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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Private Finanzgeschäfte von Staatsbediensteten

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

27.01.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2552521.12.2020

Private Finanzgeschäfte von Staatsbediensteten

der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Christian Dürr, Katja Hessel, Markus Herbrand, Till Mansmann, Grigorios Aggelidis, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Manuel Höferlin, Olaf in der Beek, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Christian Sauter, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im Zuge des Wirecard-Skandals stellt sich nach Ansicht der Fragesteller immer mehr heraus, dass die Regelungen des Bundes zu den privaten Wertpapiergeschäften seiner Beamten und Angestellten der Ministerien und nachgelagerten Behörden allem Anschein nach ungenügend sind. So hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) jüngst aus Mitarbeitergeschäften Konsequenzen ziehen müssen (https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/finanzaufsicht-bafin-trennt-sich-von-mitarbeiter-wegen-wirecard-deals/26715548.html?ticket=ST-12978410-C45DGsewXqk27Wldjxse-ap5), und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat den Chef der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) freigestellt, nachdem im 3. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages dessen Aktiengeschäfte offenbar wurden (https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.ralf-bose-wirecard-skandal-umstrittener-apas-chef-freigestellt.4eb25f92-157d-4966-8523-db3fc6b9a5bd.html). In beiden Fällen waren nach Ansicht der Fragesteller offenkundig Compliance-Regelungen so lax, dass bei den Betroffenen kein Bewusstsein vorhanden war, dass ihre Handlungen problematisch sein könnten.

Ferner wurde die Erkenntnis gewonnen, dass sich – nach Vortrag der Ministerialbediensteten – das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) nach Erlass der Geschäftsordnung der Abschlussprüferaufsichtsstelle (GO APAS) keinen Überblick über die Einhaltung der Vorschriften der hiesigen GO APAS verschafft haben könnte.

Die Fraktion der FDP hat bereits mehrere Kleine Anfragen gestellt und große Lücken in der Compliance des Bundes festgestellt (vgl. Bundestagsdrucksachen 19/25415, 19/25128, 19/23144, 19/24130, 19/23737).

Der Staat muss nach Ansicht der Fragesteller funktionierende interne Kontrollsysteme für private Finanzgeschäfte von Staatsbediensteten einrichten, insbesondere wenn diese Zugang zu vertraulichen, marktrelevanten Informationen haben. Der böse Anschein, Staatsdiener nutzen Insiderwissen für ihre Finanzgeschäfte aus, muss nach Ansicht der Fragesteller unbedingt vermieden werden, weil dies das Vertrauen in die Institutionen und damit den Finanzplatz Deutschland untergräbt. Dies wiegt nach Ansicht der Fragesteller umso stärker vor dem Hintergrund, dass in Deutschland im Privatsektor sehr strenge Compliance-Regelungen gelten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Welche Mitarbeiter der APAS haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2014 Wirecard-Aktien besessen und/oder mit weiteren Finanzinstrumenten mit Bezug zu Wirecard gehandelt (bitte hierzu (1.) die jeweilige Art des Finanzinstruments, (2.) die jeweiligen konkreten Ausführungszeitpunkte inkl. der Angabe Erwerb, Verkauf, Abschluss etc., (3.) die Angabe, ob ggf. jeweils Short- bzw. Long-Positionen eingegangen wurden und (4.) den jeweiligen Zeitpunkt der dokumentierten Anzeige gegenüber dem APAS-Leiter benennen)?

2

Welche Angehörigen solcher Abteilungen des BMWi, die über marktrelevante Informationen zur Wirecard AG und/oder Ihrer Tochterunternehmen verfügt haben könnten, haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2014 Wirecard-Aktien besessen und/oder mit weiteren Finanzinstrumenten mit Bezug zu Wirecard gehandelt (bitte hierzu (1.) die jeweilige Art des Finanzinstruments, (2.) die jeweiligen konkreten Ausführungszeitpunkte inkl. der Angabe Erwerb, Verkauf, Abschluss etc., (3.) die Angabe, ob ggf. jeweils Short-bzw. Long-Positionen eingegangen wurden und (4.) den jeweiligen Zeitpunkt der dokumentierten Anzeige benennen)?

3

Welche internen Kontroll- und Anzeigesysteme bestehen im BMWi und dessen nachgeordneten Behörden zu Aktienhandel, durch wen wurden diese ausgearbeitet, und werden diese jeweils kontrolliert (beispielsweise Zweitschriftverfahren, Anzeigesystem, etc.)?

4

Wie genau wird die in § 23 Absatz 1 GO APAS niedergelegte Regel (5 Prozent der Vermögensregel; Wesentlichkeitsregel) aus Sicht des Bundesministeriums der Finanzen und aus Sicht des BMWi ausgelegt?

Berlin, den 16. Dezember 2020

Christian Lindner und Fraktion

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