BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Position, Rolle und Kontakte der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Transaktion von E.ON und RWE auf dem Energiemarkt

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

11.11.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2337614.10.2020

Position, Rolle und Kontakte der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Transaktion von E.ON und RWE auf dem Energiemarkt

der Abgeordneten Oliver Krischer, Dr. Ingrid Nestle, Lisa Badum, Dr. Julia Verlinden, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Steffi Lemke, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die deutsche Energiewirtschaft soll nach den Zielbestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes eine sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung von Verbrauchern mit Strom und Gas in Deutschland ermöglichen. Sie nimmt zudem eine Schlüsselrolle bei den Bemühungen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union ein, die Emission von Treibhausgasen zu reduzieren und die Klimaschutzziele des Pariser Abkommens zu verwirklichen. Im Zuge der europäischen Liberalisierung wurde der deutsche Energiemarkt ab dem Jahr 1998 geöffnet, indem die bis dato abgeschotteten Strukturen der zentralen Verbundwirtschaft zugunsten von Akteursvielfalt und eines gesunden Wettbewerbs von kommunalen und privaten Energieversorgern aufgelöst wurden. Auch technisch entwickelt sich der Markt durch verändertes Verbraucherverhalten, den Ausbau erneuerbarer Energien, den Ausstieg aus der Kernenergie und den mit dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz jüngst beschlossenen Ausstiegspfad für Braun- und Steinkohlekraftwerke zunehmend in Richtung dezentralerer Strukturen.

Im vergangenen Jahr wurde aber mit mehreren Entscheidungen der Europäischen Kommission und des Bundeskartellamts der Weg für eine Fusion der beiden größten deutschen Energieversorger E.ON und RWE freigemacht. Grundlage dafür war ein zusammenhängendes, umfangreiches Tauschgeschäft, auf das sich beide Seiten im März 2018 verständigt hatten. Darin wurde vereinbart, dass sich E.ON aus der Stromerzeugung zurückzieht und RWE den vorhandenen erneuerbaren Anlagenpark sowie Anteile an den Kernkraftwerken Emsland und Gundremmingen auf den deutlichen Marktführer RWE überträgt. Weiter sollte E.ON der RWE nach Durchführung einer Kapitalerhöhung einen 16,67-Prozent-Aktienanteil am eigenen Unternehmen verschaffen. Im Gegenzug sollte RWE das bis dato in der Tochtergesellschaft innogy gehaltene Netzgeschäft und das Geschäft mit Endkunden auf E.ON übertragen.

Die Übertragung von Erzeugungsassets der E.ON auf RWE wurde von der Europäischen Kommission (Case M.8871, RWE/E.ON Assets) – parallel zur gleichlautenden Entscheidung des Bundeskartellamts zur Beteiligung von RWE an E.ON (Fall B8 – 28/19) – am 26. Februar 2019 bereits in Phase 1 gebilligt, weil beide Behörden jene Teile der Fusion als wettbewerblich unbedenklich bewerteten. Bezüglich der Übertragung der innogy auf E.ON leitete die Europäische Kommission zwar am 7. März 2019 wegen erheblicher Wettbewerbsbe- denken eine vertiefte Prüfung in Phase 2 ein. Jedoch wurde die Übernahme dann entgegen erheblicher Widerstände aus dem Markt unter geringen Auflagen, welche die Heizstromsparte von E.ON und den Betrieb von 34 Ladesäulen an bundesdeutschen Autobahnen umfassten, am 17. September 2019 freigegeben (Case M.8870, E.ON/innogy).

Gegen die Entscheidungen der Europäischen Kommission im Fall RWE/E.ON Assets haben inzwischen einige namhafte deutsche Energieversorger Nichtigkeitsklage zum Europäischen Gericht eingelegt, weil sie schwerwiegende und nachhaltige Schäden für den Wettbewerb im liberalisierten Energiemarkt erwarten. Die Entscheidung des Bundeskartellamts im Fall der 16,67-Prozent – Beteiligung der RWE an E.ON ist Gegenstand einer Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf. Die Kläger im Fall RWE/E.ON Assets haben angekündigt, auch gegen die Freigabe der Europäischen Kommission zur Übernahme der innogy durch E.ON Nichtigkeitsklage zu erheben.

Die Bundesrepublik Deutschland hat nach einem Bericht des „Handelsblatts“ vom 24. September 2020 („Megadeal vor Gericht: Bundesregierung ergreift Partei für Eon und RWE“) nunmehr einen Antrag auf Zulassung zur Streithilfe im Rahmen der anhängigen Nichtigkeitsklagen gegen die Entscheidung im Fall RWE/E.ON Assets gestellt. Sie möchte damit die Freigabe der Kommission an der Seite der Energiekonzerne E.ON und RWE gegen die klagenden – überwiegend kommunalen – Energieversorger verteidigen, wie sie dies früher z. B. auch bei dem im Zusammenhang mit der Einführung von Toll Collect stehenden Zusammenschluss der Daimler AG und der Deutschen Telekom AG bereits getan hat.

Diese Intervention der Bundesregierung in das laufende Klageverfahren zum Fall RWE/E.ON Assets wirft vor dem Hintergrund der traditionell sehr regelmäßigen und guten Kontakte der Bundesregierung zu E.ON und RWE (vgl. Bundestagsdrucksachen 18/2469 und 18/12216) und der bisherigen Positionierung der Bundesregierung zu dem für die Energiewirtschaft grundlegenden Zusammenschluss beider Konzerne (vgl. Bundestagsdrucksachen 19/1681 und 19/10850) zahlreiche Fragen nach den Hintergründen auf.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Aus welchen sachlichen Gründen hat die Bundesregierung die Entscheidung getroffen, sich durch Streithilfe an der Seite von E.ON und RWE in den Nichtigkeitsklagen gegen die Freigabe im Fall RWE/E.ON Assets zu engagieren?

a) Sieht die Bundesregierung den Zusammenschluss von E.ON und RWE durch die anhängigen und anstehenden Nichtigkeitsklagen gegen die Freigaben der Europäischen Kommission gefährdet, und wenn ja, warum, bzw. wenn nein, warum nicht?

b) Hat die Bundesregierung Zweifel an der neutralen und objektiven Prüfung des Falles durch das Europäische Gericht, und falls ja, warum?

c) Möchte die Bundesregierung über das Klageverfahren Informationen zu der Zusammenschlussprüfung der Europäischen Kommission bzw. zu der Mitwirkung des Bundeskartellamts in diesem Verfahren erlangen, und falls ja, warum?

2

Welches energie- bzw. industriepolitische Interesse verfolgt die Bundesregierung mit der Streithilfe an der Seite von E.ON und RWE in den Nichtigkeitsklagen gegen die Freigabe im Fall RWE/E.ON Assets?

a) Befürwortet die Bundesregierung mit der Positionierung auf Seiten von E.ON und RWE aus energie- bzw. industriepolitischer Sicht die mit dem Zusammenschluss verbundene zunehmende Konzentration des deutschen Energiemarkts in der Hand nationaler Champions?

b) Steht die jetzige Positionierung der Bundesregierung auf Seiten von E.ON und RWE energiepolitisch im Zusammenhang mit dem Ausstieg aus der Kernenergie und der Kohleverstromung?

c) Sieht die Bundesregierung die bisherige Akteursvielfalt auf dem deutschen Energiemarkt kritisch, und möchte sie durch Positionierung gegen die klagenden Versorgungsunternehmen die Entwicklungen seit der Liberalisierung des Energiemarkts hin zu dezentralen Strukturen unter lokaler Beteiligung der Verbraucher eindämmen?

d) Befürwortet die Bundesregierung mit der Positionierung auf Seiten von E.ON und RWE die Möglichkeit, dass mit der zunehmenden Konzentration zugunsten beider Konzerne, an denen maßgeblich auch ausländische Privatinvestoren beteiligt sind, Wertschöpfung von der Kommunalbzw. Bundesebene ins Ausland verlagert wird?

3

Gab es Treffen, Abstimmungen bzw. Kontaktaufnahmen sonstiger Art im Vorfeld und im Zusammenhang mit der Entscheidung zur Streithilfe in den Nichtigkeitsklagen gegen die Freigabe im Fall RWE/E.ON Assets (M.8871) zwischen der Bundesregierung und Vertretern

a) der E.ON und/oder RWE bzw. deren Tochterunternehmen,

b) der gegen die genannte Freigabe klagenden Versorgungsunternehmen,

c) von Branchenverbänden,

d) der Europäischen Kommission,

e) des Bundeskartellamts?

Falls ja, wann genau erfolgten die Treffen, Abstimmungen bzw. Kontaktaufnahmen, und welchen Inhalt hatten sie?

4

Gab es Treffen, Abstimmungen bzw. Kontaktaufnahmen sonstiger Art im Vorfeld der und im Zusammenhang mit den kartellbehördlichen Freigaben der Europäischen Kommission in den Fällen RWE/E.ON Assets (M.8871) und E.ON/innogy (M.8870) sowie des Bundeskartellamts im Fall der 16,67-Prozent-Beteiligung der RWE an E.ON (B8-28/19) zwischen der Bundesregierung und Vertretern

a) der E.ON und/oder RWE bzw. deren Tochterunternehmen,

b) der gegen die genannten Freigaben klagenden Versorgungsunternehmen,

c) von Branchenverbänden,

d) der Europäischen Kommission,

e) des Bundeskartellamts?

Falls ja, wann genau erfolgten die Treffen, Abstimmungen bzw. Kontaktaufnahmen, und welchen Inhalt hatten sie?

5

Gab es Treffen, Abstimmungen bzw. Kontaktaufnahmen sonstiger Art im Nachgang der und im Zusammenhang mit den kartellbehördlichen Freigaben der Europäischen Kommission in den Fällen RWE/E.ON Assets (M.8871) und E.ON/innogy (M.8870) sowie des Bundeskartellamts im Fall der 16,67-Prozent – Beteiligung der RWE an E.ON (B8-28/19) zwischen der Bundesregierung und Vertretern

a) der E.ON und/oder RWE bzw. deren Tochterunternehmen,

b) der gegen die genannten Freigaben klagenden Versorgungsunternehmen,

c) von Branchenverbänden,

d) der Europäischen Kommission,

e) des Bundeskartellamts?

Falls ja, wann genau erfolgten die Treffen, Abstimmungen bzw. Kontaktaufnahmen, und welchen Inhalt hatten sie?

6

Welche internen oder externen Ressourcen und Kosten erwartet die Bundesregierung aus der Streithilfe an der Seite von E.ON und RWE in den Nichtigkeitsklagen gegen die Freigabe im Fall RWE/E.ON Assets?

7

Welche neuen Erkenntnisse zu den wettbewerblichen Auswirkungen des Zusammenschlusses von E.ON und RWE liegen der Bundesregierung seit den Antworten auf die Kleinen Anfragen zur Position der Bundesregierung und den Auswirkungen in Bezug auf die Transaktion von E.ON und RWE auf Bundestagsdrucksachen 19/1681 und 19/10850 vor, und zwar in den Segmenten

a) konventionelle und regenerative Stromerzeugung,

b) Konzessionswettbewerb und Betrieb bei Strom- und Gasverteilernetzen,

c) Belieferung von Haushaltskunden mit Strom und Gas,

d) Betrieb von Ladesäulen und Lieferung von Ladestrom,

e) innovative Kundenlösungen wie Smart Home und Bündelprodukte?

Berlin, den 6. Oktober 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen