[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Margarete Bause,
Uwe Kekeritz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/23831 –
Menschenrechtslage in Chile
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Chile galt nach seiner Rückkehr zur Demokratie 1990 lange Zeit als Land mit
funktionierenden rechtsstaatlichen Strukturen und einem hohen
Entwicklungsniveau, wenngleich gekennzeichnet durch hohe Ungleichheit und ein
weitgehend privatisiertes Wirtschafts- und Sozialsystem. Der Rechtsstaat
funktionierte jedoch nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller bei genauem
Hinsehen nur partiell. Verfolgungen und Repressionen betrafen insbesondere
bestimmte Gruppen, wie Mitglieder indigener Völker (vor allem Angehörige
der indigenen Gruppe der Mapuche) und Umweltaktivistinnen und
Umweltaktivisten. Seit den Massenprotesten im Oktober 2019, hat sich die
Menschenrechtslage im Land weiter verschärft: Das Land befand sich bis zum Ausbruch
der COVID-19-Pandemie in einer Phase des politischen Umbruchs, die mit
den Demonstrationen gegen Preiserhöhungen im öffentlichen Nahverkehr
begann und sich schnell in einen breiten Protest gegen die strukturelle soziale
Ungleichheit, das neoliberale Wirtschaftsmodell mit seinem privatisierten
Bildungs-, Gesundheits- und Rentensystem und seiner Verfassung aus der Zeit
der Militärdiktatur verwandelte (
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehe
n/2019-10/chile-proteste-u-bahn-fahrpreise-polizeigewalt/komplettansicht).
Der Ruf nach einer neuen Verfassung wurde bald zur zentralen Forderung.
Nach Massendemonstrationen im ganzen Land, willigte die Regierung
schließlich ein, ein Referendum darüber abzuhalten, ob ein
verfassunggebender Prozess eingeleitet werden solle. Der ursprüngliche Termin im April 2020
wurde aufgrund der Corona-Pandemie auf den 25. Oktober 2020 verschoben.
Internationale Kritik bekam die chilenische Regierung vor allem für ihre
repressive Reaktion auf die Proteste, insbesondere den Einsatz des Militärs und
die massive und systematische Polizeigewalt (
https://taz.de/Polizeigewalt-in-C
hile-laesst-nicht-nach/!5671407/). Die nach Ansicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller massiven Menschenrechtsverletzungen seitens der Polizeikräfte,
die sexuelle Übergriffe, Folter von Verhafteten und Verstümmelungen
einschließen, wurden bis heute nur sehr punktuell aufgearbeitet. Das UN-
Hochkommissariat der Vereinten Nationen, Human Rights Watch, Amnesty
International und die Interamerikanische Menschenrechtskommission haben nach den
massiven Menschenrechtsverletzungen im Kontext der Massenproteste vom
Oktober 2019 Beobachtermissionen nach Chile geschickt, die detaillierte
Vorschläge für notwendige Reformen der Polizei vorlegten.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/24941
19. Wahlperiode 07.12.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 4. Dezember 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Durch die Folgen der Corona-Pandemie verschärfen sich nach Ansicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller gesellschaftliche Ungleichheiten und die
ungleiche Verteilung von Gütern, was strukturell die schwächsten Gruppen
der Gesellschaft weiter benachteiligt. Besonders beunruhigend ist auch die
zunehmende häusliche Gewalt gegen Frauen und Kinder. Die Hotline für Opfer
häuslicher Gewalt verzeichnete im März 2020 eine Steigerung der Zahl der
Anrufe um 70 Prozent (
https://www.statista.com/statistics/1113975/gender-vi
olence-growth-coronavirus-latin-america/). Vor allem Frauen und Mädchen
(insbesondere aus ärmeren sozialen Schichten, Migrantinnen und Indigene)
werden in Chile stark benachteiligt und sind von sexueller Gewalt, ungleichen
Bildungschancen und Benachteiligung betroffen (
https://www.fr.de/panorama/
feminismus-chile-staat-ungleichheit-macho-13766111.html). Im Dezember
2019 erlangten Aktivistinnen in Chile weltweite Aufmerksamkeit mit dem
Protestlied „Un violador en tu camino“, in dem sich Frauen gegen die stark
ausgeprägte sexuelle Gewalt und gegen Femizide im Land wehren. Die
chilenische Polizei versucht das Frauenkollektiv „LasTesis“ mit der Androhung
rechtlicher Maßnahmen einzuschüchtern (
https://pen-international.org/news/c
hile-lawsuits-and-criminalization-of-artists-and-social-movements-demonstrat
e-increasing-censorhip).
Auch die Wasserknappheit im Land verschlimmert die Auswirkungen der
Pandemie: Mehr als 1 Million Chileninnen und Chilenen sind ohne Zugang zu
Trinkwasser und Abwasserversorgung. Wasser ist in Chile fast komplett
privatisiert. Anhaltende Dürren haben die Situation in den letzten Jahren
verschlimmert. Der UN-Sonderberichterstatter für Wasser und Abwasserentsorgung
kritisierte im August 2020, dass Wirtschaftsinteressen das Grundrecht auf Wasser
aushöhlten (
https://en.mercopress.com/2020/08/21/un-water-rights-expert-que
stions-chile-for-placing-economic-development-over-human-rights). Zudem
steht das bereits vor Ausbruch der Pandemie marode Gesundheitssystem im
Land vor dem Zusammenbruch und die Arbeitslosigkeit liegt auf dem
höchsten Wert der letzten zehn Jahre (
https://www.adveniat.de/informieren/aktuelle
s/corona-krise-in-chile/).
Indigene Minderheiten im Land werden strukturell benachteiligt. Dies gilt
besonders für das Volk der Mapuche, das Diskriminierung und Vorurteilen
ausgesetzt ist und dessen angespanntes Verhältnis zum chilenischen Staat von
ungeklärten Landrechts- und Ressourcenkonflikten geprägt ist (
https://www.gfb
v.de/de/informieren/laender-regionen-und-voelker/voelker/mapuche/).
Angehörige des Volkes der Mapuche wurden in den letzten Jahren – unabhängig
von der politischen Ausrichtung der jeweiligen Regierungen – regelmäßig zur
Zielscheibe staatlicher und Polizeigewalt und Repression, inklusive der
Manipulation von Beweismaterial. Trotz eines Urteils des Interamerikanischen
Gerichtshofs für Menschenrechte im Jahr 2014, wendet die chilenische
Regierung weiterhin ein Anti-Terrorismusgesetz aus Zeiten der Militärdiktatur bei
Ermittlungen gegen Mapuche an. Dieses ermöglicht u. a. die Verwendung
anonymer Zeugen, eine lange Geheimhaltung der Ermittlungen sowie
besonders lange Untersuchungshaft.
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Engagement der
chilenischen Regierung zur Umsetzung der von den
Beobachtermissionen erarbeiteten Empfehlungen für Reformen der chilenischen Polizei,
Justiz und Strafverfolgung?
Die chilenische Regierung verfolgt mit Nachdruck die Reform der Polizei zu
einer modernen, den Menschenrechten verpflichteten Bürgerpolizei. Sie hat mit
dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz als Beobachter eine
interministerielle Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Empfehlungen der
Beobachtermissionen eingerichtet. Die chilenische Regierung pflegt mit der Europäischen
Union und ihren Mitgliedstaaten einen regelmäßigen Menschenrechtsdialog.
2. Welche politischen Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der
durch die Corona-Pandemie verschärften humanitären Lage der
Chileninnen und Chilenen sowie Personen ohne chilenische
Staatsbürgerschaft, die sich in Chile aufhalten?
Die Bundesregierung verfolgt die Lageentwicklung in Chile aufmerksam und
pflegt mit der chilenischen Regierung einen vertrauensvollen Dialog. Zur
Linderung der Not der etwa 500.000 venezolanischen Flüchtlinge in Chile hat die
Bundesregierung in Folge der COVID-19-Pandemie ihre Zuwendungen aus
Mitteln der humanitären Hilfe an internationale Organisationen und
Nichtregierungsorganisationen substanziell erhöht.
3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Wasserkrise in
Chile und deren Auswirkungen auf die humanitäre und sanitäre Lage?
In einzelnen Regionen Chiles, vor allem im Norden und Zentrum des Landes,
herrscht seit Jahren auch als Folge des Klimawandels Dürre mit teilweise
erheblichen Konsequenzen für die lokale Bevölkerung, Landwirtschaft und
Bergbau. In besonders von Wasserknappheit betroffenen Regionen konkurrieren
Trinkwasserversorgung und landwirtschaftliche sowie industrielle Nutzer um
die knappen Reserven. Die chilenische Regierung sucht der Wasserknappheit
durch Verbesserung der Infrastruktur, Forschung, Maßnahmen zum
nachhaltigen Umgang mit Wasser und einem strukturierten Dialog mit Wirtschaft und
Zivilgesellschaft zu begegnen. In akut von Wasserknappheit betroffenen
Gebieten werden Notmaßnahmen umgesetzt, darunter eine den Umständen
angepasste Zuteilung von Wasser sowie Lieferungen von Trinkwasser per Lkw.
4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Lage in
Gefängnissen und den Umgang mit den Gefangenen im Zuge der Corona-
Pandemie in Chile, insbesondere über Menschen, die lange ohne Anklage in
Untersuchungshaft verbringen?
Vereinzelt sind Gefängnisse überfüllt, was in Zeiten der Pandemie ein
kritisches Problem ist. Weitergehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
nicht vor.
5. Inwiefern haben nach Kenntnis der Bundesregierung Inhaftierte in Chile
ausreichenden Zugang zu anwaltlicher Beratung sowie zu medizinischer
Versorgung?
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist der Zugang zu anwaltlicher Beratung in
Form von Pflichtverteidigern sowie zu medizinischer Versorgung gewährleistet.
6. Inwieweit fordert die Bundesregierung gegenüber der chilenischen
Regierung die Freilassung von politischen Gefangenen, die sich aufgrund
ihrer Teilnahme an den Protesten von Oktober 2019 in Haft befinden?
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung, die von internationalen Beobachtern
geteilt werden, gibt es keine politischen Gefangenen in Chile.
7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über staatliche
Entschädigungsleistungen für Opfer von Polizeigewalt während der Proteste seit
Oktober 2019?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die polizeilichen
Ermittlungen gegen das Frauenkollektiv „LasTesis“, und wie bewertet die
Bundesregierung die Auswirkungen dieser Ermittlungen in Bezug auf
die Gewährleistung von Frauenrechten, Kunstfreiheit, Meinungs- und
Versammlungsfreiheit?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass gegen Mitglieder von „LasTesis“ in
Chile Strafanzeige wegen des öffentlichen Aufrufs zu Gewalt erstattet wurde. Die
unabhängige chilenische Justiz ermittelt. Auswirkungen auf die genannten
Freiheitsrechte in Chile sind nach Einschätzung der Bundesregierung nicht zu
erwarten.
9. Wie bewertet die Bundesregierung die humanitäre Lage insbesondere
von Frauen und Mädchen insbesondere aus ärmeren sozialen Schichten,
mit migrantischem oder indigenem Hintergrund in Chile, und wie trägt
die Bundesregierung konkret dazu bei, deren Lage in Chile zu
verbessern?
Die Lage von Frauen und Mädchen aus ärmeren sozialen Schichten, mit
Migrations- oder indigenem Hintergrund ist in Chile verbesserungsbedürftig. Dies
wird auch im Rahmen des regelmäßigen Menschenrechtsdialogs der
chilenischen Regierung mit der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten
thematisiert. Die Bundesregierung fördert gezielt Projekte zur Gleichstellung,
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Förderung von Frauenrechten in
Chile. Hierzu wird ergänzend auf die Anlage 1 und auf die Antwort zu Frage 37
verwiesen.
10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Anstieg häuslicher
Gewalt in Chile infolge der Corona-Pandemie, und welche Maßnahmen
werden von der chilenischen Regierung ergriffen, um Frauen und Kinder
in Chile zu schützen?
Der Bundesregierung liegen keine über die Medienberichterstattung
hinausgehenden Erkenntnisse vor.
11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung in Bezug auf sexualisierte
Folter und Gewalt gegen Frauen durch chilenische Sicherheitskräfte
(
https://www.npla.de/thema/tagespolitik/schikane-misshandlungen-sexue
lle-uebergriffe/)?
In Chile gibt es keine systematische oder von staatlicher Seite autorisierte
Folter oder Gewalt gegen Frauen. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von
Fällen, in denen Übergriffe der Sicherheitskräfte nicht von den
Strafverfolgungsbehörden und der unabhängigen chilenischen Justiz untersucht und
verfolgt wurden.
12. Welche konkreten Initiativen ergreift die Bundesregierung zum Schutz
von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern
und der Zivilgesellschaft in Chile?
Es wird auf die als Anlage 1 beigefügte Übersicht verwiesen.
13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung in Bezug auf
Diskriminierung der LGBTIQ*-Community in Chile, und welche konkreten
Maßnahmen werden zu deren Schutz ergriffen?
Chile hat beim Schutz vor Diskriminierung der „Lesbian, Gay, Bisexual,
Transgender und Intersex“ (LGBTI)-Community in den letzten Jahren bedeutende
Fortschritte gemacht, etwa durch die Verabschiedung eines
Nichtdiskriminierungsgesetzes (2012) und eines Gesetzes zur Anerkennung von Gender-
Identitäten (2019). Eine staatliche oder staatlich gesteuerte Diskriminierung von
LGBTI ist nach Kenntnis der Bundesregierung in Chile nicht erkennbar. Die
Lage von LGBTI wird auch beim Menschenrechtsdialog der chilenischen
Regierung mit der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten regelmäßig
thematisiert.
14. Wie werden in Chile nach Kenntnis der Bundesregierung die Rechte
indigener Bevölkerungsgruppen, insbesondere der Mapuche, eingeschränkt
oder durch Maßnahmen des chilenischen Staates tangiert, und wie
reagiert die Bundesregierung darauf?
Die chilenische Regierung pflegt mit der Europäischen Union und ihren
Mitgliedstaaten einen regelmäßigen Menschenrechtsdialog, bei dem auch die
Rechte indigener Bevölkerungsgruppen thematisiert werden. In Chile gibt es
keine gezielte staatliche Diskriminierung gegenüber indigenen
Bevölkerungsgruppen. Problematisch sind jedoch ein latenter Rassismus in der chilenischen
Bevölkerung gegenüber Indigenen und deren fehlende Anerkennung in der
chilenischen Verfassung. Die chilenische Regierung ist diesbezüglich
problembewusst und zu Änderungen bereit. Die Bundesregierung ist zuversichtlich, dass
der mit überwältigender Mehrheit der chilenischen Bevölkerung am 25.
Oktober 2020 beschlossene Verfassungsreformprozess zu grundlegenden
Verbesserungen führen wird.
15. Hat die Bundesregierung in der Vergangenheit gegenüber der
chilenischen Regierung die weiterhin praktizierte Anwendung des Anti-
Terrorgesetzes bei der Strafverfolgung von Mapuche thematisiert?
Falls ja, wann, in welchem Rahmen, und mit welchem Resultat; falls
nein, warum nicht?
Die Anwendung des Anti-Terrorgesetzes war mehrfach Gegenstand des
Staatenüberprüfungsverfahrens im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen
(VN). Die chilenische Regierung ist zur Reform bereit, bestreitet aber, dass das
Gesetz willkürlich gegenüber Indigenen zum Einsatz komme.
16. In welchem Rahmen engagiert sich die Bundesregierung für den Schutz
indigener Rechte und Kultur in Chile?
Die Bundesregierung fördert Projekte zur Stärkung von Bürger- und
Indigenenrechten für ausgewählte Multiplikatoren indigener Gemeinden in der
Mapucheregion Araucanía. Im 2020 geförderten Projekt geht es um die Fortbildung von
ca. 800 Multiplikatoren der Mapuche-Dorfgemeinschaften im Süden von Chile
zur Förderung ihrer Teilnahme am anstehenden Verfassungsprozess.
Im Jahr 2013 förderte die Bundesregierung ein Projekt zur Information über
Indigenenrechte, insbesondere über die Konvention 169 der Internationalen
Arbeitsorganisation mit Gemeinschaften der Lafkenche- und Pewenche-Mapuche
sowie Gemeinschafen der Mapuche in der Region La Araucanía.
17. Wie beurteilt die Bundesregierung die menschenrechtliche Lage der
Mapuche in Gefangenschaft, und welche Kenntnisse hat die
Bundesregierung über den, inzwischen beendeten, Hungerstreik einiger Gefangenen
der Mapuche, insbesondere dem Machi Celestino Córdova Tránsito
(
https://taz.de/Indigenenkonflikt-in-Chile/!5708612/)?
Der Machi Celestino Córdova Tránsito ist in einem rechtsstaatlichen
Gerichtsverfahren wegen Mordes zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden.
Der chilenischen Regierung ist es auch unter Vermittlung der VN, gelungen,
den Machi zur Aufgabe seines Hungerstreiks zu bewegen. Darüber hinaus wird
auf die Antworten zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
18. Wie schätzt die Bundesregierung die Pressefreiheit im Land ein, und
welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Lage von
Journalistinnen bzw. Journalisten und Bloggerinnen bzw. Bloggern in Chile?
Chile ist ein demokratischer Rechtsstaat. Die Pressefreiheit ist gewährleistet. Es
gibt nach Kenntnis der Bundesregierung keine staatliche Repression gegenüber
Journalistinnen und Journalisten oder Aktivistinnen und Aktivisten in den
sozialen Medien.
19. Auf welchen Ebenen und mit welchen thematischen Schwerpunkten hat
die Bundesregierung von der chilenischen Regierung die Einhaltung der
Menschenrechte in den Jahren 2019 und 2020 eingefordert?
Welche Erfolge hat sie dabei erzielt, und waren damit auch
Konditionalitäten verbunden?
Die Bundesregierung hat in Gesprächen mit der chilenischen Regierung auf
Ministerebene ihre Sorge über die Ausschreitungen Ende 2019 und die damit
einhergehenden Berichte über in Rede stehende Übergriffe und
Menschenrechtsverletzungen zum Ausdruck gebracht und unter anderem unabhängige
Untersuchungen der Vorwürfe etwa durch das Büro der Hohen Kommissarin
für Menschenrechte (OHCHR) begrüßt. Die Bundesregierung hat ihre
Erwartung geäußert, dass festgestellte Rechtsverstöße mit rechtsstaatlichen Mitteln
verfolgt werden.
20. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über erforderliche
Sicherheitsvorkehrungen und Bedingungen durch chilenische Behörden, um faire
und freie Wahlen zum Referendum voraussichtlich am 25. Oktober 2020
zu gewährleisten?
Das Referendum am 25. Oktober 2020 hat mit vorbildlicher Organisation und
ohne Beanstandungen stattgefunden. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung,
die von internationalen Beobachtern geteilt wird, handelte es sich um eine freie
und faire Abstimmung, die nach allen geltenden Standards für Abstimmungen
durchgeführt wurde.
21. Wie schätzt die Bundesregierung die Beteiligungsmöglichkeiten aller
gesellschaftlichen Gruppen, wie beispielweise von inhaftierten Personen,
am Verfassungsreferendum am 25. Oktober 2020 ein?
Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen. Weitergehende Erkenntnisse
liegen der Bundesregierung nicht vor.
22. Inwiefern gewährleistet Chile nach Kenntnis der Bundesregierung die
Kinderrechte gemäß der UN-Kinderrechtskonvention, und welche
Maßnahmen ergreift die chilenische Regierung, um den Schutz von
Kinderrechten sicherzustellen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung bestehen keine Hinweise, dass Chile
seinen Verpflichtungen aus der VN-Kinderrechtskonvention nicht nachkommt.
Chile erfuhr im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen im Rahmen des
universellen Staatenüberprüfungsverfahrens am 22. Januar 2019 besondere
Anerkennung für die Einrichtung einer Ombudsperson für Kinder und eines
Staatssekretariats für Kinder und Kinderrechte.
23. Inwiefern setzt Chile nach Kenntnis der Bundesregierung das Recht auf
Bildung um?
Das Recht auf Bildung ist in Chile verfassungsmäßig garantiert (Artikel 19 der
Verfassung der Republik Chile). Der Zugang zu qualitativ hochwertiger
Bildung ist teilweise abhängig von wirtschaftlichen Möglichkeiten und somit
Spiegelbild der bekannten sozialen Ungleichgewichte. Der Zugang zu Bildung
war eines der zentralen Themen der im Oktober 2019 ausgebrochenen Proteste.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass dieses Thema Gegenstand des in
Kürze beginnenden Verfassungsprozesses sein wird.
