BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Bewaffnete Kontrollen des Zolls

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

30.12.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2527215.12.2020

Bewaffnete Kontrollen des Zolls

der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Matthias Nölke, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls leistet wichtige Arbeit zur Kontrolle der Befolgung wichtiger arbeits- und sozialrechtlicher Normen. Dies betrifft etwa die Einhaltung von Arbeitsbedingungen, die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sowie die Erfüllung von sozialrechtlichen Meldepflichten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben führt die FKS regelmäßig Kontrollen in Geschäftsräumen und auf Grundstücken von Arbeitgebern, Auftraggebern von Dienst- oder Werkleistungen, Entleihern und Selbstständigen durch. Dabei darf sie gemäß § 3 ff. des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) Personen und Geschäftsunterlagen kontrollieren.

Immer wieder kritisieren betroffene Unternehmen, dass solche Kontrollen in Geschäftsräumen auch ohne entsprechenden Anlass von erkennbar bewaffneten Beamten durchgeführt würden und dabei häufig der Eindruck einer Art „Razzia“ entstehe, wie sie gewöhnlich im Zusammenhang mit der Bekämpfung schwerer Kriminalität durchgeführt wird. Gerade Vertreter von Branchen mit viel Publikumsverkehr, wie etwa der Gastronomie und dem Einzelhandel, beklagen den einschüchternden und rufschädigenden Eindruck, den ein massives Auftreten von bewaffneten Einsatzkräften in Dienstkleidung bei Kunden, Gästen, Beschäftigten und in der Nachbarschaft hinterlasse (vgl. https://www.hv-bayern.de/media/downloads/newsletter/TopNews/2018/38/Handlungsleitfaden-Zollpruefung_G.pdf).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie viele Einsätze zur Prüfung von Personen und Geschäftsunterlagen nach § 3 f. SchwarzArbG hat die FKS 2017, 2018, 2019 und 2020 in Geschäftsräumen und auf Grundstücken durchgeführt (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?

2

Wie oft wurden bei diesen Einsätzen Verstöße gegen die in § 2 Absatz 1 SchwarzArbG genannten Normen festgestellt (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?

3

In wie vielen Fällen trugen die Einsatzkräfte bei diesen Einsätzen Waffen (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?

4

Bei wie vielen dieser bewaffneten Einsätze wurde seitens der Einsatzkräfte unmittelbarer Zwang eingesetzt (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?

5

Bei wie vielen dieser bewaffneten Einsätze wurde seitens der Einsatzkräfte von der Schusswaffe Gebrauch gemacht (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)? Gab es Fälle eines unberechtigten Gebrauchs von Schusswaffen?

6

Bei wie vielen dieser bewaffneten Einsätze nahmen die Einsatzkräfte Personen in Gewahrsam (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?

7

Wie viele Personen wurden bei diesen bewaffneten Einsätzen in Gewahrsam genommen (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?

8

Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgten diese Einsätze bewaffnet?

9

Wurde vor bewaffneten Einsätzen abgewägt, ob das Mitführen einer Schusswaffe für die Einsatzkräfte notwendig ist?

a) Falls ja, nach welchen Kriterien wurden diese Abwägungen durchgeführt?

b) Falls derartige Abwägungen durchgeführt wurden, spielten die im jeweiligen Einsatz konkret erwarteten Gefahren und mögliche negative Auswirkungen auf die Unternehmen, wie sie in der Vorbemerkung der Fragesteller geschildert werden, dabei eine Rolle?

c) Falls derartige Abwägungen nicht vorgenommen wurden, warum nicht?

10

Hält es die Bundesregierung für erforderlich, dass die Notwendigkeit des Mitführens von Schusswaffen bei Kontrollen in Geschäftsräumen und auf Grundstücken durch das FKS für jeden Einsatz einzeln abgewägt wird?

a) Falls ja, nach welchen Kriterien sollte diese Abwägung nach Meinung der Bundesregierung erfolgen?

b) Falls nein, warum nicht?

Berlin, den 8. Dezember 2020

Christian Lindner und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen