[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Luksic, Sandra Weeser,
Michael Theurer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/25191 –
Corona-Hilfen und Corona-Maßnahmen des Bundes für das Saarland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Corona-Krise ist eine enorme Herausforderung für ganz Deutschland.
Durch den weltweit gehemmten Konsum sowie durch Einschränkungen
entstehen deutschen Firmen und Gewerbetreibenden im gesamten Geschäftsjahr
2020 hohe Einnahmeausfälle. Für viele stehen die wirtschaftliche Existenz,
Arbeitsplätze und Wertschöpfung auf dem Spiel. Es besteht die Möglichkeit
einer Welle unverschuldeter Insolvenzen (
https://www.capital.de/wirtschaft-po
litik/rollt-die-grosse-insolvenzwelle-auf-uns-zu).
Im Rahmen ihrer verfassungsgemäßen Möglichkeiten hat die Bundesregierung
verschiedene Maßnahmen angestoßen, um die Auswirkungen der Corona-
Krise abzuschwächen. Insbesondere Soforthilfen und Kreditprogramme
wurden vom Bund oder in Abstimmung mit den Ländern angestoßen. Für das
Saarland, welches sich bereits vor Corona aufgrund eines umfassenden
Strukturwandels sowie politischer Vorgaben für seine Schlüsselindustrien teils in
einer wirtschaftlich herausfordernden Lage befand, ist eine schnelle und
umfassende Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen von großer Bedeutung.
1. Wie viele Anträge auf Soforthilfen des Bundes wurden bisher im Saarland
gestellt (bitte nach Monaten sowie insgesamt aufschlüsseln)?
a) Wie viele Anträge auf Soforthilfen des Bundes aus dem Saarland
wurden bisher positiv oder negativ beschieden, sowie wie viele sind
aktuell noch in Bearbeitung oder unbearbeitet (bitte in absoluten sowie
prozentualen Zahlen aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 und 1a werden gemeinsam beantwortet.
Die zur Bewältigung von coronabedingten Liquiditätsengpässen
bereitgestellten Soforthilfen des Bundes wurden von Anfang April bis zum 31. Mai 2020
(Antragsende) beantragt. Die Angaben zu den Corona-Soforthilfen im Saarland
aufgeschlüsselt nach Monaten können der nachstehenden Übersicht
entnommen werden.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/25600
19. Wahlperiode 23.12.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 23. Dezember 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Anzahl Anträge
absolut
Anzahl Anträge
prozentual
Bewilligungen
Anzahl absolut1
Bewilligungen
prozentual
April 11.994 56,02 4.106 22,73
Mai 9.416 43,98 8.472 46,89
Juni Antragstellung nicht
mehr möglich
1.679 9,30
Juli 176 0,97
August 3.633 20,11
September 11
Gesamt 21.410 100,00 18.077 100
1 Die Antragsbearbeitung erfolgte technisch bedingt bis September 2020. Inwieweit es sich bei der
Differenz der Bewilligungen zu den Antragszahlen Gesamt um noch nicht abgeschlossene Anträge,
freiwillige Rückzahlungen, Ablehnungen oder zurückgezogene Anträge handelt ist der
Bundesregierung derzeit nicht bekannt.
b) Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen dem
Eingang eines Antrags auf Soforthilfe und der Auszahlung?
Für die Soforthilfe hat der Bund die Mittel bereitgestellt; die Bewilligung,
Auszahlung und Rückforderung liegt gemäß den einheitlich mit den Ländern
abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen und Vollzugshinweisen in
eigenverantwortlicher Zuständigkeit der Länder. Auswertungen über Ablehnungen und
die durchschnittliche Bearbeitungsdauer liegen der Bundesregierung daher
nicht vor.
2. Wie viele Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe I des Bundes wurden
bisher im Saarland gestellt (bitte nach Monaten sowie insgesamt
aufschlüsseln)?
a) Wie viele Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe I des Bundes aus
dem Saarland wurden bisher positiv oder negativ beschieden, sowie
wie viele sind aktuell noch in Bearbeitung oder unbearbeitet (bitte in
absoluten sowie prozentualen Zahlen aufschlüsseln)?
Die Fragen 2 und 2a werden gemeinsam beantwortet.
Mit Stand 16. Dezember 2020 wurden 1.204 Anträge gestellt. Davon wurden
183 bereits wieder zurückgezogen. Insgesamt wurden 983 Anträge positiv
beschieden, zwölf Anträge wurden abgelehnt und damit negativ beschieden.
Weitere sechs Fälle sind noch nicht abschließend bearbeitet (fünf Anträge in
der Prüfung, ein Antrag in der Bewilligung).
Bearbeitungsstatus Anträge
Saarland gesamt
Anzahl Fälle
absolut
Anzahl Fälle
prozentual
Abgelehnt 12 1,00
Änderung beantragt 20 1,66
In Auszahlung 983 81,64
In Bewilligung 1 0,08
In Prüfung/Begutachtung 2 0,17
In Prüfung durch Fraudteam 3 0,25
Zurückgezogen 183 15,20
Gesamtergebnis 1204 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge
Saarland – Juli
Anzahl Fälle
absolut
Anzahl Fälle
prozentual
Abgelehnt 3 2,21
Änderung beantragt 7 5,15
In Auszahlung 97 71,32
In Bewilligung 0 0,00
In Prüfung/Begutachtung 0 0,00
In Prüfung durch Fraudteam 0 0,00
Zurückgezogen 29 21,32
Gesamtergebnis 136 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge
Saarland – August
Anzahl Fälle
absolut
Anzahl Fälle
prozentual
Abgelehnt 1 0,36
Änderung beantragt 8 2,88
In Auszahlung 200 71,94
In Bewilligung 0 0,00
In Prüfung/Begutachtung 0 0,00
In Prüfung durch Fraudteam 1 0,36
Zurückgezogen 68 24,46
Gesamtergebnis 278 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge
Saarland – September
Anzahl Fälle
absolut
Anzahl Fälle
prozentual
Abgelehnt 2 0,34
Änderung beantragt 5 0,86
In Auszahlung 506 87,09
In Bewilligung 0 0,00
In Prüfung Begutachtung 0 0,00
In Prüfung durch Fraudteam 1 0,17
Zurückgezogen 67 11,53
Gesamtergebnis 581 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge
Saarland – Oktober
Anzahl Fälle
absolut
Anzahl Fälle
prozentual
Abgelehnt 3 1,52
Änderung beantragt 0 0,00
In Auszahlung 172 86,87
In Bewilligung 1 0,51
In Prüfung/Begutachtung 2 1,01
In Prüfung durch Fraudteam 1 0,51
Zurückgezogen 19 9,60
Gesamtergebnis 198 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge
Saarland – November
Anzahl Fälle
absolut
Anzahl Fälle
prozentual
Abgelehnt 3 27,27
Änderung beantragt 0 0,00
In Auszahlung 8 72,73
In Bewilligung 0 0,00
In Prüfung/Begutachtung 0 0,00
In Prüfung durch Fraudteam 0 0,00
Zurückgezogen 0 0,00
Gesamtergebnis 11 100,00
b) Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen dem
Eingang eines Antrags auf Corona-Überbrückungshilfe I und der
Auszahlung?
