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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Sonderauswertung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu privaten Finanzgeschäften

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

05.11.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2358922.10.2020

Sonderauswertung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu privaten Finanzgeschäften

der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Bernd Reuther, Frank Sitta, Katja Suding, Linda Teuteberg, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Nach Angaben der Bundesregierung hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Sonderauswertung hinsichtlich privater Finanzgeschäfte mit Bezug zu Wirecard, die in den Jahren 2018, 2019 und im ersten Halbjahr 2020 von den BaFin-Beschäftigten angezeigt wurden, eingeleitet (vgl. Bundestagsdrucksache 19/23144).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Sonderauswertung der BaFin in Auftrag gegeben?

2

Ist der Bundesregierung der konkrete Prüfauftrag der Sonderauswertung bekannt, und wenn ja, wie lautet der konkrete Prüfauftrag der Sonderauswertung?

3

Welcher Auslöser bzw. welche Indizien haben nach Kenntnis der Bundesregierung zur Beauftragung der Sonderauswertung geführt?

4

Ist der Bundesregierung bekannt, wer die Sonderauswertung in Auftrag gegeben hat, und wenn ja, durch wen erfolgte der Auftrag?

5

Ist der Bundesregierung bekannt, welche Person oder welche Personen die Sonderauswertung durchführen?

a) Werden nach Kenntnis der Bundesregierung auch externe Prüfer zur Sonderauswertung hinzugezogen?

b) Wie ist nach Einschätzung der Bundesregierung die Unabhängigkeit des oder der mit der Sonderauswertung Beauftragten gewährleistet?

c) Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Vollzeitäquivalente an der Sonderauswertung beteiligt sind?

6

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits zu früheren Zeitpunkten Sonderauswertungen eingeleitet?

a) Falls ja, wie häufig finden derartige Sonderauswertungen statt?

b) Falls ja, ist die oben genannte Sonderauswertung in Art und Umfang mit anderen Sonderauswertungen vergleichbar?

c) Falls ja, gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit Sonderprüfungen, die in Verbindung zu Wirecard standen?

7

Wie viele private Finanzgeschäfte mit Bezug zu Wirecard sind Gegenstand der Sonderauswertung?

a) Wie viele davon entfallen auf das Jahr 2018?

b) Wie viele davon entfallen auf das Jahr 2019?

c) Wie viele davon entfallen auf das Jahr 2020 (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?

8

Liegen der Bundesregierung bereits Kenntnisse vor, dass Mitarbeiter der BaFin private Finanzgeschäfte mit Wirecard-Bezug getätigt haben, welche gegen Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes bzw. der Marktmissbrauchsverordnung verstoßen, und wenn ja, wie viele?

a) Wie viele davon entfallen auf das Jahr 2018?

b) Wie viele davon entfallen auf das Jahr 2019?

c) Wie viele davon entfallen auf das Jahr 2020 (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?

9

Hat die Bundesregierung darüber Kenntnis, ob BaFin-Mitarbeiter private Finanzgeschäfte mit Bezug zu Wirecard nicht bzw. zu spät angezeigt haben?

Welche Konsequenzen haben etwaige nicht erfolgte bzw. zu späte Anzeigen von privaten Finanzgeschäften nach Einschätzung der Bundesregierung zur Folge?

10

Wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung die finalen Ergebnisse der Sonderauswertung vorliegen?

Berlin, den 21. Oktober 2020

Christian Lindner und Fraktion

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