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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Netzbooster in Kupferzell

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

19.11.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2405405.11.2020

Netzbooster in Kupferzell

der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Matthias Nölke, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Christian Sauter, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im Dezember 2019 wurde in Kupferzell ein sogenannter Netzbooster durch die Bundesnetzagentur bestätigt und in den Netzentwicklungsplan (NEP) aufgenommen. Dieser sollte durch das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) im Deutschen Bundestag beschlossen werden. Laut des für den Bau zuständigen Unternehmens TransnetBW ist der Netzbooster aber nicht mehr Teil des BBPlG (Heilbronner Stimme, 16. September 2020, S. 23). Da die 250-Megawatt-Anlage ein Pilotprojekt ist, sind die genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen aus Sicht der Fragesteller undurchsichtig. In Bezug auf diese Anlage bleiben Fragen offen, die nach Ansicht der Fragesteller bisher in Kupferzell nicht ausreichend erörtert wurden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche Ziele werden nach Kenntnisstand der Bundesregierung mit dem Bau dieses Netzboosters grundsätzlich verfolgt?

2

Wie lange kann nach Kenntnisstand der Bundesregierung der Netzbooster eine Versorgungsunterbrechung ausgleichen?

3

Wie viel kostet nach Kenntnisstand der Bundesregierung der Bau des Netzboosters, und wird das Projekt durch Bundesgelder unterstützt (bitte den Haushaltstitel und Höhe der Ausgaben angeben)?

4

Welche Kriterien wurden nach Kenntnisstand der Bundesregierung für die Standortwahl geprüft?

5

Ist nach Ansicht der Bundesregierung eine Aufnahme in das Bundesbedarfsplangesetz notwendig, und wenn nein, warum nicht?

6

Auf welcher Grundlage ist nach Kenntnisstand der Bundesregierung der Netzbooster genehmigungspflichtig, und wenn ja, wie (bitte die genehmigungsrechtlichen Schritte und wann diese erfolgten beziehungsweise erfolgen werden angeben)?

7

Welche Aufsichtsbehörde ist nach Kenntnisstand der Bundesregierung für die Kontrolle der Anlage zuständig, und wie erfolgt diese Kontrolle?

8

Ist zur Genehmigung nach Kenntnisstand der Bundesregierung die Ausweisung im Flächennutzungsplan notwendig, und wenn nein, warum nicht?

9

Greift in diesem Zusammenhang nach Kenntnisstand der Bundesregierung die kommunale Planungshoheit, und wenn nein, warum nicht?

10

Welche Alternativstandorte gibt es nach Kenntnisstand der Bundesregierung?

Wurden insbesondere stillgelegte Kraftwerke auf ihre Eignung als Standort geprüft?

11

Wurden alternative Konzepte wie beispielsweise dezentrale Anlagen nach Kenntnisstand der Bundesregierung geprüft, und wenn nein, warum nicht?

12

Wie soll nach Kenntnisstand der Bundesregierung am geplanten Standort der Mindestabstand zur Wohnbebauung gewährleistet werden?

13

Wer sorgt nach Kenntnisstand der Bundesregierung für die Brandbekämpfung bei Feuer?

14

Ist ein Brandbekämpfungskonzept Teil des Genehmigungsprozesses?

15

Welche Möglichkeiten des Recyclings oder der Entsorgung der Batterie bestehen nach Kenntnisstand der Bundesregierung bei einer solchen Anlage?

Berlin, den 29. Oktober 2020

Christian Lindner und Fraktion

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