Zur Bewältigung von Corona-bedingten Liquiditätsengpässen stellt die
Bundesregierung die Mittel für das Programm Überbrückungshilfen I und II bereit. Die
Bewilligung und Auszahlung der Hilfen des Bundes erfolgt
eigenverantwortlich durch die Länder gemäß den einheitlich mit den Ländern abgeschlossenen
Verwaltungsvereinbarungen und Vollzugshinweisen. Zu der durchschnittlichen
Bearbeitungsdauer liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
3. Wie viele Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe II des Bundes wurden
bisher im Saarland gestellt (bitte nach Monaten sowie insgesamt
aufschlüsseln)?
a) Wie viele Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe II des Bundes aus
dem Saarland wurden bisher positiv oder negativ beschieden, sowie
wie viele sind aktuell noch in Bearbeitung oder unbearbeitet (bitte in
absoluten sowie prozentualen Zahlen aufschlüsseln)?
Die Fragen 3 und 3a werden gemeinsam beantwortet.
Mit Stand 16. Dezember 2020 wurden 681 Anträge gestellt, davon 26 bereits
wieder zurückgezogen. Insgesamt 546 Anträge wurden positiv beschieden und
ausbezahlt. Weitere 14 Anträge wurden positiv beschieden, wobei die
Auszahlung noch aussteht. 21 Anträge befinden sich in der Bewilligungsphase. Es
wurden bisher keine Anträge abgelehnt. Die weiteren 74 Anträge befinden sich
in der Prüfung oder Übermittlung.
Bearbeitungsstatus Anträge
Saarland gesamt
Anzahl Fälle
absolut
Anzahl Fälle
prozentual
In Auszahlung 14 2,06
In Bewilligung 21 3,08
In Prüfung/Begutachtung 49 7,20
In Prüfung durch Fraudteam 22 3,23
Resolved-FullPayment 546 80,18
Technischer Wartezustand 3 0,44
Zurückgezogen 26 3,82
Gesamtergebnis 681 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge
Saarland – Oktober
Anzahl Fälle
absolut
Anzahl Fälle
prozentual
In Auszahlung 0 0,00
In Bewilligung 0 0,00
In Prüfung/Begutachtung 1 4,76
In Prüfung durch Fraudteam 2 9,52
Resolved-FullPayment 15 71,43
Technischer Wartezustand 0 0,00
Zurückgezogen 3 14,29
Gesamtergebnis 21 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge
Saarland – November
Anzahl Fälle
absolut
Anzahl Fälle
prozentual
In Auszahlung 2 0,54
In Bewilligung 5 1,35
In Prüfung/Begutachtung 11 2,97
In Prüfung durch Fraudteam 6 1,62
Resolved-FullPayment 333 90,00
Technischer Wartezustand 0 0,00
Zurückgezogen 13 3,51
Gesamtergebnis 370 100,00
Bearbeitungsstatus Anträge
Saarland – Dezember
Anzahl Fälle
absolut
Anzahl Fälle
prozentual
In Auszahlung 12 4,15
In Bewilligung 16 5,54
In Prüfung/Begutachtung 37 12,80
In Prüfung durch Fraudteam 14 4,84
Resolved-FullPayment 197 68,17
Technischer Wartezustand 3 1,04
Zurückgezogen 10 3,46
Gesamtergebnis 289 100,00
b) Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen dem
Eingang eines Antrags auf Corona-Überbrückungshilfe II und der
Auszahlung?
Zur Bewältigung von coronabedingten Liquiditätsengpässen stellt die
Bundesregierung die Mittel für das Programm Überbrückungshilfen I und II bereit. Die
Bewilligung und Auszahlung der Hilfen des Bundes erfolgt
eigenverantwortlich durch die Länder gemäß den einheitlich mit den Ländern abgeschlossenen
Verwaltungsvereinbarungen und Vollzugshinweisen. Zu der durchschnittlichen
Bearbeitungsdauer liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
4. Wie viele Anträge auf vom Bund unterstützte Kreditprogramme für das
Saarland wurden bisher im Saarland gestellt (bitte nach Monaten sowie
insgesamt aufschlüsseln)?
11. Wie viele Anträge auf KfW-Corona-Hilfen sowie weitere KfW-
Sonderprogramme im Rahmen der Corona-Krise wurden bisher im Saarland
gestellt (bitte nach Monaten sowie insgesamt aufschlüsseln)?
a) Wie viele Anträge auf KfW-Corona-Hilfen sowie weitere KfW-
Sonderprogramme im Rahmen der Corona-Krise aus dem Saarland
wurden bisher positiv oder negativ beschieden, sowie wie viele sind
aktuell noch in Bearbeitung oder unbearbeitet (bitte in absoluten
sowie prozentualen Zahlen aufschlüsseln)?
b) Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen
dem Eingang eines Antrags auf KfW-Corona-Hilfen sowie weitere
KfW-Sonderprogramme im Rahmen der Corona-Krise und der
Auszahlung (bitte aufschlüsseln)?
Die Fragen 4 und 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet.
Aufgrund des Gesamtkontextes der Kleinen Anfrage bezieht sich die
Bundesregierung bei der Beantwortung der Frage auf die gewerblichen Corona-
Hilfsprogramme der KfW. Diese decken sich mit den Programmen der
Sondermaßnahme „Corona-Hilfe für Unternehmen“. Die Fragen 4 und 11 werden
dementsprechend gemeinsam beantwortet.
a) Wie viele Anträge auf vom Bund unterstützte Kreditprogramme für
das Saarland wurden bisher positiv oder negativ beschieden, sowie
wie viele sind aktuell noch in Bearbeitung oder unbearbeitet (bitte in
absoluten sowie prozentualen Zahlen aufschlüsseln)?
