[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Renate Künast, Harald Ebner, Markus
Tressel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/23477 –
Umsetzung der Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ein Drittel aller weltweit produzierten Lebensmittel gehen zwischen Acker
und Teller verloren. In der EU fallen jährlich rund 88 Millionen Tonnen
Lebensmittelabfälle an (
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/d
e/QANDA_19_6706). In Deutschland landen ca. 12 Millionen Tonnen Essen
pro Jahr im Müll (
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaehr
ung/Lebensmittelverschwendung/TI-Studie2019_Lebensmittelabfaelle_Deuts
chland-Kurzfassung.pdf?__blob=publicationFile&v=3).
Aufgrund der erheblichen sozialen und ökologischen Auswirkungen der
Lebensmittelverschwendung ist die Halbierung der Lebensmittelverschwendung
bis zum Jahr 2030 eines der globalen Nachhaltigkeitsziele.
Auch die Bundesregierung hat sich mit ihrer Nationalen Strategie zur
Reduzierung der Lebensmittelverschwendung auf das Ziel der Halbierung bis 2030
verpflichtet.
Eine wirksame übergreifende Vermeidungsstrategie benötigt nach Ansicht der
Fragesteller ein ganzes Maßnahmenpaket mit verbindlichen Zielen, das alle
Beteiligten der Lebensmittelkette einbezieht. Ansonsten kann das Ziel der
Halbierung bis zum Jahr 2030 nicht erreicht werden.
1. Kennt die Bundesregierung die italienische Regelung, wonach die
gemeinnützigen Organisationen, die Lebensmittelspenden sammeln und
weitergeben, nicht als Lebensmittelunternehmer, sondern als
Endverbraucher anerkannt werden, um zu verhindern, dass Personen, die
Lebensmittel von diesen Organisationen erhalten, gerichtlich gegen den
Lebensmittelspender vorgehen können (
https://www.bundestag.de/resour
ce/blob/648932/7c64ad8483b3e289ce6896fc36198be0/WD-5-046-19-pd
f-data.pdf)?
Der Bundesregierung sind die italienischen Regelungen bezüglich
Lebensmittelspenden bekannt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/24081
19. Wahlperiode 05.11.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 4. November 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Hat die Bundesregierung eine solche Regelung auch für Deutschland
geprüft, bzw. beabsichtigt sie, dies zu prüfen, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hat geprüft, ob eine derartige Regelung auf die
Rahmenbedingungen in Deutschland übertragbar ist und kommt zu folgendem Schluss:
Auch gemeinnützige Organisationen oder soziale Einrichtungen, die
gespendete Lebensmittel an Bedürftige verteilen, stehen in der Pflicht, den vorsorgenden
gesundheitlichen Verbraucherschutz und die damit verbundene Verantwortung
gegenüber dem Endverbraucher (d. h. in diesem Falle den Empfängerinnen und
Empfängern der Spenden) zu gewährleisten. Empfängerinnen und Empfänger
von gespendeten Lebensmitteln dürfen nicht schlechter gestellt werden als
andere Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Anforderungen an die
Lebensmittelsicherheit und Rückverfolgbarkeit müssen auf allen Stufen und für jedes
Lebensmittel gewährleistet sein. Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen
müssen klare Verantwortlichkeiten identifizierbar sein.
3. Prüft die Bundesregierung andere Maßnahmen, um rechtliche
Unsicherheiten hinsichtlich der Haftung für spendende Unternehmen und für
weitergebende Organisationen abzubauen?
Das im Rahmen des Handlungsfelds 1 – Politischer Rahmen der Nationalen
Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung eingesetzte Bund-
Länder-Gremium soll Gesetzgebung hinsichtlich Hürden und Barrieren
beispielswiese bei der Weitergabe von Lebensmitteln überprüfen, wobei ein
länderübergreifender einheitlicher Vollzug und Umgang mit gemeinnützigen
Organisationen angestrebt wird.
4. Wann wird die Bundesregierung – wie durch ein Schreiben des
Bundesministeriums der Finanzen angekündigt – klarstellen, dass bei
Sachspenden von nicht verkehrsfähiger Ware von einer Bemessungsgrundlage von
0 Euro ausgegangen wird (Bundestagsdrucksache 19/21374, S. 7 f.)?
Ein klarstellendes Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von
Sachspenden wird derzeit vom Bundesministerium der Finanzen (BMF)
abgestimmt. Genaue Angaben zum Zeitplan sind aktuell nicht möglich.
5. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um bereits
abgeschriebene Waren vor der Vernichtung zu bewahren und sie stattdessen z. B.
weitergebenden Organisationen zu überlassen?
Ziel der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung
ist es, dass Lebensmittelabfälle erst gar nicht entstehen.
Die Tafeln in Deutschland retten bereits jetzt, auch auf Grundlage von
Projektförderung durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
(BMEL), jährlich über 265.000 Tonnen Lebensmittel aus etwa 30.000
Lebensmittelmärkten; hinzu kommen andere Organisationen und Initiativen, die mit
Lebensmittelunternehmen zusammenarbeiten und Lebensmittel vor dem Abfall
bewahren.
6. Wann werden die drei Dialogforen Primärproduktion, Verarbeitung und
private Haushalte, die Teil der 2019 beschlossenen Nationalen Strategie
zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung sind, bisher jedoch
noch nicht eingesetzt wurden, ihre Arbeit aufnehmen (s.
https://www.leb
ensmittelwertschaetzen.de/strategie/sektorspezifische-dialogforen/)?
Das Dialogforum private Haushalte hat bereits seine Arbeit aufgenommen:
https://www.lebensmittelwertschaetzen.de/strategie/sektorspezifische-dialogfor
en/dialogforum-private-haushalte/. Für die Dialogforen Primärproduktion und
Verarbeitung liegen Projektanträge vor. Diese Dialogforen werden ihre Arbeit
voraussichtlich bis Ende des Jahres aufnehmen.
7. Welches sind die konkreten, messbaren und überprüfbaren
Reduktionsziele (in Tonnen) pro Sektor, die sich aus der Baseline des Thünen-
Instituts (s.
https://www.thuenen.de/media/publikationen/thuenen-report/
Thuenen_Report_71.pdf) sowie aus dem Reduktionsziel der Halbierung
bis 2030 ergeben?
8. Welche konkrete, messbare und überprüfbare Reduktionsziele wurden
bereits im Rahmen der Dialogforen vereinbart, wie werden diese
überprüft und deren Nichterreichung sanktioniert?
9. Wann, und wie werden die bisher noch nicht vereinbarten konkreten und
überprüfbaren Reduktionsziele anderer Sektoren verbindlich festgelegt?
Die Fragen 7 bis 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat
am 4. März 2020 gemeinsam mit den Präsidenten bzw. Vorsitzenden von sieben
Dachverbänden der Landwirtschaft, Ernährungs- und Lebensmittelwirtschaft
sowie der Gastronomie und Hotellerie eine Grundsatzvereinbarung zur
Reduzierung von Lebensmittelabfällen unterzeichnet.
Diese Grundsatzvereinbarung bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit bei
der Umsetzung der Nationalen Strategie zur Reduzierung der
Lebensmittelverschwendung. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
(BMEL) und die beteiligten Verbände verständigten sich darin auf die im
Rahmen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen
vereinbarten Ziele zur Reduzierung der Lebensmittelabfälle und -verluste
(Sustainable Development Goal (SDG) 12.3).
Das BMEL und die unterzeichnenden Verbände verfolgen im Einklang mit den
in der Richtlinie (EU) 2018/851 zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über
Abfälle (Abfallrahmenrichtlinie) genannten Reduktionszielen der Vereinten
Nationen das gemeinsame Ziel, die in Deutschland auf Ebene des Einzelhandels
und der Verbraucherebene pro Kopf anfallenden Lebensmittelabfälle zu
halbieren und die Verluste von Lebensmitteln entlang der Produktions- und
Lieferkette einschließlich Nachernteverlusten zu reduzieren. Sie arbeiten gemeinsam
darauf hin, die unionsweit geltende indikative Zielvorgabe für die Verringerung
der Lebensmittelabfälle bis 2025 um 30 Prozent und bis 2030 um 50 Prozent
auf Handels- und Verbraucherebene zu erreichen. In einem zweiten Schritt
werden sektorspezifische Zielvereinbarungen zur Reduzierung der
Lebensmittelabfälle mit konkreten Maßnahmen in den jeweiligen Dialogforen erarbeitet.
10. Wie werden die Daten für die regelmäßige Berichterstattung an die EU-
Kommission erhoben?
Es wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen.
11. Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung in der
Wirkungsabschätzung und Ausgestaltung von potenziellen Maßnahmen neben der
Förderung der Tafeln auch die Einbindung des bestehenden ergänzenden
Netzwerks anderer lebensmittelrettender Unternehmen und Organisationen
(wie z. B. Too Good To Go oder foodsharing)?
Eine Wirkungsabschätzung und Ausgestaltung von potenziellen Maßnahmen
erfolgt innerhalb der vorgesehenen Gremien der Nationalen Strategie zur
Reduzierung der Lebensmittelverschwendung (Handlungsfeld 1: Politischer
Rahmen). Die Strategie ist als gesamtgesellschaftlicher Prozess angelegt, der alle
Akteurinnen und Akteure einbezieht, auch die in der Frage Genannten. Too
Good To Go und foodsharing geben als ehemalige Gewinner des Zu gut für die
Tonne! – Bundespreises insbesondere Impulse in die Dialogforen pro Sektor
und sind eingeladen, in diesen mitzuarbeiten.
12. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung dafür sorgen, dass
möglichst viele Unternehmen die Branchenvereinbarungen
unterzeichnen?
In sektorspezifischen Dialogforen werden gemeinsam mit Vertreterinnen und
Vertretern aus Unternehmen und Verbänden Zielvereinbarungen erarbeitet. Die
Verbände sind aufgefordert, als Multiplikatoren für den Beitritt zur
Zielvereinbarung zu werben und ihre Mitglieder zu motivieren, die gemeinsam
entwickelten Maßnahmen in der Praxis umzusetzen.
Im März 2020 wurde eine Grundsatzvereinbarung zwischen BMEL und
Verbänden der deutschen Landwirtschaft, Ernährungs- und Lebensmittelwirtschaft
sowie der Gastronomie und Hotellerie unterzeichnet. Die unterzeichnenden
Verbände erklären sich bereit, das BMEL zu unterstützen.
13. Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung, die Umsetzung der
Branchenvereinbarungen, die in den Dialogforen entwickelt werden
sollen, zu überprüfen?
Durch die Umsetzung der Zielvereinbarungen pro Sektor sollen die Ziele der
Strategie erreicht werden. Gemeinsam mit Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern werden Methoden für ein zeitreihenfähiges Monitoring erarbeitet.
Das Monitoring der Lebensmittelabfälle pro Sektor soll Veränderungen
nachwiesen können und so die Umsetzung der Zielvereinbarungen überprüfen.
14. Wie plant die Bundesregierung, die Öffentlichkeit regelmäßig über die
erfolgten Reduktionserfolge zu informieren?
Das BMEL hat im Jahr 2012 mit Zu gut für die Tonne! begonnen, die
Öffentlichkeit über Lebensmittelverschwendung aufzuklären und für mehr
Lebensmittelwertschätzung zu sensibilisieren. Mit der Verabschiedung der Nationalen
Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung im Februar 2019
baut das BMEL Zu gut für die Tonne! als wichtigen Bestandteil der Strategie
aus. Zu gut für die Tonne! adressiert seitdem als Dachmarke der Strategie die
gesamte Lebensmittelversorgungskette. Die Webseiten von Zu gut für die
Tonne! und lebensmittelwertschaetzen.de werden zusammengeführt. So werden in
Zukunft auf einer Webseite nicht nur Informationen und Alltagstipps für
Verbraucherinnen und Verbraucher bereitgestellt, sondern auch eine breite
Öffentlichkeit über Maßnahmen, Initiativen und Projekte in den Ländern informiert
sowie Fortschritte des Umsetzungsprozesses der Strategie dokumentiert. Für
eine regelmäßige Information dient der Zu gut für die Tonne! – Newsletter.
15. Kennt die Bundesregierung die Forderung, wonach eine unabhängige
Koordinierungsstelle für die Umsetzung der sektoralen
Branchenvereinbarungen und zur Beratung der Unternehmen einzusetzen (
https://www.b
undestag.de/resource/blob/702854/90f9e3a3d85bd8f576cfb3511e16c91
b/19-10-320-A-data.pdf, S. 10)?
Die Bundesregierung kennt die Forderung nach einer unabhängigen
Koordinierungsstelle für die Beratung von Unternehmen.
16. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung auch nach Auslauf
der Dialogforen sicherstellen, dass alle relevanten Akteure,
einschließlich lebensmittelrettender Initiativen und Unternehmen, weiterhin in
Entscheidungsprozesse einbezogen werden?
Um die Akteure zu vernetzen und jährlich über Fortschritte zu berichten, wurde
das Nationale Dialogforum für alle Interessengruppen aus Wirtschaft und
Zivilgesellschaft durch das BMEL in Abstimmung mit den Ressorts und den
Ländern eingerichtet. Die Mitwirkung an der Arbeit des Forums steht den
Beteiligten offen.
Außerdem ist seit dem Jahr 2012 insbesondere durch Kooperationen bei
Aktionstagen und in Projekten von Zu gut für die Tonne! ein Netzwerk von
Akteurinnen und Akteuren aus dem Bereich der Lebensmittelwertschätzung
entstanden. Die Bundesregierung baut dieses vorhandene Netzwerk weiter aus. Neben
Nominierten und Gewinnerinnen und Gewinnern des jährlich vergebenen Zu
gut für die Tonne! – Bundespreises sind seit dem Jahr 2019 auch die
Teilnehmenden in den Dialogforen pro Sektor angesprochen.
Das Strategie-Logo von Zu gut für die Tonne! dient den Partnern bei Aktionen
und Projekten als gemeinsames Label. Die Zu gut für die Tonne! –
Koordinierungsstelle in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist
kompetente Ansprechpartnerin für das Netzwerk.
17. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen, dass
die Branchenvereinbarungen umgesetzt werden?
Die Unterzeichnung von Vereinbarungen durch Verbände und Unternehmen ist
selbstverpflichtend. Um Fortschritte bei der Umsetzung der Strategie zu
dokumentieren, ist das Nationale Dialogforum eingerichtet worden. Hier wird
jährlich aus den Sektoren berichtet.
18. Wie sollen die Reduktionserfolge der einzelnen Branchenvereinbarungen
erfasst und überprüft werden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
19. Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung für die Akquise der
Unternehmen und die Beratung der Unternehmen zuständig, so dass
gewährleistet wird, dass auch möglichst viele Unternehmen die
Branchenvereinbarung mittragen?
Für die Umsetzung der Nationalen Strategie zur Reduzierung der
Lebensmittelverschwendung wurden und werden Dialogforen pro Sektor eingerichtet. Die
sektorspezifischen Dialogforen sind für die Zusammenarbeit mit den
Lebensmittelunternehmen zuständig.
20. Wann, und wie plant die Bundesregierung, die Nationale Strategie zur
Reduzierung von Lebensmittelabfällen zu evaluieren?
Die in der am 20. Februar 2019 vom Bundeskabinett verabschiedeten
Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung angelegten
Strukturen sind größtenteils etabliert und arbeitsfähig. In der nationalen
Strategie ist festgehalten, dass diese fünf Jahre nach dem Beschluss durch die
Bundesregierung überprüft wird.
21. Hat die Bundesregierung die Umsetzung der europäischen Richtlinie
über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen
Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette
hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Reduzierung von Lebensmittelverschwendung
bewertet, und wenn ja, wie?
Die Richtlinie 2019/633 über unlautere Handelspraktiken in den
Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und
Lebensmittelversorgungskette – kurz: UTP-Richtlinie – wurde im April 2019 vom Europäischen
Parlament und dem Rat der Europäischen Union erlassen. Sie sieht ein Verbot der
schädlichsten unlauteren Handelspraktiken in der
Lebensmittelversorgungskette vor, damit Landwirte in Geschäftsbeziehungen gerechter behandelt
werden.
Um zu vermeiden, dass über unlautere Handelspraktiken an anderen Stellen der
Kette ein zu starker Druck auf Landwirte ausgeübt wird, greifen die
beschlossenen Schutzmaßnahmen für alle Unternehmen der Lebensmittelerzeugung und
-verarbeitung bis zu einem Jahresumsatz von 350 Mio. Euro gegenüber jeweils
größeren Unternehmen der Lebensmittelverarbeitung beziehungsweise des
Lebensmittelhandels.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Umsetzung der UTP-
Richtlinie einen Beitrag zu der Reduzierung der Lebensmittelverschwendung zu
leisten vermag, weil mit dem Verbot bestimmter Handelspraktiken eine
realistischere Planung der Bestellmenge durch den Handel einhergehen dürfte.
22. Welche zusätzlichen Mittel plant die Bundesregierung für die mit der
Durchsetzung des geplanten Umsetzungsgesetzes
(Lebensmittellieferkettengesetz) betrauten Behörde ein, und wie viele Stellen sind für die
Tätigkeiten der Durchsetzungsbehörde (laut Referentenentwurf:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung – BLE) vorgesehen?
Für die Aufgaben der Durchsetzungsbehörde sind fünf Stellen im gehobenen
Dienst und fünf Stellen im höheren Dienst vorgesehen. Daraus ergibt sich ein
Mittelbedarf für Personal- und Sachausgaben von rund 1 Mio. Euro.
23. Kennt die Bundesregierung die Möglichkeit, im Bundes-
Immissionsschutzgesetz Vorgaben für eine einheitliche Umsetzung von
Abfallvermeidungspflichten, wie beispielsweise Mengenerhebungs- und
Reduktionspflichten von Lebensmittelabfällen, zu verankern, und plant sie eine
entsprechende Regelung?
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz verpflichtet in § 5 Absatz 1 Nummer 3
dazu, genehmigungsbedürftige Anlagen so zu errichten und zu betreiben, dass
zur Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt
Abfälle vermieden werden. Diese Pflicht richtet sich (nur) an Betreiber von
Anlagen, die im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
genehmigungsbedürftig sind. Eine „einheitliche Umsetzung von Abfallvermeidungspflichten“
bei allen Akteuren im Lebensmittelmarkt kann das Bundes-
Immissionsschutzgesetz daher nicht leisten.
Die Bundesregierung plant vor diesem Hintergrund keine weiteren Vorgaben
im Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Abfallvermeidung hinsichtlich
Lebensmittelabfällen.
24. Ist die Überprüfung und Überarbeitung von Handelsnormen hinsichtlich
ihrer Auswirkungen auf Lebensmittelverluste nach Kenntnis der
Bundesregierung Teil des Dialogforums Groß- und Einzelhandel, und wenn
nein, warum nicht?
Die Bedeutung von Handelsnormen im Kontext von krummem Obst und
Gemüse sowie hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Lebensmittelverluste wird im
Dialogforum Groß- und Einzelhandel diskutiert. Zu diesem Thema wird ein
Handlungsleitfaden erarbeitet, der als Diskussionsgrundlage potenzieller
Veränderungen dienen kann.
Bezüglich internationalen Handelsnormen steht die Bundesregierung zudem im
Austausch mit der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen
(UNECE). Die Ergebnisse des Austauschs fließen auch in das Dialogforum
Groß- und Einzelhandel ein.
25. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung unlautere Handelspraktiken
hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Lebensmittelverluste Teil des
Dialogforums Groß- und Einzelhandel, und wenn nein, warum nicht?
Die Schnittstelle zu Lieferanten ist ein wichtiger Aspekt des Dialogforums.
Dabei wird insbesondere geprüft, wie Unternehmen die Zusammenarbeit im
Umgang mit Retouren verbessern können. Es wird ebenfalls Thema im
Handlungsleitfaden für die Unternehmen sein.
26. Inwieweit wirkt die Bundesregierung auf EU-Ebene und gegenüber dem
Handel darauf hin, dass unnötige EU-Vermarktungsnormen sowie private
Vermarktungsnormen des Handels, einschließlich
Vertragsbestimmungen mit Zulieferern, wie beispielsweise Warenversorgungsquoten von
100 Prozent, bei Obst und Gemüse novelliert bzw. aufgehoben werden?
Die Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene seit langem für eine
Vereinfachung der EU-Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse ein. Sie hat
deshalb die Reform von 2009 unterstützt, mit der u. a. die Zahl der
produktspezifischen Normen von 36 auf nur noch 10 reduziert wurde. Sie wird im Rahmen
der EU-Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ auf weitere Vereinfachungen der
EU-Vermarktungsnormen bei Obst und Gemüse drängen und dabei vor allem
den Aspekt der Reduzierung der Lebensmittelverschwendung berücksichtigen.
Die EU-Kommission hat für 2021/2022 einen Vorschlag für eine Überarbeitung
der EU-Vermarktungsnormen angekündigt.
Auf die privaten Normen oder Liefer- bzw. Versorgungsquoten des Handels hat
die Bundesregierung keinen direkten Einfluss. Gleichwohl wird in Seminaren
zu Vermarktungsnormen, welche die Kontrollbehörden des Bundes und der
Länder anbieten, die Wirtschaft darüber informiert, dass die EU-
Vermarktungsnormen Mindestanforderungen darstellen, die es ermöglichen, Produkte auch
mit Qualitätsmängeln legal zu vermarkten. So können beispielsweise Äpfel und
Birnen auch ohne Klassifizierung und mit dem Hinweis „zur häuslichen
Verarbeitung“ oder einer äquivalenten Bezeichnung vermarktet werden. Die
Wirtschaft macht von dieser Option immer häufiger Gebrauch. Aus Sicht der
Bundesregierung zeigt dies, dass ein Umdenken bei Händlerinnen und Händlern
sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern notwendig ist, auch mit Mängeln
behaftete Produkte anzunehmen. Diesen Prozess unterstützt die Bundesregierung.
27. Welche Unternehmen des Lebensmittelgroß- und
Lebensmitteleinzelhandels haben nach Kenntnis der Bundesregierung bisher die
Beteiligungserklärung am Dialogforum Groß- und Einzelhandel unterzeichnet?
Folgende Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels und des
Lebensmittelgroßhandels haben mit Stand 21. Oktober 2020 die Beteiligungserklärung für
das Dialogforum Groß- und Einzelhandel unterzeichnet:
• Alnatura Produktions- und Handels GmbH
• ALDI Nord ALDI Einkauf GmbH & Co. oHG
• ALDI SÜD Dienstleistungs-GmbH & Co. oHG
• BIO COMPANY GmbH
• CHEFS CULINAR West GmbH & Co. KG, Niederlassung Wöllstein
• Edeka Zentrale AG & Co. KG
• HelloFresh Deutschland SE & Co. KG
• lehmann natur GmbH
• Lidl Stiftung & Co. KG
• METRO Deutschland GmbH
• Naturkost Elkershausen GmbH
• Netto Marken-Discount AG & Co.KG
• NORMA Lebensmittelfilialbetrieb Stiftung & Co. KG
• Penny-Markt GmbH
• Querfeld GmbH
• REWE Deutscher Supermarkt AG & Co. KGaA
• SIRPLUS GmbH
• tegut… gute Lebensmittel GmbH & Co. KG
• Transgourmet Deutschland GmbH & Co. OHG
• VollCorner Biomarkt GmbH
• WASGAU Produktions & Handels AG
28. Hat die Bundesregierung die in der europäischen Strategie „Vom Hof auf
den Tisch“ für 2023 vorgesehenen rechtsverbindlichen Ziele zur
Reduzierung der Lebensmittelabfälle in der gesamten EU bewertet, und wie
plant sie, diese konkreten Reduktionsziele umzusetzen?
Die Bundesregierung hat, wie die EU-Kommission, sich mit der Agenda 2030
verpflichtet, die Lebensmittelabfälle pro Kopf auf Ebene des Einzelhandels und
der Verbraucherinnen und Verbraucher bis zum Jahr 2030 zu halbieren und
entlang der Produktionskette zu verringern (SDG-Zielvorgabe 12.3). Da die von
der Kommission angekündigten Ziele noch nicht vorliegen, sondern auf
Grundlage der neuen EU-Methodik zur Quantifizierung der
Lebensmittelverschwendung und der von den Mitgliedstaaten im Jahr 2022 für das Jahr 2020
berichteten Daten über die entstandenen Lebensmittelabfälle festgelegt werden sollen,
hat die Bundesregierung diese Ziele auch noch nicht bewertet.
29. Wird die Bundesregierung trotz Ankündigung der EU, rechtsverbindliche
Zielvorgaben einzuführen, bei ihrem freiwilligen Ansatz zur
Reduzierung der Lebensmittelverschwendung bleiben?
a) Falls ja, auf welcher Grundlage wurde diese Entscheidung getroffen?
Die Grundlage für die Entscheidung der Bundesregierung ist der
Koalitionsvertrag: „Die Reduzierung der Lebensmittelverschwendung werden wir gezielt
weiterverfolgen und dabei die gesamte Wertschöpfungskette einbeziehen. Für
die Reduzierung vermeidbarer Lebensmittelabfälle in der
Lebensmittelwirtschaft werden wir mit den Beteiligten Zielmarken vereinbaren.“
b) Hat die Bundesregierung z. B. eine Analyse oder eine
Wirkungsabschätzung vorgenommen, die zu dem Schluss kommt, dass der
freiwillige Ansatz ausreicht, um das Ziel der Halbierung von
Lebensmittelverschwendung bis 2030 zu erreichen?
Es wird ein prozessbegleitendes Monitoring installiert, bei dem die bisherige
Umsetzung der Nationalen Strategie zur Reduzierung der
Lebensmittelverschwendung im Hinblick auf das Ziel analysiert wird, bis zum Jahr 2030 die
Lebensmittelabfälle in Deutschland pro Kopf auf Handels- und
Verbraucherebene zu halbieren und die entlang der Produktions- und Lieferkette
(Primärproduktion, Verarbeitung) entstehenden Lebensmittelabfälle einschließlich
Nachernteverlusten zu verringern.
