Arbeitsschutz im Homeoffice
der Abgeordneten Matthias Nölke, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Dr. Gero Clemens Hocker, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Alexander Müller, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Während der Corona-Pandemie hat das Arbeiten mobil und im Homeoffice zunehmende Bedeutung erlangt (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1140049/umfrage/corona-krise-homeoffice-nutzung-und-potenzial/), und es zeichnet sich ab, dass Homeoffice- und mobile Arbeit auch zukünftig eine große Rolle in der Arbeitswelt spielen werden, Experten sprechen gar von einer neuen Normalität (https://www.dw.com/de/das-homeoffice-bleibt-uns-erhalten/a-54517688). Im Rahmen der Fürsorgepflicht ist der Arbeitgeber sogar grundsätzlich verpflichtet, Beschäftigte ins Homeoffice zu schicken, wenn eine hohe Gefährdungslage für die Gesundheit der Beschäftigten vorliegt (Günther/Böglmüller: COVID-19-Pandemie und Home-Office, Arbeitsrecht Aktuell 2020, S. 187).
Fraglich ist, inwieweit diese Entwicklung auch bei Bundesregierung, Bundesministerien sowie Bundesbehörden mitvollzogen wurde und welche Maßnahmen ergriffen werden, um Ausstattung, Unfallschutz und Arbeitsplatzsicherheit gemäß den Empfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Coronavirus/FAQ/06-FAQ_node.html) zu gewährleisten.
Rechtlich finden die Durchsetzung und Überwachung arbeitsschutzrechtlicher Anforderungen ihre Grenzen im Grundgesetz (GG). Artikel 13 GG schützt die Unverletzlichkeit der Wohnung und bedeutet ein Zutrittsverbot in die privaten Räumlichkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wenn es nicht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wurde.
§ 2 Absatz 7 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVO) definiert, wann es sich um eine häusliche Telearbeit im Sinne der Vorschrift handelt. Danach müsste der Arbeitgeber den Arbeitsplatz technisch und mit Mobiliar etc. eingerichtet haben und eine vertragliche Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer getroffen haben. Während der Corona-Pandemie sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer allerdings sehr schnell ohne jegliche Vorkehrungen ins „Homeoffice“, bzw. in die mobile Arbeit gewechselt, sodass die Arbeitsstättenverordnung in der Regel nicht zur Anwendung kommt. Wer nur mit einem Laptop ausgestattet an seinem privaten Tisch und Stuhl zu Hause arbeitet, hat keinen eingerichteten Telearbeitsplatz im Sinne der ArbStättVO.
Um den Arbeitsschutz beim mobilen Arbeiten trotzdem sicherzustellen, muss der Arbeitgeber gezielt Hinweise und Informationen über die Ausgestaltung des Arbeitsplatzes an die Beschäftigten geben. Die Mindesteinflussnahme des Arbeitgebers beschränkt sich daher auf reine Organisations- und Hinweispflichten.
Es ist insofern jedoch auch fraglich, inwiefern die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen hat, die über reine Organisations- und Hinweispflichten hinausgehen. Es hat zu diesem Thema bereits mehrfach Kleine Anfragen im April und Mai 2020 gegeben (Bundestagsdrucksachen 19/18907, 19/19170). In der Zwischenzeit müssten der Bundesregierung aber weitergehende und genauere Zahlen zu mobiler und Homeoffice-Arbeit vorliegen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie viele Personen waren in den Monaten März bis Oktober 2020 bei der Bundesregierung, bei den Bundesministerien und den Bundesbehörden beschäftigt (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?
Wie viele dieser Beschäftigten haben in den Monaten März bis Oktober 2020 ganz oder teilweise zu Hause gearbeitet?
a) Wie viele davon haben dies bereits vor der Corona-Pandemie getan (bitte nach Telearbeitsplätzen nach § 2 Absatz 7 ArbStättVO und mobiler Arbeit aufschlüsseln)?
b) Wie viele davon sind aufgrund der Corona-Pandemie zur mobilen Arbeit übergegangen?
Wie viele PCs, Notebooks, Smartphones und Tablets wurden den Beschäftigten für das mobile Arbeiten insgesamt zur Verfügung gestellt?
a) Wie viele davon wurden abgerufen?
b) Wie viele Arbeitsplätze im Homeoffice haben keine PCs, Notebooks, Smartphones und Tablets erhalten?
c) Wie viele dieser Geräte befanden sich bereits im Bestand?
d) Wie viele dieser Geräte mussten hierfür neu beschafft werden?
Wie viele externen Bildschirm- und Eingabegeräte wurden den Beschäftigten für das Arbeiten zu Hause insgesamt zur Verfügung gestellt?
a) Wie viele davon wurden abgerufen?
b) Wie viele Arbeitsplätze im Homeoffice haben keine externen Bildschirm- und Eingabegeräte erhalten?
c) Wie viele dieser Geräte befanden sich bereits im Bestand der Bundesregierung?
d) Wie viele dieser Geräte mussten hierfür neu beschafft werden?
Wie viele an die Körpergröße anpassbare Schreibtische und Stühle wurden den Beschäftigten im Homeoffice insgesamt zur Verfügung gestellt?
a) Wie viele davon wurden abgerufen?
b) Wie viele Arbeitsplätze im Homeoffice haben keine an die Körpergröße anpassbaren Schreibtische und Stühle erhalten?
c) Wie viele dieser Mobilien befanden sich bereits im Bestand der Bundesregierung?
d) Wie viele dieser Mobilien mussten hierfür neu beschafft werden?
Wie viele Beschäftigte mussten ihre private Hardware, Büroausstattung und ihr privates Mobiliar bei der Arbeit zu Hause nutzen?
Welche Kosten sind durch die Neuanschaffungen von Hardware, Mobiliar und Büroausstattung aus den Fragen 3 bis 5 entstanden (bitte nach Artikeln und Einkaufspreisen aufschlüsseln)?
Inwiefern wurden die Beschäftigten im Homeoffice auf korrekte Verhaltensweisen, wie z. B. auf den regelmäßigen Haltungs- und damit Belastungswechsel, hingewiesen?
Inwiefern wurden die Beschäftigten im Homeoffice auf die korrekte Arbeitsplatzeinrichtung, wie z. B. auf das Positionieren und Ausrichten von Bildschirmarbeitsplätzen, hingewiesen?
Inwiefern wurden die Beschäftigten im Homeoffice auf die Wichtigkeit einer guten Beleuchtung hingewiesen?
Inwiefern haben die Beschäftigten Hilfe bei der Einrichtung der mobilen Arbeitsplätze erhalten?
a) Bei wie vielen Beschäftigten wurde eine Einrichtung vor Ort unterstützt?
b) Bei wie vielen Beschäftigten wurde eine fernmündliche Unterstützung durchgeführt?
c) Wurde diese Hilfe durch Beschäftigte des Bundes oder durch externe Dienstleister bereitgestellt?
d) Welche Kosten sind durch Hilfe bei der Einrichtung durch externe Dienstleister entstanden?
Inwiefern wurde sichergestellt, dass alle Homeoffice-Arbeitsplätze über eine ausreichende Beleuchtungsstärke und eine richtige Positionierung der Lichtquellen verfügen?
a) Wurden Beleuchtungsstärkemessungen an den Homeoffice-Arbeitsplätzen durchgeführt?
b) Wurden diese Messungen durch Beschäftigte des Bundes oder durch externe Dienstleister bereitgestellt?
c) Welche Kosten sind durch Messungen durch externe Dienstleister entstanden?
d) Wie viel Lux hält die Bundesregierung dabei für ausreichend, um ein angemessenes Arbeiten zu gewährleisten?
Inwiefern wurde die Einhaltung der anzuwendenden Arbeitsschutzvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften im Homeoffice überprüft und gewährleistet?
Inwiefern hat die Bundesregierung die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, die Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie eine wirksame Erste Hilfe im Homeoffice sichergestellt?
Wie viele fehlerhaft eingerichtete Arbeitsplätze ihrer Beschäftigten im Homeoffice sind der Bundesregierung bekannt?
Wie viele Arbeitsunfälle gab es bei den Beschäftigten der Bundesregierung, der Bundesministerien und der Bundesbehörden in den Monaten März bis Oktober 2020 im Homeoffice?
Ist die Bundesregierung mit der Situation von Homeoffice-Arbeit bei ihren Beschäftigten sowie den Maßnahmen zur Einhaltung des Unfall- und Arbeitsschutzes zufrieden?
a) Falls nein, wieso nicht?
b) Falls nein, was plant sie, zu ändern?
c) Falls ja, wo sieht sie dennoch Verbesserungspotenzial?
Wo sieht die Bundesregierung Hürden oder Erschwernisse bei der arbeitsschutzkonformen Ausgestaltung von mobilen und Homeoffice-Arbeitsplätzen?
a) Wie könnten diese Hürden oder Erschwernisse nach Einschätzung der Bundesregierung überwunden werden?
b) Sieht die Bundesregierung Anpassungsbedarf bei den Anforderungen an den Unfall- und Arbeitsschutz für mobile und Homeoffice-Arbeitsplätze?
c) Falls ja, welchen Anpassungsbedarf sieht sie?
Plant die Bundesregierung, mobile und Homeoffice-Arbeit für ihre Beschäftigten weiter zu fördern, auch über die Corona-Pandemie hinaus?