Die Auswirkungen von „Next Generation EU“ auf den Bundeshaushalt
der Abgeordneten Otto Fricke, Christian Dürr, Bettina Stark-Watzinger, Christoph Meyer, Ulla Ihnen, Karsten Klein, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Roman Müller-Böhm, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
In seiner Außerordentlichen Tagung vom 17. Juli bis zum 21. Juli 2020 hat der Europäische Rat neben einem Grundsatzbeschluss zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2021 bis 2027 den über Schulden zu finanzierenden sog. Aufbauplan „Next Generation EU“ (NGEU) mit einem Gesamtvolumen von 750 Mrd. Euro (in Preisen von 2018) beschlossen. Dieser sieht im Rahmen einer „Aufbau- und Resilienzfazilität“ von 2021 bis 2026 Zahlungen von insgesamt 672,5 Mrd. Euro (in Preisen von 2018) an die Mitgliedstaaten für Reformen und Investitionen vor. Deutschland sollen nach ersten Prognosen insgesamt rund 23 Mrd. Euro zufließen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Hat die Bundesregierung geprüft, ob die Deutschland zustehenden Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität allein dem Bund, allein den Ländern oder Bund und Ländern zu bestimmten Anteilen gemeinsam zustehen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Hat die Bundesregierung geprüft, wie die dem Bund im Jahr 2021 zufließenden Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität in den Bundeshaushalt 2021 einzustellen sind?
a) In welcher Höhe werden die Mittel dem Bund im Jahr 2021 voraussichtlich zufließen?
b) Zu welchem Zeitpunkt werden die Mittel dem Bund im Jahr 2021 voraussichtlich zufließen?
c) In welchem Einzelplan, welchem Kapitel und welchem Titel werden die Mittel auf der Einnahmeseite verbucht werden?
d) In welchem Einzelplan, welchem Kapitel und welchem Titel werden die Mittel auf der Ausgabeseite verbucht werden?
Hat die Bundesregierung geprüft, ob für die dem Bund im Jahr 2021 zufließenden Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität ein Nachtragshaushalt ausgebracht werden muss, soweit die entsprechenden Rechtsakte, insbesondere das deutsche Ratifizierungsgesetz zum neuen Eigenmittelbeschluss sowie die Ratifizierungsrechtsakte aller anderen EU-Mitgliedstaaten, nicht noch vor Abschluss der Haushaltsgesetzgebung für den Bundeshaushalt 2021 abgeschlossen sind?
Hat die Bundesregierung geprüft, wie sich die dem Bund im Jahr 2021 zufließenden Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität auf den Saldo des Bundeshaushalts 2021 und insbesondere auf die gemäß der sog. Schuldenbremse des Artikel 109 Absatz 3 i. V. m. Artikel 115 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) zulässige Nettokreditaufnahme auswirken werden?
Hat die Bundesregierung geprüft, ob sie von der vorgesehenen Möglichkeit, bereits im Jahr 2020, und zwar seit dem 1. Februar 2020, vorgenommene staatliche Maßnahmen zur Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen der Aufbau- und Resilienzfazilität anrechnen zu lassen, Gebrauch machen möchte?
a) Plant die Bundesregierung, voraussichtlich für sämtliche dem Bund im Jahr 2021 zufließenden Mittel von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, oder sollen auch im Jahr 2021 Ausgaben aus dem Bundeshaushalt erfolgen, die zur Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen der Aufbau- und Resilienzfazilität erforderlich sind?
b) Wie erfolgt die haushaltsrechtliche Verbuchung von Mitteln der Aufbau- und Resilienzfazilität, denen keine Ausgaben für förderungswürdige Projekte entgegenstehen?
c) Plant die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag bei Zufließen der Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität zusätzliche Ausgaben vorzuschlagen, die nicht in förderungswürdige Projekte fließen sollen?
Hat die Bundesregierung geprüft, in welcher Höhe dem Bund voraussichtlich in den Jahren 2022, 2023, 2024, 2025 und 2026 Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität zufließen werden?
Hat die Bundesregierung geprüft, ob eine Verwendung der Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität nur für Ausgabeprogramme zulässig ist, oder ob auch die Finanzierung einer allgemeinen, wettbewerbsfähigkeitsorientierten Steuersenkung genehmigungsfähig wäre?
Hat die Bundesregierung geprüft, wie die Deutschland zufließenden Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität bei der Berechnung des zulässigen nominalen bzw. des zulässigen strukturellen Defizits im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts rechtlich einzuordnen sind?