30. Welche konkreten Berichts-, Offenlegungs- und Transparenzpflichten für
die Lebensmittelerzeugung, Lebensmittelverarbeitung, den
Lebensmittelhandel und die Außer-Haus-Verpflegung will die Bundesregierung bis
wann einführen, um zuverlässige Zahlen über das Ausmaß der
Lebensmittelverluste zu erhalten?
Eine geeignete Methode, nach welcher der Umfang der anfallenden
Lebensmittelabfälle zukünftig erfasst werden soll, wird zurzeit abgestimmt. Eine
Aussage, inwiefern Berichts-, Offenlegungs- und/oder Transparenzpflichten
eingeführt werden, ist daher zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich.
31. Inwieweit wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für die
Abschaffung des Mindesthaltbarkeitsdatums für langlebige Lebensmittel
einsetzen?
32. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um auf
nationaler Ebene durch eine stärkere Standardisierung des
Mindesthaltbarkeitsdatums eine bessere Annäherung an den tatsächlichen Verderb zu
realisieren?
Die Fragen 31 und 32 werden auf Grund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat vor kurzem auf nationaler Ebene prüfen lassen, ob
Änderungen am Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) geeignet wären, die
Verschwendung von Lebensmitteln zu vermeiden, und hierzu relevante Aspekte
der Datumsangaben durch das Max Rubner-Institut (MRI) näher untersuchen
lassen. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass eine individuelle
Betrachtung von Lebensmitteln bei der Abschätzung der Haltbarkeit
unvermeidlich und die Festlegung allgemeiner Leitlinien zur Haltbarkeit von
Lebensmitteln daher nicht zielführend ist.
In einem runden Tisch (Juni 2017) mit Vertreterinnen und Vertretern der
Wissenschaft, der Lebensmittelüberwachung und der Wirtschaftsverbände wurde
diskutiert, inwieweit ein Leitfaden oder Kriterien zur Vergabe des MHD die
Unternehmen befähigen könnten, ein genaueres und längeres MHD anzugeben.
Ein solches Instrument wurde aufgrund der multifaktoriellen Determinanten der
Haltbarkeit weder von der Wissenschaft noch von der Wirtschaft als
praktikabel angesehen. Die Untersuchungen des MRI zur Lagerung und Haltbarkeit zur
Grundversorgung geeigneter Lebensmittel zeigen, dass auch in besonders
langlebigen Lebensmitteln Prozesse ablaufen, die die Mindesthaltbarkeit
beeinträchtigen können – auch wenn diese Prozesse wesentlich langsamer ablaufen
als bei Lebensmitteln mit kürzerer Haltbarkeit.
In der Untergruppe „Datumskennzeichnung“ der EU-Plattform zu
Lebensmittelverlusten und Lebensmittelverschwendung wird analog zum Vorgehen auf
nationaler Ebene darüber diskutiert, ob Änderungen am MHD ein geeignetes
Mittel sind, die Lebensmittelverschwendung zu verringern.
Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse steht die Bundesregierung Änderungen
bei den Datumsangaben zurückhaltend gegenüber und hält stattdessen
weiterhin Aufklärung und Information für das wirkungsvollere Mittel.
33. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um den Einsatz
intelligenter Verpackungen zu prüfen und sie auf den Weg zu bringen?
Die Bundesregierung fördert mehrere Forschungsvorhaben in Bezug zur
Reduzierung der Lebensmittelverschwendung. Im Jahr 2016 wurde eine
Bekanntmachung über die Förderung von Innovationen zur sicheren,
ressourcenschonenden und nachhaltigen Lebensmittelherstellung veröffentlicht. Gegenstand
der Förderung waren u. a. Maßnahmen und Entwicklung neuartiger Verfahren
zur Verlängerung und Erhaltung der Haltbarkeit von Lebensmitteln, zur
Vermeidung und Reduzierung von Lebensmittelabfällen und zur Steigerung der
Hygiene, Qualität und Sicherheit der Lebensmittel, z. B. in Form von
intelligenten Verpackungen oder Sensortechnik.
34. Welche technischen Innovationen unterstützt die Bundesregierung, die
dazu führen, dass Unternehmen Lebensmittel, deren
Mindesthaltbarkeitsdatum näher rückt, zu reduzierten Preisen verkaufen können?
Projekte, welche die von den Fragestellern genannten technischen Innovationen
unterstützen, fördert die Bundesregierung zurzeit nicht. Eine Preisreduzierung
für Lebensmittel, deren MHD näher rückt, obliegt dem
Lebensmitteleinzelhandel.
35. Mit welchen konkreten Maßnahmen stärkt die Bundesregierung die
regionale Lebensmittelproduktion sowie Vermarktungsstrukturen im
Rahmen der Gemeinschaftsaufgaben GAK und GRW?
Über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ (GAK) können verschiedene Maßnahmen gefördert werden, die
die regionale Lebensmittelproduktion und regionale Vermarktungsstrukturen
stärken. Dazu gehören Maßnahmen zur Sicherung der Grundversorgung in
ländlichen Regionen, Investitionen in Kleinstunternehmen mit weniger als
10 Mitarbeitern sowie der Erwerb solcher Betriebsstätten, Investitionen in
langlebige Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung, Verarbeitung oder
Direktvermarktung von Anhang-I-Erzeugnissen dienen, die Unterstützung
landwirtschaftlicher Betriebe bei der Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen, wie z. B.
der Schaffung von Hofcafés, Hofläden oder Verkaufsautomaten, die Förderung
von Erzeugerzusammenschlüssen und Unternehmen der Verarbeitung und
Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie Maßnahmen zur Verarbeitung
und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen. Der Bund
erstattet den Ländern bei diesen Maßnahmen 60 Prozent der entstandenen Ausgaben.
