[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Petra Sitte,
Friedrich Straetmanns, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/24268 –
Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf den
Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
(Bundesratsdrucksache 569/20)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf
den Inhalt eines Gesetzentwurfs geschieht nicht nur im Deutschen Bundestag.
Sondern sie vollzieht sich auch beim Verfassungsorgan Bundesregierung, etwa
in den einzelnen Bundesministerien. Dort haben schon in den Beteiligungs-
und Anhörungsverfahren gemäß den Vorschriften der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO), aber auch darüber hinaus
Verbände und sonstige Personen außerhalb der Bundesregierung als
Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter (im weiteren Text: externe Dritte)
Möglichkeiten der Beeinflussung des Inhalts der gesetzlichen
Regelungsvorschläge.
Grundsätzlich sind der Austausch der Bundesregierung mit externen Dritten
und die Kenntnis, Abwägung und ggf. Berücksichtigung der im Laufe der
Erstellung von Gesetzentwürfen geäußerten Stellungnahmen und enthaltenen
alternativen Formulierungen nicht falsch, sondern ganz im Gegenteil: Das ist
sogar wichtig. Die Bundesregierung kann und soll sich mit den in der
Gesellschaft vorhandenen Auffassungen, Positionen und Interessen
auseinandersetzen und diese im Rahmen der Erstellung von Gesetzentwürfen als
Initiativberechtigte i. S. d. Artikels 76 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) ggf.
berücksichtigen.
Dies muss nur für den Deutschen Bundestag als Gesetzgebungsorgan und
nicht zuletzt auch für die Öffentlichkeit ersichtlich sein. „Die parlamentarische
Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes; Vertrauen ohne
Transparenz, die erlaubt zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich.“
(BVerfGE 40, 296 (327)). Darüber hinaus sollten die unterschiedlichen
gesellschaftlichen Positionen nach Auffassung der Fragestellerinnen und
Fragesteller grundsätzlich gleiches Gehör bei der Bundesregierung finden.
Die Mitglieder des Deutschen Bundestages wissen nach Einschätzung der
Fragestellerinnen und Fragesteller wenig Konkretes über die Erkenntnisquellen
Deutscher Bundestag Drucksache 19/25226
19. Wahlperiode 14.12.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
11. Dezember 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-
Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften (Bundesratsdrucksache
569/20), die ggf. durch externe Dritte im Prozess der Erstellung des
Gesetzentwurfs eingeführt wurden und auf denen die konkreten
Regelungsvorschläge ggf. beruhen. Der Deutsche Bundestag hat jedoch ein gewichtiges Interesse
daran, die Übernahme bzw. Berücksichtigung der Vorschläge oder
Stellungnahmen externer Dritter in dem Gesetzentwurf zu kennen. Zu der Bewertung
eines konkreten Regelungsvorschlages gehört schließlich auch die Kenntnis,
welchen spezifischen Interessen und Zielen er dient. Nur so kann umfassend
ermessen werden, ob das Regelungsziel geteilt wird und ob die Regelung
dafür unter Berücksichtigung aller vorliegenden Informationen geeignet,
erforderlich und angemessen ist.
Der Deutsche Bundestag kann nach Auffassung der Fragestellerinnen und
Fragesteller erwarten, dass die Bundesregierung von sich aus offenlegt, auf der
Stellungnahme oder Forderung welches externen Dritten ein konkreter
gesetzlicher Regelungsvorschlag gegebenenfalls beruht und ob ggf. eine Norm
entgegen der ursprünglich vorgesehenen Fassung des Gesetzentwurfs nach der
Verbändebeteiligung oder aufgrund anderweitig eingegangener Stellungnahme
geändert worden ist. Dies sollte sich nämlich ohnehin aus der
Gesetzesbegründung ergeben. In der Gesetzesbegründung sind gemäß § 43 Absatz 1 GGO
„1. die Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzentwurfs und seiner
Einzelvorschriften“ sowie „2. welcher Sachverhalt dem Gesetzentwurf zugrunde
liegt und auf welchen Erkenntnisquellen er beruht“ darzustellen. Gemäß § 49
Absatz 1 GGO sind Änderungen gegenüber dem jeweils vorangegangenen
Entwurf kenntlich zu machen, also zu dokumentieren. Es ist kein Grund
ersichtlich, die Kenntnis dieser Umstände dem Gesetzgebungsorgan
vorzuenthalten. Es ist vorauszusetzen, dass die Bundesregierung nichts zu verbergen
hat. Die Fragestellerinnen und Fragesteller gehen davon aus, dass die
Bundesregierung das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit und der
Fragestellerinnen und Fragesteller sowie des Deutschen Bundestages auf substantiierte
Informationen achtet. Sie erwarten, dass die Bundesregierung insbesondere zu
den Fragen 3 bis 6, soweit Änderungen am Gesetzentwurf nach der
Verbändeanhörung vorgenommen worden sind, diese einzeln benennt und genau
begründet. Der bloße Verweis auf den Vergleich der verschiedenen Fassungen
der Gesetzentwürfe der Bundesregierung mit den in der sog.
Verbändeanhörung eingegangenen Stellungnahmen missachtete nach Auffassung der
Fragestellerinnen und Fragesteller das parlamentarische Fragerecht.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung ist bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für
die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Daher hat sich die
Bundesrepublik Deutschland im Dezember 2016 der internationalen Initiative
„Open Government Partnership“ angeschlossen, um die Transparenz des
Regierungshandelns für die Bürger weiter zu erhöhen. Das Bundeskabinett hat am
15. November 2018 eine „Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz in
Gesetzgebungsverfahren“ getroffen. Hierdurch soll die bereits in der 18.
Legislaturperiode erprobte Praxis fortgesetzt werden, Gesetz- und
Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige Verbändebeteiligung gegangen sind
sowie den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf der
Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Vereinbarung ist unter folgendem Link
abrufbar:
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1557560/3eb27
2d7adece1680649212178782fdb/2018-11-15-transparenz-gesetzgebungsverfah
ren-data.pdf?download=1.
Daneben ist vereinbart, zusätzlich die Stellungnahmen aus der
Verbändeanhörung (§ 47 Absatz 3 GGO) zu veröffentlichen. Bis zur Errichtung einer
zentralen Plattform wird die Veröffentlichung über die Internetseiten der jeweiligen
Ressorts erfolgen, auf die auch vom zentralen Internetauftritt der
Bundesregierung aus verlinkt wird. Darüber hinaus weist die Bundesregierung darauf hin,
dass der weitere Verlauf des jeweiligen Rechtsetzungsvorhabens auf der
Internetseite des Gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von
Bundestag und Bundesrat recherchiert werden kann. Öffentlich bereitgestellte
Informationen machen Regierungshandeln besser nachvollziehbar.
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und
Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister
sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im
Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren
aller gesellschaftlichen Gruppen. Dies schließt Kontakte ein, die aktuelle
Gesetzentwürfe zum Thema haben. Unter diesen ständigen Austausch fallen
Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch,
telefonisch). Sie haben nicht, wie die Fragestellung möglicherweise andeutet,
typischerweise einen lobbyistisch geprägten Hintergrund. Es ist weder rechtlich
geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden
öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B.
sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und
Teilnehmern) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber
zu erstellen oder zu pflegen.
Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den
Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den
Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar.
Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative
Überkontrolle (BVerfGE 67, 100 (140)). Parlamentarische Kontrolle kann die
Regierungsfunktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein
funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219); 124, 78 (122); 137, 185
(250)).
Die Fragesteller haben eine Vielzahl von identischen Kleinen Anfragen zu
verschiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt, deren Auswahl
soweit erkennbar als eher zufällig erscheint. Die Grenze zur administrativen
Überkontrolle ist angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen
Gesetzgebungstätigkeit und der Detailtiefe von einzelnen Fragen aus Sicht der
Bundesregierung erreicht. Die Bundesregierung geht davon aus, dass dem
Informationsbedürfnis der Fragesteller künftig durch die Veröffentlichung der
Gesetzes- und Verordnungsentwürfe sowie der Stellungnahmen aus der
Verbändeanhörung auf den Internetseiten der jeweiligen Ressorts Genüge getan ist.
