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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Öffnungsperspektiven durch Kurz- und Langzeitstrategie mit Luftfiltern

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

18.01.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2552121.12.2020

Öffnungsperspektiven durch Kurz- und Langzeitstrategie mit Luftfiltern

der Abgeordneten Dr. Martin Neumann, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Kulitz, Ulrich Lechte, Hagen Reinhold, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Johannes Vogel (Olpe), Sandra Weeser, Nicole Westig, Dr. Andrew Ullmann und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Corona-Pandemie und die hohen Infektionszahlen haben Deutschland seit dem November 2020 in einen zweiten, differenzierten Lockdown gezwungen. Während Schulen und andere Bildungseinrichtungen und große Teile des Handels geöffnet bleiben durften, mussten Gastronomie, Sport- und Kultureinrichtungen sowie das Hotelgewerbe für touristische Zwecke schließen. Ein Ende dieser Maßnahmen ist nicht in Sicht und könnte laut Kanzleramtsminister Prof. Dr. Helge Braun bis März 2021 andauern (https://www.welt.de/vermischt es/live218692856/Corona-Live-Helge-Braun-Einschraenkungen-bis-Maerz-moeglich.html).

Diesen ungewissen Aussichten muss nach Ansicht der Fragesteller entschlossen entgegengetreten werden. Während pauschale und flächendeckende Schließungen in den Augen der Bundesregierung das offenbar einzige Mittel sind, die Ausbreitung der Pandemie zu verlangsamen, müssen Lösungen gefunden werden, mit denen sich kurz- und mittelfristig das Zusammenleben der Menschen im ausgehenden Herbst und Winter dauerhaft organisieren lässt. Mit geeigneten Luftfiltern in Verbindung mit durchdachter Raumnutzung, Abständen und ausreichend Frischluft lassen sich die Aerosolkonzentrationen und damit die Virenübertragung deutlich verringern.

Die Bundesregierung hat diese Notwendigkeit zumindest für das Bildungswesen erkannt und will mit Luftfiltern den Weiterbetrieb der Schulen sichern. Allerdings will die Bundesregierung mit ihrem Förderprogramm über 500 Mio. Euro bis 2024 nur raumlufttechnische Anlagen mit einem Investitionszuschuss (40 Prozent) unterstützen. Diese Initiative kann nach Ansicht der Fragesteller aber bestenfalls als eine Investition in eine ungewisse Zukunft verstanden werden. Denn schon jetzt kritisiert Prof. Dr. Christian Kähler vom Institut für Strömungsmechanik und Aerodynamik der Universität der Bundeswehr München, dass stationäre Lüftungsanlagen, die umständlich in Wände und Decken eingebaut werden müssen, langwierige Genehmigungsverfahren durchlaufen müssen, sodass sie frühestens zwei Jahre später zertifiziert werden können (https://www.spiegel.de/wissensch aft/mensch/coronavirus-warum-peter-altmaiers-foerderprogramm-fuer-luftfilte r-nichts-bringt-a-786389ef-a190-4b2a-8bf2-4dc5b952ae78).

Die Bundesregierung muss nach Ansicht der Fragesteller angesichts der weiterhin unklaren Pandemielage ihre Langzeitstrategie für öffentliche Gebäude und Versammlungsstätten umgehend in eine Kurz- und Langzeitstrategie mit Luftfiltern für Gebäude aller Art umwandeln.

Die Kurzzeitstrategie sollte neben einer Bundesförderung von mobilen Luftfiltern über 250 Mio. Euro für Schulen, wie bereits Ende November 2020 von der Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag (Bundestagsdrucksache 19/24207) gefordert, auch eine klare Definition umfassen, welche mobilen Luftfilteranlagen und welche Parameter kurzfristig in Restaurants, Hotels, Bars, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Sportstätten vorhanden sein müssen, damit eine zeitnahe Öffnungsperspektive für die betroffenen Betriebe möglich ist.

Verschiedene Studien (https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2020.10.02.20205633v2) mit mobilen Luftfiltern haben bereits gezeigt, dass sich die Virenkonzentration in einem Klassenraum innerhalb einer halben Stunde um 90 Prozent senken lässt. Diese nach Ansicht der Fragesteller vielversprechenden Untersuchungsergebnisse müssen nun auf Räumlichkeiten in Restaurants, Hotels, Bars, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Sportstätten mit entsprechenden mobilen Luftfilteranlagen übertragen werden.

Möglicherweise haben ohnehin schon viele Unternehmer den Sommer genutzt, um die geforderten HEPA-Filter der Klasse H13 oder H14 einzubauen. Überdies gilt es, übrigens für alle Einrichtungen außerhalb der eigenen Wohnung (unter anderem Schule, Arbeitsstätte, gastronomische Einrichtungen) und wie schon verschiedentlich angemahnt, den Weg zu und von den Einrichtungen als das eigentliche Problem der Virenübertragung zu bedenken.

Die Langzeitstrategie des Bundes aus dem September 2020 sollte nach Ansicht der Fragesteller über die Förderung von Schulen hinausgehen und auch Einrichtungen wie das Hotel- und Gaststättengewerbe berücksichtigen, da durch die täglichen Personenansammlungen die Luftströme stark beeinflusst werden können und eine dauerhafte Lufthygiene dringend erforderlich ist. Allerdings muss nach Ansicht der Fragesteller dabei darauf geachtet werden, dass jedes Gebäude und jeder Raum ein individuelles Raumkonzept erfordert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Welche Einrichtungen sind mit „Gebäuden und Versammlungsstätten von Ländern und Kommunen sowie von Trägern, die durch Beteiligung oder auf sonstige Weise überwiegend öffentlich finanziert werden“ gemeint?

a) Gibt es Kriterien, nach denen die jeweiligen Einrichtungen ausgewählt werden?

b) Welche Einrichtungen stehen dabei im Fokus, und warum?

2

Warum fördert die Bundesregierung nur stationäre und keine kurzfristig einsetzbaren mobilen Raumluftanlagen, obwohl damit Räume weiter genutzt werden könnten und weitere Schäden vermeidbar wären?

Wie erfolgt die Kommunikation zur Umsetzung zwischen Bund, Ländern und Kommunen?

3

Auf welcher Basis fußt der Höchstgrenzwert der Förderung von 100 000 Euro pro Einrichtung?

a) Was geschieht mit Gebäuden und Versammlungsstätten, bei denen 100 000 Euro für eine Auf- oder Umrüstung nicht genügen, obwohl gerade hier eine kurzfristig Öffnungsstrategie notwendig wäre?

b) Was plant die Bundesregierung, um die sachgerechte Vorbereitung und Umsetzung des Einbaus geeigneter Luftfilter zu garantieren?

c) Welche Rolle spielen die jeweiligen Landesbauordnungen (u. a. in Sachen Konstruktion, technische Sicherheit, Brandschutz) dabei?

4

Gibt es bereits oder plant die Bundesregierung ein Gesamtkonzept für das Thema Raumlüftung von Einrichtungen mit erhöhter Belegung unter Pandemiebedingungen?

5

Gibt es Überlegungen der Bundesregierung, die tangierende Gesetzgebung (u. a. das kürzlich verabschiedete Gebäudeenergiegesetz [GEG]) diesbezüglich anzupassen?

Welche Rolle spielt für den Sektor Gebäude/Wärme, dass bei effektiven Lüftungsstrategien während der Heizperiode deutlich mehr kalte Außenluft erwärmt werden muss?

6

Da die Wartung und Pflege der Anlagen ebenso wichtig ist wie der Einbau geeigneter Luftfilter, gibt es eine Strategie, dass diese Anlagen ihre wirksame Filterfunktion permanent erhalten?

7

Welche Filterklassen sind neben H13 oder H14 hilfreich?

Sind der Bundesregierung auch andere technische Komponenten bekannt, die vergleichbare Wirkungen entfalten?

8

Da die Förderung auch staatlichen Museen und Theatern zusteht, warum sieht die Bundesregierung für diese Einrichtungen keine Förderung z. B. für mobile Luftfilter vor, um eine kurzfristige Öffnungsperspektive zu ermöglichen?

Was wäre aus Sicht der Bundesregierung noch erforderlich, damit auch diese staatlichen Einrichtungen wieder zeitnah öffnen können?

9

Warum engagiert sich die Bundesregierung nur für staatliche Einrichtungen, und warum müssen Unternehmen aus der Privatwirtschaft schließen, obwohl sie im Sommer 2020 Hygienekonzepte, z. B. Verdünnung mit Frischluft (Lüften) oder gefilterte Luft (Raumluftfilter), erarbeitet haben?

Wäre es aus Sicht der Bundesregierung nicht gerade hier sinnvoll, mit geringen ergänzenden Maßnahmen eine kurzfristige Öffnungsperspektive zu ermöglichen?

10

Warum wird das Förderprogramm des Bundes für Luftfilter nicht z. B. auf das Hotel- und Gaststättengewerbe erweitert?

11

Welche räumlichen Vorgaben müssten Unternehmen beachten, um Aerosole so weit zu verringern, dass sie Publikumsverkehr wieder zulassen dürfen?

12

Welche Erkenntnisse liegen dem Bund vor, dass Sportveranstaltungen in modernen Multifunktionsarenen mit bereits verbauten Luftfilteranlagen bei einer sehr geringen Zuschauerzahl eine Gefahr darstellen?

13

Inwiefern werden die Forschungsergebnisse von Prof. Dr. Martin Kriegel und Dr. Florian Kainzinger über Raumluftanlagen in Veranstaltungsorten berücksichtigt?

Berlin, den 16. Dezember 2020

Christian Lindner und Fraktion

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