24. Wie schätzt die Bundesregierung den bisherigen Erfolg des seit 2003
bestehenden Assoziierungsabkommens zwischen Chile und der EU ein,
und welche Verbesserung der Beziehungen werden von der
Bundesregierung durch die laufenden Neuverhandlungen erwartet?
Die Beziehungen zwischen der EU und Chile sind traditionell gut. Sie basieren
auf gemeinsamem kulturellem Erbe, engen historischen, politischen und
wirtschaftlichen Beziehungen, Eintreten für gemeinsame Werte wie Wahrung der
Grundsätze der Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Engagement für
Multilateralismus und Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit. Das
Assoziierungsabkommen EU-Chile stellt ein Bekenntnis zu diesen Gemeinsamkeiten dar und
hat zu einer weiteren Intensivierung und Stärkung der bilateralen Beziehungen
zwischen der EU und Chile geführt.
Die Neuverhandlungen zielen darauf ab, den Geltungsbereich des
Assoziierungsabkommens zu erweitern und an die neuen politischen und
wirtschaftlichen Herausforderungen auf globaler Ebene anzupassen. Auf die Antwort zu
Frage 25 wird verwiesen.
Die EU und Chile sind an einem umfassenden und ambitionierten modernen
Handelsteil als Bestandteil des Assoziierungsabkommens interessiert. Dieses
soll die aktuellen Entwicklungen der Handelspolitik berücksichtigen,
insbesondere die zwischenzeitlich geschlossenen oder sich in Verhandlung befindenden
Handelsabkommen der EU und Chile mit Drittländern, die über das bestehende
EU-Chile-Assoziierungsabkommen hinausgehen.
25. Inwiefern sind Fragen der Stärkung von Menschenrechten (insbesondere
auch im Bereich des Grundrechts auf Wasser) und Umweltstandards
Bestandteil der Neuverhandlungen des Abkommens, und inwiefern wird
sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dies verbindlich und
sanktionsbewährt im Abkommen zu verankern?
Das EU-Chile-Assoziierungsabkommen sieht die Förderung, Verbreitung,
Weiterentwicklung und gemeinsame Verteidigung demokratischer
Wertvorstellungen wie die Achtung der Menschenrechte, die Freiheit des Einzelnen und das
Rechtsstaatsprinzips als Fundament einer demokratischen Gesellschaft vor.
Die Bundesregierung unterstützt die Europäische Kommission in ihrem
Bemühen, auf Grundlage des Verhandlungsmandats ein ehrgeiziges und modernes
Nachhaltigkeitskapitel mit Chile zu vereinbaren. Die Modernisierung des
Abkommens soll mit dem Grundsatz im Einklang stehen, nachhaltige Entwicklung
als ein übergeordnetes Ziel der Vertragsparteien anzuerkennen. Das Abkommen
soll auch der Entschlossenheit der Vertragsparteien Rechnung tragen, den
Handel und die ausländischen Direktinvestitionen nicht durch Abschwächung der
eigenen Rechtsvorschriften und Normen in den Bereichen Umweltschutz,
Arbeitsrecht, Kernarbeitsnormen und Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
zu fördern, sondern durch Verbesserung der einschlägigen Gesetze und
Politikmaßnahmen für einen verstärkten Umwelt- und Arbeitsschutz zu sorgen.
Das Nachhaltigkeitskapitel des Handelsteils ist verbindlich und enthält einen
dialogbasierten Durchsetzungsmechanismus. Der mit dem Abkommen
einhergehende institutionalisierte Dialog stellt insbesondere für die Umwelt- und
Klimadebatte ein wichtiges Instrument und eine Plattform dar. Die Europäische
Kommission tritt nach einem umfassenden Konsultationsverfahren für die
Beibehaltung und bessere Nutzung des dialogorientierten
Durchsetzungsmechanismus in allen EU-Freihandelsabkommen ein. Basierend auf einem öffentlichen
Hintergrundpapier vom 26. Februar 2018 hat sie einen 15-Punkte-Aktionsplan
entwickelt (u. a. Stärkung der zivilgesellschaftlichen Mitwirkungsrechte und
verbesserte Transparenz des Beschwerde-/Streitschlichtungsmechanismus). Mit
der Schaffung des Amtes eines „Chief Trade Enforcement Officers“ wird die
Umsetzung von Nachhaltigkeitsbestimmungen weiter gestärkt. Die
Bundesregierung hat vorgeschlagen, dass die Europäische Kommission weitere
Reaktionsmöglichkeiten in einer „modelling exercise“ überprüft.
26. Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand der Wissenschaftsfreiheit
in Chile, und welche Aktivitäten entfaltet Deutschland im Zuge der
Wissenschaftsbeziehungen zum Schutz und zur Verbesserung der
Wissenschaftsfreiheit?
Nach Einschätzung der Bundesregierung ist die Wissenschaftsfreiheit in Chile
gewährleistet.
27. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Situation von
Migrantinnen und Migranten, Geflüchteten und Asylsuchenden in Chile?
28. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die humanitäre Lage
Geflüchteter und Asylsuchender in Chile infolge der Corona-Pandemie?
Die Fragen 27 und 28 werden zusammen beantwortet.
Nach Einschätzung der Bundesregierung werden Migrantinnen/Migranten,
Geflüchtete und Asylsuchende in Chile durch staatliche Stellen nicht systematisch
benachteiligt oder diskriminiert. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass dieser
Personenkreis ähnlich wie in den anderen Ländern der Region stärker von den
wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie betroffen ist als die
Allgemeinbevölkerung. Die Bundesregierung hat seit 2019 insgesamt 33,1 Mio.
Euro aus Mitteln der humanitären Hilfe zur Bewältigung der humanitären
Folgen der aktuellen Migrationskrise in der Region zugesagt.
29. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Arbeitsfähigkeit
europäischer und deutscher Organisationen in Chile?
Von den derzeitigen allgemeinen pandemiebedingten, weltweiten
Einschränkungen abgesehen ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Arbeitsfähigkeit
europäischer und deutscher Organisationen in Chile nicht einschränkt.
30. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gewährleistung
von Arbeitnehmerrechten in Chile?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind Arbeitnehmerrechte in Chile
gewährleistet.
31. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um in Chile
tätige deutsche Unternehmen zur Einhaltung von Menschrechts-, Sozial-
und Umweltstandards inklusive des Rechts auf Wasser zu bewegen (bitte
detailliert auflisten)?
Die Bundesregierung hat 2016 mit dem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft
und Menschenrechte (NAP) die klare Erwartungshaltung festgeschrieben, dass
Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Verantwortung auch entlang ihrer
globalen Lieferketten gerecht werden. Diese Erwartung gilt sektor- und
länderübergreifend und umfasst auch den Bezug von Vorprodukten aus dem Ausland.
In der Folge der Ergebnisse des sogenannten „NAP-Monitorings“, das gezeigt
hat, dass der freiwillige Ansatz in Bezug auf die Umsetzung der
menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht durch Unternehmen hinter den Erwartungen
zurückgeblieben ist, erarbeitet die Bundesregierung derzeit in Umsetzung des
Koalitionsvertrags Eckpunkte zu einer verbindlichen Regelung unter anderem
der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen entlang der
Lieferkette. Diese Beratungen sind noch nicht abgeschlossen.
Die Bundesregierung setzt sich speziell für die Rechte auf Wasser und
Sanitärversorgung auch in der VN-Generalversammlung und im Menschenrechtsrat
ein und bringt dort gemeinsam mit Spanien Resolutionen zu diesem Thema ein.
Durch diese Resolutionen werden die Rechte auf sauberes Wasser und
Sanitärversorgung kontinuierlich weiterentwickelt und gestärkt. In den Resolutionen
werden auch die Verantwortung des Privatsektors sowie das Erfordernis
effektiver Rechtsschutzmechanismen bei Verletzungen der Rechte auf Wasser und
Sanitärversorgung thematisiert.
32. Wie ist der aktuelle Stand des Alto-Maipo-Staudamm-Projektes, bei dem
auch die KfW-Ipex Bank beteiligt ist, und welche ggf. zusätzlichen
flankierenden sozial-ökologischen Ausgleichsmaßnahmen wurden seit 2018
beim Bau des Alto-Maipo-Staudamms nach massiver
zivilgesellschaftlicher Kritik und nach Bedenken aus der Wissenschaft vor Ort umgesetzt
(siehe auch Bundestagsdrucksache 18/11996 Antwort zu Frage 18)?
Die KfW IPEX-Bank ist seit Mai 2018 kein Kreditgeber des Alto Maipo
Laufwasserkraftwerkprojekts mehr. Der Bundesregierung liegen keine
Informationen über die Umsetzung einzelner sozial-ökologischer Ausgleichsmaßnahmen
seit 2018 vor.
33. Inwieweit entsprechen die von der Bundesregierung mit öffentlichen
Mitteln, Absicherungen oder Bürgschaften geförderten Vorhaben in
Chile unter deutscher Beteiligung oder Beteiligung deutscher Unternehmen
den klimapolitischen Anforderungen des Pariser Klimaabkommens, falls
nein, warum nicht, bzw. auf welche Vorhaben trifft dies nicht zu?
Das Übereinkommen von Paris zum Klimaschutz wurde zwischen den
Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen vereinbart
und umfasst Zielsetzungen für den Bereich der Minderung, Anpassung und
Finanzierung. Die Umsetzung erfolgt im Wesentlichen über nationale Strategien
wie Klimaschutzpläne. Die EU-Kommission hat einen Prozess zur Ausrichtung
der Exportabsicherung an den Zielen des Pariser Abkommens und der Agenda
2030 eingeleitet.
Die Pflicht sicherzustellen, dass Vorhaben in Chile im Einklang mit dem
chilenischen Klimaschutzplan und den klimapolitischen Anforderungen des Pariser
Klimaabkommens stehen, obliegt in erster Linie den chilenischen Behörden.
Dies gilt auch für Vorhaben, die Bestimmungsort von mit Exportkreditgarantien
(EKG) abgesicherten Lieferungen und Leistungen sind, mit
Investitionsgarantien (DIA) abgesichert oder mit Garantien für ungebundene Finanzkredite
(UFK) unterstützt werden. Bei EKG-, DIA- und UFK-Anträgen ab bestimmter
Höhe oder Risikoklassifikation erfolgt jedoch zusätzlich eine vertiefte Prüfung
der Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekte nach IFC-Performance
Standard.
Die für die EU geltenden OECD-Anforderungen sehen für EKG
Deckungserleichterungen für klimafreundliche Lieferungen und Leistungen („Sector
Understanding on Export Credits for Renewable Energy, Climate Change
Mitigation and Adaption, and Water Projects“) sowie Deckungseinschränkungen für
Kohlekraftwerke („Sector Understanding on Export Credits for Coal Fired
Electricity Generation Projects“) vor. Die Bundesregierung geht seit Juli 2020
über diese Vereinbarungen hinaus. Sie hat sowohl erleichterte
Deckungsmöglichkeiten für Geschäfte im Bereich der erneuerbaren Energien
(Sonderinitiative Erneuerbare Energien) als auch eingeschränkte Deckungsmöglichkeiten für
bestimmte klimaschädliche Geschäfte (direkte Lieferungen und Leistungen für
den Bau neuer oder die Erweiterung bestehender Kohlekraftwerke sowie
Geschäfte im Zusammenhang mit dem routinemäßigen Ablassen und Abfackeln
von Begleitgas bei der Erdölförderung) beschlossen. Diese Vereinbarungen
gelten auch in Chile.
Im Juli 2020 hat die Bundesregierung beschlossen, dass mittelfristig die
Deckungskonditionen bei weiteren EKG- und UFK-Geschäften in Abhängigkeit
von Klimaauswirkungen eines Vorhabens erleichtert oder erschwert werden
sollen.
34. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Zensur von Internet, Online-
Medien oder sozialen Netzwerken in Chile?
Nach Erkenntnis der Bundesregierung gibt es keine Zensur im Sinne der
Fragestellung.
35. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Lage des
Gesundheitssystems in Chile, und konnten nach ihrem Kenntnisstand
durch die Corona-Pandemie strukturelle Überforderungen des
Gesundheitssektors festgestellt werden?
Die chilenische Regierung hat frühzeitig Maßnahmen ergriffen, um das
Gesundheitssystem für die Pandemie zu rüsten, darunter die Beschaffung
notfallmedizinischer Ausrüstung und die Unterstellung notfallmedizinischer
Ressourcen privater Gesundheitsdienstleister unter staatliche Verwaltung. Wie in vielen
Ländern weltweit kam es während des Höhepunkts der ersten Infektionswelle
zu punktuellen Überlastungen der Krankenhäuser, denen die Regierung auch
durch die Verlegung von Patienten zu begegnen versuchte. Darüber hinaus
bestehen regionale Unterschiede in der Dichte der Gesundheitsversorgung, wovon
in erster Linie ländliche Regionen betroffen sind. Nach Einschätzung der
Bundesregierung ist das Gesundheitssystem durch die Corona-Pandemie nicht
strukturell überlastet.
36. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zugang zu
medizinischen Gütern und Ressourcen in Chile, und inwiefern gibt es nach
Kenntnis der Bundesregierung eine Benachteiligung von Minderheiten
beim Zugang zu medizinischer Versorgung?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die gezielte
Benachteiligung von Minderheiten beim Zugang zu medizinischer Versorgung vor. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 35 verwiesen.
37. Zu welchen konkreten Initiativen arbeitet die Bundesregierung mit der
chilenischen Regierung im Rahmen der 2019 ins Leben gerufenen
Lateinamerikainitiative zusammen, welche menschenrechtspolitischen
Aspekte spielen dabei eine Rolle, und welche Ergebnisse wurden dabei
bereits erzielt?
Eine zentrale Säule der Lateinamerika- und Karibik-Initiative ist das
Frauennetzwerk „Unidas“ zwischen Lateinamerika, der Karibik und Deutschland. Mit
ihm werden starke zivilgesellschaftliche Partner und Partnerinnen
zusammengebracht, die sich für chancengleiche Gesellschaften einsetzen. Unidas fördert
mit Mitteln des Auswärtigen Amts in Kooperation mit dem Programm zivik
des Instituts für Auslandsbeziehungen zwei Projekte in Chile: „Women
constituents: Gender and representation, the challenges of the process towards a new
constitution“ sowie als Gemeinschaftsprojekt mit Bolivien und Brasilien
„Capturing Inequalities to plan for lasting peace“.
Im Rahmen der Lateinamerika- und Karibik-Initiative des Auswärtigen Amts
wird derzeit ein Rechtsstaatsprojekt zur Stärkung der Strafverfolgungskette mit
folgenden thematischen Schwerpunkten initiiert: Opferorientierung in Fällen
von häuslicher Gewalt, Koordination zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei
im Ermittlungsverfahren, einstweilige Maßnahmen zur Sicherung der
Durchführung des Strafverfahrens und Beweiswürdigung.
38. Welche Genehmigungen für Rüstungsexporte nach Chile hat die
Bundesregierung seit Anfang 2019 gewährt?
a) Um welche Rüstungsgüter handelt es sich konkret (bitte alphabetisch
auflisten)?
b) Welches Volumen hatten die einzelnen Exportgenehmigungen (bitte
einzeln aufschlüsseln)?
Der Umfang der nationalen Genehmigungspflichten für die Ausfuhr von
Rüstungsgütern richtet sich nach der Ausfuhrliste, dem Anhang AL zur
Außenwirtschaftsverordnung. Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste enthält eine Liste mit
Güterbeschreibungen für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial, nach der die
exportkontrollrechtliche Klassifizierung der Rüstungsgüter vorgenommen wird.
Auf Grundlage dieser Klassifizierung erfolgt auch die Auswertung der
Genehmigungsdaten. Durch einen Abgleich der Ausfuhrliste mit den in der
nachstehenden Auswertung aufgeführten Ausfuhrlistenpositionen (AL-Position)
können die konkreten Rüstungsgüter identifiziert werden.
Es wurde der Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 2. November 2020
ausgewertet. Bei den Angaben für Genehmigungszahlen und Genehmigungswerte
aus dem Jahr 2020 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch
Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können. Die angegebene
Anzahl der Genehmigungen bezieht sich jeweils auf die entsprechenden AL-
Positionen. Eine Genehmigung kann dabei Güter mehrerer AL-Positionen
umfassen.
Jahr AL-Position Anzahl der Genehmigungen Gesamtwert in Euro
2019 A0001 13 91.703
A0002 1 *
A0003 1 *
A0004 6 792.394
A0005 4 1.122.842
A0006 32 3.250.604
A0008 6 1.420
A0009 23 18.656.295
A0010 3 103.512
A0011 3 413.557
A0015 1 *
A0016 1 *
A0018 1 *
A0021 6 422.016
A0022 4 1.298.000
2020 A0001 3 9.179
A0003 2 24.107
A0004 1 *
A0005 2 6.272.200
A0006 10 539.766
A0007 2 1.814
A0009 10 3.800.971
A0011 4 264.065
A0015 1 *
A0018 2 2.200
A0021 3 10.802
A0022 1 *
* Die Bundesregierung folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014
(BVerfGE 137, 185) und sieht zur Gewährleistung des Schutzes von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen von Wertangaben für einzelne Genehmigungen ab, wenn diese Angaben Rückschlüsse
auf die Preisgestaltung von Gütern der exportierenden Unternehmen ermöglichen können.
39. Welche Anträge auf Rüstungsexporte nach Chile hat die
Bundesregierung seit Anfang 2019 abgelehnt?
a) Um welche Rüstungsgüter handelt es sich konkret (bitte alphabetisch
auflisten)?
b) Welches Volumen hatten die einzelnen Anträge auf
Exportgenehmigung (bitte einzeln aufschlüsseln)?
c) Mit welcher Begründung erfolgte die jeweilige Ablehnung (bitte
einzeln aufschlüsseln)?
40. Wie viele Anträge auf Rüstungsexporte nach Chile sind nach Kenntnis
der Bundesregierung momentan noch anhängig?
a) Um welche Rüstungsgüter handelt es sich konkret (bitte alphabetisch
auflisten)?
b) Welches Volumen hatten die einzelnen Exportgenehmigungen (bitte
einzeln aufschlüsseln)?
Die Fragen 39 bis 40b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung unterrichtet nach den Feststellungen des
Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) für
den Bereich der Rüstungsexportkontrolle über abschließende positive
Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten von genehmigten
Ausfuhrvorhaben, d. h. Art und Anzahl der Rüstungsgüter, das Endempfängerland und das
Gesamtvolumen. Die Bundesregierung folgt den Vorgaben des Urteils und sieht
von weitergehenden Auskünften ab. Dies umfasst Angaben zu abgelehnten und
noch nicht beschiedenen Anträgen.
41. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn
Jahren Ausfuhrgenehmigungen für Ausrüstungsgegenstände und/oder
sogenannte „Dual-use“-Güter für Polizei und Sicherheitskräfte nach Chile aus
Deutschland erteilt worden, und wenn ja, wann, und welche (bitte unter
Angabe der Bezeichnung des Exportguts, des Wertes und Ausfuhrdatums
auflisten)?
Zur Beantwortung der Frage wurden die Positionen des Anhangs I der Dual-
Use-Verordnung (EG) Nr. 428/2009 für den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis
zum 5. November 2020 händisch ausgewertet. Eine automatisierte Auswertung
der Fragestellung ist nicht möglich. Die händischen Auswertungen erheben
Anspruch weder auf Vollständigkeit noch auf Reproduzierbarkeit. Bei den
Genehmigungszahlen und Genehmigungswerten aus dem Jahr 2020 handelt es sich
um vorläufige Angaben, die sich durch Berichtigungen und Fehlerkorrekturen
noch verändern können. Danach wurden folgende Genehmigungen für die
Ausfuhr von Dual-Use-Gütern an die Polizei und Sicherheitskräfte in Chile erteilt:
Jahr Güterbeschreibung Wert in Euro
2012 Kommunikationssoftware 3.326
Daten zu tatsächlichen Ausfuhren von Dual-Use-Gütern liegen der
Bundesregierung nicht vor.
a) Wurden für derartige Exporte durch die Bundesregierung
Exportgarantien übernommen?
Für den Warenbereich Sicherheits-/Überwachungstechnologie und/oder
Auslandskunden aus dem Polizeibereich wurden seit dem Jahr 2010 keine
Exportkreditgarantien für Exporte nach Chile übernommen.
b) Aus welchen anderen europäischen Ländern sind nach Kenntnis der
Bundesregierung entsprechende Exporte genehmigt bzw. durchgeführt
worden?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse zu entsprechenden Exporten anderer
europäischer Länder nach Chile.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/24941
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ISSN 0722-8333]