Die Durchführung des GAK-Rahmenplans einschließlich der Auswahl der zu
fördernden Vorhaben ist Aufgabe der Länder.
Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ können gewerbliche Investitionen von Unternehmen der
Lebensmittelverarbeitung und -vermarktung bezuschusst werden. Die Auswahl zu
fördernder Vorhaben obliegt allein den Ländern.
36. Wird die Bundesregierung die hygienerechtlichen Anforderungen
überprüfen, damit unnötige Lebensmittelabfälle reduziert und die Weitergabe
von Speisen aus der Gemeinschaftsverpflegung an karitative
Einrichtungen und lebensmittelrettende Organisationen und Unternehmen
erleichtert wird?
Das Lebensmittelrecht schreibt vor, dass nur sichere Lebensmittel in den
Verkehr gebracht werden dürfen. Die hygienerechtlichen Regelungen dienen
diesem Zweck. Der vorsorgende gesundheitliche Verbraucherschutz ist nicht
teilbar. Auch Bedürftige haben ein Recht auf sichere Lebensmittel. Daher müssen
auch Lebensmittel, die an karitative Einrichtungen und an Lebensmittel
rettende Organisationen und Unternehmen weitergegeben werden, die
hygienerechtlichen Anforderungen erfüllen.
37. Plant die Bundesregierung, eine klärende Stellungnahme zu den
Haftungsfragen bei der Weitergabe an Organisationen und Unternehmen, die
sich z. B. der Lebensmittelrettung aus Gründen der Nachhaltigkeit
verschrieben haben, zu veröffentlichen (analog zur der Stellungnahme des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, die sich
lediglich mit Haftungsfragen bezüglich der Weitergabe von Lebensmitteln aus
der Außer-Haus-Verpflegung an karitative Einrichtungen beschäftigt)?
Über bereits existierende Stellungnahmen hinaus sieht die Bundesregierung
derzeit keine Notwendigkeit für die Veröffentlichung weiterer klärender
Stellungnahmen zu Haftungsfragen bei der Weitergabe von in der Anfrage
adressierten Lebensmitteln an Organisationen und Unternehmen, die sich der
Lebensmittelrettung verschrieben haben.
38. Wie viele Kantinen des Bundes haben Kriterien für die Vermeidung von
Lebensmittelabfällen festgelegt (bitte die Kantinen einzeln auflisten)?
Die Kantine des BMEL in Bonn hat in dem vom BMEL geförderten Projekt
NACHHALTIG BUND GESUND mitgearbeitet. In dem Projekt wurde ein
Leitfaden „Auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit in der Betriebsverpflegung:
Empfehlungen und Tipps für Dienstleisterinnen und Dienstleister“ erarbeitet.
Ein Kapitel widmet sich der Reduzierung der Lebensmittelabfälle und enthält
Maßnahmen und Empfehlungen (
https://www.dge.de/fileadmin/public/doc/gv/
LeitfadenNachhaltigkeit.pdf).
Folgende Kantinen haben ebenfalls Kriterien festgelegt:
• Auswärtiges Amt (Kantinenbetriebe W&R im Haupthaus und Dussmann in
der Liegenschaft Tegel-Reiherwerder)
• Bundeskanzleramt
• Bundesministerium für Bildung und Forschung in Berlin und Bonn
• Bundesministerium der Finanzen
• Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Haupthaus in
der Mohrenstraße
• Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Bonn und Berlin
• Kantinenpächter des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung
• Bundesministerium für Arbeit und Soziales beide Kantinen
• Bundesministerium der Verteidigung in Berlin und Bonn
• Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in Berlin und
Bonn.
39. Gibt es Überlegungen, Kriterien für die Vermeidung von
Lebensmittelabfällen für die Kantinen des Bundes und der Bundesländer
verpflichtend festzulegen?
Für die Kantinen des Bundes und der Länder ist die Vermeidung von
Lebensmittelabfällen ein wichtiges Thema. Der im Projekt NACHHALTIG BUND
GESUND erarbeitete Leitfaden enthält Handlungsanweisungen und Tipps zur
Vermeidung von Lebensmittelabfällen in Kantinen. Er wurde an alle
Bundesministerien verschickt und ist unter
https://www.bmel.de/ SharedDocs/Downlo
ads/DE/Ernaehrung/GesundeErnaehrung/leitfaden-nachhaltigkeit-betriebskanti
ne.pdf?__blob=publicationFile&v=2 abrufbar.
Das Bund-Länder-Gremium der nationalen Strategie hat sich u. a. zur Aufgabe
gemacht, Maßnahmen der öffentlichen Hand zur Vermeidung der
Lebensmittelverschwendung zu entwickeln. Der oben genannte Leitfaden und die
Ergebnisse des Dialogforums Außer-Haus-Verpflegung liefern dem Bund-Länder-
Gremium für diesen Aufgabenbereich wertvollen Input.
40. Mit welchen Maßnahmen stärkt die Bundesregierung gemeinsam mit den
Bundesländern die Ernährungsbildung an Schulen und Kitas?
