Steuerbegünstigtes Sparen im Zeichen der Corona-Pandemie
der Abgeordneten Markus Herbrand, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Katja Hessel, Till Mansmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Dr. Gero Clemens Hocker, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Viele Bürgerinnen und Bürger in Deutschland haben den Wunsch, finanziell für das Alter und für Notfälle gerüstet zu sein, sich rechtzeitig auf größere Ausgaben für Anschaffungen vorbereiten und nahestehenden Personen etwas hinterlassen zu können.
Aus Sicht der Fragestellenden gehört es zur Aufgabe des Gesetzgebers, dieses Anliegen insbesondere für die rund 42 Millionen privaten Haushalte in Deutschland staatlich zu fördern. Klassische Sparformen verwirken jedoch angesichts des anhaltenden Niedrigzinsumfelds und der Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) ihre Wirkung. Sparen fällt den Bürgerinnen und Bürgern immer schwerer, sichere und gleichzeitig gewinnbringende Vorsorgemöglichkeiten sind zunehmen schwer zu identifizieren.
Der hiermit einhergehenden Verunsicherung der privaten Haushalte, die finanziell vorsorgen möchten, muss nach Ansicht der Fragestellenden entgegengewirkt werden. Der Gesetzgeber steht in der Pflicht, in Anbetracht der veränderten Umstände die staatliche Sparförderung sowie Anreize zur Vermögensbildung an veränderte Realitäten anzupassen.
Insbesondere vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, die eine enorme wirtschaftliche Belastung für die privaten Haushalte darstellt, sorgen sich viele Bürgerinnen und Bürger um ihre finanzielle Zukunft. So weist etwa das aktuelle Jahresgutachten der Wirtschaftsweisen auf einen sprunghaften Anstieg der Sparquote der privaten Haushalte in Deutschland hin, der von 10,9 Prozent im Jahr 2019 auf 18,3 Prozent im ersten Halbjahr 2020 angewachsen ist (vgl. Deutscher Bundestag Drucksache 19/24862 19. Wahlperiode 01.12.2020 https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/fileadmin/dateiablage/gutachten/jg202021/JG202021_Gesamtausgabe.pdf).
Die Fragestellenden kritisieren, dass wesentliche Elemente zur Förderung des Vermögensaufbaus der privaten Haushalte seit Jahren nicht angepasst oder reformiert wurden (Sparerfreibetrag zuletzt 2008, Arbeitnehmersparzulage bei Anlage vermögenswirksamer Leistungen zuletzt 2009; vgl. Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, WD 4 - 3000 - 006/19) und sprechen sich für eine Modernisierung der steuerbegünstigten Vermögensbildung privater Haushalte aus.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Welchen ökonomischen und gesellschaftlichen Stellenwert hat die steuerbegünstigte Sparförderung der privaten Haushalte in Deutschland aus welchen Gründen für die Bundesregierung?
Welche Auswirkungen hat aus Sicht der Bundesregierung die fortlaufende Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank auf
a) die Vermögensbildung,
b) das Sparverhalten der privaten Haushalte in Deutschland?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Sparquote der privaten Haushalte in Deutschland seit der Finanzkrise 2008 bis heute jeweils jährlich entwickelt (bitte in tabellarischer Form nach Höhe der Sparquote und Jahr sortieren)?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung signifikante Unterschiede im Sparverhalten zwischen den neuen und den alten Bundesländern, und falls ja, aus welchen Gründen kommt es zu welchen Unterschieden?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Sparverhalten seit dem Beginn der Corona-Krise entwickelt, welche Besonderheiten sind festzustellen, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dieser Entwicklung?
Wie verhält sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Sparquote der privaten Haushalte in Deutschland im Vergleich zu der durchschnittlichen Sparquote der Privathaushalte in der Europäischen Union seit der Finanzkrise 2008 bis heute (bitte tabellarisch darstellen)?
Welche Gremien auf Bund-Länder-Ebene gibt es, die sich mit dem Themenbereich „Vermögenswirksame Leistungen“ (VL) und/oder „Arbeitnehmersparzulage“ beschäftigen, und zu welchen Daten haben diese seit Beginn der laufenden Legislaturperiode jeweils getagt bzw. sich ausgetauscht?
Welche statistischen Daten zum Themenbereich „Vermögenswirksame Leistungen“ und/oder „Arbeitnehmersparzulage“ wurden in Gremien auf Bund-Länder-Ebene seit Beginn der laufenden Legislaturperiode ausgetauscht bzw. von den Ländern an die Bundesregierung übermittelt?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die aufgeschlüsselt auf den Bund, die Länder und die Gemeinden entfallenen Steuermindereinnahmen aus den letzten fünf Jahren jeweils, die aus der Arbeitnehmersparzulage bei Anlage vermögenswirksamer Leistungen resultieren (bitte tabellarisch darstellen)?
Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Nutzer Vermögenswirksamer Leistungen, aufgeschlüsselt nach den folgenden Anlagearten, für die letzten fünf Jahre jeweils dar (bitte tabellarisch darstellen)
a) Sparvertrag/Vermögensbeteiligungen,
b) Wertpapier-Kaufvertrag,
c) Beteiligungsvertrag oder Beteiligungskaufvertrag,
d) Bausparvertrag (§ 2 Absatz 1 Nummer 4 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes – 5. VermBG),
e) Lebensversicherung,
f) Kontensparvertrag,
g) besonderer Wertpapiersparvertrag,
h) Wohnungsbau?
Wie viele Anzeigen gemäß § 8 Absatz 1 5. VermBG wurden, aufgeschlüsselt auf die verschiedenen VL-Anlagearten, in den letzten fünf Jahren jeweils eingereicht (bitte tabellarisch darstellen)?
Gibt es einen Trend bezüglich der Anzahl der VL-Verträge, die frühzeitig abgebrochen wurden, und falls ja, welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus?
Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen, und wie hat sich die Anzahl der Anspruchsberechtigten in den vergangenen acht Jahren jeweils jährlich entwickelt (bitte tabellarisch darstellen; falls keine vollständigen Informationen vorliegen, bitte unvollständige Daten angeben)?
Wie stellt sich die Anzahl der Personen im Geschäftsbereich der Bundesregierung dar, die Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben (bitte in der Antwort Informationen aus Tarifvereinbarungen und Vertragsvereinbarungen berücksichtigen)?
a) Wie viele Personen sind zurzeit im Bundesministerium der Finanzen (BMF) beschäftigt, wie viele dieser Personen haben einen Anspruch auf VL, und wie viele machen von diesem Anspruch Gebrauch?
b) Wie viele Personen sind zurzeit in der Generalzolldirektion beschäftigt, wie viele dieser Personen haben einen Anspruch auf VL, und wie viele machen von diesem Anspruch Gebrauch?
c) Wie viele Personen sind zurzeit im Bundeszentralamt für Steuern beschäftigt, wie viele dieser Personen haben einen Anspruch auf VL, und wie viele machen von diesem Anspruch Gebrauch?
d) Wie viele Personen sind zurzeit im Informationstechnikzentrum Bund beschäftigt, wie viele dieser Personen haben einen Anspruch auf VL, und wie viele machen von diesem Anspruch Gebrauch?
e) Wie viele Personen sind zurzeit inder Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beschäftigt, wie viele dieser Personen haben einen Anspruch auf VL, und wie viele machen von diesem Anspruch Gebrauch?
f) Wie viele Personen sind zurzeit im Geschäftsbereich des BMF insgesamt beschäftigt, wie viele dieser Personen haben einen Anspruch auf VL, und wie viele machen von diesem Anspruch Gebrauch?
g) Wie viele Personen sind zurzeit im Geschäftsbereich der Bundesregierung insgesamt beschäftigt, wie viele dieser Personen haben einen Anspruch auf VL, und wie viele machen von diesem Anspruch Gebrauch?
h) Wie verteilt sich bei den in den Fragen 13a bis 13g jeweils angesprochenen Personengruppen die Nutzung der Vermögenswirksamen Leistungen auf die jeweiligen Anlagearten?
Inwiefern evaluiert die Bundesregierung die Erfüllung der Ziele, die an die vermögenswirksamen Leistungen angelegt werden, vor dem Hintergrund des andauernden Niedrigzinsumfelds?
Wann hat die letzte größere Analyse der vermögenswirksamen Leistungen stattgefunden?
Welche Studien und Analysen liegen der Bundesregierung über den Erfolg und die Nutzung der vermögenswirksamen Leistungen vor?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Fördervolumina der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie seit der Finanzkrise seit 2008 entwickelt (bitte in tabellarischer Form nach Höhe der ausgezahlten Fördersumme und Jahreszahl sortieren)?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um steuerbegünstigtes Sparen attraktiver zu machen?
Besteht aus Sicht der Bundesregierung vor dem Hintergrund der in der Vorbemerkung dieser Anfrage benannten Hindernisse zum Vermögensaufbau Reformbedarf, um das System der vermögenswirksamen Leistungen zu modernisieren?