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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Pläne der Bundesregierung zu einem nationalen Gesetz zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

29.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2339015.10.2020

Pläne der Bundesregierung zu einem nationalen Gesetz zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten

der Abgeordneten Sandra Weeser, Michael Theurer, Reinhard Houben, Dr. Marcel Klinge, Dr. Martin Neumann, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Roman Müller-Böhm, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

In ihrem Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages vereinbarten CDU, CSU und SPD: „Wir setzen uns für eine konsequente Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) ein, einschließlich des öffentlichen Beschaffungswesens. Falls die wirksame und umfassende Überprüfung des NAP 2020 zu dem Ergebnis kommt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht, werden wir national gesetzlich tätig und uns für eine EU-weite Regelung einsetzen.“

Am 14. Juli 2020 gab das für den NAP federführende Auswärtige Amt eine erste Ergebnisindikation bekannt: „Zentrales Erhebungsergebnis ist, dass zum Zeitpunkt der Erhebung 2020 deutlich weniger als 50 Prozent der Unternehmen mit Sitz in Deutschland und mehr als 500 Beschäftigten die im NAP beschriebenen Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfalt angemessen in ihre Unternehmensprozesse integriert haben.“ (https://www.auswaertiges-amt.de/de/außenpolitik/themen/außenwirtschaft/wirtschaft-und-menschenrechte/monitoring-nap/2124010). Die Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, und für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, haben am 14. Juli 2020 eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung angekündigt (https://www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/2020/juli/200714_pm_21_Bundesminister-Heil-und-Mueller_Jetzt-greift-der-Koalitionsvertrag-fuer-ein-Lieferketten-Gesetz_Ziel-ist-ein-Abschluss-noch-in-dieser-Legislaturperiode/index.html). Erste Eckpunkte liegen jedoch bereits vor (https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/lieferkettengesetz-heil-und-mueller-entschaerfen-diehaftungsregeln-fuer-unternehmen/25947310.html?ticket=ST-548452-DQKQfoNJVu0Z9FwejpYY-ap4). Die Bundesregierung hatte außerdem angekündigt, im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft einen europäischen Aktionsplan zur Stärkung der Unternehmensverantwortung in globalen Lieferketten vorantreiben zu wollen, der menschenrechtliche, soziale und ökologische Standards und Transparenz fördert. Die EU-Kommission plant eine Gesetzesinitiative für das erste Quartal 2021. In dieser Angelegenheit ist der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments federführend.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Warum verfolgt die Bundesregierung weiterhin Pläne für ein nationales Sorgfaltspflichtengesetz, vor dem Hintergrund des für Frühjahr 2021 erwarteten Kommissionsvorschlags für die Regelung von unternehmerischen Sorgfaltspflichten auf EU-Ebene?

Welche Vorteile sieht die Bundesregierung in einer zuvor angestrebten Verabschiedung eines nationalen Lieferkettengesetzes, im Gegensatz zu einer einheitlichen Regelung auf EU-Ebene?

2

Wie möchte die Bundesregierung verhindern, dass sich Unternehmen, die aktuell ihren Sorgfaltspflichten auf Basis von bestehenden (oft branchenspezifischen) Mechanismen – z. B. aktuellen CSR-Richtlinien, dem Dodd-Frank-Act, dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte oder der EU-Konfliktrohstoffverordnung – nachkommen, durch eine nationale Regelung ihre internen Verfahren doppelt – zuerst auf eine nationale Regulierung und dann noch einmal auf eine EU Regelung – umstellen müssen?

Hält die Bundesregierung es für zielführend, hier multiple Systeme nebeneinander oder in kurzer Abfolge neue Systeme hintereinander laufen zu lassen?

Plant die Bundesregierung, dass bestehende Mechanismen zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen in einer nationalen Regelung explizit als hinreichend festgeschrieben werden (bitte mit Auflistung aller bestehenden Sorgfaltsmechanismen, die derart anerkannt werden sollen, dass bei ihrer Einhaltung keine Rechtsrisiken mehr bestehen)?

3

In welchen Punkten unterscheiden sich die Pläne der Bundesregierung für die nationale Regelung unternehmerischer Sorgfaltspflichten von den Plänen auf EU-Ebene?

Wie soll mit diesen Divergenzen umgegangen werden?

Plant die Bundesregierung, sich auf der EU-Ebene dafür einzusetzen, dass deutsche Regelungen in die EU-Regelung übernommen werden, und wenn ja, um welche Regelungen geht es dabei?

4

Welche Studien, Berichte und weiteren wissenschaftlichen Analysen liegen der Bundesregierung über die Auswirkungen von gesetzlichen Initiativen zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten und ihren Auswirkungen auf die Lage der Menschenrechte entlang der Lieferkette vor?

5

Mit welchen konkreten Maßnahmen möchte die Bundesregierung in dem von ihr geplanten Lieferkettengesetz verhindern, dass Unternehmen für die Verletzung von Menschenrechten bei der Produktion von Vorprodukten haftbar gemacht werden, über die sie kein Wissen und keine Kontrolle haben?

6

Mit welchen Maßnahmen möchte die Bundesregierung in einem Lieferkettengesetz verhindern, dass große Unternehmen ihre Rechtsrisiken über Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette schlicht per Vertragsklausel an kleinere Unternehmen auslagern?

Mit welchen Maßnahmen soll verhindert werden, dass durch die von der Bundesregierung geplante Regelung gerade die Unternehmen mit der geringsten Marktmacht de facto Rechtsrisiken übernehmen?

Mit welchen Maßnahmen möchte die Bundesregierung in einem Lieferkettengesetz verhindern, dass dies zu einer verstärkten Marktmachtkonzentration in betroffenen Branchen führt?

7

Welcher Anteil der Menschen weltweit lebt nach Kenntnis der Bundesregierung in Ländern, in denen Menschenrechte regelmäßig missachtet werden?

Wie viele Menschen weltweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen einer freiwillig oder unfreiwillig ausgeübten Arbeit direkt von Missachtung ihrer Menschenrechte betroffen?

8

Welcher Anteil an Menschen lebt nach Kenntnis der Bundesregierung in Ländern, in denen alle ILO-Kernarbeitsnormen ratifiziert und auf einem mit Deutschland äquivalenten Niveau umgesetzt sind?

Wie viele Menschen weltweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen einer freiwillig oder unfreiwillig ausgeübten Arbeit direkt von Missachtung der ILO-Kernarbeitsnormen betroffen?

9

In welchen Ländern weltweit können nach Kenntnis der Bundesregierung Unternehmen sicher sein, dass Vorprodukte aus diesen Ländern mit absoluter Sicherheit ohne Verstöße im Bereich Menschenrechte produziert wurden?

10

In welchen Ländern weltweit können nach Kenntnis der Bundesregierung Unternehmen sicher sein, dass Vorprodukte aus diesen Ländern mit absoluter Sicherheit ohne Verstöße im Bereich ILO-Kernarbeitsnormen produziert wurden?

11

Welcher Anteil des deutschen Außenhandels (jeweils Exporte und Importe) erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung mit Ländern, in denen keine Verletzung von Menschenrechten stattfindet?

Welcher Anteil des deutschen Außenhandels (jeweils Exporte und Importe) erfolgt mit Ländern, in denen ILO-Kernarbeitsnormen vollständig angewendet werden?

12

Hat die Bundesregierung eine Schätzung, wie viele Verfahren vor deutschen Zivilgerichten jährlich zu erwarten sind, wenn in Deutschland ein zivilrechtlicher Haftungsanspruch von Unternehmen für die Verletzung von Menschenrechten und ILO-Kernarbeitsnormen bei der Produktion von Vorprodukten in der Lieferkette eingeführt wird?

Wie viele zusätzliche Personalkapazitäten wären bei den zuständigen Gerichten notwendig, um die zusätzlichen Verfahren ordnungsgemäß durchführen zu können, und mit welchen zusätzlichen Kosten im Justizwesen ist dadurch zu rechnen?

13

Welche Mechanismen der Sorgfaltspflicht wendet die Bundesregierung im Rahmen der öffentlichen Beschaffung an, um zu verhindern, dass in der Produktionskette der beschafften Güter Menschenrechte, Sozial- und Umweltstandards missachtet werden (bitte mit detaillierter Auflistung der betreffenden vergabetechnischen Managementprozesse und Instrumente)?

14

Wie hoch ist der von der Bundesregierung finanzielle und personelle Aufwand, um betreffend die in Frage 13 erfragten Mechanismen und Instrumente zu verhindern, dass in der Produktionskette der von ihr beschafften Güter Menschenrechte, Sozial- und Umweltstandards missachtet werden?

15

Welche Schritte wurden unternommen, um die Selbstverpflichtung der Bundesregierung im NAP umzusetzen, politisch ein globales level playing field zu schaffen und in den multilateralen Foren (wie etwa G7 bzw. G20) darauf hinzuarbeiten (Seite 24 des NAP)?

Bis wann erwartet die Bundesregierung durch diese Schritte im Sinne der im NAP gesteckten Ziele ein globales level playing field zu schaffen?

16

Im NAP hat sich die Bundesregierung verpflichtet, die Berichterstattung und Beratung durch die Auslandsvertretungen substanziell zu verstärken (Seite 23 des NAP) – wie weit sind diese Maßnahmen fortgeschritten, bzw. wann werden sie umgesetzt?

Wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass neue und erweiterte Angebote bestehende, ebenfalls staatlich geförderte Wirtschaftsförderungsangebote und Wirtschaftsförderungsinstitutionen GTAI, AHK-Netzwerk etc.) in ihren Aufgabenbereichen nicht überschneiden?

17

Wie viel Honorar und wie viele sonstige Kosten wurden von der Bundesregierung bereits, und werden absehbar noch, an das Unternehmen EY (ggf. inklusive assoziierte Unternehmen) für Aufträge im Kontext des NAP abgeführt?

18

Wie bewertet die Bundesregierung mögliche Interessenkonflikte der Beratungsgesellschaft EY bei der Ausführung der NAP-Betreuung, gegeben dass Prüfungs- und Beratungsunternehmen wie EY durch gesetzlich erforderliche Dokumentations-, Zertifizierungs- und Monitoring-Verfahren infolge eines nationalen Lieferkettengesetzes in zentralen Geschäftsfeldern mit zusätzlichem Geschäftsvolumen rechnen können?

19

Hat die Bundesregierung einen Überblick über den aktuellen Stand der Umsetzung der UN-Leitprinzipien weltweit, insbesondere der ersten Säule zur staatlichen Schutzpflicht?

Welche diplomatischen und entwicklungspolitischen Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Umsetzung der UN-Leitprinzipien voranzubringen?

20

Wie viele Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung einen Nationalen Aktionsplan zu Wirtschaft und Menschenrechten seit Verabschiedung der UN-Leitprinzipien eingeführt (bitte nach Land, Jahr und Region aufschlüsseln)?

21

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits ergriffen oder plant sie noch zu ergreifen, um Staaten, insbesondere Entwicklungsländer, bei der Entwicklung und Einführung eines eigenen Nationalen Aktionsplans zu unterstützen?

22

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung Nationalen Aktionsplänen, insbesondere in Entwicklungs- und Schwellenländern, in Bezug auf die Verbesserung der Menschenrechtssituation bei?

23

Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung, dass rohstoffreiche Drittstaaten ihre eigenen, nationalen Bergbaugesetze einhalten und durchsetzen?

Berlin, den 7. Oktober 2020

Christian Lindner und Fraktion

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