Die Bundesregierung hat unter anderem im Jahr 2008 den Nationalen
Aktionsplan „IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr
Bewegung“ zur Prävention von Fehlernährung, Bewegungsmangel, Übergewicht
und damit zusammenhängenden Krankheiten beschlossen. Im Rahmen von
IN FORM setzt sich das BMEL – gemeinsam mit dem Bundesministerium für
Gesundheit (BMG) – für das gesunde Aufwachsen von Kindern und
Jugendlichen ein und verfolgt in über 200 Projekten in allen Lebenswelten das Ziel,
das Ernährungs- und Bewegungsverhalten in Deutschland nachhaltig zu
verbessern.
Projekte zur Stärkung der Ernährungsbildung unterstützen dabei, praxisnahe
Aktionen rund um gesundes Essen in den Bildungs- und Erziehungsprozess zu
integrieren. Des Weiteren gehört dazu die Etablierung von
Ernährungsbildungsmaßnahmen unter anderem mit Hilfe von unterrichtsbegleitenden Konzepten
und die Stärkung des Themenbereichs Ernährung für Beschäftigte in diesen
Bereichen.
Als erfolgreiche Projekte sind zu nennen: Die vom BMEL im Rahmen von
IN FORM geförderten Vorhaben „Gut Essen macht stark“, das Projekt
„GemüseKlasse – Praktische Ernährungsbildung im Sachunterricht“, das Projekt
„Stärkung des Themenbereichs Ernährung in der Erzieherinnen- und
Erzieherausbildung“, die Kita-Ideen-Box „Krümel und Klecksi“, der
„Ernährungsführerschein“ für Grundschüler und die „SchmExperten“ für Schüler der 6. bis
8. Klasse.
Im Rahmen des EU-Schulprogramms, das ebenfalls zur Ernährungsbildung
beiträgt, verwendet ein Großteil der 15 teilnehmenden Länder die aufgeführten
Maßnahmen als eine der verpflichtenden pädagogischen Begleitmaßnahmen.
Darüber hinaus steht das BMEL im Austausch mit dem Hasso-Plattner-Institut,
um Ernährungsbildungsmaterialien des Bundeszentrums für Ernährung (BZfE)
auch in dem durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
geförderten Projekt der „Schul-Cloud“ zu verankern.
Von Mai 2016 bis April 2019 wurde aus Mitteln der Nationalen
Klimaschutzinitiative NKI das Verbundprojekt “KEEKS – Klima- und energieeffiziente
Küche an 24 Ganztagsschulen“ (
https://keeks-projekt.de/; https://www.klimaschut
z.de/projekt/keeks-klima-und-energieeffiziente-kuche-schulen) gefördert. In
diesem Projekt wurden (erstmals) alle Einzelbereiche der Außer-Haus-
Verpflegung (Menüs, Küchentechnik und -prozesse) am Beispiel Schulküche in
sich verzahnend bezüglich der Treibhausgas- und Energie-Einsparpotenziale
betrachtet, erprobt und optimiert. Insbesondere wurde festgestellt, dass mit den
im KEEKS-Projekt entwickelten Maßnahmen in einer durchschnittlichen
Schulküche gut 40 Prozent der Treibhausgasemissionen eingespart werden
können.
Der erfolgreiche Ansatz (
https://www.klimaschutz.de/service/meldung/nki-proj
ekt-mit-klimaaktionspreis-der-vereinten-nationen-ausgezeichnet) wird in einem
weiteren dreijährigen NKI-Projekt „KEECZ – Klima- und energieeffiziente
Caterer und Zentralküchen“ voraussichtlich ab April 2021 auf weitere Schulen
und Kitas übertragen, indem es auf die Erschließung von THG-
Einsparpotentialen durch eine klima- und energieeffiziente Kita- und Schulverpflegung
durch Kita- und Schul-Caterer bzw. zentrale Produktionsküchen abzielt. Partner
sind die Transgourmet OHG, die apetito AG sowie weitere 14 Akteure (u. a.
Vernetzungsstellen sowie kommunale Kita- und Schulverbünde). Das
Konsortium deckt rund 28 Prozent der gesamten bundesdeutschen Kita- und
Schulverpflegung mit rund 1,1 Milliarden Menüs pro Jahr ab.
41. Plant die Bundesregierung Regelungen für eine Straffreiheit bei der
Wegnahme von weggeworfenen noch genießbaren Lebensmitteln zum
Eigenverbrauch oder zur Weitergabe an gemeinnützige Organisationen oder
Verteilstellen („Containern“), und falls nein, warum nicht?
Für eine strafrechtliche Bewertung kommt es immer auf alle Umstände an. Es
ist nur in seltenen Fällen eine Straftat, Lebensmittel aus Müllcontainern zu
nehmen. Weggeworfene Lebensmittel sind oft nicht mehr als fremdes Eigentum
anzusehen. Denn mit dem Wegwerfen von Lebensmitteln kann man sein
Einverständnis zeigen, dass andere Menschen diese an sich nehmen. Die
Eigentumslage kann anders zu beurteilen sein, wenn Container fest verschlossen sind
oder etwa bei Altkleidersammlungen klar ist, dass die Kleider über eine
bestimmte Organisation an Bedürftige gespendet werden sollen. Zudem werden
Diebstähle von Gegenständen, die weniger als 25 Euro wert sind, in der Regel
nur nach einem Strafantrag des Eigentümers verfolgt.
Strafrechtliche Änderungen sind vor diesem Hintergrund derzeit nicht geplant.
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ISSN 0722-8333]