[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ottmar von Holtz, Uwe Kekeritz,
Margarete Bause, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/24187 –
Engagement der Bundesregierung im Bereich der Traumabearbeitung und der
psychosozialen Unterstützung im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bei der Arbeit in Konfliktkontexten begegnen die Projektpartner der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit, Humanitären Hilfe und zivilen
Konfliktbearbeitung immer wieder einer großen Herausforderung: Die Menschen, auf
die das Projekt ausgerichtet ist, sind traumatisiert und benötigen eigentlich
dringend psychosoziale Unterstützung. Sexualisierte Gewalt, Sklaverei,
Zwangsheiraten, Entführungen, Rekrutierung als minderjährige Soldatinnen
und Soldaten, Gewalt an Angehörigen, Hunger, Flucht und vieles mehr
können Traumata bei den Betroffenen auslösen.
Die Bedeutung der psychischen Gesundheit und der psychosozialen
Unterstützung (MHPSS – Mental Health and Psychosocial Support) für eine
nachhaltige und zielgerichtete Zusammenarbeit ist nach Ansicht der fragestellenden
Fraktion eigentlich offensichtlich, findet aber in der friedensbildenden Arbeit
im sog. Peacebuilding, noch wenig Berücksichtigung. Nach der Definition des
Inter-Agency Standing Committee (IASC) handelt es sich bei MPHSS um
„alle Maßnahmen, die auf Bewahrung und Verbesserung des psychosozialen
Wohlbefindens abzielen“ (
https://www.who.int/mental_health/emergencies/gu
idelines_iasc_mental_health_psychosocial_june_2007.pdf). Der Begriff
psychosozial weist darauf hin, dass sowohl die Gedanken und Gefühle einer
Person als auch deren soziales und kulturelles Umfeld berücksichtigt werden
müssen. Es müssen also individuelle psychische Schwierigkeiten unbedingt
gemeinsam mit sozialen Konflikten und Dynamiken betrachtet werden.
Die Relevanz der Maßnahmen im Bereich der MHPSS bildet sich nach
Ansicht der fragestellenden Fraktion noch nicht ausreichend in der finanziellen
Ausstattung von Maßnahmen des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und des Auswärtigen Amts (AA) ab.
Nur ein geringer Teil der Gelder, die für Projekte in fragilen und/oder
Entwicklungskontexten verwendet werden, sind für MHPSS-Projekte zugänglich.
Darüber hinaus gilt es, wie von einigen zivilen Organisationen, wie medica
mondiale, gefordert, sektorübergreifend eine Empowerment-orientierte
Haltung von Fachkräften zu schulen, Geschlechtergerechtigkeit zu fördern und
Deutscher Bundestag Drucksache 19/24978
19. Wahlperiode 08.12.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 8. Dezember 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Gewaltspiralen, die von Traumadynamiken begünstigt werden, zu
durchbrechen.
MHPSS ist aus mehreren Gründen wichtig. Zum einen wird der
gesellschaftliche Zusammenhalt beeinträchtigt, wenn kollektives und individuelles Leid
nicht aufgearbeitet und geheilt werden. Dadurch sinkt nicht nur die
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Innovationskraft eines Landes, sondern es
steigert auch das Risiko eines erneuten Ausbruchs von Gewalt. Menschen mit
Traumata sind weniger belastbar, anfälliger für physische Erkrankungen und
können sich schlechter konzentrieren. Zum anderen können Traumata über
Generationen hinweg weitergegeben werden, insbesondere wenn die Eltern
keine vertrauensvolle Beziehung zu ihren Kindern und dem bzw. der
jeweiligen Partner bzw. Partnerin aufbauen können (
https://www.who.int/mental_hea
lth/emergencies/guidelines_iasc_mental_health_psychosocial_june_2007.pdf).
Außerdem erhöht sich laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im
Kontext bewaffneter Konflikte auch die Anzahl anderer gravierender psychischer
Erkrankungen stark.
In vielen von Konflikten geprägten Ländern ist die Versorgung von psychisch
erkrankten Menschen unzureichend bis gar nicht vorhanden. In den von der
Weltbank als Low Income Countries und als Lower Middle Income Countries
eingestuften Staaten („Low Income Countries“ sind Staaten mit einem
Bruttonationaleinkommen pro Kopf unter 1 045 US-Dollar pro Jahr und „Lower
Middle Income Countries“ mit bis zu 4 124 US-Dollar pro Jahr) insgesamt
haben etwa 300 Millionen Betroffene keine Chance auf psychologische Hilfe
und/oder eine psychiatrische Behandlung. In diesen 300 Millionen sind die
zahlreichen posttraumatischen Erkrankten, mittelschwer depressiven, die
Suchtpatientinnen und Suchtpatienten, Menschen mit geistigen
Behinderungen und viele andere nicht mitgezählt, sondern nur Menschen, die
schizophren, manisch-depressiv, schwer depressiv oder epileptisch erkrankt sind.
Sofern es psychiatrische Krankenhäuser gibt, sind sie oft in einem sehr
schlechten Zustand und haben therapeutisch wie menschenrechtlich sehr fragwürdige
Behandlungsansätze. Aufgrund fehlender bzw. mangelnder
Therapiemöglichkeiten und traditioneller Interpretationen kommt es häufig zu
schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen an den Erkrankten (
http://mental-health-and-
human-rights.org/?page_id=65).
Durch die fehlende Versorgung und durch Isolierungen vieler psychisch
erkrankter Menschen sind auch die Datenlage und Informationen über die
Anzahl, die Art der psychischen Erkrankung und deren Ausprägung sowie die
Lebensbedingungen unzureichend. Die Ausweitung der Datenerhebung und
Forschung in diesem Bereich ist daher nach Ansicht der fragestellenden
Fraktion dringend notwendig. Frauen und Kinder gelten als besonders gefährdet
und betroffen, sind sie doch in der Regel diejenigen, die am wenigsten zu
Kriegen und Konflikten beitragen, jedoch aber umso mehr davon und von den
Auswirkungen betroffen sind.
Viele Regierungen geben weniger als 1 Prozent ihres Gesundheitsbudgets für
psychische Gesundheit aus. Die WHO empfiehlt ein intensives Engagement in
der Aufklärung über psychische und epileptische Krankheiten im Sinne von
Entstigmatisierung und Inklusion. Dazu sei es in erster Linie wichtig, die
Mitarbeitenden der lokalen Gesundheitszentren auszubilden, zu supervidieren und
sie mit den technischen Mitteln für eine ambulante und aufsuchende
Behandlung auszustatten. Weiter sollte von Beginn an eine gemeindepsychiatrische
und psychologische Versorgung und eine Integration in die allgemeine
Gesundheitsversorgung eingeplant werden (s. Mental Health Action Plan, https://
apps.who.int/iris/bitstream/handle/10665/89966/9789241506021_eng.pdf;jses
sionid=BB3E0145FB5B17C581415512A094BF06?sequence=1). In diese
lokalen Strukturen sollten ambulante und aufsuchende Behandlungen
integriert werden. Separate Krankenhäuser sind häufig zu teuer, zu weit entfernt
von den Menschen und bergen die Gefahr, durch Isolierung zu weiterer
Stigmatisierung beizutragen. Entgegen der Empfehlung von Expertinnen und
Experten wird mehr bzw. das meiste Geld in repräsentative Gebäude und
Leuchtturmprojekte investiert als in weniger vorzeigbare gemeindeorientierte
Maßnahmen.
Die Bandbreite der Bedarfe und angemessenen, oftmals komplementären
Interventionen ist sehr groß und kann sowohl eine medikamentöse Behandlung
beinhalten als auch eine Vielzahl von therapeutischen Maßnahmen. Besonders
wichtig ist es, einen sicheren Raum für die traumatisierten Menschen zu
schaffen. Deren Bedürfnisse sind sehr unterschiedlich. Manche haben
beispielsweise das Bedürfnis nach öffentlicher Anerkennung ihres Leids, andere
möchten ihre Erfahrungen lieber diskret im kleinen Kreis bearbeiten, während
wieder andere eine große Erleichterung verspüren, dass ihre Symptome und
ihr Leid als Reaktion auf eine Gewalterfahrung „normal“ sind.
Traumasensible Arbeit ist darüber hinaus ein wichtiges Querschnittsthema,
das nicht nur in Projekten relevant ist, in denen direkte psychosoziale
Unterstützung für Betroffene angeboten wird. Es ist nach Ansicht der
fragestellenden Fraktion auch in vielen anderen Sektoren von Bedeutung, beispielsweise
in Schulen, da traumatisierte Kinder nicht gut lernen können, solange ihre
psychischen Wunden nicht bearbeitet werden. Hier muss das Lehrpersonal
geschult werden, Kinder mit Traumasymptomen identifizieren und sensibel auf
sie reagieren zu können. Ein anderes Beispiel sind Gesundheitsprojekte, in
denen eine unbedachte Behandlung durch ärztliches Personal erneute Traumata
auslösen kann. Um dies zu vermeiden, müssen die Mitarbeitenden in
Gesundheitsstationen neben den physischen Verletzungen auch die psychischen
Wunden und deren Symptome erkennen können und eine Handreichung für eine
angemessene Reaktion erhalten. Dies hätte darüber hinaus den Vorteil, dass
Informationen über Angebote und Ansprechpersonen für psychosoziale
Unterstützung breit gestreut werden können, um möglichst viele Menschen zu
erreichen – auch solche, die nicht von sich aus eine Praxis für Traumabearbeitung
aufsuchen würden. Für diese Bandbreite gibt es in der Praxis bei Weitem nicht
ausreichend professionelles und/oder geschultes Personal.
Neben der individuellen Traumabearbeitung ist auch die gesellschaftliche
Aufarbeitung von vergangenem Unrecht sehr wichtig. Dazu gehört bzw.
gehören nach Ansicht der fragestellenden Fraktion die strafrechtliche Verfolgung
von Täterinnen und Tätern, aber auch symbolische Gesten der Bitte um
Verzeihung, Gedenkorte, Wahrheits- und Versöhnungskommissionen auf
nationaler und kommunaler Ebene u. v. m. Auch die Information über das Unrecht,
beispielsweise im Schulwesen, ist wichtiger Teil dieser Aufarbeitung. Solche
Anstrengungen können sehr lange dauern und brauchen langfristige
Unterstützung.
Der Zivile Friedensdienst (ZFD) beispielsweise führt eine Vielzahl von
Projekten durch, die im Bereich der psychosozialen Begleitung, Versöhnung,
Übergangsjustiz, Erinnerungsarbeit u. v. m. liegen. Um den großen Bedarf an
psychosozialer Behandlung als eigenständige Projekte auflegen oder in andere
integrieren zu können, müsste nach Ansicht der fragestellenden Fraktion der
ZFD sowie die Traumaarbeit anderer Programme und Organisationen noch
deutlich ausgeweitet und seine wertvolle Arbeit ausgebaut werden.
Nicht nur im Rahmen von Friedensmaßnahmen ist psychosoziale
Unterstützung von großer Bedeutung. Oft haben auch Krankheitsverläufe
vernachlässigter Tropenkrankheiten (neglected tropical diseases, NTDs) schwere
psychische Folgen, mit der Konsequenz, dass Betroffene von der Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen sind. NTDs können zu körperlicher
Entstellung, Stress und Stigmatisierung führen, die lebenslange Auswirkungen
auf die psychische Gesundheit haben, auch nachdem die Krankheit selbst
geheilt ist. Zudem gibt es in vielen Ländern und Gesellschaften eine sehr hohe
Inzidenz an sexueller und geschlechtsbasierter Gewalt und Diskriminierung,
die Traumata auslösen können.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung teilt die Einschätzungen der Fragestellenden im Hinblick
auf die Wichtigkeit psychosozialer Unterstützung im Rahmen der
internationalen Zusammenarbeit. Daher setzt sich die Bundesregierung bereits jetzt auf
verschiedenen Ebenen für das Thema ein. Neben einer BMZ-eigenen
Sonderinitiative „Fluchtursachen bekämpfen –Flüchtlinge reintegrieren“ (SI Flucht) werden
Projekte und Maßnahmen u. a. mit der deutschen Gesellschaft für internationale
Zusammenarbeit (GIZ), der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), der
Implementierungsorganisation Ziviler Friedensdienst (ZFD), sowie VN-
Organisationen, wie UNICEF, verwirklicht. Darüber hinaus arbeitet die
Bundesregierung mit diversen Nichtregierungsorganisationen auf diesem Gebiet zusammen.
Insgesamt hat die SI Flucht seit 2014 mehr als 60 Projekte zu psychosozialer
Unterstützung oder Projekte mit Elementen psychosozialer Unterstützung
(sowie Folgephasen) in den Bereichen Bildung, Beschäftigung/
einkommensschaffende Maßnahmen und Konfliktbearbeitung gefördert. Das Gesamtvolumen
dieser Projekte beträgt über 400 Mio. Euro.
Im laufenden Portfolio der strukturbildenden Übergangshilfe werden aktuell
43 Vorhaben implementiert, die u. a. psychosoziale Unterstützungsmaßnahmen
umsetzen. Das Gesamtvolumen dieser Vorhaben beläuft sich auf rund 513 Mio.
Euro. Diese Vorhaben werden im Auftrag des BMZ von der GIZ und KfW,
UNICEF sowie deutschen Nichtregierungsorganisationen im Nahen Osten
(Irak, Jordanien, Libanon, Palästinensische Gebiete, Syrien, Türkei), sowie in
Afrika (Nigeria, Simbabwe, Somalia, Tschad, Zentralafrikanische Republik),
Haiti, Myanmar, Bangladesch und der Ukraine, implementiert.
Der ZFD als Konsortium aus neun zivilgesellschaftlichen, kirchlichen und
staatlichen Organisationen entsendet – mit BMZ-Mitteln gefördert – weltweit
Friedensfachkräfte für lokale Friedensarbeit mit Partnern vor Ort. Die
psychosoziale Begleitung ist in vielen Projekten des ZFD ein wichtiger Bestandteil, da
sie eine Grundvoraussetzung für erfolgreiche Erinnerungsaufarbeitung,
Wiedergutmachung von Konfliktopfern, Dialog und Versöhnung und somit für
nachhaltigen Frieden schafft. Der ZFD implementiert über seine verschiedenen
Trägerorganisationen Projekte in 45 Ländern bzw. Regionen, in denen
psychosoziale Arbeit und Begleitung oft ein wichtiges Element sind.
Weiterhin fördert die Bundesregierung Maßnahmen, die auch Aspekte der
psychosozialen Unterstützung als Thema beinhalten, im Rahmen der
internationalen Zusammenarbeit. So unterstützt sie den Weltbevölkerungsfonds der
Vereinten Nationen (UNFPA) und die Internationale Föderation für
Familienplanung (IPPF) mit jährlichen Kernbeitragen (UNFPA 2020: 70 Mio. Euro, IPPF
2020: 15 Mio. Euro), die Globale Financing Facility (GFF) zur Förderung der
Frauen, Kinder- und Jugendgesundheit mit 50 Mio. Euro für 2020 und 2021
und UNAIDS seit 1996. DEU sitzt darüber hinaus im Aufsichtsrat von
UNAIDS und unterstützt die Arbeit von UNAIDS jährlich mit 5 Mio. Euro. Im
Jahr 2020 hat UNAIDS zusätzliche Mittel für die Abmilderung der Folgen der
COVID-19 Pandemie im Zusammenhang mit HIV/AIDS erhalten.
Die Bundesregierung unterstützt Maßnahmen zu MHPSS in vielen Projekten
der humanitären Hilfe insbesondere z. B. auch in Programmen für Flüchtlinge
und gewaltsam Vertriebene des UNHCR. Im Rahmen der zivilen
Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung werden zudem mehrere Projekte in
Camps für (Binnen-)Flüchtlinge (u. a. in Irak und Nordostsyrien) gefördert, die
MHPSS-Maßnahmen umfassen. Vorhaben verfolgen dabei grundsätzlich einen
weitergefassten Ansatz, der sowohl auf Reintegration als auch auf die
Schaffung längerfristiger Perspektiven abzielt.
1. Inwiefern hält die Bundesregierung den MHPSS-Ansatz als integralen
Bestandteil für friedensbildende Arbeit, und inwiefern wird der MHPSS-
Ansatz bereits in der friedensbildenden Arbeit berücksichtigt?
Die bedeutende Rolle, die Mental Health and Psychosocial Support (MHPSS)
bei der Friedensförderung einnimmt, ist der Bundesregierung bewusst. Wie in
der 2019 von der Bundesregierung verabschiedeten ressortgemeinsamen
Strategie zur Unterstützung von „Vergangenheitsarbeit und Versöhnung“
(Transitional Justice) dargelegt, werden daher Maßnahmen der psychosozialen
Unterstützung für Überlebende von Gewaltkonflikten und Unrecht in einem
Gesamtansatz mit langfristigen transformativen Ansätzen der Friedensförderung sowie
der Prävention von zukünftigen Krisen und Konflikten kombiniert. (
https://ww
w.bundesregierung.de/breg-de/service/publikationen/ressortgemeinsame-strateg
ie-zur-unterstuetzung-von-vergangenheitsarbeit-und-versoehnung-transitional-j
ustice--1717602)
Darüber hinaus integrieren zentrale Leitlinien der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit im Bereich MHPSS friedensfördernde Aspekte, wie z. B. der
„Orientierungsrahmen für MHPSS in der Entwicklungszusammenarbeit“
(
https://www.giz.de/en/downloads/giz2018-en-guiding-framework-MHPS
S.pdf). Konfliktsensibilität und Traumasensibilität sind eines der
Qualitätskriterien für die Implementierung von Maßnahmen für und mit Menschen mit
potenziell traumatisierenden Erfahrungen und zur Minimierung des Risikos
möglicher unerwünschter Wirkungen. Auch der Bericht „Rebuilding Lives“,
den das BMZ gemeinsam mit UNICEF veröffentlicht hat (
https://www.unice
f.de/blob/190328/783fd057e51a7e971fa0186ce037052d/report-rebuilding-live
s-expert-meeting-berlin-4-5-july-2018-data.pdf), enthält u. a. Empfehlungen
zur Integration friedensfördernder Aspekte in MHPSS-Maßnahmen.
Die Referenzgruppe MHPSS des Inter-Agency Standing Committee (IASC) der
Vereinten Nationen hat dazu eine Arbeitsgruppe geschaffen, in der das BMZ
eng in die strategische Weiterentwicklung des Themenfelds eingebunden ist.
Ziel ist es, ein hochrangiges Rahmenwerk und einen gemeinsamen Ansatz für
die bessere Integration von MHPSS in Konzepte und Maßnahmen der
Konfliktprävention zu gestalten.
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit arbeitet auf lokaler Ebene in vielen
Konfliktregionen mit friedensfördernden Ansätzen. Implementierungspartner
der deutschen Entwicklungszusammenarbeit beachten in ihren Projekten bereits
die Synergieeffekte durch Verknüpfung von Friedensförderung mit MHPSS.
Auch über die SI Flucht und die strukturbildende Übergangshilfe werden
zahlreiche Projekte gefördert, die Friedensförderung und MHPSS zusammenführen.
2. Inwiefern hält die Bundesregierung den MHPSS-Ansatz für ausreichend,
um geschlechtergerechte Aspekte hinreichend zu berücksichtigen?
Die Bundesregierung erachtet es für essenziell, in allen Ansätzen und
Aktivitäten, auch im Bereich MHPSS, eine geschlechtsspezifische Perspektive zu
berücksichtigen. Dies manifestiert sich u. a. in dem „Orientierungsrahmen für die
psychische Gesundheit und psychosoziale Unterstützung (MHPSS) in der
Entwicklungszusammenarbeit“ (2018), in dem die Gendersensibilität als eines der
Qualitätsprinzipien für entwicklungspolitische Maßnahmen zur Förderung
psychischer Gesundheit und psychosozialer Unterstützung aufgeführt ist (siehe
auch Frage 1). Zusätzlich sind in der Strategie zur Unterstützung von
„Vergangenheitsarbeit und Versöhnung (Transitional Justice)“ traumasensibles
Vorgehen und gendersensible Programmplanung und -umsetzung als
Handlungsprinzipien festgelegt, einschließlich bei der Umsetzung von rund 30 Projekten
(2017 bis 2020), u. a. mit Fokus auf Angebote zur psychosozialen
Unterstützung, in denen geschlechtergerechte Aspekte besonders adressiert wurden. Mit
diesen Maßnahmen hat das BMZ zur umfassenden Unterstützung für
Überlebende sexualisierter Gewalt beigetragen.
3. Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung in
der bilateralen Zusammenarbeit die psychologische,
psychotherapeutische und psychiatrische Versorgung und Behandlung (bitte nach Jahren,
Ländern, Projekten und Finanzvolumen aufschlüsseln)?
Es wird auf die Projektaufstellung in Anlage 1 verwiesen.
4. Inwiefern plant die Bundesregierung, die Projekte mit direktem MHPSS-
Bezug in der Entwicklungszusammenarbeit, Humanitären Hilfe und
Zivilen Krisenprävention auszubauen (bitte konkrete Maßnahme,
finanziellen Umfang, Zeitraum und Ort angeben)?
5. Inwiefern werden zukünftig gezielt Projekte gefördert, in denen MHPSS
vorgesehen ist, und plant die Bundesregierung, dies als Voraussetzung
für die Förderung bestimmter Projekte zu machen (bitte konkrete
Maßnahme, finanziellen Umfang, Zeitraum und Ort angeben)?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Zukünftige Projekte sind Gegenstand der jeweiligen
Haushaltsaufstellungsverfahren und stehen daher noch nicht fest. Seit einigen Jahren wird in der
jährlichen Aufforderung zum Einreichen von Projektvorschlägen der SI Flucht im
BMZ darauf hingewiesen, dass Projekte mit MHPSS-Bezug explizit erwünscht
sind und dies als Querschnittsthema berücksichtigt werden sollte. Dies ist für
das Jahr 2021 erneut so geschehen.
Der ZFD als ein Programm für Gewaltprävention und Friedensförderung in
Krisen- und Konfliktregionen, welches psychosoziale Unterstützung und
Traumaarbeit als integralen Bestandteil vieler ZFD-Vorhaben sieht, unterstützt
einen Aufwuchs des Engagements zu diesem Thema und ermöglicht diesen bei
entsprechenden Anträgen seitens der Träger des ZFD und bei entsprechender
Titelausstattung.
Die strukturbildende Übergangshilfe engagiert sich im Bereich MHPSS
beispielsweise, indem der Zugang zu Kinderschutzangeboten und zur
psychosozialen Betreuung für vulnerable Kinder und Jugendliche geschaffen wird.
MHPSS ist ein Schwerpunkt der neuen Strategie zur humanitären
Gesundheitshilfe im Ausland, daher plant das Auswärtige Amt sein Engagement in diesem
Bereich auszubauen. Bisher liegen keine Projektanträge vor, die MHPSS als
alleinigen Schwerpunkt hatten. Das Auswärtige Amt befindet sich im
Austausch mit verschiedenen humanitären Organisationen, um solche Projekte
aufzusetzen, sobald dafür die notwendigen Voraussetzungen vorliegen.
Im Rahmen der zivilen Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung
ist für das Jahr 2021 eine Ausweitung der Bemühungen zur gesellschaftlichen
Reintegration von Binnenvertriebenen und Flüchtlingen v. a. in
Konfliktkontexten in der MENA-Region vorgesehen, bei denen psychosoziale Betreuung und
Aufarbeitung eine zentrale Rolle spielen.
6. In welchem Ausmaß plant die Bundesregierung, niedrigschwellige
MHPSS-Angebote auszubauen, die beispielsweise in anderen Projekten
im Bereich Gesundheit, Bildung, Geschlechtergerechtigkeit oder
Ähnlichem integriert sind?
Neben Vorhaben mit dem Hauptziel der Stärkung des psychosozialen
Wohlbefindens ist bereits jetzt ein Großteil der Projekte in den Bereichen Bildung,
Gesundheit, Beschäftigung und Konfliktbearbeitung sowie Förderung der
Gleichberechtigung der Geschlechter mit querschnittlich verankerten psychosozialen
Elementen versehen.
Im Oktober 2020 hat das BMZ darüber hinaus ein Globales Aktionsnetzwerk
für Frauen auf der Flucht ins Leben gerufen, das mit einem Fonds über
3,5 Mio. Euro ausgestattet ist. Der Fonds wird über den „Women’s Peace and
Humanitarian Fund“ der Vereinten Nationen verwaltet und finanziert
Pilotprojekte zur politischen und wirtschaftlichen Teilhabe von Frauen auf der Flucht.
Eines der Fokusthemen des Netzwerks und des Fonds ist dabei die
psychosoziale Unterstützung.
7. Inwiefern plant die Bundesregierung, die Fragen und Herausforderungen
rund um das Thema MHPSS im gesamten entwicklungspolitischen und
humanitären Engagement in den Fokus zu nehmen?
In der im Oktober 2020 veröffentlichten „Strategie des Auswärtigen Amts zur
humanitären Hilfe im Bereich Gesundheit 2020-2025“ wurde die Förderung
von Projekten mit MHPSS-Bezug als zukünftiger Schwerpunkt identifiziert. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 sowie 6 verwiesen.
8. Mit welchen konkreten Schritten plant die Bundesregierung, die
Relevanz von MHPSS-Komponenten in anderen Sektoren zu verstärken,
beispielsweise durch Schulungen für das Personal?
a) Welche Personalschulungen plant die Bundesregierung im Rahmen
ihres Engagements für die besonderen Bedarfe von Kindern?
b) Inwiefern plant die Bundesregierung, die benötigte Fachexpertise für
MHPSS-Maßnahmen durch gezielte Ausbildungen oder Schulungen
in Deutschland zu fördern?
Frage 8 bis 8b werden zusammen beantwortet.
Es gibt bereits seit 2018 einen Trainingskurs zu MHPSS der Akademie für
Internationale Zusammenarbeit (AIZ). Dieser Kurs richtet sich an
Projektpersonal aller Sektoren, die im Bereich MHPSS in der Entwicklungszusammenarbeit
tätig sind und/oder mit vulnerablen Zielgruppen arbeiten.
Neben übergreifenden Trainingsmaßnahmen wird auch die gezielte Stärkung
von Kapazitäten von Projektpersonal bestimmter Sektoren ermöglicht. So
wurde beispielsweise in Jordanien Projektpersonal aus dem Sektor
Beschäftigungsförderung sensibilisiert für die psychosozialen Bedarfe der Zielgruppe, um
Maßnahmen zielgruppenorientierter ausrichten und begleitende psychosoziale
Beratung anbieten zu können.
Zudem wurde 2019 das Empfehlungspapier zu „Training and Capacity
Development in MHPSS in Development Cooperation“ veröffentlicht, welches
gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Partnerorganisationen entwickelt wurde
und Empfehlungen für die Ausgestaltung von Trainingsmaßnahmen gibt.
Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
9. Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass besonders vulnerable
Gruppen wie beispielsweise Frauen, Kinder, Menschen mit Behinderung,
LGBTI, religiöse Minderheiten u. a. von MHPSS-Maßnahmen im
Besonderen in den Blick genommen werden bzw. adressiert werden?
Mit den Projekten der strukturbildenden Übergangshilfe zielt das BMZ auf eine
konsequente Gender- und Inklusionsperspektive als integralen Bestandteil in
allen Phasen eines jeden Projekts. Dafür wurde eine „Gender- und Inklusions-
Checkliste“ erstellt.
Darüber hinaus fördert die Bundesregierung im Rahmen der humanitären Hilfe
besonders MHPSS-Maßnahmen im Bereich sexualisierte und
geschlechterbezogenen Gewalt (SGBV) mit einem besonderen Augenmerk auf Frauen und
Kinder sowie MHPSS-Maßnahmen für Flüchtlinge und Binnenvertriebene. Das
Gleiche gilt für von der Bundesregierung im Rahmen der Krisenprävention,
Stabilisierung und Friedensförderung geförderte Vorhaben, die MHPSS-
Maßnahmen umfassen.
10. Inwiefern richten sich die Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich
MHPSS auch auf die gezielte Schaffung bzw. Sicherung von
Zukunftsperspektiven für die Überlebenden von gewaltsam ausgetragenen
Konflikten, welche elementarer Bestandteil für eine erfolgreiche und
nachhaltige Bearbeitung von Traumata sind?
Sowohl die SI Flucht als auch die strukturbildende Übergangshilfe des BMZ
zielen darauf ab, über die Bewältigung der akuten Notsituation hinaus
Zukunftsperspektiven für Menschen in Flucht- und Vertreibungssituationen zu
schaffen.
Betroffene Menschen und lokale Strukturen werden nachhaltig gestärkt, damit
sie bestehende Krisen selbstständig bewältigen, das Risiko neuer Krisen
reduzieren und Zukunftsperspektiven entwickeln können.
Vorhaben im Rahmen der Krisenprävention, Stabilisierung und
Friedensförderung, die Maßnahmen für Konfliktbetroffene im Bereich MHPSS umfassen,
verfolgen grundsätzlich einen weitergefassten Ansatz, der auf deren
Reintegration und die Schaffung längerfristiger Perspektiven abzielt.
11. Mit welchen Mitteln analysiert die Bundesregierung die Bedarfe im
MHPSS-Bereich, und welche Konsequenzen werden aus der
Bedarfsermittlung konkret gezogen?
Zur Feststellung der Bedarfe kommen z. B. Friedens- und Konfliktanalysen,
Gender-, Kontext- und Risikoanalysen zum Einsatz. Die Stärkung individueller
Resilienz ist implizit eine Schnittstelle zur mentalen Gesundheit und
psychosozialem Wohlbefinden. Perspektivisch ist für Vorhaben der strukturbildenden
Übergangshilfe geplant, mit Resilienzanalysen die Voraussetzungen sowie
Notwendigkeiten der Stärkung individueller Resilienz zu untersuchen. Daraus
ergeben sich dann weitere Hinweise auf psychosoziale Unterstützungsbedarfe.
Bei der Konzipierung und Begleitung von Vorhaben sollen die
Umsetzungspartner zudem künftig noch stärker auf Lernerfahrungen von Impact-
Evaluierungen oder verhaltenswissenschaftlichen Ansätze zurückgreifen.
12. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um Angriffe
auf Schulen, Krankenhäuser und Gesundheitsreinrichtungen zu
unterbinden und zu sanktionieren?
Das Auswärtige Amt unterstützt aus Mitteln für humanitäre Hilfe und Mitteln
für Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung unmittelbar
Gesundheitsprojekte in Konfliktgebieten sowie Projekte zum Schutz von
medizinischem Personal und zur Beweissammlung über Angriffe auf medizinische
Infrastruktur und medizinisches Personal. Die Bundesregierung hat sich mit
Partnern 2019 erfolgreich beim VN-Generalssekretär dafür eingesetzt, dass die
Zerstörungen und Beschädigungen von mit VN-Unterstützung betriebenen
medizinischen Einrichtungen im Nordwesten Syriens durch einen
Untersuchungsausschuss aufgearbeitet werden. Die Bundesregierung hat seit Beginn ihrer
Mitgliedschaft im VN-Sicherheitsrat am 1. Januar 2019 – auch in ihrer
Funktion als Ko-Federführer für das Dossier „Syrien humanitär“ im VN-
Sicherheitsrat – Angriffe auf syrische Gesundheitseinrichtungen wiederholt verurteilt,
sowohl in regulären, monatlichen Befassungen als auch in weiteren, von der
Bundesregierung mit einberufenen, Sondersitzungen des VN-Sicherheitsrates.
Unter deutschem Vorsitz der informellen Sicherheitsratsarbeitsgruppe zu
Kindern und bewaffneten Konflikten während der früheren deutschen
Mitgliedschaft im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (2011-2012) nahm dieser
Resolution 1998 an, die auf den besseren Schutz von Schulen und Krankenhäusern
zielt. Die Bundesregierung setzte sich auch außerhalb des Sicherheitsrates dafür
ein, den Schutz von Kindern zu verbessern. Sie arbeitet dazu eng mit der
Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Kinder und
bewaffnete Konflikte zusammen.
Die Bundesregierung unterzeichnete 2018 die „Safe Schools Declaration“ und
unterstützt damit den Schutz von Schulen und anderen Bildungseinrichtungen
in bewaffneten Konflikten.
Resolution 2286 (2016), die auch von Deutschland miteingebracht wurde,
verurteilt Angriffe auf medizinische Einrichtungen und Personal in
Konfliktsituationen.
Im September 2019 hat Deutschland gemeinsam mit Frankreich den
„Humanitarian Call for Action“ zur Stärkung der Einhaltung des humanitären
Völkerrechts sowie prinzipienorientierter humanitärer Hilfe ins Leben gerufen. Bis
August 2020 haben sich 45 Staaten dem Aufruf zur Einhaltung und Schutz des
humanitären Völkerrechts, Einsatz gegen einschränkende Maßnahmen sowie
Weiterentwicklung der Verhandlungskapazitäten von humanitären Akteuren
angeschlossen.
13. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Wirkung
niedrigschwelliger psychosozialer Maßnahmen in ihren Projekten messen
und evaluieren zu können?
Um mehr Wissen darüber aufzubauen, wie die Wirkung niedrigschwelliger
psychosozialer Maßnahmen in Projekten der Entwicklungszusammenarbeit erfasst
werden kann, hat die GIZ (Regionalvorhaben Psychosoziale Unterstützung für
syrische/irakische Flüchtlinge und Binnenvertriebene) im Auftrag des BMZ
zwei Studien in Auftrag gegeben, die derzeit erstellt werden. Im Rahmen der
thematischen Ausrichtung des neuen Handlungsfeldes „Friedliches und
inklusives Zusammenleben“ der strukturbildenden Übergangshilfe wurde vom BMZ
ein „Systematic Review“ zu sozialer Kohäsion beauftragt, der von der
unabhängigen Forschungsgruppe 3ie durchgeführt wurde.
https://www.3ieimpact.or
g/blogs/evidence-dialogues-peacebuilding-programs-are-stronger-when-inform
ed-evidence-despite
14. Welche konkreten Pläne hat die Bundesregierung für eine
Langzeitanalyse der Wirkung von MHPSS-Maßnahmen?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 11, 13 und 22 verwiesen.
15. Welche Supervisionsangebote für das Personal bietet die
Bundesregierung mit dem Ziel einer Vorbeugung und Verarbeitung der oftmals
traumatisierenden Arbeit vor Ort als festen Bestandteil von Maßnahmen
der bilateralen Zusammenarbeit, und inwiefern sind
Supervisionsangebote für Personal- bzw. Personalfürsorgekonzepte Bestandteile bei
Projektanträgen?
Ressortvertreterinnen und Ressortvertreter, die im Rahmen einer Abordnung
oder Versetzung über das AA im Ausland eingesetzt werden, können jederzeit
das Gesprächsangebot der psychosozialen Beratungsstelle sowie die
postenvorbereitenden Seminare der Akademie im AA und an der AIZ nutzen, um sich
vorbeugend zu informieren oder in Stresssituationen direkt Unterstützung zu
erhalten.
Im Vorfeld von Einsätzen an Dienstposten mit erhöhter Krisenstufe sind
Vorgespräche mit dem psychosozialen Beratungsdienst des AA zur Einschätzung der
Belastbarkeit sowie zur vorbereitenden Beratung obligatorisch. Bei
Verlängerungen des Einsatzes erfolgen entsprechende Zwischengespräche mit dem
psychosozialen Beratungsdienst, nach Ende des Einsatzes sind Rückkehrgespräche
vorgesehen. Bei Bedarf ist eine längerfristige psychologische Begleitung durch
das AA, oder aber z. B. auch durch die Sozialarbeiterinnen des Ärztlichen und
Sozialen Dienstes des BMI (ÄSD) möglich.
Krisenposten mit mehr als fünf Entsandten werden zudem regelmäßig, d. h.
einmal pro Jahr, durch Vertreterinnen und Vertreter der Psychosozialen
Beratungsstelle besucht (sog. Präventionsreisen). Ziel ist es, die Resilienz der
Beschäftigten vor Ort zu stärken und als Beratungsstelle einen möglichst
unmittelbaren Eindruck der jeweils aktuellen Arbeits- und Lebenssituation vor Ort zu
gewinnen.
Außerdem ist bei Einsätzen auf Dienstposten der erhöhten Krisenstufe die
Teilnahme an dem zweiwöchigen Sicherheitstraining, dem „Hostile Environment
Awareness Training (HEAT)“, im VN-Ausbildungszentrum der Bundeswehr in
Hammelburg verpflichtend. Bei Dienstposten mit niedrigerer Krisenstufe
werden Beschäftigte ermutigt, an den Kursen der AIZ in Bonn teilzunehmen, die
auf Einsätze in Krisengebieten vorbereiten. Dieses Kursangebot steht auch den
Partnerinnen und Partnern offen.
Für Rückkehrer richtet das AA seit 2011 Seminare aus, in denen im Rahmen
einer persönlich kognitiv-emotionalen Nachbetreuung die beruflichen und
persönlichen Erfahrungen auf Krisenposten nachbereitet werden.
Das Thema MHPSS wird thematisch in der Projektkonzeption aller Titel und
dem ZFD verankert. Im ZFD sind Supervisionsangebote obligatorisch. In den
Projektanträgen und jährlichen Budgets werden die notwendigen Finanzmittel
für die Umsetzung des Unterstützungsangebots berücksichtigt.
Durch das Safeguards- und Gender Managementsystem der GIZ wird die
Berücksichtigung von Mitarbeiterfürsorge in der Konzeptionsphase aller Vorhaben
in fragilen Kontexten abgefragt. Risiken, die sich für das psychosoziale
Wohlbefinden der GIZ-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ergeben können, werden
durch die Entwicklung von Minderungsmaßnahmen in der Angebotskonzeption
berücksichtigt und fließen in die Umsetzung der Vorhaben ein.
Weiterhin hat die GIZ eine interne psychosoziale Beratungsstelle, die
Mitarbeitende in individuellen Belastungs- und Krisensituationen berät und bei
weiterführendem Unterstützungsbedarf an externe Beratungsstellen, Coaches oder
Therapieeinrichtungen vermittelt. Nach Extrembelastungen, Gewalterfahrungen
und Sicherheitsvorfällen leistet sie psychosoziale Notfallversorgung und
kümmert sich um eine zügige Weitervermittlung der Betroffenen an Expertinnen
und Experten oder spezialisierte Einrichtungen.
16. Welchen Ausweg sieht die Bundesregierung aus dem Dilemma der
Komplexität im Bereich der MHPSS-Maßnahmen, wo nach Ansicht der
fragestellenden Fraktion einerseits die Darstellung als holistisches und
vielseitiges Konzept nötig ist, aber andererseits fragmentierte und teilweise
unzureichend professionelle Angebote sogar Schaden anrichten können?
Konfliktsensibilität, inklusive des Do-no-Harm Grundsatzes, ist ein zentrales
Handlungsprinzip auf Strategie- ebenso wie Programm- und Projektebene für
das Engagement der Bundesregierung. Dadurch werden kontinuierlich die
Wechselwirkungen zwischen dem Engagement und dem jeweiligen Kontext
reflektiert mit dem Ziel, mögliche nicht intendierte negative Wirkungen zu
vermeiden bzw. sie frühzeitig zu erkennen, Strategien zur Nachverfolgung und
Begrenzung zu entwickeln und positive Effekte zu verstärken. Insbesondere in
fragilen und von Gewalt und Konflikt betroffenen Kontexten, ist auch ein
traumasensibles Vorgehen angezeigt, damit existierende traumatische
(Gewalt-)Erfahrungen nicht unabsichtlich verstärkt werden. Der Do-no-Harm
Grundsatz ist Teil von Personalschulungen und trägt zur Wahrung von
Professionalität bei (Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen). Im Bereich
MHPSS sind zur Vermeidung oder Minimierung möglicher negativer
Wirkungen daher international anerkannte Qualitätskriterien zentral für die Umsetzung
von Maßnahmen, darunter z. B der Abgleich mit bereits vorhandenen
Maßnahmen (siehe Orientierungsrahmen für MHPSS in der
Entwicklungszusammenarbeit).
17. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Kohärenz im
Bereich MHPSS zwischen der Humanitären Hilfe, der Übergangshilfe, der
Zivilen Krisenprävention und der Entwicklungszusammenarbeit zu
gewährleisten, um die notwendige Langfristigkeit der Betreuung zu
ermöglichen?
2019 hat die Bundesregierung den Praxisleitfaden zum ressortgemeinsamen
Ansatz zur Krisenprävention, Konfliktbewältigung und Friedensförderung
verabschiedet, in dem konkrete Verfahren zur Förderung von Kohärenz und
Qualität des ressortübergreifenden Engagements in Krisenkontexten und für
Friedensförderung dargestellt sind. AA und BMZ haben darüber hinaus im Jahr
2019 das Konzept zur gemeinsamen Analyse und abgestimmten Planung
(GAAP-Konzept) vereinbart, das zur Entwicklung ressortgemeinsamer
strategischer Ausrichtungen in fragilen Ländern beiträgt. Zusätzlich nimmt das BMZ
am Koordinierungsausschuss für Humanitäre Hilfe teil, um enge Koordination
zwischen Ressorts und Akteuren zu gewährleisten.
Für die Zusammenarbeit und Förderung von Nichtregierungsorganisationen
(NROs) wurde durch das AA und das BMZ ein Format entwickelt – sog.
Nexus-Chapeau -, welches dabei hilft, Projekte der Humanitären Hilfe und der
strukturbildenden Übergangshilfe des gleichen Trägers in einem Land im Sinne
des Nexus abgestimmt und kohärent zu planen. Die Anwendung des Chapeau-
Formats erlaubt es NROs, mit längeren Horizonten zu planen und gezielt
Übergangsstrategien und Perspektivwechsel (etwa von Humanitärer Hilfe zu
strukturbildender Übergangshilfe) mit einzuplanen sowie entsprechende kurz- und
mittel- bis langfristig angelegte Maßnahmen auch im Bereich MHPSS zu
kombinieren.
18. Zu welcher Einschätzung kommt die Bundesregierung in Bezug auf die
häufig in Flüchtlingslagern auftretende Apathie von Kindern (u. a.
„Resignation Syndrome“), wie beispielsweise derzeit auf der griechischen
Insel Lesbos (
https://www.zeit.de/2020/09/lesbos-fluechtlingslager-kinde
r-krankheit-apathie-griechenland)?
a) Welche konkreten Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
lebensgefährlichen Fällen des Resignation Syndromes u. a. im Lager
Moria?
b) Plant die Bundesregierung den Aufbau von MHPSS-Kapazitäten in
den Flüchtlingscamps an den europäischen Außengrenzen
voranzutreiben und zu unterstützen?
Die Fragen 18 bis 18b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung nimmt die Entwicklungen im Bereich mentale und
psychosoziale Gesundheit in den Flüchtlingslagern, wie beispielsweise auf der
griechischen Insel Lesbos, mit Sorge zur Kenntnis und setzt sich für die
stärkere Integration von MHPSS-Komponenten in Flucht- und
Vertreibungssituationen durch VN-Organisationen und Nichtregierungsorganisationen ein.
Unabhängig davon hat die Bundesregierung zugesagt, unter anderem insgesamt 243
dringend behandlungsbedürftige Kinder und Jugendliche mit ihren
Kernfamilien aus griechischen Flüchtlingslagern aufzunehmen. Davon sind bereits
201 Kinder mit 651 Angehörigen ihrer Kernfamilien in Deutschland eingereist.
19. Inwiefern beteiligt sich die Bundesregierung an MHPSS-Maßnahmen
weltweit in Geflüchtetencamps (bitte nach Ländern und Maßnahmen
aufschlüsseln)?
Die Maßnahmen des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR)
im Bereich MHPSS in Flüchtlingslagern folgen dem 2019 veröffentlichten
Ansatz „UNHCR’s Approach to Mental Health and Psychosocial Support in
Displacement“. Die Bundesregierung fördert im Rahmen ihrer humanitären Hilfe
die Programme des UNHCR möglichst flexibel, das heißt ohne Zweckbindung
auf Maßnahmenebene. Darüber hinaus stellt die Bundesregierung UNHCR
jährlich einen ungebundenen freiwilligen Beitrag zur Verfügung. Zur
Verwendung des ungebundenen freiwilligen Beitrags verweist die Bundesregierung auf
den jährlichen Bericht des UNHCR („Use of Unearmarked Funding“). Die
Bundesregierung fördert darüber hinaus MHPSS-Maßnahmen als wichtigen
Bestandteil vieler Projekte, insbesondere im Gesundheitsbereich, aber auch im
Bereich Schutz, mit NRO-Partnern und der Rotkreuz- und
Rothalbmondbewegung.
Des Weiteren weist die Bundesregierung darauf hin, dass nach Schätzungen des
UNHCR etwa 80 Prozent der Flüchtlinge außerhalb von Lagern, leben. Im
Rahmen ihrer humanitären Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit unterstützt
die Bundesregierung deshalb insbesondere auch MHPSS-Maßnahmen für
Flüchtlinge in aufnehmenden Gemeinden. Mit ihrer
Entwicklungszusammenarbeit ist die Bundesregierung in diesen Kontexten über die SI Flucht und die
strukturbildende Übergangshilfe aktiv. Auf die Antwort zu Frage 3 wird
verwiesen.
Aus diesen Gründen ist eine genaue Aufschlüsselung nicht möglich bzw. würde
nur einen Teilausschnitt des Engagements der Bundesregierung abbilden.
20. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um sich gegen
die Straflosigkeit von Täterinnen und Tätern im Kontext von
bewaffneten Konflikten einzusetzen?
Die Bundesregierung engagiert sich im weltweiten Kampf gegen Straflosigkeit,
insbesondere durch politische, rechtliche und finanzielle Unterstützung der
internationalen Strafgerichtsbarkeit.
Der Kampf gegen Straflosigkeit als Grundlage für die Zukunft jeder
Gesellschaft findet seinen Ausdruck insb. im Römischen Statut des Internationalen
Strafgerichtshofs, welchen Deutschland umfassend auch als dessen
zweitgrößter Beitragszahler unterstützt.
Daneben engagiert sich die Bundesregierung finanziell und politisch für die
internationalen Sondertribunale bzw. ihre Nachfolgemechanismen, zum
Beispiel den Internationalen Residualmechanismus für die Ad-hoc-
Strafgerichtshöfe, die Kosovo-Sonderkammern und -Sonderankläger sowie die
Sonderstrafgerichtshöfe für Kambodscha und Libanon.
Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer Bemühungen für Erhalt und
Stärkung der regelbasierten internationalen Ordnung zudem ein Bündnis gegen
Straflosigkeit initiiert, welches das Ziel verfolgt, Regelwerk und Institutionen
des internationalen Strafrechts zu festigen. Das Bündnis gegen Straflosigkeit
reagiert damit auf die wachsende öffentliche Wahrnehmung einer weit
verbreiteten Straflosigkeit für die schwersten internationalen Verbrechen.
Im Übrigen verfügt Deutschland mit dem Völkerstrafgesetzbuch in
Anwendung des Weltrechtsprinzips über ein fortschrittliches Instrument zur
Strafverfolgung schwerster internationaler Verbrechen auf nationaler Ebene.
21. Welche Maßnahmen zur Versöhnung im Rahmen der internationalen
Zusammenarbeit haben sich nach Ansicht der Bundesregierung besonders
bewährt und sollen ggf. wie ausgebaut werden?
Den Rahmen für das Engagement der Bundesregierung im Bereich Versöhnung
bildet die ressortübergreifende Strategie zur Unterstützung von
„Vergangenheitsarbeit und Versöhnung (Transitional Justice)“. Die Strategie versteht
Versöhnung als einen Prozess, der die Wiederherstellung von sozialen
Beziehungen und der Menschenwürde und das Recht auf physische und psychische
Unversehrtheit ermöglicht.
Zentrales Handlungsprinzip: Vergangenheitsarbeit muss ebenso wie die
Unterstützung von Versöhnungsprozessen kontextspezifisch gestaltet werden.
Maßnahmen wie auch die Wahl des geeigneten Zeitpunkts hängen u. a. ab von der
Art des Konflikts, den jeweiligen Gewaltakteuren und Opfergruppen sowie
dessen sozio-ökonomischen Auswirkungen. Ein solches Vorgehen verlangt auch
die kritische Reflexion der eigenen Rolle sowie die Berücksichtigung der
Sichtweisen staatlicher und zivilgesellschaftlicher Partner. Handlungsleitend ist
dabei der Grundsatz lokal getragener Verantwortung (local ownership), d. h. die
Förderung lokaler Expertise und interner gesellschaftlicher Kräfte, die sich für
nachhaltige und an grundlegenden Menschenrechten orientierten
Versöhnungsprozessen einsetzen.
Beispielhaft zu nennen hierfür sind Maßnahmen des Zivilen Friedensdienstes,
etwa Projekte in Kolumbien, Kambodscha sowie dem Westbalkan.
In Kolumbien werden afrokolumbianische, indigene und bäuerliche Gemeinden
dabei unterstützt, ihre Rechte zu kennen und Einblicke in die
Entscheidungsprozesse bei Bergbau- und Agrargroßprojekten zu haben. So können sie ihre
Interessen vertreten und ihre Rechte einfordern, vor allem bei Landkonflikten.
Betroffene von Gewaltkonflikten um Land und Lebensraum werden dabei
unterstützt, das Erlebte zu verarbeiten und Wiedergutmachung zu erlangen –
Vorstufe zur Versöhnung.
In Kambodscha werden Opfer der Verbrechen der Roten Khmer, die vor dem
Tribunal zur juristischen Aufarbeitung der Taten von Verantwortlichen des
damaligen Regimes als Zeugen oder Nebenkläger auftreten, juristisch und
psychosozial unterstützt. Außerhalb des Gerichtssaals erhalten Überlebende
Therapie- und Selbsthilfemöglichkeiten. Generationenübergreifende Dialogformate,
zwischen Opfern und Tätern, sowie die Förderung der Erinnerungskultur an die
Verbrechen der Roten Khmer tragen zum Zusammenhalt einer noch immer
traumatisierten Gesellschaft bei.
Auf dem Westbalkan, in Bosnien-Herzegovina, Mazedonien, Nord-Mazedonien
und Serbien, unterstützt der ZFD zivilgesellschaftliche Partner vor Ort in der
Vergangenheits- und Bildungsarbeit. Indem Menschen unterschiedlicher
Ethnien miteinander in Kontakt gebracht werden, sollen Feindbilder
überwunden, Versöhnung gefördert und eine Kultur der Gewaltlosigkeit etabliert
werden. Betroffene von Krieg und Gräueltaten werden gehört.
Friedenserziehung an Schulen und Universitäten soll Kindern und Jugendlichen von klein
auf ein friedliches Zusammenleben nahebringen. Auch der Kontakt zu
Verbänden von Kriegsveteranen wird gesucht, um Begegnungen zwischen ehemaligen
Feinden sowie mit zivilen Opfern zu ermöglichen.
Solche Erfahrungen können genutzt werden, um noch stärkere Akzente in der
Stärkung und Beteiligung der von Gewalt besonders betroffenen Personen und
Gruppen zu setzen. Dies kann etwa durch den Auf- und Ausbau entsprechender
Strukturen für die psychosoziale Unterstützung von Überlebenden umgesetzt
werden.
22. Welche besonderen Herausforderungen bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung in der Wirkungsmessung im Bereich MHPSS. und
welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Ausschließlich lineare Modelle (wie Logframes) können einen Anstieg von
psychischer Gesundheit und psychosozialem Wohlbefinden nur eingeschränkt
erfassen. Zusätzlich sollten prozessorientierte, qualitative Methoden verwendet
werden, um positive Veränderungen abzubilden und negative, nicht-intendierte
Wirkungen rechtzeitig zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken.
Vor diesem Hintergrund sind auch internationale Ergebnisse und Evidenzen
von besonderer Bedeutung, z. B. aus rigorosen Wirkungsevaluierungen, auf die
sich die Umsetzungspartner beziehen und deren Ergebnisse in den
Projektimplementierungen einbeziehen können.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
23. Inwiefern sieht die Bundesregierung den Bedarf, die förderrechtlichen
Regelungen (wie beispielsweise Jährigkeitsprinzip) angesichts der
notwendigen Langfristigkeit von MHPSS-Maßnahmen zu überdenken?
Die Bundesregierung fördert bereits jetzt Maßnahmen über einen Zeitraum von
bis zu vier Jahren. Daher ist aus Sicht der Bundesregierung ausreichend
Flexibilität gegeben, um auch längerfristige Prozesse wie etwa im Kontext von
MHPSS zu begleiten. Ebenso besteht die Möglichkeit, eine zweite Projektphase
zu fördern.
24. Welche konkreten Ma��nahmen plant die Bundesregierung zur lokalen
Resilienzförderung, um der sozialen Komponente von
Traumabearbeitung gerecht zu werden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
25. Welche konkreten Schritte erfolgten seit der Konferenz „Rebuilding
Lives“ im Juli 2018 (
https://www.welt-sichten.org/artikel/34860/kinder-
konflikten-staerken)?
Im Nachgang der Konferenz wurden in umfangreichen Konsultationen
gemeinsam mit der Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen
Empfehlungen für die Umsetzung von Maßnahmen im Bereich MHPSS entwickelt und
veröffentlicht. (
https://www.unicef.de/blob/190328/783fd057e51a7e971fa0186
ce037052d/report-rebuilding-lives-expert-meeting-berlin-4-5-july-2018-dat
a.pdf). Die Empfehlungen wurden u. a. berücksichtigt bei der Entwicklung der
„Community Based Guidelines MHPSS in Humanitarian Settings“ von
UNICEF.
Im Nachgang des „Mental Health Summit“ in Großbritannien und des
„Rebuilding Lives“ Expertentreffens hat sich Ende 2018 eine Gruppe an Gebern
zusammengeschlossen, die die strategische und politische Unterstützung für
MHPSS diskutiert. Vertreten sind Geberländer und internationale
Organisationen, darunter Deutschland, Schweden, Dänemark, Großbritannien, Frankreich,
EU ECHO, USA, Australien und Italien. Das BMZ vertritt hier die
Bundesregierung.
Darüber hinaus hat das BMZ MHPSS als wichtiges Querschnittsthema in
weitere internationale Agenden eingebracht, darunter die III. und IV. Brüsseler
Konferenz zur Unterstützung Syriens und der Region sowie das Globale
Flüchtlingsforum, ausgerichtet von UNHCR (Dezember 2019). Es wird zudem
auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen.
26. Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung ein Ausbau des Zivilen
Friedensdienstes (ZFD) geplant, insbesondere im Bereich MHPSS (bitte
konkreten finanziellen Aufwuchs angeben)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
27. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung als Reaktion auf die
Ergebnisse der internationalen Konferenz zu MHPSS des
niederländischen Außenministeriums in Amsterdam im Oktober 2019 eingeleitet?
In der Folge der Konferenz hat das BMZ bei dem Globalen Flüchtlingsforum
im Dezember 2019 zugesagt, die Weiterentwicklung von MHPSS-Ansätzen
voranzubringen.
Die Zusammenarbeit mit anderen Geberländern wurde weiter verstetigt, unter
anderem mit den Niederlanden. So wurde im Nachgang der Konferenz in
Amsterdam im Juni 2020 eine hochrangige Veranstaltung anlässlich der
IV. Brüsseler Konferenz zur Unterstützung Syriens in der Region vom BMZ
gemeinsam mit den Niederlanden ausgerichtet („Rebuilding the future: the
crucial role of young people and Mental Health and Psychosocial Support in
the Syria crisis reponse“). Das BMZ war weiterhin auf einem hochrangigen
Panel zu „COVID-19 and the role of Mental Health and Psychosocial Support
in building resilience and sustaining social cohesion and peace” der
Niederlande im September 2020 vertreten. Die Veranstaltung war Teil der 2020
Review der UN Peacebuilding Architecture zur strukturellen Integration von
MHPSS Ansätzen in der Friedensförderung.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 3, 6 und 10 verwiesen.
28. Inwiefern bemüht sich die Bundesregierung insbesondere bei der
Ertüchtigungskooperation, die Empfehlung (
http://static.onemansblog.com/wp-
content/uploads/2016/06/Medical-Support-Manual-for-UN-Field-Missio
ns.pdf) aus dem „Medical Support Manual for United Nations Field
Missions“ von 2015 umzusetzen, wo die hohe Wahrscheinlichkeit
thematisiert wird, dass von Soldaten in (ehemaligen) Bürgerkriegskontexten ein
hohes Gewaltpotenzial auch im Nachkriegskontext ausgeht?
29. Führt die Bundesregierung Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau von
Stressmanagement und psychosozialer Unterstützung im Rahmen der
Ertüchtigungsinitiative durch?
a) Wenn ja, in welchen Ländern, und mit welchen Akteuren?
b) Erfolgen diese Maßnahmen im Rahmen der deutschen bilateralen
Kooperation (über die Bundeswehr, zivil-militärisch o. Ä.) oder im
Rahmen von multilateralen Missionen (wie z. B. EUTM)?
c) Welchen Umfang haben diese Maßnahmen jeweils, d. h. wie viele
Module mit welchem Umfang und welchen Themen (rehabilitativ
oder auch präventiv)?
d) Falls dies bisher noch nicht der Fall ist, wird eine solche
Unterstützung für die Zukunft geplant?
Die Fragen 28 bis 29d werden gemeinsam beantwortet.
Maßnahmen im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung
umfassen neben Ausstattung Tätigkeiten im Bereich Ausbildung und Beratung,
u. a. zu menschenrechtlichen und rechtsstaatlichen Standards. Ziel dabei ist der
Aufbau effektiver und transparent agierender Sicherheitskräfte unter ziviler
Kontrolle. Über Projekte der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung und
damit verbundene Unterstützung von Partnern hat die Bundesregierung die
Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses und des Verteidigungsausschusses mit
Schreiben vom 19. März 2020 und der dazugehörigen, als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuften, Anlage informiert.
30. Welche konkreten Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um
in UN-Missionen auf MHPSS-präventive Maßnahmen und Angebote für
die Missionsangehörigen hinzuwirken?
Die Bundeswehr hat für den eigenen Verantwortungsbereich einen Beauftragten
für Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) und ein
Psychotraumazentrum in Berlin eingerichtet. Der truppenpsychologische Dienst im
Einsatzführungskommando der Bundeswehr betreut u. a. auch präventiv deutsche
Soldatinnen und Soldaten im Einsatz. Im Rahmen einer Vorfeld-Studie der Vereinten
Nationen zu „Mental Health in Peacekeeping Operations“, durchgeführt vom
International Peace Institute, hat sich die Bundeswehr mit dieser Fachexpertise
beteiligt.
31. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Ausbildung vor allem in
lokalen Gesundheitszentren zur Erkennung und Behandlung von
psychischen und neurologischen Erkrankungen (bitte nach Maßnahmen,
Partnerländern und Budget aufschlüsseln)?
Im Rahmen von multisektoralen Vorhaben werden in Krisen- und
Konfliktkontexten u. a. der Bau von Gesundheitsstationen und die Ausbildung von
Gesundheitspersonal unterstützt. Diese Maßnahmen zielen auf eine Verbesserung der
allgemeinen Gesundheitsversorgung, darunter auch die psychosoziale
Betreuung von Gewalt- und Krisenopfern.
Im Übrigen wird auf die Projektaufstellung in der Antwort zu Frage 3
verwiesen.
32. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Partnerländer bei der
Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit zur Entstigmatisierung psychischer
Krankheiten?
Aufklärung und Sensibilisierungsmaßnahmen im o. g. Sinne sind Teil der
BMZ-Initiative „Selbstbestimmte Familienplanung und Müttergesundheit“
sowie Teil des Leistungsangebotes des VN-Weltbevölkerungsfonds.
Kapazitätsstärkende Maßnahmen für Gesundheitsfachpersonal schließen Interventionen
zur Sensibilisierung und Entstigmatisierung psychischer Krankheit mit ein.
33. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Forschung zu den
Zusammenhängen von vernachlässigten Tropenkrankheiten und mentaler
Gesundheit?
Der Bundesregierung sind keine gesonderten Forschungsvorhaben zu
Zusammenhängen zwischen vernachlässigten Tropenkrankheiten und mentaler
Gesundheit bekannt.
34. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass mit der Umschichtung eines
Großteils der gesundheitsbezogenen ODA in den multilateralen Bereich
die Maßnahmen zu psychischer und mentaler Gesundheit weitergeführt
werden?
Maßnahmen aus dem Bereich MHPSS werden nicht nur mit Mitteln der
bilateralen Entwicklungszusammenarbeit finanziert, sondern vorrangig mit
multilateralen Mitteln und Mitteln für die Unterstützung im Bereich Flucht, Krisen und
Konflikte sowie Friedensförderung und dabei von der Bundesregierung
engmaschig begleitet.
a) Welche multilateralen oder zivilen Partner übernehmen diesen
Themenbereich?
Es wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen. Das BMZ arbeitet mit einer
Vielzahl von multilateralen und zivilgesellschaftlichen Partnerorganisation im
Bereich MHPSS zusammen. Darunter befinden sich vor allem UNICEF sowie
der Weltbevölkerungsfonds (UNFPA), das Gemeinsame Programm der
Vereinten Nationen zu HIV/AIDS (UNAIDS), die Internationale Föderation für
Familienplanung (IPPF) und die Globale Financing Facility (GFF). Zudem
wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Im Rahmen der SI Flucht werden MHPSS-Maßnahmen über den ZFD sowie
unterschiedliche NROs umgesetzt.
b) Wie wird die Wirkung der Maßnahmen evaluiert?
UNFPA und IPPF dokumentieren in ihren Jahresberichten den Umfang und die
Wirkungen ihrer Leistungen und erstellen weiterhin regelmäßige
themenbezogene Wirkungsberichte. UNAIDS berichtet dem Programme Coordinating
Board regelmäßig umfassend zu Maßnahmen durch das Performance
Monitoring des Unified Budget, Results and Accountability Framework (
https://www.
unaids.org/en/resources/documents/2015/UNAIDS_PCB37_15-19).
Der Globale Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria
(GFATM) dokumentiert die aggregierte Wirkung seiner Investitionen u. a. in
einem jährlich veröffentlichten Ergebnisbericht. Darüber hinaus werden vom
GFATM Sekretariat, einer unabhängigen Evaluierungseinheit (Technical
Evaluation Reference Group, TERG), sowie Partnerländern und
Partnerorganisationen Evaluierungen durchgeführt, die die Wirkung von GFATM geförderten
Programmen auf unterschiedlichen Ebenen prüfen. Im Rahmen dieser
strategischen, thematischen und länderbezogenen Evaluierungen wird u. a. die
Wirkung präventiver Maßnahmen untersucht, was auch psychologische
Interventionen einschließt.
35. Führt die Bundesregierung Maßnahmen im Bereich MHPSS durch, bei
denen Geflüchtete in den Partnerländern darin trainiert werden, für die
Menschen in ihrem Umfeld Beratung und psychosoziale Unterstützung
anzubieten?
Ja, entsprechende Maßnahmen sind Bestandteil der SI Flucht und der
strukturbildenden Übergangshilfe sowie der Förderung von Maßnahmen durch private
Träger.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/24978
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/24978
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/24978
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/24978
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]