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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Einsatzbereitschaft des Flugabwehrsystems MANTIS in Mali

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

26.11.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2406405.11.2020

Einsatzbereitschaft des Flugabwehrsystems MANTIS in Mali

der Abgeordneten Gerold Otten, Rüdiger Lucassen, Jan Ralf Nolte, Berengar Elsner von Gronow, Dietmar Friedhoff, Jens Kestner, Martin Hohmann und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Bundeswehr hat bis in das Jahr 2015 zwei Flugabwehrsysteme MANTIS eingeführt. Ein System besteht aus der Bedien- und Feuerleitzentrale, zwei Radarsensoren und bis zu acht Geschützen (https://www.bundeswehr.de/de/ausruestung-technik-bundeswehr/landsysteme-bundeswehr/flugabwehrsystem-mantis).

Im November 2017 erfolgte die Verlegung des 1. Einsatzkontingents der Flugabwehrraketengruppe 61 mit MANTIS nach Mali (https://www.defenceweb.co.za/land/land-land/germany-begins-deploying-mantis-c-ram-to-mali/). Seitdem befindet sich eines der beiden Systeme in Mali. Im Rahmen von MINUSMA dient es im Camp Castor (Gao) zur Früherkennung von Bedrohungen aus der Luft (ebd.). Das System hat sich im Einsatz bewährt. Gleichwohl hat man auf eine Bewaffnung verzichtet, denn es kommt nur die Sensorik zum Einsatz (http://www.idlw.de/feldlagerschutz-in-mali-erster-auslandseinsatz-fuer-mantis, https://www.defenceweb.co.za/land/land-land/mantis-becomes-operational-in-mali/).

Ein Artikel auf der Internetplattform bundeswehr.de betont die hohe Einsatzbelastung für das System, da es seit der Inbetriebnahme ununterbrochen im Dienst ist (https://www.bundeswehr.de/de/einsaetze-bundeswehr/minusma-bundeswehr-un-einsatz-mali/mali-mantis-im-einsatz-63626). Die Sicherstellung der Wartung und Instandhaltung von MANTIS müsse unbedingt gewährleistet werden, heißt es weiter, damit das System seine Schutzfunktion für das Camp Castor sowie das benachbarte UN-Lager aufrechterhalten könne (ebd.).

Wenngleich ein großer Aufwand betrieben wird, das System einsatzbereit zu halten, wird bei einem Ausfall einer oder mehrerer Systemkomponenten ein Austausch mit einem funktionsfähigen Ersatzteil notwendig. Das kann nach Auffassung der Fragesteller dazu führen, dass auf das in Deutschland verbliebene Flugabwehrsystem zurückgegriffen werden muss. Eine Entnahme von Systemkomponenten aus dem in Deutschland verbliebenen System würde nach Auffassung der Fragesteller jedoch unweigerlich zu einer Unterbrechung des Ausbildungsbetriebes führen. Zwangsläufig wäre auch eine realitätsnahe Einsatzvorausbildung nicht möglich.

Um dieses Szenario zu vermeiden, eine reibungslose Früherkennung aufrechtzuerhalten und die Flugabwehrfähigkeiten der Bundeswehr zu stärken, ist nach Ansicht der Fragesteller die Beschaffung zumindest eines weiteren Systems notwendig. Die Bundesregierung muss nach Ansicht der Fragesteller sicherstellen, dass es zu keinem Ausfall des Systems kommt. Dies ist umso wichtiger, als MANTIS nicht nur zur Früherkennung von Bedrohungen aus der Luft für das deutsche Einsatzkontingent dient (s. o.), sondern diese Funktion auch für Kontingente von Partnerstaaten und für die UN im benachbarten Lager Gao übernimmt (https://www.defenceweb.co.za/land/land-land/mantis-becomes-operational-in-mali/).

In diesem Zusammenhang spricht die Bundesregierung davon, durch das „Einbringen des Frühwarnsystems MANTIS“ würde der „Schutz vor Steilfeuer erhöht“ (Bundestagsdrucksache 19/1098, S. 7). Wohl ist es richtig, dass eine möglichst frühe Erkennung von Bedrohungen eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, blutige Verluste abzuwenden. Dennoch kann nach Ansicht der Fragesteller von einer Schutzfunktion durch MANTIS nur mittelbar gesprochen werden, solange abgefeuerte Granaten und Raketen potenziell ungehindert Ziele im Camp Castor treffen könnten, weil das System nicht seinen eigentlichen Zweck erfüllt: neben der Erkennung auch und vor allem die Ausschaltung einer drohenden Gefahr.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Gefahr eines (Teil-)Systemausfalls des Flugabwehrsystems MANTIS im Camp Castor ein?

Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Gefahr für MANTIS durch Mörser- und Raketenbeschuss, Witterungsbedingungen, Dauerbetrieb und Überbeanspruchung oder unsachgemäßen Umgang?

2

Wie wird eine regelmäßige Wartung und Instandsetzung sichergestellt?

3

Welchen Grad an Einsatzbereitschaft wiesen die in der Bundeswehr verfügbaren Flugabwehrsysteme MANTIS seit der Inbetriebnahme eines der beiden vorhandenen Systeme in Mali auf?

Inwieweit ist es zu Verzögerungen beim Ausbildungsbetrieb und bei der Einsatzvorbereitung gekommen?

4

Wie wird die Ersatzteilbevorratung für das System MANTIS im Camp Castor sichergestellt?

5

Wie wird die Einsatzbereitschaft von MANTIS im Falle eines (Teil-)Systemausfalles, etwa der Sensorik oder der Bedieneinheit, sichergestellt?

6

Wie stellt die Bundesregierung eine ungehinderte, einsatznahe und qualitativ hochwertige Ausbildung am Flugabwehrsystem MANTIS mit Blick auf einen Ausfall einer oder mehrerer Systemkomponenten sicher?

7

Wie wird die Frühwarnung bei Angriffen mit Raketen und Mörsergranaten sichergestellt, sollte MANTIS ausfallen?

8

Was spricht nach Ansicht der Bundesregierung für, was spricht gegen eine Bewaffnung des Flugabwehrsystems MANTIS im Camp Castor – auch mit Blick darauf, dass sich in Mali gemäß Feststellung der Bundesregierung „die Sicherheitslage 2019/2020 erneut verschlechtert hat“ (Bundestagsdrucksache 19/19004, S. 4)?

Berlin, den 26. Oktober 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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