Einsatz der Quellen-Telekommunikationsüberwachung durch Geheimdienste
der Abgeordneten Jan Ralf Nolte, Martin Hess, Rüdiger Lucassen, Martin Hohmann, Christoph Neumann, Berengar Elsner von Gronow und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Quellen- Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) ist nach Ansicht der Fragesteller wohl einer der repressivsten und meist umstrittenen behördlichen Maßnahmen in der Strafverfolgung. Daher ist eine dem Gebot der Gewaltenteilung folgende Kontrolle der exekutiven Maßnahmen durch die Judikative in der Demokratie essenziell.
Den ermittelnden Polizeibehörden ist gesetzlich nach § 100 der Strafprozessordnung (StPO) die Durchführung der Quellen-TKÜ erlaubt (https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Ermittlungsunterstuetzung/Technologien/QuellentkueOnlinedurchsuchung/quellentkueOnlinedurchsuchung_node.html). Dies aber ausdrücklich erst nach richterlicher Anordnung (ebd.).
In Zukunft soll nach Beschluss der Bundesregierung der Einsatz von Überwachungssoftware auch durch die Geheimdienste, und das ohne richterliche Kontrolle, möglich sein (https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/kabinett-staatstrojaner-geheimdienste-verfassungsschutz-bnd-mad-quellen-ueberwachung-messenger-bverfg-verfassungsbeschwerde/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Welche Einstufung eines Betroffenen erlaubt den Einsatz der „Spionagesoftware“, im Sinne des Verfassungsschutzes ab der Einstufung Prüffall, Verdachtsfall oder Beobachtungsfall, im Sinne der Einstufung des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) in die Kategorie Orange oder Rot?
Wie viele Personen sind derzeit von der Verdachtsfallbeobachtung durch die Verfassungsschutzbehörden betroffen?
Nach welchen Kriterien werden Personen als Verdachtsfall geführt?
Wie viele Personen werden wegen sogenannter Kennverhältnisse als Verdachtsfall geführt?
Welche sind die juristischen Kriterien, die eine Beobachtung aufgrund von Kennverhältnissen erlauben?
Wie viele Soldaten werden derzeit vom Bundesamt für Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) als Kategorie Orange geführt?
Nach welchen Kriterien werden Soldaten als Orange kategorisiert?
Welcher Entscheidungsträger innerhalb der Nachrichtendienste soll den Einsatz der „Spionagesoftware“ billigen?
Welche Kriterien sind für den Einsatz der Software für die Nachrichtendienste vorgesehen?
Soll es den Nachrichtendiensten erlaubt sein, alle Lebensbereiche zu durchleuchten und jede gesammelte Information zu verwerten, oder ist ausschließlich die Sammlung fallrelevanter Daten zulässig?
Welche Kriterien sind für eine richterlich verfügte Quellen-TKÜ derzeit definiert?
Wie häufig wurde im Jahr 2019 eine Quellen-TKÜ beantragt?
Wie oft wurde dieser stattgegeben?
Wie oft wurde diese abgelehnt, und wie wurden die Ablehnungen begründet?
Wie viele Quellen-TKÜ wurden nachträglich als unrechtmäßig getadelt?
Welche Kontrollorgane überprüfen oder begleiten den Einsatz?
Wie soll konkret das Parlamentarische Kontrollgremium eingebunden werden?
Werden die Betroffenen über den Einsatz informiert?
Werden betroffene Dritte (wie bei Telefonüberwachungen) von dem Einsatz der „Spionagesoftware“ informiert?
Ist für die Betroffenen ein Rechtsbehelf vorgesehen?
Wie lange werden die gesammelten Daten gespeichert?
Wo werden die gesammelten Daten gespeichert?
Wie wird sichergestellt, dass Dritten der Zugriff auf die Daten verwehrt wird?
Werden gesammelte Daten verbündeten Diensten zur Verfügung gestellt?
Wie soll die „Spionagesoftware“ auf Endgeräte aufgespielt werden?
Wie hoch wird das Risiko von vorsätzlichen vorgehaltenen Sicherheitslücken in Systemen bewertet?
Sind der Bundesregierung Vorfälle von der Ausnutzung dieser Sicherheitslücken bekannt, und wenn ja, welche?
Mit welchen Mitteln soll der unberechtigte Zugriff über die Sicherheitslücken verhindert werden?
Wer haftet im Schadensfall?