsamer Federführung
zusammen mit dem BMWi, der Bundesagentur für Arbeit sowie den Ländern
und den Sozialpartnern in einem breiten Prozess in insgesamt 10
Handlungsfeldern Vereinbarungen getroffen, um insbesondere Antworten auf die durch die
digitale Transformation veränderten Bedingungen in der Arbeits- und
Berufswelt zu geben. Ziel ist die Systematisierung und Stärkung einer
Weiterbildungspolitik, die lebensbegleitendes (Weiter-)Lernen unterstützt und somit zu
einer neuen Weiterbildungskultur beiträgt.
Eine erfolgreiche Bewältigung des Strukturwandels entscheidet sich nicht
zuletzt aufgrund der unterschiedlichen regionalen Betroffenheit und Profile mehr
denn je vor Ort. Um beim notwendigen Kompetenzaufbau im
Transformationsprozess zu unterstützen, stehen in den Regionen weitere Maßnahmen der
Bundesregierung zur Verfügung. Dazu zählen z. B. Investitionen in
überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS), insbesondere die beiden
Sonderprogramme „ÜBS-Digitalisierung“ des BMBF und des BMWi; die BMBF-
Programme „Digitale Medien in der beruflichen Bildung“, JOBSTARTER plus
„Ausbilden für die Wirtschaft 4.0“; „InnoVET – Zukunft gestalten –
Innovationen für eine exzellente berufliche Bildung“, das durch den ESF kofinanzierte
Förderprogramm „Passgenaue Besetzung“ des BMWi sowie die BMBF-
Qualifizierungsinitiative für das Berufsbildungspersonal im Digitalen Wandel
„Q 4.0“.
Zudem unterstützt das BMWi Unternehmen – im Sinne einer Hilfe zur
Selbsthilfe – beim Finden, Binden und Qualifizieren von Fachkräften durch das
Kompetenzzentrum für Fachkräftesicherung (KOFA). Das KOFA adressiert die
speziellen Herausforderungen von KMU, die anders als große Unternehmen
häufig nicht über die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen
verfügen, um eine vorausschauende und strategische Fachkräftesicherung zu
betreiben. Im Jahr 2021 wird das Unterstützungsangebot des KOFA
dahingehend weiterentwickelt, dass neben dem bisherigen Informationsangebot die
Unterstützungsinstrumente noch gezielter in den unternehmerischen Alltag
eingepasst werden sollen.
Seit gut zehn Jahren unterstützt das BMAS die Professionalisierung von
regionenübergreifenden Fachkräftenetzwerken. Um insbesondere auch die
zukunftsorientierte Weiterbildung von Beschäftigten in KMU sowie regionale
Wirtschafts- und Innovationsnetzwerke zu stärken, wird das BMAS als ein Element
der Umsetzung der Nationalen Weiterbildungsstrategie ab Ende des Jahres
2020 dezentrale Weiterbildungsverbünde zwischen Unternehmen finanziell
fördern. Dadurch sollen individuelle und passgenaue Lösungen für die
Unternehmen einer Region oder Branche realisiert werden. Um dazu beizutragen, dass
Beschäftigte, deren Tätigkeitsprofile sich in den kommenden Jahren stark
verändern werden, für andere Jobprofile – ggf. auch bei anderen Unternehmen
innerhalb oder außerhalb des Verbunds – zu qualifizieren, können
Weiterbildungsverbünde auch branchenübergreifend organisiert werden. Um dem Trend
der zunehmenden Tertiarisierung und damit auch Höherqualifizierung gerecht
zu werden, hat das BMBF gemeinsam mit den Ländern das
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz novelliert und die Förderleistungen angepasst. Ziel ist
es, die berufliche Höherqualifizierung zu erweitern und auszubauen sowie die
individuellen beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten zu verbessern.
18. Inwiefern wird es eine Abstimmung zwischen den
Transformationsdialogen und den Tätigkeiten der Nationalen Plattform Mobilität, Bündnis für
moderne Mobilität geben?
Die Erkenntnisse der beiden Formate werden in die jeweiligen Arbeitsprozesse
einfließen und diese befördern. Eine formale Abstimmung ist nicht vorgesehen.
19. Inwiefern soll das neu zu gründende „Zentrum Mobilität der Zukunft“ in
München in die Transformationsdialoge eingebunden werden, und
welche Aufgaben soll es hierbei ggf. übernehmen?
Derzeit wird ein Feinkonzept für das neu zu gründende „Deutsche Zentrum für
Mobilität der Zukunft“ erarbeitet. Dies umfasst etwa Umsetzungsoptionen
bezüglich der Rechtsform, der Struktur und Steuerung. Im kommenden Jahr soll
die Geschäftstätigkeit aufgenommen werden. Eine Einbindung der inhaltlichen
Arbeit des Zentrums in die Transformationsdialoge ist aufgrund der zeitlichen
Versetzung nicht vorgesehen.
20. Wird es eine Koordination mit dem Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur geben, und wenn ja, wie soll die Zusammenarbeit
konkret aussehen, bzw. welches Bundesministerium übernimmt welche
Aufgaben?
Vertreterinnen und Vertreter des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur sind am Transformationsdialog Automobilindustrie beteiligt
worden. Der Transformationsdialog ist als Dialogplattform konzipiert worden,
dessen Ergebnisse die Bundesregierung und die Länder informieren soll, welche
Maßnahmen und Initiativen zur politischen Flankierung und Unterstützung der
Gestaltung des Strukturwandels sich besonders bewährt haben. Konkrete
Arbeitsaufträge an einzelne Bundesministerien werden im Transformationsdialog
nicht formuliert.
21. Inwiefern sollen bereits bestehende Sharingmodelle und Sharingprojekte
(Carsharing, Ridepooling etc.) in die Transformationsdialoge einfließen,
und wird auch auf das Thema des Teilens von Verkehrsmitteln ein
besonderer Fokus gelegt werden?
Die in der Frage benannten Themen wurden in Regionaldialogen des
Transformationsdialoges Automobilindustrie diskutiert und werden in den
Ergebnispapieren adressiert werden. Der Fokus des Transformationsdialoges
Automobilindustrie liegt auf Fragestellungen der Transformation von Werken,
Beschäftigung und industrieller Wertschöpfung in den Regionen. Fragen der Mobilität
der Zukunft und damit verbundener neuer Mobilitätskonzepte und
Geschäftsmodelle werden in der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität (NPM)
behandelt. Auf eine Abgrenzung der Tätigkeiten beider Formate wurde Wert
gelegt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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