1. Welche Stellungnahmen oder sonstigen Schreiben mit Bezug zum Inhalt
des im Titel der Kleinen Anfrage genannten Gesetzesvorhabens sind bei
der Bundesregierung eingegangen (bitte alle Stellungnahmen etc. mit
Angabe der bzw. des Einreichenden; des Eingangsdatums; des
Empfängers und Stand des Gesetzesvorhabens, beispielsweise Vorarbeiten,
Eckpunktepapier, Referentenentwurf, Regierungsentwurf; und wo diese
jeweils ggf. von der Bundesregierung veröffentlicht worden sind,
auflisten)?
Der Referentenentwurf des BMWi zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher
Vorschriften („EEG 2021“) und die dazu im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung
eingegangenen Stellungnahmen sind auf der Internetseite des BMWi
veröffentlicht unter:
https://www.bmwi.de/Navigation/DE/Service/Stellungnahmen/EEG
21/stellungnahmen-eeg-2021.html.
2. Nach welchen Kriterien wurden Umfang und Auswahl der Beteiligung
von Zentral- und Gesamtverbänden sowie von Fachkreisen, die auf
Bundesebene bestehen, von Unternehmen, Organisationen, Institutionen oder
sonstigen externen Dritten für die sog. Verbändeanhörung (§ 47 Absatz 3
GGO) durch das federführende Bundesministerium bestimmt, und
welche dieser externen Dritten wurden bei dem o. g. Gesetzentwurf in der
Verbändeanhörung beteiligt?
Die Auswahl der Beteiligung für die sogenannte Verbändeanhörung (§ 47
Absatz 3 GGO) erfolgt auf Grundlage der angenommenen Betroffenheit vom
Inhalt des Referentenentwurfs. Die betroffenen Verbände wurden beteiligt.
3. Welcher Regelungsvorschlag des o. g. Gesetzentwurfs ist (teil-)identisch,
also (teilweise) wortgleich oder inhaltsgleich mit welchem konkreten
Vorschlag welches bzw. welcher externen Dritten, der im Rahmen der
sogenannten Verbändebeteiligung nach § 47 Absatz 3 GGO eingegangen
ist (bitte ggf. jeweils im Einzelnen darlegen, wessen Vorschlag wann zu
welcher Einfügung im bzw. Änderung des Gesetzentwurfs geführt hat,
und warum)?
4. Welcher Regelungsvorschlag des o. g. Gesetzentwurfs ist (teil-)identisch,
also (teilweise) wortgleich oder inhaltsgleich mit welchem konkreten
Vorschlag welches bzw. welcher externen Dritten, der außerhalb der
sogenannten Verbändebeteiligung gemäß § 47 Absatz 3 GGO eingegangen
ist (bitte jeweils darlegen, wessen Vorschlag wann zu welchem
Regelungsvorschlag des Gesetzentwurfs geführt hat und warum)?
5. Welche der in den Fragen 3 und 4 aufgeführten Änderungen gegenüber
der jeweils vorherigen Fassung des o. g. Gesetzentwurfs führen ggf. nach
Auffassung der Bundesregierung zu welchem konkreten Unterschied im
Hinblick auf den zu erwartenden Erfüllungsaufwand und/oder der zu
erwartenden Kosten (vgl. § 44 Absätze 2 bis 5 GGO) des o. g.
Gesetzentwurfs im Vergleich zu dem der jeweiligen Änderung vorausgegangenen
Entwurf (bitte einzeln ausführen)?
6. Welche der in den Fragen 3 und 4 aufgeführten Änderungen gegenüber
der vorherigen Fassung des o. g. Gesetzentwurfs wurden ggf. entgegen
der entgegenstehenden (ursprünglichen) fachlichen Beurteilung des
federführenden Bundesministeriums in den Gesetzentwurf
aufgenommen, und ggf. warum ist dies jeweils geschehen (bitte einzeln ausführen
und begründen)?
Die Fragen 3 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Referentenentwurf hat im Rahmen der Ressortabstimmung sowie der
Länder- und Verbändeanhörung Änderungen erfahren. Es ist üblich und Sinn
und Zweck dieser Beteiligungen, dass die vorgetragenen Argumente im
Rahmen einer Gesamtabwägung und unter Berücksichtigung der politischen
Zielsetzung in die weiteren Überlegungen zum Vorhaben einfließen können.
Referentenentwürfe, Stellungnahmen von Verbänden sowie die Gesetzentwürfe
werden auf der Internetseite des federführenden Ressorts (hier BMWi)
sukzessive veröffentlicht. Die vorgenommenen Änderungen sind daher transparent
nachvollziehbar. Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf
hin, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion ist, frei
verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und
anschaulich aufbereiten zu lassen.
7. Welche Gutachten, Studien, Expertisen, Untersuchungen, Prüfberichte
oder ähnliches von welchen externen Dritten (bzw. ggf. von welchen
externen Dritten in Auftrag gegeben), wurden ggf. dem Gesetzentwurf als
Erkenntnisquelle zugrunde gelegt (bitte ggf. jeweils auch darstellen, wo
der Gesetzentwurf diese Erkenntnisquelle erwähnt)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 16 bis 16b sowie
16c der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache
19/23741 verwiesen.
8. Wurden in die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung ggf.
konkrete Angaben, Erläuterungen bzw. Begründungen zu den in den
Fragen 1 bis 7 erfragten Informationen aufgenommen, und falls ja, welche
und falls nein, warum nicht (bitte begründen)?
Auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 6 wird verwiesen.
9. Welche vereinbarten dienstlichen Kontakte (alle nicht bloß zufälligen
oder privaten Gespräche und Treffen bei Veranstaltungen, Sitzungen,
Beratungen, Dienstreisen etc.) von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen und
Vertretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt) und
der Bundesministerien mit externen Dritten haben im Zusammenhang
mit dem im Titel der Kleinen Anfrage genannten Gesetzesvorhaben
(beispielsweise mit der Initiierung, Erstellung, Änderung, Ablehnung,
Vorbereitung, Ausarbeitung, Befassung, Beratung, Bewertung, Empfehlung
oder Formulierung) mit welchem Ergebnis bezogen auf den
Regelungsinhalt des Gesetzentwurfs stattgefunden (bitte tabellarisch mit Datum,
Ort, teilnehmenden Personen und Thema bzw. genauem
Regelungsvorschlag des Gesetzentwurfs und unter Beantwortung der nachfolgenden
Fragen aufführen)?
a) Wann fand der Kontakt statt?
b) Welcher bzw. welche externe bzw. externen Dritte bzw. Dritten nahm
bzw. nahmen teil?
c) Wer nahm auf Seiten der Bundesregierung, des Bundeskanzleramts
und/oder der Bundesministerien teil?
d) Welchen Formulierungsvorschlag, sonstigen Vorschlag, welche
Stellungnahme o. Ä. im Zusammenhang mit dem Kontakt hat welcher
bzw. welche externe Dritte ggf. wann zu welchem konkreten
Regelungsvorschlag des Gesetzentwurfs abgegeben?
e) Wurde ggf. der in Frage 9d genannte (alternative)
Formulierungsvorschlag o. ä. im Gesetzentwurf positiv berücksichtigt, und falls ja,
inwieweit, und ist dieser Umstand ggf. im Gesetzentwurf dokumentiert
worden (bitte ggf. jeweils für jede Stellungnahme und jede
alternative Formulierung einzeln ausführen)?
f) Wurden Aufzeichnungen im Zusammenhang mit den jeweiligen
Treffen angefertigt, und wenn ja, welche (z. B. Vorlagen zur
Vorbereitung, Vermerke, Protokolle o. Ä.)?
g) Auf wessen Initiative fand jeweils der Kontakt statt (Initiative der
externen Dritten oder Stelle in der Bundesregierung bzw. im
Bundesministerium)?
h) Hatte ggf. die beteiligte Stelle in der Bundesregierung bzw. im
Bundesministerium zum Zeitpunkt des jeweiligen Kontaktes nähere
Kenntnisse über den bzw. die kontaktierten bzw. kontaktierte externe
bzw. externen Dritte bzw. Dritten, wie beispielsweise die Namen der
für diesen bzw. diese tätige bzw. tätigen Person bzw. Personen, das
Geschäftsfeld bzw. den Tätigkeitsbereich und die jeweiligen
finanziellen und/oder wirtschaftlichen Interessen an dem Regelungsinhalt
des Gesetzentwurfs, und falls ja, welche genau (bitte einzeln
ausführen)?
i) Handelte bzw. handelten nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. die
bzw. der externe bzw. externen Dritten bzw. Dritte in fremdem
Auftrag und falls ja, hat bzw. haben er bzw. sie diesen Umstand
selbständig offengelegt, oder wann und wie hat die Bundesregierung das
jeweils eigenständig festgestellt (bitte ausführen)?
j) In wessen Auftrag handelte bzw. handelten nach Kenntnis der
Bundesregierung ggf. der bzw. die externe bzw. externen Dritte bzw.
Dritten (bitte jeweils ausführen)?
Die Fragen 9 bis 9j werden gemeinsam beantwortet.
Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung ausgeführt ist parlamentarische
Kontrolle politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE
67, 100, 140). Das parlamentarische Informationsrecht steht zudem unter dem
Vorbehalt der Zumutbarkeit. Schon die Abfrage auf Leitungsebene hat bei einer
Gesamtbetrachtung der identischen, zwischen dem 19. Dezember 2018 und
dem 1. Oktober 2020 beantworteten 248 Kleinen Anfragen die Grenzen der
Zumutbarkeit erheblich überschritten.
Die Bundesregierung hat insgesamt 82 Bundesminister und
Bundesministerinnen, Staatsminister und Staatsministerinnen, Parlamentarische Staatssekretäre
und Parlamentarische Staatssekretärinnen sowie Staatssekretäre und
Staatssekretärinnen. Für die zwischen dem 19. Dezember 2018 und dem 12. März 2019
beantworteten 57 Kleinen Anfragen bei 15 Ressorts wurden zunächst die
Termine sämtlicher Bundesministerinnen und Bundesminister, Parlamentarischer
Staatssekretärinnen und Parlamentarischer Staatssekretäre bzw.
Staatsministerinnen und Staatsminister und Staatssekretärinnen und Staatssekretären geprüft.
Hierfür waren daher bereits 4.674 Überprüfungen erforderlich.
Die Überprüfungen sind regelmäßig mit erheblichem Aufwand verbunden. Da
in Gesetzesvorhaben zumeist nicht nur eine, sondern mehrere Regelungen
getroffen werden, müssen die abgefragten Vorhaben zunächst auf ihre inhaltlichen
Bestandteile hin analysiert werden. Anschließend müssen die Akten
entsprechend auf mögliche Gespräche zu diesen Regelungsinhalten überprüft werden,
so dass in der Regel bereits bei der Überprüfung eines Termins zu einem
Vorhaben mehrere Personen eingebunden werden müssen. Dies nimmt erhebliche
Zeit in Anspruch. Gemäß den Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung
werden Gespräche jedoch in der Regel nur zu Themen geführt, die in der
Federführung des eigenen Ressorts liegen oder das eigene Ressort im besonderen
Maße betreffen. Entsprechend haben diese Überprüfungen bei Personen aus
den nicht federführenden oder fachlich nicht betroffenen Ressorts regelmäßig
Fehlanzeigen ergeben.
Gerade vor dem Hintergrund, dass hier nicht gezielt nach einer bestimmten
Regelung gefragt wird, sondern pauschal die gesamte Gesetzgebungstätigkeit der
Bundesregierung in dieser Legislaturperiode abgefragt wird, war ein fachlicher
Bezug der jeweiligen Personen zu fachfremden Gesetzesvorhaben teilweise
fernliegend. Daher werden nunmehr in der Antwort zu den Fragen 9 bis 9j nur
noch die Akten des jeweils federführenden und der fachlich betroffenen
Ressorts sowie des Bundeskanzleramtes für den Zeitraum vom 14. März 2018
(Konstituierung der Bundesregierung) bis zum Kabinettbeschluss des
Gesetzentwurfs überprüft. Trotz der Änderung der Überprüfungspraxis waren in der
Zeit vom 13. März 2019 bis zum 1. Oktober 2020 5.940 Überprüfungen
erforderlich. Seit Beginn der Legislaturperiode wurden folglich bisher insgesamt
10.614 Überprüfungen durchgeführt.
