BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

08.12.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2457223.11.2020

Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache

der Abgeordneten Jens Beeck, Michael Theurer, Johannes Vogel (Olpe), Carl-Julius Cronenberg, Pascal Kober, Matthias Nölke, Renata Alt, Nicole Bauer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Markus Herbrand, Katja Hessel, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Hagen Reinhold, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Menschen mit Behinderungen haben ein Recht darauf, dass ihnen alle Informationen so verständlich wie möglich vermittelt werden. Teilhabe für Menschen mit Behinderungen bedeutet daher auch, einen Zugang zu verständlichen Informationen zu gewährleisten. Mittels Leichter Sprache haben Menschen mit eingeschränkter Lesefähigkeit, mit Lernschwierigkeiten, mit kognitiven Einschränkungen, aber auch ältere Menschen und Deutsch-Lernende die Möglichkeit, sich zu informieren. Durch Leichte Sprache können sie ihnen wichtige Informationen erlangen, sei es zu Speisekarten, Sportregeln oder zum Corona-Virus und sich somit selbständig an gesellschaftlichen Debatten beteiligen.

Leichte Sprache wurde 2016 ins Behindertengleichstellungsgesetz aufgenommen, um neben der Barrierefreiheit auch den Anspruch auf Verständlichkeit durch Leichte Sprache stärker zu berücksichtigen. Dies betrifft Bundesbehörden und Sozialversicherungsträger, die Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke in Leichter Sprache erstellen sollen, die von Bürgerinnen und Bürgern angefordert werden können. Die Anforderungen wurden zudem in der BITV 2.0 festgelegt (https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/BITV_2.0.pdf.)

Für Leichte Sprache müssen klare Qualitätskriterien existieren. Unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erarbeiten aktuell Wissenschaftler und Praktiker die DIN SPEC „Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache“. Es ist geplant, den Entwurf im Frühjahr 2021 für drei Monate zur öffentlichen Kommentierung zur Verfügung zu stellen. Am Konsultations- und Erarbeitungsprozess sind Menschen beteiligt, die auf Leichte Sprache angewiesen sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Welche Hilfsmittel oder Assistenz werden den am Entwicklungsprozess beteiligten Menschen mit Lernschwierigkeiten von Seiten der Organisatoren oder mittels Finanzierung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Verfügung gestellt?

2

Beabsichtigt die Bundesregierung, diese Mittel aufzustocken, und falls nein, warum nicht?

3

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung den am Projekt beteiligten Personen mit Lernschwierigkeiten die Einladungen, Tagesordnungen, Protokolle und grundlegenden Dokumente in Leichter Sprache oder mit Erläuterungen zur Verfügung gestellt?

4

Werden diese Dokumente in Leichter Sprache ohne Zeitverzögerung zur Verfügung gestellt, sodass die beteiligten Personen mit Lernschwierigkeiten an allen Sitzungen gleichberechtigt teilnehmen können?

5

Wer entscheidet nach Kenntnis der Bundesregierung, welche Dokumente als grundlegend identifiziert werden, die in Leichter Sprache zur Verfügung gestellt werden?

6

Hält die Bundesregierung den derzeitigen Einbindungsprozess von auf Leichte Sprache angewiesenen Menschen für ausreichend, und falls ja, aus welchen Gründen, oder sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um den Einbindungsprozess der Betroffenen zu verbessern, und falls ja, welchen?

7

Sieht die Bundesregierung ein mögliches Akzeptanzproblem der DIN-Norm für Leichte Sprache, wenn beim Erarbeitungsprozess die betroffenen Menschen nicht ausreichend mitwirken können?

Berlin, den 18. November 2020

Christian Lindner und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen