[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Omid Nouripour, Ottmar
von Holtz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/25578 –
Deutsche Entwicklungszusammenarbeit für die Umsetzung
des Friedensabkommens in Kolumbien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im November 2016 unterzeichneten in Kolumbien die Regierung von
Präsident Juan Manuel Santos Calderón und die größte Guerilla-Gruppe des
Landes FARC-EP (Fuerzas Armadas Revolucionarias de Colombia – Ejército
Popular; Revolutionäre Streitkräfte Kolumbiens – Volksheer) ein
Friedensabkommen. Über drei Jahre nach Unterzeichnung des Vertrages sind 60 Prozent
der 578 Vereinbarungen gar nicht oder nur in Ansätzen umgesetzt worden,
belegte das Kroc-Institute for International Peace Studies, das im Auftrag der
Vertragsparteien die Umsetzung des Abkommens auswertet, in seinem letzten
Zwischenbericht (
https://news.nd.edu/news/kroc-institute-identifies-colombia
s-next-steps-in-fourth-peace-implementation-report/). Bei genderspezifischen
Beschlüssen und solchen mit Fokus auf ethnischen Gruppen sind sogar jeweils
82 Prozent der Vereinbarungen gar nicht oder nur geringfügig umgesetzt
worden. Im August 2018 übernahm mit Iván Duque Márquez ein Präsident die
Regierungsgeschäfte, der dem Friedensprozess deutlich skeptischer
gegenübersteht. Dies schlägt sich auch in der Umsetzung des Abkommens nieder:
Der Bericht des Kroc-Instituts zeigte, dass ein Großteil der bereits
implementierten Vorhaben des Friedensvertrages noch im letzten Jahr der Amtszeit von
Expräsident Juan Manuel Santos auf den Weg gebracht wurde.
Der Abschluss der Friedensgespräche hatte in vielen Landesteilen zunächst zu
einem deutlichen Rückgang von Gewalt und bewaffneten
Auseinandersetzungen geführt (
https://pares.com.co/wp-content/uploads/2018/11/INFORME-CO
MO-VA-LA-PAZ-1.pdf). Gleichzeitig haben gezielte Angriffe auf die
Zivilgesellschaft signifikant zugenommen. Das UN-Hochkommissariat für
Menschenrechte zählt alleine für 2019 120 Morde an
Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern (news.un.org/en/story/2020/01/105
5272), die kolumbianische NGO INDEPAZ (Instituto de Estudios para el
Desarrollo y la Paz/Forschungsinstitut für Entwicklung und Frieden) kommt seit
Unterzeichnung des Friedensabkommens 2016 bis August 2020 sogar auf über
1 000 ermordete Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidiger und Gemeindeanführerinnen und Gemeindeanführer (
http://www.indepa
z.org.co/1-000-lideres-y-defensores-de-ddhh/). Zudem häufen sich infolge der
zunehmend schleppenden Umsetzung des Friedensvertrags Übergriffe gegen
Deutscher Bundestag Drucksache 19/26197
19. Wahlperiode 27.01.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 27. Januar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
die Zivilbevölkerung: Bis Ende November 2020 wurden bei 77 sogenannten
Massakern 309 Menschen getötet (
https://www.dw.com/es/colombia-qu%C3
%A9-es-una-masacre/a-54681284). Auch vor demobilisierten FARC-
Kämpferinnen und FARC-Kämpfern macht die Gewalt nicht Halt. Bis zum
vierten Jahrestag der Unterzeichnung am 24. November 2020 wurden mehr als
240 ehemalige Guerrilleros bzw. Guerrilleras ermordet, während sie sich im
Eingliederungsprozess in ein ziviles Leben befanden (
https://www.eltiemp
o.com/justicia/jep-colombia/cuatro-anos-del-acuerdo-de-paz-asesinan-a-otra-e
xcombatiente-de-farc-habra-audiencia-en-jep-550927).
Der Friedensprozess in Kolumbien und das Friedensabkommen zwischen
Regierung und FARC haben breite internationale Unterstützung bekommen.
Insbesondere auch die Bundesrepublik Deutschland hat das Abkommen und
seine Umsetzung politisch, personell und finanziell unterstützt. Die
internationale Unterstützung für die Umsetzung des Abkommens hat einen Anteil von
9 Prozent an den dafür vorgesehenen Gesamtmitteln. Diese werden durch vier
internationale Fonds kanalisiert: den European Trust Fund (EUTF) for
Colombia der EU, den UN-Multipartner Trust Fund for Sustaining Peace in
Colombia (UNMPTF) sowie je einen Fonds der Weltbank und der
Interamerikanischen Entwicklungsbank. Die Bundesregierung fördert den Friedensprozess
im Wesentlichen über bilaterale Zusammenarbeit: Seit 2015 wurden dafür
über 515 Mio. Euro an Bundesmitteln zur Verfügung gestellt, allein 350
Millionen davon über die KfW-Bankengruppe (
http://www.bmz.de/de/ministeriu
m/zahlen_fakten/transparenz-fuer-mehr-Wirksamkeit/iati/index.jsp). Zudem
beteiligt sich die Bundesregierung an den Treuhandfonds der EU und der UN:
Der bis 2024 laufende EUTF for Colombia hat aktuell ein Budget von
127 Mio. Euro (
https://www.fondoeuropeoparalapaz.eu/). 95 Millionen davon
stammen aus EZ-Mitteln der EU, der Rest von EU-Mitgliedstaaten, dem
Vereinigten Königreich und Chile. Deutschland gehört mit einem Beitrag von
6 Mio. Euro zur Gruppe der größten bilateralen Geber für den Fonds (Projekt
ID DE-1-201665280, DE-1-201685260 KfW). Darüber hinaus unterstützt die
Bundesregierung auch den bis Ende 2022 laufenden UN-Multipartner Trust
Fund for Sustaining Peace in Colombia (UNMPTF) mit rund 21,9 Mio. US-
Dollar und ist damit drittgrößter Geber vom Gesamtvolumen von 148 Mio.
US-Dollar (
http://mptf.undp.org/factsheet/fund/4CO00; „La comunidad
internacional y el apoyo al acuerdo final para construir la paz” in: El Desgobierno
del Aprendiz”,
https://eldesgobiernodelaprendiz.info/).
Die kolumbianische Zivilgesellschaft, die den Friedensprozess unterstützt, übt
derzeit Kritik an der Regierung von Präsident Duque, da diese durch
chronische Unterfinanzierung Verpflichtungen aus dem Friedensabkommen nicht
nachkomme sowie der Arbeit einiger Institutionen, die aus diesem
hervorgegangen sind, entgegenwirke (
https://cepdipo.org/portfolio/proyecto-de-presup
uesto-2021-el-acuerdo-de-paz-entre-la-desfinanciacion-y-la-continuidad-de-l
a-simulacion/). Dies betrifft u. a. die Mechanismen der Übergangsjustiz:
Wahrheitskommission – CEV, Sucheinheit für Verschwundene Personen –
UBPD und Sondergerichtsbarkeit für den Frieden – JEP. So stellt eine
tiefgehende Analyse des Haushaltsplans 2021 und seines Anhangs „Ausgaben für
den Friedensaufbau“ (Gasto de Construcción de Paz) durch CEPDIPO eine
Finanzierungslücke von etwa 440 Mio. Euro (1,9 Bill. COP) fest. Weiterhin ist
eine Umsteuerung bei der Implementierung festzustellen, bei der die
Prinzipien der Regierungsstrategie „Frieden mit Rechtmäßigkeit/
Rechtsstaatlichkeit“ (paz con legalidad) zur Anwendung kommt, die „den Prinzipien und der
Ganzheitlichkeit des Abkommens widerspricht“ (ebd.). Darüber hinaus wird
festgestellt, dass der Haushalt, wie schon jener für 2020, eine Reihe von
Posten als Maßnahmen zur Umsetzung des Friedensprozesses deklariert, die
in Wahrheit anderen Zwecken dienen wie etwa der generellen Funktion von
Institutionen, die bereits existieren. Der Regierung wird deshalb vorgeworfen,
die Umsetzung des Abkommens lediglich zu simulieren (
https://amerika21.de/
2020/06/241000/kolumbien-friedensabkommen-farc).
Vor diesem Hintergrund stellt sich nach Auffassung der Fragesteller die Frage,
ob die ausdrücklich formulierte Voraussetzung, „dass die deutschen Darlehen
im Bereich Frieden nur ausgezahlt werden, wenn die kolumbianischen
Friedensinstitutionen ungehindert arbeiten können“ (
http://www.bmz.de/de/laende
r_regionen/lateinamerika/kolumbien/index.jsp?follow=adword) für die
Auszahlung der Darlehen aus o. a. Vorhaben noch gegeben sind.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Vier Jahre nach der Unterzeichnung des Friedensabkommens am 24. November
2016 bestätigt sich, dass der Weg zu einem nachhaltigen Frieden in Kolumbien
langfristig angelegt und mit Herausforderungen versehen ist. Die Überwindung
eines über 50 Jahre währenden Gewaltkonflikts, der das Leben der
Kolumbianerinnen und Kolumbianer über zwei Generationen hinweg geprägt hat,
erfordert von allen Beteiligten einen langen Atem und benötigt und verdient nach
wie vor die Unterstützung der internationalen Staatengemeinschaft. Daher
beabsichtigt auch die Bundesregierung, ihr vielfältiges und breit aufgestelltes
friedenspolitisches Engagement in Kolumbien fortzusetzen.
Nach Auffassung der Bundesregierung besteht die aktuell größte Gefahr für
den kolumbianischen Friedensprozess in der anhaltend hohen Gewalt, die sich
in einigen Teilen des Landes konzentriert und dort von zunehmend verstreuten
illegalen Strukturen ausgeht. Umso wichtiger ist es, die ganzheitliche
Implementierung des Friedensabkommens voranzutreiben, um den Gewaltakteuren
dauerhaft den Boden zu entziehen. Optimistisch stimmt, dass sich beide
Vertragsparteien ungeachtet aller politischen und innergesellschaftlichen
Kontroversen um den Friedensschluss mit der damaligen FARC-Guerilla unverändert
fest zur Vertragsumsetzung bekennen und über 13.000 ehemalige
Kombattantinnen und Kombattanten weiterhin erfolgreich in Reintegrationsprogramme
eingebunden sind.
Bei der Evaluierung der Umsetzungsfortschritte darf nach Auffassung der
Bundesregierung nicht außer Acht gelassen werden, dass die Vereinbarungen in
weiten Teilen auf weitreichende sozioökonomische Reformen zielen, für deren
Realisierung ein längerer Zeithorizont anzusetzen ist. Dies gilt nicht zuletzt für
die Entwicklung ländlicher, besonders unter den Folgen des bewaffneten
Konflikts leidender Gemeinden, die für die kolumbianische Regierung besondere
Priorität genießt und für die sie nach Abschluss rechtlicher und administrativer
Weichenstellungen für das laufende Jahr deutliche Fortschritte bei der
Umsetzung geplanter Maßnahmen in Aussicht stellt (Interview mit dem
Präsidialberater für Stabilisierung und Konsolidierung Archila:
https://www.elespectado
r.com/colombia2020/pais/a-la-oposicion-le-conviene-llegar-a-2022-con-la-ide
a-de-que-no-se-hizo-suficiente-emilio-archila/).
Die mit dem Friedensabkommen neu geschaffenen Institutionen, wie die des
Integralen Systems für Wahrheit, Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und Nicht-
Wiederholung, mussten zudem zunächst institutionell aufgebaut werden. Das
hat unter anderem dazu geführt, dass sowohl die Sondergerichtsbarkeit für den
Frieden (JEP) als auch die Einheit für die Suche nach Verschwundenen erst seit
knapp zwei Jahren voll in der Lage sind, ihre Mandate umzusetzen. Hinzu
kommt, dass die Arbeit dieser Institutionen im Jahr 2020 erheblich von der
Pandemie beeinträchtigt war. Gleichwohl werden für das Jahr 2021 die ersten
Urteile der JEP erwartet; ferner steht planmäßig die Veröffentlichung des
Berichts der Wahrheitskommission an.
Die von Teilen der Regierungspartei Centro Democrático formulierte
Fundamentalkritik am Friedensabkommen und hierbei insbesondere an den
Mechanismen der JEP haben bis dato nicht dazu geführt, dass die aus dem
Friedensabkommen hervorgegangenen Mechanismen ihre Mandate nicht haben
wahrnehmen können. Ein Versuch, die Kompetenzen der JEP zu beschneiden, ist im
Parlament gescheitert. Stabilisierend wirkt sich aus, dass im Jahr 2016
gesetzlich festgeschrieben wurde, dass das Friedensabkommen und seine Umsetzung
über drei präsidiale Amtszeiten hinweg bindend sind.
Durch die Demobilisierung der damaligen FARC-Guerilla ist in vielen
Regionen des Landes aktuell ein Machtvakuum entstanden, weil die Regierung
bislang nicht in der Lage gewesen ist, überall ausreichende staatliche Präsenz und
Kontrolle herzustellen. Zudem waren die FARC als Unterzeichnende des
Friedensabkommens nur einer von vielen, zum Teil immer noch aktiven
Gewaltakteuren in Kolumbien. Die Bundesregierung ist besorgt über die sich
verschlechternde Sicherheitssituation in Teilen des Landes und die Gewalt gegen
und Ermordungen von Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidigern, lokalen Führungspersönlichkeiten (Bürgermeister, Leiter von
Nachbarschaftskomitees o. ä.) wie aber auch ehemaligen FARC-Kämpferinnen
und -Kämpfern. Die Bundesregierung bringt diese Besorgnis gegenüber den
kolumbianischen Partnern aktiv zur Sprache und konzipiert ihre Vorhaben im
Friedensbereich so, dass Aktivistinnen und Aktivisten sowie lokale
Führungspersönlichkeiten z. B. durch Trainings zur persönlichen Sicherheit besser
geschützt sind.
Im Rahmen der staatlichen bilateralen Vorhaben der technischen und
finanziellen Zusammenarbeit leistet die deutsche Entwicklungszusammenarbeit (EZ)
Beiträge zur Umsetzung von vier der insgesamt sechs Handlungsfelder des
Friedensabkommens: Umfassende ländliche Reform (Handlungsfeld I),
Politische Teilhabe und demokratische Öffnung (II), Opfer des Gewaltkonfliktes (V)
und Mechanismen zur Umsetzung, Verifizierung und Legitimation des
Abkommens (VI).
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über
a) die derzeitige Umsetzung des Friedensabkommens durch die
kolumbianische Regierung, und welche Konsequenzen zieht sie daraus,
Sowohl das mit dem Monitoring beauftragte Kroc Institute for International
Peace Studies in seinem letzten Bericht für die Periode 2018/19 (
https://news.n
d.edu/news/kroc-institute-identifies-colombias-next-steps-in-fourth-peace-impl
ementation-report/) als auch der Generalsekretär der Vereinten Nationen in
seinem aktuellen Quartalsbericht (
https://colombia.unmissions.org/sites/default/fil
es/en_n2037701.pdf) haben Fortschritte bei der Umsetzung des über 300-
seitigen Friedensabkommens von 2016 anerkannt. Die sichtbarsten
Weiterentwicklungen sind derzeit bei der Reintegration ehemaliger Kombattantinnen und
Kombattanten, den regionalen Entwicklungsplänen sowie der juristischen und
gesellschaftlichen Aufarbeitung des Konflikts durch die Sondergerichtsbarkeit
für den Frieden, die Wahrheitskommission und die Sondereinheit zur Suche
vermisster Personen erkennbar. Deutliche Umsetzungsdefizite werden in den
querschnittsbezogenen genderspezifischen und ethnischen Bereichen
bemängelt. Gleichwohl würdigt das Kroc Institute in einer aktuellen Untersuchung
unter anderem positive Beispiele für größere Gendersensibilität bei den für die
Vertragsumsetzung zuständigen Behörden (
https://peaceaccords.nd.edu/wp-con
tent/uploads/2020/11/Towards-Implementation-of-Womens-Rights-in-the-Colo
mbian-Final-Peace-Accord-2.pdf). Der hohe Stellenwert, den Vizepräsidentin
Ramírez der Förderung der Gendergerechtigkeit in Kolumbien beimisst, lässt
nach Einschätzung der Bundesregierung hoffen, dass auch die Umsetzung der
im Friedensabkommen enthaltenen Vereinbarungen in diesem Bereich in
Zukunft stärkere Beachtung findet. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
b) den bisherigen Ergebnisstand insgesamt bei der Umsetzung des
Friedensabkommens,
Der oben genannte und von den Fragestellern zitierte letzte Bericht des KROC-
Institutes über den Zeitraum Dezember 2018 bis November 2019 differenziert
zwischen kurz-, mittel-, und langfristigen Maßnahmen. Dabei waren bis Ende
November 2019 25 Prozent der Maßnahmen umgesetzt worden. 15 Prozent
befinden sich auf einem mittleren Umsetzungsniveau, 34 Prozent auf einem
Minimalniveau der Umsetzung und 26 Prozent der Maßnahmen sind noch nicht in
die Umsetzung gegangen.
40 Prozent der Maßnahmen aus dem Friedensabkommen von 2016 sind
demnach bereits vollständig umgesetzt oder in fortgeschrittener Umsetzung. Die
Umsetzungsgeschwindigkeit des Friedensabkommens hat sich zwar
verlangsamt; Hauptgrund ist aber der Umstand, dass die meisten der im Rahmenplan für
die Umsetzung angesetzten kurzfristigen Maßnahmen bereits umgesetzt
wurden. Die Phase mittel- und langfristiger Maßnahmen, die auch mit strukturellen
Veränderungen einhergeht, ist komplexer und zeitintensiver. Ergänzend wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
c) den Umstand, dass insbesondere genderspezifische Beschlüsse und
solche mit Fokus auf ethnischen Gruppen größtenteils gar nicht oder
nur geringfügig umgesetzt worden sind, und welche Konsequenzen
zieht sie daraus?
Das kolumbianische Friedensabkommen gilt weltweit als ein positives Beispiel
dafür, wie Genderaspekte in einem solchen Abkommen ihren Niederschlag
finden können. In 130 der insgesamt 578 Vereinbarungen werden
genderspezifische Aspekte adressiert. Bereits zur Zeit der Verhandlungen wurde eine
Untergruppe Gender gegründet, die sich mit der Berücksichtigung wichtiger
Querschnittsthemen befasste.
Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass die Sicherstellung der
Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen am Friedensprozess der Schlüssel für
nachhaltigen Frieden in Kolumbien ist und unterstützt die Schaffung entsprechender
Dialogmechanismen aktiv.
Allerdings zeigt eine kritische Analyse, dass allgemeine Maßnahmen des
Friedensabkommens eher umgesetzt wurden als solche mit Genderbezug. Hierfür
sind nach Einschätzung der Bundesregierung u. a. bestehende Machtstrukturen
auf nationaler und lokaler Ebene verantwortlich. Vor diesem Hintergrund sind
die in der deutschen EZ geltenden Richtlinien zur Stärkung der
Geschlechtergerechtigkeit als implizitem Ziel von besonderer Relevanz.
Um dem inklusiven Charakter des Friedensabkommens gerecht zu werden,
werden die Vorhaben der technischen und finanziellen Zusammenarbeit
gendersensibel umgesetzt. Hierzu zählen beispielsweise die Zusammenarbeit mit
Organisationen der Zivilgesellschaft zu Themen der politischen Partizipation,
Stärkung indigener Frauenorganisationen, Unterstützung von Frauen im
Bereich Landrückgabe oder der Erarbeitung von Berichten zur Vorlage bei der
Sondergerichtsbarkeit für den Frieden oder der Wahrheitskommission.
Des Weiteren werden alle Vorhaben mit einem differenzierten Bezug auf
ethnische Gruppen umgesetzt, um diese in Themen der Landrückgabe,
Opferentschädigung und Erinnerungsarbeit zu unterstützen. Dialogformate stellen eine
konstruktive Kooperation zwischen ethnischen Gemeinden und lokalen
Institutionen her, um die Achtung der ethnischen Rechte in der Umsetzung des
Friedensabkommens zu verbessern und die Rechenschaftslegung zu fördern. Im
Jahr 2020 wurden sechs regionale Anhörungen mit insgesamt über 800
Vertreterinnen und Vertretern ethnischer Gruppen und knapp 300 Beamtinnen und
Beamten durchgeführt.
2. Wie und nach welchen Kriterien wählt das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) aus, welche
Vorhaben der kolumbianischen Regierung zur Umsetzung des
Friedensabkommens durch die Bundesrepublik Deutschland mitfinanziert werden?
Die Vorhaben der staatlichen bilateralen EZ werden im Rahmen von
Regierungskonsultationen und Regierungsverhandlungen gemeinsam mit der
kolumbianischen Regierung definiert. Die Vorhaben orientieren sich an bestehenden
kolumbianischen Regierungspolitiken, Regierungsprogrammen sowie dem
Friedensabkommen und stehen im Einklang mit der BMZ-Länderstrategie für
den Schwerpunkt Friedensentwicklung.
Auf Grundlage entsprechender völkerrechtlicher Vereinbarungen beauftragt das
BMZ seine Durchführungsorganisationen mit der Prüfung der
Förderungswürdigkeit der gemeinsam mit der kolumbianischen Regierung definierten
Vorhaben sowie mit der Erstellung entsprechender Modulvorschläge, die Grundlage
für die Entscheidung des BMZ über die Bereitstellung deutscher Mittel der EZ
sind.
In den Modulvorschlägen werden die entwicklungspolitische Signifikanz und
Relevanz, die Wirksamkeit, die Rentabilität, die ökonomische, ökologische und
soziale Nachhaltigkeit sowie Risiken als Kriterien für die Gestaltung von
Vorhaben der EZ und zur Feststellung der Förderungswürdigkeit bewertet. Die
Maßnahmen der EZ berücksichtigen insbesondere die Querschnittsthemen gute
Regierungsführung, Friedensförderung und Krisenprävention und orientieren
sich dabei an den Peace and Statebuilding Goals (PSGs) der OECD (
https://ww
w.oecd.org/dac/HLM%20one%20pager%20PSGs.pdf).
3. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung verschiedener
Analystinnen und Analysten, dass die von der derzeitigen kolumbianischen
Regierung vorgenommenen Umschichtungen und Umsteuerungen im
nationalen Entwicklungsplan 2020 zur Unterfinanzierung von
Schlüsselbereichen wie der Kapitel „politische Partizipation“ oder „Wiedereingliederung
von Kämpferinnen und Kämpfern“ und zur Bewertung der derzeitigen
Finanzierungsmodelle als „Simulation eines Friedensprozesses“ geführt
hätten (
https://cepdipo.org/portfolio/proyecto-de-presupuesto-2021-el-acu
erdo-de-paz-entre-la-desfinanciacion-y-la-continuidad-de-la-simulacion)?
Die Bundesregierung teilt die in der Frage wiedergegebene Bewertung
ausdrücklich nicht.
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist vielmehr die Finanzierung der
Friedensinstitutionen durch die kolumbianische Regierung unter Präsident Duque
zu keinem Zeitpunkt gefährdet gewesen. Den mit dem Friedensabkommen
geschaffenen Institutionen Sondergerichtsbarkeit für den Frieden,
Wahrheitskommission und Einheit für die Suche nach Verschwundenen sowie dem
Nationalen Zentrum für Vergangenheitsbewältigung werden im Haushaltsgesetz für
2021 zusammen rund 148 Mio. Euro zugewiesen (2020: rund 138,5 Mio.
Euro). Auch das Gesetz zur Opferentschädigung und Landrückgabe wurde um
weitere zehn Jahre verlängert.
Angesichts der COVID-19-Krise und des damit einhergehenden signifikanten
Rückgangs der Steuereinnahmen bei gleichzeitig erhöhten Anforderungen
sozialer Kompensationsmaßnahmen sowie öffentlicher Ausgaben zur
Reaktivierung der wirtschaftlichen Konjunktur wertet die Bundesregierung dies als ein
Bekenntnis zu den vom Friedensvertrag geschaffenen Institutionen. Ergänzend
wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
4. Wie kontrolliert und evaluiert das BMZ mit Hilfe welcher Verfahren,
Quellen und qualitativer und quantitativer Kriterien (einschließlich
politischer und evaluierungstechnischer Kriterien), ob und ggf. wie wirksam,
nachhaltig und vertragstreu hinsichtlich des Friedensabkommens aus
Bundesmitteln geförderte Vorhaben tatsächlich umgesetzt werden, und welche
Erkenntnisse liegen ihr bislang vor?
Zu den Verfahren der Evaluierung und Kontrolle der Wirksamkeit und
Nachhaltigkeit wird auf die Antworten zu den Fragen 10 und 12 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/3648 und die
Antwort zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 19/8410 verwiesen. Angaben zu Maßnahmen in der genannten
Antwort gelten entsprechend für die in diesem Dokument aufgeführten
Maßnahmen. In der EZ mit Kolumbien verfügen alle Vorhaben der technischen
Zusammenarbeit über Steuerungskomitees auf nationaler und regionaler Ebene, in
denen sowohl staatliche Partner als auch Organisationen der Zivilgesellschaft
vertreten sind, die in dieser Funktion prüfen, ob die Vorhaben ihre formulierten
Ziele erreichen bzw. wie diese Ziele erreicht werden können.
Die evaluatorischen Kriterien orientieren sich grundsätzlich an den Prinzipien
und Standards des Entwicklungsausschusses der OECD (Development
Assistance Committee, DAC) und den innerhalb des OECD/DAC vereinbarten
Evaluationskriterien (
https://www.oecd.org/dac/evaluation/daccriteriaforevaluating
developmentassistance.htm).
Eine Ex-Post-Evaluierung des Sektorreformprogramms „Unterstützung des
Friedenprozesses in Kolumbien“ hat zum Beispiel den Erfolg des Vorhabens in
allen Kategorien (Relevanz, Effektivität, Effizienz, entwicklungspolitische
Wirksamkeit und Nachhaltigkeit) bestätigt (
https://www.kfw-entwicklungsban
k.de/Internationale-Finanzierung/KfW-Entwicklungsbank/Unsere-Wirkungen/
Ergebnisse/Ex-post-Evaluierungsberichte-J-K/).
Den größten finanziellen Beitrag zur Unterstützung des Friedensprozesses in
Kolumbien stellt die Bundesregierung in Form von zinsverbilligten Darlehen
für das mehrphasige „Sektorreformprogramm Friedensagenda“ zur Verfügung.
Hierbei werden die Darlehensmittel aus der finanziellen Zusammenarbeit nur
ausgezahlt, wenn zuvor vereinbarte institutionelle und strukturelle Reformen
von den kolumbianischen Partnerinstitutionen nachweislich umgesetzt wurden.
Die KfW prüft die von kolumbianischer Seite offiziell vorgelegten Ausweise
über die Erfüllung der vereinbarten Maßnahmen und informiert das BMZ
schriftlich und vor Auszahlung der Darlehensmittel darüber, ob die für eine
Auszahlung ex-ante zu erfüllenden Voraussetzungen erzielt wurden. Die vom
Programm beförderten Reformen des gesetzlichen und institutionellen
Rahmens der Friedenspolitiken haben somit strukturbildenden Charakter und
tragen zur langfristigen Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der Maßnahmen des
kolumbianischen Staates zur Minderung der Konfliktursachen und -wirkungen
bei. In den bis dato umgesetzten Phasen des Sektorreformprogramms wurden
die vereinbarten Reformmaßnahmen nachweislich vertragstreu im Sinne des
Friedensabkommens umgesetzt.
Derzeit läuft außerdem eine Studie des Deutschen Evaluierungsinstituts der
Entwicklungszusammenarbeit (DEval) zur „Förderung der Gleichberechtigung
der Geschlechter in Post-Konflikt-Kontexten“, die unter anderem in einer
Fallstudie die Schnittstelle zwischen Geschlechtergleichstellung und
Friedensförderung der deutschen EZ in Kolumbien untersucht.
5. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung bei einer möglichen
Feststellung des BMZ, dass die kolumbianische Regierung mit
Bundesmitteln (mit)finanzierte Vorhaben gar nicht oder nicht vertragstreu im
Sinne des Friedensabkommens umsetzt?
Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte vor, dass die kolumbianische
Regierung mit Bundesmitteln (mit)finanzierte Vorhaben gar nicht oder nicht
vertragstreu im Sinne des Friedensabkommens umsetzt.
6. Inwiefern konsultiert das BMZ bzw. seine Durchführungsorganisationen
die Zivilgesellschaft in Kolumbien (bitte nach Institutionen bzw. Personen
aufschlüsseln)
a) zur Planung, für welche Projekte bzw. Sektoren bzw. Institutionen
bzw. Programme der kolumbianischen Regierung Bundesmittel zur
Verfügung gestellt werden;
b) zur zivilgesellschaftlichen Bewertung der wirksamen, nachhaltigen
und vertragstreuen Implementierung durch die kolumbianische
Regierung der durch Bundesmittel geförderten Vorhaben zur Umsetzung des
Friedensabkommens?
Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet.
Zur Auswahl und Planung von Vorhaben der staatlichen bilateralen EZ wird auf
die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Die Einbeziehung und Beteiligung der Zivilgesellschaft gehört zu einem der
wesentlichen Grundsätze der deutschen EZ; dies gilt entsprechend auch für die
Zusammenarbeit mit Kolumbien. Organisationen der Zivilgesellschaft spielen
daher eine zentrale Rolle bei der Planung von Vorhaben der technischen
Zusammenarbeit, etwa bei der Einbeziehung in Prüfmissionen oder der Analyse
und Validierung der Ergebnisse. Darüber sind sie wichtige Partner bei der
Umsetzung und beim Monitoring von Vorhaben. Zivilgesellschaftliche
Organisationen sind neben den staatlichen Partnern zudem immer in den
Steuerungskomitees der Vorhaben auf nationaler und regionaler Ebene vertreten (siehe
Antwort zu Frage 4).
Zudem werden zivilgesellschaftliche Organisationen u. a. in ihrer Teilhabe an
Prozessen der Übergangsjustiz unterstützt mit dem Ziel, ihre politische
Mitsprache und Mitgestaltung zu fördern. Dabei geht es auch um das Monitoring
der Umsetzung des Friedensabkommens wie beispielsweise in den regionalen
Koordinationsmechanismen der Säule 8 der lokalen Entwicklungspläne mit
territorialem Fokus, den regionalen Koordinationsmechanismen der Opfer des
Gewaltkonfliktes, den regionalen Koordinationsmechanismen zur Suche nach
Verschwundenen, zum Thema Landrückgabe, Menschenrechten oder
Erinnerungsarbeit. Als wichtiges zivilgesellschaftliches Monitoringinstrument zur
Umsetzung der JEP entstand mit deutscher Unterstützung die kolumbianische
Kommission der Juristen (CCJ).
In der finanziellen Zusammenarbeit (FZ) werden zivilgesellschaftliche
Organisationen in die Bewertung der wirksamen, nachhaltigen und vertragstreuen
Implementierung von FZ-Investitionsvorhaben einbezogen, wenn sie von den
lokalen Vertreterinnen und Vertretern bzw. im Rahmen der Projektprüfung als
projektbeteiligte Institutionen identifiziert werden und als solche an der
Durchführung der FZ-Maßnahmen mitwirken. Im Rahmen des „FZ-
Investitionsprogramms in Postkonflikt-Gebieten“ (PDET) etwa spielen insbesondere die
lokalen Nachbarschaftskomitees (sog. „Juntas de Acción Comunal“) eine tragende
Rolle. Ebenso wurden bei der Vorbereitung und Prüfung des PDET lokale
Zielgruppenvertreterinnen und -vertreter beziehungsweise -organisationen
konsultiert.
Darüber hinaus sind auch im European Trust Fund for Colombia (EUTF)
zahlreiche zivilgesellschaftliche Institutionen an der Umsetzung von Maßnahmen
maßgeblich beteiligt.
Eine Auflistung aller konsultierten zivilgesellschaftlichen Institutionen im
Sinne der Fragestellung kann hier nicht erfolgen, da diese Zusammenarbeit mit
Rücksicht auf die Sicherheit der Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner
nur zu einem Teil formalisiert erfolgt und daher nicht alle entsprechenden
Kontakte und Gespräche mit der Zivilgesellschaft erfasst werden.
7. Inwieweit finden zivilgesellschaftliche Quellen (welche Quellen bzw. nach
welchen Kriterien ausgewählt) Eingang in das Monitoring und die
Kontrolle der Mittelverwendung?
Das BMZ, die deutsche Botschaft und die Durchführungsorganisationen führen
regelmäßig Gespräche mit der deutschen und der kolumbianischen
Zivilgesellschaft und nehmen an von diesen organisierten Veranstaltungen teil. Dies sind
wichtige Quellen zur umfassenden Bewertung der aktuellen Situation und
fließen in die Planung und Umsetzung von Vorhaben im Friedensbereich ein.
Darüber hinaus werden schriftliche Quellen zivilgesellschaftlicher Organisationen
zum Monitoring herangezogen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
8. Nach welchen Kriterien, beruhend auf welchen Quellen und in welchen
zeitlichen Abständen evaluiert die Bundesregierung, ob „die
kolumbianischen Friedensinstitutionen ungehindert arbeiten können“, wie zwischen
den Regierungen von Deutschland und Kolumbien als Voraussetzung
vereinbart dafür, „dass die deutschen Darlehen im Bereich Frieden […]
ausgezahlt werden“ (
https://www.bmz.de/de/laender_regionen/lateinamerika/
kolumbien/index.jsp)?
Die zitierte Aussage des BMZ bezieht sich auf das FZ-Sektorreformprogramm
Friedensagenda. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Bei den für
die Umsetzung der vereinbarten Politikmaßnahmen verantwortlichen
Friedensinstitutionen handelt es sich um die Nationale Agentur für Ländereien (ANT),
die Nationale Agentur für ländliche Entwicklung (ADR), die Einheit für
Opferentschädigung (UARIV), das Amt für Landrückgabe (URT), das Nationale
Zentrum für Vergangenheitsbewältigung (CNMH/CMH), die Agentur für den
Wiederaufbau der vom Konflikt besonders betroffenen Regionen (ART), die
Wahrheitskommission (CEV), die Einheit für die Suche nach den
verschwundenen Personen (UBPD) sowie die Sondergerichtsbarkeit für den Frieden (JEP).
Zur Prüfung, ob die vereinbarten Politikmaßnahmen vereinbarungsgemäß
umgesetzt wurden, werden vorab konkrete Erfüllungsnachweise definiert (z. B.
Normsetzungen, wie Dekrete, Verordnungen und Erlasse, Urkunden über die
offizielle Verabschiedung von Strategien, Einstellung von Budgetmitteln im
Nationalen Haushalt u. ä.). Die Vorlage der Erfüllungsnachweise erfolgt vor
Auszahlung der Darlehensmittel für die einzelnen, in der Regel einjährigen,
Phasen. Die KfW berichtet dem BMZ in jährlichen Fortschrittsberichten über
den Stand der Umsetzung sowie vor Auszahlung der Darlehensmittel gesondert
über die Ergebnisse der Prüfung über die Erfüllung der
Auszahlungsvoraussetzungen anhand der jeweils spezifisch festgelegten Erfüllungsnachweise.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]