[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Herbrand, Christian Dürr,
Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/24862 –
Steuerbegünstigtes Sparen im Zeichen der Corona-Pandemie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Viele Bürgerinnen und Bürger in Deutschland haben den Wunsch, finanziell
für das Alter und für Notfälle gerüstet zu sein, sich rechtzeitig auf größere
Ausgaben für Anschaffungen vorzubereiten und nahestehenden Personen
etwas hinterlassen zu können.
Aus Sicht der Fragestellenden gehört es zur Aufgabe des Gesetzgebers, dieses
Anliegen insbesondere für die rund 42 Millionen privaten Haushalte in
Deutschland staatlich zu fördern. Klassische Sparformen verwirken jedoch
angesichts des anhaltenden Niedrigzinsumfelds und der Nullzinspolitik der
Europäischen Zentralbank (EZB) ihre Wirkung. Sparen fällt den Bürgerinnen
und Bürgern immer schwerer, sichere und gleichzeitig gewinnbringende
Vorsorgemöglichkeiten sind zunehmen schwer zu identifizieren.
Der hiermit einhergehenden Verunsicherung der privaten Haushalte, die
finanziell vorsorgen möchten, muss nach Ansicht der Fragestellenden
entgegengewirkt werden. Der Gesetzgeber steht in der Pflicht, in Anbetracht der
veränderten Umstände die staatliche Sparförderung sowie Anreize zur
Vermögensbildung an veränderte Realitäten anzupassen.
Insbesondere vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, die eine enorme
wirtschaftliche Belastung für die privaten Haushalte darstellt, sorgen sich viele
Bürgerinnen und Bürger um ihre finanzielle Zukunft. So weist etwa das
aktuelle Jahresgutachten der Wirtschaftsweisen auf einen sprunghaften Anstieg der
Sparquote der privaten Haushalte in Deutschland hin, der von 10,9 Prozent im
Jahr 2019 auf 18,3 Prozent im ersten Halbjahr 2020 angewachsen ist (vgl.
https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/fileadmin/dateiablage/gutacht
en/jg202021/JG202021_Gesamtausgabe.pdf).
Die Fragestellenden kritisieren, dass wesentliche Elemente zur Förderung des
Vermögensaufbaus der privaten Haushalte seit Jahren nicht angepasst oder
reformiert wurden (Sparerfreibetrag zuletzt 2008, Arbeitnehmersparzulage bei
Anlage vermögenswirksamer Leistungen zuletzt 2009; vgl. Gutachten der
Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, WD 4 – 3000 –
006/19) und sprechen sich für eine Modernisierung der steuerbegünstigten
Vermögensbildung privater Haushalte aus.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/25942
19. Wahlperiode 18.01.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 15. Januar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welchen ökonomischen und gesellschaftlichen Stellenwert hat die
steuerbegünstigte Sparförderung der privaten Haushalte in Deutschland aus
welchen Gründen für die Bundesregierung?
Die steuerbegünstigte Sparförderung nimmt für die Bundesregierung einen
hohen Stellenwert ein. Sie stärkt nicht nur das Vorsorgebewusstsein in der
Bevölkerung, sondern ermöglicht auch eine bessere Identifikation mit unserem
Wirtschaftssystem. Die Förderung trägt zudem zu einer gerechteren
Vermögensverteilung zugunsten von Haushalten mit kleineren Einkommen bei.
Dieser hohe Stellenwert schlägt sich beispielsweise ab dem 1. Januar 2021 im
Wohnungsbauprämiengesetz nieder. Dann treten wesentliche Verbesserungen,
insbesondere bei der Bausparförderung, in Kraft. Für die Wohnungsbauprämie
wird neben der Anhebung der Einkommensgrenzen und des Prämiensatzes
auch eine Anpassung des Höchstbetrages vorgenommen.
2. Welche Auswirkungen hat aus Sicht der Bundesregierung die
fortlaufende Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank auf
a) die Vermögensbildung,
b) das Sparverhalten der privaten Haushalte in Deutschland?
Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
Die Vermögensbildung und das Sparverhalten der privaten Haushalte werden
durch eine Reihe von Faktoren beeinflusst, zu denen insbesondere individuelle
Präferenzen, Einkommens- und Zinsentwicklung gehören.
Bezüglich der Vermögensentwicklung zeigen Angaben der Deutschen
Bundesbank, dass die Vermögen der privaten Haushalte zwischen den Jahren 2014 und
2017 auf breiter Basis zunahmen („Vermögen und Finanzen privater Haushalte
in Deutschland: Ergebnisse der Vermögensbefragung 2017“,
Monatsberichtartikel April 2019, Deutsche Bundesbank, S. 22). Sowohl das durchschnittliche
Nettovermögen als auch der Median sind hier deutlich gestiegen. Insbesondere
die Nettovermögen von Immobilieneigentümern haben sich in Folge des
gestiegenen Immobilienpreisniveaus und der gesunkenen Zinslast aus gegebenenfalls
vorhandenen Hypothekenrestschulden erhöht. Aber auch die Vermögen vieler
Haushalte von Mietern und in der vermögensärmeren Hälfte der Verteilung
nahmen zu. Zur positiven Vermögensentwicklung dieser Haushalte trugen
insbesondere die gestiegenen Einkommen bei. Sie versetzten diese Haushalte in
die Lage, mehr zu sparen.
Bezüglich des Sparverhaltens zeigen die Sparquoten der privaten Haushalte in
Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen keine eindeutigen
Veränderungen im Zeitraum seit dem Jahr 2008 (siehe auch Antworten zu
Frage 3 und 5). Laut einer Umfrage der Deutschen Bundesbank aus dem Jahr
2016 gaben rund 53 Prozent der befragten Haushalte an, ihr Sparverhalten nicht
aufgrund des niedrigen Zinsumfeldes anzupassen („Sparverhalten im
Niedrigzinsumfeld – Ergebnisse der PHF Sommerbefragung 2016“, Research Brief
12. Ausgabe – April 2017, Deutsche Bundesbank). In einer entsprechenden
Befragung aus dem Jahr 2014 lag der Anteil bei rund 76 Prozent.
3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Sparquote der privaten Haushalte in Deutschland seit der Finanzkrise
2008 bis heute jeweils jährlich entwickelt (bitte in tabellarischer Form
nach Höhe der Sparquote und Jahr sortieren)?
Die erbetenen Informationen können der Tabelle 1 entnommen werden.
Tabelle 1: Sparquoten der privaten Haushalte nach Jahren
Jahr Sparquote in %*
2008 10,9
2009 10,4
2010 10,3
2011 10,0
2012 9,7
2013 9,3
2014 9,8
2015 10,1
2016 10,2
2017 10,6
2018 10,9
2019 10,9
2020 16,6 (Q1 – Q3)
Quelle: Statistisches Bundesamt: Fachserie 18 – Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen,
Reihe 1.1
* einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck.
Die dargestellte Sparquote entspricht der in Deutschland üblichen Netto-
Sparquote (abzgl. Abschreibungen). Als Bezugsgröße für die Sparquote liegt
die Summe aus verfügbarem Einkommen und Zunahme betrieblicher
Versorgungsansprüche zu Grunde.
4. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung signifikante Unterschiede im
Sparverhalten zwischen den neuen und den alten Bundesländern, und
falls ja, aus welchen Gründen kommt es zu welchen Unterschieden?
Die unterschiedlichen Sparquoten der einzelnen Bundesländer für das Jahr
2018 können der Tabelle 2 entnommen werden:
Tabelle 2: Sparquoten nach Bundesländern
Bundesland Sparquote 2018 in %
BW 13,1
BY 12,7
BE 10,5
BB 8,8
HB 8,6
HH 11,9
HE 12,0
MV 6,8
NI 10,0
NW 10,5
RP 11,4
SL 10,1
SN 6,8
ST 6,3
SH 10,6
TH 7,0
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder: Entstehung, Verteilung und Verwendung
des Bruttoinlandsprodukts in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland 1991 bis 2019 (Reihe 1
Band 5)
Bzgl. der Unterschiede in den Sparquoten zwischen den Bundesländern wird
auf die allgemeine Bemerkung in der Antwort zu Frage 2 verwiesen.