In der untenstehenden Tabelle wird die Anzahl der Anträge im Saarland in den
Programmen der Sondermaßnahme „Corona-Hilfe für Unternehmen“ nach
Zusagen, in Bearbeitung und Absagen für jeden Monat seit Initialisierung der
Maßnahme aufgeschlüsselt. Die Differenz zwischen Antragszahlen und der
Summe aus Zusagen, Anträge in Bearbeitung und Absagen ist auf die von den
Antragstellern zurückgezogenen Anträge und stornierten Zusagen
zurückzuführen. Zusagen werden jeweils dem Monat zugerechnet, in dem die Zusage
stattgefunden hat, nicht dem Monat, in dem der zugesagte Antrag eingegangen ist.
Dies ist bei der Interpretation der prozentweisen Betrachtung zu
berücksichtigen.
Anträge Zusagen Anträge in Bearbeitung Absagen
Monat Anzahl Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent
April 374 320 86 % 0 0 % 0 0 %
Mai 366 348 95 % 0 0 % 0 0 %
Juni 186 187 101 % 0 0 % 0 0 %
Juli 126 124 98 % 0 0 % 0 0 %
August 58 55 95 % 1 2 % 0 0 %
September 48 48 100 % 0 0 % 0 0 %
Oktober 52 52 100 % 0 0 % 0 0 %
November 52 52 100 % 0 0 % 0 0 %
Dezember 17 17 100 % 0 0 % 0 0 %
Gesamtergebnis 1279 1203 94 % 1 0 % 0 0 %
b) Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen dem
Eingang eines Antrags auf vom Bund unterstützte Kreditprogramme
für das Saarland und die Auszahlung?
Der Zeitraum zwischen Antrag und erster Auszahlung eines Darlehens ist
maßgeblich vom Endkreditnehmer abhängig, da dieser innerhalb der Abruffrist über
den Zeitpunkt der ersten Auszahlung entscheidet, zu dem er die Mittel über die
Hausbank abruft. Die Zeiträume zwischen Antrag und Auszahlung sind somit
sehr individuell und volatil. Über den Zeitraum zwischen Antragseingang und
erster Auszahlung liegen zudem keine strukturierten Daten vor, sodass eine
entsprechende Ermittlung eines Durchschnittswertes nicht möglich ist.
5. Welche weiteren finanziellen Hilfen wurden von Seiten des Bundes bisher
für das Saarland bzw. für im Saarland ansässige Bürger, Unternehmen,
Gewerbetreibende oder andere im Rahmen der Corona-Krise zugesagt
(bitte aufschlüsseln und erläutern)?
Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit
(Federführung BMFSFJ)
Das Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit
wurde für die Zielgruppe der Einrichtungen im Bereich der Kinder- und
Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit mit Übernachtungsangeboten
eingerichtet und deckt den Liquiditätsengpass der Einrichtungen bis zu 90 Prozent,
höchstens 400 Euro/Bett.
Fördermaßnahme „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern“
(Federführung BMEL)
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat im Rahmen des
Bundesprogramms Ländliche Entwicklung die bundesweite Fördermaßnahme
„Ehrenamt stärken. Versorgung sichern“ aufgesetzt. Ehrenamtliche
Nachbarschaftshilfen und Nahversorgungsinitiativen im ländlichen Raum, die wegen
der Corona-Pandemie mit Mehrbelastungen zu kämpfen hatten, konnten im
Rahmen dieses Sonderprojekts eine Zuwendung von bis zu 8.000 Euro
erhalten. Dabei stand Engagement für Menschen in schwierigen Lebenssituationen
und Menschen, die aufgrund ihrer persönlichen Umstände in der Corona-
Pandemie besonders angehalten sind, Kontakte zu minimieren (wie sie z. B.
beim Einkaufen entstehen), besonders im Fokus. Unterstützt wurden
beispielsweise Akteure, die für Angehörige besonders schutzbedürftiger Gruppen
Lebensmittel bereitstellen. Die Maßnahmen mussten bis Ende November 2020
umgesetzt werden.
Corona-Teilhabe-Fonds (Federführung BMAS)
Der Deutsche Bundestag hat am 2. Juli 2020 den zweiten Nachtragshaushalt
2020 beschlossen. Im Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales (1105) wurde ein neuer Haushaltstitel 684 07 „Zuschüsse für
Einrichtungen der Behindertenhilfe und Inklusionsunternehmen“ ausgebracht. Mit dem
Mittelansatz von 100 Mio. Euro sollen wegen der wirtschaftlichen Folgen der
Corona-Pandemie die über 900 Inklusionsunternehmen in Deutschland,
Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialkaufhäuser und gemeinnützige
Sozialunternehmen unterstützt werden (sogenannter „Corona-Teilhabe-Fonds“).
Davon können auch Antragsteller aus dem Saarland profitieren.
Unterstützung anwendungsorientierter Forschung für außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen (Federführung BMBF)
Im Rahmen der Maßnahme „Unterstützung anwendungsorientierter Forschung
für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen“ wurden ausfallende
Unternehmensfinanzierungsanteile bei außeruniversitären Forschungseinrichtungen
kompensiert.
Überbrückungshilfe für Studierende (Federführung BMBF)
Studierende, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule
eingeschrieben sind (Ausnahmen: Studierende an Verwaltungsfachhochschulen
oder Bundeswehrhochschulen, Studierende im berufsbegleitenden Studium
bzw. dualen Studium, Gasthörer) und sich in einer akuten, pandemiebedingten
finanziellen Notlage befinden, haben die Möglichkeit, eine Überbrückungshilfe
in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses zu beantragen. Studierende im
Saarland können diesen Zuschuss beim Studentenwerk im Saarland über das
bundesweit einheitliche Onlinetool beantragen.
KfW-Studienkredit (Federführung BMBF)
Neben der Überbrückungshilfe in Form eines Zuschusses für Studierende in
pandemiebedingten Notlagen wurde als weitere wesentliche Säule der
Überbrückungshilfe der Studienkredit als bewährtes Programm der KfW durch
vorübergehende Sonderregelungen ergänzt. Das Darlehen wurde pandemiebedingt für
alle Darlehnsnehmerinnen und Darlehensnehmer während der
Auszahlungsphase zunächst befristet bis März 2021 zinslos gestellt. Diese Zinsvergünstigung
wurde inzwischen bis zum Jahresende 2021 verlängert. Die Kosten trägt der
Bund. Grundsätzlich gelten die allgemeinen Bedingungen des KfW-
Studienkredits mit einer maximalen monatlichen Auszahlung von 650 Euro. Darüber
hinaus wurde für diese Säule der Überbrückungshilfe im Frühjahr 2020 der
Berechtigtenkreis auf ausländische Studierende aus Drittstaaten und EU-
Bürgerinnen und EU-Bürger, die sich erst kürzer als drei Jahre in Deutschland aufhalten,
befristet erweitert, so dass auch sie den Studienkredit auf noch bis Mitte
Februar 2021 möglichen Antrag mit Auszahlungsbeginn zum März 2021 in
Anspruch nehmen können und dann auch von der Zinsfreistellung während der
Auszahlungsphase bis Jahresende 2021 profitieren.
Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (BMAS)
Es ist möglich, dass im Saarland ansässige soziale Dienstleister Zuschüsse nach
dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) erhalten haben. Die Höhe dieser
Zuschüsse lässt sich nicht ohne Weiteres ermitteln, da es für die Beantragung
der Zuschüsse unerheblich ist, in welchem Bundesland der Dienstleister
ansässig ist. Das SodEG sichert den Bestand von sozialen Dienstleistern, die
pandemiebedingt ihre Dienstleistungen nicht oder nur eingeschränkt erbringen
können. Mit dem SodEG verpflichten sich die sozialen Dienstleister, alle ihnen
zumutbaren und rechtlich zulässigen Unterstützungsmöglichkeiten zur
Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Krise zur Verfügung zu stellen. Im
Gegenzug erhalten sie von den Leistungsträgern monatliche finanzielle Zuschüsse,
um ihren Bestand zu sichern. So wird die wichtige soziale Infrastruktur
erhalten, z. B. im Bereich der Arbeitsmarktpolitik, der Rehabilitation oder von
Einrichtungen der Behindertenhilfe.
Programm „DigitalPakt Schule“ (Federführung BMBF)
Der ursprüngliche DigitalPakt Schule wurde in diesem Jahr infolge der Corona-
Pandemie um zwei Zusatzvereinbarungen ergänzt: Die 1. Zusatzvereinbarung
„Sofortausstattungsprogramm“ ermöglicht die Ausleihe von digitalen
Endgeräten an Schülerinnen und Schüler, die über solche Geräte nicht verfügen, damit
diese am digital gestützten Distanzlernen teilnehmen können. Die Mittel sollen
im Regelfall bis Ende 2020 verausgabt sein. Die 2. Zusatzvereinbarung
„Administration“ ermöglicht die Förderung von Finanzierung und Ausbildung von
Administratorinnen und Administratoren von Bildungsinfrastrukturen, um den
durch die Pandemie gestiegenen Anforderungen an die IT-Infrastruktur an
Schulen besser begegnen zu können.
Für die folgenden Programme werden die Fragen 5 bis 7 gemeinsam
beantwortet.
Außerordentliche Wirtschaftshilfen – Novemberhilfe (Federführung BMWi)
Die Novemberhilfe wird als freiwillige Zahlung gewährt, wenn Unternehmen,
Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe aufgrund der Corona-
bedingten Betriebs-schließungen bzw. Betriebseinschränkungen im November
2020 in Folge des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 28. Oktober 2020 erhebliche
Umsatzausfälle erleiden. Die Höhe der Novemberhilfe beträgt bis zu 75 Prozent
des Vergleichsumsatzes und wird anteilig für jeden Tag im November 2020
berechnet, an dem ein Unternehmen tatsächlich von den Corona-bedingten
Betriebsschließungen bzw. Betriebseinschränkungen direkt, indirekt oder über
Dritte betroffen war. Im Rahmen der EU-beihilferechtlichen
Kleinbeihilfenregelung und der De-minimis-Verordnung ist eine Förderhilfe von insgesamt
1 Mio. Euro (unter Berücksichtigung aller beihilferelevanten staatlichen
Unterstützungen, inkl. KfW-Schnellkredit) möglich. Anträge können seit dem
25. November gestellt werden. Bis 17. Dezember 2020 haben 2.548
Unternehmen im Saarland einen Antrag gestellt. Dies entspricht einem beantragten
Fördervolumen in Höhe von 33.856.210,99 Euro. Ausgezahlt wurde bisher ein
Fördervolumen in Höhe von 6.142.633,55 Euro.
Außerordentliche Wirtschaftshilfe – Dezemberhilfe (Federführung BMWi)
Die Dezemberhilfe wird als freiwillige Zahlung gewährt, wenn Unternehmen,
Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe aufgrund der Corona-
bedingten Betriebsschließungen bzw. Betriebseinschränkungen im Dezember
2020 in Folge des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 25. November 2020 erhebliche
Umsatzausfälle erleiden. Die Dezemberhilfe erfolgt auf Basis der Novemberhilfe.
Die Verlängerung der Novemberhilfe in den Dezember ist mit Beschluss der
Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder vom 25. November 2020 vereinbart worden.
Überbrückungshilfe III (Laufzeit Januar bis Juni 2021) (Federführung BMWi)
Die Überbrückungshilfe III wird als freiwillige Zahlung gewährt und kann von
Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe mit einem
Jahresumsatz bis 500 Mio. Euro, welche aufgrund der Corona-Pandemie hohe
Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben, in Anspruch genommen werden. Dabei
werden Zuschüsse zu den monatlichen betrieblichen Fixkosten abhängig von
der Höhe des Umsatzrückgangs gegenüber dem Vergleichszeitraum gezahlt, die
maximale Förderhöhe beträgt 500.000 Euro. Die Überbrückungshilfe III mit
einer Laufzeit von Januar bis Juni 2021 ist mit Beschluss der Bundeskanzlerin
und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 28.
Oktober 2020 und vom 25. November 2020 vereinbart worden. Die Antragstellung
wird erst im Jahr 2021 möglich sein.
Corona-gerechten Um- und Aufrüstung von RLT-Anlagen in öffentlichen
Gebäuden und Versammlungsstätten (Federführung BMWi)
Am 20. Oktober 2020 ist die Richtlinie für die Bundesförderung Corona-
gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen (RLT-)Anlagen in
öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten mit einem Fördervolumen von
insgesamt 500 Mio. Euro in Kraft getreten. Gefördert werden Investitionen in die
infektionsschutzgerechte Um- und Aufrüstung zentraler, stationärer RLT-
Anlagen für Räume, in denen regelmäßig größere Personenansammlungen
stattfinden. Die RLT-Anlage muss für diese Räume einen Regelvolumenstrom von
mindestens 1.500 Kubikmetern pro Stunde aufweisen, was einer
Belegungsdichte von 50 Personen im Raum entspricht. Die Förderung erfolgt im Wege
einer Anteilsfinanzierung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss mit bis zu
40 Prozent der förderfähigen Ausgaben und ist begrenzt auf 100.000 Euro pro
RLT-Anlage. Je nach Art der Maßnahme liegt die Bagatellgrenze der
förderfähigen Ausgaben bei 2.000 Euro bzw. 15.000 Euro. Antragsberechtigt sind
Länder und Kommunen sowie durch Beteiligung oder sonstige Weise zu
mindestens 50 Prozent vom Bund, von Ländern oder Kommunen finanzierte
Unternehmen, institutionelle Zuwendungsempfänger, Hochschulen und Träger von
öffentlichen Einrichtungen. Förderanträge können bis zum 31. Dezember 2021
bei dem das Programm administrierenden Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle gestellt werden.
Soforthilfeprogramm für die Reisebusbranche (Federführung BMVI)
Im Rahmen des Soforthilfeprogramms für die Reisebusbranche zum Ausgleich
von pandemiebedingten Einnahmeausfällen in der Reisebusbranche hat das
Bundesamt für Güterverkehr als Bewilligungsbehörde Reisebusunternehmen
im Saarland Unterstützungsleistungen in Höhe von insgesamt 1.318.082,37
Euro zwischen dem 18. August 2020 und dem 1. Dezember 2020 bewilligt und
ausgezahlt.
Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ (Federführung BMAS, BMBF)
Das Konjunkturpaket „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern,
Zukunftsfähigkeit stärken“ vom 3. Juni 2020 sieht u. a. Maßnahmen zur
Sicherung des Ausbildungsplatzangebots von Berufsausbildungen vor. Diese
Maßnahmen wurden mit dem Bundes-programm „Ausbildungsplätze sichern“
umgesetzt. Die Umsetzung des Programms erfolgt in zwei getrennten
Förderrichtlinien. Mit der Ersten Förderrichtlinie, die zum 1. August 2020 in Kraft getreten
ist, werden folgende Förderleistungen gewährt:
Ausbildungsprämie bei Erhalt des Ausbildungsniveaus,
Ausbildungsprämie plus bei Erhöhung des Ausbildungsniveaus,
Zuschuss zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit,
Übernahmeprämie für Azubis aus insolventen Betrieben.
Von diesen Förderleistungen können auch Ausbildungsbetriebe im Saarland
profitieren.
Programm Neustart Kultur (Federführung BKM)
Auf Initiative der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien hat
die Bundesregierung unter dem Titel „NEUSTART KULTUR“ ein Rettungs-
und Zukunftsprogramm für den Kultur- und Medienbereich auf den Weg
gebracht, dem Bundestag und Bundesrat Anfang Juli zugestimmt haben. Das in
zahlreiche Teilprogramme untergliederte Programm zielt auf einen Neubeginn
des kulturellen Lebens in Deutschland in Zeiten von Corona und danach.
Hierfür steht ein Gesamtvolumen von einer Mrd. Euro bundesweit – und damit auch
zugunsten von Antragstellerinnen und Antragstellern aus dem Saarland – zur
Verfügung. Die Bewilligung der Mittel an die Letztempfänger erfolgt durch
rund 20 Kultur- und weitere Verbände. Die erbetene weitere Aufschlüsselung
für das Saarland ist unter Wahrung der Funktionsfähigkeit aller am
Förderverfahren Beteiligten derzeit nicht leistbar. Hinzu kommt, dass bei zahlreichen
Programmlinien von NEUSTART KULTUR die Bewerbungsfristen noch
laufen bzw. Juryentscheidungen noch ausstehen, so dass aussagekräftige Zahlen zu
diesen noch nicht abgeschlossenen Vorgängen fehlen.
Nationales Netzwerk Universitätsmedizin (NUM) (Federführung BMBF)
Das Universitätsklinikum (UK) Homburg ist Partner im Netzwerk
Universitätsmedizin und an sechs von 13 Teilprojekten beteiligt.
Erstzuwendungsempfänger ist die Charité Berlin. Laut Planung des Netzwerkes sind rund 1,75 Mio.
Euro für das UK Homburg vorgesehen. Bei den Mitteln, die an das Netzwerk
Universitätsmedizin (NUM) fließen, handelt es sich um eine Zuwendung für
Forschung.
Coronahilfen Profisport (Federführung BMI)
Hinsichtlich der Coronahilfen Profisport liegen keine bundeslandspezifischen
Daten vor. Eine kurzfristige Datenerhebung ist aufgrund der Datenstruktur
nicht möglich.
6. Wann wurden diese Zusagen jeweils gemacht, und inwiefern sind diese
umgesetzt (bitte nach Programm bzw. offizieller Aussage aufschlüsseln)?
Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit
Das Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit ist
am 27. August 2020 in Kraft getreten. Die Antragsfrist für die Einrichtungen
lief bis 30. September 2020. Die Weiterleitung der Mittel von den
programmumsetzenden Zentralstellen an die Einrichtungen wird in diesen Tagen
abgeschlossen.
Fördermaßnahme „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern“
Die Bescheiderteilung erfolgte zum beantragten Maßnahmebeginn. Die
beantragten Mittel sind vollständig bewilligt worden.
Corona-Teilhabe-Fonds
Die Zusage der Mittel aus dem Corona-Teilhabe-Fonds für das Saarland
erfolgte mit Abschluss der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land am
26. November 2020. Die Umsetzung des Programms startet am 1. Januar 2021.
Unterstützung anwendungsorientierter Forschung für außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Bewilligungen erfolgten im November und Dezember und betrugen
482.000 Euro an das Leibniz-Institut für neue Materialien und ca. 1,15 Mio.
Euro an Einrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft (genaue Angaben sind erst
nach dem Jahresabschluss möglich).
Überbrückungshilfe für Studierende
Anträge konnten in den Monaten Juni bis September und können wieder seit
November für das laufende Wintersemester jeweils für den laufenden Monat
gestellt werden. Anschließend werden sie von den Studierenden- und
Studentenwerken vor Ort – so auch vom Studentenwerk im Saarland – eigenständig
bearbeitet und vergeben.
KfW-Studienkredit
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
Programm „DigitalPakt Schule“
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
Richtlinie zum Erhalt und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder
(Federführung BMEL)
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Die Durchführung der Richtlinie hat begonnen. Derzeit ist noch keine
Auswertung der Anträge nach Ländern möglich.
Richtlinie für Investitionszuschüsse zu Digitalisierung und Technik für die
nach-haltige Waldwirtschaft (Federführung BMEL)
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Es wurden bislang keine Zuschüsse bewilligt oder ausgezahlt an Personen oder
Unter-nehmen, die im Saarland ansässig sind.
7. Wie hoch sind die bisher zugesicherten sowie die getätigten finanziellen
Hilfen von Seiten des Bundes für das Saarland bzw. für im Saarland
ansässige Bürger oder Unternehmen im Rahmen der Corona-Krise (bitte
insgesamt sowie je Programm aufschlüsseln)?
Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit
Im Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit
wurden an Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und
Jugendarbeit mit Übernachtungsangeboten im Saarland Zuschüsse in Höhe von
95.526 Euro getätigt. Darüber hinaus erhält der Landesverband Rheinland-
Pfalz/Saarland e.V. des Deutschen Jugendherbergswerkes für seine
Einrichtungen 2,45 Mio. Euro. Dem Landesverband gehören fünf Jugendherbergen im
Saarland an.
Fördermaßnahme „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern“
Es wurden sieben Vorhaben mit einer Gesamtsumme von 31.702,32 Euro im
Saarland gefördert.
Corona-Teilhabe-Fonds
Dem Saarland stehen im Rahmen des Corona-Teilhabe-Fonds ab 1. Januar
2021 zugesicherte Mittel in Höhe von 1.169.774,00 Euro zur Verfügung.
Überbrückungshilfe für Studierende
Studierenden im Saarland wurden bisher Zuschüsse in Höhe von insgesamt
379.600 Euro zugesagt (Stand 4. Dezember 2020).
KfW-Studienkredit
Seit Mai 2020 bis zum 15. Dezember 2020 haben 353 Studierende (bereinigt
um nachträgliche Storno-/Widerrufsfälle) im Saarland den KfW-Studienkredit
unter Geltung der pandemiebedingten Sonderkonditionen beantragt, davon 217
deutsche und 136 ausländische Studierende mit einem Gesamtvolumen von
rund 11,6 Mio. Euro. Eine Zusage erhielten bis zum 15. Dezember 2020
insgesamt 281 Studierende, davon 185 deutsche und 96 ausländische Studierende.
Das zugesagte Kreditvolumen betrug rund 9,3 Mio. Euro. Die tatsächliche
Auszahlung richtet sich nach dem jeweiligen Finanzierungbeginn. Aktuell noch in
Bearbeitung befinden sich 22 Fälle
Programm „DigitalPakt Schule“
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen des DigitalPakt Schule werden dem Saarland in den zwei
Zusatzvereinbarungen („Sofortausstattungsprogramm“ und „Administration“) jeweils
nach Königsteiner Schlüssel rund 6 Mio. Euro zur Verfügung gestellt,
insgesamt also rund 12 Mio. Euro. Die Vereinbarungen sehen vor, dass das Land
über die Verwendung der Mittel erstmals zum Stichtag 31. Dezember 2020
berichtet.
Technische Modernisierung der Gesundheitsämter zum Anschluss dieser an das
elektronische Melde- und Informationssystem (Federführung BMG)
Im Rahmen der Finanzhilfen gemäß Artikel 104b Absatz 1 des Grundgesetzes
für Investitionen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände zur
technischen Modernisierung der Gesundheitsämter und zum Anschluss dieser an das
elektronische Melde- und Informationssystem nach § 14 des
Infektionsschutzgesetzes hat der Bund dem Saarland Finanzmittel in Höhe von 600.985 Euro
zweckgebunden für die Digitalisierung der Gesundheitsämter zur Verfügung
gestellt.
8. Wie viele Anträge für vom Bund vollständig oder teilweise finanzierte
Corona-Hilfen und Corona-Programme wurden bisher im Saarland
gestellt, und wie viele positiv oder negativ beschieden, sowie wie viele sind
aktuell noch in Bearbeitung oder unbearbeitet (bitte in absoluten sowie
prozentualen Zahlen sowie nach den verschiedenen Hilfsprogrammen
aufschlüsseln)?
Die Daten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Programm Anträge Positiv beschieden Negativ beschieden in Bearbeitung
insgesamt Anzahl In % Anzahl In % Anzahl In %
außerordentliche Wirtschaftshilfe (Novemberhilfe) Stand 16.12.2020
2.4801 1.5671 63,2 0 0 913 36,8
Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit
5 5 100 % 0 0 % 0 0 %
Fördermaßnahme Ehrenamt stärken. Versorgung sichern
8 7 88 % 1 12 % 0 0 %
Unterstützung anwendungsorientierter Forschung für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
1 1 100 % 0 0 % 0 0 %
KfW-Studienkredit (BMBF)
353 281 80 % 50 14 % 22 6 %
Überbrückungshilfe für Studierende
2122 856 41 % 1089 51 % 177 8 %
Corona-gerechten Um- und Aufrüstung von RLT-Anlagen in öffentlichen Gebäuden und
Versammlungsstätten (BMWi)
1 0 0 1 100 % 0 0 %
Soforthilfeprogramm für die Reisebusbranche zum Ausgleich von pandemiebedingten Einnahmeausfällen in
der Reisebusbranche
29 24 83 % 4 14 % 1 3 %
Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ über Agenturen für Arbeit
Ausbildungsprämie 61 42 69 % 19 31 % 0 0 %
Ausbildungsprämie plus 200 167 84 % 33 17 % 0 0 %
Zuschuss zur
Ausbildungsvergütung
19 6 32 % 13 68 % 0 0 %
Übernahmeprämie 0 0 0 % 0 0 % 0 0 %
1 Die Anträge enthalten 2.084 gestellte Anträge über den prüfenden Dritten. Bei den positiv
beschiedenen Anträgen sind 1.245 Anträge auf Abschlagszahlungen über den prüfenden Dritten
gestellt worden, Abschläge sind bereits zur Auszahlung gekommen
Zu den übrigen Programmen liegen der Bundesregierung keine detaillierten
Angaben vor bzw. es wurden keine Anträge aus dem Saarland gestellt.
9. Aus welchen Gründen wurden Anträge abgelehnt (bitte aufschlüsseln und
erläutern)?
Die Daten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Programm Begründung der Ablehnung
Außerordentliche
Wirtschaftshilfe (Novemberhilfe)
Fachverfahren zur Antragsverarbeitung ab
Ende Dezember. Bisher keine Ablehnung
von Anträgen.
Corona-gerechten Um- und
Aufrüstung von RLT-Anlagen
in öffentlichen Gebäuden und
Versammlungsstätten
Antrag wurde wegen fehlender
Antragsberechtigung abgelehnt. Antragsberechtigt sind
gemäß Ziffer 6 der Richtlinie u. a. zu
mindestens 50 % vom Bund, von Ländern oder
Kommunen finanzierte Unternehmen.
