Erleichterungen für Unternehmen durch Stundungen, Steuersenkungen und Garantien im Rahmen der Corona-Pandemie
der Abgeordneten Claudia Müller, Anja Hajduk, Dr. Danyal Bayaz, Stefan Schmidt, Lisa Paus, Dieter Janecek, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mehrere Sondermaßnahmen, welche die Bundesregierung im Rahmen der Corona-Pandemie in Bezug auf die Mehrwertsteuer beschlossen hatte, laufen zum Ende des Jahres 2020 oder später aus. So ist die Möglichkeit der zinsfreien Stundung der Umsatz-, Einkommen-, Körperschaft-, Kirchen-, Kfz- sowie Gewerbesteuer bis Ende 2020 befristet. Für Speisen in der Gastronomie gilt danach bis zum 31. Juni 2021 der reduzierte Steuersatz von 7 Prozent. Darüber hinaus ist bis dahin die befristet eingeräumte Möglichkeit einer vereinfachten Stundung für die Beitragsschuldner der gesetzlichen Krankenversicherungen ausgelaufen; sofern Arbeitgeber erstmalig ab 1. Oktober 2020 einen Stundungsantrag stellen, gilt also wieder das „Regelverfahren“, d. h. es sind von den Einzugsstellen Stundungszinsen zu berechnen und mit den Arbeitgebern Sicherheitsleistungen zu vereinbaren. Auch die Aufforderung an die Finanzämter durch das Bundesministerium der Finanzen, von der Vollstreckung rückständiger Steuerschulden und entsprechender Säumniszuschläge abzusehen, läuft zum Jahresende aus.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Auswirkungen die Steuerstundungen und Steuerreduzierungen hatten und inwiefern es angesichts der andauernden Pandemie sinnvoll ist, die steuerlichen Hilfen über 2020 hinaus zu gewähren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
In welchen Umfang haben Kleinst-, kleine, mittlere und große Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung die zinslose Stundung der Umsatz-, Einkommen-, Körperschaft-, Kirchen-, Kfz- sowie Gewerbesteuer genutzt (bitte nach Steuerart in absoluten Zahlen und in Prozent zum Gesamtumfang des jeweiligen Steueraufkommens angeben)?
Wie viele Steuerpflichtige haben nach Kenntnis der Bundesregierung Anträge auf die in Frage 1 genannten Steuerstundungen eingereicht, und wie viele davon wurden bewilligt bzw. abgelehnt?
Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung sowohl die gestellten, bewilligten und abgelehnten Anträge als auch die gestundeten Beträge auf die unterschiedlichen Branchen?
Wie viele der bisher gestundeten Steuerbeträge werden nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum Jahresende fällig, und wie viel der gestundeten Beträge werden nach den bei der Antragstellung mit den Steuerpflichtigen vereinbarten Zahlungsmodalitäten bis zum 31. März, 30. Juni und 30. September 2021 fällig?
Wie bewertet die Bundesregierung anhand der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung sowie des aktuellen Pandemieverlaufs die Fähigkeit der Unternehmen, die in Frage 1 genannten Steuerstundungen gemäß den in Frage 4 erfragten Fälligkeiten einzuhalten?
Gibt es konkrete Pläne der Bundesregierung, die Möglichkeit zur zinslosen Stundung der Umsatz-, Einkommen-, Körperschaft- und Kfz-Steuer über den 31. Dezember 2020 hinaus zu verlängern oder zu beenden (bitte für jede Steuerart einzeln aufführen und bitte begründen)?
Für wann plant die Bundesregierung die Bekanntgabe, ob die in Frage 1 genannten zinslosen Stundungsmöglichkeiten fortgeführt werden sollen, damit Unternehmen, Finanzämter und Selbstständige sich darauf vorbereiten können?
Für den Fall, dass die Bundesregierung nicht plant, die Stundungsmöglichkeiten zu verlängern, hält die Bundesregierung es für sinnvoll, generelle Regelungen für die Zahlung, Zinshöhe und Stundung vorzugeben, damit Unternehmen und Finanzämter nicht in vielen tausenden Fällen in Einzelverhandlungen treten müssen?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, in welchem Umfang vollstreckungsrechtliche Erleichterungen, insbesondere das Aussetzen der Vollstreckung rückständiger Steuerschulden und der Verzicht auf Säumniszuschläge, durch die Finanzämter genutzt wurden (siehe https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/2020-04-01-FAQ_Corona_Steuern_Anlage.pdf?__blob=publicationFile&v=29)?
Plant das Bundesfinanzministerium, die vollstreckungsrechtlichen Erleichterungen über den 31. Dezember 2020 hinaus zu verlängern, also auch länger von der Vollstreckung rückständiger Steuerschulden und entsprechender Säumniszuschläge abzusehen (bitte begründen)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der Mehrwertsteuersenkung von 19 Prozent auf 16 Prozent und von 7 Prozent auf 5 Prozent, und teilt die Bundesregierung die Kritik, die in der Gemeinschaftsdiagnose ab S. 73 geäußert wurde (http://gemeinschaftsdiagnose.de/wp-content/uploads/2020/10/GDH2020_Druckfahne_Gesamtdokument_V3.pdf), dass von der Senkung nicht vorrangig diejenigen Wirtschaftsbereiche profitieren, in denen die Pandemie weiterhin zu Umsatzeinbußen führt; die Förderung dort besonders hoch ist, wo hohe und stabile Einkommen hohe Konsumausgaben ermöglichen; die Mehrwertsteuersenkung im Vergleich zu anderen Maßnahmen eine geringe Wirkung entfacht, zu einem Wiederanstieg des Infektionsgeschehens führen könnte; sowie ein erheblicher bürokratischer Mehraufwand damit für die Unternehmen einhergeht?
Plant die Bundesregierung eine Verlängerung der reduzierten Mehrwertsteuersätze über den 31. Dezember 2020 hinaus (bitte begründen)?
Hält die Bundesregierung es für geboten, Unternehmen oder bestimmten Gruppen von Unternehmen Übergangsfristen für die Umsetzung der Wiedererhöhung der Mehrwertsteuer zu gewähren (bitte begründen)?
Zu Steuerausfällen in welcher Höhe hat die Senkung der Mehrwertsteuer für Speisen bisher geführt (bitte monatlich sowie prozentual im Vergleich zu dem Gesamtaufkommen ohne Senkung angeben)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die in Frage 14 genannte Senkung zu einer Auswirkung auf die Verbraucherpreise oder zu höheren Besucherzahlen in Speiselokalen geführt hat?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der durch die Corona-Pandemie geschlossenen Restaurants und Gaststätten, und welchen prozentualen Anteil diese Schließungen an der Gesamtzahl der Restaurants einnehmen?
Von welchen durchschnittlichen finanziellen Auswirkungen geht die Bundesregierung durch die in Frage 14 genannte Senkung für ein durchschnittliches Restaurant in den vergangenen Monaten aus, unter der Annahme, dass die Senkung nicht an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wurde (bitte in absoluten und prozentualen Zahlen vom Gesamtumsatz angeben, sowie welche Annahmen für ein durchschnittliches Restaurant zugrunde gelegt wurden)?
Plant die Bundesregierung, die in Frage 14 genannte Senkung über den 30. Juni 2021 hinaus zu verlängern (bitte begründen)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchem Umfang die vereinfachte Stundung von Beiträgen zu den Sozialversicherungen von Kleinst-, kleinen, mittleren und großen Unternehmen genutzt wurde, wenn ja, welche (bitte prozentual zum Gesamtumfang und in absoluten Zahlen pro Monat angeben), und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, die befristet eingeräumte Möglichkeit einer vereinfachten Stundung für Beitragsschuldner der gesetzlichen Krankenversicherungen zu erneuern, damit die Einzugsstellen keine Stundungszinsen mehr berechnen und mit den Arbeitgebern keine Sicherheitsleistungen bei Stundungen mehr vereinbaren müssen?
In welcher Höhe wurde der Schutzschirm des Bundes für Warenkreditversicherungen in Anspruch genommen, in welcher Höhe hat der Bund hier Prämien vereinnahmt, und plant die Bundesregierung, den Schutzschirm über den 31. Dezember 2020 hinaus zu verlängern?