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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Missbrauch beim Kurzarbeitergeld

(insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

12.11.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2372128.10.2020

Missbrauch beim Kurzarbeitergeld

der Abgeordneten Pascal Kober, Michael Theurer, Johannes Vogel, Jens Beeck, Matthias Nölke, Carl-Julius Cronenberg, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Reginald Hanke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Bernd Reuther, Frank Schäffler, Frank Sitta, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

In ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 62 des Abgeordneten Pascal Kober auf Bundestagsdrucksache 19/22831 schreibt die Bundesregierung, die Bundesagentur für Arbeit (BA) verfüge seit März 2020 über eine eigene systematische Erfassung von Missbrauchsfällen. Von März 2020 bis einschließlich August 2020 seien bei der BA rund 2 100 Fälle erfasst worden, die auf möglichen Leistungsmissbrauch beim Kurzarbeitergeld hindeuten. Ein konkreter Verdacht auf Leistungsmissbrauch liege aktuell in 21 Fällen vor. Diese seien den Strafverfolgungsbehörden übergeben worden. Bekannt sei bislang ein finanzieller Schaden von etwa 6,3 Mio. Euro. Die Antwort der Bundesregierung wirft aus Sicht der Fragesteller weitere Fragen auf.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wie hoch ist bei den 21 an die Strafverfolgungsbehörden übergebenen Fällen der jeweilige finanzielle Schaden?

2

Von welchem Datum des Antrags bzw. der Aufdeckung sind die 21 an die Strafverfolgungsbehörden übergebenen Fälle?

3

Aus welchen Agenturen stammen die 21 an die Strafverfolgungsbehörden übergebenen Fälle?

4

Welcher Branche sind die 21 an die Strafverfolgungsbehörden übergebenen Fälle zuzuordnen?

5

Welche Betriebsgröße haben die von den 21 an die Strafverfolgungsbehörden übergebenen Fälle betroffenen Unternehmen (bitte zu Betrieben bis zehn Mitarbeiter, bis 50 Mitarbeiter und mit 250 Mitarbeitern angeben)?

6

In wie vielen der 21 an die Strafverfolgungsbehörden übergebenen Fälle wurde das Verfahren inzwischen eingestellt?

7

Von welchem Datum des Antrags bzw. der Aufdeckung sind die 2 100 Verdachtsfälle (bitte nach Kalenderwochen ausweisen)?

8

Aus welchen Agenturen stammen die 2 100 Verdachtsfälle?

9

Welcher Branche sind die 2 100 Verdachtsfälle zuzuordnen?

10

Welche Betriebsgröße haben die bei den 2 100 Verdachtsfällen betroffenen Unternehmen (bitte zu Betrieben bis zehn Mitarbeiter, bis 50 Mitarbeiter und mit 250 Mitarbeitern angeben)?

11

Nach welchem Verfahren werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Missbrauchsfälle geprüft?

12

Wie werden die Mitarbeiter auf Anwendung des Verfahrens geschult?

13

Wie viele der 6 000 Mitarbeiter, die im Bereich Bearbeitung und Überprüfung von Fällen des Kurzarbeitergeldes beschäftigt sind, wurden auf das Aufdecken von Missbrauch geschult?

14

Welche Technologien werden zur Aufdeckung des Missbrauchs angewendet?

15

In wie vielen Fällen hat sich ein anfänglicher Verdacht als unbegründet erwiesen?

16

In wie vielen Fällen wurden 2020 Anträge von Unternehmen auf Kurzarbeitergeld nicht stattgegeben (bitte auch im Verhältnis zu allen Anträgen angeben)?

Was waren die zehn häufigsten Gründe?

17

Wie stellt die Bundesagentur für Arbeit sicher, dass Veränderungen in der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens fortlaufend bei der Zahlung von Kurzarbeitergeld berücksichtigt werden?

18

Wann wurde zuletzt die Handlungsanweisung an Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit zur Prüfung von Anträgen auf Kurzarbeitergeld in Bezug auf Missbrauch aktualisiert?

19

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Unternehmen, die Kurzarbeitergeld beantragt haben, die Produktion in ausländische Werke verlagern?

Wenn ja, um wie viele Fälle handelt es sich?

Wenn ja, was unternimmt die Bundesagentur für Arbeit gegen eine solch zweckwidrige Praxis?

20

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Unternehmen, die Kurzarbeitergeld beantragt haben, die Produktion in den ausländischen Werken wieder ausweiten, während in deutschen Werken noch Kurzarbeitergeld gezahlt wird?

Wenn ja, um wie viele Fälle handelt es sich?

Wenn ja, was unternimmt die Bundesagentur für Arbeit, damit Fehlanreize durch das Kurzarbeitergeld verhindert werden und stattdessen zuvorderst in Deutschland die Produktion wieder ausgeweitet werden kann?

21

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Mitarbeiter eine ohnehin geplante berufliche Auszeit nehmen, die über das Kurzarbeitergeld finanziert wird?

Wenn ja, um wie viele Fälle handelt es sich?

Wenn ja, was unternimmt die Bundesagentur für Arbeit gegen eine solch zweckwidrige Praxis?

22

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen das beantragte konjunkturelle Kurzarbeitergeld in Wahrheit rein saisonale Gründe hat?

Wenn ja, um wie viele Fälle handelt es sich?

Wenn ja, was unternimmt die Bundesagentur für Arbeit gegen eine solch zweckwidrige Praxis?

23

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in Arbeitgeber die Arbeitnehmer dazu anweisen, in das jeweilige Erfassungssystem das gekürzte Arbeitsende einzutragen, dann aber weiter in Vollzeit zu arbeiten?

Wenn ja, um wie viele Fälle handelt es sich?

Wenn ja, was unternimmt die Bundesagentur für Arbeit gegen eine solch zweckwidrige Praxis?

Berlin, den 21. Oktober 2020

Christian Lindner und Fraktion

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