Soforthilfeprogramm für die
Reisebusbranche zum
Ausgleich von pandemiebedingten
Einnahmeausfällen in der
Reisebusbranche
Die erforderlichen Antragsvoraussetzungen
des Soforthilfeprogramms für die
Reisebusbranche zum Ausgleich von
pandemiebedingten Einnahmeausfällen in der
Reisebusbranche waren nicht erfüllt.
Bundesprogramm
„Ausbildungsplätze sichern
Hierzu liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor.
Fördermaßnahme Ehrenamt
stärken. Versorgung sichern
1 Antrag wurde zurückgezogen.
KfW-Studienkredit Die häufigsten Ablehnungsgründe waren:
fehlende oder unzureichende
Legitimationsunterlagen (notwendige Sicherstellung einer
nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
konformen Legitimation der Antragsteller) und
Nachweise (z. B. Meldebestätigungen),
von den Antragstellern fehlerhaft generierte
Kreditangebote (fehlerhafte Angaben im
Kreditangebot).
Überbrückungshilfe für
Studierende
Anträge auf den Zuschuss der
Überbrückungshilfe für Studierende wurden aus
einem oder mehreren der nachfolgend
genannten Gründe abgelehnt:
keine pandemiebedingte, akute Notlage
gemäß den Richtlinien
(teilweise) falsche Unterlagen und/oder
Unterlagen nicht vollständig und/oder
(teilweise) nicht eindeutig lesbar
Frist für Nachbesserungen verstrichen
tatsächlicher Kontostand höher als in den
Richtlinien genannte Obergrenze von
499,99 Euro
10. Für welche Maßnahmen wurden bisher wie viele Haushaltsmittel
ausgezahlt, und wie viele Mittel sind aktuell noch nicht vergeben (bitte
aufschlüsseln)?
Soforthilfe, Überbrückungshilfen und Außerordentliche Wirtschaftshilfe
(Novemberhilfe)
Mit dem Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2020 wurden für kleine und
mittlere Unternehmen und Soloselbständige im Haushalt für das Jahr 2020 im
Kapitel 6002 Titel 683 01 (Corona-Soforthilfen für kleine Unternehmen und
Soloselbständige) Mittel in Höhe von 18 Mrd. Euro und im Kapitel 6002 Titel
683 02 (Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische
Unternehmen) Mittel in Höhe von 24,6 Mrd. Euro eingeplant.
Mittelabfluss/Stand 17.12.2020
Kapitel 6002 Titel 683 01 – Ansatz 18 Mrd. Euro
Zuweisungssumme an die Länder: 14.203.421.942,23 Euro, davon
148.000.000,00 Euro an das Saarland/Ist- Buchungen der Länder:
14.203.421.942,23 Euro, davon 148.000.000,00 Euro durch das Saarland
Kapitel 6002 Titel 683 02 – Ansatz 24,6 Mrd. Euro
Zuweisungssumme an die Länder: 2.654.068.119,38 Euro, davon
66.000.000,00 Euro an das Saarland/Ist- Buchungen der Länder:
2.250.522.041,67 Euro, davon 66.000.000,00 Euro durch das Saarland
Ist-Zahlungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für
Corona-Novemberhilfe-Abschläge gesamt 696.253.433,53 Euro.
Inwieweit die genannten Ist-Buchungen auf Länderebene auch den
tatsächlichen Ausgabenstand wiedergeben, lässt sich nicht feststellen, da die Länder
die zugewiesenen Mittel auf eigene Titelstrukturen zuweisen oder komplett an
ihre Förderbanken weiterreichen.
Soforthilfeprogramm für die Reisebusbranche
Hinsichtlich der Höhe der bisher ausgezahlten Haushaltsmittel im
Soforthilfeprogramm für die Reisebusbranche für beantragte Ausgleichszahlungen im
Saarland wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit
Zur Höhe der verwendeten Haushaltsmittel im Sonderprogramm Kinder- und
Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit für Einrichtungen im Bereich der
Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit mit
Übernachtungsangeboten im Saarland wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Die Auszahlung
der Mittel an die programmumsetzenden Zentralstellen ist abgeschlossen. Die
Weiterleitung der Mittel an die Einrichtungen wird in diesen Tagen
abgeschlossen.
Fördermaßnahme „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern“
Die insgesamt bewilligten 31.702,32 Euro wurden komplett abgerufen und
ausgezahlt.
Unterstützung anwendungsorientierter Forschung für außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen
Insgesamt wurden bisher 195,6 Mio. Euro ausgezahlt. Im Jahr 2021 stehen
weitere 400 Mio. Euro zur Verfügung.
KfW-Studienkredit
Während der Haushaltsführung 2020 erstattete der Bund der KfW für die
pandemiebedingte Programmanpassung beim KfW-Studienkredit zum Stichtag
30. November 2020 einen Betrag in Höhe von rund 17,9 Mio. Euro für die
Zinsbefreiung der Kreditnehmenden.
Überbrückungshilfe für Studierende
Dem Studentenwerk im Saarland wurden bisher rund 366.000 Euro für den
Zuschuss der Überbrückungshilfe ausgezahlt (Stand 4. Dezember 2020).
12. Sind der Bundesregierung im Hinblick auf die bisher genannten
Maßnahmen Betrugsfälle oder Betrugsversuche bekannt?
a) Wenn ja, wie viele Fälle sind bekannt bzw. werden untersucht (bitte
nach Fall, Datum, betroffenem Programm, Summe und weiteren
Angaben aufschlüsseln)?
b) Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um
Missbrauch der genannten Maßnahmen zu verhindern?
Die Fragen 12 bis 12b werden gemeinsam beantwortet.
KfW-Sonderprogramm
Mit Stand 10. Dezember 2020 liegen im KfW-Sonderprogramm (inkl. KfW-
Schnellkredit) ca. 103.000 Kreditanträge vor. Seit Beginn des KfW-
Sonderprogramms, wurden insgesamt 55 Vorgänge von Extern an die KfW gemeldet bzw.
wurden intern aktiv von der KfW überprüft. Hiervon sind 43 Fälle bereits ohne
Betrugsrelevanz abgeschlossen, in 12 Fällen fehlen noch Unterlagen zur
endgültigen Beurteilung. In bisher einem Fall wurde ein Strafantrag gestellt. Eine
Verurteilung wegen betrügerischen Handlungen im Zusammenhang mit
Krediten aus dem KfW-Sonderprogramm zum Nachteil der KfW ist bislang nicht
bekannt. In den der KfW bekannten Verdachtsfällen bzw. dem von der KfW zur
Anzeige gebrachten Verdachtsfall dauern die Ermittlungen aktuell nach den
Informationen der KfW noch an.
Zu den übrigen Programmen liegen der Bundesregierung keine weiteren
Erkenntnisse vor.
13. In wie vielen Fällen mussten Soloselbstständige nach Kenntnis der
Bundesregierung Soforthilfen bzw. Überbrückungshilfen zurückzahlen,
weil sie diese zur Deckung der Lebenshaltungskosten genutzt haben?
Zu Rückforderungen seitens der Länder liegen der Bundesregierung keine
Daten der Länder vor.
14. Wie viele Insolvenzanträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
in den Jahren 2015 bis 2019 im Durchschnitt monatlich im Saarland
sowie bundesweit gestellt?
15. Wie viele Insolvenzanträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
seit März 2020 im Durchschnitt monatlich im Saarland sowie bundesweit
gestellt?
16. Wie viele Insolvenzanträge wurden durch Soloselbstständige nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2019 im
Durchschnitt monatlich im Saarland sowie bundesweit gestellt?
17. Wie viele Insolvenzanträge wurden durch Soloselbstständige nach
Kenntnis der Bundesregierung seit März 2020 im Durchschnitt
monatlich im Saarland sowie bundesweit gestellt?
Die Fragen 14 bis 17 werden gemeinsam beantwortet.
Aus den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Daten ist jeweils
erkennbar, wie viele Insolvenzen pro Jahr zu verzeichnen sind und wie sich diese
auf die verschiedenen Länder und Unternehmen verteilen. Ein Vergleich zu
dem jeweiligen Vorjahreszeitraum ist zum Teil möglich. Daraus ist ersichtlich,
dass die Zahlen jährlichen Schwankungen unterliegen und keine festen oder
üblichen Werte existieren. Die Datei ist abrufbar unter
https://www.destatis.de/
DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Unternehmen/Gewerbemeldungen-Insolv
enzen/Publikationen/_publikationen-innen-insolvenzen.html.
18. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in diesem Jahr bezüglich
des Insolvenzrechts umgesetzt (bitte aufschlüsseln und erläutern)?
19. Sind diese zeitlich befristet, und wenn ja, wann laufen sie jeweils aus
(bitte aufschlüsseln)?
20. Plant die Bundesregierung die Verlängerung oder Veränderung
getroffener Maßnahmen bezüglich des Insolvenzrechts (bitte aufschlüsseln und
erläutern)?
Die Fragen 18 bis 20 werden gemeinsam beantwortet.
Mit dem auf einen Entwurf der Bundesregierung zurückgehenden Gesetz zur
vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung
der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten
Insolvenz vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 569) wurde die Insolvenzantragspflicht
für überschuldete und für zahlungsunfähige Unternehmen bis zum 30.
September 2020 ausgesetzt. Zudem wurde das Recht von Gläubigern, Insolvenzanträge
zu stellen, bis zum 28. Juni 2020 eingeschränkt. Begleitend wurden haftungs-
und anfechtungsrechtliche Erleichterungen geschaffen.
Mit dem auf einen Entwurf der Bundesregierung zurückgehenden Gesetz zur
Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes vom 25. September
2020 (BGBl I S. 2016) wurde die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für
überschuldete, aber nicht zahlungsunfähige Unternehmen bis zum 31.
Dezember 2020 verlängert.
Die Bundesregierung hat am 31. August 2020 dem Deutschen Bundestag den
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des
Restschuldbefreiungsverfahrens (Bundestagsdrucksache 19/21981) zugeleitet. Den Gesetzentwurf hat
der Bundestag am 17. Dezember 2020 mit den Änderungen aufgrund der
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz
(Bundestagsdrucksache 19/25251) angenommen. Am 18. Dezember 2020 wurde der
Gesetzentwurf auch vom Bundesrat gebilligt. Das Gesetz enthält Änderungen
des Insolvenzrechts im Bereich des Restschuldbefreiungsrechts, die zum 1.
Oktober 2020 in Kraft treten sollen.
Die Bundesregierung hat am 9. November 2020 dem Deutschen Bundestag den
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und
Insolvenzrechts zugeleitet. Den Gesetzentwurf hat der Bundestag am 17. Dezember 2020
mit den Änderungen aufgrund der Beschlussempfehlung des Ausschusses für
Recht und Verbraucherschutz (Bundestagsdrucksache 19/25303) angenommen.
Am 18. Dezember 2020 wurde der Gesetzentwurf auch vom Bundesrat
gebilligt. Das Gesetz dient ebenfalls der Umsetzung der Restrukturierungs- und
Insolvenzrichtlinie (EU) 2019/1023 und daneben auch der Erkenntnisse aus der
Evaluation (Bundestagsdrucksache 19/4880) des Gesetzes zur weiteren
Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vom 7. Dezember 2011. Der in diesem
Entwurf vorgesehene präventive Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen
ist geeignet, auch bei solchen Unternehmen eine insolvenzabwendende
Sanierung zu unterstützen, die pandemiebedingt in wirtschaftliche Schwierigkeiten
geraten sind. Das Gesetz soll in seinen wesentlichen Teilen zum 1. Januar 2021
in Kraft treten.
21. Wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Zahl der
Insolvenzanträge nach Ende der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
entwickeln (bitte bundesweit sowie für das Saarland aufschlüsseln)?
Nach Einschätzung der Bundesregierung wird sich die Zahl der
Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2021 bundesweit deutlich erhöhen. Die Bundesregierung
geht auf Basis aktueller Experteneinschätzungen (z. B. Bundesbank, IW Köln,
Bank für internationalen Zahlungsausgleich, Creditreform) davon aus, dass die
Zahl der Unternehmensinsolvenzen gegenüber dem Jahr 2019, in dem es laut
Statistischem Bundesamt 18.749 Unternehmensinsolvenzen gab, um eine
vierstellige, ggfs. sogar niedrige fünfstellige Zahl an Unternehmensinsolvenzen
ansteigen wird. Angesichts der Einzigartigkeit der Corona-Pandemie sind solche
Prognosen mit hoher Unsicherheit behaftet (Einschätzungen zur Entwicklung
der Unternehmensinsolvenzen finden sich auch unter
https://www.bmwi.de/Re
daktion/DE/Downloads/Monatsbericht/Monatsbericht-Themen/2020/2020-12-
wie-gross-wird-die-insolvenzwelle.pdf?__blob=publicationFile&v=4). Zur
weiteren Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen im Saarland liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
22. Wie hoch ist nach Ansicht der Bundesregierung die Zahl der Gläubiger,
die durch die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht selbst von einer
Insolvenz betroffen ist (bitte bundesweit sowie für das Saarland
aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]