BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umsetzung der Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung

(insgesamt 41 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

05.11.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2347716.10.2020

Umsetzung der Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung

der Abgeordneten Renate Künast, Harald Ebner, Markus Tressel, Friedrich Ostendorff, Matthias Gastel, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Ein Drittel aller weltweit produzierten Lebensmittel gehen zwischen Acker und Teller verloren. In der EU fallen jährlich rund 88 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle an (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/QANDA_19_6706). In Deutschland landen ca. 12 Millionen Tonnen Essen pro Jahr im Müll (https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaehrung/Lebensmittelverschwendung/TI-Studie2019_Lebensmittelabfaelle_Deutschland-Kurzfassung.pdf?__blob=publicationFile&v=3).

Aufgrund der erheblichen sozialen und ökologischen Auswirkungen der Lebensmittelverschwendung ist die Halbierung der Lebensmittelverschwendung bis zum Jahr 2030 eines der globalen Nachhaltigkeitsziele.

Auch die Bundesregierung hat sich mit ihrer Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung auf das Ziel der Halbierung bis 2030 verpflichtet.

Eine wirksame übergreifende Vermeidungsstrategie benötigt nach Ansicht der Fragesteller ein ganzes Maßnahmenpaket mit verbindlichen Zielen, das alle Beteiligten der Lebensmittelkette einbezieht. Ansonsten kann das Ziel der Halbierung bis zum Jahr 2030 nicht erreicht werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen41

1

Kennt die Bundesregierung die italienische Regelung, wonach die gemeinnützigen Organisationen, die Lebensmittelspenden sammeln und weitergeben, nicht als Lebensmittelunternehmer, sondern als Endverbraucher anerkannt werden, um zu verhindern, dass Personen, die Lebensmittel von diesen Organisationen erhalten, gerichtlich gegen den Lebensmittelspender vorgehen können (https://www.bundestag.de/resource/blob/648932/7c64ad8483b3e289ce6896fc36198be0/WD-5-046-19-pdf-data.pdf)?

2

Hat die Bundesregierung eine solche Regelung auch für Deutschland geprüft, bzw. beabsichtigt sie, dies zu prüfen, und wenn nein, warum nicht?

3

Prüft die Bundesregierung andere Maßnahmen, um rechtliche Unsicherheiten hinsichtlich der Haftung für spendende Unternehmen und für weitergebende Organisationen abzubauen?

4

Wann wird die Bundesregierung – wie durch ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen angekündigt – klarstellen, dass bei Sachspenden von nicht verkehrsfähiger Ware von einer Bemessungsgrundlage von 0 Euro ausgegangen wird (Bundestagsdrucksache 19/21374, S. 7 f.)?

5

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um bereits abgeschriebene Waren vor der Vernichtung zu bewahren und sie stattdessen z. B. weitergebenden Organisationen zu überlassen?

6

Wann werden die drei Dialogforen Primärproduktion, Verarbeitung und private Haushalte, die Teil der 2019 beschlossenen Nationalen Strategie zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung sind, bisher jedoch noch nicht eingesetzt wurden, ihre Arbeit aufnehmen (s. https://www.lebensmittelwertschaetzen.de/strategie/sektorspezifische-dialogforen/)?

7

Welches sind die konkreten, messbaren und überprüfbaren Reduktionsziele (in Tonnen) pro Sektor, die sich aus der Baseline des Thünen-Instituts (s. https://www.thuenen.de/media/publikationen/thuenen-report/Thuenen_Report_71.pdf) sowie aus dem Reduktionsziel der Halbierung bis 2030 ergeben?

8

Welche konkrete, messbare und überprüfbare Reduktionsziele wurden bereits im Rahmen der Dialogforen vereinbart, wie werden diese überprüft und deren Nichterreichung sanktioniert?

9

Wann, und wie werden die bisher noch nicht vereinbarten konkreten und überprüfbaren Reduktionsziele anderer Sektoren verbindlich festgelegt?

10

Wie werden die Daten für die regelmäßige Berichterstattung an die EU-Kommission erhoben?

11

Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung in der Wirkungsabschätzung und Ausgestaltung von potenziellen Maßnahmen neben der Förderung der Tafeln auch die Einbindung des bestehenden ergänzenden Netzwerks anderer lebensmittelrettender Unternehmen und Organisationen (wie z. B. Too Good To Go oder foodsharing)?

12

Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung dafür sorgen, dass möglichst viele Unternehmen die Branchenvereinbarungen unterzeichnen?

13

Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung, die Umsetzung der Branchenvereinbarungen, die in den Dialogforen entwickelt werden sollen, zu überprüfen?

14

Wie plant die Bundesregierung, die Öffentlichkeit regelmäßig über die erfolgten Reduktionserfolge zu informieren?

15

Kennt die Bundesregierung die Forderung, wonach eine unabhängige Koordinierungsstelle für die Umsetzung der sektoralen Branchenvereinbarungen und zur Beratung der Unternehmen einzusetzen (https://www.bundestag.de/resource/blob/702854/90f9e3a3d85bd8f576cfb3511e16c91b/19-10-320-A-data.pdf, S. 10)?

16

Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung auch nach Auslauf der Dialogforen sicherstellen, dass alle relevanten Akteure, einschließlich lebensmittelrettender Initiativen und Unternehmen, weiterhin in Entscheidungsprozesse einbezogen werden?

17

Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Branchenvereinbarungen umgesetzt werden?

18

Wie sollen die Reduktionserfolge der einzelnen Branchenvereinbarungen erfasst und überprüft werden?

19

Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung für die Akquise der Unternehmen und die Beratung der Unternehmen zuständig, so dass gewährleistet wird, dass auch möglichst viele Unternehmen die Branchenvereinbarung mittragen?

