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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Haftentlassungen von Dschihadisten - Lehren und Konsequenzen aus dem Terroranschlag von Wien

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

11.12.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2479027.11.2020

Haftentlassungen von Dschihadisten – Lehren und Konsequenzen aus dem Terroranschlag von Wien

der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Jochen Haug, Martin Hess, Beatrix von Storch, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Am Montag, dem 2. November 2020, hat der nordmazedonische und österreichische Staatsangehörige Kujtim F. an mehreren Tatorten in Wien auf wehrlose Menschen geschossen, die sich in der Innenstadt aufhielten (https://www.spiegel.de/politik/ausland/is-bekennt-sich-zu-terroranschlag-a-9d820cf2-da34-4d13-a124-8f18e4e86198). Vier Menschen, darunter eine bundesdeutsche Staatsangehörige, starben (ebd.), mindestens 22 weitere wurden – zum Teil schwer – verletzt (https://www.tagesschau.de/ausland/wien-anschlag-ermittlungen-appell-101.html). Die Terrororganisation „Islamischer Staat“ bekannte sich im Anschluss zu der Tat des F. und bezeichnete diesen als „Soldaten des Kalifats“ (https://www.spiegel.de/politik/ausland/is-bekennt-sich-zu-terroranschlag-a-9d820cf2-da34-4d13-a124-8f18e4e86198). Wie es heißt, hatte der Attentäter im Jahre 2018 nach Syrien ausreisen wollen, um sich dort der Terrororganisation „Islamischer Staat“ anzuschließen (https://taz.de/Terroranschlag-in-Wien/!5722600/). Er sei jedoch von türkischen Sicherheitsbehörden festgenommen worden und vier Monate in der Türkei inhaftiert gewesen (ebd.). In Österreich sei er im April 2019 nach Jugendstrafrecht zu 22 Monaten Haft wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden, im Dezember 2019 aber frei gekommen (vgl. o. g. Spiegel-Artikel). Sowohl in der Haft als auch danach habe F. an Deradikalisierungsprogrammen teilgenommen und dabei, zuletzt noch kurz vor der Tat, den Eindruck erweckt, sich vom Dschihadismus abgewandt zu haben (ebd.). Im Sommer 2020 habe er jedoch versucht, in der Slowakei Munition zu kaufen, was scheiterte, weil er keinen Waffenschein habe vorlegen können (vgl. o. g. taz-Artikel). Die slowakischen hätten die österreichischen Behörden darüber unterrichtet (ebd.). Die „SÜDDEUTSCHE ZEITUNG“ kommentierte: „Der Attentäter von Wien hätte eventuell gestoppt werden können – wenn die Behörden anders reagiert hätten“ (https://www.sueddeutsche.de/politik/oesterreich-in-der-kommunikation-etwas-schiefgegangen-1.5105054).

In einem Interview mit dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ charakterisiert der Terrorismusexperte Peter R. Neumann vom Kings College, London, die aktuelle Sicherheitslage wie folgt: „Die große Gefahr ist derzeit, dass in Europa in den nächsten Monaten hunderte Dschihadisten aus Gefängnissen kommen. Die meisten von ihnen wurden nach 2010 verurteilt, allerdings meistens zu relativ kurzen Strafen. Hunderte von ihnen kommen in nächster Zeit frei, und nicht alle sind deradikalisiert. Auf diese Herausforderung haben sich nur wenige Staaten vorbereitet. Diese strategische Lücke muss rasch geschlossen werden“ (https://www.rnd.de/politik/terrorismusexperte-zum-attentat-in-wien-wird-in-nächsten-monaten-überall-in-europa-gefährlich-bleiben-IRGPCBCRU5BZBNJY6GDQP74KLY.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Hat die Bundesregierung einen Überblick darüber, wie viele verurteilte Dschihadisten laufend aus deutschen Haftanstalten entlassen werden, und wenn ja, um wie viele handelte es sich im Jahre 2019, und um wie viele wird es sich in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 handeln?

2

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), wonach es in den kommenden Monaten vermehrt zu Entlassungen verurteilter Dschihadisten kommen wird, und wenn ja, sieht sie eine Notwendigkeit, dass die Sicherheitsbehörden sich darauf gezielt vorbereiten?

Wenn ja, wie sehen diese Vorbereitungen aus?

3

Welche Prozeduren, wie zum Beispiel Ausstiegs- und Deradikalisierungsprogramme (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), durchlaufen zu Haftstrafen verurteilte Dschihadisten in Deutschland standardmäßig in der Haft – hat die Bundesregierung einen Überblick über die jeweiligen Praktiken in den einzelnen Bundesländern, sieht sie die Notwendigkeit der Vereinheitlichung?

In welchen Ländern sieht sie insbesondere Defizite?

4

Evaluieren die Länder oder die Bundesregierung den Erfolg von Ausstiegs- und Deradikalisierungsprogrammen, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

Liegen statistische Daten zur Rückfälligkeit nach dem Durchlaufen von Ausstiegs- und Deradikalisierungsprogrammen vor, und wenn ja, wie lauten sie?

5

Wie viel Geld geben die öffentlichen Hände in Deutschland für Ausstiegs- und Deradikalisierungsprogramme für Islamisten und Dschihadisten aus (bitte seit 2010 in Jahren angeben, einschließlich der Planungen für die kommenden Jahre, soweit vorhanden)?

6

Gibt es bestimmte Konsequenzen, die die Bundesregierung aus der bisher bekannt gewordenen Vorgeschichte des Anschlags von Wien (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) zieht, und wenn ja, welche sind dies?

Wurden bestimmte Überprüfungen oder Maßnahmen angeordnet, und wenn ja, welche?

7

Erkennt die Bundesregierung im Hinblick auf den Fall Kujtim F. (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) und auf vergleichbare Fälle in Deutschland die Notwendigkeit, das Recht und die Praxis der vorzeitigen Haftentlassung von Terroristen und extremistischen Gewalttätern in Deutschland zu überprüfen und ggf. Änderungen herbeizuführen, und wenn ja, welche?

8

Welche Lehren zieht die Bundesregierung allgemein aus den Fällen Anis Amri, Kujtim F. und aus vergleichbaren anderen Fällen, in denen behördenbekannte vorbestrafte islamistische Gewalttäter erneut schwerste Gewalttaten begangen und wehrlose Menschen umgebracht haben?

Welche Maßnahmen wurden im Hinblick auf diese Fälle ggf. ergriffen?

Berlin, den 18. November 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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