Tätigkeit der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr in Zeiten von Corona
der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Christian Dürr, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Ulrich Lechte, Dr. Jürgen Martens, Bernd Reuther, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. handelt es sich um eine nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz als Verbraucherstreitschlichtungsstelle anerkannte Einrichtung. Sie arbeitet sachlich unabhängig und neutral für alle Reisenden, die sich zuvor erfolglos gegenüber ihrem Verkehrsbzw. Reiseunternehmen beschwert haben.
Die Schlichtungsstelle verfolgt einen service- und praxisorientierten Ansatz. Da bei einer Reise oftmals verschiedene Verkehrsmittel kombiniert werden, ist im Streitfall eine Prüfung der gesamten Reisekette mit allen in Anspruch genommenen Unternehmen bzw. Vertragspartnern erforderlich. Verbraucher müssen sich in einem solchen Fall nicht um Fragen von Zuständigkeiten kümmern und haben unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel mit der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr einen zentralen Ansprechpartner.
In der Antwort auf die Kleinen Anfrage „Einsatzmöglichkeiten von Mediationen in Zeiten der COVID-19-Pandemie“ auf Bundestagsdrucksache 19/22390 hat die Bundesregierung dargestellt, dass bei der Universalschlichtungsstelle des Bundes seit Jahresbeginn ein deutlicher Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen ist. Vor dem Hintergrund ist es fraglich, ob diese Entwicklung im Zusammenhang mit der derzeitigen COVID-19-Pandemie und den daraus resultierenden wirtschaftlichen Folgen auch bei anderen Schlichtungsstellen, wie etwa der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V., vorliegt. Darüber hinaus ist es fraglich, welche Konsequenzen die Bundesregierung im Falle einer gesteigerten Fallzahl zieht und inwiefern sie einen Bedarf zum Handeln sieht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie viele Anträge sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn des Jahres 2020 bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. eingegangen, und aus welchem Bundesland erfolgten die Antragstellungen (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
a) In wie vielen Fällen handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung um Streitigkeiten zwischen Verbrauchern, und in wie vielen Fällen handelt es sich um Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern?
b) Welchen konkreten Bereichen sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anträge zuzuordnen (bitte nach Branche aufschlüsseln)?
c) Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Aufbau der Schlichtungsmöglichkeiten für die Reisebranche (Reisevermittler und Reiseveranstalter) bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. dar?
d) Wie viele der seit dem 1. Januar 2020 eingereichten Anträge sind nach Kenntnis der Bundesregierung abgelehnt worden, und aus welchem Grund?
e) In wie vielen Fällen handelt es sich bei den seit dem 1. Januar 2020 eingereichten Anträgen nach Kenntnis der Bundesregierung um grenzüberschreitende Sachverhalte?
Wie viele der seit dem 1. Januar 2020 eingereichten Anträge sind nach Kenntnis der Bundesregierung ohne Ergebnis beendet worden, und aus welchem Grund?
Setzt sich die Bundesregierung für Maßnahmen ein, um die Anzahl der Abschlüsse bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. zu erhöhen, und wenn ja, für welche konkreten Maßnahmen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige Auslastung der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. betreffend die Anzahl der bei ihr eingegangenen Anträge?
a) Welche Auswirkungen hat nach Ansicht der Bundesregierung die Anzahl der seit dem 1. Januar 2020 eingegangenen Anträge auf die Dauer ihrer Bearbeitung?
b) Ist die angestiegene Anzahl von Anträgen nach Ansicht der Bundesregierung auf die derzeitige COVID-19-Pandemie zurückzuführen?
c) Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der angestiegenen Anzahl der Anträge und der COVID-19-Pandemie?
Sieht die Bundesregierung aufgrund der Anzahl der Anträge bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. die Notwendigkeit, Maßnahmen zu ergreifen?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
Kann nach Kenntnisstand der Bundesregierung die Anzahl an Anträgen seit dem 1. Januar 2020 bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. mit den derzeitigen personellen, sachlichen und monetären Mitteln ausreichend bearbeitet werden?
Besteht nach Kenntnisstand der Bundesregierung ein Stichtag für die Bearbeitung aller seit dem 1. Januar 2020 bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. eingereichten Anträge?