5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Sparverhalten seit
dem Beginn der Corona-Krise entwickelt, welche Besonderheiten sind
festzustellen, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dieser
Entwicklung?
Tabelle 3: Sparquoten der privaten Haushalte nach Quartalen in Prozent
Q1 Q2 Q3 Q4 Jahr
2020 16,4 20,1 13,5 16,6 (Q1-Q3)
2019 14,4 10,2 9,2 9,7 10,9
Quelle: Statistisches Bundesamt: Fachserie 18 – Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen,
Reihe 1.2
Die Sparquote der privaten Haushalte ist im Zuge der Corona-Krise merklich
gestiegen und lag in den ersten drei Quartalen über den entsprechenden
Vorjahreswerten. Insbesondere der deutlich höhere Wert im zweiten Quartal dürfte
maßgeblich auf die verringerten Konsummöglichkeiten während des
Lockdowns zurückzuführen sein (Monatsbericht Dezember 2020 der Deutschen
Bundesbank, S. 26). Zudem könnten die Unsicherheiten bezüglich des weiteren
Verlaufs der Pandemie die Anreize zur Vorsichtsersparnis erhöht haben. Die
Bundesregierung rechnet in ihrer Herbstprojektion mit einer schrittweisen
Normalisierung der Sparquoten.
6. Wie verhält sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
durchschnittliche Sparquote der privaten Haushalte in Deutschland im Vergleich zu
der durchschnittlichen Sparquote der Privathaushalte in der Europäischen
Union seit der Finanzkrise 2008 bis heute (bitte tabellarisch darstellen)?
Die erbetenen Informationen können der Tabelle 4 entnommen werden.
Tabelle 4: Sparquoten im Deutschland und der Europäischen Union
Sparquote in %
Jahr DEU EU 27
2008 17,6 12,1
2009 17,3 13,4
2010 17,3 12,5
2011 17,1 12,1
2012 16,9 11,6
2013 16,7 11,7
2014 17,3 11,4
2015 17,5 11,3
2016 17,5 11,6
2017 17,9 11,4
2018 18,3 11,4
2019 18,4 12,0
Quelle: Eurostat: Sparquote privater Haushalte, online Datencode: TEC00131
Die dargestellte Sparquote entspricht der im EU-Vergleich üblichen Brutto-
Sparquote (inkl. Abschreibungen).
7. Welche Gremien auf Bund-Länder-Ebene gibt es, die sich mit dem
Themenbereich „Vermögenswirksame Leistungen“ (VL) und/oder
„Arbeitnehmersparzulage“ beschäftigen, und zu welchen Daten haben diese seit
Beginn der laufenden Legislaturperiode jeweils getagt bzw. sich
ausgetauscht?
Das Bund-Länder-Gremium der Lohnsteuer-Referatsleiter befasst sich
zusammen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit Auslegungs-/
Einzelfragen zum Fünften Vermögensbildungsgesetz und zur Arbeitnehmer-
Sparzulage. In der 19. Legislaturperiode standen in jeweils einer Sitzung das
Anwendungsschreiben zum Fünften Vermögensbildungsgesetz, die
elektronische Vermögensbildungsbescheinigung und die Sperrfristen nach dem
Fünften Vermögenbildungsgesetz auf der Tagesordnung. Die Sitzungen fanden statt:
21. bis 23. November 2017, 13. bis 14. März 2018, 26. bis 28. März 2019.
8. Welche statistischen Daten zum Themenbereich „Vermögenswirksame
Leistungen“ und/oder „Arbeitnehmersparzulage“ wurden in Gremien auf
Bund-Länder-Ebene seit Beginn der laufenden Legislaturperiode
ausgetauscht bzw. von den Ländern an die Bundesregierung übermittelt?
In einer Sitzung in 2019 (s. auch Antwort zu Frage 7) ging es um aktuelle
Zahlen über unterjährig endende Sperrfristen bei den Anlagen nach den §§ 4 bis 7
des 5. VermBG. Darüber hinaus fand kein weiterer Austausch von Daten statt.
9. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die aufgeschlüsselt
auf den Bund, die Länder und die Gemeinden entfallenen
Steuermindereinnahmen aus den letzten fünf Jahren jeweils, die aus der
Arbeitnehmersparzulage bei Anlage vermögenswirksamer Leistungen resultieren (bitte
tabellarisch darstellen)?
Jahr Auszahlungen laut
Kassenstatistik
insgesamt T€
Bund
(42,5 %)
T€
Länder
(42,5 %)
T€
Gemeinden
(15 %)
T€
2015 92.708 39.401 39.401 13.906
2016 75.471 32.075 32.075 11.321
2017 79.788 33.910 33.910 11.968
2018 90.721 38.556 38.556 13.608
2019 73.474 31.227 31.227 11.021
10. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Nutzer
Vermögenswirksamer Leistungen, aufgeschlüsselt nach den folgenden
Anlagearten, für die letzten fünf Jahre jeweils dar (bitte tabellarisch
darstellen)
a) Sparvertrag/Vermögensbeteiligungen,
b) Wertpapier-Kaufvertrag,
c) Beteiligungsvertrag oder Beteiligungskaufvertrag,
d) Bausparvertrag (§ 2 Absatz 1 Nummer 4 des Fünften
Vermögensbildungsgesetzes – 5. VermBG),
e) Lebensversicherung,
f) Kontensparvertrag,
g) besonderer Wertpapiersparvertrag,
h) Wohnungsbau?
Die Fragen 10 bis 10h werden gemeinsam beantwortet.
Personenbezogene Zahlen zur Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage liegen
der Bundesregierung nicht vor.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird vertragsbezogen und für den
entsprechenden Veranlagungszeitraum (VZ) vom jeweils zuständigen Finanzamt
festgesetzt. Der Vertrag definiert sich hierbei über den Institutsschlüssel, die
Vertragsnummer und das Ende der Sperrfrist. Die Festsetzung der Arbeitnehmer-
Sparzulage erfolgt zudem ehegattenbezogen für einen VZ und definiert sich
dabei über den Vertrag (wie vorstehend), den VZ und einen sog. Ehegattenmerker
(Ehegatte 1 und Ehegatte 2). Dies gilt entsprechend für Lebenspartner.
Bei der Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage wird nach folgenden
Anlagearten unterschieden:
1. Sparvertrag/Vermögensbeteiligungen
2. Wertpapier-Kaufvertrag
3. Beteiligungs-Vertrag oder Beteiligungs-Kaufvertrag
4. Bausparvertrag (§ 2 Absatz 1 Nummer 4 5.VermBG)
5. Lebensversicherung
6. Kontensparvertrag
7. bes. Wertpapiersparvertrag
8. Wohnungsbau
Von diesen Anlagearten sind die Anlagearten Nummer 5 bis 7 heute nicht mehr
förderfähig. Die Anzahl der personenbezogenen Festsetzungen von
Arbeitnehmer-Sparzulagen nach den o. g. Anlagearten stellt sich für die VZ 2015 bis
2019 wie folgt dar, wobei zu berücksichtigen ist, dass es für die VZ 2016 bis
2019 noch zu weiteren Festsetzungen kommen kann, da die vierjährige
Antragsfrist noch nicht abgelaufen ist:
Anlageart Anzahl Festsetzungen im jeweiligen Veranlagungszeitraum
2015 2016 2017 2018 2019
1 325.115 276.451 258.106 264.985 178.866
2 9.208 8.718 406 529 242
3 7.155 7.074 4.207 4.779 3.302
4 843.252 716.066 459.003 384.913 227.628
8 4 - - - -
Summe 1.184.734 1.008.309 721.722 655.206 410.038
11. Wie viele Anzeigen gemäß § 8 Absatz 1 5. VermBG wurden,
aufgeschlüsselt auf die verschiedenen VL-Anlagearten, in den letzten fünf
Jahren jeweils eingereicht (bitte tabellarisch darstellen)?
Gibt es einen Trend bezüglich der Anzahl der VL-Verträge, die frühzeitig
abgebrochen wurden, und falls ja, welche Schlussfolgerungen und
Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus?
Werden angelegte vermögenwirksame Leistungen nicht fristgerecht verwendet
oder wird über sie vor Ablauf der Sperrfrist verfügt, hat das Kreditinstitut,
Versicherungsunternehmen etc. gegenüber der Zentralstelle für Arbeitnehmer-
Sparzulage und Wohnungsbauprämie (ZPS ZANS) eine Anzeige zu machen
(§ 8 Absatz 1 5.VermBG). Entsprechendes gilt für Arbeitgeber, wenn die für im
Unternehmen angelegte vermögenwirksame Leistungen geltenden Sperr-,
Verwendungs- oder Vorlagepflichten verletzt wurden.
Die Mitteilungen gegenüber der ZPS ZANS erfolgen nur vertragsbezogen und
werden nicht einzelnen VZ zugeordnet. In den Kalenderjahren 2015 bis 2020
sind bei der ZPS ZANS nachfolgende Anzeigen eingegangen:
Anlageart* Art der Verfügung Anzahl Anzeigen nach Kalenderjahren
2015 2016 2017 2018 2019 2020
1 unschädlich 5.559 4.035 4.319 5.452 5.377 4.353
vollst. schädlich 44.741 29.595 28.103 22.208 25.951 17.134
teilw. schädlich 15 9 18 28 27 82
Arbeitgeber 113 1 1 1 - -
2 unschädlich 1.108 1.078 1.209 1.020 1.038 819
vollst. schädlich 21.084 17.882 22.495 19.579 20.009 16.575
teilw. schädlich - - - - - -
Arbeitgeber 641 1.090 946 1.185 1.292 863
3 unschädlich 1 1 2 3 1 -
vollst. schädlich 1 1 1 - - 3
teilw. schädlich 1 - 1 - - -
Arbeitgeber 1.160 1.327 1.636 1.462 1.915 459
4 unschädlich 800.128 617.888 502.840 258.842 239.721 177.530
vollst. schädlich 425.977 389.348 298.925 281.808 249.138 190.775
teilw. schädlich 37.895 43.670 82.344 20.328 19.214 15.834
Arbeitgeber 2 1 2 1 3 -
8 unschädlich 18.801 17.706 15.021 13.718 12.213 10.099
vollst. schädlich 1.146 1.059 618 847 927 628
teilw. schädlich 18 12 12 18 13 14
Arbeitgeber - - - - - -
Summe 1.358.391 1.124.703 958.493 626.500 576.839 435.168
* Die Unterscheidung der Anlagearten erfolgte analog zu Frage 10.
Die Anzahl der Anzeigen über vollständig schädliche oder teilweise schädliche
vorzeitige Verfügung weist im Verhältnis zu den Festsetzungen der
Arbeitnehmersparzulagen (unter Berücksichtigung der Unvollständigkeit der Daten vor
dem Hintergrund der 4-jährigen Antragsfrist) keinen erkennbaren Trend auf.
12. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen, und wie hat
sich die Anzahl der Anspruchsberechtigten in den vergangenen acht
Jahren jeweils jährlich entwickelt (bitte tabellarisch darstellen; falls keine
vollständigen Informationen vorliegen, bitte unvollständige Daten
angeben)?
Vermögenswirksame Leistungen i. S. d. Fünften Vermögenbildungsgesetzes
(5. VermBG), die zusätzlich zum sonstigen Arbeitslohn zu erbringen sind,
können in Individualverträgen, in Betriebsvereinbarungen, in Tarifverträgen sowie
in bindenden Festsetzungen nach dem Heimarbeitsgesetz vereinbart werden
(§ 10 des 5. VermBG); für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf
Zeit werden zusätzliche vermögenswirksame Leistungen auf Grund eines
Gesetzes erbracht.
Die konkrete Anzahl der Personen, die Anspruch auf entsprechende zusätzliche
vermögenwirksame Leistungen des Arbeitgebers haben, ist der
Bundesregierung nicht bekannt.
13. Wie stellt sich die Anzahl der Personen im Geschäftsbereich der
Bundesregierung dar, die Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben
(bitte in der Antwort Informationen aus Tarifvereinbarungen und
Vertragsvereinbarungen berücksichtigen)?
Aufgrund der Nutzung verschiedener Personalverwaltungssysteme in der
Bundesverwaltung sind personenbezogene Daten der Beschäftigten im Hinblick auf
die Nutzung der Vermögenswirksamen Leistungen nur bedingt aggregiert
verfügbar, weshalb die abgefragten Daten durch die Vielzahl einbezogener Stellen
erhoben werden mussten. Möglicherweise erfolgte die Abgrenzung nicht in
allen Kriterien gleich. In einigen Fällen wurde auf die Daten der
Personalstandstatistik zurückgegriffen (13f und 13g). Die Frage 13h wird jeweils mit den
Fragen 13a bis 13g gemeinsam beantwortet.
a) Wie viele Personen sind zurzeit im Bundesministerium der Finanzen
(BMF) beschäftigt, wie viele dieser Personen haben einen Anspruch
auf VL, und wie viele machen von diesem Anspruch Gebrauch?
Bundesministerium der Finanzen:
Auswertung für den Tarifbereich:
Anzahl der beschäftigten Personen: 592
Anzahl der Personen mit Anspruch auf VL: 590
Anzahl Inanspruchnahme: 190
Verteilung der VL auf die jeweilige Anlageart:
Sparvertrag/Vermögensbeteiligung: 6
Bausparvertrag: 162
Lebensversicherung: 6
Kapitalsparen: 13
Ratensparen: 3
Auswertung für den Beamtenbereich:
Anzahl der beschäftigten Personen: 1639
Anzahl der Personen mit Anspruch auf VL: 1639
Anzahl Inanspruchnahme: 686
Eine Unterscheidung der einzelnen VL-Arten wurde bisher beim
Bundesverwaltungsamt nicht vorgehalten.
b) Wie viele Personen sind zurzeit in der Generalzolldirektion
beschäftigt, wie viele dieser Personen haben einen Anspruch auf VL, und wie
viele machen von diesem Anspruch Gebrauch?
Geschäftsbereich der Generalzolldirektion:
Anzahl der beschäftigten Personen: 42.877
Anzahl der Personen mit Anspruch auf VL: 42.877
Anzahl Inanspruchnahme: 27.762
Verteilung der VL auf die jeweilige Anlageart:
Bausparen: 24.908
Kapitalsparen: 1.803
Ratensparen: 576
Lebensversicherung: 363
Vermögensbeteiligung: 95
Darlehen: 17
c) Wie viele Personen sind zurzeit im Bundeszentralamt für Steuern
beschäftigt, wie viele dieser Personen haben einen Anspruch auf VL,
und wie viele machen von diesem Anspruch Gebrauch?
Bundeszentralamt für Steuern:
Anzahl der beschäftigten Personen: 2.319
Anzahl der Personen mit Anspruch auf VL: 2.256
Anzahl Inanspruchnahme: 1.288
Nach Auskunft der bezügezahlenden Stellen ist die technische Auswertung der
Nutzung der VL nach den jeweiligen Anlagearten im Programm PVS nicht
möglich.
d) Wie viele Personen sind zurzeit im Informationstechnikzentrum Bund
beschäftigt, wie viele dieser Personen haben einen Anspruch auf VL,
und wie viele machen von diesem Anspruch Gebrauch?
ITZ Bund:
Anzahl der beschäftigten Personen: 3464
Anzahl der Personen mit Anspruch auf VL: 3214
Anzahl Inanspruchnahme: 2271
Verteilung der VL auf die jeweilige Anlageart:
Bausparvertrag: 1362
Lebensversicherung: 444
Wertpapier: 32
Sparvertrag/Vermögensbeteiligung: 314
Wertpapiersparvertrag: 119
e) Wie viele Personen sind zurzeit inder Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht beschäftigt, wie viele dieser Personen haben einen
Anspruch auf VL, und wie viele machen von diesem Anspruch
Gebrauch?
Anzahl der beschäftigten Personen: 2.772
Anzahl der Personen mit Anspruch auf VL: 2.629
Anzahl Inanspruchnahme: 1.126
(Erläuterung: Anzahl bezogen auf die Beschäftigten, die eine schriftliche
Mitteilung des Vertrages über die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen
beim Arbeitgeber/ Dienstherr vorgelegt haben [§ 1 Abs. 3 VermLG bzw. § 23
Abs. 1 Satz 3 TVöD]).
Verteilung der VL auf die jeweilige Anlageart:
Sparvertrag/Vermögensbeteiligungen: 26
Bausparvertrag: 974
Lebensversicherung: 10
Kontensparvertrag: 104
Wohnungsbau: 12
f) Wie viele Personen sind zurzeit im Geschäftsbereich des BMF
insgesamt beschäftigt, wie viele dieser Personen haben einen Anspruch auf
VL, und wie viele machen von diesem Anspruch Gebrauch?
Geschäftsbereich des BMF gemäß Einzelplan 08 des Bundeshaushaltsplanes
(Bundesministerium für Finanzen) nach Angaben aus der
Personalstandstatistik:
Anzahl der beschäftigten Personen: 47860
Anzahl Inanspruchnahme VL: 28845
Beschäftigte bei rechtlich selbstständigen Einrichtungen des Bundes unter
Aufsicht des BMF sind in den Angaben nicht enthalten.
Angaben zur Nutzung der vermögenswirksamen Leistungen werden im
Rahmen der Personalstandstatistik nicht erhoben.
Hinweis zu den Angaben: Bei Auswertungen aus der Personalstandstatistik
sind die datenschutzrechtlichen Vorgaben aus § 16 des Bundesstatistikgesetzes
(BStatG) zu berücksichtigen. Dies erfolgt durch die Anwendung der
deterministischen 5er-Rundung (Rundung auf ein Vielfaches von 5).
g) Wie viele Personen sind zurzeit im Geschäftsbereich der
Bundesregierung insgesamt beschäftigt, wie viele dieser Personen haben einen
Anspruch auf VL, und wie viele machen von diesem Anspruch
Gebrauch?
Bundesministerien (Auswärtiges Amt ohne die Vertretungen des Bundes im
Ausland) und Bundeskanzleramt (einschließlich der Beauftragten der
Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, der Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien sowie des Presse- und
Informationsamt der Bundesregierung) nach Angaben aus der Personalstandstatistik:
Anzahl der beschäftigten Personen: 21675
Anzahl Inanspruchnahme VL: 9845
Angaben zur Nutzung der vermögenswirksamen Leistungen werden im
Rahmen der Personalstandstatistik nicht erhoben.
Hinweis zu den Angaben: Bei Auswertungen aus der Personalstandstatistik
sind die datenschutzrechtlichen Vorgaben aus § 16 des Bundesstatistikgesetzes
(BStatG) zu berücksichtigen. Dies erfolgt durch die Anwendung der
deterministischen 5er-Rundung (Rundung auf ein Vielfaches von 5).
h) Wie verteilt sich bei den in den Fragen 13a bis 13g jeweils
angesprochenen Personengruppen die Nutzung der Vermögenswirksamen
Leistungen auf die jeweiligen Anlagearten?
Auf die Antworten zu den Fragen 13a bis 13g wird verwiesen.
14. Inwiefern evaluiert die Bundesregierung die Erfüllung der Ziele, die an
die vermögenswirksamen Leistungen angelegt werden, vor dem
Hintergrund des andauernden Niedrigzinsumfelds?
Wann hat die letzte größere Analyse der vermögenswirksamen
Leistungen stattgefunden?
15. Welche Studien und Analysen liegen der Bundesregierung über den
Erfolg und die Nutzung der vermögenswirksamen Leistungen vor?
Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet.
Gemäß subventionspolitischen Leitlinien der Bundesregierung sind
grundsätzlich alle Subventionen regelmäßig in Bezug auf den Grad der Zielerreichung
sowie auf Effizienz und Transparenz zu evaluieren.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage wurde im Rahmen eines Forschungsgutachtens
vom FiFo Köln evaluiert (Herbst 2009). Primäre Empfehlung von FiFo Köln ist
die Abschaffung der Arbeitnehmer-Sparzulage. Im Falle einer Anpassung der
Zulage sprechen sich die Wissenschaftler dafür aus, die Beschränkung auf
abhängig Beschäftigte aufzugeben und nur noch Einkommensobergrenzen zu
nutzen. Entsprechend entfiele die Bindung an vermögenswirksame Leistungen.
Als förderungswürdiger Zweck solle bei Umgestaltung der Sparzulage das
Hauptaugenmerk vor allem auf die Altersvorsorge gelegt werden.
Im Jahr 2013 wurde die Arbeitnehmer-Sparzulage im Rahmen des
Forschungsgutachtens „Künftige Ausrichtung der staatlich geförderten Vermögensbildung“
vom FiFo Köln evaluiert. Zusammenfassend kommt FiFo Köln hier zu
Ergebnissen, die mit denen des Gutachtens aus dem Jahr 2009 vergleichbar sind.
Sollte keine Abschaffung erfolgen, wird eine starke Vereinfachung im Rahmen
des Fünften Vermögensbildungsgesetzes empfohlen. Die Autoren sehen
insbesondere ein Problem in der Konkurrenz zur privaten Altersvorsorge und
betrieblichen Altersversorgung. Sparer würden ihr Kapital eher langfristig für die
Altersvorsorge anlegen und Unternehmen das Angebot betrieblicher
Altersversorgung gegenüber vermögenswirksamen Leistungen präferieren.
Die Bundesregierung sieht eine Abschaffung der Regelung in Zeiten der
Niedrigzinsphase als falsches Signal. So würde vor allem unteren
Einkommensgruppen eine Möglichkeit zur Vermögensbildung genommen.
Eine Bindung an die Altersvorsorge würde zudem die strikte Trennung von
Vermögensbildung und Altersvorsorge brechen. Die Förderung der
Altersvorsorge unterliegt einer nachgelagerten Besteuerung, während es sich bei der
Vermögensbildung um eine endgültige Förderung handelt.
16. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Fördervolumina
der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie seit der
Finanzkrise seit 2008 entwickelt (bitte in tabellarischer Form nach Höhe
der ausgezahlten Fördersumme und Jahreszahl sortieren)?
Jahr Arbeitnehmer-Sparzulage in T € Wohnungsbauprämie in T €
2008 145.896 458.069
2009 126.070 440.112
2010 131.594 514.548
2011 153.077 434.685
2012 160.101 385.560
2013 135.246 357.484
2014 112.728 341.744
2015 92.708 378.993
2016 75.471 223.077
2017 79.788 183.167
2018 90.721 162.094
2019 73.474 164.349
17. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um steuerbegünstigtes
Sparen attraktiver zu machen?
Als Maßnahme zur Stärkung des langfristigen steuerbegünstigten
Vermögensaufbaus ist die vorgesehene Verbesserung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung zu
nennen. Mit dem Fondsstandortgesetz soll der steuerfreie Höchstbetrags für
Mitarbeiterkapitalbeteiligungen auf 720 Euro verdoppelt werden (§ 3
Nummer 39 EStG). Zudem soll eine steuerliche Regelung zur weiteren Förderung
von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen insbesondere bei Startup-Unternehmen
eingeführt werden.
18. Besteht aus Sicht der Bundesregierung vor dem Hintergrund der in der
Vorbemerkung dieser Anfrage benannten Hindernisse zum
Vermögensaufbau Reformbedarf, um das System der vermögenswirksamen
Leistungen zu modernisieren?
Hinsichtlich einer Modernisierung der Arbeitnehmer-Sparzulage hat die
Bundesregierung derzeit keine Pläne. Bei der Wohnungsbauprämie wurden jüngst
Verbesserungen vorgenommen.
Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf die bereits eingeleiteten
Maßnahmen (s. Antwort zu Frage 17).
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ISSN 0722-8333]