[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr, Otto Fricke, Ulla Ihnen,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/24884 –
Konzeption und Umsetzung der Corona-Wirtschaftshilfen der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat in den vergangenen Monaten eine Reihe von
Förderprogrammen zur Unterstützung der von der Corona-Pandemiepolitik
betroffenen Unternehmen, Selbständigen, Vereine und Einrichtungen aufgelegt (u. a.
Soforthilfe, Überbrückungshilfe I bis III, Novemberhilfe und Dezemberhilfe).
Unklar ist nach Ansicht der Fragesteller aber, ob die Programme zielgerichtet
ausgestaltet sind und inwieweit die Mittel überhaupt abfließen können und so
den Anspruchsberechtigten tatsächlich zugutekommen. Zudem stellt sich nach
Ansicht der Fragesteller die Frage, ob die Auszahlung der sog. November-
und Dezemberhilfe von der Bundesregierung rechtzeitig organisatorisch und
beihilferechtlich in die Wege geleitet wurde.
1. Wie viele und welche Hilfsprogramme für Unternehmen, Selbständige,
Vereine und Einrichtungen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen
der Corona-Pandemiepolitik (Corona-Wirtschaftshilfen) gibt es
inzwischen auf Bundesebene?
Unternehmen, Selbständige, Vereine und sonstige Einrichtungen können derzeit
bei coronabedingter Betroffenheit die Überbrückungshilfe II sowie die
außerordentlichen Wirtschaftshilfen November- und Dezemberhilfe in Anspruch
nehmen, sofern sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Im Rahmen der
Überbrückungshilfen können Zuschüsse zu den monatlichen Fixkosten geltend gemacht
werden. Für den Förderzeitraum Januar bis Juni 2021 können betroffene
Unternehmen, Selbständige, Vereine und sonstige Einrichtungen die
Überbrückungshilfe III beantragen. Die Novemberhilfe und die Dezemberhilfe unterstützen
direkt und indirekt vom Lockdown betroffene Unternehmen mit einer
Umsatzerstattung für den Zeitraum der Schließung.
Neben den Überbrückungshilfen und den außerordentlichen Wirtschaftshilfen
stehen Unternehmen auch die Programme der KfW zur Verfügung. Dies sind
die Kreditprogramme des KfW-Sonderprogramms: KfW-Unternehmerkredit,
ERP-Gründerkredit, Direktbeteiligung in der Konsortialfinanzierung, KfW-
Schnellkredit und Globaldarlehen an Landesförderinstitute für gemeinnützige
Deutscher Bundestag Drucksache 19/25659
19. Wahlperiode 29.12.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
29. Dezember 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Organisationen. Darüber hinaus steht im Bereich der Start-Up-Finanzierung das
Maßnahmenpaket für Start-Ups und kleine Mittelständler zur Verfügung, das
auf zwei Säulen basiert: Säule 1 umfasst die „Corona-Matching Fazilität“
(CMF) und die „Corona Liquidity Fazilität“ (CLF). Säule 2 umfasst ferner das
Programm „Globaldarlehen mit Haftungsfreistellung für Start-Ups und kleine
Mittelständler“.
2. Welche Förderkriterien gelten für die einzelnen Corona-
Wirtschaftshilfen?
Die Förderkriterien der derzeitig laufenden und geplanten Programme können
Sie der folgenden Übersicht entnehmen:
Überbrückungshilfe II für kleine und mittelständische Unternehmen (Laufzeit September bis
Dezember 2020)
Zugangskriterium
Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im
Haupterwerb aller Branchen (inklusive landwirtschaftlicher Urproduktion)
nicht antragsberechtigt: Unternehmen, die in den letzten beiden bilanziell
abgeschlossenen Geschäftsjahren vor dem 1. Januar 2020 mindestens zwei der folgenden
Kriterien erfüllen:
a) mehr als 43 Mio. Euro Bilanzsumme,
b) mehr als 50 Mio. Euro Umsatzerlöse oder
c) mehr als 249 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt.
Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten
im Zeitraum April bis August 2020 oder Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent
im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber Vorjahresmonat
*Ausnahmeregelungen für Neugründungen
Erstattung der
förderfähigen Fixkosten
nach Fixkostenkatalog
90 Prozent bei Umsatzeinbruch > 70 Prozent
60 Prozent bei Umsatzeinbruch ≥ 50 Prozent und ≤ 70 Prozent
40 Prozent bei Umsatzeinbruch ≥ 30 Prozent und < 50 Prozent
im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat.
Maximale Fördersumme bis max. 50.000 Euro für den entsprechenden Monat
Überbrückungshilfe III (Januar bis Juni 2021)
Zugangskriterium Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im
Haupterwerb aller Branchen (inklusive landwirtschaftlicher Urproduktion)
mit bis zu 500 Mio. Euro jährlichen Umsatz in Deutschland
Umsatzeinbruch von min. 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im
Zeitraum April bis Dezember 2020 oder Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im
Durchschnitt in den Monaten April bis Dezember 2020 gegenüber Vorjahresmonat
*Ausnahmeregelungen für Neugründungen
Erstattung der
förderfähigen Fixkosten
nach Fixkostenkatalog
90 Prozent bei Umsatzeinbruch > 70 Prozent
60 Prozent bei Umsatzeinbruch ≥ 50 Prozent und ≤ 70 Prozent
40 Prozent bei Umsatzeinbruch ≥ 30 Prozent und < 50 Prozent
im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat.
Überbrückungshilfe III (Januar bis Juni 2021)
Maximale Fördersumme bis max. 200.000 Euro für den entsprechenden Monat
bei besonderer
Betroffenheit in den
Monaten November und
Dezember
Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im
Haupterwerb aller Branchen die im November und Dezember 2020 Umsatzrückgänge
von mindestens 40 Prozent aufweisen gegenüber dem Vergleichsmonat 2019
aufweisen, aber nicht direkt oder indirekt von Schließungen im November und Dezember
betroffen waren und daher keine Unterstützung im Rahmen der November- und
Dezemberhilfe erhalten haben, die 2021 in einem Monat mit staatlichen Schließungen
Umsatzeinbrüche von mindestens 40 Prozent gegenüber dem Vergleichsmonat 2019
aufweisen, aber nicht direkt oder im engeren Sinne indirekt von Schließungen
betroffen sind, können für die entsprechenden Monate Zuschüsse zu den betrieblichen
Fixkosten pro entsprechendem Monat erhalten.
Maximale Fördersumme bis max. 200.000 Euro für den entsprechenden Monat
bei besonderer
Betroffenheit aufgrund der
MPK-Beschlüsse vom
13. Dezember 2020
Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im
Haupterwerb aller Branchen
die im Dezember 2020 gemäß Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom
13. Dezember direkt oder indirekt von Schließungen betroffen sind und
Umsatzrückgänge von mindestens 30 Prozent aufweisen die 2021 von Schließungen durch einen
Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz direkt oder indirekt betroffen sind und
Umsatzrückgänge von mindestens 30 Prozent aufweisen können für die
entsprechenden Monate Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten pro entsprechendem Monat
erhalten.
Maximale Fördersumme bis max. 500.000 Euro für den entsprechenden Monat
Novemberhilfe / Dezemberhilfe für Unternehmen aller Größen (auch öffentliche und gemeinnützige),
Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien
Berufe im Haupterwerb aller Branchen
Zugangskriterien
Direkt betroffen: aufgrund der auf Grundlage des Beschlusses von Bund und Ländern vom
28. Oktober 2020 sowie deren Verlängerungen vom 25. November 2020 und 2. Dezember
2020 erlassenen Schließungsverordnungen der Länder
Indirekt betroffen: Unternehmen und Soloselbständige, die nachweislich und regelmäßig
mindestens 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den oben genannten Maßnahmen betroffenen
Unternehmen erzielen.
Über Dritte betroffen: Unternehmen und Soloselbständige, die regelmäßig mindestens 80
Prozent ihrer Umsätze durch Lieferungen und Leistungen im Auftrag direkt von den Maßnahmen
betroffener Unternehmen über Dritte erzielen. Müssen zweifelsfrei nachweisen, dass sie im
November bzw. Dezember 2020 wegen der Schließungsverordnungen auf der Grundlage der
Ziffern 5 bis 8 des Beschlusses von Bund und Ländern vom 28. Oktober 2020 sowie deren
Verlängerungen vom 25. November 2020 und 2. Dezember 2020 einen Umsatzeinbruch von
mehr als 80 Prozent gegenüber dem Vergleichsumsatz erleiden.
Erstattung 75 Prozent des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 anteilig für jeden Tag der Betroffenheit im
November 2020 bzw. Dezember 2020.
*Ausnahmeregelungen für Neugründungen
KfW-Sonderprogramm
KfW-Unternehmerkredit
Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln/Liquidität von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
(KMU und Großunternehmen) für Unternehmen über 5 Jahre
Zugangskriterien Fremdkapital für Unternehmen jeder Größenordnung
je Unternehmensgruppe bis 100 Mio. Euro Höchstbetrag
KMU 90 prozentige Haftungsfreistellung, alle Unternehmen oberhalb dieser Grenze
80 prozentige Haftungsfreistellung
Laufzeit bis zu 10 Jahren
per 31. Dezember 2019 kein Unternehmen in Schwierigkeiten
Günstigere Zinskonditionen (für KMU zwischen 1 Prozent und 1,46 Prozent; für große
Unternehmen zwischen 2 Prozent und 2,12 Prozent)
KfW-Unternehmerkredit/ERP-Gründerkredit
Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln/Liquidität von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
(KMU und Großunternehmen) bis zu 5 Jahren
Zugangskriterien Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größenordnung
Kredite je Unternehmensgruppe bis 100 Mio. Euro Höchstbetrag
KMU 90 prozentige Haftungsfreistellung, alle Unternehmen oberhalb dieser Grenze
80 prozentige Haftungsfreistellung
Laufzeit bis zu 10 Jahren
per 31.12.2019 kein Unternehmen in Schwierigkeiten
Günstigere Zinskonditionen möglich (für KMU zwischen 1 Prozent und 1,46 Prozent;
für große Unternehmen zwischen 2 Prozent und 2,12 Prozent)
Direktbeteiligung in der Konsortialfinanzierung
Zugangskriterien Adressiert großvolumige Finanzierungen größerer Unternehmen
Beteiligung der KfW an Konsortialkrediten; KfW übernimmt bis zu 80 Prozent der
Risiken des Vorhabens
Kreditbeträge unbegrenzt gemäß Temporary Framework
Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen
KfW-Schnellkredit
Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln/Liquidität von Unternehmen der gewerblichen
Wirtschaft. (KMU und Großunternehmen) mit einem Höchstbetrag von 800.000 Euro
Zugangskriterien Selbstständige/Freiberufler und Unternehmen,
die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind und in der Summe der Jahre 2017 bis
2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben
Höchstbetrag 800.000 Euro (Unternehmen über 50 Mitarbeiter)
bzw. 500.000 Euro für Unternehmen mit 10 bis 50 Mitarbeitern
bzw. 300.000 Euro für Unternehmen unter 10 Beschäftigten
und Soloselbständige
100 Prozent Haftungsfreistellung
bis zu 10 Jahren Laufzeit
per 31. Dezember 2019 kein Unternehmen in Schwierigkeiten
Zinssatz 3 Prozent
Maßnahmenpaket für Start-ups und kleine Mittelständler
Säule 1 „Corona Matching Fazilität“ (CMF) und „Corona Liquidity Fazilität“ (CLF)
Zugangskriterien Sitzland des VC-Fonds in Europa
erfolgreiche „know your customer“ und Governance Prüfung,
Beteiligung privater Investoren > 50 Prozent des Fondsvolumens (CMF) oder
öffentliche Fonds auf Bundesebene (CLF)
Portfoliounternehmen der finanzierten Fonds dürfen unter anderem per 31. Dezember
2019 nicht insolvenznah sein und dürfen keine Mehrheitsbeteiligung einzelner
strategischer Investoren aufweisen
Weitere Anforderungen an Fonds und Portfoliounternehmen werden unter
https://kfw-
capital.de/wp-content/uploads/201203_CMF-One-Pager_DE.pdf
Maßnahmenpaket für Start-ups und kleine Mittelständler
Säule 2 „Globaldarlehen mit Haftungsfreistellung für Start-Ups und kleine Mittelständler“
Zugangskriterien Förderfokus auf gewerblichen Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von max.
75 Mio. Euro.
unter Beachtung der beihilferechtlichen Vorgaben (Basis EU-Kleinbeihilferegelung)
Bundesländer entscheiden über die regionale Ausgestaltung der jeweiligen
Landesprogramme
3. In welchem finanziellen Umfang wurden die einzelnen Corona-
Wirtschaftshilfen ausgestattet, bzw. mit welchem finanziellen Umfang der
Inanspruchnahme rechnet die Bundesregierung (Soll)?
Mit dem Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2020 wurden für kleine und
mittlere Unternehmen und Soloselbständige im Haushalt für das Jahr 2020 im
Kapitel 6002 Titel 683 01 (Corona-Soforthilfen für kleine Unternehmen und
Soloselbständige) Mittel in Höhe von 18 Mrd. Euro und im Kapitel 6002 Titel 683
02 (Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen)
Mittel in Höhe von 24,6 Mrd. Euro eingeplant. Die für das beendete Programm
Corona-Soforthilfen bereitgestellten Mittel wurden bisher zu 77 Prozent in
Anspruch genommen. Da noch nicht alle Anträge abschließend bearbeitet sind,
kann derzeit keine Aussage zum endgültigen Mittelabfluss getroffen werden.
Des Weiteren war zum Zeitpunkt der Mittelbereitstellung nicht absehbar, wie
lange die Beschränkungen andauern werden. Daher wurde bei der
Veranschlagung eine gewisse Vorsorge getroffen. Hinsichtlich der im Kapitel 6002 Titel
683 02 veranschlagten Mittel in Höhe von 24,6 Milliarden geht die
Bundesregierung davon aus, dass die Mittel nahezu vollständig in Anspruch
genommen werden. Da Anträge auf Novemberhilfe und auf Überbrückungshilfe II
noch bis 31. Januar 2021 gestellt werden können, kann eine Aussage zur
tatsächlichen Inanspruchnahme der zur Verfügung gestellten Mittel derzeit nicht
getroffen werden.
Zur Absicherung der Ausfälle aus dem KfW-Sonderprogramm 2020 ist eine
Garantie in Höhe von 140 Mrd. Euro aus dem Einzelplan (EPl) 32 sowie zur
Deckung der Ausfallrisiken aus dem KfW-Schnellkredit und dem
Globaldarlehen an Landesförderinstitute für gemeinnützige Organisationen eine
Verpflichtungsermächtigung im EPl 60 in Höhe von 10 Mrd. Euro ausgebracht. Die
Garantie und die Verpflichtungsermächtigung sind nach derzeitigem Stand
auskömmlich, um Kredite in unbegrenztem Umfang bis zum Auslaufen des
Programms am 30.06.2021 ausreichen zu können.
Für das Maßnahmenpaket für Start-ups und kleine Mittelständler (Säule 1 +
Säule 2) wurden 2 Mrd. Euro Finanzierungen veranschlagt. Es wird erwartet,
dass diese Summe für die Zwecke des Vorhabens ausreicht. Ob und in welchem
Umfang über alle Haushaltsjahre ein Verlust entstehen wird, ist derzeit nicht
abschließend abschätzbar insbesondere aufgrund der besonderen Corona-
Situation.
4. In welchem finanziellen Umfang wurden insgesamt Mittel der einzelnen
Corona-Wirtschaftshilfen beantragt?
Soforthilfe
Mit Stand vom 30. November 2020 sind 2.206.374 Anträge mit einem
Antragsvolumen von 14 Mrd. Euro gestellt worden.
Überbrückungshilfe I
Bis zum 10. Dezember 2020 sind 122.014 Anträge mit einem maximal
beantragten Fördervolumen in Höhe von 1.492.585.357,47 Euro über das
einheitliche Fachverfahren eingegangen (Zahlen ohne Daten aus Baden-Württemberg).
Davon sind 10.197 Anträge mit einem maximal beantragten Fördervolumen in
Höhe von 131.052.565,69 Euro zurückgezogen worden. Da Baden-
Württemberg nicht am einheitlichen Fachverfahren teilnimmt, kann keine Aussage zu
der Gesamtzahl der gestellten Anträge getroffen werden. Bis 10. Dezember
2020 sind der Bundesregierung aus Baden-Württemberg 17.787 bewilligte
Anträge mit einem Bewilligungsvolumen in Höhe von 169.243.570,44 Euro
gemeldet worden.
Überbrückungshilfe II
Bis zum 10. Dezember 2020 sind 56.165 Anträge mit einem maximal
beantragten Fördervolumen in Höhe von 1.109.607.582,93 Euro eingegangen (Zahlen
ohne Daten aus Baden-Württemberg). Davon sind 1.504 Anträge mit einem
maximal beantragten Fördervolumen in Höhe von 38.412.003,11 Euro wieder
zurückgezogen worden.
Zum gleichen Stichtag sind weitere 11.400 Anträge mit einem maximal
beantragten Fördervolumen in Höhe von 157.603.282,24 Euro aus dem Bundesland
Baden-Württemberg eingegangen. Diese können in der Statistik nicht
ausgewertet werden, da Baden-Württemberg nicht am gemeinsamen digitalen
Fachverfahren teilnimmt, sondern eine eigene Anwendung für die
Antragsbearbeitung entwickelt hat. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Antrags- und
Bewilligungszahlen ist daher für Baden-Württemberg nicht möglich.
Novemberhilfe
Bis zum 10. Dezember 2020 sind Anträge mit einem beantragten
Fördervolumen in Höhe von 2.857.758.122,68 Euro eingegangen (Zahlen mit Daten aus
Baden-Württemberg).
Maßnahmenpaket für Start-ups und kleine Mittelständler
In Säule 1 des 2 Mrd.-Euro-Maßnahmenpakets für Start-ups und kleine
Mittelständler wurden seit Initialisierung der Maßnahme insgesamt rund 1.185 Mio.
Euro beantragt (CMF: 1000 Mio. Euro, CLF: 185 Mio. Euro) (Stand: 11.
Dezember 2020). In Säule 2 (Globaldarlehen für Start-Ups und kleine
Mittelständler) wurden rund 624 Mio. Euro beantragt (Stand: 15. Dezember 2020).
KfW-Sonderprogramm
Da die Gelder in den verschiedenen Programmen nicht von der KfW, sondern
von der jeweiligen Hausbank ausgezahlt werden, beziehen wir uns in der
Tabelle auf die Zusagevolumina anstatt auf die ausgezahlten Mittel.
Frage 1 zu Frage 5 Frage 3 Frage 4 bis 6
Zielgruppen Ausstat-tung Nachfrage bzw. Inanspruchnahme
Corona-
Hilfsprogramme
U
nt
er
ne
hm
en
Se
lb
st
än
di
ge
Ve
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E
in
ri
ch
tu
ng
en
Finanzielle
Ausstattung Soll
Beantragung nach
Zielgruppen (Stand 10.12.)
Bewilligung nach
Zielgruppen
(Stand: 10.12.)
Gesamt
Mio. € Anzahl
Volumen-
Mio. €
Gesamt
Mio. € Anzahl
Volumen
Mio. €
ERP-
Gründerkredit
X X 1) kein kon-kreter
Sollansatz –
Absicherung von
Ausfällen
über eine
Bundesgarantie
57.270,8
7.081 1.566,1
44.250,8
6.705 1.373,8
KfW-
Unternehmerkredit
X X 1)
75.993 33.867,9 71.656 27.755,2
Direktbet.
Konsortialfinanz.
X X 1)
46 9.768,8 44 9.520,8
Schnellredit X X 1) 19.960 5.788,1 19.423 5.601,0
Refinanzierung von
Landesförderinstituten
zur
Finanzierung von
Liquidität
gemeinnütziger
Organisationen
X X 1 Mrd. über BMSFSJ 6 406,0 6 406,0
1) gewerbl. Sozialunternehmen mit Gewinnorientierung
2) Betrag vor Kürzungen: 14.508,6 Mio. Euro
5. In welchem Umfang wurden Corona-Wirtschaftshilfen von den einzelnen
Gruppen von Anspruchsberechtigten (Unternehmen, Selbständige,
Vereine, Einrichtungen etc.) beantragt?
a) Wie hoch ist jeweils die Zahl der Antragsteller aus den einzelnen
Gruppen?
b) Wie hoch ist jeweils die durchschnittlich beantragte Summe der
einzelnen Gruppen?
Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet.
Bitte entnehmen Sie den folgenden Übersichten die Angaben zu den einzelnen
Corona-Hilfen zum jeweils genannten Stand. Die Angaben zur Rechtsform
beruhen auf der Selbstauskunft der Antragstellerinnen und Antragsteller im
Antragsverfahren.
Soforthilfe
Im Rahmen der Corona-Soforthilfe ist die Rechtsform bei Antragstellung
erfragt worden, eine weitere Auswertung darüber ist nicht erfolgt, daher kann
eine Aussage zum Antragsumfang in der jeweiligen Rechtsform nicht getroffen
werden. Jedoch erfolgte eine Auswertung der gestellten Anträge nach
Unternehmensgröße.
Soforthilfe
(Stand: 31. Oktober 2020) Anzahl Anträge
gesamtes maximal
beantragtes Fördervolumen
durchschnittlich beantragte
Summe pro Antrag
Anträge gesamt 2.232.847 13.892.299.677 € 6.222 €
Anträge Soloselbständige 644.353 (*) Angaben liegen nicht vor nicht ermittelbar
Anträge Unternehmen bis
5 Beschäftigte,
(vollzeitäquivalent)
1.374.728 (**) 10.577.757.610 € 7.694 €
Anträge Unternehmen
6 bis 10 Beschäftigte
(vollzeitäquivalent)
213.766 2.032.952.067 € 9.510 €
(*) Da nicht alle Bundesländer die Soloselbständigen getrennt erfasst haben, ist die tatsächliche
Zahl der Anträge von Soloselbständigen höher.
(**) Da nicht alle Bundesländer die Soloselbständigen getrennt erfasst haben, ist die tatsächliche
Zahl der Anträge von Unternehmen 1 bis 5 Beschäftigten kleiner.
Überbrückungshilfe I (Stand: 10. Dezember 2020)
Anmerkung: Aus technischen Gründen können keine Zahlen aus dem
Bundesland Baden-Württemberg verarbeitet werden, da Baden-Württemberg nicht am
gemeinsamen digitalen Fachverfahren teilnimmt, sondern eine eigene
Anwendung für die Antragsbearbeitung entwickelt hat.
gesamt – Überbrückungshilfe I Anzahl Anträge gesamtes maximalbeantragtes Fördervolumen
durchschnittlich beantragte
Summe pro Antrag
Freiberufler 10.224 37.502.261 € 3.668 €
verbundenes Unternehmen 2.589 145.543.846 € 56.216 €
gemeinnütziges Unternehmen 1.858 29.778.549 € 16.027 €
Soloselbständige 30.352 93.435.962 € 3.078 €
andere Rechtsformen 76.991 1.186.184.350 € 15.407 €
ohne Angabe - 140.390 € k.A. mgl.
Gesamtergebnis 122.014 1.492.585.357 € 12.233 €
Überbrückungshilfe II (Stand: 10. Dezember 2020)
Anmerkung: Aus technischen Gründen können keine Zahlen aus dem
Bundesland Baden-Württemberg verarbeitet werden, da Baden-Württemberg nicht am
gemeinsamen digitalen Fachverfahren teilnimmt, sondern eine eigene
Anwendung für die Antragsbearbeitung entwickelt hat.
gesamt – Überbrückungshilfe II Anzahl Anträge gesamtes maximal bean-tragtes Fördervolumen
durchschnittlich beantragte
Summe pro Antrag
Freiberufler 2.904 14.397.515 € 4.958 €
verbundenes Unternehmen 1.330 114.864.379 € 86.364 €
gemeinnütziges Unternehmen 358 8.705.897 € 24.318 €
Soloselbständige 13.702 58.127.339 € 4.242 €
andere Rechtsformen 37.871 913.512.454 € 24.122 €
Gesamtergebnis 56.165 1.109.607.583 € 19.756 €
Novemberhilfe
Im Rahmen der Novemberhilfe können seit dem 25. November 2020 Anträge
gestellt werden, seit dem 27. November 2020 fließen die Auszahlungen der
Abschläge. Bis zum 10. Dezember 2020 (10:00 Uhr) sind 173.401 Anträge mit
einem beantragten Fördervolumen in Höhe von 2.857.758.122,68 Euro
eingegangen. Eine Auswertung nach den angegebenen Rechtsformen ist über das
Reporting des Antragsverfahrenssystems aus technischen Gründen nicht möglich.
KfW-Sonderprogramm
Es wird auf die Angaben in der Tabelle zu Frage 4 verwiesen.
2 Mrd.-Euro-Maßnahmenpaket für Start-ups und kleine Mittelständler
Beim 2 Mrd.-Euro-Maßnahmenpaket für Start-ups und kleine Mittelständler
können in Säule 1 Anträge lediglich von Wagniskapitalfonds gestellt werden.
Es wurden Anträge von 80 Fonds gestellt. Bei Säule 2 können Anträge von
Landesförderinstituten (LFI) gestellt werden. Es wurden Anträge von 15
Landesförderinstituten in Höhe von 624 Mio. Euro gestellt (Finanzierungen in
Mecklenburg-Vorpommern werden über das LFI in Thüringen abgewickelt).
Beim 2 Mrd.-Euro-Maßnahmenpaket für Start-ups und kleine Mittelständler
ergibt sich daraus bei Säule 1 eine durchschnittliche Summe pro Antragsteller
von 14,8 Mio. Euro. Bei Säule 2 eine durchschnittliche Summe von 41,6 Mio.
Euro pro Antragsteller.
6. In welchem finanziellen Umfang wurden inzwischen Mittel der
einzelnen Corona-Wirtschaftshilfen ausgezahlt (Ist)?
a) In welchem Umfang wurden Corona-Wirtschaftshilfen an die
einzelnen Gruppen von Anspruchsberechtigten (Unternehmen,
Selbständige, Vereine, Einrichtungen etc.) ausgezahlt?
b) Wie hoch ist jeweils die Zahl der Zahlungsempfänger aus den
einzelnen Gruppen?
c) Wie hoch ist jeweils die durchschnittlich ausgezahlte Summe in den
einzelnen Gruppen?
d) In welchem Umfang handelt es sich um in ihrer Höhe gedeckelte
Abschlagszahlungen?
e) In welchem Umfang handelt es sich um vollständige, abschließend
geprüfte Zahlungen?
Die Fragen 6 bis 6e werden gemeinsam beantwortet.
Bitte entnehmen Sie den folgenden Übersichten die Angaben zu den einzelnen
Corona-Hilfen zum jeweils genannten Stand. Die Angaben zur Rechtsform
beruhen auf der Selbstauskunft der Antragstellerinnen und Antragsteller im
Antragsverfahren.
Soforthilfe
Im Rahmen der Corona-Soforthilfe ist die Rechtsform bei Antragstellung
erfragt worden, eine weitere Auswertung ist nicht erfolgt, daher kann eine
Aussage zum ausgezahlten Förderumfang in der jeweiligen Rechtsform nicht
getroffen werden. Es erfolgte eine Auswertung nach Unternehmensgröße. Im
Rahmen der Bewilligungen sind sowohl Anzahl der Bewilligungen, Volumen der
Bewilligungen unterteilt nach Unternehmensgröße von den Ländern erfragt
worden. Das Programm Corona-Soforthilfe lief bis Juni 2020, nahezu 98
Prozent der bewilligten Anträge sind bereits ausgezahlt. Abschlagszahlungen sind
im Programm Soforthilfe nicht erfolgt.
Zahlen zu Bewilligungen nach Unternehmensgröße
Soforthilfe (Stand: 31. Oktober
2020)
Bewilligungssumme
insgesamt Anzahl Bewilligungen
durchschnittlich
bewilligte Summe pro Antrag
bewilligte Anträge gesamt 13.703.212.750 € 1.783.454 7.684 €
bewilligte Anträge
Soloselbständige (*)
3.358.796.577 € 546.925 6.141 €
Zahlen zu Bewilligungen nach Unternehmensgröße
bewilligte Anträge Unternehmen
bis 5 Beschäftigte,
(vollzeitäquivalent) (**)
8.131.268.922 € 1.066.227 7.626 €
bewilligte Anträge Unternehmen
6 bis 10 Beschäftigte
(vollzeitäquivalent)
2.213.147.251 € 170.302 12.995 €
(*) Da nicht alle Bundesländer die Soloselbständigen getrennt erfasst haben, ist die tatsächliche
Zahl der Bewilligungen von Soloselbständigen höher.
(**) Da nicht alle Bundesländer die Soloselbständigen getrennt erfasst haben, ist die tatsächliche
Zahl der Bewilligungen von Unternehmen 1 bis 5 Beschäftigten kleiner.
Überbrückungshilfe I (Stand :10. Dezember 2020)
Anmerkung: Aus technischen Gründen können keine Zahlen aus dem
Bundesland Baden-Württemberg verarbeitet werden, da Baden-Württemberg nicht am
gemeinsamen digitalen Fachverfahren teilnimmt, sondern eine eigene
Anwendung für die Antragsbearbeitung entwickelt hat.
gesamt – Überbrückungshilfe I Anzahl Anträge mitAuszahlungen
Auszahlungssumme
insgesamt
durchschnittlich
ausgezahlte Summe pro
Antrag
Freiberufler 8.716 34.854.405 € 3.999 €
verbundene Unternehmen 2.203 112.226.431 € 50.943 €
Gemeinnützige Unternehmen 1.461 22.092.437 € 15.121 €
Soloselbständige 25.930 92.492.609 € 3.567 €
andere Rechtsformen 65.906 898.493.489 € 13.633 €
Gesamtergebnis 104.216 147.080.836 € 17.453 €
Im Programm Überbrückungshilfe I wurden keine Abschlagszahlungen
geleistet.
Überbrückungshilfe II (Stand: 10. Dezember 2020)
Anmerkung: Aus technischen Gründen können keine Zahlen aus dem
Bundesland Baden-Württemberg verarbeitet werden, da Baden-Württemberg nicht am
gemeinsamen digitalen Fachverfahren teilnimmt, sondern eine eigene
Anwendung für die Antragsbearbeitung entwickelt hat.
gesamt – Überbrückungshilfe II
Anzahl Anträge mit
Status Auszahlung oder
Teilauszahlung
gesamtes ausgezahltes
Fördervolumen
durchschnittliche
Summe
pro Antrag
Freiberufler 1.290 6.279.183 € 4.868 €
verbundene Unternehmen 227 19.863.835 € 87.506 €
gemeinnützige Unternehmen 102 2.037.952 € 19.980 €
Soloselbständige 5.798 24.455.473 € 4.218 €
andere Rechtsformen 16.863 389.668.407 € 23.108 €
Gesamtergebnis 24.280 442.304.851 € 18.217 €
Im Programm Überbrückungshilfe II wurden keine Abschlagszahlungen
geleistet.
Novemberhilfe (Stand: 10. Dezember 2020)
Zum Stichtag sind 173.401 Anträge mit einem Fördervolumen in Höhe von
2.857.758.122,68 Euro eingegangen, davon wurden 499.739.479 Euro
ausgezahlt. Eine Auswertung nach den angegebenen Rechtsformen ist über das
Reporting des Antragsverfahrenssystems aus technischen Gründen nicht möglich.
Direktanträge können nur von Soloselbständigen eingereicht werden.
Soloselbständige können jedoch auch Anträge über einen prüfenden Dritten einreichen
(u. a. Verpflichtung bei beantragter Fördersumme über 5.000 Euro), so dass die
Anzahl der Direktanträge keine absolute Zahl der Anträge von
Soloselbständigen darstellt.
Novemberhilfe Anträge im eigenen Na-men („Direktanträge“)
Anträge über prüfende
Dritte („StB-Anträge“)
Gesamt
(Direktanträge und
StB-Anträge)
Anzahl Anträge 45.124 128.277 173.401
davon Anträge auf
Abschlagszahlungen nicht möglich 91.429 91.429
Ausgezahltes
Fördervolumen 65.054.722,55 € 434.684.756,94 € 499.739.479 €
durchschnittliche
Summe pro Antrag 1.442 € 3.389 € 2.882 €
Bei allen Anträgen, die überprüfende Dritte eingereicht wurden und im
beschleunigten Verfahren beschieden werden konnten, erfolgte die Auszahlung
als Abschlagszahlung (50 Prozent der beantragten Fördersumme, aktuell
maximal 50.000 Euro). Insgesamt 20.124 Anträge von prüfenden Dritten wurden
mit dem zum Stichtag geltenden maximalen Höchstbetrag in Höhe von
10.000 Euro ausgezahlt (Deckelung).
Zur Bewältigung von coronabedingten Liquiditätsengpässen stellt die
Bundesregierung Mittel für Soforthilfen, Überbrückungshilfen, November- und
Dezemberhilfen bereit. Die Bewilligung, Auszahlung und u. a. Rückforderung der
Hilfen des Bundes erfolgt eigenverantwortlich durch die Länder gemäß den
einheitlich mit den Ländern abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen und
Vollzugshinweisen. Nach Abschluss des Leistungszeitraums prüfen die
Bewilligungsstellen stichprobenartig.
Im Rahmen des 2 Mrd.-Euro-Maßnahmenpakets werden die Gelder nicht durch
die KfW, sondern durch Fonds und Intermediäre der Säule 2 (z. B.
mittelständische Beteiligungsgesellschaften) ausgezahlt. Daher werden für dieses
Programm die kontrahierten Mittel angegeben. Da die Wagniskapitalfonds die
Mittel abhängig vom Erreichen von Milestones über die Reichweite der jeweiligen
Finanzierungsrunden abrufen können und sollen, werden sich die
Auszahlungen bis in das Jahr 2022 verteilen. Bei dem 2 Mrd.-Euro-Maßnahmenpaket
wurden insgesamt Mittel in Höhe von rund 1.229 Mio. Euro kontrahiert (CMF:
523 Mio. Euro, CLF: 130 Mio. Euro (ohne ERP-Startfonds), Globaldarlehen
für Start-Ups und kleine Mittelständler: 576 Mio. Euro). Bezüglich des KfW-
Sonderprogramms wird auf die Einleitung zur Tabelle unter Frage 4 verwiesen.
7. Worauf gründet sich die Ansicht der Bundesregierung, dass eine auf
maximal 10 000 Euro gedeckelte Abschlagszahlung ausreiche, um auch
etwas größeren Unternehmen ein wirtschaftliches Überleben bis zur
Auszahlung der vollen November- bzw. Dezemberhilfe zu ermöglichen?
Die Höhe der maximalen Abschlagszahlung wurde durch Entscheidung von
Bund und Ländern vom 9. Dezember 2020 mit Wirkung zum 11. Dezember
2020 auf 50.000 Euro erhöht. Für vor dem 11. Dezember 2020 gestellte
Anträge wird diese Erhöhung automatisch auch rückwirkend ausgezahlt. Da die
Abschlagszahlungen in einem vollständig automatisierten System bearbeitet
werden, ist eine stetige Abwägung mit potenziellen Missbrauchsrisiken notwendig.
8. Wann genau hat der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter
Altmaier nach der Verständigung der Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel und der Regierungschefs der Länder vom 28. Oktober 2020, eine
sog. außerordentliche Wirtschaftshilfe für die Zeit der zugleich in
Aussicht gestellten Lockdown-Anordnungen (sog. Novemberhilfe)
bereitzustellen, den Auftrag zur Entwicklung der für die Auszahlung
erforderlichen Software erteilt?
Die bisher vereinbarten Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen zur Bekämpfung
der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie können digital beantragt
werden. Die Vorbereitungen für die erforderlichen Anpassungsarbeiten des IT-
Dienstleisters zur Umsetzung des Beschlusses vom 28. Oktober 2020 wurden
umgehend veranlasst.
9. Wann rechnet die Bundesregierung mit der Einsatzfähigkeit der für die
Prüfung der zustehenden November- bzw. Dezemberhilfe erforderlichen
Software durch die Länder?
Auf Bitten der Länder hat die Bundesregierung sich bereit erklärt, auf eigene
Kosten ein vollständig digitalisiertes Fachverfahren für die Länder zur Prüfung
und Bearbeitung der Anträge auf Novemberhilfe durch die Bewilligungsstellen
der Länder programmieren zu lassen. Wegen der unterschiedlichen technischen
und rechtlichen Voraussetzungen in den Ländern ist die Programmierung des
Fachverfahrens deutlich aufwändiger als die Programmierung des bereits seit
dem 25. November 2020 fertiggestellten Antragsverfahrens (unterschiedliche
Schnittstellen, Bescheidtexte, Rechtsmittelbelehrungen, Kassensysteme). An
der Fertigstellung des Fachverfahrens für die Länder wird derzeit mit
Hochdruck gearbeitet. Das Antragsverfahren zur Dezemberhilfe wird derzeit
programmiert, so dass möglichst noch im Dezember, spätestens aber Anfang
Januar Abschlagszahlungen auf die Dezemberhilfe möglich sind. Die anschließende
Programmierung des Fachverfahrens dauert üblicherweise zwei bis drei
Wochen.
10. Wann kann die November- bzw. Dezemberhilfe voraussichtlich in voller
Höhe ausgezahlt werden?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
11. Gibt es Vorkehrungen im Fachverfahren der Abwicklung, dass
Antragsteller weitere Abschlagszahlungen abrufen können, um
Liquiditätsengpässe bis zur endgültigen Auszahlung der Novemberhilfe überbrücken zu
können?
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
12. Wann genau hat der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter
Altmaier nach der Verständigung der Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel und der Regierungschefs der Länder vom 28. Oktober 2020, die
Novemberhilfe bereitzustellen, die dafür erforderliche beihilferechtliche
Notifizierung bei der Europäischen Kommission beantragt?
Die erste Stufe der Novemberhilfe (bis zu 1 Mio. Euro) ist beihilferechtlich
gestützt auf die aktuelle Fassung der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020
(maximal 800.000 Euro) sowie auf die De-minimis-Verordnung (maximal
200.000 Euro). Hierfür bedurfte es keiner bzw. keiner neuen beihilferechtlichen
Genehmigung: Die Kleinbeihilfenregelung wurde erstmals am 24. März 2020
von der Europäischen Kommission genehmigt; De-minimis-Beihilfen sind von
der Pflicht zur Notifizierung freigestellt.
Für die zweite Stufe der Novemberhilfe, d. h. für Beihilfen über 1 Mio. Euro
bis 4 Mio. Euro bzw. in den Fällen, in denen der zulässige Förderhöchstbetrag
nach der o. g. Kleinbeihilfenregelung bzw. der De-minimis-Verordnung bereits
durch anderweitige Beihilfen ausgeschöpft wurde, wird als beihilferechtliche
Grundlage die Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 genutzt. Die
Bundesregierung hat diese Bundesregelung am 26. Oktober 2020 bei der Europäischen
Kommission pränotifiziert. Am 17. November 2020 erfolgte nach vorherigen
Verhandlungen mit der Kommission die förmliche Notifizierung, am 20.
November 2020 wurde die Genehmigung erteilt.
Die dritte Stufe der Novemberhilfe, insbesondere für Beihilfen jenseits von
4 Mio. Euro, soll beihilferechtlich auf Artikel 107 Absatz 2b AEUV
(Schadensausgleich) gestützt werden. Hierzu befindet sich die Bundesregierung derzeit in
intensivem Austausch mit der Europäischen Kommission und strebt eine
schnelle Notifizierung und Entscheidung der Kommission an.
13. Wann rechnet die Bundesregierung mit einer Entscheidung der
Europäischen Kommission über die Notifizierung?
Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.
14. Gab es vor der Ankündigung der Novemberhilfe am 28. Oktober 2020
durch die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und die Regierungschefs
der Länder im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Anhaltspunkte für die Annahme, dass die Kommission eine Beihilfe auf Basis
einer Umsatzerstattung in der bestehenden Bundesregelung
Fixkostenhilfe genehmigen würde?
a) Wenn ja, welcher Art?
Die Fragen 14 und 14b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. In der Zeit „vor Ankündigung
der Novemberhilfe am 28. Oktober 2020“ war die in der Frage erwähnte
Bundesregelung Fixkostenhilfe bereits bei der Kommission pränotifiziert worden.
b) Wenn nein, weshalb wurde zur Entschädigung der ab 2. November
2020 durch die jeweiligen Landesverordnungen – auf Basis des
Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) – zu schließender
Unternehmen und in ihrer Berufsausübung direkt oder indirekt
betroffener Selbstständiger und Freiberufler die außerordentliche
Wirtschaftshilfe in Aussicht gestellt, für die es nach derzeitigem Stand
keine beihilferechtlich konforme Genehmigung einer Umsatzerstattung
für Zuschüsse über 1 Mio. Euro (200 000 Euro De-Minimis +
800 000 Euro Kleinbeihilfen) gibt?
Die von der Europäischen Kommission bereits am 20. November 2020
genehmigte Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 kann und wird als beihilferechtliche
Grundlage der Novemberhilfe für Beihilfen jenseits von 1 Mio. Euro genutzt
werden. Die Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 erweist sich als hinreichend
flexibles Instrument, da sie die Kumulation ungedeckter Fixkosten mehrerer
Krisenmonate zulässt. Im Übrigen siehe die Antwort zu Frage 12.
c) Inwieweit ist berücksichtigt worden, dass dies insbesondere in
Verbindung mit bisherigen Hilfsprogrammen (siehe die Fragen 1 bis 6) für
die Antragsteller eine Auszahlung aus der Novemberhilfe unmöglich
machen kann, die durch vorherige Beihilfen oder Kreditbewilligungen
auf der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 im Rahmen des
bestehenden Temporary Framework bereits mit einer maximalen Zuschusshöhe
von 800 000 Euro bzw. mit De-Minimis-Beihilfen in Höhe von bis zu
200 000 Euro unterstützt worden sind, sodass sich daraus ein
Höchstbetrag (Beihilfewert) von 1 Mio. Euro ergeben hat, und sie nun keine
umsatzbasierten, sondern lediglich (Bundesregelung Fixkostenhilfe)
Hilfen auf Basis ihrer Fixkosten erhalten können.
Auf die Antwort zu den Fragen 14a und 14b sowie 12 wird verwiesen.
15. Wie sieht der Plan der Bundesregierung zur Unterstützung insbesondere
größerer Unternehmen für den Fall aus, dass die Notifizierung der
November- und Dezemberhilfe durch die Europäische Kommission ganz
oder teilweise versagt wird?
Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. Die Bundesregierung ist
zuversichtlich, dass eine beihilferechtliche Regelung für größere Zuschüsse auf Basis
von Artikel 107 Absatz 2b AEUV (Beihilfen zur Beseitigung von Schäden wie
Naturkatastrophen oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen) von der
Kommission genehmigt werden kann und wird.
16. Warum hat die Bundesregierung anstelle der zahlreichen
verwaltungsintensiven Hilfsprogramme nicht ein nach Ansicht der Fragesteller
einfaches und zielgerichtetes Modell wie die von der Fraktion der FDP
vorgeschlagene Negative Gewinnsteuer eingesetzt, bei der die vorhandenen
Daten und Zahlungswege zwischen den Anspruchsberechtigten und ihren
Finanzämtern dafür genutzt werden, eine unbürokratische
Wirtschaftshilfe auf Grundlage der in der Vergangenheit gezahlten Gewinnsteuer
bereitzustellen?
Eine Abwicklung der Novemberhilfe über die Finanzämter wurde geprüft.
Kurzfristig wäre dies aus organisatorischen und rechtlichen Gründen nicht
möglich gewesen und hätte zu erheblichen Verzögerungen in der
Programmabwicklung geführt.
17. Hat die Bundesregierung geprüft, wie viele und welche Hilfsprogramme
für Unternehmen, Selbständige, Vereine und Einrichtungen zur
Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemiepolitik es
inzwischen auf Länderebene gibt?
Die Bundesregierung ist im ständigen Austausch mit den Ländern und hat im
Vorfeld der Konzeption der Novemberhilfe nochmals bei allen Ländern
abgefragt, welche entsprechenden Hilfsprogramme auf Landesebene es bereits gibt.
18. In welchem finanziellen Umfang wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung die einzelnen Corona-Wirtschaftshilfen auf Länderebene
ausgestattet (Soll)?
Im Rahmen der Corona-Wirtschaftshilfen wurden/werden die Länder
ermächtigt, die Bundesmittel für zu erwartende Zahlungen der Billigkeitsleistungen in
den Haushaltsjahren 2020 und 2021 selbstständig aus dem Bundeshaushalt über
das BAFA abzurufen. Dieser Abruf durfte/darf in Höhe der voraussichtlichen
Zahlungen erfolgen. Eine Limitierung in der Sollausstattung für die Länder
erfolgte nicht.
19. In welchem finanziellen Umfang wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung insgesamt Mittel der einzelnen Corona-Wirtschaftshilfen auf
Länderebene beantragt?
Die Fragen 19 und 20 werden zusammen beantwortet.
20. In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
Corona-Wirtschaftshilfen von den einzelnen Gruppen von
Anspruchsberechtigten (Unternehmen, Selbständige, Vereine, Einrichtungen etc.) auf
Länderebene beantragt?
a) Wie hoch ist jeweils die Zahl der Antragsteller aus den einzelnen
Gruppen?
b) Wie hoch ist jeweils die durchschnittlich beantragte Summe der
einzelnen Gruppen?
Die Fragen 20 bis 20b werden gemeinsam beantwortet.
Die Angaben zu den einzelnen Corona-hilfen zum jeweils genannten Stand
können den folgenden Übersichten entnommen werden. Die Angaben zur
Rechtsform beruhen auf der Selbstauskunft der Antragstellerinnen und
Antragsteller im Antragsverfahren.
Soforthilfe
Im Rahmen der Corona Soforthilfe ist die Rechtsform bei Antragstellung
erfragt worden, eine weitere Auswertung darüber ist nicht erfolgt, daher kann
eine Aussage zum beantragten Förderumfang in der jeweiligen Rechtsform nicht
getroffen werden. Es erfolgte eine Auswertung nach Unternehmensgröße. Das
Antragsvolumen ist letztmalig mit Stand 11. August 2020 abgefragt worden
und nur für die Unternehmensgrößen 0 bis 5 Beschäftigte und 6 bis 10
Beschäftigte verfügbar. Zahlen zum Antragsvolumen für Solobeschäftigte liegen nicht
vor.
Baden-Württemberg –
Soforthilfe (Stand 11.08.) Anzahl Anträge
Fördervolumen
(in €)
durchschnittliche
Summe pro Antrag (in €)
Unternehmen 0–5 Beschäftigte 240.842 1.772.597.120 7.360
Unternehmen 6–10 Beschäftigte 20.339 291.863.022 14.350
Gesamtergebnis 261.181 2.064.460.142 7.904
Bayern –
Soforthilfe(Stand 11.08.) Anzahl Anträge
Fördervolumen
(in €)
durchschnittliche
Summe pro Antrag (in €)
Unternehmen 0–5 Beschäftigte 359.861 k.A Angabe nicht mgl.
Unternehmen 6–10 Beschäftigte 33.286 k.A. Angabe nicht mgl.
Gesamtergebnis 393.147 k.A. Angabe nicht mgl.
Berlin –
Soforthilfe(Stand 11.08.) Anzahl Anträge
Fördervolumen
(in €)
durchschnittliche
Summe pro Antrag (in €)
Unternehmen 0–5 Beschäftigte 202.118 1.384.673.470 6.851
Unternehmen 6–10 Beschäftigte 13.527 197.683.865 14.614
Gesamtergebnis 215.645 1.582.357.335 7.338
Brandenburg –
Soforthilfe (Stand 11.08.) Anzahl Anträge
Fördervolumen
(in €)
durchschnittliche
Summe pro Antrag (in €)
Unternehmen 0–5 Beschäftigte 67.606 492.036.743 7.278
Unternehmen 6–10 Beschäftigte 5.088 74.451.701 14.633
Gesamtergebnis 72.694 566.488.444 7.793
Bremen –
Soforthilfe (Stand 11.08.) Anzahl Anträge
Fördervolumen
(in €)
durchschnittliche
Summe pro Antrag (in €)
Unternehmen 0–5 Beschäftigte 10.452 67.147.000 6.424
Unternehmen 6–10 Beschäftigte 1.073 15.123.000 14.094
Gesamtergebnis 11.525 82.270.000 7.138
Hamburg –
Soforthilfe (Stand 11.08.) Anzahl Anträge
Fördervolumen
(in €)
durchschnittliche
Summe pro Antrag (in €)
Unternehmen 0–5 Beschäftigte k.A. k.A. Angabe nicht mgl.
Unternehmen 6–10 Beschäftigte k.A. k.A. Angabe nicht mgl.
Gesamtergebnis 64.601 k.A. Angabe nicht mgl.
Hessen –
Soforthilfe(Stand 11.08.) Anzahl Anträge
Fördervolumen
(in €)
durchschnittliche
Summe pro Antrag (in €)
Unternehmen 0–5 Beschäftigte 117.340 824.012.692 7.022
Unternehmen 6–10 Beschäftigte 10.270 182.198.109 17.741
Gesamtergebnis 127.610 1.006.210.801 7.885
Mecklenburg-Vorpommern –
Soforthilfe (Stand 11.08.) Anzahl Anträge
Fördervolumen
(in €)
durchschnittliche
Summe pro Antrag (in €)
Unternehmen 0–5 Beschäftigte k.A k.A. Angabe nicht mgl.
Unternehmen 6–10 Beschäftigte k.A k.A. Angabe nicht mgl.
Gesamtergebnis 39.150 k.A. Angabe nicht mgl.
Niedersachsen –
Soforthilfe (Stand 11.08.) Anzahl Anträge
Fördervolumen
(in €)
durchschnittliche
Summe pro Antrag (in €)
Unternehmen 0–5 Beschäftigte k.A. k.A. Angabe nicht mgl.
Unternehmen 6–10 Beschäftigte k.A. k.A. Angabe nicht mgl.
Gesamtergebnis 93.510 841.590.000 9.000
Nordrhein-Westfalen –
Soforthilfe (Stand 11.08.) Anzahl Anträge
Fördervolumen
(in €)
durchschnittliche
Summe pro Antrag (in €)
Unternehmen 0–5 Beschäftigte 453.167 4.078.503.000 9.000
Unternehmen 6–10 Beschäftigte 44.535 668.025.000 15.000
Gesamtergebnis 497.702 4.746.528.000 9.537
Rheinland-Pfalz –
Soforthilfe (Stand 11.08.) Anzahl Anträge
Fördervolumen
(in €)
durchschnittliche
Summe pro Antrag (in €)
Unternehmen 0–5 Beschäftigte 97.380 919.519.502 9.443
Unternehmen 6–10 Beschäftigte 13.021 393.693.920 30.235
Gesamtergebnis 110.401 1.313.213.422 11.895
Saarland –
Soforthilfe (Stand 11.08.) Anzahl Anträge
Fördervolumen
(in €)
durchschnittliche
Summe pro Antrag (in €)
Unternehmen 0–5 Beschäftigte k.A. k.A. Angabe nicht mgl.
Unternehmen 6–10 Beschäftigte k.A. k.A. Angabe nicht mgl.
Gesamtergebnis 17.794 k.A. Angabe nicht mgl.
Sachsen –
Soforthilfe (Stand 11.08.) Anzahl Anträge
Fördervolumen
(in €)
durchschnittliche
Summe pro Antrag (in €)
Unternehmen 0–5 Beschäftigte 80.804 590.850.659 7.312
Unternehmen 6–10 Beschäftigte 8.363 119.331.653 14.269
Gesamtergebnis 89.167 710.182.312 7.965
Sachsen-Anhalt –
Soforthilfe (Stand 11.08.) Anzahl Anträge
Fördervolumen
(in €)
durchschnittliche
Summe pro Antrag (in €)
Unternehmen 0–5 Beschäftigte 32.934 195.959.124 5.950
Unternehmen 6–10 Beschäftigte 3.415 46.606.977 13.648
Gesamtergebnis 36.349 242.566.101 6.673
Schleswig-Holstein –
Soforthilfe (Stand 11.08.) Anzahl Anträge
Fördervolumen
(in €)
durchschnittliche
Summe pro Antrag (in €)
Unternehmen 0–5 Beschäftigte k.A. k.A. Angabe nicht mgl.
Unternehmen 6–10 Beschäftigte k.A. k.A. Angabe nicht mgl.
Gesamtergebnis 60.135 440.000.000 7.317
Thüringen –
Soforthilfe (Stand 11.08.) Anzahl Anträge
Fördervolumen
(in €)
durchschnittliche
Summe pro Antrag (in €)
Unternehmen 0–5 Beschäftigte 44.631 252.458.299 5.657
Unternehmen 6–10 Beschäftigte 3.711 43.974.822 11.850
Gesamtergebnis 48.342 296.433.121 6.132
Überbrückungshilfe I (Stand: 10. Dezember 2020)
Anmerkung: Aus technischen Gründen können keine Zahlen aus dem
Bundesland Baden-Württemberg verarbeitet werden, da Baden-Württemberg nicht am
gemeinsamen digitalen Fachverfahren teilnimmt, sondern eine eigene
Anwendung für die Antragsbearbeitung entwickelt hat.
Brandenburg –
Überbrückungshilfe I Anzahl Anträge
gesamtes maximal
beantragtes
Fördervolumen
durchschnittliche
Summe pro Antrag
Freiberufler 127 385.370 € 3.034 €
verbundenes Unternehmen 41 2.363.086 € 57.636 €
gemeinnütziges Unternehmen 31 363.454 € 11.724 €
Soloselbständige 527 2.207.141 € 4.188 €
andere Rechtsformen 1.463 20.141.154 € 13.767 €
ohne Angabe - - -
Gesamtergebnis 2.189 25.460.205 € 11.631 €
Berlin –
Überbrückungshilfe I Anzahl Anträge
gesamtes maximal
beantragtes
Fördervolumen
durchschnittlich
beantragte Summe
pro Antrag
Freiberufler 790 3.003.619 € 3.802 €
verbundenes Unternehmen 249 15.989.685 € 64.216 €
gemeinnütziges Unternehmen 100 1.743.171 € 17.432 €
Soloselbständige 1.486 5.596.890 € 3.766 €
andere Rechtsformen 5.544 99.049.726 € 17.866 €
ohne Angabe - 3.000 € k.A. mgl.
Gesamtergebnis 8.169 125.386.092 € 15.349 €
Bayern –
Überbrückungshilfe I Anzahl Anträge
gesamtes maximal
beantragtes
Fördervolumen
durchschnittlich
beantragte Summe
pro Antrag
Freiberufler 1.655 8.075.272 € 4.879 €
verbundenes Unternehmen 700 38.482.330 € 54.975 €
gemeinnütziges Unternehmen 311 4.718.093 € 15.171 €
Soloselbständige 4.339 15.894.264 € 3.663 €
andere Rechtsformen 15.705 263.002.820 € 16.746 €
ohne Angabe - - -
Gesamtergebnis 22.710 330.172.780 € 14.539 €
Bremen –
Überbrückungshilfe I Anzahl Anträge
gesamtes maximal
beantragtes
Fördervolumen
durchschnittlich
beantragte Summe
pro Antrag
Freiberufler 59 244.359 € 4.142 €
verbundenes Unternehmen 29 1.872.862 € 64.581 €
gemeinnütziges Unternehmen 30 540.067 € 18.002 €
Soloselbständige 223 678.194 € 3.041 €
andere Rechtsformen 889 11.984.040 € 13.480 €
ohne Angabe - - -
Gesamtergebnis 1.230 15.319.522 € 12.455 €
Hessen –
Überbrückungshilfe I Anzahl Anträge
gesamtes maximal
beantragtes
Fördervolumen
durchschnittlich
beantragte Summe
pro Antrag
Freiberufler 730 3.260.331 € 4.466 €
verbundenes Unternehmen 233 15.648.879 € 67.163 €
gemeinnütziges Unternehmen 191 3.056.634 € 16.003 €
Soloselbständige 2.199 8.422.983 € 3.830 €
andere Rechtsformen 8.063 126.268.970 € 15.660 €
ohne Angabe - - -
Gesamtergebnis 11.416 156.657.797 € 13.723 €
Hamburg –
Überbrückungshilfe I Anzahl Anträge
gesamtes maximal
beantragtes
Fördervolumen
durchschnittlich
beantragte Summe
pro Antrag
Freiberufler 503 1.751.777 € 3.483 €
verbundenes Unternehmen 135 9.003.916 € 66.696 €
gemeinnütziges Unternehmen 101 1.878.650 € 18.600 €
Soloselbständige 1.072 3.519.133 € 3.283 €
andere Rechtsformen 3.553 58.046.052 € 16.337 €
ohne Angabe - - -
Gesamtergebnis 5.364 74.199.527 € 13.833 €
Mecklenburg-Vorpommern –
Überbrückungshilfe I Anzahl Anträge
gesamtes maximal
beantragtes
Fördervolumen
durchschnittlich
beantragte Summe
pro Antrag
Freiberufler 70 295.560 € 4.222 €
verbundenes Unternehmen 30 1.746.490 € 58.216 €
gemeinnütziges Unternehmen 47 782.924 € 16.658 €
Soloselbständige 321 1.064.013 € 3.315 €
andere Rechtsformen 1.034 15.302.021 € 14.799 €
ohne Angabe - - -
Gesamtergebnis 1.502 19.191.007 € 12.777 €
Niedersachsen –
Überbrückungshilfe I Anzahl Anträge
gesamtes maximal
beantragtes
Fördervolumen
durchschnittlich
beantragte Summe
pro Antrag
Freiberufler 538 2.625.486 € 4.880 €
verbundenes Unternehmen 200 10.872.818 € 54.364 €
gemeinnütziges Unternehmen 196 2.970.244 € 15.154 €
Soloselbständige 1.881 7.548.927 € 4.013 €
andere Rechtsformen 7.112 108.087.885 € 15.198 €
ohne Angabe - 71.715 € k.A. mgl.
Gesamtergebnis 9.927 132.177.074 € 13.315 €
Nordrhein-Westfalen –
Überbrückungshilfe I Anzahl Anträge
gesamtes maximal
beantragtes
Fördervolumen
durchschnittlich
beantragte Summe
pro Antrag
Freiberufler 4.725 13.265.173 € 2.807 €
verbundenes Unternehmen 561 28.865.614 € 51.454 €
gemeinnütziges Unternehmen 442 8.797.088 € 19.903 €
Soloselbständige 13.504 32.182.982 € 2.383 €
andere Rechtsformen 21.334 304.958.713 € 14.294 €
ohne Angabe - 18.985 € k.A. mgl.
Gesamtergebnis 40.566 388.088.555 € 9.567 €
Rheinland-Pfalz –
Überbrückungshilfe I Anzahl Anträge
gesamtes maximal
beantragtes
Fördervolumen
durchschnittlich
beantragte Summe
pro Antrag
Freiberufler 286 1.230.067 € 4.301 €
verbundenes Unternehmen 105 5.268.655 € 50.178 €
gemeinnütziges Unternehmen 125 1.371.891 € 10.975 €
Soloselbständige 1.221 4.964.320 € 4.066 €
andere Rechtsformen 3.606 54.296.449 € 15.057 €
ohne Angabe - - -
Gesamtergebnis 5.343 67.131.382 € 12.564 €
Schleswig-Holstein –
Überbrückungshilfe I Anzahl Anträge
gesamtes maximal
beantragtes
Fördervolumen
durchschnittlich
beantragte Summe
pro Antrag
Freiberufler 238 945.486 € 3.973 €
verbundenes Unternehmen 61 3.552.048 € 58.230 €
gemeinnütziges Unternehmen 67 985.227 € 14.705 €
Soloselbständige 735 2.464.460 € 3.353 €
andere Rechtsformen 2.375 31.860.201 € 13.415 €
ohne Angabe - 37.689 € k.A. mgl.
Gesamtergebnis 3.476 39.845.110 € 11.463 €
Saarland –
Überbrückungshilfe I Anzahl Anträge
gesamtes maximal
beantragtes
Fördervolumen
durchschnittlich
beantragte Summe
pro Antrag
Freiberufler 55 213.541 € 3.883 €
verbundenes Unternehmen 28 1.330.307 € 47.511 €
gemeinnütziges Unternehmen 23 152.545 € 6.632 €
Soloselbständige 223 741.734 € 3.326 €
andere Rechtsformen 875 13.187.575 € 15.072 €
ohne Angabe - - -
Gesamtergebnis 1.204 15.625.701 € 12.978 €
Sachsen –
Überbrückungshilfe I Anzahl Anträge
gesamtes maximal
beantragtes
Fördervolumen
durchschnittlich
beantragte Summe pro
Antrag
Freiberufler 216 1.493.183 € 6.913 €
verbundenes Unternehmen 135 7.011.846 € 51.940 €
gemeinnütziges Unternehmen 94 1.173.640 € 12.486 €
Soloselbständige 814 3.366.070 € 4.135 €
andere Rechtsformen 2.393 41.660.836 € 17.409 €
ohne Angabe - - -
Gesamtergebnis 3.652 54.705.575 € 14.980 €
Sachsen-Anhalt –
Überbrückungshilfe I Anzahl Anträge
gesamtes maximal
beantragtes
Fördervolumen
durchschnittlich
beantragte Summe
pro Antrag
Freiberufler 85 268.228 € 3.156 €
verbundenes Unternehmen 25 1.380.999 € 55.240 €
gemeinnütziges Unternehmen 49 556.772 € 11.363 €
Soloselbständige 419 1.639.944 € 3.914 €
andere Rechtsformen 1.234 17.091.887 € 13.851 €
ohne Angabe - 9.000 € k.A. mgl.
Gesamtergebnis 1.812 20.946.830 € 11.560 €
Thüringen –
Überbrückungshilfe I Anzahl Anträge
gesamtes maximal
beantragtes
Fördervolumen
durchschnittlich
beantragte Summe
pro Antrag
Freiberufler 147 444.809 € 3.026 €
verbundenes Unternehmen 57 2.154.312 € 37.795 €
gemeinnütziges Unternehmen 51 688.150 € 13.493 €
Soloselbständige 1.388 3.144.908 € 2.266 €
andere Rechtsformen 1.811 21.246.022 € 11.732 €
ohne Angabe - - -
Gesamtergebnis 3.454 27.678.201 € 8.013 €
Überbrückungshilfe II (Stand: 10. Dezember 2020)
Anmerkung: Aus technischen Gründen können keine Zahlen aus dem
Bundesland Baden-Württemberg verarbeitet werden, da Baden-Württemberg nicht am
gemeinsamen digitalen Fachverfahren teilnimmt, sondern eine eigene
Anwendung für die Antragsbearbeitung entwickelt hat.
Brandenburg –
Überbrückungshilfe II Anzahl Anträge
gesamtes maximal
beantragtes
Fördervolumen
durchschnittliche
Summe pro Antrag
Freiberufler 28 263.999 € 9.429 €
verbundenes Unternehmen 23 1.786.215 € 77.662 €
gemeinnütziges Unternehmen 10 142.175 € 14.218 €
Soloselbständige 204 1.201.001 € 5.887 €
andere Rechtsformen 712 13.980.586 € 19.636 €
Gesamtergebnis 977 17.373.976 € 17.783 €
Berlin –
Überbrückungshilfe II Anzahl Anträge
gesamtes maximal
beantragtes
Fördervolumen
durchschnittlich
beantragte Summe
pro Antrag
Freiberufler 197 1.045.381 € 5.307 €
verbundenes Unternehmen 121 12.490.841 € 103.230 €
gemeinnütziges Unternehmen 32 1.411.682 € 44.115 €
Soloselbständige 764 4.170.383 € 5.459 €
andere Rechtsformen 2.853 87.083.016 € 30.523 €
Gesamtergebnis 3.967 106.201.303 € 26.771 €
Bayern –
Überbrückungshilfe II Anzahl Anträge
gesamtes maximal
beantragtes
Fördervolumen
durchschnittlich
beantragte Summe
pro Antrag
Freiberufler 431 2.903.807 € 6.737 €
verbundenes Unternehmen 327 28.049.171 € 85.777 €
gemeinnütziges Unternehmen 69 1.207.910 € 17.506 €
Soloselbständige 1.728 9.231.354 € 5.342 €
andere Rechtsformen 6.857 186.546.260 € 27.205 €
Gesamtergebnis 9.412 227.938.503 € 24.218 €
Bremen –
Überbrückungshilfe II Anzahl Anträge
gesamtes maximal
beantragtes
Fördervolumen
durchschnittlich
beantragte Summe
pro Antrag
Freiberufler 24 90.992 € 3.791 €
verbundenes Unternehmen 21 1.813.166 € 86.341 €
gemeinnütziges Unternehmen 2 72.894 € 36.447 €
Soloselbständige 97 439.611 € 4.532 €
andere Rechtsformen 444 10.625.440 € 23.931 €
Gesamtergebnis 588 13.042.102 € 22.180 €
Hessen –
Überbrückungshilfe II Anzahl Anträge
gesamtes maximal
beantragtes
Fördervolumen
durchschnittlich
beantragte Summe
pro Antrag
Freiberufler 228 1.430.907 € 6.276 €
verbundenes Unternehmen 127 12.137.450 € 95.570 €
gemeinnütziges Unternehmen 32 681.155 € 21.286 €
Soloselbständige 1.085 5.709.155 € 5.262 €
andere Rechtsformen 4.370 105.841.542 € 24.220 €
Gesamtergebnis 5.842 125.800.209 € 21.534 €
Hamburg –
Überbrückungshilfe II Anzahl Anträge
gesamtes maximal
beantragtes
Fördervolumen
durchschnittlich
beantragte Summe
pro Antrag
Freiberufler 142 1.019.963 € 7.183 €
verbundenes Unternehmen 76 7.046.866 € 92.722 €
gemeinnütziges Unternehmen 17 353.336 € 20.784 €
Soloselbständige 621 2.819.081 € 4.540 €
andere Rechtsformen 1.794 50.942.831 € 28.396 €
Gesamtergebnis 2.650 62.182.077 € 23.465 €
Mecklenburg-Vorpommern –
Überbrückungshilfe II Anzahl Anträge
gesamtes maximal
beantragtes
Fördervolumen
durchschnittlich
beantragte Summe
pro Antrag
Freiberufler 18 105.577 € 5.865 €
verbundenes Unternehmen 16 1.090.815 € 68.176 €
gemeinnütziges Unternehmen 1 22.957 € 22.957 €
Soloselbständige 95 407.762 € 4.292 €
andere Rechtsformen 344 7.029.210 € 20.434 €
Gesamtergebnis 474 8.656.320 € 18.262 €
Niedersachsen –
Überbrückungshilfe II Anzahl Anträge
gesamtes maximal
beantragtes
Fördervolumen
durchschnittlich
beantragte Summe
pro Antrag
Freiberufler 148 831.451 € 5.618 €
verbundenes Unternehmen 115 10.179.252 € 88.515 €
gemeinnütziges Unternehmen 27 520.937 € 19.294 €
Soloselbständige 921 5.083.112 € 5.519 €
andere Rechtsformen 3.838 84.369.147 € 21.983 €
Gesamtergebnis 5.049 100.983.899 € 20.001 €
Nordrhein-Westfalen –
Überbrückungshilfe II Anzahl Anträge
gesamtes maximal
beantragtes
Fördervolumen
durchschnittlich
beantragte Summe
pro Antrag
Freiberufler 1.439 5.160.698 € 3.586 €
verbundenes Unternehmen 303 25.230.861 € 83.270 €
gemeinnütziges Unternehmen 85 2.179.308 € 25.639 €
Soloselbständige 6.320 21.338.852 € 3.376 €
andere Rechtsformen 11.333 250.151.044 € 22.073 €
Gesamtergebnis 19.480 304.060.764 € 15.609 €
Rheinland-Pfalz –
Überbrückungshilfe II Anzahl Anträge
gesamtes maximal
beantragtes
Fördervolumen
durchschnittlich
beantragte Summe
pro Antrag
Freiberufler 84 627.735 € 7.473 €
verbundenes Unternehmen 56 4.398.800 € 78.550 €
gemeinnütziges Unternehmen 46 1.429.794 € 31.082 €
Soloselbständige 508 2.488.094 € 4.898 €
andere Rechtsformen 1.652 37.441.099 € 22.664 €
Gesamtergebnis 2.346 46.385.521 € 19.772 €
Schleswig-Holstein –
Überbrückungshilfe II Anzahl Anträge
gesamtes maximal
beantragtes
Fördervolumen
durchschnittlich
beantragte Summe
pro Antrag
Freiberufler 63 326.470 € 5.182 €
verbundenes Unternehmen 34 2.923.212 € 85.977 €
gemeinnütziges Unternehmen 16 321.767 € 20.110 €
Soloselbständige 309 1.553.830 € 5.029 €
andere Rechtsformen 1.244 29.025.968 € 23.333 €
Gesamtergebnis 1.666 34.151.247 € 20.499 €
Saarland –
Überbrückungshilfe II Anzahl Anträge
gesamtes maximal
beantragtes
Fördervolumen
durchschnittlich
beantragte Summe
pro Antrag
Freiberufler 18 103.882 € 5.771 €
verbundenes Unternehmen 25 1.676.739 € 67.070 €
gemeinnütziges Unternehmen 3 24.772 € 8.257 €
Soloselbständige 99 373.997 € 3.778 €
andere Rechtsformen 429 8.520.920 € 19.862 €
Gesamtergebnis 574 10.700.310 € 18.642 €
Sachsen –
Überbrückungshilfe II Anzahl Anträge
gesamtes maximal
beantragtes
Fördervolumen
durchschnittlich
beantragte Summe
pro Antrag
Freiberufler 61 339.542 € 5.566 €
verbundenes Unternehmen 56 3.981.724 € 71.102 €
gemeinnütziges Unternehmen 7 119.399 € 17.057 €
Soloselbständige 288 1.272.681 € 4.419 €
andere Rechtsformen 982 23.308.376 € 23.736 €
Gesamtergebnis 1.394 29.021.722 € 20.819 €
Sachsen-Anhalt –
Überbrückungshilfe II Anzahl Anträge
gesamtes maximal
beantragtes
Fördervolumen
durchschnittlich
beantragte Summe
pro Antrag
Freiberufler 12 97.347 € 8.112 €
verbundenes Unternehmen 12 1.023.676 € 85.306 €
gemeinnütziges Unternehmen 4 77.104 € 19.276 €
Soloselbständige 126 772.605 € 6.132 €
andere Rechtsformen 472 9.598.297 € 20.335 €
Gesamtergebnis 626 11.569.030 € 18.481 €
Thüringen –
Überbrückungshilfe II Anzahl Anträge
gesamtes maximal
beantragtes
Fördervolumen
durchschnittlich
beantragte Summe
pro Antrag
Freiberufler 11 49.762 € 4.524 €
verbundenes Unternehmen 18 1.035.593 € 57.533 €
gemeinnütziges Unternehmen 7 140.705 € 20.101 €
Soloselbständige 537 1.265.821 € 2.357 €
andere Rechtsformen 547 9.048.719 € 16.542 €
Gesamtergebnis 1.120 11.540.600 € 10.304 €
Novemberhilfe (Stand: 10. Dezember 2020)
Zum Stichtag sind 173.401 Anträge mit einem Fördervolumen in Höhe von
2.857.758.122,68 Euro eingegangen, davon wurden 499.739.479 Euro
ausgezahlt. Eine Auswertung nach den angegebenen Rechtsformen ist über das
Reporting des Antragsverfahrenssystems aus technischen Gründen nicht möglich.
Anträge im eigenen Namen („Direktanträge“)
Anzahl Anträge BeantragtesFördervolumen
durchschnittlich beantragte
Summe pro Antrag
Baden-Württemberg 4.840 10.322.138,22 € 2.132,67 €
Bayern 6.644 15.198.474,74 € 2.287,54 €
Berlin 7.948 16.572.901,88 € 2..085,16 €
Brandenburg 1.545 3.232.412,21 € 2092,17 €
Anträge im eigenen Namen („Direktanträge“)
Anzahl Anträge BeantragtesFördervolumen
durchschnittlich beantragte
Summe pro Antrag
Bremen 405 853.785,03 € 2..108,11 €
Hamburg 2.081 4.838.784,58 € 2325,22 €
Hessen 3.334 8.071.821,61 € 2.421,06 €
Mecklenburg-Vorpommern 838 2.132.103,56 € 2.544,27 €
Niedersachsen 3.095 6.365.630,05 € 2..056,74 €
Nordrhein-Westfalen 6.794 16.480.643,82 € 2425,76 €
Rheinlandpfalz 1.866 4.029.394,86 € 2.159,37 €
Saarland 337 625.393,99 € 1.855,76 €
Sachsen 2.918 5.831.274,56 € 1.998,38 €
Sachsen-Anhalt 591 2.137.794,31 € 3.617,24 €
Schleswig-Holstein 1.432 3.001.380,80 € 2.095,93 €
Thüringen 456 970.981,75 € 2.129,34 €
Gesamtergebnis 45.124 100.664.916,05 € 2.230,85 €
Anträge über prüfende Dritte („StB-Anträge“)
Anzahl Anträge BeantragtesFördervolumen
durchschnittlich beantragte
Summe pro Antrag
Baden-Württemberg 17.777 393.138.788,07 € 22..115,02 €
Bayern 21.646 494.492.936,07 € 22844,54 €
Berlin 7.000 187.325.977,47 € 26.760,85 €
Brandenburg 3.190 4.883.8921,36 € 15..310,00 €
Bremen 1.103 24.939.901,79 € 22.610,97 €
Hamburg 3.868 116.158.628,14 € 30.030,66 €
Hessen 10.580 219.636.766,35 € 20.759,61 €
Mecklenburg-Vorpommern 2.364 43.729.809,06 € 18.498,22 €
Niedersachsen 11.480 234.122.415,89 € 20.393,93 €
Nordrhein-Westfalen 25.504 567.860.665,21 € 22.265,55 €
Rheinlandpfalz 7.839 133.646.240,08 € 17.048,88 €
Saarland 1.695 27.912.109,65 € 16.467,32 €
Sachsen 5.344 101.287.577,69 € 18.953,51 €
Sachsen-Anhalt 2.295 37.126.397,28 € 16.177,07 €
Schleswig-Holstein 4.413 90.688.952,11 € 20.550,40 €
Thüringen 2.179 36.187.120,32 € 16.607,21 €
Gesamtergebnis 128.277 2.757.093.206,62 € 21.493,27 €
Gesamt
(Direktanträge und StB-Anträge)
Anzahl Anträge BeantragtesFördervolumen
durchschnittlich beantragte
Summe pro Antrag
Baden-Württemberg 22.617 403.460.926,29 € 17.838,83 €
Bayern 28.290 509.691.410,81 € 18.016,66 €
Berlin 14.948 203.898.879,36 € 13.640,54 €
Brandenburg 4.735 52.071.333,57 € 10.997,11 €
Bremen 1.508 25.793.686,83 € 17.104,56 €
Hamburg 5.949 120.997.412,72 € 20.339,11 €
Hessen 13.914 227.708.587,97 € 16.365,42 €
Mecklenburg-Vorpommern 3.202 45.861.912,62 € 14.322,89 €
Niedersachsen 14.575 240.488.045,95 € 16.500,03 €
Nordrhein-Westfalen 32.298 584.341.309,04 € 18.092,18 €
Rheinlandpfalz 9.705 137.675.634,95 € 14.186,05 €
Saarland 2.032 28.537.503,65 € 14.044,04 €
Gesamt
(Direktanträge und StB-Anträge)
Anzahl Anträge BeantragtesFördervolumen
durchschnittlich beantragte
Summe pro Antrag
Sachsen 8.262 107.118.852,26 € 12.965,24 €
Sachsen-Anhalt 2.886 39.264.191,59 € 13.605,05 €
Schleswig-Holstein 5.845 93.690.332,92 € 16.029,14 €
Thüringen 2.635 37.158.102,07 € 14.101,74 €
Gesamtergebnis 173.401 28.5775.8122,68 € 16.480,63 €
21. In welchem finanziellen Umfang wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung inzwischen Mittel der einzelnen Corona-Wirtschaftshilfen auf
Länderebene ausgezahlt (Ist)?
a) In welchem Umfang wurden Corona-Wirtschaftshilfen an die
einzelnen Gruppen von Anspruchsberechtigten (Unternehmen,
Selbständige, Vereine, Einrichtungen etc.) ausgezahlt?
b) Wie hoch ist jeweils die Zahl der Zahlungsempfänger aus den
einzelnen Gruppen?
c) Wie hoch ist jeweils die durchschnittlich ausgezahlte Summe in den
einzelnen Gruppen?
d) In welchem Umfang handelt es sich um Abschlagszahlungen?
e) In welchem Umfang handelt es sich um abschließend geprüfte
Zahlungen?
Die Fragen 21 bis 21e werden gemeinsam beantwortet.
Bitte entnehmen Sie den folgenden Übersichten die Angaben zu den einzelnen
Corona-Hilfen zum jeweils genannten Stand. Die Angaben zur Rechtsform
beruhen auf der Selbstauskunft der Antragstellerinnen und Antragsteller im
Antragsverfahren.
Soforthilfe
Im Rahmen der Corona-Soforthilfe ist die Rechtsform bei Antragstellung
erfragt worden, eine weitere Auswertung darüber ist nicht erfolgt, daher kann
eine Aussage zum beantragten Förderumfang in der jeweiligen Rechtsform nicht
getroffen werden. Es erfolgte eine Auswertung nach Unternehmensgröße. Das
Antragsvolumen ist letztmalig mit Stand vom 11. August 2020 abgefragt
worden und nur für die Unternehmensgrößen 0 bis 5 Beschäftigte und 6 bis 10
Beschäftigte. Zahlen zum Antragsvolumen für Solobeschäftigte liegen nicht vor.
Baden-Württemberg –
Soforthilfe (Stand 11.08.)
Anzahl ausgezahlte
Anträge
ausgezahltes
Fördervolumen
(in €)
durchschnittliche
Summe pro Auszahlung (€)
Unternehmen 0–5 Beschäftigte 210.123 1.546.502.600,00 7.360
Unternehmen 6–10 Beschäftigte 17.745 254.632.367,00 14.350
Gesamtergebnis 227.868 180.1134.967,00 7.904
Bayern –
Soforthilfe(Stand 11.08.)
Anzahl ausgezahlte
Anträge
ausgezahltes
Fördervolumen
(in €)
durchschnittliche
Summe pro Auszahlung (€)
Unternehmen 0–5 Beschäftigte k.A. 1.378.476.729,00 Angabe nicht mgl.
Unternehmen 6–10 Beschäftigte k.A. 266.069.653,00 Angabe nicht mgl.
Gesamtergebnis k.A. 1.644.546.382,00 Angabe nicht mgl.
Berlin –
Soforthilfe(Stand 11.08.)
Anzahl ausgezahlte
Anträge
ausgezahltes
Fördervolumen
(in €)
durchschnittliche
Summe pro Auszahlung (€)
Unternehmen 0–5 Beschäftigte 200.733 1.373.332.961,76 6.842
Unternehmen 6–10 Beschäftigte 12.660 185.311.339,49 14.638
Gesamtergebnis 213.393 1.558.644.301,25 7.304
Brandenburg –
Soforthilfe (Stand 11.08.)
Anzahl ausgezahlte
Anträge
ausgezahltes
Fördervolumen
(in €)
durchschnittliche
Summe pro Auszahlung (€)
Unternehmen 0–5 Beschäftigte 55.530 404.162.493,78 7.278
Unternehmen 6–10 Beschäftigte 4.179 61.153.670,09 14.634
Gesamtergebnis 59.709 465.316.163,87 7.793
Bremen –
Soforthilfe (Stand 11.08.)
Anzahl ausgezahlte
Anträge
ausgezahltes
Fördervolumen
(in €)
durchschnittliche
Summe pro Auszahlung (€)
Unternehmen 0–5 Beschäftigte 8.852 47.779.000,00 5.390
Unternehmen 6–10 Beschäftigte 939 11.423.000,00 12.165
Gesamtergebnis 9.791 59.202.000,00 6.047
Hamburg –
Soforthilfe (Stand 11.08.)
Anzahl ausgezahlte
Anträge
ausgezahltes
Fördervolumen
(in €)
durchschnittliche
Summe pro Auszahlung (€)
Unternehmen 0–5 Beschäftigte 43.391 271.476.960,53 6.257
Unternehmen 6–10 Beschäftigte 3.159 46.488.250,70 14.716
Gesamtergebnis 46.550 317.965.211,23 6.831
Hessen –
Soforthilfe(Stand 11.08.)
Anzahl ausgezahlte
Anträge
ausgezahltes
Fördervolumen
(in €)
durchschnittliche
Summe pro Auszahlung (€)
Unternehmen 0–5 Beschäftigte 91.807 595.534.669,00 6.487
Unternehmen 6–10 Beschäftigte 8.889 125.078.558,00 14.071
Gesamtergebnis 100.696 720.613.227,00 7.156
Mecklenburg-Vorpommern –
Soforthilfe (Stand 11.08.)
Anzahl ausgezahlte
Anträge
ausgezahltes
Fördervolumen
(in €)
durchschnittliche
Summe pro Auszahlung (€)
Unternehmen 0–5 Beschäftigte 30.300 211.243.111,18 6.972
Unternehmen 6–10 Beschäftigte 3.178 46.097.709,10 14.505
Gesamtergebnis 33.478 257.340.820,28 7.687
Niedersachsen –
Soforthilfe (Stand 11.08.)
Anzahl ausgezahlte
Anträge
ausgezahltes
Fördervolumen
(in €)
durchschnittliche
Summe pro Auszahlung (€)
Unternehmen 0–5 Beschäftigte 78.296 504.600.904,20 6.445
Unternehmen 6–10 Beschäftigte 9.146 122.783.946,62 13.425
Gesamtergebnis 87.442 627.384.850,82 7.175
Nordrhein-Westfalen –
Soforthilfe (Stand 11.08.)
Anzahl ausgezahlte
Anträge
ausgezahltes
Fördervolumen
(in €)
durchschnittliche
Summe pro Auszahlung (€)
Unternehmen 0–5 Beschäftigte 371.737 3.345.633.000,00 9.000
Unternehmen 6–10 Beschäftigte 36.593 548.895.000,00 15.000
Gesamtergebnis 408.330 3.894.528.000,00 9.538
Rheinland-Pfalz –
Soforthilfe (Stand 11.08.)
Anzahl ausgezahlte
Anträge
ausgezahltes
Fördervolumen
(in €)
durchschnittliche
Summe pro Auszahlung (€)
Unternehmen 0–5 Beschäftigte 61.538 435.513.452,60 7.077
Unternehmen 6–10 Beschäftigte 7.573 106.806.826,94 14.104
Gesamtergebnis 69.111 542.320.279,54 7.847
Saarland –
Soforthilfe (Stand 11.08.)
Anzahl ausgezahlte
Anträge
ausgezahltes
Fördervolumen
(in €)
durchschnittliche
Summe pro Auszahlung (€)
Unternehmen 0–5 Beschäftigte 13.235 96.404.249,83 7.284
Unternehmen 6–10 Beschäftigte 1.400 20.166.821,00 14.104
Gesamtergebnis 13.934 116.571.070,83 8.366
Sachsen –
Soforthilfe (Stand 11.08.)
Anzahl ausgezahlte
Anträge
ausgezahltes
Fördervolumen
(in €)
durchschnittliche
Summe pro Auszahlung (€)
Unternehmen 0–5 Beschäftigte 75.679 543.150.689,38 7.177
Unternehmen 6–10 Beschäftigte 7.726 106.879.105,06 13.834
Gesamtergebnis 83.405 650.029.794,44 7.794
Sachsen-Anhalt –
Soforthilfe (Stand 11.08.)
Anzahl ausgezahlte
Anträge
ausgezahltes
Fördervolumen
(in €)
durchschnittliche
Summe pro Auszahlung (€)
Unternehmen 0–5 Beschäftigte 30.953 188.880.093,41 6.102
Unternehmen 6–10 Beschäftigte 3.305 45.207.106,58 13.678
Gesamtergebnis 34.258 234.087.199,99 6.833
Schleswig-Holstein –
Soforthilfe (Stand 11.08.)
Anzahl ausgezahlte
Anträge
ausgezahltes
Fördervolumen
(in €)
durchschnittliche
Summe pro Auszahlung (€)
Unternehmen 0–5 Beschäftigte k.A. k.A. Angabe nicht mgl.
Unternehmen 6–10 Beschäftigte k.A. k.A. Angabe nicht mgl.
Gesamtergebnis 53.866 400.698.398,00 7.439
Thüringen –
Soforthilfe (Stand 11.08.)
Anzahl ausgezahlte
Anträge
ausgezahltes
Fördervolumen
(in €)
durchschnittliche
Summe pro Auszahlung (€)
Unternehmen 0–5 Beschäftigte 40.242 222.481.183,11 5.529
Unternehmen 6–10 Beschäftigte 3.451 39.888.326,42 11.558
Gesamtergebnis 48.693 262.369.509,53 6.005
Im Programm Soforthilfe wurden keine Abschlagszahlungen geleistet.
Überbrückungshilfe I (Stand: 10. Dezember 2020)
Anmerkung: Aus technischen Gründen können keine Zahlen aus dem
Bundesland Baden-Württemberg verarbeitet werden, da Baden-Württemberg nicht am
gemeinsamen digitalen Fachverfahren teilnimmt, sondern eine eigene
Anwendung für die Antragsbearbeitung entwickelt hat.
Brandenburg –
Überbrückungshilfe I
Anzahl Anträge mit
Status Auszahlung
oder Teilauszahlung
gesamtes ausgezahltes
Fördervolumen
durchschnittliche
Summe pro Antrag
Freiberufler 109 322.017 € 2.954 €
verbundene Unternehmen 38 2.234.718 € 58.808 €
Brandenburg –
Überbrückungshilfe I
Anzahl Anträge mit
Status Auszahlung
oder Teilauszahlung
gesamtes ausgezahltes
Fördervolumen
durchschnittliche
Summe pro Antrag
gemeinnützige Unternehmen 25 161.444 € 6.458 €
Soloselbständige 484 1.837.386 € 3.796 €
andere Rechtsformen 1.327 17.299.091 € 13.036 €
Gesamtergebnis 1.983 21.854.656 € 11.021 €
Berlin –
Überbrückungshilfe I
Anzahl Anträge mit
Status Auszahlung
oder Teilauszahlung
gesamtes ausgezahltes
Fördervolumen
durchschnittliche
Summe pro Antrag
Freiberufler 724 2.394.037 € 3.307 €
verbundene Unternehmen 239 13.846.629 € 57.936 €
gemeinnützige Unternehmen 95 1.486.307 € 15.645 €
Soloselbständige 1.385 4.722.627 € 3.410 €
andere Rechtsformen 5.174 85.304.908 € 16.487 €
Gesamtergebnis 7.617 107.754.509 € 14.147 €
Bayern –
Überbrückungshilfe I
Anzahl Anträge mit
Status Auszahlung
oder Teilauszahlung
gesamtes ausgezahltes
Fördervolumen
durchschnittliche
Summe pro Antrag
Freiberufler 1.481 6.227.084 € 4.205 €
verbundene Unternehmen 631 29.470.239 € 46.704 €
gemeinnützige Unternehmen 292 3.627.696 € 12.424 €
Soloselbständige 3.849 12.240.667 € 3.180 €
andere Rechtsformen 14.243 205.332.903 € 14.416 €
Gesamtergebnis 20.496 256.898.589 € 12.534 €
Bremen –
Überbrückungshilfe I
Anzahl Anträge mit
Status Auszahlung
oder Teilauszahlung
gesamtes ausgezahltes
Fördervolumen
durchschnittliche
Summe pro Antrag
Freiberufler 56 211.458 € 3.776 €
verbundene Unternehmen 26 1.754.491 € 67.480 €
gemeinnützige Unternehmen 30 519.430 € 17.314 €
Soloselbständige 207 580.037 € 2.802 €
andere Rechtsformen 825 9.435.934 € 11.437 €
Gesamtergebnis 1.144 12.501.350 € 10.928 €
Hessen –
Überbrückungshilfe I
Anzahl Anträge mit
Status Auszahlung
oder Teilauszahlung
gesamtes ausgezahltes
Fördervolumen
durchschnittliche
Summe pro Antrag
Freiberufler 659 2.498.118 € 3.791 €
verbundene Unternehmen 208 12.054.668 € 57.955 €
gemeinnützige Unternehmen 169 2.599.198 € 15.380 €
Soloselbständige 1.972 6.324.891 € 3.207 €
andere Rechtsformen 7.125 95.273.076 € 13.372 €
Gesamtergebnis 10.133 118.749.951 € 11.719 €
Hamburg –
Überbrückungshilfe I
Anzahl Anträge mit
Status Auszahlung
oder Teilauszahlung
gesamtes ausgezahltes
Fördervolumen
durchschnittliche
Summe pro Antrag
Freiberufler 471 1.428.712 € 3.033 €
verbundene Unternehmen 117 6.936.563 € 59.287 €
gemeinnützige Unternehmen 99 1.702.146 € 17.193 €
Soloselbständige 997 2.845.284 € 2.854 €
andere Rechtsformen 3.245 46.271.152 € 14.259 €
Gesamtergebnis 4.929 59.183.857 € 12.007 €
Mecklenburg-Vorpommern –
Überbrückungshilfe I
Anzahl Anträge mit
Status Auszahlung
oder Teilauszahlung
gesamtes ausgezahltes
Fördervolumen
durchschnittliche
Summe pro Antrag
Freiberufler 61 298.239 € 4.889 €
verbundene Unternehmen 27 2.048.886 € 75.885 €
gemeinnützige Unternehmen 40 730.807 € 18.270 €
Soloselbständige 300 933.539 € 3.112 €
andere Rechtsformen 919 13.879.691 € 15.103 €
Gesamtergebnis 1.347 17.891.163 € 13.282 €
Niedersachsen –
Überbrückungshilfe I
Anzahl Anträge mit
Status Auszahlung
oder Teilauszahlung
gesamtes ausgezahltes
Fördervolumen
durchschnittliche
Summe pro Antrag
Freiberufler 496 1.976.058 € 3.984 €
verbundene Unternehmen 187 9.264.172 € 49.541 €
gemeinnützige Unternehmen 188 2.251.221 € 11.975 €
Soloselbständige 1.764 5.508.088 € 3.122 €
andere Rechtsformen 6.562 82.029.996 € 12.501 €
Gesamtergebnis 9.197 101.035.004 € 10.986 €
Nordrhein-Westfalen –
Überbrückungshilfe I
Anzahl Anträge mit
Status Auszahlung
oder Teilauszahlung
gesamtes ausgezahltes
Fördervolumen
durchschnittliche
Summe pro Antrag
Freiberufler 4.150 18.638.483 € 4.491 €
verbundene Unternehmen 493 24.259.667 € 49.208 €
gemeinnützige Unternehmen 370 5.848.074 € 15.806 €
Soloselbständige 11.839 47.824.621 € 4.040 €
andere Rechtsformen 18.823 263.974.386 € 14.024 €
Gesamtergebnis 35.676 360.567.152 € 10.107 €
Rheinland-Pfalz –
Überbrückungshilfe I
Anzahl Anträge mit
Status Auszahlung
oder Teilauszahlung
gesamtes ausgezahltes
Fördervolumen
durchschnittliche
Summe pro Antrag
Freiberufler 269 892.719 € 3.319 €
verbundene Unternehmen 95 4.145.639 € 43.638 €
gemeinnützige Unternehmen 118 1.039.531 € 8.810 €
Soloselbständige 1.123 3.761.721 € 3.350 €
andere Rechtsformen 3.322 43.984.539 € 13.240 €
Gesamtergebnis 4.927 53.824.150 € 10.924 €
Schleswig-Holstein –
Überbrückungshilfe I
Anzahl Anträge mit
Status Auszahlung
oder Teilauszahlung
gesamtes ausgezahltes
Fördervolumen
durchschnittliche
Summe pro Antrag
Freiberufler 220 728.525 € 3.311 €
verbundene Unternehmen 56 2.667.576 € 47.635 €
gemeinnützige Unternehmen 62 743.864 € 11.998 €
Soloselbständige 670 1.905.288 € 2.844 €
andere Rechtsformen 2.206 25.663.721 € 11.634 €
Gesamtergebnis 3.214 31.708.973 € 9.866 €
Saarland –
Überbrückungshilfe I
Anzahl Anträge mit
Status Auszahlung
oder Teilauszahlung
gesamtes ausgezahltes
Fördervolumen
durchschnittliche
Summe pro Antrag
Freiberufler 50 172.573 € 3.451 €
verbundene Unternehmen 26 1.126.145 € 43.313 €
gemeinnützige Unternehmen 21 149.446 € 7.116 €
Soloselbständige 192 498.930 € 2.599 €
andere Rechtsformen 714 8.948.056 € 12.532 €
Gesamtergebnis 1.003 10.895.150 € 10.863 €
Sachsen –
Überbrückungshilfe I
Anzahl Anträge mit
Status Auszahlung
oder Teilauszahlung
gesamtes ausgezahltes
Fördervolumen
durchschnittliche
Summe pro Antrag
Freiberufler 205 1.204.552 € 5.876 €
verbundene Unternehmen 121 5.562.507 € 45.971 €
gemeinnützige Unternehmen 83 990.440 € 11.933 €
Soloselbständige 751 2.666.672 € 3.551 €
andere Rechtsformen 2.214 34.765.128 € 15.702 €
Gesamtergebnis 3.374 45.189.299 € 13.393 €
Sachsen-Anhalt –
Überbrückungshilfe I
Anzahl Anträge mit
Status Auszahlung
oder Teilauszahlung
gesamtes ausgezahltes
Fördervolumen
durchschnittliche
Summe pro Antrag
Freiberufler 75 230.063 € 3.068 €
verbundene Unternehmen 22 1.185.364 € 53.880 €
gemeinnützige Unternehmen 49 400.917 € 8.182 €
Soloselbständige 373 1.238.834 € 3.321 €
andere Rechtsformen 1.099 13.404.117 € 12.197 €
Gesamtergebnis 1.618 16.459.296 € 10.173 €
Thüringen –
Überbrückungshilfe I
Anzahl Anträge mit
Status Auszahlung
oder Teilauszahlung
gesamtes ausgezahltes
Fördervolumen
durchschnittliche
Summe pro Antrag
Freiberufler 112 434.387 € 3.878 €
verbundene Unternehmen 47 1.657.527 € 35.267 €
gemeinnützige Unternehmen 46 660.771 € 14.365 €
Soloselbständige 1.099 3.856.471 € 3.509 €
andere Rechtsformen 1.497 16.393.127 € 10.951 €
Gesamtergebnis 2.801 23.002.283 € 8.212 €
Im Programm Überbrückungshilfe I wurden keine Abschlagszahlungen
geleistet.
Überbrückungshilfe II (Stand: 10. Dezember 2020)
Anmerkung: Aus technischen Gründen können keine Zahlen aus dem
Bundesland Baden-Württemberg verarbeitet werden, da Baden-Württemberg nicht am
gemeinsamen digitalen Fachverfahren teilnimmt, sondern eine eigene
Anwendung für die Antragsbearbeitung entwickelt hat.
Brandenburg –
Überbrückungshilfe II
Anzahl Anträge mit
Status Auszahlung
oder Teilauszahlung
gesamtes ausgezahltes
Fördervolumen
durchschnittliche
Summe pro Antrag
Freiberufler 3 6.909 € 2.303 €
verbundene Unternehmen 0 0 € 0 €
gemeinnützige Unternehmen 2 22.458 € 11.229 €
Soloselbständige 38 212.065 € 5.581 €
andere Rechtsformen 88 2.144.214 € 24.366 €
Gesamtergebnis 131 2.385.645 € 18.211 €
Berlin –
Überbrückungshilfe II
Anzahl Anträge mit
Status Auszahlung
oder Teilauszahlung
gesamtes ausgezahltes
Fördervolumen
durchschnittliche
Summe pro Antrag
Freiberufler 0 0 € 0 €
verbundene Unternehmen 0 0 € 0 €
gemeinnützige Unternehmen 0 0 € 0 €
Soloselbständige 0 0 € 0 €
andere Rechtsformen 0 0 € 0 €
Gesamtergebnis 0 0 € 0 €
Bayern –
Überbrückungshilfe II
Anzahl Anträge mit
Status Auszahlung
oder Teilauszahlung
gesamtes ausgezahltes
Fördervolumen
durchschnittliche
Summe pro Antrag
Freiberufler 250 1.702.154 € 6.809 €
verbundene Unternehmen 42 3.595.145 € 85.599 €
gemeinnützige Unternehmen 7 190.330 € 27.190 €
Soloselbständige 915 5.027.487 € 5.495 €
andere Rechtsformen 3.921 107.771.691 € 27.486 €
Gesamtergebnis 5.135 118.286.808 € 23.035 €
Bremen –
Überbrückungshilfe II
Anzahl Anträge mit
Status Auszahlung
oder Teilauszahlung
gesamtes ausgezahltes
Fördervolumen
durchschnittliche
Summe pro Antrag
Freiberufler 12 52.356 € 4.363 €
verbundene Unternehmen 1 31.873 € 31.873 €
gemeinnützige Unternehmen 2 72.894 € 36.447 €
Soloselbständige 50 233.453 € 4.669 €
andere Rechtsformen 258 5.718.710 € 22.166 €
Gesamtergebnis 323 6.109.285 € 18.914 €
Hessen –
Überbrückungshilfe II
Anzahl Anträge mit
Status Auszahlung
oder Teilauszahlung
gesamtes ausgezahltes
Fördervolumen
durchschnittliche
Summe pro Antrag
Freiberufler 163 803.426 € 4.929 €
verbundene Unternehmen 25 2.618.667 € 104.747 €
gemeinnützige Unternehmen 25 472.845 € 18.914 €
Soloselbständige 798 3.894.039 € 4.880 €
Hessen –
Überbrückungshilfe II
Anzahl Anträge mit
Status Auszahlung
oder Teilauszahlung
gesamtes ausgezahltes
Fördervolumen
durchschnittliche
Summe pro Antrag
andere Rechtsformen 2.771 55.816.709 € 20.143 €
Gesamtergebnis 3.782 63.605.686 € 16.818 €
Hamburg –
Überbrückungshilfe II
Anzahl Anträge mit
Status Auszahlung
oder Teilauszahlung
gesamtes ausgezahltes
Fördervolumen
durchschnittliche
Summe pro Antrag
Freiberufler 43 262.326 € 6.101 €
verbundene Unternehmen 0 0 € 0 €
gemeinnützige Unternehmen 2 82.043 € 41.022 €
Soloselbständige 148 761.213 € 5.143 €
andere Rechtsformen 503 15.500.854 € 30.817 €
Gesamtergebnis 696 16.606.437 € 23.860 €
Mecklenburg-Vorpommern –
Überbrückungshilfe II
Anzahl Anträge mit
Status Auszahlung
oder Teilauszahlung
gesamtes ausgezahltes
Fördervolumen
durchschnittliche
Summe pro Antrag
Freiberufler 14 89.502 € 6.393 €
verbundene Unternehmen 2 143.376 € 71.688 €
gemeinnützige Unternehmen 1 22.957 € 22.957 €
Soloselbständige 65 263.156 € 4.049 €
andere Rechtsformen 186 2.797.871 € 15.042 €
Gesamtergebnis 268 3.316.863 € 12.376 €
Niedersachsen –
Überbrückungshilfe II
Anzahl Anträge mit
Status Auszahlung
oder Teilauszahlung
gesamtes ausgezahltes
Fördervolumen
durchschnittliche
Summe pro Antrag
Freiberufler 41 284.957 € 6.950 €
verbundene Unternehmen 50 4.812.603 € 96.252 €
gemeinnützige Unternehmen 5 92.265 € 18.453 €
Soloselbständige 236 1.629.099 € 6.903 €
andere Rechtsformen 923 26.866.314 € 29.108 €
Gesamtergebnis 1.255 33.685.238 € 26.841 €
Nordrhein-Westfalen –
Überbrückungshilfe II
Anzahl Anträge mit
Status Auszahlung
oder Teilauszahlung
gesamtes ausgezahltes
Fördervolumen
durchschnittliche
Summe pro Antrag
Freiberufler 621 2.148.605 € 3.460 €
verbundene Unternehmen 72 5.874.398 € 81.589 €
gemeinnützige Unternehmen 38 727.894 € 19.155 €
Soloselbständige 2.694 8.619.459 € 3.200 €
andere Rechtsformen 5.264 108.736.472 € 20.657 €
Gesamtergebnis 8.689 126.106.828 € 14.513 €
Rheinland-Pfalz –
Überbrückungshilfe II
Anzahl Anträge mit
Status Auszahlung
oder Teilauszahlung
gesamtes ausgezahltes
Fördervolumen
durchschnittliche
Summe pro Antrag
Freiberufler 59 529.498 € 8.975 €
verbundene Unternehmen 15 1.276.212 € 85.081 €
gemeinnützige Unternehmen 6 45.756 € 7.626 €
Soloselbständige 307 1.423.495 € 4.637 €
andere Rechtsformen 1.042 24.521.659 € 23.533 €
Gesamtergebnis 1.429 27.796.620 € 19.452 €
Schleswig-Holstein –
Überbrückungshilfe II
Anzahl Anträge mit
Status Auszahlung
oder Teilauszahlung
gesamtes ausgezahltes
Fördervolumen
durchschnittliche
Summe pro Antrag
Freiberufler 44 210.817 € 4.791 €
verbundene Unternehmen 0 0 € 0 €
gemeinnützige Unternehmen 9 196.407 € 21.823 €
Soloselbständige 236 1.038.513 € 4.400 €
andere Rechtsformen 960 20.816.261 € 21.684 €
Gesamtergebnis 1.249 22.261.998 € 17.824 €
Saarland –
Überbrückungshilfe II
Anzahl Anträge mit
Status Auszahlung
oder Teilauszahlung
gesamtes ausgezahltes
Fördervolumen
durchschnittliche
Summe pro Antrag
Freiberufler 13 81.027 € 6.233 €
verbundene Unternehmen 5 493.862 € 98.772 €
gemeinnützige Unternehmen 0 0 € 0 €
Soloselbständige 80 295.902 € 3.699 €
andere Rechtsformen 321 6.284.313 € 19.577 €
Gesamtergebnis 419 7.155.103 € 17.077 €
Sachsen –
Überbrückungshilfe II
Anzahl Anträge mit
Status Auszahlung
oder Teilauszahlung
gesamtes ausgezahltes
Fördervolumen
durchschnittliche
Summe pro Antrag
Freiberufler 23 98.647 € 4.289 €
verbundene Unternehmen 13 787.142 € 60.549 €
gemeinnützige Unternehmen 4 99.059 € 24.765 €
Soloselbständige 134 609.002 € 4.545 €
andere Rechtsformen 470 10.140.252 € 21.575 €
Gesamtergebnis 644 11.734.102 € 18.221 €
Sachsen-Anhalt –
Überbrückungshilfe II
Anzahl Anträge mit
Status Auszahlung
oder Teilauszahlung
gesamtes ausgezahltes
Fördervolumen
durchschnittliche
Summe pro Antrag
Freiberufler 0 0 € 0 €
verbundene Unternehmen 2 230.556 € 115.278 €
gemeinnützige Unternehmen 1 13.043 € 13.043 €
Soloselbständige 21 253.665 € 12.079 €
andere Rechtsformen 61 1.011.936 € 16.589 €
Gesamtergebnis 85 1.509.200 € 17.755 €
Thüringen –
Überbrückungshilfe II
Anzahl Anträge mit
Status Auszahlung
oder Teilauszahlung
gesamtes ausgezahltes
Fördervolumen
durchschnittliche
Summe pro Antrag
Freiberufler 4 8.959 € 2.240 €
verbundene Unternehmen 0 0 € 0 €
gemeinnützige Unternehmen 0 0 € 0 €
Soloselbständige 76 194.926 € 2.565 €
andere Rechtsformen 95 1.541.150 € 16.223 €
Gesamtergebnis 175 1.745.035 € 9.972 €
Im Programm Überbrückungshilfe II werden keine Abschlagszahlungen
geleistet.
Novemberhilfe (Stand: 10. Dezember 2020)
Eine Auswertung nach den angegebenen Rechtsformen ist über das Reporting
des Antragsverfahrenssystems aus technischen Gründen nicht möglich.
Novemberhilfe nach
Bundesländern Anzahl Anträge gesamt gesamtes ausgezahltes Fördervolumen
Brandenburg 4.735 11.144.256 €
Berlin 14.948 35.931.655 €
Baden-Württemberg 22.617 69.035.613 €
Bayern 28.290 78.950.782 €
Bremen 1.508 4.080.759 €
Hessen 13.914 44.848.515 €
Hamburg 5.949 18.354.720 €
Mecklenburg-Vorpommern 3.202 7.723.189 €
Niedersachsen 14.575 35.949.689 €
Nordrhein-Westfalen 32.298 108.992.115 €
Rheinland-Pfalz 9.705 29.784.277 €
Schleswig-Holstein 5.845 18.469.021 €
Saarland 2.032 4.676.191 €
Sachsen 8.262 17.510.861 €
Sachsen-Anhalt 2.886 8.029.922 €
Thüringen 2.635 6.257.915 €
Gesamtergebnis 173.401 499.739.479 €
Anträge im eigenen Namen („Direktanträge“)
Novemberhilfe nach
Bundesländern Fallzahl Anträge
Fallzahl
beschleunigtes Verfahren
beantragtes
Fördervolumen
ausgezahltes
Fördervolumen
Brandenburg 1.545 1.380 3.232.412,22 € 2.226.262,27 €
Berlin 7.948 6.954 16.572.901,89 € 10.764.330,09 €
Baden-Württemberg 4.840 4.289 10.322.138,22 € 6.959.615,96 €
Bayern 6.644 5.959 15.198.474,74 € 9.634.224,61 €
Bremen 405 368 853.785,04 € 560.770,51 €
Hessen 3.334 2.973 8.071.821,62 € 4.812.040,04 €
Hamburg 2.081 1.903 4.838.784,59 € 3.203.268,99 €
Mecklenburg-Vorpommern 838 769 2.132.103,56 € 1.218.382,56 €
Niedersachsen 3.095 2.813 6.365.630,06 € 4.474.500,28 €
Nordrhein-Westfalen 6.794 5.999 16.480.643,82 € 9.951.168,34 €
Rheinland-Pfalz 1.866 1.676 4.029.394,86 € 2.698.571,25 €
Schleswig-Holstein 1.432 1.264 3.001.380,81 € 2.102.629,41 €
Saarland 337 296 625.394,00 € 465.942,29 €
Sachsen 2.918 2.648 5.831.274,57 € 4.349.198,31 €
Sachsen-Anhalt 591 533 2.137.794,31 € 876.548,12 €
Thüringen 456 422 970.981,75 € 757.269,50 €
Gesamtergebnis 45.124 40.246 100.664.916,06 € 65.054.722,55 €
Anträge über prüfende Dritte („StB-Anträge“)
Novemberhilfe nach
Bundesländern Fallzahl Anträge
Fallzahl
Abschlagszahlungen
beantragtes
Fördervolumen
ausgezahltes
Fördervolumen
Brandenburg 3.190 2.178 48.838.921,36 € 8.917.994,12 €
Berlin 7.000 5.104 187.325.977,48 € 25.167.324,92 €
Baden-Württemberg 17.777 12.748 393.138.788,08 € 62.075.996,77 €
Bayern 21.646 14.421 494.492.936,07 € 69.316.557,15 €
Bremen 1.103 770 24.939.901,80 € 3.519.988,46 €
Anträge über prüfende Dritte („StB-Anträge“)
Novemberhilfe nach
Bundesländern Fallzahl Anträge
Fallzahl
Abschlagszahlungen
beantragtes
Fördervolumen
ausgezahltes
Fördervolumen
Hessen 10.580 8.521 219.636.766,36 € 40.036.474,47 €
Hamburg 3.868 2.859 116.158.628,14 € 15.151.451,05 €
Mecklenburg-Vorpommern 2.364 1.515 43.729.809,06 € 6.504.806,75 €
Niedersachsen 11.480 6.827 234.122.415,89 € 31.475.188,60 €
Nordrhein-Westfalen 25.504 20.213 567.860.665,22 € 99.040.946,46 €
Rheinland-Pfalz 7.839 6.140 133.646.240,09 € 27.085.705,69 €
Schleswig-Holstein 4.413 3.317 90.688.952,12 € 16.366.391,80 €
Saarland 1.695 1.009 27.912.109,66 € 4.210.248,49 €
Sachsen 5.344 3.067 101.287.577,70 € 13.161.662,49 €
Sachsen-Anhalt 2.295 1.531 37.126.397,28 € 7.153.373,90 €
Thüringen 2.179 1.209 36.187.120,33 € 5.500.645,82 €
Gesamtergebnis 128.277 91.429 2.757.093.206,62 € 434.684.756,94 €
Anträge über prüfende Dritte („StB-Anträge“)
Novemberhilfe nach
Bundesländern Fallzahl Anträge
Fallzahl
Abschlagszahlungen
Fallzahl mit Deckelung
der Abschlagszahlung
Brandenburg 3.190 2.178 352
Berlin 7.000 5.104 1.197
Baden-Württemberg 17.777 12.748 2.879
Bayern 21.646 14.421 3.329
Bremen 1.103 770 161
Hessen 10.580 8.521 1.815
Hamburg 3.868 2.859 795
Mecklenburg-Vorpommern 2.364 1.515 284
Niedersachsen 11.480 6.827 1.405
Nordrhein-Westfalen 25.504 20.213 4.743
Rheinland-Pfalz 7.839 6.140 1.125
Schleswig-Holstein 4.413 3.317 765
Saarland 1.695 1.009 187
Sachsen 5.344 3.067 572
Sachsen-Anhalt 2.295 1.531 296
Thüringen 2.179 1.209 219
Gesamtergebnis 128.277 91.429 20.124
Das Reporting aus dem Antragsverfahrenssystem für die Novemberhilfe weist
bei der Anzahl der Fälle der Direktanträge im beschleunigten Verfahren auch
Anträge aus, die im beschleunigten Verfahren keine Auszahlungen erhalten
haben (Anträge über 5.000 Euro Fördersumme). Bei allen Auszahlungen im
beschleunigten Verfahren zu Anträgen, die über prüfende Dritte eingereicht
wurden, handelt es sich um Abschlagszahlungen (50 Prozent des beantragten
Fördervolumens, aktuell maximal jedoch 50.000 Euro). Zum Auswertungsstichtag
wurden maximal 10.000 Euro als Abschlag ausgezahlt. Die Deckelung betraf
insgesamt 20.124 Fälle.
22. In welchem finanziellen Umfang wurde auf EU-Ebene der Garantiefonds
der Europäischen Investitionsbank (EIB) mit Garantien der
Mitgliedstaaten ausgestattet (Soll)?
Der Garantiefonds der Europäischen Investitionsbank (EIB) wurde mit
Garantien im Umfang von 24,4 Mrd. Euro ausgestattet.
23. Haben sich inzwischen wie geplant alle 27 EU-Mitgliedstaaten mit
Garantien am EIB-Garantiefonds beteiligt?
Wenn nein, warum nicht?
Bisher haben sich 22 EU-Mitgliedstaaten mit bilateralen Garantien am
Garantiefonds beteiligt. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die
Beweggründe der Nicht-Teilnahme einzelner Mitgliedstaaten.
24. In welchem finanziellen Umfang wurden insgesamt Mittel aus dem EIB-
Garantiefonds beantragt?
Die Entscheidungsgremien der EIB und des Garantiefonds werden erst mit
konkreten Projektvorschlägen befasst, wenn der EIB-interne
Genehmigungsprozess abgeschlossen ist. Umfassende Zahlen zum Antragsvolumen liegen der
Bundesregierung daher nicht vor. Die EIB und ihre Tochtergesellschaft, der
Europäische Investitionsfonds, berichten aber von einer großen Nachfrage nach
Garantieabsicherungen aus dem Fonds.
25. In welchem finanziellen Umfang wurden inzwischen Mittel aus dem
EIB-Garantiefonds ausgezahlt (Ist)?
Bis Ende November hatte die EIB-Gruppe Garantien für Einzeloperationen in
Höhe von 2,8 Mrd. Euro bewilligt. Das damit erwartungsgemäß mobilisierte
Finanzierungsvolumen beläuft sich nach Berechnungen der EIB auf 24,9 Mrd.
Euro.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]