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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aufarbeitung der Erkenntnisse der Geldwäsche-Verdachtsmeldungen der US-amerikanischen Anti-Geldwäsche-Behörde Financial Crimes Enforcement Network zur Verbesserung der Geldwäschebekämpfung in Deutschland

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

12.01.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2462425.11.2020

Aufarbeitung der Erkenntnisse der Geldwäsche-Verdachtsmeldungen der US-amerikanischen Anti-Geldwäsche-Behörde Financial Crimes Enforcement Network zur Verbesserung der Geldwäschebekämpfung in Deutschland

der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Michael Leutert, Stefan Liebich, Dr. Gesine Lötzsch, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Victor Perli, Bernd Riexinger, Dr. Kirsten Tackmann, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die internen Geldwäsche-Verdachtsmeldungen der US-amerikanischen Anti-Geldwäsche-Behörde Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN-Files) haben zahlreiche Hinweise auf Geldwäsche und Kriminalität an das Licht der Öffentlichkeit gebracht. Über 2 100 interne Geldwäsche-Verdachtsmeldungen der US-amerikanischen Anti-Geldwäsche-Behörde Financial Crimes Enforcement Network wurden im September 2020 veröffentlicht. Mehr als 400 internationale Journalisten hatten über ein Jahr lang an der Aufarbeitung der Dokumente gearbeitet (vgl. https://www.icij.org/investigations/fincen-files/about-the-fincen-files-investigation/). Die durchgesickerten Dokumente belegen nach Ansicht der Fragesteller verdächtige Geschäfte internationaler Großbanken mit hochriskanten Kunden im Umfang von circa 1,7 Bio. Euro. Dabei umgingen die Banken Anti-Geldwäsche-Maßnahmen und begünstigten damit Korruption und Kriminalität. Die Dokumente deuten nach Ansicht der Fragesteller darauf hin, dass es auch in deutschen Finanzinstituten entsprechende Verdachtsfälle gibt. Auch die Commerzbank AG, die zum Teil dem Bund gehört, ist involviert (vgl. https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/fincenfiles-commerzbank-1.5040692 oder https://www.buzzfeed.com/de/marcusengert/fincen-files-commerzbank-geldwaesche-korruption). Um bestehende Schwächen in der Geldwäsche-Aufsicht im Finanzsektor in Deutschland zu identifizieren sowie um auch bei Verstößen die erforderlichen Konsequenzen zu ziehen, erscheint den Fragestellenden eine Aufarbeitung der Geschehnisse seitens der Bundesregierung unverzichtbar.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Hat die Bundesregierung in Reaktion auf die FinCEN-Files den Kontakt zu ausländischen Behörden gesucht, und wenn ja, zu welchen Behörden, zu welchem Zeitpunkt, und mit welchen Forderungen, Vereinbarungen und/oder Gesprächspunkten (bitte Kommunikation nach Gesprächsteilnehmern, Zeitpunkt und Thema auflisten)?

2

Haben sich ausländische Behörden in Reaktion auf die FinCEN-Files an die Bundesregierung gewandt, und wenn ja, welche Behörden, zu welchem Zeitpunkt, und mit welchen Forderungen, Vereinbarungen und/oder Gesprächspunkten (bitte Kommunikation nach Gesprächsteilnehmern, Zeitpunkt und Thema auflisten)?

3

Gab es seit 2010 Kommunikation des Bundeskanzleramts mit Vorständen der Deutschen Bank? Wenn ja, zwischen wem, zu welchem Zeitpunkt, und hatten die Gespräche Ermittlungen gegen die Deutsche Bank zum Inhalt (bitte Kommunikation nach Gesprächsteilnehmern, Zeitpunkt und Thema auflisten)?

4

Wie viele Ermittlungsverfahren laufen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit mit Bezügen zu sog. Mirror-Trades?

5

Wie viele strafrechtliche Verfahren mit Geldwäsche-Bezügen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 in Deutschland mit einem Urteil abgeschlossen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

6

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass sich die Deutsche Bank AG als Reaktion auf die Recherchen zu den FinCEN-Files von einigen Kunden getrennt hat (http://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/fincen-files-deutsche-bank-101.html)? Wenn ja, wann und auf welchem Wege wurde die Bundesregierung darüber informiert, und um welche Kunden bzw. Größenordnungen handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung?

7

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass sich die Commerzbank AG als Reaktion auf die Recherchen zu den FinCEN-Files von einigen Kunden getrennt hat? Wenn ja, wann und auf welchem Wege wurde die Bundesregierung darüber informiert, und um welche Kunden bzw. Größenordnungen handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung?

8

Welche Auskunfts- und Prüfvorgänge nach § 44 des Kreditwesengesetzes (KWG) fanden seit 2009 bei der Deutschen Bank AG und/oder bei ihren Tochtergesellschaften statt (bitte die Vorgänge auflisten inklusive: a) Beginn und Ende des Vorgangs, b) Anlass oder Auslöser für den Vorgang, c) Umfang des Vorgangs, d) involvierter Behörden oder Dritter, e) getroffener Feststellungen oder erlangter Erkenntnisse, f) gezogener Konsequenzen und/oder weiterer Befassung durch die Bundesregierung, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder die Bundesbank)?

9

Welche Auskunfts- und Prüfvorgänge nach § 44 KWG fanden seit 2009 bei der Commerzbank AG und/oder ihrer Tochtergesellschaften statt (bitte die Vorgänge auflisten inklusive: a) Beginn und Ende des Vorgangs, b) Anlass oder Auslöser für den Vorgang, c) Umfang des Vorgangs, d) involvierter Behörden oder Dritter, e) getroffener Feststellungen oder erlangter Erkenntnisse, f) gezogener Konsequenzen und/oder weiterer Befassung durch die Bundesregierung, die BaFin oder die Bundesbank)?

10

Was ist der Bundesregierung über ihre beiden in den Aufsichtsrat der Commerzbank AG entsandten Vertreter zu den Vorwürfen bekannt geworden, die im Zuge der Recherchen zu den FinCEN-Files veröffentlicht wurden (vgl. https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/fincenfiles-commerzbank-1.5040692 oder https://www.buzzfeed.com/de/marcusengert/fincen-files-commerzbank-geldwaesche-korruption)?

11

Wie oft wurden seit 2009 durch die BaFin Sonderbeauftragte nach § 45c KWG und/oder § 40 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) bestellt (bitte auflisten inklusive: a) Institut, Gesellschaft oder Organisation, b) Beginn und Ende der Bestellung, c) Anlass oder Auslöser für die Bestellung, d) getroffener Feststellungen oder erlangter Erkenntnisse, f) gezogener Konsequenzen und/oder weiterer Befassung durch die Bundesregierung oder die BaFin)?

12

In wie vielen Fällen haben sich Angestellte der in Frage 11 betroffenen Institute, Gesellschaften oder Organisationen an die Sonderbeauftragten mit Hinweisen gewandt (bitte auflisten inklusive: a) Institut, Gesellschaft oder Organisation, b) Datum des ergangenen Hinweises, c) Gegenstand des ergangenen Hinweises, d) getroffener Feststellungen oder erlangter Erkenntnisse, f) gezogener Konsequenzen und/oder weiterer Befassung durch die Bundesregierung oder die BaFin)?

Berlin, den 16. November 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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