BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Vernetztes Spielzeug

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

09.12.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2469425.11.2020

Vernetztes Spielzeug

der Abgeordneten Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Markus Herbrand, Manuel Höferlin, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Spielzeuge und Kindheit gehören untrennbar zusammen. Das Spielen als natürliche Form des Lernens ist den Fragestellern auch unter dem Begriff „Gamification“ in der aktuellen Debatte bekannt. Immer mehr Spielzeuge bieten heute die Möglichkeit, über die Vernetzung mit dem Internet eine zusätzliche Ebene der Interaktion zu eröffnen. Während diese Entwicklung Ausdruck des technologischen Fortschritts ist, so muss nach Ansicht der Fragesteller parallel sichergestellt werden, dass die Spielzeuge aufgrund ihrer Interaktionsmöglichkeiten nicht in die Privatsphäre von Kindern eingreifen. § 90 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) regelt das Verbot, „[…] Sendeanlagen oder sonstige Telekommunikationsanlagen zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben, einzuführen oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und aufgrund dieser Umstände oder auf Grund ihrer Funktionsweise in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen.“ (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/Datenschutz/MissbrauchSendeanlagen/Sendeanlagen-node.html). Die Bundesnetzagentur kann auch Spielzeuge auf Grundlage von § 90 TKG verbieten und geht Hinweisen von Verstößen nach § 90 TKG nach. § 115 TKG ermöglicht es der Bundesnetzagentur, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Verstößen nach § 90 TKG Einhalt zu gebieten (vgl. ebd.).

Aus Sicht der Fragesteller ergibt sich für eine Bewertung der aktuellen Situation Informationsbedarf zu den Erkenntnissen und Aktivitäten der Bundesregierung im Bereich der vernetzten Spielzeuge sowie zu relevanten Forschungsaktivitäten. Auch ist von Interesse, wie die Bundesregierung Potenziale vernetzter, spielerischer Ansätze beispielsweise in der Bildung einschätzt und nutzt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie viele Spielzeuge sind nach Kenntnis der Bundesregierung von der Bundesnetzagentur seit 2017 nach § 90 TKG als „verbotene Sendeanlage“ eingestuft worden (bitte nach Produktkategorie aufschlüsseln)?

2

Welche Verbraucherinformationen zu vernetzen Spielzeugen hat die Bundesnetzagentur nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2017 herausgegeben (bitte nach Titel und Datum der Veröffentlichung aufschlüsseln)?

3

Welche Angebote zur Information über vernetze Spielzeuge werden von der Bundesregierung gefördert (bitte seit 2017 nach Jahren, Förderzeitraum, Höhe der Förderung und zuständigem Bundesministerium aufschlüsseln)?

4

Wie viele Anzeigen wegen Identitätsdiebstahls sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2017 gestellt worden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

5

Wie viele dieser Anzeigen wurden wegen des Verdachts des Identitätsdiebstahls von Minderjährigen gestellt?

6

Wie viele Anzeigen wegen des strafbaren Besitzes von als verbotene Sendeanlage eingestuften Spielzeugen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2017 bei der Bundesnetzagentur gestellt (bitte nach Jahren und Produktkategorien aufschlüsseln)?

7

In wie vielen Fällen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundesnetzagentur auf Grundlage von § 115 TKG Plattformbetreiber aufgefordert, Angebote, welche nach § 90 TKG verboten sind, zu entfernen (bitte seit 2017 jährlich unter Angabe des Plattformbetreibers angeben)?

8

In wie vielen dieser Fälle geht die Aufforderung der Bundesnetzagentur auf externe Hinweise zurück (bitte in absoluten Zahlen und in vom Hundert angeben)?

9

Wie viele Vernichtungsnachweise für Gegenstände, die nach § 90 TKG verboten sind, sind seit 2017 bei der Bundesnetzagentur eingegangen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

10

Wie viele dieser Vernichtungsnachweise betrafen Spielzeuge (bitte nach Produktkategorie aufschlüsseln)?

11

Welche Forschungsvorhaben zur sicheren biometrischen Identifizierung bei der Stimmerkennung wurden und werden von der Bundesregierung gefördert (bitte für die letzten fünf Jahre unter Angabe der Laufzeit sowie Höhe der Förderung und des Haushaltstitels aufschlüsseln)?

12

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die zweifelsfreie biometrische Identifizierung bei der Stimmerkennung geeignet ist, um den technischen Schutz der Privatsphäre von Kindern und Jugendlichen zu erhöhen (bitte begründen)?

13

Welche Forschungsvorhaben wurden und werden von Forschungsinstituten mit Bundesbeteiligung zum Thema „Gamification“ (lernen durch spielen) durchgeführt (bitte für die letzten fünf Jahre unter Angabe der Laufzeit sowie Höhe der Förderung und des Haushaltstitels aufschlüsseln)?

Berlin, den 18. November 2020

Christian Lindner und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen