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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Reform der kapitalgedeckten Altersvorsorge (Riester-Rente)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

28.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2336314.10.2020

Reform der kapitalgedeckten Altersvorsorge (Riester-Rente)

der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Susanne Ferschl, Stefan Liebich, Fabio De Masi, Klaus Ernst, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) arbeitet gemäß der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und SPD an einer Reform der Riester-Rente. Nach ersten Presseberichten (Handelsblatt vom 23. September 2020: „Bewegung bei der Reform der Riester-Rente“ und Rheinische Post vom 25. September 2020: „Koalition will am 5. Oktober Riester-Reform verhandeln“) geht es dabei insbesondere darum, die privaten Versicherungen noch stärker als bisher zu subventionieren und gleichzeitig die Risiken für die Versicherungsunternehmen weiter zu senken.

Laut Presseberichten sollen Riester-Kundinnen und Riester-Kunden künftig entscheiden können, ob sie statt der vollständigen Auszahlungsgarantie einen höheren Aktienanteil und damit die Chance auf eine höhere Rendite wählen wollen, der aber ein höheres Risiko einer Negativverzinsung gegenübersteht. Dies würde bedeuten, dass weniger ausgezahlt wird als eingezahlt wurde. Im Gegenzug soll die staatliche Förderung durch Steuererleichterungen bzw. Zulagen ausgeweitet werden. Da diese Subventionen aber damit begründet wurden, dass die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) gekürzt werden müssten, um die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu entlasten und dafür die Erwerbstätigen einen wachsenden Teil ihres Nettoeinkommens für private Versicherungen ausgeben müssten, stellen sich Fragen bezüglich der gesamtgesellschaftlichen Effizienz, der gesamtgesellschaftlichen Kosten und der Verteilungswirkung innerhalb und zwischen den Generationen, wenn schuldenfinanzierte Subventionen verwendet werden, um private Versicherungen scheinbar attraktiver zu gestalten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen36

1

Entspricht es den Tatsachen, dass das Bundesministerium für Finanzen an einer Überarbeitung der Förderstruktur und der Regelungen von förderfähigen Vorsorgeverträgen arbeitet, und wenn ja,

a) seit wann,

b) wie oft fanden dazu Sitzungen, Abfragen etc. statt,

c) in welcher Form (offener Austausch, Erarbeitung konkreter Vorlagen, Überarbeitung konkreter Vorlagen, Vorlage von und Beratung über konkrete Formulierungen bzw. Vorschlägen) sind Anbieter oder Dachverbände der Anbieter von förderfähigen Produkten, Finanzintermediäre und andere Unternehmen, die Vermittlung, Geldanlage oder Rückversicherung anbieten, die Deutsche Rentenversicherung, Vertreterinnen und Vertreter von Betriebsrentensystemen, die Sozialpartnerinnen und Sozialpartner, Verbraucherschutzverbände (Bund der Versicherten – BdV, Verbraucherzentrale Bundesverband – vzbv etc.) und sonstige an dem Prozess beteiligt (bitte jeweils angeben welche)?

Wenn nein, welche Änderungen bzw. Überarbeitungen sind noch in dieser Legislaturperiode geplant?

2

Gibt es bereits konkrete Vorschläge bzw. erste favorisierte Lösungswege, und wenn ja, welche?

3

Mit welchen jährlichen Mehrkosten (in Form von Zulagen und Steuervergünstigungen) rechnet das BMF bei den verschiedenen Vorschlägen?

4

Um wie viele Prozentpunkte könnte der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sinken bzw. um wie viel Prozent könnten die aktuellen Renten erhöht werden, wenn das aktuelle bzw. das durch die Reform erwartete Volumen aus Beiträgen und Zulagen vollständig in die GRV fließen?

5

Wie würden sich diese Werte ändern, wenn das Volumen dem entspräche, wenn alle versicherungspflichtig Beschäftigten 4, 6 bzw. 8 Prozent (inklusive der Zulagen) ihres Bruttoeinkommens sparten?

6

Welche Rolle spielen dabei die Vorschläge der Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“?

7

Ist es korrekt, dass die Reform folgende Vorschläge beinhaltet:

a) die Kinderzulage für vor und ab 2008 geborene Kinder zu vereinheitlichen (wie es u. a. auch die Rentenkommission vorgeschlagen hat), und wenn ja, auf welchen Betrag,

b) die Zulagen nachträglich auszuzahlen (also erst Prüfung der Berechtigung und Höhe),

c) den Kreis der unmittelbar Berechtigten auf alle Steuerpflichtigen auszuweiten, und wenn nein, wird eine Ausweitung auf bestimmte Personengruppen vorgesehen,

d) die Förderung zu vereinheitlichen und oberhalb der Mindestzulage bzw. eines bestimmten Einkommens einen festen Prozentsatz als Zulage zu zahlen, und wenn ja, in welcher Höhe und Ausgestaltung, und wie hoch fiele damit die Zulage in Prozent des tatsächlich gezahlten eigenen Beitrags aus,

e) den Rahmen der steuerlichen Abzugsfähigkeit anzuheben, und wenn ja, auf welche Höhe,

f) die Beitragsgarantie abzusenken, und wenn ja, auf welchen Wert?

8

Soll künftig die laufende Rente auch sinken dürfen oder soll eine nominale Absenkung weiterhin ausgeschlossen bleiben?

9

Um wie viel würde die garantierte Rente bzw. das garantierte Kapital bei Auszahlung durch die abgesenkte Beitragsgarantie (aus Frage 7f) geringer ausfallen, und um wie viel könnte das erwartete Kapital bzw. die erwartete Rente steigen?

10

Um wie viel würde die garantierte Rente bzw. das garantierte Kapital bei Auszahlung durch eine Beitragsgarantie von 80 Prozent geringer ausfallen, und um wie viel könnte das erwartete Kapital bzw. die erwartete Rente steigen?

11

Wie hoch wäre die reale garantierte Rendite bei 80-prozentiger Beitragsgarantie, 10 Prozent Abzug vom Beitrag für Verwaltungskosten, 1,8 Prozent Inflation nach 45 Jahren Beitragszahlung?

12

Wie hoch müsste die jährliche Verzinsung auf das angesparte Kapital sein, wenn Abschlusskosten (inklusive Provision) von 5, 10 bzw. 15 Prozent des Bruttobeitrags auf die ersten fünf Beitragsjahre verteilt werden, der laufende Kostenabzug (Verwaltung, Anlage und sonstige Kosten) 1 bzw. 2 Prozent vom Beitrag entspräche, 80 Prozent des Beitrags bei Auszahlung garantiert sind und die Laufzeit des Vertrags zehn, 20, 30 oder 40 Jahre beträgt?

13

Wie hoch müsste die Verzinsung auf das „frei“ verwendbare in Aktien investierbare Kapital sein, wenn dem für die Beitragsgarantie zu verwendenden Kapital ein Rechnungszins von 0,9 Prozent bzw. von 0,5 Prozent zugrunde gelegt würde?

14

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil der Versicherten ein, denen zur Auszahlung nur ein Kapital in Höhe der abgesenkten Beitragsgarantie bzw. unter dem gezahlten Beitrag zur Verfügung stünde, und welcher Anteil der Versicherten würde etwa das gleiche Ergebnis wie ohne abgesenkte Garantie erwarten können, und welcher Anteil würde mit einem höheren Ergebnis rechnen können?

15

Wenn die Bundesregierung dies nicht abschätzen kann, auf welcher Grundlage rechtfertigt sie dann die Subvention von Produkten von privaten gewinnorientierten Unternehmen, wenn unklar ist, ob und in welchem Ausmaß die Produkte zu einer Nullrendite oder gar Negativrendite führen würden?

16

Welche Auswirkungen auf den Rückkaufswert hätte die abgesenkte Beitragsgarantie, und würde dies die Möglichkeiten des Anbieterwechsels verbessern oder erschweren (mit und ohne Mitnahme des angesparten Kapitals)?

17

Welche Mehrkosten würden diese Veränderungen für die direkte Zulagenzahlung bedeuten, und welche Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen würden sich zusätzlich durch die Steuerfreistellung ergeben?

18

Welche Mehrkosten entstünden, wenn alle versicherungspflichtig Beschäftigten den vorgesehenen Höchstsparbeitrag (bzw. 4 Prozent ihres Einkommens) jeweils inklusive der Zulagen sparten?

19

Sollen die Verwaltungskosten begrenzt werden, und wenn ja, auf welche Höhe, und in welcher Form (Promille des Anlagekapitals, Prozent des Beitrags, nominale Höchstwerte)?

20

Wie wären die Verteilungswirkungen für die einzelnen Versicherten (niedriges vs. hohes Beitragsvolumen, kurze vs. lange Sparphase etc.) je nach Kostenbegrenzung (Promille des Anlagekapitals, Prozent des Beitrags, nominale Höchstwerte)?

21

Welche der folgenden Einzelposten sollen wie begrenzt oder geregelt werden

a) Abschlussprovisionen und Abschlusskosten,

b) die laufenden Verwaltungskostenabzüge in der Ansparphase,

c) die Anlagekosten,

d) die Kosten für Verrentung und während der Rentenphase,

e) Wechselkosten (für das abgebende und das aufnehmende Unternehmen),

f) Überschussbeteiligungen (nach den einzelnen Risiken) und

g) Verteilung der Abschlusskosten über welchen Zeitraum?

