[Deutscher Bundestag Drucksache 17/2064
17. Wahlperiode 11. 06. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Kurth, Manuel Sarrazin,
Fritz Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/1870 –
Strategie EU 2020 – Verfolgung des Ziels, die Zahl der Europäer, die unter der
Armutsgrenze leben, um 25 Prozent zu senken
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 3. März 2010 hat die EU-Kommission ihre Mitteilung zur so genannten
EU-2020-Strategie mit dem Titel „Europa 2020 – Eine Strategie für
intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (KOM(2010) 2020) vorgelegt.
Auf dem Europäischen Rat am 17./18. Juni 2010 soll die Strategie von den
Staats- und Regierungschefs angenommen werden. In ihrer Mitteilung
schlägt die EU-Kommission fünf Kernziele vor, die die Mitgliedstaaten der
EU bis 2020 erreichen sollen. Eines der Ziele sieht vor, die Zahl der
armutsgefährdeten Personen bis 2020 um 20 Millionen zu senken. Das bedeutet eine
Senkung der in Armut lebenden Menschen um 25 Prozent. Die 25 Prozent
beziehen sich auf den so genannten relativen Armutsindikator oder 60 Prozent
des Medianeinkommens. Bereits 2001 hat sich der Europäische Rat in Laeken
auf diesen Indikator als Indikator für das Armutsrisiko („at risk of poverty“)
für die Armutsberichterstattung in Europa geeinigt und seitdem hat er sich als
gängiger Indikator für internationale Vergleiche in der EU etabliert. Seit
diesem Beschluss wurde er auch von der Bundesregierung sowohl bei den
Nationalen Aktionsplänen für soziale Eingliederung als auch für die Armuts- und
Reichtumsberichte der Bundesregierung verwendet.
Auf dem Europäischen Rat am 25./26. März 2010 sollte eine erste politische
Einigung über die fünf Kernziele erfolgen. Die Bundesregierung hat aber auf
dieser Tagung Kritik an der Verfolgung dieses Ziels und an dem
vorgeschlagenen Indikator zur Messung der Armut geäußert. Daraufhin wurde die
politische Einigung über dieses Ziel, sowie über die Ziele im Bereich der
Bildungspolitik, vertagt (siehe Schlussfolgerungen zum Europäischen Rat, Tagung am
25./26. März 2010). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 10. Juni
2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/2064 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Hält die Bundesregierung das Ziel eines integrativen Wachstums als eines
der Zielbestimmungen im Rahmen der Strategie EU 2020 für
erstrebenswert, und was versteht die Bundesregierung unter diesen Begriff?
2. Welchen Stellenwert haben für die Bundesregierung sozialpolitische Ziele
im Rahmen der EU-2020-Strategie?
Antwort zu den Fragen 1 und 2:
Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung sind und bleiben aus Sicht der
Bundesregierung die zentralen Herausforderungen für die Zukunft Europas. Die
Konzentration auf dieses Oberziel muss deshalb bei der Strategie EU 2020, die
der Lissabon-Strategie folgt, beibehalten werden. Dabei strebt die
Bundesregierung an, den Dreiklang von wirtschaftlichem Erfolg, sozialem Zusammenhalt
und ökologischer Verantwortung weiter zu verfolgen. Die Überwindung der
Krise sollte gleichzeitig ein Schritt sein zu einer neuen nachhaltigen Sozialen
Marktwirtschaft, die auch der Generationengerechtigkeit, dem sozialen
Ausgleich und der Solidarität verpflichtet ist. Die Bundesregierung begrüßt das
dreidimensionale Wachstumsverständnis der Kommission (intelligentes,
nachhaltiges und integratives Wachstum), das dem oben genannten Dreiklang
entspricht.
3. Hält es die Bundesregierung für ein erstrebenswertes Ziel, gemeinsam im
Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung Anstrengungen zu
unternehmen,
a) die Armut in der EU zu reduzieren,
b) innerhalb der nächsten 10 Jahre konkret anzustreben, die Zahl der
Europäerinnen und Europäer, die unter den relativen nationalen
Armutsgrenzen leben, zu senken und
c) diese Zahl um 25 Prozent bis zum Jahr 2020 zu senken,
und wenn nein, warum nicht?
4. Welche anderen Indikatoren zur Messung relativer Armut als den 2001
vom Europäischen Rat eingeführten, der sich an 60 Prozent des
Medianeinkommens im jeweiligen Mitgliedsstaat orientiert, sind der
Bundesregierung bekannt, und hält die Bundesregierung sie für besser geeignet, und
wenn ja, warum?
5. Welche Kritik hat die Bundesregierung an dem in Laeken beschlossenen
Armutsinidikator, und seit wann und wie äußert die Bundesregierung diese
Kritik bzw. hat diese geäußert?
6. Hat die Bundesregierung Kritik an
a) der Wahl der Äquivalenzskala,
b) der Höhe der Prozentzahl der relativen Armutsgrenze,
c) der Verwendung nationaler Durchschnitte,
d) der Berücksichtigung ausschließlich des Einkommens,
und welche Alternativen schlägt die Bundesregierung jeweils vor?
Antwort zu den Fragen 3 bis 6:
Die Bundesregierung befürwortet die künftige EU 2020-Strategie, die auch dem
sozialen Ausgleich und der Solidarität verpflichtet ist, und unterstützt das Ziel,
Armut und soziale Ausgrenzung bis 2020 zu reduzieren. Gerade weil
Armutsbekämpfung für die Bundesregierung ein sehr wichtiges Anliegen ist, bringt sie
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/2064sich derzeit konstruktiv auf EU-Ebene ein und beteiligt sich aktiv an der Suche
nach geeigneten Zielformulierungen und Indikatoren.
Insgesamt gibt es eine Vielzahl von Indikatoren im Portfolio zur offenen Methode
der Koordinierung im Bereich Sozialschutz und soziale Eingliederung. Darunter
befindet sich auch die Armutsrisikoquote, die zu den zehn Primärindikatoren in
diesem Bereich gehört und sich auf die Einkommensverteilung bezieht. Die
anderen Indikatoren beschreiben relevante Teilaspekte der Gesundheit, der
Wohnsituation, des Zugangs zum Arbeitsmarkt oder von Bildungschancen.
Als alleinige Zielgröße zur Messung von Fortschritten auf dem Gebiet der
Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ist die Armutsrisikoquote auch
nach Meinung mehrerer anderer Mitgliedstaaten wegen ihrer Beschränkung auf
den Einkommensverteilungsaspekt ungeeignet. Die unterschiedlichen Ursachen
und Ausprägungen von Armut geraten dabei aus dem Blick. Eine nachhaltige
Bekämpfung von Armut sollte insbesondere Maßnahmen zur Aktivierung
beinhalten, die sich in diesem Indikator nicht widerspiegeln.
Nach Auffassung der Bundesregierung sollte sich der Einsatz gegen Armut
insbesondere auf die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit als einer der
wesentlichen Ursachen von Armut konzentrieren. Eine Verbesserung der Lage auf
dem Arbeitsmarkt flankiert die Sozialpolitik am besten. Die Bundesregierung
setzt sich dementsprechend auf EU-Ebene für einen weiteren Indikator ein, der
diesen Aspekt berücksichtigt.
7. Hat sie den bzw. die unter Frage 3 angegeben Indikatoren bereits auf
einer Sitzung des Europäischen Rates vorgeschlagen, und wenn die
Bundesregierung diesen Indikator bereits auf der Tagung des Europäischen
Rates im März 2010 vorgeschlagen hat, welche Widerstände gab es im
Rat diesbezüglich, und warum?
8. Hält die Bundesregierung den bzw. die unter Frage 3 genannten
Indikatoren in der EU für konsensfähig, um ihn/sie auf dem Europäischen Rat am
17./18. Juni 2010 für den Beschluss vorzuschlagen?
9. Falls die Bundesregierung weitere Indikatoren zur Messung relativer
Armut vorschlägt, sollen diese komplementär zum Indikator eingesetzt
werden, der sich an 60 Prozent des Medianeinkommens orientiert, oder
diesen Indikator ersetzen, und hat sie das bereits auf dem Europäischen Rat
am 25./26. März 2010 vorgeschlagen?
10. Warum wurden diese Vorschläge nicht in das Abschlussdokument, d. h.
in die Schlussfolgerungen vom Europäischen Rat am 25./26. März 2010,
aufgenommen, und könnte die Bundesregierung die Gegenargumente der
anderen Regierungen und der Europäischen Kommission detailliert
erläutern?
11. Falls die Bundesregierung keine weiteren Indikatoren zur Messung
relativer Armut vorschlägt, soll die relative Armut weiterhin anhand des
Indikators, der sich an 60 Prozent des Medianeinkommens orientiert,
ermittelt werden?
Antwort zu den Fragen 7 bis 11:
Die Bundesregierung hat sich mit ihren Vorstellungen erfolgreich in die
Arbeiten des zuständigen EU-Fachausschusses, des Sozialschutzausschusses (Social
Protection Committee – SPC), eingebracht. Der SPC empfiehlt einen
Indikatorenkorb bestehend aus drei nebeneinander stehenden Indikatoren, wobei die
Mitgliedstaaten einen der Indikatoren fokussieren könnten und frei in der Wahl
eines entsprechenden nationalen Ziels wären. Bei den drei Indikatoren handelt
Drucksache 17/2064 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodees sich um 1) die Armutsrisikoquote, 2) materielle Entbehrung sowie 3) den
Anteil der Personen, die in Erwerbslosenhaushalten leben. Die Bundesregierung
unterstützt diesen Kompromiss. Der Rat für Beschäftigung, Soziales,
Gesundheit und Verbraucherschutz hat hierzu nach den Konsultationen mit allen
Mitgliedstaaten und unter Berücksichtigung des in den letzten Wochen erfolgten
Diskussionsprozesses in seiner Sitzung am 7. Juni 2010 diesem Vorschlag
zugestimmt und sich auf das Ziel verständigt, mindestens 20 Millionen Menschen
bis zum Jahr 2020 aus Armut und sozialer Ausgrenzung herauszuführen. Der
Europäische Rat wird am 17. Juni hierüber befinden.
12. Wie begründet die Bundesregierung ihre Ablehnung gegenüber dem
Indikator, der sich an den 60 Prozent des Medianeinkommens orientiert, vor
dem Hintergrund, dass dieser auf dem Europäischen Rat in Laeken
angenommen wurde und seitdem als gängiger Indikator, z. B. im Rahmen der
offenen Methode der Koordinierung, angewendet wird?
13. Hat die Bundesregierung Kritik an weiteren in Laeken beschlossenen
Indikatoren, und wenn ja, an welchen, und warum?
14. Hält die Bundesregierung die vorgeschlagene Reduzierung der Armut um
25 Prozent für zu niedrig oder zu hoch, oder hält die Bundesregierung ein
quantitatives Ziel grundsätzlich für falsch?
15. Wenn die Bundesregierung ein quantitatives Ziel grundsätzlich für falsch
hält, warum kritisiert sie nicht auch andere quantitative Ziele, wie z. B.
die zur Beschäftigung, oder werden auch diese von der Bundesregierung
in Frage gestellt?
Antwort zu den Fragen 12 bis 15:
Die von den Staats- und Regierungschefs auf dem Europäischen Rat von Laeken
im Jahr 2001 vereinbarte Liste von Indikatoren zur sozialen Teilhabe stellt aus
Sicht der Bundesregierung einen wichtigen Schritt dar, um die vielfältigen
Ausprägungen und Ursachen von Armut und sozialer Ausgrenzung auf europäischer
Ebene abzubilden. Dabei ist es in den vergangenen Jahren gemeinsam mit den
anderen Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission gelungen, diese
weiterzuentwickeln und auch auf nichtmonetäre Aspekte der sozialen Teilhabe
auszuweiten. Eine reine Fokussierung der Bekämpfung von Armut und sozialer
Ausgrenzung auf die Armutsrisikoquote wäre ein deutlicher Rückschritt
gegenüber dem bisher Erreichten. Daher arbeitet die Bundesregierung zusammen mit
den anderen 26 Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission derzeit an
einer Zusammenstellung von Zielindikatoren, die wesentliche Aspekte der
Teilhabe umfassen und ein gemeinsames sowie quantifizierbares Ziel zur
Reduzierung von Armut und sozialer Ausgrenzung in Europa ermöglichen.
16. Wie interpretiert die Bundesregierung Artikel 151 und insbesondere
Artikel 153 Absatz 1 Buchstabe j des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union (AEUV), der besagt, dass die Union die Tätigkeiten
der Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung des Zieles „Bekämpfung der
sozialen Ausgrenzung“ unterstützt und ergänzt?
Gemäß Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b AEUV handelt es sich bei der
Sozialpolitik um eine zwischen der Union und den Mitgliedstaaten geteilte
Zuständigkeit. Wie in anderen Rechtsbereichen kommt auch in der Sozialpolitik das
Subsidiaritätsprinzip gemäß Artikel 5 Absatz 3 AEUV zur Anwendung. Die
Union wird nur tätig, wenn die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen von
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/2064den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden können, sondern auf
Unionsebene besser zu verwirklichen sind.
Entsprechend stellt Artikel 153 Absatz 1 AEUV klar, dass die Union zur
Verwirklichung der Ziele des Artikels 151 AEUV die Tätigkeiten der
Mitgliedstaaten auf bestimmten Gebieten unterstützt und ergänzt. Bezüglich des in
Artikel 153 Absatz 1 Buchstabe j AEUV genannten Gebiets Bekämpfung der
sozialen Ausgrenzung können Europäisches Parlament und Rat gemäß Absatz 2
Buchstabe a unter Ausschluss jeglicher Harmonisierung der Rechts- und
Verwaltungsvorschriften Maßnahmen annehmen, die dazu bestimmt sind, die
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten durch Initiativen zu fördern, die
die Verbesserung des Wissenstands, die Entwicklung des Austauschs von
Informationen und bewährten Verfahren, die Förderung innovativer Ansätze und
die Bewertung von Erfahrungen zum Ziel haben.
17. Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission, im
Rahmen der EU-2020-Strategie als eine der sieben Leitinitiativen die
Etablierung einer „Europäischen Plattform zur Bekämpfung der Armut“
einzurichten, und wie hat sich die Bundesregierung hierzu im Rat
geäußert?
18. Was sollten nach Auffassung der Bundesregierung die Aufgaben einer
„Europäischen Plattform zur Bekämpfung der Armut“ sein?
Antwort zu den Fragen 17 und 18:
Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich die Initiative der Kommission
zur Gewährleistung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen
Zusammenhalts. Anknüpfend an das Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und
sozialer Ausgrenzung sollen das Bewusstsein für die Grundrechte der Menschen,
die unter Armut und Ausgrenzung leiden, geschärft und ihre aktive Teilhabe an
der Gesellschaft gefördert werden.
Die Diskussion um die konkrete Ausgestaltung der Plattform ist auf EU-Ebene
noch nicht erfolgt. Die Ausführungen der Kommission sind noch sehr allgemein
gehalten. Die Bundesregierung setzt sich für die Aufrechterhaltung der offenen
Methode der Koordinierung in ihrer bisherigen Form ein. Die „Europäische
Plattform zur Bekämpfung der Armut“ darf nicht in Konkurrenz zur bisherigen
offenen Methode der Koordinierung treten.
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