Für den gegenständlichen Gesetzentwurf wurden die Akten der federführenden
und fachlich betroffenen Ressorts (hier: BMWi, BMU, BMF, BMEL, BMAS,
BMI, BMJV) sowie des Bundeskanzleramtes für den Zeitraum vom 14. März
2018 (Konstituierung der Bundesregierung) bis zum 23. September 2020
(Kabinettbeschluss des Gesetzentwurfs) überprüft.
Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche –
einschließlich Telefonate – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation
wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der
Bundesregierung zu dieser Kleinen Anfrage sowie in der Antwort auf die Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Die
nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage
der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und
Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig.
Die Abfrage hat folgende Gespräche mit externen Dritten (nur Leitungsebene)
bezogen auf den Regelungsgegenstand des Referentenentwurfs ergeben:
Vertreter/Vertreterin
der Bundesregierung
Datum Ort Teilnehmer/Teilnehmerin extern
BMF
Bundesminister
Olaf Scholz
02.05.19 Berlin Dr. Johannes Teyssen,
Vorstandsvorsitzender E.ON SE
Bundesminister
Olaf Scholz,
Staatssekretär
Werner Gatzer
29.07.19 Berlin Michael Ebling, Präsident des Verbands
Kommunaler Unternehmen
Staatssekretär
Dr. Rolf Bösinger
22.11.19 Berlin Dr. Christian Illek,
Vorstandsmitglied Deutsche Telekom AG
Staatssekretär
Dr. Jörg Kukies
25.06.20 Berlin Christian Miele, Präsident des
Bundesverbands Deutsche Startups e. V.
BMU
Bundesministerin
Svenja Schulze
14.01.20 Berlin Kerstin Andrea, Vorsitzende
Hauptgeschäftsführerin BdEW
Parlamentarische Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
08.05.20 Telefonat Kerstin Andrea, Vorsitzende
Hauptgeschäftsführerin BdEW
Staatssekretar
Jochen Flasbarth
11.05.20
Videokonferenz
Robert Busch, Geschäftsführer des
Bundesverbands Neue Energiewirtschaft e. V. (bne)
Staatssekretar
Jochen Flasbarth
06.08.20 Berlin Rainer Baake, Direktor der Stiftung
Klimaneutralität
Vertreter/Vertreterin
der Bundesregierung
Datum Ort Teilnehmer/Teilnehmerin extern
BMWi
Bundesminister
Peter Altmaier
08.05.19 Berlin Jörg Schmidt, Vorstand Viessmann Group
Roger Schilling, Operations Director, Essity
Operations Mannheim GmbH
Dr. Jörg Utsch, Chief Operating Officer,
HEINZ-GLAS GmbH & Co. KGaA
Stefan Ruhland, Director Logistics
Management, ALDI SÜD Dienstleistungs-GmbH &
Co. oHG
Michael Mette, stv. Geschäftsführer
IKEA Deutschland GmbH & Co. KG
Olaf Höhn, Geschäftsführer,
Florida-Eis Manufaktur GmbH
Günther Irlbacher, Geschäftsführer,
Irlbacher Blickpunkt Glas GmbH
Dr. Jutta Zeddies, Vorstand, Leitung
Umweltmanagement Deutschland
KWS SAAT SE
Wolfgang Saam, Geschäftsführer,
Klimaschutz-Unternehmen e. V.
Bundesminister Peter Altmaier 05.07.19 Dresden Reinhard Ploss, Vorsitzender des Vorstands,
Infineon
Klaus Walther, Vizepräsident, Infineon
Raik Brettschneider, Geschäftsführer,
Infineon Technologies Dresden GmbH & Co. KG
Bundesminister Peter Altmaier 12.11.19 Berlin Prof. Dr. Kai Niebert und Tobias Pforte-von
Randow, Koordinator Politik & Gesellschaft,
Deutscher Naturschutzring
Anje von Broock, stv. Geschäftsführerin,
BUND
Christoph Bautz, Geschäftsführer, Campact
Sascha Müller-Kraenner,
Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe
Martin Kaiser, Geschäftsführer, Greenpeace
Christiane Averbeck, Geschäftsführerin,
Klima-Allianz Deutschland
Jörg-Andreas Krüger, Präsident, NABU
Michael Müller, Bundesvorsitzender,
NaturFreunde
Fabian Holzheid, Politischer
Geschäftsführer, Umweltinstitut München
Vertreter/Vertreterin
der Bundesregierung
Datum Ort Teilnehmer/Teilnehmerin extern
Bundesminister Peter Altmaier 17.02.20 Hamburg Gunther Bonz, Präsident,
Eurogate Container Terminal HH GmbH
Jens Hansen, Vizepräsident,
Hamburger Hafen u. Logistik AG
Cornelius Ulfert, Geschäftsführer,
Oiltanking Deutschland GmbH & Co. KG
Rainer Fabian C. Steinweg, Vizepräsident,
Südwest-Terminal GmbH & Co. KG
Holger Jungerberg, K+S Kali GmbH
Jaana Kleinschmit v. Lengefeld,
Vizepräsidentin, ADM Hamburg AG
Norman Zurke, Geschaftsführendes
Präsidiumsmitglied, Unternehmensverband
Hafen Hamburg e. V.
Hubertus Ritzke, Vorsitzender des
Hafenrates, Wallmann & Co. GmbH
Ina Luderer, stellvertretende
Geschäftsführerin, Wallmann & Co. GmbH
Bundesminister Peter Altmaier 05.06.20 Videochat-
Interview
Reinhold von Eben-Worlée,
Verbandspräsident, DIE FAMILIENUNTERNEHMER
Sarna Röser, Mitglied der Geschäftsleitung,
DIE FAMILIENUNTERNEHMER
Staatssekretär Andreas Feicht 28.03.19 Telefonat Detlef Raphael, Beigeordneter, Leiter des
Dezernats Umwelt und Wirtschaft, Brand-
und Katastrophenschutz, Deutscher
Städtetag
Staatssekretär Andreas Feicht 13.01.20 Telefonat Michael Wübbels, stellvertretender
Hauptgeschäftsführer, Verband kommunaler
Unternehmen
Staatssekretär Andreas Feicht 29.04.20 Telefonat Stefan Kapferer, Vorsitzender der
Geschäftsführung, 50 Hertz
Staatssekretär Andreas Feicht 20.05.20 Telefonat Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer,
Bundesverband für Solarwirtschaft
Staatssekretär Andreas Feicht 02.09.20 Telefonat Herrmann Albers, Präsident, Bundesverband
WindEnergie
Staatssekretär Andreas Feicht 10.09.20
Videokonferenz
Klima-Allianz Deutschland
Parlamentarischer Staatssekretär
Thomas Bareiß
13.12.19 Berlin Jörg Dürr-Pucher, Geschäftsführer,
solarkomplex AG
Sascha Müller-Kraenner,
Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe
Parlamentarischer Staatssekretär
Thomas Bareiß
04.09.20
Rechtenstein
Firma Wasserkraft Reitter
Parlamentarischer Staatssekretär
Thomas Bareiß
04.09.20 Ehingen Firma Sappi GmbH
Parlamentarischer Staatssekretär
Thomas Bareiß
14.10.20
Lampertsweiler
Fachverband Biogas, Regionalgruppe
Südwürttemberg
Parlamentarischer Staatssekretär
Thomas Bareiß
16.11.20
Videokonerenz
Parlamentarischer Beirat, BEE-
Bundesverband Erneuerbare Energien e. V.
Parlamentarischer Staatssekretär
Thomas Bareiß
19.11.20
Videokonferenz
Christian Noll, Martin Bornholt und Rüdiger
Lohse, DENEFF – Deutsche
Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V.
Parlamentarischer Staatssekretär
Thomas Bareiß
21.09.20 Telefonat Hendrik Becker, Vizepräsident,
Fachverband Biogas
Vertreter/Vertreterin
der Bundesregierung
Datum Ort Teilnehmer/Teilnehmerin extern
Parlamentarische Staatssekretärin
Elisabeth Winkelmeier-Becker
04.06.20 Bonn Christian Mildenberger, Geschäftsführer,
Landesverband Erneuerbare Energien NRW
Parlamentarische Staatssekretärin
Elisabeth Winkelmeier-Becker
26.06.20 Telefonat Christian Mildenberger, Geschäftsführer,
Landesverband Erneuerbare Energien NRW
BKAmt
Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
23.06.20 Berlin Klima-Allianz Deutschland
Dr. Christiane Averbeck, Geschäftsführerin,
Klima-Allianz Deutschland
Sylvia Hartmann, Stellv. Vorsitzende,
Deutsche Allianz für Klima und Gesundheit
(KLUG)
Antje von Broock, Bundesgeschäftsführerin,
Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND)
Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer,
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
Robert Feiger, Vorsitzender, IG-BAU
Monika von Palubicki, Stellv. Vorsitzende,
Katholische Frauen Deutschlands (kfd)
Marion Lieser, Vorstandsvorsitzende,
Oxfam Deutschland
Eberhard Brandes, Geschäftsführer,
WWF Deutschland
Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
20.08.20 Berlin Greta Thunberg
Luisa-Marie Neubauer
Adélaïde Charlier
Anuna de Wever
alle Privatpersonen aus dem Umfeld von
Fridays for Future
Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
31.08.20 Berlin Prof. Kai Niebert, Präsident,
Deutscher Naturschutzring (DNR)
Olaf Bandt, Vorsitzender, BUND
Jörg-Andreas Krüger, Präsident,
Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU)
Christoph Heinrich, Vorstand, Naturschutz
WWF Deutschland
Martin Kaiser, Geschäftsführender Vorstand,
Greenpeace Deutschland
Chef des Bundeskanzleramtes
Prof. Dr. Helge Braun
10.10.19 Berlin Stiftung 2°
Samuel Alt, Senior Director
Government Affairs, Siemens AG
Dr. Monika Griefahn, Senior
Advisor Sustainability, Costa Group
Philip Grosse, CFO, Deutsche Wohnen SE
Reinhard Klein, Vorsitzender des Vorstands,
Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
Dr. Rudolf Staudigl, Vorsitzender des
Vorstands, Wacker Chemie AG
Sabine Nallinger, Vorständin, Stiftung 2°
Dr. Daniel Vallentin, Senior Referent,
Stiftung 2°
Vertreter/Vertreterin
der Bundesregierung
Datum Ort Teilnehmer/Teilnehmerin extern
Staatsminister
Dr. Hendrik Hoppenstedt
21.09.19 Hannover Prof. Dr. Christina von Haaren, Lehrstuhl
für Landschaftsplanung und Naturschutz am
Institut für Umweltplanung, Vizepräsidentin,
Leibniz Universität Hannover
Prof. Dr. Gunter Seckmeyer,
Institut für Meterologie und Klimatologie,
Leibniz Universität Hannover
Dr. Jens Clausen, Borderstep Institut für
Innovation und Nachhaltigkeit
gemeinnützige GmbH
Marte Henningsen, Privatperson aus dem
Umfeld von Fridays for Future/Students for
Future
Paul Hendrik Tiemann, Privatperson aus
dem Umfeld von Fridays for Future/Students
for Future
Staatsminister
Dr. Hendrik Hoppenstedt
29.08.20 Burgwedel Udo Sahling, Geschäftsführer,
Klimaschutzagentur Region
Hannover GmbH
10. Wann wurde ggf. das Beteiligungsverfahren nach § 47 Absatz 3 GGO
begonnen, und welche Frist wurde dabei zur Abgabe der Stellungnahme
gesetzt (bitte die Anzahl der Werktage zwischen dem Datum der
Zuleitung und des Fristablaufs angeben)?
Das Beteiligungsverfahren nach § 47 Absatz 3 GGO wurde am 14. September
2020 zum 17. September 2020 eingeleitet.
11. Wurden bestimmten Verbänden oder externen Dritten noch vor der
formalen Beteiligung nach § 47 Absatz 3 GGO die Vorentwürfe, Eckpunkte
oder ähnliche Vorarbeiten zu dem im Titel der Kleinen Anfrage
genannten Gesetzesvorhaben zugeleitet, und wenn ja, welchen, und wann?
Nein.
12. Wann wurde ggf. die Unterrichtung gemäß § 48 Absatz 1 und 2 GGO
jeweils durchgeführt?
Die Fraktionen des Deutschen Bundestages sowie der Bundesrat wurden
ebenfalls am 14. September 2020 unterrichtet.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]