22

Hält die Bundesregierung einen mit den Regelungen der Europarente (Pan-European Personal Pension Product – PEPP) vergleichbaren Kostendeckel in Höhe von 1 Prozent der angesparten Beiträge auch für Riester-Produkte für sinnvoll, und falls nein, warum nicht?

23

Wie hoch fällt aus Sicht der Bundesregierung der Gesamtbeitragssatz und das Bruttorentenniveau für die Alterssicherung (gesetzliche Rentenversicherung, Riester-Rente und zusätzliche Altersvorsorge analog den Modellrechnungen der Alterssicherungsberichte) bis 2045 aus?

24

Wie hoch fiele der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) im Zeitverlauf bis 2045 aus, wenn dieses Bruttorentenniveau allein aus der GRV gesichert würde (dabei bitte berücksichtigen, dass die abgesicherten Risiken zwischen der GRV und den privaten Versicherungen nicht gleich sind – beispielsweise indem für den Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung nur 70 bis 80 Prozent als Belastung gewertet werden)?

25

Müssen die Beschäftigten heute und im Zeitverlauf bis 2045 in diesem Mehr-Säulen-Modell insgesamt weniger oder mehr Prozent ihres Bruttolohns für die Altersvorsorge selbst aufwenden als bei einer Absicherung ausschließlich über die GRV?

26

Tragen die Arbeitgeber in diesem Mehr-Säulen-Modell einen höheren oder einen geringeren Anteil der Gesamtkosten als bei Absicherung des gleichen Bruttoniveaus ausschließlich durch die GRV?

27

Sind die direkten Zuschüsse (die drei Bundeszuschüsse) und Zulagen, die der Bund entrichten muss, in diesem Mehr-Säulen-Modell höher als im Falle einer Absicherung des gleichen Bruttoniveaus allein über die GRV?

28

Wer profitiert aus Sicht der Bundesregierung und in welcher Höhe vom aktuellen Mehr-Säulen-Modell im Vergleich zu einer Absicherung allein über die GRV?

29

Wie fielen die Berechnungen zu den Fragen 4 und 5 und 23 bis 26 aus, wenn die private Versicherung analog zur GRV gleichwertig auch im Falle der Erwerbsminderung und bei Tod Leistungen (einschließlich einer analogen Zurechnungszeit und Einkommensanrechnung) leisten müssten?

30

Wie ist – thematisch Bezug nehmend auf die Begrenzung von Abschlussprovisionen und Abschlusskosten (vgl. Frage 21a) – der derzeitige Stand bei der Umsetzung des „Gesetzes zur Deckelung der Abschlussprovision von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen“?

Ist davon auszugehen, dass dieser Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden wird?

Inwieweit gedenkt die Bundesregierung, auch Abschlusskosten bei Riester-Verträgen in den Gesetzentwurf einfließen zu lassen und folglich einer Deckelung zu unterwerfen?

31

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu Modellierungen des Bundes der Versicherten, wonach die Riester-Rente die gesetzliche Rente lediglich um knapp ein Zwanzigstel, künftig etwa nur noch ein Dreißigstel ergänzt (vgl. BdV, Lobbyverband der Versicherer verschleiert Riester-Desaster)?

32

Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung eine Senkung des Höchstrechnungszinses (Höchstbetrag für den Rechnungszins) von 0,9 auf nur noch 0,5 Prozent auf die Riester-Rente bzw. Riester-Rentenversicherungen?

33

Wie viele Unternehmen, die zurzeit Riester-Verträge anbieten, weichen vom derzeitigen Höchstrechnungszins von 0,9 Prozent ab und sagen ihren Kundinnen und Kunden niedrigere Garantien zu?

34

Wie ist innerhalb der Bundesregierung der Diskussionsstand hinsichtlich der Einführung eines Standardprodukts für die private Altersvorsorge?

Welche Modelle wurden mit welchen Schlussfolgerungen bislang diskutiert (z. B. „Extrarente“ des vzbv)?

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu einer Überführung der Riester-Rente in ein neues Altersvorsorge-Standardprodukt?

35

Wie bewertet die Bundesregierung die von der Versicherungswirtschaft geäußerte Forderung, angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase, Fondsbzw. Aktiensparen trotz der höheren Risiken als Form der Altersvorsorge anzuerkennen und entsprechend zu fördern?

36

Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Corona-Krise auf die Riester-Rente, sowohl was Beitragsstabilität als auch Entwicklung des eingezahlten Kapitals betrifft?

Berlin, den 7. Oktober 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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