20

Wann, und wie plant die Bundesregierung, die Nationale Strategie zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen zu evaluieren?

21

Hat die Bundesregierung die Umsetzung der europäischen Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Reduzierung von Lebensmittelverschwendung bewertet, und wenn ja, wie?

22

Welche zusätzlichen Mittel plant die Bundesregierung für die mit der Durchsetzung des geplanten Umsetzungsgesetzes (Lebensmittellieferkettengesetz) betrauten Behörde ein, und wie viele Stellen sind für die Tätigkeiten der Durchsetzungsbehörde (laut Referentenentwurf: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung – BLE) vorgesehen?

23

Kennt die Bundesregierung die Möglichkeit, im Bundes-Immissionsschutzgesetz Vorgaben für eine einheitliche Umsetzung von Abfallvermeidungspflichten, wie beispielsweise Mengenerhebungs- und Reduktionspflichten von Lebensmittelabfällen, zu verankern, und plant sie eine entsprechende Regelung?

24

Ist die Überprüfung und Überarbeitung von Handelsnormen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Lebensmittelverluste nach Kenntnis der Bundesregierung Teil des Dialogforums Groß- und Einzelhandel, und wenn nein, warum nicht?

25

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung unlautere Handelspraktiken hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Lebensmittelverluste Teil des Dialogforums Groß- und Einzelhandel, und wenn nein, warum nicht?

26

Inwieweit wirkt die Bundesregierung auf EU-Ebene und gegenüber dem Handel darauf hin, dass unnötige EU-Vermarktungsnormen sowie private Vermarktungsnormen des Handels, einschließlich Vertragsbestimmungen mit Zulieferern, wie beispielsweise Warenversorgungsquoten von 100 Prozent, bei Obst und Gemüse novelliert bzw. aufgehoben werden?

27

Welche Unternehmen des Lebensmittelgroß- und Lebensmitteleinzelhandels haben nach Kenntnis der Bundesregierung bisher die Beteiligungserklärung am Dialogforum Groß- und Einzelhandel unterzeichnet?

28

Hat die Bundesregierung die in der europäischen Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ für 2023 vorgesehenen rechtsverbindlichen Ziele zur Reduzierung der Lebensmittelabfälle in der gesamten EU bewertet, und wie plant sie, diese konkreten Reduktionsziele umzusetzen?

29

Wird die Bundesregierung trotz Ankündigung der EU, rechtsverbindliche Zielvorgaben einzuführen, bei ihrem freiwilligen Ansatz zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung bleiben?

a) Falls ja, auf welcher Grundlage wurde diese Entscheidung getroffen?

b) Hat die Bundesregierung z. B. eine Analyse oder eine Wirkungsabschätzung vorgenommen, die zu dem Schluss kommt, dass der freiwillige Ansatz ausreicht, um das Ziel der Halbierung von Lebensmittelverschwendung bis 2030 zu erreichen?

30

Welche konkreten Berichts-, Offenlegungs- und Transparenzpflichten für die Lebensmittelerzeugung, Lebensmittelverarbeitung, den Lebensmittelhandel und die Außer-Haus-Verpflegung will die Bundesregierung bis wann einführen, um zuverlässige Zahlen über das Ausmaß der Lebensmittelverluste zu erhalten?

31

Inwieweit wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für die Abschaffung des Mindesthaltbarkeitsdatums für langlebige Lebensmittel einsetzen?

32

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um auf nationaler Ebene durch eine stärkere Standardisierung des Mindesthaltbarkeitsdatums eine bessere Annäherung an den tatsächlichen Verderb zu realisieren?

33

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um den Einsatz intelligenter Verpackungen zu prüfen und sie auf den Weg zu bringen?

34

Welche technischen Innovationen unterstützt die Bundesregierung, die dazu führen, dass Unternehmen Lebensmittel, deren Mindesthaltbarkeitsdatum näher rückt, zu reduzierten Preisen verkaufen können?

35

Mit welchen konkreten Maßnahmen stärkt die Bundesregierung die regionale Lebensmittelproduktion sowie Vermarktungsstrukturen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgaben GAK und GRW?

36

Wird die Bundesregierung die hygienerechtlichen Anforderungen überprüfen, damit unnötige Lebensmittelabfälle reduziert und die Weitergabe von Speisen aus der Gemeinschaftsverpflegung an karitative Einrichtungen und lebensmittelrettende Organisationen und Unternehmen erleichtert wird?

37

Plant die Bundesregierung, eine klärende Stellungnahme zu den Haftungsfragen bei der Weitergabe an Organisationen und Unternehmen, die sich z. B. der Lebensmittelrettung aus Gründen der Nachhaltigkeit verschrieben haben, zu veröffentlichen (analog zur der Stellungnahme des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, die sich lediglich mit Haftungsfragen bezüglich der Weitergabe von Lebensmitteln aus der Außer-Haus-Verpflegung an karitative Einrichtungen beschäftigt)?

38

Wie viele Kantinen des Bundes haben Kriterien für die Vermeidung von Lebensmittelabfällen festgelegt (bitte die Kantinen einzeln auflisten)?

39

Gibt es Überlegungen, Kriterien für die Vermeidung von Lebensmittelabfällen für die Kantinen des Bundes und der Bundesländer verpflichtend festzulegen?

40

Mit welchen Maßnahmen stärkt die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern die Ernährungsbildung an Schulen und Kitas?

41

Plant die Bundesregierung Regelungen für eine Straffreiheit bei der Wegnahme von weggeworfenen noch genießbaren Lebensmitteln zum Eigenverbrauch oder zur Weitergabe an gemeinnützige Organisationen oder Verteilstellen („Containern“), und falls nein, warum nicht?

Berlin, den 6. Oktober 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen