[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michel Brandt, Zaklin Nastic,
Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/25182 –
Menschenrechtliche Lage und Situation schutzsuchender Menschen auf den
Kanarischen Inseln
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Laufe des Jahres 2020 entwickelte sich die in den letzten Jahren eher
ruhigere Fluchtroute zwischen der Küste Westafrikas und den Kanarischen Inseln
zu einem neuen migrationspolitischen Brennpunkt. In Spanien kommt damit
ähnlich wie in Malta, Italien und Griechenland eine zunehmend große Zahl
von schutzsuchenden Menschen an. Deutschland ist damit nach Ansicht der
Fragestellenden gefordert, sich im Rahmen der gemeinsamen EU-Asylpolitik
an einer humanitären Aufnahme Geflüchteter zu beteiligen, auch um eine
menschenunwürdige Situation wie auf Lesbos zu vermeiden und somit zur
Wahrung der Menschenrechte beizutragen.
Bis Mitte November 2020 erreichten dieses Jahr 16 760 geflüchtete Menschen
auf dem Seeweg die Kanarischen Inseln und reisten somit nach Spanien ein,
um einen Asylantrag zu stellen. Die Zahl der Ankünfte stellt verglichen mit
dem Vorjahreszeitraum eine deutliche Steigerung dar. Im gesamten Jahr 2019
erreichten 2 698 geflüchtete Menschen die Kanaren, 2018 waren es 1 307
Personen. Parallel dazu stieg auch die Zahl der Todesfälle auf der Route von 111
im Jahr 2018 und 413 im Jahr 2019 auf 511 bis zum 18. November 2020
(
https://reliefweb.int/sites/reliefweb.int/files/resources/IOM%20-%20Flow%2
0from%20Western%20African%20Route%20-%20November%202020%20-
%20EN_FINAL%20V3.pdf). Nachdem es ab September 2020 zu mehreren
schweren Bootsunglücken mit 480 Toten innerhalb von 19 Tagen kam,
entwickelte sich die Route zum derzeit tödlichsten Weg in die Europäische Union
(
https://www.sueddeutsche.de/politik/schiffsunglueck-senegal-tote-fluechtling
e-1.5099049,
https://twitter.com/ae_interact/status/1326677421211447296).
Obgleich die Entwicklung auf der Atlantikroute nach Ansicht der
Fragestellenden durchaus absehbar war, reagierten die lokalen Behörden und die
Regierung überfordert. Im Oktober und November 2020 war das für 400 Menschen
ausgelegte Aufnahmelager im Hafen von Arguineguin auf der Insel Gran
Canaria, aktuell einer der Hauptankunftsorte, völlig überfüllt (
https://www.tagess
chau.de/ausland/kanaren-fluechtlinge-101.html).
Die Lebensbedingungen der geflüchteten Menschen in den überfüllten Lagern
auf den Kanarischen Inseln sind katastrophal. Laut Human Rights Watch sind
die Hygienebedingungen besorgniserregend. Viele Menschen schlafen ohne
Deutscher Bundestag Drucksache 19/25678
19. Wahlperiode 05.01.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 4. Januar 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Schutz vor der Witterung auf dem Boden. Die anwesenden
Hilfsorganisationen sind überlastet, auch weil die Registrierungsverfahren und Corona-Tests
viel Zeit in Anspruch nehmen (
https://www.hrw.org/de/news/2020/11/13/span
ien-rechte-von-migranten-auf-kanarischen-inseln-schuetzen). Die
Internationale Organisation für Migration (IOM) und das UNHCR zeigten sich nach
einem gemeinsamen Besuch auf den Kanarischen Inseln im November 2020
besorgt und erinnerten an die Rechte der Menschen und die
Schutzverpflichtungen ihnen gegenüber (
https://www.unhcr.org/news/press/2020/11/5fb2958f4/i
om-unhcr-carry-joint-visit-canary-islands-amid-increasing-arrivals.html).
Ende November 2020 gab die spanische Regierung bekannt, dass sie die
Absicht habe, keine geflüchteten Menschen auf das spanische Festland zu
transferieren (
https://www.fr.de/politik/spanien-laesst-gefluechtete-nicht-aufs-festl
and-90108188.html). Die Evakuierung der Menschen zur Entlastung der
Inseln und Wahrung der Menschenrechte wurde also trotz der nach Ansicht der
Fragestellenden prekären Situation mit Verweis auf die Vermeidung
angeblicher Anreize für weitere migrationsbereite Menschen ausgeschlossen.
Stattdessen wurde die Errichtung eines provisorischen Notlagers für 7 000
Menschen und eines weiteren Lagers für ebenfalls 7 000 Menschen angekündigt.
Zudem sollen derzeit ausgesetzte sogenannte Rückführungsabkommen mit
westafrikanischen Staaten wie Mauretanien und Marokko reaktiviert bzw.
ausgebaut werden (
https://www.tagesschau.de/ausland/kanaren-notlager-10
1.html). Darüber hinaus sagte die mit Vorwürfen der Verwicklung in
völkerrechtswidrige Handlungen konfrontierte Europäische Agentur für Grenz- und
Küstenschutz, Frontex (
https://www.tagesschau.de/investigativ/report-mainz/f
rontex-pushbacks-101.html), Unterstützung bei Registrierungsverfahren und
Seenotrettung bzw. Küstenwache zu (
https://www.zeit.de/politik/ausland/202
0-11/kanarische-inseln-spanien-notlager-migranten-flucht-europa).
Am 10. November 2020 ging das erste Mal seit März 2020 wieder ein
Abschiebeflug aus Spanien nach Mauretanien. Zuvor waren Abschiebungen
aufgrund der Corona-Pandemie ausgesetzt. Nun drängt die spanische Regierung
auf die Wiederbelebung des seit 2013 bestehenden sogenannten
Rückführungsabkommens mit dem westafrikanischen Staat, in dessen Rahmen auch
zahlreiche Drittstaatsangehörige von den spanischen Inseln nach Mauretanien
abgeschoben werden. Unter den Abgeschobenen sind häufig zahlreiche
Menschen aus Mali, die aufgrund der dortigen Lage nicht direkt in ihr
Herkunftsland gebracht werden dürfen. Hilfsorganisationen und Beobachterinnen und
Beobachter sind jedoch davon überzeugt, dass regelmäßig sogenannte
Kettenabschiebungen von Mauretanien nach Mali stattfinden (
https://www.wochenbl
att.es/kanarische-inseln/grancanaria/erste-rueckfuehrungen-2/). Doch auch
Mauretanien selbst ist nach Ansicht von Menschenrechtsorganisationen wie
Amnesty International kein sicheres Rückführungsland (
https://www.amnesty.
org/en/countries/africa/mauritania/report-mauritania/). Das Land gilt als einer
der globalen Brennpunkte sogenannter moderner Sklave-rei (
https://www.anti
slavery.org/what-we-do/mauritania/), im Global Security Review und Global
Slavery Index wird es als eines der Länder mit der höchsten Häufigkeitsrate
moderner Sklaverei aufgeführt (
https://globalsecurityreview.com/africas-mode
rn-slavery-problem/,
https://www.globalslaveryindex.org/2018/findings/highli
ghts/). Statt mehr Menschen aus den überfüllten Lagern auf den Inseln auf das
spanische Festland zu bringen, wo mehrere Regionalregierungen die
freiwillige Aufnahme Schutzsuchender anbieten, arbeitet die spanische Regierung nun
auch auf ein Rückführungsabkommen mit Marokko hin, dem aktuell
häufigsten Herkunftsland der Geflüchteten auf den Kanarischen Inseln (
https://www.f
r.de/politik/spanien-laesst-gefluechtete-nicht-aufs-festland-90108188.html).
Zahlreichen Berichten zufolge herrschen allerdings auch dort für Angehörige
bestimmter marginalisierter Gruppen extrem schwierige Bedingungen, in
Regierungsgefängnissen soll es zu massiver Anwendung von Folter kommen
(z. B.
https://www.deutschlandfunkkultur.de/wie-marokko-die-opposition-mu
ndtot-macht-kein-sicheres.3720.de.html?dram:article_id=485113).
Die Route über den Atlantik Richtung Kanarische Inseln gewinnt nach
Ansicht der Fragestellenden aktuell vor allem deshalb an Bedeutung, weil durch
die Politik der Abschottung und Vorverlagerung der EU-Außengrenzen in den
afrikanischen Kontinent hinein die meisten anderen Routen mittlerweile
weitestgehend versperrt sind – so zum Beispiel der Weg über Marokko und
Gibraltar nach Spanien (
https://www.spiegel.de/politik/ausland/fluechtlingskrise-
auf-den-kanarischen-inseln-kai-der-schande-a-12a0cd66-6d4b-4dac-946f-49b
375284304). Die letzten Jahre zeigten jedoch nach Ansicht der
Fragestellenden, dass die EU-Migrationspolitik nicht zu weniger Migration führt, sondern
die Menschen nur auf immer gefährlichere Routen zwingt. Auf den
Kanarischen Inseln werden nun nach Ansicht der Fragestellenden offenbar die Fehler
der Vergangenheit, welche zu Lagern wie Moria auf Lesbos geführt haben,
wiederholt. Die EU befindet sich demnach aus Perspektive der
Fragestellenden in einer Sackgasse – mit verheerenden Folgen für Menschen auf der
Flucht und die Durchsetzung der Menschenrechte (
https://www.tagesspiege
l.de/politik/flucht-auf-die-kanaren-ein-zweites-moria-auf-spanischem-boden/2
6652012.html).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung versteht „Geflüchtete“ im Sinne der Anfrage als
Migrantinnen und Migranten sowie international Schutzbedürftige beziehungsweise
Asylbewerberinnen und Asylbewerber.
1. Wie viele geflüchtete Menschen haben nach Kenntnisstand der
Bundesregierung zwischen 2010 und 2020 jährlich die Kanarischen Inseln
erreicht (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
2. Wie viele geflüchtete Menschen haben nach Kenntnisstand der
Bundesregierung 2020 auf dem Seeweg die Kanarischen Inseln erreicht (bitte
nach Monat, Insel, Ablegeort aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
In den Jahren 2010 bis 2019 erreichten nach Kenntnis der Bundesregierung
7.206 Personen die Kanarischen Inseln auf dem Seeweg: 2010 (204), 2011
(340), 2012 (177), 2013 (197), 2014 (294), 2015 (872), 2016 (673), 2017 (433),
2018 (1.293), 2019 (2.723).
Bis zum 17. Dezember 2020 gelangten in diesem Jahr insgesamt 21.215
Personen auf die Kanarischen Inseln. Eine monatliche Aufschlüsselung ist bis
einschließlich November bekannt: Januar 2020 (720), Februar 2020 (429), März
2020 (423) April 2020 (329), Mai 2020 (592), Juni 2020 (229), Juli (436),
August (761), September 2020 (2.148), Oktober 2020 (5.342), November 2020
(8.157), nicht jedoch eine Aufschlüsselung nach Inseln und Ablegeort.
3. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die
Herkunftsländer der geflüchteten Menschen, die in den letzten fünf Jahren die
Kanarischen Inseln erreicht haben (bitte nach Jahr und Land aufschlüsseln)?
Migrationsbewegungen auf der westlichen Mittelmeerroute haben seit 2018
erheblich zugenommen. Die spanische Regierung veröffentlicht für die
Herkunftsländer folgende Daten: Im Jahr 2019 kamen 928 Flüchtlinge und
Migranten aus Marokko und 1759 aus dem Gebiet der Subsahara auf die Kanaren. Im
Jahr 2020 bis einschließlich Oktober kamen 4.467 Personen aus Marokko, 47
aus Algerien und 6.848 Flüchtlinge und Migranten aus Subsahara-Staaten
(hierzu keine weitere Aufschlüsselung der spanischen Stellen) auf den Kanarischen
Inseln an.
4. Wie viele der geflüchteten Menschen, die 2020 die Kanarischen Inseln
erreicht haben, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aus Seenot
gerettet, und von wem?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über den Anteil der aus Seenot
Geretteten. Es wird davon ausgegangen, dass der weit überwiegende Anteil der auf
den Kanarischen Inseln ankommenden Flüchtlinge und Migranten nicht
selbstständig die Küsten erreicht, sondern an Bord von Schiffen der staatlichen
spanischen Seenotrettung (Salvamento Marítimo) oder begleitet durch diese oder
Schiffe der Guardia Civil auf den Inseln ankommt.
5. Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung 2020 zu Zurückweisungen
geflüchteter Menschen auf See, wenn ja, in wie vielen Fällen, durch wen,
und wohin?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über Zurückweisungen vor
und auf den Inseln vor.
6. Wie viele geflüchtete Menschen befinden sich nach Kenntnis der
Bundesregierung nach aktuellem Stand auf den Kanarischen Inseln (bitte
nach Insel aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die genaue Anzahl der
Flüchtlinge und Migranten, die sich noch auf den Kanarischen Inseln befinden, und über
die Aufschlüsselung nach Inseln. Nach Kenntnisstand der Bundesregierung
ermöglichen die spanischen Behörden die Weiterreise auf das Festland nur in
Einzelfällen, zum Beispiel bei besonderer Schutzbedürftigkeit der Person.
Zahlen dazu, in welchem Ausmaß Flüchtlinge und Migranten irregulär
weitergereist sind, werden von den spanischen Behörden nicht genannt. Auf die
Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
a) In welchen Unterbringungsstrukturen befinden sich nach Kenntnis der
Bundesregierung die Menschen (bitte nach Insel und Unterbringung
aufschlüsseln)?
Die Unterbringungssituation ist im Wandel. Mitte November waren den
spanischen Behörden zufolge etwa 5.000 Personen in Hotels und ca. 6.000 Personen
im staatlich geförderten und von Nichtregierungsorganisationen betriebenen
Aufnahmesystem untergebracht.
Dem Ministerium für Inklusion, soziale Sicherung und Migration zufolge gibt
es auf Teneriffa 2.600 dauerhafte Plätze in festen Einrichtungen, auf Gran
Canaria 2.050 und auf Fuerteventura 700. Das Ministerium schafft derzeit
zusätzliche 7.000 Unterbringungsmöglichkeiten verteilt auf sieben Standorte, davon
3.250 auf Teneriffa, 1.450 auf Gran Canaria und 700 auf Fuerteventura. Einige
Standorte stellt das Ministerium für Verteidigung zur Verfügung („Canarias 50“
mit 650 Plätzen, Barranco Seco mit 500 Plätzen, Las Canteras mit 1.800
Plätzen, Las Raíces mit 1.450 Plätzen), die Stadt Las Palmas (Colegio León mit
300 Plätzen) und das spanische Finanzunternehmen Bankia (500 Plätze auf
einem Schiff) jeweils einen weiteren.
An einigen dieser Standorte sollen permanente Aufnahmeplätze geschaffen
werden.
b) Wie viele geflüchtete Menschen mit abgeschlossenem Asylverfahren
und positivem Bescheid befinden sich nach Kenntnis Bundesregierung
derzeit auf den Kanarischen Inseln (bitte nach Insel und
Unterbringung aufschlüsseln)?
c) Wie viele geflüchtete Menschen sind derzeit auf den Kanarischen
Inseln nach Kenntnis der Bundesregierung ausreisepflichtig und warten
auf ihre Abschiebung (bitte nach Insel und Unterbringung
aufschlüsseln)?
d) Wie viele geflüchtete Menschen haben in den vergangenen fünf Jahren
nach Kenntnis der Bundesregierung nach abgeschlossenem
Asylverfahren die Kanarischen Inseln auf das spanische Festland verlassen
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 6b bis 6d werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung hat
hierzu keine Erkenntnisse.
7. Wie viele minderjährige Geflüchtete befinden sich nach Kenntnis der
Bundesregierung nach aktuellem Stand auf den Kanarischen Inseln, und
wie viele davon sind unbegleitet (bitte nach Insel aufschlüsseln)?
Mitte November 2020 befanden sich auf Gran Canaria nach Angaben der
Inselregierung etwa 1.600 unbegleitete Minderjährige. Auf den Inseln insgesamt
sind laut der Nichtregierungsorganisation Save the Children in diesem Jahr
etwa 2.300 unbegleitete Minderjährige angekommen.
8. Wie viele geflüchtete Menschen sind nach Kenntnisstand der
Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren auf der Route zwischen
Westafrika und den Kanarischen Inseln ums Leben gekommen (bitte wenn
möglich nach Jahr und für 2020 nach Monaten aufschlüsseln)?
Die Internationale Organisation für Migration (IOM) verzeichnet 2020 mit
Stand 18. Dezember 592 Todesfälle von Migranten in der Region Nord- und
Westafrika, überwiegend auf der Seeroute in Richtung Kanarische Inseln. Eine
genaue Darstellung aller Fälle, eine Aufstellung nach Monaten sowie Daten für
die Jahre 2015-2019 sind auf der Website der IOM abrufbar (
https://missingmig
rants.iom.int/region/africa).
9. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe für die aktuelle
Relevanz der Flucht- und Migrationsroute über den Atlantik Richtung
Kanarische Inseln, und wie ist die Veränderung der Relevanz dieser
Route über die letzten Jahre zu erklären?
Die Gründe und Ursachen für Flucht und Migration sind vielfältig. Zu den für
die sogenannte Atlantikroute aktuell relevanten Faktoren zählen die
sozioökonomischen Folgen der COVID-19-Pandemie, aber auch die stark
eingeschränkte Mobilität von Personen durch Grenzkontrollen/-schließungen und der
Rückgang des internationalen Tourismus in vielen Herkunfts- und Transitländern.
Gleichzeitig ist auf der Route auf die Kanarischen Inseln eine vermehrte
Schlepperaktivität zu verzeichnen.
10. Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung minderjährige
Geflüchtete auf den Kanarischen Inseln derzeit untergebracht?
Minderjährige Flüchtlinge und Migranten werden in Spanien grundsätzlich in
für sie vorgesehenen Zentren untergebracht. Der Bundesregierung liegen für
die Kanarischen Inseln keine abweichenden Erkenntnisse vor.
Dies deckt sich mit der allgemeinen Einschätzung der
Nichtregierungsorganisation Save the Children. Aufgrund von Kapazitätsengpässen seien sie teilweise
vorübergehend auch in Hotels untergebracht worden. Das Schutzsystem für
Minderjährige auf den Kanarischen Inseln sei grundsätzlich sehr stark.
11. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die Situation
geflüchteter Menschen auf den Kanarischen Inseln, insbesondere hinsichtlich
des Gesundheitsschutzes, der Hygienebedingungen, Unterbringung,
Versorgung mit Lebensmitteln und Hygieneprodukten?
Alle ankommenden Flüchtlinge und Migranten werden nach Ankunft auf den
Inseln im Rahmen der Erstaufnahme gesundheitlich überprüft, außerdem wird
ein PCR-Test zur Feststellung einer Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus
durchgeführt.
Nachdem der Ombudsmann (Hoher Kommissar der Cortes Generales) die
unzureichenden Zustände im provisorischen Erstankunftslager im Hafen
Arguineguín festgestellt hatte, wurde dieses geschlossen. Das Abschiebezentrum auf
Gran Canaria (in Barranco Seco) war auf Veranlassung des zuständigen
Untersuchungsrichters vom 31. März bis zum 23. September 2020 aus Gründen des
Pandemieschutzes geschlossen und wurde nach Umbaumaßnahmen wieder
eröffnet.
Zu den neu eingerichteten Unterkünften und den Hotels liegen der
Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Der Untersuchungsrichter, der die
vorübergehende Schließung des Abschiebezentrums in Barranco Seco verfügt
und die Zustände in Arguineguín kritisiert hatte, sah in der neuen
Unterbringungssituation keinen Grund zur Beanstandung mehr. Darüber hinaus liegen
der Bundesregierung keine Informationen vor.
12. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die Situation
weiblicher, trans-, inter- und nicht-binär-geschlechtlicher sowie homosexueller
Personen, insbesondere hinsichtlich Schutzräume, separate
Duschmöglichkeiten und Toiletten etc.?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
13. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die Situation
minderjähriger Geflüchteter auf den Kanarischen Inseln, insbesondere die von
Kindern und unbegleiteten Minderjährigen?
Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.
14. Wie ist auf den Kanarischen Inseln nach Kenntnis der Bundesregierung
das derzeitige Corona-Infektionsgeschehen (bitte Entwicklung nach
Inseln und Monaten aufschlüsseln)?
Bis zum 14. Dezember wurden insgesamt 23.578 Infektionsfälle mit dem
neuartigen Coronavirus auf den Kanarischen Inseln gemeldet. Das sind 1.094,6
Fälle pro 100.000 Einwohner für die gesamte Inselgruppe. Seit dem 9.
Dezember ist die 7-Tages-Inzidenz wieder über 50 gestiegen (Stand: 16. Dezember
2020: Inzidenz 70), was vor allem auf den Anstieg der Fälle auf der Insel
Teneriffa zurückzuführen ist. Mit 10.906 nachgewiesenen Corona-Fällen ist
Teneriffa die am stärksten betroffene Insel der Kanaren. Zuvor hatte es größere
Ausbrüche auch auf Gran Canaria gegeben, die jedoch derzeit wieder eingedämmt
zu sein scheinen. Außer auf Teneriffa und La Gomera liegt die 7-Tage-Inzidenz
auf den anderen Inseln der Kanaren unter 50 (siehe nachstehende Tabelle). Seit
dem 20. Dezember 2020 sind die Kanaren vom Robert-Koch-Institut erneut als
Risikogebiet eingestuft; die Bundesregierung hat eine Reisewarnung
ausgesprochen.
14-Tage Inzidenzen nach Monaten (pro 100.000 Einwohner für die gesamten
Kanarischen Inseln):
30.03.: 50,39
29.04.: 10,54
29.05.: 2,65
28.06.: 0,18
28.07.: 6,92
28.08.: 130,49
28.09.: 109,55
29.10.: 78,62
27.11.: 77,42
7-Tages- bzw. 14-Tages-Inzidenzen vom 16. Dezember 2020 (pro 100.000
Einwohner für die gesamten Kanarischen Inseln):
Insel 7-Tage-Inzidenz 14-Tage-Inzidenz
Teneriffa 127,69 226,40
Gran Canaria 27,96 47,93
Lanzarote 15,76 47,28
Fuerteventura 11,98 31,65
La Palma 22,98 26,61
La Gomera 130,21 148,82
El Hierro 0,00 0,00
Gesamt 70,08 123,76
15. Werden alle auf den Kanarischen Inseln ankommenden geflüchteten
Menschen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell nach der Ankunft
auf Corona getestet?
Nach Angaben der lokalen Behörden werden alle Personen, die auf See
aufgenommen werden oder deren Ankunft an den Küsten von den Behörden
festgestellt wird, einem PCR-Test auf das neuartige Coronavirus unterzogen.
16. Wie viele Corona-Fälle unter geflüchteten Menschen auf den
Kanarischen Inseln sind der Bundesregierung bekannt, und wie viele davon
leiden unter schweren Verläufen (bitte Entwicklung nach Monaten
aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse über die Testergebnisse der
Flüchtlinge und Migranten oder die nachfolgenden Krankheitsverläufe.
17. Inwiefern werden Corona-positive geflüchtete Menschen auf den
Kanarischen Inseln nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit isoliert, bzw.
inwiefern gibt es Quarantäne-Bereiche?
Auf das neuartige Coronavirus positiv Getestete werden nach Kenntnis der
Bundesregierung separat untergebracht.
18. Welche Hilfsorganisationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung
derzeit auf den Kanarischen Inseln zur Unterstützung geflüchteter
Menschen aktiv?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind das Rote Kreuz, das Weiße Kreuz,
CEAR (Comisión Española de Ayuda al Refugiado – Spanische Kommission
für Flüchtlingshilfe) und die Caritas auf den Kanarischen Inseln aktiv. Spanien
hat zudem UNHCR und IOM um Unterstützung gebeten. UNHCR wird ab
Januar 2021 auf den Inseln vertreten sein.
19. Inwiefern findet im Umfeld der Kanarischen Inseln nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit zivile Seenotrettung und ziviles
Menschenrechts-Monitoring statt, und durch wen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung findet neben der staatlichen spanischen
keine zivile Seenotrettung statt. Menschenrechtsmonitoring erfolgt durch den
zuständigen Untersuchungsrichter, die Ombudsperson und die vor Ort tätigen
Hilfsorganisationen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 11 und
18 verwiesen. Weiteres Monitoring ist der Bundesregierung nicht bekannt.
20. Hat die spanische Regierung nach Kenntnisstand der Bundesregierung
dieses Jahr auf EU- oder bilateraler Ebene Unterstützung bezüglich der
Situation auf den Kanarischen Inseln erbeten?
a) Falls ja, wann, und in welcher Form?
b) Worum wurde konkret gebeten?
c) Wie hat die Bundesregierung auf eventuelle Unterstützungsgesuche
reagiert?
Die Fragen 20 bis 20c werden gemeinsam beantwortet.
Die spanische Polizei hatte der Bundespolizei die gemeinsame Bewerbung für
ein Projekt des Internal Security Fund der EU zur Bekämpfung von
Schleuserkriminalität nach Europa vorgeschlagen. Unter anderem sollen durch dauerhaft
entsandtes Personal gemeinsame Ermittlungsteams gebildet werden. Die
Beteiligung der Bundespolizei würde im Rahmen von Aus- und Fortbildungskursen
im Bereich der Urkundenkriminalität an dem Projekt erfolgen. Das
Gesamtbudget beträgt über 1,4 Mio. Euro. Derzeit wird mit der Europäischen Kommission
die Zuwendungsvereinbarung (Grant Agreement) abgestimmt.
Die spanische Regierung hat nach Angaben der lokalen Vertreterin des
Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) sowohl das UNHCR als
auch die Internationale Organisation für Migration (IOM) um Unterstützung
gebeten. Weitere Informationen zu konkreten Unterstützungsanfragen liegen
der Bundesregierung nicht vor. Spanien spricht sich generell für eine enge
Zusammenarbeit der EU und der Mitgliedstaaten mit den Herkunfts- und
Transitländern aus.
21. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung aktuell Spanien bei der
Bewältigung der Situation auf den Kanarischen Inseln?
Zusätzlich zu den deutschen Einsatzkräften für die Europäische Grenz- und
Küstenwache Frontex hat die Bundespolizei seit dem 8. Dezember 2020 für
zunächst acht Wochen einen Beamten auf bilateraler Basis zur Unterstützung der
spanischen Behörden an den Flughafen Gran Canaria entsandt.
22. Inwiefern unterstützt die EU nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell
Spanien bei der Bewältigung der Situation auf den Kanarischen Inseln?
Nach Kenntnis der Bundesregierung steht die Europäische Kommission in
engem Austausch mit Spanien zur Situation auf den Kanarischen Inseln und zu
der Frage, wie Spanien bei der Erstaufnahme von Migranten und Flüchtlingen
auf den Kanarischen Inseln unterstützt werden kann. Die EU-Kommissarin für
Inneres, Johansson, hat vor diesem Hintergrund Anfang November 2020
gemeinsam mit dem spanischen Innenminister die Kanarischen Inseln besucht.
Zuvor gab es bereits eine gemeinsame Reise nach Mauretanien zur Stärkung
der Zusammenarbeit in Migrationsfragen. Darüber hinaus besuchten
Kommissarin Johansson und der EU-Kommissar für Europäische Nachbarschaft und
Erweiterung, Varhelyi, am 1. und 2. Dezember Rabat, um unter anderem über
Marokkos Rolle im regionalen Migrationsmanagement zu sprechen. Die
Europäische Kommission hat am 10. Dezember 2020 zudem Finanzhilfen in Höhe
von rund 43 Mio. Euro für Spanien angekündigt, unter anderem, um auf den
Kanarischen Inseln Unterbringungskapazitäten zu erhöhen und die
Aufnahmebedingungen zu verbessern. Darüber hinaus befindet sich ein Frontex-
Expertenteam vor Ort.
23. Ist der Zugang zu einem fairen Asylverfahren und Rechtsbeistand nach
Kenntnis der Bundesregierung auf den Kanarischen Inseln derzeit
vollumfänglich gegeben, und inwiefern gibt es Einschränkungen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist der Zugang zum Asylverfahren für auf
den Kanarischen Inseln ankommende Personen nicht beschränkt.
24. Wie lange dauert nach Kenntnis der Bundesregierung auf den
Kanarischen Inseln derzeit ein durchschnittliches Asylverfahren?
Der Bundesregierung liegen keine gesonderten Erkenntnisse zu Verfahren auf
den Kanarischen Inseln vor. Die Dauer von Asylverfahren hängt in Spanien
von regionalen Gegebenheiten ab. Die Formalisierung des Antrags dauert
zwischen einem Monat und einem Jahr, das Verfahren selbst kann über ein Jahr in
Anspruch nehmen. Die spanische Regierung hat Maßnahmen zur
Verfahrensbeschleunigung eingeleitet.
25. Inwiefern war Frontex in den vergangenen Jahren nach Kenntnis der
Bundesregierung auf den Kanarischen Inseln oder in deren Umgebung
aktiv (bitte nach Missionen, Umfeld, Ziel, Zeiträumen ausführen)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung war Frontex zwischen 2006 und 2018 im
Rahmen der Joint Operation Hera bei der Seeraumüberwachung unterstützend
für die spanischen Behörden tätig.
26. Wie viele Frontex-Beamtinnen und Frontex-Beamte sind nach Kenntnis
der Bundesregierung aktuell auf den Kanarischen Inseln oder deren
Umgebung mit welchen Aufgaben stationiert (bitte nach Aufgabe, Zahl der
Beamtinnen und Beamten, Einsatzzeitraum ausführen)?
Derzeit sind seit dem 4. Dezember 2020 in der Joint Operation Focal Points
2020 Canary Islands insgesamt 28 Unterstützungskräfte von Frontex in den
Einsatzorten Gran Canaria (18), Teneriffa (8) und Madrid (2) eingesetzt. Sie
unterstützen die spanischen Behörden bei der Befragung und Registrierung im
Rahmen der Erstaufnahme von Flüchtlingen und Migranten.
Die Operation ist derzeit bis zum 28. Januar 2021 geplant. Eine Verlängerung
ist vorgesehen.
27. Ist Frontex nach Kenntnis der Bundesregierung dieses Jahr im Atlantik
zwischen den Kanarischen Inseln und der westafrikanischen Küste mit
Aufgaben des Grenz- und Küstenschutzes beauftragt?
a) Wenn ja, in welchem Umfang, seit wann, und wo?
b) Hat Frontex vor den Kanarischen Inseln nach Kenntnis der
Bundesregierung dieses Jahr Zurückweisung geflüchteter Menschen auf See
durchgeführt?
Die Fragen 27 bis 27b werden zusammen beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist Frontex nicht für den Bereich Atlantik
zwischen den Kanarischen Inseln und der westafrikanischen Küste mit
Aufgaben des Grenz-und Küstenschutzes beauftragt.
c) In welcher Form arbeitet Frontex nach Kenntnis der Bundesregierung
mit den westafrikanischen Küstenstaaten (Marokko, Westsahara,
Mauretanien, Senegal, Guinea-Bissau, Guinea, Sierra Leone) zusammen?
Die Zusammenarbeit der Agentur mit den in der Frage aufgeführten
westafrikanischen Küstenstaaten umfasst die folgenden Aktivitäten:
Marokko: Frontex unterstützt Marokko im Rahmen von Ausbildungs- und
Kapazitätsaufbauprojekten. Marokko ist Mitglied in der African Frontex
Intelligence Community. Der Entwurf für ein Working Arrangement liegt vor.
Mauretanien: Mauretanien ist Mitglied in der African Frontex Intelligence
Community. Ein Mandat des Verwaltungsrates der Agentur zur Verhandlung
eines Working Arrangement liegt vor.
Senegal: Der Entwurf eines Working Arrangements befindet sich in
Verhandlung. Der Senegal ist Mitglied in der African Frontex Intelligence Community.
Guinea: Guinea ist Mitglied in der African Frontex Intelligence Community.
Ein Working Arrangement existiert nicht.
Sierra Leone: Sierra Leone ist Mitglied in der African Frontex Intelligence
Community. Ein Working Arrangement existiert nicht.
Die Agentur hat seit Januar 2020 einen Verbindungsbeamten im Senegal
eingesetzt. Im Rahmen einer Nebenakkreditierung soll dieser zudem die
Zusammenarbeit mit Gambia und Mauretanien vertiefen. Weitere Erkenntnisse über die
Zusammenarbeit der Agentur mit den in der Frage genannten westafrikanischen
Küstenstaaten liegen der Bundesregierung nicht vor.
28. Sind aktuell deutsche Frontex-Beamtinnen und Frontex-Beamte auf den
und in der Umgebung der Kanarischen Inseln stationiert (bitte nach Zahl,
Einsatzzeitraum, Einsatzbereich, Einsatzort und Behörde aufschlüsseln)?
Im Dezember 2020 sind zwei deutsche Beamtinnen im Rahmen der Joint
Operation Focal Points 2020 Canary Island im Bereich der Erstbefragungen zur
Unterstützung der spanischen Behörden auf Teneriffa tätig.
29. Mit welchen Luft- und Landfahrzeugen und welcher technischen
Ausstattung ist Frontex nach Kenntnis der Bundesregierung dieses Jahr auf
den und in der Umgebung der Kanarischen Inseln stationiert (bitte nach
Einsatzzeitraum, Einsatzort, Einsatzbereich, Fahrzeug, Ausstattung
aufschlüsseln)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung unterstützt Frontex derzeit nicht mit
technischen Einsatzmitteln auf den Kanarischen Inseln oder in deren Umgebung.
30. Inwiefern nutzt Frontex nach Kenntnis der Bundesregierung
Satellitensysteme zur Überwachung von Flucht- und Migrationsbewegungen in
der Region der Kanarischen Inseln?
31. Inwiefern werden Daten aus der Satellitenüberwachung von Frontex an
die Küstenwachen der westafrikanischen Küstenstaaten weitergegeben?
Die Fragen 30 und 31 werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse dazu vor, ob Frontex aktuell
Satelliten zur Überwachung von Flucht- und Migrationsbewegungen in der
Region der Kanarischen Inseln einsetzt.
32. Wie viele Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung dieses
Jahr bereits von den Kanarischen Inseln abgeschoben (bitte nach
Zielland der Abschiebung, Zahl der Personen und Zeitpunkt aufschlüsseln)?
Abschiebungen waren aufgrund der pandemiebedingten
Mobilitätsbeschränkungen bis November 2020 nicht möglich. Am 22. November 2020 wurden auf
einem Flug nach Mauretanien erstmals 22 Personen zurückgeführt.
Mittlerweile werden nach Kenntnis der Bundesregierung pro Woche etwa 80 Personen
nach Marokko zurückgeführt.
33. Inwiefern kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung zu offiziellen
und inoffiziellen Abschiebungen aus Mauretanien, Marokko und Senegal
in deren Nachbarländer?
Der Bundesregierung sind keine Abschiebungen aus dem Senegal in
Nachbarländer bekannt.
In Mauretanien kommt es laut Angaben des dortigen Innenministeriums
wiederholt zu Abschiebungen. Kürzlich seien 30 illegale Schleusernetzwerke
aufgedeckt und zerschlagen worden. Abschiebungen betreffen in erster Linie
Senegalesen, die sowohl auf dem Land- als auch dem Seeweg versuchen, die
Grenze zu überqueren. Wer ohne Aufenthaltsgenehmigung einreisen wolle,
werde bereits an der Grenze abgewiesen. Über inoffizielle Abschiebungen
liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Die Landesgrenzen Marokkos sind seit Ausbruch der Corona-Pandemie für den
Personenverkehr geschlossen; es finden offiziell keine Abschiebungen statt.
Der Bundesregierung sind Medienberichte zu vereinzelten Maßnahmen in
Richtung Subsahara-Afrika bekannt.
34. Wie viele Menschen wurden in den letzten fünf Jahren aus Deutschland
nach Spanien abgeschoben (bitte nach Herkunftsländern der
Abgeschobenen und Jahren aufschlüsseln)?
Die Antwort kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Staatsangehörigkeit 2015 2016 2017 2018 2019 Jan-
Okt
2020
Gesamt
Syrien 24 181 66 200 123 34 628
Guinea 30 15 32 72 163 24 336
Algerien 23 21 19 19 20 5 107
Ungeklärt/nicht
bestätigt
3 20 6 62 0 4 95
Spanien 12 21 21 14 11 11 90
Marokko 10 13 11 24 20 12 90
Nigeria 12 21 10 9 31 5 88
Kamerun 34 20 8 10 9 4 85
Russische
Föderation
0 8 4 25 29 8 74
Ukraine 17 20 13 1 2 0 53
Irak 8 1 2 10 29 2 52
unbekannt/
staatenlos
0 0 0 0 48 0 48
Côte d'Ivoire 9 1 9 13 12 1 45
Gambia 4 3 3 6 21 4 41
Mali 12 7 3 5 11 0 38
Pakistan 2 2 6 8 19 1 38
Türkei 0 0 0 18 6 1 25
Iran 1 0 3 9 11 0 24
Jemen 0 0 2 14 5 1 22
Libanon 2 0 0 9 11 0 22
Ägypten 2 2 0 5 10 1 20
staatenlos 1 2 1 8 0 4 16
Guinea-Bissau 8 3 0 2 3 0 16
Senegal 6 3 0 3 4 0 16
Afghanistan 0 0 0 1 7 8 16
China 1 2 2 1 8 0 14
Armenien 1 1 0 4 6 2 14
Niger 7 1 0 2 3 1 14
Georgien 1 0 11 2 0 0 14
Liberia 5 0 3 0 2 1 11
Sierra Leone 1 0 3 4 3 0 11
Togo 3 0 0 2 5 0 10
Burkina Faso 4 4 0 2 0 0 10
Eritrea 0 1 0 4 4 1 10
Staatsangehörigkeit 2015 2016 2017 2018 2019 Jan-
Okt
2020
Gesamt
Indien 0 0 0 7 0 3 10
Somalia 1 3 0 1 4 1 10
Tunesien 0 0 2 1 2 4 9
Kosovo 1 0 0 0 8 0 9
Libyen 0 0 0 4 4 1 9
Tschad 4 3 0 1 0 0 8
Dominikanische
Republik
1 2 2 1 2 0 8
Aserbaidschan 0 0 2 3 0 2 7
Honduras 0 6 1 0 0 0 7
Kongo,
Demokratische Republik
0 0 1 4 2 0 7
Kenia 1 0 0 5 1 0 7
Ghana 4 1 0 1 0 1 7
Benin 4 2 0 0 0 0 6
Sudan 1 1 0 0 4 0 6
Tadschikistan 3 0 1 0 1 1 6
Südsudan 4 1 1 0 0 0 6
Weißrussland 0 1 0 0 4 0 5
Kolumbien 1 1 1 1 0 1 5
Äthiopien 1 0 1 2 0 1 5
Mauretanien 1 1 0 1 1 0 4
Sri Lanka 0 0 0 3 1 0 4
Zentralafrikanische Rep.
3 0 0 1 0 0 4
Uganda 1 1 1 0 1 0 4
Bangladesch 0 1 0 0 2 0 3
Kuba 0 1 0 1 0 1 3
Venezuela 0 0 0 0 1 1 2
Äquatorialguinea 0 0 0 2 0 0 2
Tansania 1 0 0 0 1 0 2
Bosnien-
Herzegowina
0 0 0 1 1 0 2
Vietnam 0 0 0 1 0 0 1
Argentinien 1 0 0 0 0 0 1
Jamaika 0 0 0 1 0 0 1
Palästinensische
Gebiete
0 0 1 0 0 0 1
Albanien 0 0 0 1 0 0 1
Peru 0 1 0 0 0 0 1
Simbabwe 0 0 0 0 1 0 1
Jordanien 0 1 0 0 0 0 1
Ecuador 0 1 0 0 0 0 1
Italien 0 1 0 0 0 0 1
Gesamt 276 402 252 611 677 152 2370
35. In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten fünf Jahren aus Deutschland nach Spanien abgeschobene
Personen von Spanien in Drittstaaten abgeschoben (bitte wenn möglich nach
Jahr, Zahlen und Zielländern aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
36. Wie schätzt die Bundesregierung die derzeitige menschenrechtliche Lage
in Marokko, Mauretanien, Mali, Gambia und Senegal ein, insbesondere
hinsichtlich „moderner“ Sklaverei, Unterdrückung der Opposition,
politischer Verfolgung, Verfolgung von Minderheiten,
Geschlechterungleichheit und Armut (bitte nach Ländern differenziert ausführen)?
Marokko strebt eine auf international verbindliche Standards ausgerichtete
Menschenrechtspolitik an. 2016 wurde ein Gesetz zur Bekämpfung des
Menschenhandels verabschiedet. Für den Umgang mit Flüchtlingen und Migranten
wurde eine Nationale Strategie entwickelt, einschließlich eines Asylgesetzes.
Es bestehen jedoch noch Defizite: Unter anderem kommt es zu Eingriffen in
politische Freiheitsrechte sowie die Meinungs- und Pressefreiheit. Im
Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gab es hier weitere merkliche
Einschränkungen. Die Gleichstellung von Frauen und die Bekämpfung von Armut wird
zwar angegangen; dennoch sind u. a. Frauen von Arbeitslosigkeit besonders
betroffen und daher von Armut besonders bedroht. Die Lage der Frauen in
Marokko ist gekennzeichnet durch eine Diskrepanz zwischen dem rechtlichen
Status und der Lebenswirklichkeit. Frauen sind oft von ihren Familien abhängig
und besonders – und in der Pandemie zunehmend – Opfer von häuslicher
Gewalt geworden (Anstieg um 30 Prozent). Zahlreiche Fortschritte bei der
Armutsbekämpfung wurden in Folge der Pandemie zumindest zeitweise wieder
zunichte gemacht.
Senegal verfügt über rechtsstaatliche und demokratische Strukturen,
grundlegende Freiheitsrechte werden gewährleistet. So sind Betätigungsmöglichkeiten
für die Opposition grundsätzlich nicht eingeschränkt. Dennoch sieht die
internationale Gemeinschaft Handlungsbedarf bei der Verbesserung der Frauen- und
Kinderrechte und insbesondere bei den Rechten sexueller Minderheiten
(LGBTI). Hinsichtlich der konkreten Empfehlungen wird auf den Bericht der
Arbeitsgruppe des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen zum
universellen Staatenüberprüfungsverfahren für Senegal aus dem Jahr 2019 verwiesen
(abrufbar unter
https://www.ohchr.org/EN/HR Bodies/UPR/Pages/SNindex.
aspx).
In Gambia hat die Regierung unter Staatspräsident Adama Barrow nach der
Amtsübernahme Anfang 2017 eine Kehrtwende in der Menschenrechtspolitik
eingeleitet. Die nationale Entwicklungsstrategie zielt auf gute
Regierungsführung sowie den Respekt der Menschenrechte und die Stärkung der
Rechtsstaatlichkeit ab. Politische Menschenrechte wie Versammlungs-, Meinungs- und
Pressefreiheit sollen staatlicherseits respektiert und gewährleistet werden. Die
gambische Regierung hat sich unter anderem die Verbesserung von
Frauenrechten und die Abschaffung faktischer Benachteiligungen zum Ziel gesetzt.
Dennoch bestehen weiter erhebliche Defizite. Trotz eines seit 2016 bestehenden
Verbots wird weibliche Genitalverstümmelung weiterhin praktiziert.
Homosexualität ist in Gambia strafbar.
In Mauretanien hat sich die menschenrechtliche Lage unter dem aktuellen
Staatspräsidenten Ghazouani gegenüber seinem Vorgänger verbessert. Beispiele
dafür sind die Freilassungen einiger Regimekritiker oder die erneute
Diskussion des sehr umstrittenen Gesetzes über Gewalt gegen Frauen und Mädchen in
der Nationalversammlung. Sklaverei steht seit 2015 unter Strafe. Es sind
jedoch nach wie vor viele Fälle von Diskriminierung, Misshandlung oder
Menschenhandel von Mädchen und Frauen zu beklagen. Genitalverstümmelung ist
noch weit verbreitet, wenn auch rückläufig.
Mali hat mit erheblichen Entwicklungsdefiziten und großer Armut zu kämpfen;
es nimmt im Human Development Index 2019 die 184. Stelle von 188 Ländern
ein. Insgesamt bestehen erhebliche Defizite hinsichtlich der rechtsstaatlichen
Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols. In von der Regierung
kontrollierten Gebieten sind bürgerliche und politische Freiheitsrechte – trotz des
derzeitigen behördlich verordneten Ausnahmezustandes – offiziell garantiert;
Demonstrations- und Versammlungsfreiheit werden im Einzelfall eingeschränkt. In
nicht staatlich kontrollierten Regionen sind bürgerliche, soziale und politische
Freiheiten nur sehr eingeschränkt gegeben. Mali hat ein Gesetz zur Einhaltung
einer Frauenquote in regionalen und nationalen Parlamenten von jeweils
20 Prozent und in Gemeinderäten von mindestens 30 Prozent erlassen. Der
Handel mit Menschen, vor allem Frauen und Mädchen, und deren Ausbeutung
besteht weiter fort. Weibliche Genitalverstümmelung ist verbreitet; es fehlt
weiterhin eine seit langem geforderte Strafbewehrung von Genitalverstümmelung.
37. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung in Spanien die
Anerkennungsquote Asylsuchender aus Marokko, Mauretanien, Mali, Gambia
und Senegal, und wie hoch ist sie in Deutschland aktuell (bitte nach
Ländern differenziert ausführen)?
Die Schutzquote (Asyl, Flüchtlingsschutz und subsidiärer Schutz
zusammengenommen) bei Asylentscheidungen des Bundesamts für Migration und
Flüchtlinge lag im Zeitraum Januar bis November 2020 bezogen auf Marokko bei
1,1 Prozent, Mauretanien bei 17,6 Prozent, Mali bei 9,7 Prozent, Gambia bei
4,7 Prozent und Senegal bei 1,2 Prozent.
Das spanische Innenministerium veröffentlicht Asyldaten unter
http://www.inte
rior.gob.es/web/ archivos-y-documentacion/documentacion-y-publicaciones/pu
blicaciones-descargables/extranjeria-y-asilo/asilo-en-cifras.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]