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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Auswirkungen auf Wasser durch Kohleabbau und Großfeuerungsanlagen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

28.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2339914.10.2020

Auswirkungen auf Wasser durch Kohleabbau und Großfeuerungsanlagen

der Abgeordneten Oliver Krischer, Dr. Bettina Hoffmann, Lisa Badum, Sylvia Kotting-Uhl, Matthias Gastel, Steffi Lemke, Dr. Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Stein- und Braunkohle spielen eine große Rolle bei der Stromerzeugung für die deutschen Haushalte.

Für den Abbau der Braunkohle werden zum einen große Flächen in Anspruch genommen und zum anderen kommt es zu einer Grundwasserabsenkung, da die Abbaugruben kontinuierlich trocken gehalten werden müssen. Das Wasser wird in umliegende Gewässer geleitet.

Bei der Kohleförderung, aber auch bei der Gewinnung von anderen fossilen Brennstoffen kommt es häufig zu einer Verschmutzung des Grundwassers.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Daten liegen der Bunderegierung bezüglich der nachstehenden Fragestellungen (Nummer 1a bis 1e) zu einzelnen Kraftwerken (<300 MW thermische Wärmeleistung) vor, die fossile Brennstoffe (Gas, Stein- oder Braunkohle) einsetzen (bitte für die Jahre 2017, 2018, 2019 getrennt auflisten nach:

  • Art der Kühltechnik,
  • Wasserentnahme- und Wasserverbrauchsmengen [in Millionen m3] aus Grundwasser und Oberflächengewässern [bitte einzeln ausweisen],
  • zulässigen Entnahmemengen, gegebenenfalls pro betroffenem Gewässertyp,
  • Zweck oder Endverwendung des Wassers [entnommen, verwendet, verlagert oder anderweitig verloren],
  • relevanten Informationen bei der Einleitung [Volumen, Temperatur])?

2. Welche Informationen bezüglich der nachstehenden Fragestellungen (Nummer 2a bis 2f) liegen der Bundesregierung in Bezug auf einzelne Abbaustätten (Stein- und Braunkohle) für die Bezugsjahre 2017, 2018 und 2019 vor

  • Wasserentnahme und Verbrauchsmenge (in Millionen m3) aus Grundwasser und Oberflächengewässer (bitte einzeln ausweisen),
  • Gewässer oder Grundwasserkörper, aus dem das Wasser entnommen wird,
  • genehmigte Entnahmemenge pro betroffener Gewässerkategorie,
  • Zweck oder Endverwendung des Wassers (entnommen, verwendet, verlagert oder anderweitig verloren),
  • Informationen zu Einleitung (Volumen), mit Klarstellung der Wasserverlagerung (soweit relevant) und Art des aufnehmenden Einleitungskörpers, soweit verfügbar der Wasser-ID-Code (gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie),
  • Ergebnisse der Emissionsüberwachung zu Wasserverschmutzung durch Quecksilber, Mangan und Sulfate?

3. Wo werden nach Kenntnis der Bundesregierung die elektronischen Versionen der jährlichen Einhaltungsberichte bzw. Umweltberichte zu folgenden Themen veröffentlicht und zur Verfügung gestellt:

  • Großfeuerungsanlagen: Überwachungsdaten zu Informationen über die Temperatur des Abflusses (Zuflusswasser bei Entnahmepunkt und Einleitungspunkt des Abflusswassers mit dem Delta), temperaturbezogene Genehmigungsgrenzwerte, für die Bezugsjahre 2017, 2018, 2019),
  • Bergwerke und Tagebaue: Ergebnisse der Chemikalienüberwachung von Quecksilber, Mangan und Sulfaten für die Bezugsjahre 2017, 2018, 2019 (begrenzt auf Gewässer mit Kontaminationspotenzial rund um das Abbaugebiet)?

4. Welche Maßnahmen plant die Bunderegierung zur Verbesserung der Transparenz im Bereich industrieller Aktivitäten mit Einfluss auf Wasserkörper?

5. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung konkret bezüglich der Bereitstellung der folgenden Informationen in Online-Datenbanken:

  • ID-Code der Anlage (Register zu Anlagen, welche unter die Richtlinie zu Industrie-Emissionen fallen, ID-Code bzw. Abbaustätte (Tagebaue) nach PRTR-Verordnung (PRTR = Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister),
  • Wasserverbrauch nach Art des Wasserkörpers und nach Art des Verwendungszwecks,
  • Informationen über Einträge nach Art des aufnehmenden (Wasser-) Körpers für die überwachungspflichtigen Schadstoffe, andere Überwachungspflichten in Form von Konzentration und Belastungen (in Tonnen), einschließlich Jahresmittelwert des pH-Wertes und der Mindestbzw. Maximal-Temperatur an der Freisetzungsstelle sowie Durchflussraten,
  • Informationen, die den Zustand der Wasserqualität beeinflussen können, z. B. im Zusammenhang mit der Abfallentsorgung,
  • Genehmigungsanforderungen (z. B. Grenzwerte zu den oben genannten Aspekten und jährliche Betreiberberichte bzw. Umweltberichte),
  • andere Beweismittel für die korrekte Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, z. B. Anwendung von Ausnahmen, Folgenabschätzungen zu Auswirkungen und Methoden bzw. Berechnungen zur Umsetzung des Kostendeckungsprinzips (Artikel 9 der EU-Wasserrahmenrichtlinie)?

6. Wie bewertet die Bunderegierung in diesem Zusammenhang die Datenberichterstattung auf EU-Ebene?

7. Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber der EU in Bezug auf eine transparentere Darstellung der Informationen im E-PRTR/IED-Register (E-PRTR = Europäisches Schadstoff-Freisetzungs- und Verbringungsregister, IED = EU-Industrieemissionsrichtlinie)?

8. Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch in den letzten Jahren die finanziellen Einkünfte der einzelnen Bundesländer waren, die sich aus Gebühren, Steuern oder sonstigen Abgaben in Bezug auf wasserrelevante Auswirkungen für die industriellen Aktivitäten der in Frage 1 und 2 aufgeführten Großfeuerungsanlagen, Tagebaue und Bergwerke erschlossen haben, und wenn ja, wie hoch waren diese (nach Bundesland aufschlüsseln)?

Fragen8

1

Welche Daten liegen der Bunderegierung bezüglich der nachstehenden Fragestellungen (Nummer 1a bis 1e) zu einzelnen Kraftwerken (<300 MW thermische Wärmeleistung) vor, die fossile Brennstoffe (Gas, Stein- oder Braunkohle) einsetzen (bitte für die Jahre 2017, 2018, 2019 getrennt auflisten nach:

a) Art der Kühltechnik,

b) Wasserentnahme- und Wasserverbrauchsmengen [in Millionen m3] aus Grundwasser und Oberflächengewässern [bitte einzeln ausweisen],

c) zulässigen Entnahmemengen, gegebenenfalls pro betroffenem Gewässertyp,

d) Zweck oder Endverwendung des Wassers [entnommen, verwendet, verlagert oder anderweitig verloren],

e) relevanten Informationen bei der Einleitung [Volumen, Temperatur])?

2

Welche Informationen bezüglich der nachstehenden Fragestellungen (Nummer 2a bis 2f) liegen der Bundesregierung in Bezug auf einzelne Abbaustätten (Stein- und Braunkohle) für die Bezugsjahre 2017, 2018 und 2019 vor

a) Wasserentnahme und Verbrauchsmenge (in Millionen m3) aus Grundwasser und Oberflächengewässer (bitte einzeln ausweisen),

b) Gewässer oder Grundwasserkörper, aus dem das Wasser entnommen wird,

c) genehmigte Entnahmemenge pro betroffener Gewässerkategorie,

d) Zweck oder Endverwendung des Wassers (entnommen, verwendet, verlagert oder anderweitig verloren),

e) Informationen zu Einleitung (Volumen), mit Klarstellung der Wasserverlagerung (soweit relevant) und Art des aufnehmenden Einleitungskörpers, soweit verfügbar der Wasser-ID-Code (gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie),

f) Ergebnisse der Emissionsüberwachung zu Wasserverschmutzung durch Quecksilber, Mangan und Sulfate?

3

Wo werden nach Kenntnis der Bundesregierung die elektronischen Versionen der jährlichen Einhaltungsberichte bzw. Umweltberichte zu folgenden Themen veröffentlicht und zur Verfügung gestellt:

a) Großfeuerungsanlagen: Überwachungsdaten zu Informationen über die Temperatur des Abflusses (Zuflusswasser bei Entnahmepunkt und Einleitungspunkt des Abflusswassers mit dem Delta), temperaturbezogene Genehmigungsgrenzwerte, für die Bezugsjahre 2017, 2018, 2019),

b) Bergwerke und Tagebaue: Ergebnisse der Chemikalienüberwachung von Quecksilber, Mangan und Sulfaten für die Bezugsjahre 2017, 2018, 2019 (begrenzt auf Gewässer mit Kontaminationspotenzial rund um das Abbaugebiet)?

4

Welche Maßnahmen plant die Bunderegierung zur Verbesserung der Transparenz im Bereich industrieller Aktivitäten mit Einfluss auf Wasserkörper?

5

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung konkret bezüglich der Bereitstellung der folgenden Informationen in Online-Datenbanken:

a) ID-Code der Anlage (Register zu Anlagen, welche unter die Richtlinie zu Industrie-Emissionen fallen, ID-Code bzw. Abbaustätte (Tagebaue) nach PRTR-Verordnung (PRTR = Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister),

b) Wasserverbrauch nach Art des Wasserkörpers und nach Art des Verwendungszwecks,

c) Informationen über Einträge nach Art des aufnehmenden (Wasser-) Körpers für die überwachungspflichtigen Schadstoffe, andere Überwachungspflichten in Form von Konzentration und Belastungen (in Tonnen), einschließlich Jahresmittelwert des pH-Wertes und der Mindestbzw. Maximal-Temperatur an der Freisetzungsstelle sowie Durchflussraten,

d) Informationen, die den Zustand der Wasserqualität beeinflussen können, z. B. im Zusammenhang mit der Abfallentsorgung,

e) Genehmigungsanforderungen (z. B. Grenzwerte zu den oben genannten Aspekten und jährliche Betreiberberichte bzw. Umweltberichte),

f) andere Beweismittel für die korrekte Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, z. B. Anwendung von Ausnahmen, Folgenabschätzungen zu Auswirkungen und Methoden bzw. Berechnungen zur Umsetzung des Kostendeckungsprinzips (Artikel 9 der EU-Wasserrahmenrichtlinie)?

6

Wie bewertet die Bunderegierung in diesem Zusammenhang die Datenberichterstattung auf EU-Ebene?

7

Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber der EU in Bezug auf eine transparentere Darstellung der Informationen im E-PRTR/IED-Register (E-PRTR = Europäisches Schadstoff-Freisetzungs- und Verbringungsregister, IED = EU-Industrieemissionsrichtlinie)?

8

Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch in den letzten Jahren die finanziellen Einkünfte der einzelnen Bundesländer waren, die sich aus Gebühren, Steuern oder sonstigen Abgaben in Bezug auf wasserrelevante Auswirkungen für die industriellen Aktivitäten der in Frage 1 und 2 aufgeführten Großfeuerungsanlagen, Tagebaue und Bergwerke erschlossen haben, und wenn ja, wie hoch waren diese (nach Bundesland aufschlüsseln)?

Berlin, den 28. September 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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