Tätigkeit der Universalschlichtungsstelle in Zeiten von Corona
der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Reginald Hanke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Frank Sitta, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das Zentrum für Schlichtung e. V. als Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle nach § 43 Absatz 1 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) wurde mit Ende des Jahres 2019 nach § 29 VSBG durch den Bund als geeignete anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle mit der Aufgabe der Universalschlichtungsstelle des Bundes beliehen. Dies ist nach Auslaufen des Projekts nach § 43 VSBG notwendig geworden. Das Zentrum für Schlichtung e. V. führt somit seine Tätigkeit als Auffangschlichtungsstelle seit dem 1. Januar 2020 als Universalschlichtungsstelle des Bundes fort. Die Schlichtungsstelle hilft Verbrauchern sowie Unternehmern bei der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten.
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Einsatzmöglichkeiten von Mediationen in Zeiten der COVID-19-Pandemie“ auf Bundestagsdrucksache 19/22390 hat die Bundesregierung dargestellt, dass bei der Universalschlichtungsstelle des Bundes seit Jahresbeginn ein deutlicher Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen ist. So wurde bei den Eingangszahlen nach Angaben der Bundesregierung bereits am 12. Juli 2020 der Gesamtvorjahreswert von 2 046 Anträgen der 2019 als Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle am Zentrum für Schlichtung e. V. tätigen Einrichtung erreicht. Bereits im August 2020 waren seit Jahresbeginn annähernd so viele Schlichtungsanträge (2 427 Anträge) eingegangen wie im Beleihungsvertrag für das gesamte Jahr 2020 (2 500 Anträge) prognostiziert.
Vor dem Hintergrund dieser Angaben ist es fraglich, ob diese Entwicklung im Zusammenhang mit der derzeitigen COVID-19-Pandemie und der daraus resultierenden wirtschaftlichen Folgen steht. Darüber hinaus ist es fraglich, welche Konsequenzen die Bundesregierung aufgrund der gestiegenen Fallzahl zieht, und inwiefern sie einen Bedarf zum Handeln sieht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie viele Anträge sind seit Beginn des Jahres 2020 bei der Universalschlichtungsstelle des Bundes in Kehl eingegangen, und aus welchem Bundesland erfolgte die Antragstellung (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen handelt es sich um Streitigkeiten zwischen Verbrauchern, und in wie vielen Fällen handelt es sich um Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern?
In wie vielen Fällen handelt es sich bei den eingegangenen Anträgen nach Kenntnis der Bundesregierung um Streitigkeiten im Reise- und Tourismusbereich?
Welchem Bereich sind nach Kenntnis der Bundesregierung die sonstigen Anträge zuzuordnen (bitte nach Branche aufschlüsseln)?
Wie viele der seit dem 1. Januar 2020 eingereichten Anträge sind abgelehnt worden, und aus welchem Grund?
In wie vielen Fällen handelt es sich bei den seit dem 1. Januar 2020 eingereichten Anträgen nach Kenntnis der Bundesregierung um grenzüberschreitende Sachverhalte?
Wie viele der seit dem 1. Januar 2020 eingereichten Anträge sind ohne Ergebnis beendet worden, und aus welchem Grund?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Anzahl der erfolgreichen Abschlüsse zu erhöhen, und wenn ja, durch welche konkrete Maßnahme?
Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige Auslastung der Universalschlichtungsstelle betreffend die Anzahl der bei ihr eingegangenen Anträge?
Welche Auswirkungen hat nach Ansicht der Bundesregierung die Anzahl der seit dem 1. Januar 2020 eingegangenen Anträge auf die Dauer ihrer Bearbeitung?
Ist die gestiegene Anzahl der Anträge nach Ansicht der Bundesregierung auf die derzeitige COVID-19-Pandemie zurückzuführen?
Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der gestiegenen Anzahl der Anträge und der COVID-19-Pandemie?
Sieht die Bundesregierung aufgrund der gestiegenen Anzahl der Anträge bei der Universalschlichtungsstelle die Notwendigkeit, Maßnahmen zu ergreifen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die gestiegene Anzahl von Anträgen seit dem 1. Januar 2020 bei der Universalschlichtungsstelle mit den derzeitigen personellen, sachlichen und monetären Mitteln ausreichend bearbeitet werden kann?
Wann sollten alle seit dem 1. Januar 2020 bei der Universalschlichtungsstelle eingereichten Anträge bearbeitet worden sein?