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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Konzeption und Umsetzung der Corona-Wirtschaftshilfen der Bundesregierung

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

29.12.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2488402.12.2020

Konzeption und Umsetzung der Corona-Wirtschaftshilfen der Bundesregierung

der Abgeordneten Christian Dürr, Otto Fricke, Ulla Ihnen, Karsten Klein, Christoph Meyer, Bettina Stark-Watzinger und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat in den vergangenen Monaten eine Reihe von Förderprogrammen zur Unterstützung der von der Corona-Pandemiepolitik betroffenen Unternehmen, Selbständigen, Vereine und Einrichtungen aufgelegt (u. a. Soforthilfe, Überbrückungshilfe I bis III, Novemberhilfe und Dezemberhilfe). Unklar ist nach Ansicht der Fragesteller aber, ob die Programme zielgerichtet auszugestalten sind und inwieweit die Mittel überhaupt abfließen können und so den Anspruchsberechtigten tatsächlich zugutekommen. Zudem stellt sich nach Ansicht der Fragesteller die Frage, ob die Auszahlung der sog. November- und Dezemberhilfe von der Bundesregierung rechtzeitig organisatorisch und beihilferechtlich in die Wege geleitet wurde.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Wie viele und welche Hilfsprogramme für Unternehmen, Selbständige, Vereine und Einrichtungen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemiepolitik (Corona-Wirtschaftshilfen) gibt es inzwischen auf Bundesebene?

2

Welche Förderkriterien gelten für die einzelnen Corona-Wirtschaftshilfen?

3

In welchem finanziellen Umfang wurden die einzelnen Corona-Wirtschaftshilfen ausgestattet, bzw. mit welchem finanziellen Umfang der Inanspruchnahme rechnet die Bundesregierung (Soll)?

4

In welchem finanziellen Umfang wurden insgesamt Mittel der einzelnen Corona-Wirtschaftshilfen beantragt?

5

In welchem Umfang wurden Corona-Wirtschaftshilfen von den einzelnen Gruppen von Anspruchsberechtigten (Unternehmen, Selbständige, Vereine, Einrichtungen etc.) beantragt?

a) Wie hoch ist jeweils die Zahl der Antragsteller aus den einzelnen Gruppen?

b) Wie hoch ist jeweils die durchschnittlich beantragte Summe der einzelnen Gruppen?

6

In welchem finanziellen Umfang wurden inzwischen Mittel der einzelnen Corona-Wirtschaftshilfen ausgezahlt (Ist)?

a) In welchem Umfang wurden Corona-Wirtschaftshilfen an die einzelnen Gruppen von Anspruchsberechtigten (Unternehmen, Selbständige, Vereine, Einrichtungen etc.) ausgezahlt?

b) Wie hoch ist jeweils die Zahl der Zahlungsempfänger aus den einzelnen Gruppen?

c) Wie hoch ist jeweils die durchschnittlich ausgezahlte Summe in den einzelnen Gruppen?

d) In welchem Umfang handelt es sich um in ihrer Höhe gedeckelte Abschlagszahlungen?

e) In welchem Umfang handelt es sich um vollständige, abschließend geprüfte Zahlungen?

7

Worauf gründet sich die Ansicht der Bundesregierung, dass eine auf maximal 10 000 Euro gedeckelte Abschlagszahlung ausreiche, um auch etwas größeren Unternehmen ein wirtschaftliches Überleben bis zur Auszahlung der vollen November- bzw. Dezemberhilfe zu ermöglichen?

8

Wann genau hat der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier nach der Verständigung der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und der Regierungschefs der Länder vom 28. Oktober 2020, eine sog. außerordentliche Wirtschaftshilfe für die Zeit der zugleich in Aussicht gestellten Lockdown-Anordnungen (sog. Novemberhilfe) bereitzustellen, den Auftrag zur Entwicklung der für die Auszahlung erforderlichen Software erteilt?

9

Wann rechnet die Bundesregierung mit der Einsatzfähigkeit der für die Prüfung der zustehenden November- bzw. Dezemberhilfe erforderlichen Software durch die Länder?

10

Wann kann die November- bzw. Dezemberhilfe voraussichtlich in voller Höhe ausgezahlt werden?

11

Gibt es Vorkehrungen im Fachverfahren der Abwicklung, dass Antragsteller weitere Abschlagszahlungen abrufen können, um Liquiditätsengpässe bis zur endgültigen Auszahlung der Novemberhilfe überbrücken zu können?

12

Wann genau hat der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier nach der Verständigung der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und der Regierungschefs der Länder vom 28. Oktober 2020, die Novemberhilfe bereitzustellen, die dafür erforderliche beihilferechtliche Notifizierung bei der Europäischen Kommission beantragt?

13

Wann rechnet die Bundesregierung mit einer Entscheidung der Europäischen Kommission über die Notifizierung?

14

Gab es vor der Ankündigung der Novemberhilfe am 28. Oktober 2020 durch die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und die Regierungschefs der Länder im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Anhaltspunkte für die Annahme, dass die Kommission eine Beihilfe auf Basis einer Umsatzerstattung in der bestehenden Bundesregelung Fixkostenhilfe genehmigen würde?

a) Wenn ja, welcher Art?

b) Wenn nein, weshalb wurde zur Entschädigung der ab 2. November 2020 durch die jeweiligen Landesverordnungen – auf Basis des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) – zu schließender Unternehmen und in ihrer Berufsausübung direkt oder indirekt betroffener Selbstständiger und Freiberufler die außerordentliche Wirtschaftshilfe in Aussicht gestellt, für die es nach derzeitigem Stand keine beihilferechtlich konforme Genehmigung einer Umsatzerstattung für Zuschüsse über 1 Mio. Euro (200 000 Euro De-Minimis + 800 000 Euro Kleinbeihilfen) gibt?

c) Inwieweit ist berücksichtigt worden, dass dies insbesondere in Verbindung mit bisherigen Hilfsprogrammen (siehe die Fragen 1 bis 6) für die Antragsteller eine Auszahlung aus der Novemberhilfe unmöglich machen kann, die durch vorherige Beihilfen oder Kreditbewilligungen auf der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 im Rahmen des bestehenden Temporary Framework bereits mit einer maximalen Zuschusshöhe von 800 000 Euro bzw. mit De-Minimis-Beihilfen in Höhe von bis zu 200 000 Euro unterstützt worden sind, sodass sich daraus ein Höchstbetrag (Beihilfewert) von 1 Mio. Euro ergeben hat, und sie nun keine umsatzbasierten, sondern lediglich (Bundesregelung Fixkostenhilfe) Hilfen auf Basis ihrer Fixkosten erhalten können.

15

Wie sieht der Plan der Bundesregierung zur Unterstützung insbesondere größerer Unternehmen für den Fall aus, dass die Notifizierung der November- und Dezemberhilfe durch die Europäische Kommission ganz oder teilweise versagt wird?

16

Warum hat die Bundesregierung anstelle der zahlreichen verwaltungsintensiven Hilfsprogramme nicht ein nach Ansicht der Fragesteller einfaches und zielgerichtetes Modell wie die von der Fraktion der FDP vorgeschlagene Negative Gewinnsteuer eingesetzt, bei der die vorhandenen Daten und Zahlungswege zwischen den Anspruchsberechtigten und ihren Finanzämtern dafür genutzt werden, eine unbürokratische Wirtschaftshilfe auf Grundlage der in der Vergangenheit gezahlten Gewinnsteuer bereitzustellen?

17

Hat die Bundesregierung geprüft, wie viele und welche Hilfsprogramme für Unternehmen, Selbständige, Vereine und Einrichtungen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemiepolitik es inzwischen auf Länderebene gibt?

18

In welchem finanziellen Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die einzelnen Corona-Wirtschaftshilfen auf Länderebene ausgestattet (Soll)?

19

In welchem finanziellen Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt Mittel der einzelnen Corona-Wirtschaftshilfen auf Länderebene beantragt?

20

In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Corona-Wirtschaftshilfen von den einzelnen Gruppen von Anspruchsberechtigten (Unternehmen, Selbständige, Vereine, Einrichtungen etc.) auf Länderebene beantragt?

a) Wie hoch ist jeweils die Zahl der Antragsteller aus den einzelnen Gruppen?

b) Wie hoch ist jeweils die durchschnittlich beantragte Summe der einzelnen Gruppen?

21

In welchem finanziellen Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen Mittel der einzelnen Corona-Wirtschaftshilfen auf Länderebene ausgezahlt (Ist)?

a) In welchem Umfang wurden Corona-Wirtschaftshilfen an die einzelnen Gruppen von Anspruchsberechtigten (Unternehmen, Selbständige, Vereine, Einrichtungen etc.) ausgezahlt?

b) Wie hoch ist jeweils die Zahl der Zahlungsempfänger aus den einzelnen Gruppen?

c) Wie hoch ist jeweils die durchschnittlich ausgezahlte Summe in den einzelnen Gruppen?

d) In welchem Umfang handelt es sich um Abschlagszahlungen?

e) In welchem Umfang handelt es sich um abschließend geprüfte Zahlungen?

22

In welchem finanziellen Umfang wurde auf EU-Ebene der Garantiefonds der Europäischen Investitionsbank (EIB) mit Garantien der Mitgliedstaaten ausgestattet (Soll)?

23

Haben sich inzwischen wie geplant alle 27 EU-Mitgliedstaaten mit Garantien am EIB-Garantiefonds beteiligt?

Wenn nein, warum nicht?

24

In welchem finanziellen Umfang wurden insgesamt Mittel aus dem EIB-Garantiefonds beantragt?

25

In welchem finanziellen Umfang wurden inzwischen Mittel aus dem EIB-Garantiefonds ausgezahlt (Ist)?

Berlin, den 30. November 2020

Christian Lindner und Fraktion

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