Mittelabfluss von Finanzhilfen des Bundes an Kommunen im Jahr 2020
der Abgeordneten Otto Fricke, Christian Dürr, Ulla Ihnen, Karsten Klein, Michael Georg Link, Christoph Meyer, Bettina Stark-Watzinger, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Matthias Nölke, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Bund unterstützt Kommunen im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) mit Finanzhilfen zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen. Hierzu stellt der Bund insgesamt 7 Mrd. Euro in einem Fonds zur Verfügung. Seit 2015 sollen 3,5 Mrd. Euro in ein Infrastrukturprogramm fließen (KInvFG I), weitere 3,5 Mrd. dienen seit 2017 der Sanierung, dem Umbau und der Erweiterung von Schulgebäuden (KInvFG II).
Das Bundesministerium der Finanzen informiert über den Mittelabfluss des Kommunalinvestitionsförderungsfonds. Zum 30. September 2020 wurden im Rahmen des KInFvG I 2,3 Mrd. Euro der zur Verfügung stehenden 3,5 Mrd. Euro (66 Prozent) abgerufen, im Rahmen des KInvFG II sind erst 0,4 Mrd. Euro der 3,5 Mrd. Euro (12,4 Prozent) abgeflossen. Aufgrund von „Kapazitätsengpässen in den kommunalen Bauverwaltungen und insbesondere in der Bauwirtschaft […] wurden die Förderzeiträume für beide Programme im April 2020 jeweils um ein Jahr verlängert“ (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Foederale_Finanzbeziehungen/Kommunalfinanzen/Kommunalinvestitionsfoerderungsfonds/Foerderung-von-Investitionen-finanzschwacher-Kommunen.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass im Rahmen des KInvFG I nach fünf Jahren weiterhin ein Drittel der zur Verfügung stehenden Mittel nicht abgeflossen ist?
Welche Gründe für den langsamen Mittelabfluss neben „Kapazitätsengpässen in den kommunalen Bauverwaltungen und insbesondere in der Bauwirtschaft“ sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Rolle spielen die Administration, Stellenbesetzung und Antragsverfahren auf Bundes- und Länderebene hinsichtlich des langsamen Mittelabflusses beim KInvFG I?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, warum in Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Rheinland-Pfalz nach fünf Jahren weniger als 50 Prozent der Mittel aus dem KInvFG I abgerufen wurden?
Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass im Rahmen des KInvFG II nach drei Jahren 87,6 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel nicht abgeflossen sind?
Welche Gründe für den langsamen Mittelabfluss neben „Kapazitätsengpässen in den kommunalen Bauverwaltungen und insbesondere in der Bauwirtschaft“ sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Rolle spielen die Administration, Stellenbesetzung und Antragsverfahren auf Bundes- und Länderebene hinsichtlich des langsamen Mittelabflusses beim KInvFG II?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, warum in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern noch keine Mittel aus dem KInvFG II abgerufen wurden?
Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass Hamburg bereits 67,2 Prozent der Mittel des KInvFG II abgerufen hat, während in den drei genannten Bundesländern noch keine Mittel abgeflossen sind?
Inwieweit sind die drei genannten Bundesländer besonders von „Kapazitätsengpässen in den kommunalen Bauverwaltungen und insbesondere in der Bauwirtschaft“ betroffen?
Wie hat die Bundesregierung von den „Kapazitätsengpässen in den kommunalen Bauverwaltungen und insbesondere in der Bauwirtschaft“ erfahren?
Werden die Gründe für den langsamen Mittelabfluss im KInvFG I und II seitens der Bundesregierung evaluiert?
Wenn ja, welche Schlüsse wurden daraus gezogen?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus dem langsamen Mittelabfluss für später vereinbarte Finanzhilfen, beispielsweise für den DigitalPakt Schule oder für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter?
Inwieweit gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, die noch ungebundenen Mittel des KInvFG II für Investitionen in Schulen im Rahmen der Corona-Pandemie zu nutzen?