[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Petra Sitte,
Friedrich Straetmanns, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/24302 –
Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf den
Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives
und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer wettbewerbsrechtlicher
Bestimmungen (GWB-Digitalisierungsgesetz) (Bundesratsdrucksache 568/20)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf
den Inhalt eines Gesetzentwurfs geschieht nicht nur im Deutschen Bundestag,
sondern sie vollzieht sich auch beim Verfassungsorgan Bundesregierung, etwa
in den einzelnen Bundesministerien. Dort haben schon in den Beteiligungs-
und Anhörungsverfahren gemäß den Vorschriften der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO), aber auch darüber hinaus
Verbände und sonstige Personen außerhalb der Bundesregierung als
Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter (im weiteren Text: externe Dritte)
Möglichkeiten der Beeinflussung des Inhalts der gesetzlichen
Regelungsvorschläge.
Grundsätzlich sind der Austausch der Bundesregierung mit externen Dritten
und die Kenntnis, Abwägung und ggf. Berücksichtigung der im Laufe der
Erstellung von Gesetzentwürfen geäußerten Stellungnahmen und enthaltenen
alternativen Formulierungen nicht falsch, sondern ganz im Gegenteil: Das ist
sogar wichtig. Die Bundesregierung kann und soll sich mit den in der
Gesellschaft vorhandenen Auffassungen, Positionen und Interessen
auseinandersetzen und diese im Rahmen der Erstellung von Gesetzentwürfen als
Initiativberechtigte i. S. d. Artikels 76 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) ggf.
berücksichtigen.
Dies muss nur für den Deutschen Bundestag als Gesetzgebungsorgan und
nicht zuletzt auch für die Öffentlichkeit ersichtlich sein. „Die parlamentarische
Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes; Vertrauen ohne
Transparenz, die erlaubt zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich.“
(BVerfGE 40, 296 (327)). Darüber hinaus sollten die unterschiedlichen
gesellschaftlichen Positionen nach Auffassung der Fragestellerinnen und
Fragesteller grundsätzlich gleiches Gehör bei der Bundesregierung finden.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/25220
19. Wahlperiode 14.12.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
11. Dezember 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die Mitglieder des Deutschen Bundestages wissen nach Einschätzung der
Fragestellerinnen und Fragesteller wenig Konkretes über die Erkenntnisquellen
des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales
Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen (GWB-
Digitalisierungsgesetz) (Bundesratsdrucksache 568/20), die ggf. durch externe Dritte
im Prozess der Erstellung des Gesetzentwurfs eingeführt wurden und auf
denen die konkreten Regelungsvorschläge ggf. beruhen. Der Deutsche
Bundestag hat jedoch ein gewichtiges Interesse daran, die Übernahme bzw.
Berücksichtigung der Vorschläge oder Stellungnahmen externer Dritter in dem
Gesetzentwurf zu kennen. Zu der Bewertung eines konkreten
Regelungsvorschlages gehört schließlich auch die Kenntnis, welchen spezifischen Interessen und
Zielen er dient. Nur so kann umfassend ermessen werden, ob das
Regelungsziel geteilt wird und ob die Regelung dafür unter Berücksichtigung aller
vorliegenden Informationen geeignet, erforderlich und angemessen ist.
Der Deutsche Bundestag kann nach Auffassung der Fragestellerinnen und
Fragesteller erwarten, dass die Bundesregierung von sich aus offenlegt, auf der
Stellungnahme oder Forderung welches externen Dritten ein konkreter
gesetzlicher Regelungsvorschlag ggf. beruht und ob ggf. eine Norm entgegen der
ursprünglich vorgesehenen Fassung des Gesetzentwurfs nach der
Verbändebeteiligung oder aufgrund anderweitig eingegangener Stellungnahme geändert
worden ist. Dies sollte sich nämlich ohnehin aus der Gesetzesbegründung
ergeben. In der Gesetzesbegründung sind gemäß § 43 Absatz 1 GGO „1. die
Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzentwurfs und seiner
Einzelvorschriften“ sowie „2. welcher Sachverhalt dem Gesetzentwurf zugrunde liegt
und auf welchen Erkenntnisquellen er beruht“ darzustellen. Gemäß § 49
Absatz 1 GGO sind Änderungen gegenüber dem jeweils vorangegangenen
Entwurf kenntlich zu machen, also zu dokumentieren. Es ist kein Grund
ersichtlich, die Kenntnis dieser Umstände dem Gesetzgebungsorgan vorzuenthalten.
Es ist vorauszusetzen, dass die Bundesregierung nichts zu verbergen hat. Die
Fragestellerinnen und Fragesteller gehen davon aus, dass die Bundesregierung
das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit und der Fragestellerinnen und
Fragesteller sowie des Deutschen Bundestages auf substanziierte Informationen
achtet. Sie erwarten, dass die Bundesregierung insbesondere zu den Fragen 3
bis 6, soweit Änderungen am Gesetzentwurf nach der Verbändeanhörung
vorgenommen worden sind, diese einzeln benennt und genau begründet. Der
bloße Verweis auf den Vergleich der verschiedenen Fassungen der
Gesetzentwürfe der Bundesregierung mit den in der sog. Verbändeanhörung eingegangenen
Stellungnahmen missachtete nach Auffassung der Fragestellerinnen und
Fragesteller das parlamentarische Fragerecht.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung ist bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für
die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Daher hat sich die
Bundesrepublik Deutschland im Dezember 2016 der internationalen Initiative
„Open Government Partnership“ angeschlossen, um die Transparenz des
Regierungshandelns für die Bürger weiter zu erhöhen. Das Bundeskabinett hat am
15. November 2018 eine „Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz in
Gesetzgebungsverfahren“ getroffen. Hierdurch soll die bereits in der 18.
Legislaturperiode erprobte Praxis fortgesetzt werden, Gesetz- und
Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige Verbändebeteiligung gegangen sind
sowie den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf der
Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Vereinbarung ist unter folgendem Link
abrufbar:
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1557560/3eb27
2d7adece1680649212178782fdb/2018-11-15-transparenz-gesetzgebungsverfah
ren-data.pdf?download=1.
Daneben ist vereinbart, zusätzlich die Stellungnahmen aus der
Verbändeanhörung (§ 47 Absatz 3 GGO) zu veröffentlichen. Bis zur Errichtung einer
zentralen Plattform wird die Veröffentlichung über die Internetseiten der jeweiligen
Ressorts erfolgen, auf die auch vom zentralen Internetauftritt der
Bundesregierung aus verlinkt wird. Darüber hinaus weist die Bundesregierung darauf hin,
dass der weitere Verlauf des jeweiligen Rechtsetzungsvorhabens auf der
Internetseite des Gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von
Bundestag und Bundesrat recherchiert werden kann. Öffentlich bereitgestellte
Informationen machen Regierungshandeln besser nachvollziehbar.
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und
Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister
sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im
Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren
aller gesellschaftlichen Gruppen. Dies schließt Kontakte ein, die aktuelle
Gesetzentwürfe zum Thema haben. Unter diesen ständigen Austausch fallen
Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch,
telefonisch). Sie haben nicht, wie die Fragestellung möglicherweise andeutet,
typischerweise einen lobbyistisch geprägten Hintergrund. Es ist weder rechtlich
geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden
öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B.
sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und
Teilnehmern) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber
zu erstellen oder zu pflegen.
Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den
Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den
Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar.
Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative
Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Parlamentarische Kontrolle kann die
Regierungsfunktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein
funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219); 124, 78 (122); 137, 185
(250)).
Die Fragesteller haben eine Vielzahl von identischen Kleinen Anfragen zu
verschiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt, deren Auswahl
soweit erkennbar als eher zufällig erscheint. Die Grenze zur administrativen
Überkontrolle ist angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen
Gesetzgebungstätigkeit und der Detailtiefe von einzelnen Fragen aus Sicht der
Bundesregierung erreicht. Die Bundesregierung geht davon aus, dass dem
Informationsbedürfnis der Fragesteller künftig durch die Veröffentlichung der
Gesetz- und Verordnungsentwürfe sowie der Stellungnahmen aus der
Verbändeanhörung auf den Internetseiten der jeweiligen Ressorts Genüge getan ist.
1. Welche Stellungnahmen oder sonstigen Schreiben mit Bezug zum Inhalt
des im Titel der Kleinen Anfrage genannten Gesetzesvorhabens sind bei
der Bundesregierung eingegangen (bitte alle Stellungnahmen etc.
auflisten mit Angabe der bzw. des Einreichenden; des Eingangsdatums; des
Empfängers und des Standes des Gesetzesvorhabens, beispielsweise
Vorarbeiten, Eckpunktepapier, Referentenentwurf, Regierungsentwurf; und
wo diese jeweils ggf. von der Bundesregierung veröffentlicht worden
sind)?
Der Referentenentwurf des BMWi und die dazu eingegangenen
Stellungnahmen sowie der Regierungsentwurf sind auf der Internetseite des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie veröffentlicht unter:
https://www.bmwi.de/
Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/gwb-digitalisierungsgeset
z.html.
2. Nach welchen Kriterien wurden Umfang und Auswahl der Beteiligung
von Zentral- und Gesamtverbänden sowie von Fachkreisen, die auf
Bundesebene bestehen, von Unternehmen, Organisationen, Institutionen oder
sonstigen externen Dritten für die sog. Verbändeanhörung (§ 47 Absatz 3
GGO) durch das federführende Bundesministerium bestimmt, und
welche dieser externen Dritten wurden bei dem o. g. Gesetzentwurf in der
Verbändeanhörung beteiligt?
Die Auswahl der Beteiligung für die sogenannte Verbändeanhörung (§ 47
Absatz 3 GGO) erfolgt auf Grundlage der angenommenen Betroffenheit vom
Inhalt des Referentenentwurfs. Die betroffenen Verbände wurden beteiligt.
3. Welcher Regelungsvorschlag des o. g. Gesetzentwurfs ist (teil)identisch,
also (teilweise) wortgleich oder inhaltsgleich mit welchem konkreten
Vorschlag welcher externen Dritten, der im Rahmen der sog.
Verbändebeteiligung nach § 47 Absatz 3 GGO eingegangen ist (bitte ggf. jeweils
im Einzelnen darlegen, wessen Vorschlag wann zu welcher Einfügung im
Gesetzentwurf bzw. Änderung des Gesetzentwurfs geführt hat, und
warum)?
4. Welcher Regelungsvorschlag des o. g. Gesetzentwurfs ist (teil)identisch,
also (teilweise) wortgleich oder inhaltsgleich mit welchem konkreten
Vorschlag welcher externen Dritten, der außerhalb der sog.
Verbändebeteiligung gemäß § 47 Absatz 3 GGO eingegangen ist (bitte jeweils
darlegen, wessen Vorschlag wann zu welchem Regelungsvorschlag des
Gesetzentwurfs geführt hat, und warum)?
5. Welche der in den Fragen 3 und 4 aufgeführten Änderungen gegenüber
der jeweils vorherigen Fassung des o. g. Gesetzentwurfs führen ggf. nach
Auffassung der Bundesregierung zu welchem konkreten Unterschied im
Hinblick auf den zu erwartenden Erfüllungsaufwand und/oder die zu
erwartenden Kosten (vgl. § 44 Absatz 2 bis 5 GGO) des o. g.
Gesetzentwurfs im Vergleich zu dem der jeweiligen Änderung vorausgegangenen
Entwurf (bitte einzeln ausführen)?
6. Welche der in den Fragen 3 und 4 aufgeführten Änderungen gegenüber
der vorherigen Fassung des o. g. Gesetzentwurfs wurden ggf. entgegen
der entgegenstehenden (ursprünglichen) fachlichen Beurteilung des
federführenden Bundesministeriums in den Gesetzentwurf aufgenommen,
und ggf. warum ist dies jeweils geschehen (bitte einzeln ausführen und
begründen)?
Die Fragen 3 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Referentenentwurf hat im Rahmen der Ressortabstimmung sowie der
Länder- und Verbändeanhörung Änderungen erfahren. Es ist üblich und Sinn
und Zweck dieser Beteiligungen, dass die vorgetragenen Argumente im
Rahmen einer Gesamtabwägung und unter Berücksichtigung der politischen
Zielsetzung in die weiteren Überlegungen zum Vorhaben einfließen können.
Referentenentwürfe, Stellungnahmen von Verbänden sowie die Gesetzentwürfe
werden auf der Internetseite des federführenden Ressorts (hier BMWi)
sukzessive veröffentlicht. Die vorgenommenen Änderungen sind daher transparent
nachvollziehbar. Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf
hin, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion ist, frei
verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und
anschaulich aufbereiten zu lassen.
7. Welche Gutachten, Studien, Expertisen, Untersuchungen, Prüfberichte o
Ä. von welchen externen Dritten (bzw. ggf. von welchen externen
Dritten in Auftrag gegeben) wurden ggf. dem Gesetzentwurf als
Erkenntnisquelle zugrunde gelegt (bitte ggf. jeweils auch darstellen, wo der
Gesetzentwurf diese Erkenntnisquelle erwähnt)?
Bei der Erarbeitung von Regelungsvorschlägen wird auf die in der
Bundesregierung vorhandene Expertise zurückgegriffen. Soweit dabei einzelne
Studien, Unterlagen o. Ä. herausgehoben berücksichtigt werden, werden diese
regelmäßig in der Begründung erwähnt. Bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs für
ein GWB-Digitalisierungsgesetz wurde insbesondere die vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Auftrag gegebene Studie zur Modernisierung
der Missbrauchsaufsicht für marktmächtige Unternehmen (auf der Internetseite
des BMWi hier verfügbar:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/
Wirtschaft/modernisierung-der-missbrauchsaufsicht-fuer-marktmaechtige-unter
nehmen.pdf?__blob=publicationFile&v=15) und der Bericht der Kommission
Wettbewerbsrecht 4.0 (auf der Internetseite des BMWi hier verfügbar:
https://w
ww.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/bericht-der-kommission-
wettbewerbsrecht-4-0.html) berücksichtigt.
8. Wurden in die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung ggf.
konkrete Angaben, Erläuterungen bzw. Begründungen zu den in den
Fragen 1 bis 7 erfragten Informationen aufgenommen, und falls ja, welche,
und falls nein, warum nicht (bitte begründen)?
Auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 6 wird verwiesen.
9. Welche vereinbarten dienstlichen Kontakte (alle nicht bloß zufälligen
oder privaten Gespräche und Treffen bei Veranstaltungen, Sitzungen,
Beratungen, Dienstreisen etc.) von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen und
Vertretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt) und
der Bundesministerien mit externen Dritten haben im Zusammenhang
mit dem im Titel der Kleinen Anfrage genannten Gesetzesvorhaben
(beispielsweise mit der Initiierung, Erstellung, Änderung, Ablehnung,
Vorbereitung, Ausarbeitung, Befassung, Beratung, Bewertung, Empfehlung
oder Formulierung) mit welchem Ergebnis bezogen auf den
Regelungsinhalt des Gesetzentwurfs stattgefunden (bitte tabellarisch mit Datum,
Ort, teilnehmenden Personen und Thema bzw. genauem
Regelungsvorschlag des Gesetzentwurfs und unter Beantwortung der nachfolgenden
Fragen aufführen)?
a) Wann fand der Kontakt statt?
b) Welche externen Dritten nahmen teil?
c) Wer nahm aufseiten der Bundesregierung, des Bundeskanzleramts
und/oder der Bundesministerien teil?
d) Welchen Formulierungsvorschlag, sonstigen Vorschlag, welche
Stellungnahme o. Ä. im Zusammenhang mit dem Kontakt haben welche
externen Dritten ggf. wann zu welchem konkreten
Regelungsvorschlag des Gesetzentwurfs abgegeben?
e) Wurde ggf. der in Frage 9d genannte (alternative)
Formulierungsvorschlag o. Ä. im Gesetzentwurf positiv berücksichtigt, und falls ja,
inwieweit und ist dieser Umstand ggf. im Gesetzentwurf dokumentiert
worden (bitte ggf. jeweils für jede Stellungnahme und jede
alternative Formulierung einzeln ausführen)?
f) Wurden Aufzeichnungen im Zusammenhang mit den jeweiligen
Treffen angefertigt, und wenn ja, welche (z. B. Vorlagen zur
Vorbereitung, Vermerke, Protokolle o. Ä.)?
g) Auf wessen Initiative fand jeweils der Kontakt statt (Initiative der
externen Dritten oder Stelle in der Bundesregierung bzw. im
Bundesministerium)?
h) Hatte ggf. die beteiligte Stelle in der Bundesregierung bzw. im
Bundesministerium zum Zeitpunkt des jeweiligen Kontaktes nähere
Kenntnisse über den bzw. die kontaktierten externen Dritten, wie
beispielsweise die Namen der für diese bzw. diesen tätigen Person bzw.
Personen, das Geschäftsfeld bzw. den Tätigkeitsbereich und die
jeweiligen finanziellen und/oder wirtschaftlichen Interessen an dem
Regelungsinhalt des Gesetzentwurfs, und falls ja, welche genau (bitte
einzeln ausführen)?
i) Handelten nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. die externen
Dritten in fremdem Auftrag, und falls ja, haben sie diesen Umstand
selbständig offengelegt, oder wann und wie hat die Bundesregierung
das jeweils eigenständig festgestellt (bitte ausführen)?
j) In wessen Auftrag handelten nach Kenntnis der Bundesregierung
ggf. die externen Dritten (bitte jeweils ausführen)?
Die Fragen 9 bis 9j werden gemeinsam beantwortet.
Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung ausgeführt ist parlamentarische
Kontrolle politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE
67, 100, 140). Das parlamentarische Informationsrecht steht zudem unter dem
Vorbehalt der Zumutbarkeit. Schon die Abfrage auf Leitungsebene hat bei einer
Gesamtbetrachtung der identischen, zwischen dem 19. Dezember 2018 und
dem 1. Oktober 2020 beantworteten 248 Kleinen Anfragen die Grenzen der
Zumutbarkeit erheblich überschritten.
Die Bundesregierung hat insgesamt 82 Bundesminister und
Bundesministerinnen, Staatsminister und Staatsministerinnen, Parlamentarische Staatssekretäre
und Parlamentarische Staatssekretärinnen sowie Staatssekretäre und
Staatssekretärinnen. Für die zwischen dem 19. Dezember 2018 und dem 12. März 2019
beantworteten 57 Kleinen Anfragen bei 15 Ressorts wurden zunächst die
Termine sämtlicher Bundesministerinnen und Bundesminister, Parlamentarischer
Staatssekretärinnen und Parlamentarischer Staatssekretäre bzw.
Staatsministerinnen und Staatsminister und Staatssekretärinnen und Staatssekretären geprüft.
Hierfür waren daher bereits 4.674 Überprüfungen erforderlich.
Die Überprüfungen sind regelmäßig mit erheblichem Aufwand verbunden. Da
in Gesetzesvorhaben zumeist nicht nur eine, sondern mehrere Regelungen
getroffen werden, müssen die abgefragten Vorhaben zunächst auf ihre inhaltlichen
Bestandteile hin analysiert werden. Anschließend müssen die Akten
entsprechend auf mögliche Gespräche zu diesen Regelungsinhalten überprüft werden,
so dass in der Regel bereits bei der Überprüfung eines Termins zu einem
Vorhaben mehrere Personen eingebunden werden müssen. Dies nimmt erhebliche
Zeit in Anspruch. Gemäß den Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung
werden Gespräche jedoch in der Regel nur zu Themen geführt, die in der
Federführung des eigenen Ressorts liegen oder das eigene Ressort im besonderen
Maße betreffen. Entsprechend haben diese Überprüfungen bei Personen aus
den nicht federführenden oder fachlich nicht betroffenen Ressorts regelmäßig
Fehlanzeigen ergeben.
Gerade vor dem Hintergrund, dass hier nicht gezielt nach einer bestimmten
Regelung gefragt wird, sondern pauschal die gesamte Gesetzgebungstätigkeit der
Bundesregierung in dieser Legislaturperiode abgefragt wird, war ein fachlicher
Bezug der jeweiligen Personen zu fachfremden Gesetzesvorhaben teilweise
fernliegend. Daher werden nunmehr in der Antwort zu Frage 9 nur noch die
Akten des jeweils federführenden und der fachlich betroffenen Ressorts sowie
des Bundeskanzleramtes für den Zeitraum vom 14. März 2018 (Konstituierung
der Bundesregierung) bis zum Kabinettbeschluss des Gesetzentwurfs überprüft.
Trotz der Änderung der Überprüfungspraxis waren in der Zeit vom 13. März
2019 bis zum 1. Oktober 2020 5.940 Überprüfungen erforderlich. Seit Beginn
der Legislaturperiode wurden folglich bisher insgesamt 10.614 Überprüfungen
durchgeführt.
Für den gegenständlichen Gesetzentwurf wurden die Akten des federführenden
und der fachlich betroffenen Ressorts (hier: BMWi, BMF, BMJV, BMG) sowie
des Bundeskanzleramtes für den Zeitraum vom 14. März 2018 (Konstituierung
der Bundesregierung) bis 9. September 2020 (Kabinettbeschluss des
Gesetzentwurfs) überprüft.
Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche –
einschließlich Telefonate – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation
wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der
Bundesregierung zu dieser Kleinen Anfrage sowie in der Antwort auf die Kleine Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Die
nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage
der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und
Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig.
Die Abfrage hat folgende Gespräche mit externen Dritten (nur Leitungsebene)
bezogen auf den Regelungsgegenstand des Referentenentwurfs ergeben:
Vertreter/Vertreterin der
Bundesregierung
Datum Ort Teilnehmer/Teilnehmerin extern
Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel,
Bundesminister
Peter Altmaier,
Bundesminister Prof.
Dr. Helge Braun,
Staatsministerin Dorothee
Bär
4. Juni 2018 Berlin Joe Kaeser, Vorstandsvorsitzender, Siemens
AG,
Achim Berg, Präsident, Bitkom e.V.,
Florian Nöll, Vorsitzender der
Geschäftsführung, Bundesverband Deutsche Startups,
Renata Jungo Brüngger, Mitglied des
Vorstands, Daimler AG,
Prof. Dr. Sabina Jeschke, Vorstand
Digitalisierung & Technik, Deutsche Bahn AG,
Dr. Henrich Blase, Geschäftsführer, CHECK24
Vergleichsportal GmbH,
James Kugler, Chief Digital Officer, Merck
KGaA,
Daniel Ek, Chief Executive Officer, Spotify
AB
Vertreter/Vertreterin der
Bundesregierung
Datum Ort Teilnehmer/Teilnehmerin extern
Staatsministerin Dorothee
Bär
11. Juni 2018 Berlin Dr. Catharina Richter, Head of Regulatory
Management, Allianz SE,
Dr. Roland Schäfer, Mitglied des Vorstands,
ARAG Krankenversicherungs-AG,
Andreas Schmidt, Vorstand, Bayerische Börse
AG,
Silke Wolf, Geschäftsführerin, Bayerischer
Bankenverband e.V.,
Franz Xaver Peteranderl, Präsident,
Bayerischer Handwerkstag,
Dr. Christine Bortenlänger, geschäftsführendes
Mitglied des Vorstands, Deutsches
Aktieninstitut e.V.,
Dr. Andrea Timmesfeld, Head of Public Affairs
& Community Management, Generali
Deutschland AG,
Wolfgang Strobel, Vorstand, Hauck &
Aufhäuser Privatbankiers AG,
Peter Kammerer, stellvertretender
Hauptgeschäftsführer, Industrie- und Handelskammer
für München und Oberbayern,
Wolfgang Reichel, Sprecher des Vorstands,
Lebensversicherung von 1871,
Dr. Otto Beierl, Vorstandsvorsitzender, LfA
Förderbank Bayern,
Dr. Wolfgang Mennicken, Leiter Repräsentanz
Berlin, Munich RE,
Gerlinde Wanke, Leiterin Bereich Steuern,
Nürnberger Versicherungsgruppe,
Dr. Benedikt Rüchardt, Leiter Steuern,
Finanzen, Landesentwicklung, Wirtschaft und
Kommunen, vbw – Die Bayerische Wirtschaft,
Franz Kränzler, Generalbevollmächtigter,
Versicherungskammer Bayern
Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel,
Bundesminister
Olaf Scholz,
Bundesminister
Peter Altmaier,
Bundesministerin
Franziska Giffey,
Bundesminister
Jens Spahn,
Bundesminister
Andreas Scheuer,
Bundesminister Prof.
Dr. Helge Braun,
Staatssekretär
Klaus Vitt,
Staatssekretär
Steffen Seibert
3. September 2018 Meseberg Ingo Kramer, Präsident, BDA,
Prof. Dieter Kempf, Präsident, BDI,
Dr. Eric Schweitzer, Präsident, DIHK,
Hans Peter Wollseifer, Präsident, ZDH,
Reiner Hoffmann, Vorsitzender, DGB,
Jörg Hofmann, Vorsitzender, IG Metall,
Frank Bsirske, Vorsitzender, ver.di,
Michael Vassiliadis, Vorsitzender, IG BCE,
Ulrich Silberbach, Vorsitzender, dbb,
Dr. Ariane Reinhart, Mitglied des Vorstands,
Continental AG,
Hasan Allak, Vorsitzender des
Konzernbetriebsrats, Continental AG,
Prof. Dr. Jan Marco Leimeister, Universitäten
Kassel und St. Gallen
Vertreter/Vertreterin der
Bundesregierung
Datum Ort Teilnehmer/Teilnehmerin extern
Staatsministerin Dorothee
Bär
26. September
2018
Berlin Philipp Justus, Vice President Central Europe,
Google Germany GmbH,
Annette Kroeber-Riel, Senior Director Public
Policy Central Europe, Google Germany
GmbH
Staatssekretär des
Bundesministeriums für
Gesundheit a.D. Lutz Stroppe
9. Oktober 2018 Berlin Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
(KZBV)
Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
22. Oktober 2018 Berlin Bill McDermott, Vorstandsvorsitzender, SAP
AG
Bundesminister Prof.
Dr. Helge Braun
1. November 2018 Berlin Prof. Dr. Heike Schweitzer, Humboldt
Universität Berlin,
Prof. Dr. Justus Haucap, Heinrich-Heine-
Universität Düsseldorf,
Prof. Dr. Wolfgang Kerber, Philipps-
Universität Marburg,
Robert Welker, Humboldt Universität Berlin
Bundesminister
Peter Altmaier
14. Februar 2019 Berlin Klaus Müller (vzbv), Jutta Gurkmann,
Geschäftsleitung Verbraucherpolitik (vzbv),
Bundesminister Prof.
Dr. Helge Braun
20. Februar 2019 Berlin Thomas Rabe, Vorstandsvorsitzender,
Bertelsmann, Chief Executive Officer, RTL Group
Bundesminister Prof.
Dr. Helge Braun
28. Februar 2019 Berlin Peter Albiez, Country Manager Germany,
Pfizer Deutschland GmbH,
Sabine Bendiek, Vorsitzende der
Geschäftsführung, Microsoft Deutschland GmbH,
Ralf Brinkmann, Präsident, Dow Germany,
Dr. Wolfgang Dierker, Vorsitzender der
Geschäftsführer/Managing Director, General
Electric Deutschland Holding GmbH,
Dinko Eror, Senior Vice President & Managing
Director, Dell GmbH,
Livia Fischer, Manager, Government
Relations / Head of Berlin Office, American
Chamber of Commerce in Germany e.V.,
Dr. Klaus-Peter Gushurst, Leader Industries &
Innovation, PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Gabriele Hässig, Managing Director
Communication & Sustainability DACH Procter &
Gamble Service GmbH,
David Knower, Partner & Geschäftsführer,
Cerberus Deutschland Beteiliungsberatung GmbH,
John Kornblum, Senior Counsellor, Noerr LLP,
Dr. Alwin Mahler, Managing Director, Global
Partnerships Germany, Austria & Germany
Google Germany,
Vertreter/Vertreterin der
Bundesregierung
Datum Ort Teilnehmer/Teilnehmerin extern
Bundesminister Prof.
Dr. Helge Braun
28. Februar 2019 Berlin Eveline Metzen, General Manager, American
Chamber of Commerce in Germany e.V.,
Heike Meyer, Vorsitzende der
Geschäftsführung, Hewlett Packard Enterprise & VP Global
Sales DACH & Russia Hewlett-Packard
GmbH,
Prof. Dr. Torsten Oltmanns, Partner, Head of
Business Line Executive Communications &
Change, Roland Berger GmbH,
Dr. Rob Smith, Senior Vice President &
General Manager Europe and Middle East AGCO
Corporation,
Frank Sportolari, Präsident, American
Chamber of Commerce in Germany e.V.,
Han Steutel, Senior Vice President &
Managing Director Germany Bristol-Myers Squibb
GmbH & Co. KGaA,
Stefan B. Wintels, Vorsitzender des Vorstands
& CCO, Citigroup Global Markets
Deutschland AG
Bundesminister Prof.
Dr. Helge Braun
24. Juni 2019 Dr. Peter Bielert, Präsidiumsmitglied, AGA
Norddeutscher Unternehmensverband
Großhandel, Außenhandel, Dienstleistung e.V.,
Dr. Holger Bingmann, Präsident, BGA,
Till Blässinger, Vizepräsident, grosshandel-bw
– Verband für Dienstleistung, Groß- und
Außenhandel Baden-Württemberg e.V.,
Dr. John Bötticher, Vorstandsmitglied,
Deutscher Großhandelsverband Haustechnick e.V.,
Jan Peter Coblen, Vorsitzender, Arbeitgeber- u.
Wirtschaftsverband Großhandel Außenhandel
Dienstleistungen Bergisch Land e.V.,
Frank Dangmann, Vorsitzender,
Gesamtverband der Werbeartikel-Wirtschaft e.V.,
Stefan W. Dircks, Vorsitzender, Bundesverband
des Deutschen Exporthandels e.V.,
Gerhard Drauschke, 2. Vorsitzender, AGAD
Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel,
Dienstleistungen e.V.,
René Dreske, 1. Vorsitzender, AGAD
Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel,
Dienstleistungen e.V.,
Hans-Peter Flinks, Vorsitzender,
Unternehmens- u. Arbeitgeberverband
Großhandel-Außenhandel-Dienstleistungen
Westfalen-Münsterland e.V.,
Mike Friedrich, stellv. Vorsitzender, Verband
Instore und Logistik Services e.V.,
Gero Furchheim, Präsident, Bundesverband E-
Commerce und Versandhandel Deutschland
e.V. (bevh),
Vertreter/Vertreterin der
Bundesregierung
Datum Ort Teilnehmer/Teilnehmerin extern
Bundesminister Prof.
Dr. Helge Braun
24. Juni 2019 Berlin Hans-Peter Gebhardt, Präsident, SGA
Landesverband des Sächsischen Groß- und
Außenhandels/Dienstleistungen e.V.,
Martin Geiger, Vorstandsmitglied,
Gesamtverband Deutscher Holzhandel e.V.,
Ulrich Gutting, Präsident, grosshandel-bw –
Verband für Dienstleistung, Groß- und
Außenhandel Baden-Württemberg e.V.,
Jane Kaß, stellv. Vorsitzende, Verein der
Getreidehändler der Hamburger Börse e.V.,
Ines Kitzing, Vize-Präsidentin, AGA
Norddeutscher Unternehmensverband Großhandel,
Außenhandel, Dienstleistungen e.V.,
Thorsten Klindworth, Deutscher Factoring
Verband e.V.,
Dr. Thomas Könnecke, Präsident,
Landesverband für Groß-/Außenhandel und
Dienstleistungen Thüringen e.V.,
Jan Krückemeyer, VTH Verband Technischer
Handel e.V.,
Sebastian Lazay, Präsident,
Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V.,
Dr. Volker Lederer (stellv.
Vorstandsvorsitzender, Fachverband des Schrauben-Großhandels
e.V.,
Christoph Leicher, Präsident, LGAD
Landesverband Groß- und Außenhandel, Vertrieb und
Dienstleistungen Bayern e.V.,
Dr. Wilhelm von Moers, Vorsitzender, WIGA-
DI Rheinland e.V.,
Hartmut Röhl, 1. Vorsitzender, Gesamtverband
Autoteile-Handel e.V.,
Max Scherer, Ehrenpräsident, Bundesverband
Deutscher Baustoff-Fachhandel e.V.,
Robert Späth, stellv. Präsident, Verband
Chemiehandel e.V.,
Carsten Taucke, Bundesverband des Deutschen
des Deutschen Exporthandels e.V.,
Stefan Thurn, Präsident, Bundesverband
Deutscher Baustoff-Fachhandel e.V.,
Thomas Wätzel, Vorstandsmitglied,
Bundesverband des Elektro-Großhandels e.V.,
Petra Zieringer, Präsidentin, Verband Deutscher
Metallhändler e.V.,
Gerhard Handke, Hauptgeschäftsführer, BGA,
Alexander Kolodzik, Mitglied
Hauptgeschäftsführung, BGA,
André Schwarz, stellv. Hauptgeschäftsführer,
Pressesprecher, BGA
Gregor Wolf, Mitglied Hauptgeschäftsführung,
Hauptabteilungsleiter Außenwirtschaft, BGA
Andreas Möbius, Geschäftsführer, VGA GmbH
Staatsministerin Dorothee
Bär
3. Juli 2019 Berlin Niko Woischnik, Gründer, Tech Open Air
Festival
Vertreter/Vertreterin der
Bundesregierung
Datum Ort Teilnehmer/Teilnehmerin extern
Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
16. Oktober 2019 Toulouse Carl-Henric Svanberg, Chair, ERT, Chairman,
AB Volvo,
Dimitri Papalexopoulos, Vice-Chair, ERT,
CEO, Titan Cement,
Hilde Merete Aasheim, President und CEO,
Norsk Hydro,
Zoltán Àldott, Chairman of the Supervisory
Board, MOL,
José María Álvarez-Pallete, Chairman und
CEO, Telefónica,
Martin Brudermüller, Chairman of the Board of
Executive Directors, BASF,
Pierre-André de Chalendar, Chairman und
CEO, Saint Gobain,
Jean-Pierre Clamadieu, Chairman, ENGIE,
Ignacio S. Galán, Chairman und CEO,
Iberdrola,
Paul Hermlin, Chairman und CEO, Capgemini,
Timotheus Höttges, CEO, Deutsche Telekom,
Frans van Houten, President und CEO, Royal
Philips,
Leif Johansson, Chairman, AstraZeneca,
Ilham Kadri, CEO, Solvay,
Martin Lundstedt, President und CEO, AB
Volvo,
Benoît Potier, Chairman und CEO, Air Liquide,
Patrick Pouyanné, Chairman und CEO, Total,
Nick Read, CEO, Vodafone Group,
Stéphane Richard, Chairman und CEO,
Orange,
Gianfelice Rocca, Chairman, Techint Group of
Companies,
Risto Siilasmaa, Chairman, Nokia,
Søren Skou, CEO, A.P. Møller-Mærsk,
Tony Smurfit, CEO, Smurfit Kappa Group,
Hans Van Bylen, CEO, Henkel,
Jacob Wallenberg, Chairman, Investor AB,
Frank Heemskerk, Secretary General, ERT
Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel,
Bundesministerin
Franziska Giffey
3. Dezember 2019 Berlin Tobias Köck, Vorsitzender, Deutscher
Bundesjugendring (DBJR),
Prof. Dr. Karin Böller, Vorsitzende,
Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendhilfe (AGJ),
Jan Holze, damaliger Vorsitzender, Deutsche
Sportjugend (DSJ)
Bundesminister
Peter Altmaier
18. Dezember
2019
Berlin Philipp Schindler (Senior Vice-President &
Chief Business Officer, Google), Lutz Mache
(Google), Sabine Frank (Google)
Staatssekretär
Dr. Ulrich
Nussbaum
19. März 2020 Berlin Herwart Wilms (REMONDIS)
Bundesminister
Peter Altmaier
7. Mai 2020 Berlin Dr. Mathias Döpfner (VVS, Axel Springer SE)
Vertreter/Vertreterin der
Bundesregierung
Datum Ort Teilnehmer/Teilnehmerin extern
Bundesminister
Peter Altmaier
5. Juni 2020 Berlin Reinhold von Eben-Worlée (Verbandspräsident
DIE FAMILIENUNTERNEHMER), Sarna
Röser (Mitglied der Geschäftsleitung), Mitglieder
im Chat (210 Anmeldungen)
Parl. Staatsekretär
Thomas Bareiß
25. Juni 2020 Berlin Videokonferenz mit dem BVMW-
Bundesverband mittelständische Wirtschaft und
seiner Mittelstandsallianz
Bundesminister
Peter Altmaier
30. Juni 2020 Berlin Christian Miele (Start-up Verband; Partner
Eventures), Jochen Engert (Founder Flixbus),
Jan Kemper (MD und CFO Omio), Valentin
Stalf (Founder N26), Axel Hefer (CEO
Trivago), Bastian Nominacher (Founder Celonis),
Dominik Richter (Founder Hellofresh), Hakan
Koc (Founder Auto1), Johannes Reck (Founder
GetYourGuide), Emmanuel Thomassin (CFO
Delivery Hero), Robert Gentz (Founder
Zalando), Tim Sievers (Founder Deposit Solutions)
Parl. Staatssekretär
Christian Lange
7. Juli 2020 Berlin Holger Schwannecke, Generalsekretär des
Zentralverbands des Deutschen Handwerks
(ZDH)
10. Wann wurde ggf. das Beteiligungsverfahren nach § 47 Absatz 3 GGO
begonnen, und welche Frist wurde dabei zur Abgabe der Stellungnahme
gesetzt (bitte die Anzahl der Werktage zwischen dem Datum der
Zuleitung und des Fristablaufs angeben)?
Das Beteiligungsverfahren nach § 47 Absatz 3 GGO wurde am 23. Januar 2020
mit Frist zum 13. Februar 2020 eingeleitet.
11. Wurden bestimmten Verbänden oder externen Dritten noch vor der
formalen Beteiligung nach § 47 Absatz 3 GGO die Vorentwürfe, Eckpunkte
o. ä. Vorarbeiten zu dem im Titel der Kleinen Anfrage genannten
Gesetzesvorhaben zugeleitet, und wenn ja, welchen, und wann?
Nein.
12. Wann wurde ggf. die Unterrichtung gemäß § 48 Absatz 1 und 2 GGO
jeweils durchgeführt?
Die Fraktionen des Deutschen Bundestages sowie die Länder wurden am
23. Januar 2020 unterrichtet.
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ISSN 0722-8333]